Mit Klick auf die grünen Schaltflächen „Zwischenspeichern“ oder „Prüfen und Speichern“ im Formular Achtung: können Sie Ihre Eingaben speichern, um sie später weiter zu bearbeiten. Ihr PDF-Viewer (z.B. Acrobat Reader o.Ä.) erlaubt kein JavaScript. Ein ausgefülltes Formular kann deshalb weder zwischengespeichert noch inhaltlich geprüft werden. Bitte ändern Sie die JavaScript-Einstellungen in Ihrem Browser oder verwenden Sie einen anderen PDF-Viewer. Ein Ausdruck des Formulars ohne diesen Hinweis ist jederzeit möglich. ABCDE wird von der SAB ausgefüllt Kundennummer An die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – Antragsnummer Abt. Sozialfonds 01054 Dresden Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Weiterbildung zum Arbeits- bzw. Betriebsmediziner (ESF-Richtlinie Berufliche Bildung 2014) 1. Antragsteller 1.1 Angaben zum Unternehmen Europäischer Sozialfonds (ESF) im Freistaat Sachsen Förderperiode 2014 - 2020 Zugelassene Weiterbildungsstätte Bei niedergelassenen Ärzten: Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ) bzw. Name, Vorname bei niedergelassenen Ärzten Ansprechpartner Name, Vorname Weiterbildungsbefugter Arzt/Ärztin Telefon Fax Straße, Hausnummer PLZ Ort/Ortsteil Name vertretungsberechtigte Person Hinweis: Juristische Personen des öffentlichen Rechts (z. B. städtische oder kommunale Kliniken) sind als Zuwendungsempfänger nur zugelassen, wenn die Teilnehmer an der Weiterbildung in einem befristeten Arbeitsverhältnis stehen. E-Mail 02/16 Bankverbindung Kontoinhaber IBAN SAB 60898 Seite 1 von 4 Institut/Bank Formular ID: Prüfsumme: Zwischenspeichern 2. Angaben zur beantragten Weiterbildung Weiterbildung zum/zur Facharzt/Fachärztin für Arbeitsmedizin: Beginn (TT.MM.JJJ) Ende (TT.MM.JJJ) Hinweis: Die Förderdauer beträgt in Vollzeit max. 24 Monate, in Teilzeit mit 35 Stunden pro Woche max. 28 Monate und in Teilzeit mit 30 Stunden pro Woche max. 32 Monate. Eine Anrechnung aus anderen Gebieten ist durch die Landesärztekammer erfolgt: Eine Anrechnung aus anderen Gebieten ist durch die Landesärztekammer erfolgt: ja nein nein Hinweis: Die Landesärztekammer kann auf Antrag bereits erfolgreich absolvierte Anteile aus anderen Fachgebieten anerkennen. Diese verkürzen die Weiterbildungsdauer maximal um 12 Monate. Hinweis: Die Landesärztekammer kann auf Antrag bereits erfolgreich absolvierte Anteile aus anderen Fachgebieten anerkennen. Diese verkürzen die Weiterbildungsdauer maximal um 12 Monate. Durchführungsort Straße, Hausnummer PLZ Ort Angaben zum/zur Arzt/Ärztin in Weiterbildung Ich beabsichtige die befristete Einstellung eines/einer Arztes/ Ärztin in Weiterbildung zum/zur Facharzt/Fachärztin für Arbeitsmedizin bzw. eines/einer Arztes/Ärztin in Weiterbildung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin für die Dauer der Weiterbildung, maximal jedoch für 36 bzw. 24 Monate in ein Vollzeitarbeitsverhältnis (bei Teilzeitbeschäftigung ggf. länger) mit anschließender Nachbeschäftigungszeit von mindestens 24 Monaten. Der/die Arzt/Ärztin in Weiterbildung erfüllt die folgenden Voraussetzungen: Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung (nur bei Weiterbildung Betriebsmedizin) 12 Monate Tätigkeit im Bereich Innere Medizin/Allgemeinmedizin (bei Weiterbildung Betriebsmedizin) 24 Monate Tätigkeit im Bereich Innere Medizin/Allgemeinmedizin (bei Weiterbildung Facharzt Arbeitsmedizin) Bereitschaft zum Ablegen der Facharztprüfung Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin Bereitschaft zu einer mindestens 24-monatigen Nachbeschäftigungszeit bei der zugelassenen Weiterbildungsstätte Hinweis: Beachten Sie bitte, dass der Abschluss des Arbeitsvertrages und die Einstellung erst mit Antragseingangsbestätigung der SAB auf eigenes Risiko erfolgen darf. 4. Beginn (TT.MM.JJJ) Hinweis: Die Förderdauer beträgt in Vollzeit max. 36 Monate, in Teilzeit mit 35 Stunden pro Woche max. 43 Monate und in Teilzeit mit 30 Stunden pro Woche max. 48 Monate. ja 3. Ende (TT.MM.JJJ) Weiterbildung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin: Angaben zum/zur Arzt/Ärztin in Weiterbildung Name Vorname Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ) Voraussichtlicher Termin der Einstellung (TT.MM.JJJJ) Die Weiterbildung erfolgt in: Vollzeit Teilzeit mit 35 Stunden wöchentlich Teilzeit mit 30 Stunden wöchentlich Hinweis: Für jede einzustellende Person ist ein gesonderter Antrag auszufüllen. Beantragte Zuwendung/Hinweise zur Förderhöhe Hinweis: Die Höhe der Förderung beträgt pro vollem Monat (vom Monatsersten bis Monatsletzten): – 2.000 € bei einer Weiterbildung in Vollzeit, – 1.750 € bei einer Weiterbildung in Teilzeit mit 35 Stunden wöchentlich, – 1.500 € bei einer Weiterbildung in Teilzeit mit 30 Stunden wöchentlich. SAB 60898 Seite 2 von 4 02/16 Beantragte Gesamtförderung (in €) Formular ID: Prüfsumme: Zwischenspeichern 5. Fördervoraussetzungen Mit der rechtsverbindlichen Unterschrift unter diesen Antrag erkläre/n ich/wir, dass – ich/wir durch die Landesärztekammer zugelassene Weiterbildungsstätte mit anerkanntem Weiterbildungsbefugten bin/sind, – der/die Arzt/Ärztin in Weiterbildung seinen/ihren Hauptwohnsitz oder seinen/ihren Arbeitsort im Freistaat Sachsen hat, – der/die Arzt/Ärztin in Weiterbildung die Voraussetzungen zur Absolvierung der Weiterbildung sowie im weiteren Verlauf zur Anmeldung zur Facharztprüfung erfüllt, – der/die Arzt/Ärztin in Weiterbildung sich gemäß Weiterbildungsordnung auf die Prüfung zum Arbeits- bzw. Betriebsmediziner vorbereitet und beabsichtigt, die Facharztprüfung Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin abzulegen, – ich/wir mit dem/der Arzt/Ärztin in Weiterbildung für den Zeitraum der geförderten Weiterbildung einen Arbeitsvertrag abschließen werde/werden, 6. Anlagen Folgende Unterlagen sind Bestandteil des Antrages und der SAB zur Antragsprüfung vorzulegen: De-minimis-Erklärung (SAB-Vordruck 60381) Unterschriftsprobe_Zeichnungsbefugnisse (SAB-Vordruck 61547-1) Datenübermittlung_unverschlüsselt_Einwilligungserklärung (SAB-Vordruck 64009 optional) Bestätigung der Landesärztekammer über die Anerkennung des Antragstellers als Weiterbildungsstätte mit Weiterbildungsbefugtem Erklärung des/der Arztes/Ärztin in Weiterbildung, dass er/ sie beabsichtigt, die Prüfung zum Erwerb der Zusatzbezeich- 7. 02/16 nung Betriebsmedizin bzw. zum/zur Facharzt/Fachärztin für Arbeitsmedizin abzulegen und darüber,dass er/sie eine Weiterbeschäftigung für mindestens 24 Monate über den Bewilligungszeitraum hinaus bei der anerkannten Weiterbildungsstätte beabsichtigt (SAB-Vordruck 60899) Entwurf des Arbeitsvertrages zwischen dem/der Antragsteller/in und dem/der Ärzt/in in Weiterbildung für den Zeitraum der geförderten Weiterbildung Kopie der „Approbationsurkunde“ Hinweis: Bitte legen Sie zur Prüfung Ihres Antrages die Unterlagen vollständig bei. Weitere Unterlagen können im Einzelfall erforderlich werden. Erklärung des Antragstellers 1. Die Richtigkeit und Vollständigkeit sowohl der vorstehenden als auch der in den Anlagen zu diesem Antrag gemachten Angaben wird hiermit versichert. Es ist bekannt, dass falsche Angaben die sofortige Aufhebung des Zuwendungsbescheides zur Folge haben können. SAB 60898 Seite 3 von 4 – ich/wir den/die Arzt/Ärztin in Weiterbildung nach Beendigung der geförderten Weiterbildung mindestens für 24 Monate weiterbeschäftigen werde/werden (Nachbeschäftigungspflicht), – die Fördermittel ausschließlich zur Finanzierung der beschriebenen Maßnahme verwendet werden, – ich/wir keine Förderung für den gleichen Zweck bei einer anderen Behörde/Institution erhalten bzw. erhalten können. – gegen mein/unser Unternehmen keine Rückforderungsanordnung aufgrund einer Kommissionsentscheidung über die Unrechtmäßigkeit einer gewährten Beihilfe mit dem gemeinsamen Markt vorliegt, der ich/wir nicht fristgerecht in voller Höhe Folge geleistet habe/n, – es sich nicht um eine Maßnahme handelt, zu deren Durchführung oder Kostenübernahme ich/wir gesetzlich verpflichtet bin/sind. 2. Dem Zuschuss liegen Subventionen des Landes zu Grunde, auf welche der § 264 des Strafgesetzbuches (StGB) und gemäß § 1 des Subventionsgesetzes des Landes Sachsen vom 14. Januar 1997 (GVBl. S. 2) die §§ 2 bis 6 des Gesetzes gegen missbräuchliche Inanspruchnahme von Subventionen (SubvG) vom 29. Juli 1976 (BGBl. I S. 2037) (BGBl. III 453-18-1-2) geändert durch Sechstes Überleitungsgesetz vom 25.9.1990 (BGBI. I S. 2106) Anwendung finden. Nach § 3 SubvG sind Sie verpflichtet, uns unverzüglich alle Tatsachen mitzuteilen, die der Bewilligung, Gewährung, Weitergewährung, Inanspruchnahme oder dem Belassen der Subventionen oder des Subventionsvorteils entgegenstehen oder für die Rückforderung der Subvention oder des Subventionsvorteils erheblich sind. Dem Antragsteller ist bekannt, dass alle in diesem Formular in den Ziffern 1 bis 6 und in den Anlagen getätigten Angaben subventionserhebliche Tatsachen im Sinne dieser Vorschriften sind. Dem Antragsteller ist die Strafbarkeit eines Subventionsbetruges nach § 264 StGB bekannt. Der Antragsteller ist verpflichtet, der SAB eine nachträgliche Änderung der vorgenannten Angaben unverzüglich mitzuteilen. Formular ID: Prüfsumme: 3. Dem Antragsteller ist bekannt, dass die Staatskanzlei und die zuständigen Staatsministerien, soweit dies zu ihrer Aufgabenerfüllung erforderlich ist, seine personenbezogenen Daten verarbeiten dürfen, § 4 Abs. 1 Satz 1 Gesetz über Fördermitteldatenbanken im Freistaat Sachsen (SächsFöDaG). Die SAB ist nach dem SächsFöDaG verpflichtet, durch Rechtsverordnung bestimmte Daten an die zuständigen Stellen zu übermitteln. 4. Datenschutzrechtliche Erklärung Der/Die Betroffene(n) wird/werden darauf hingewiesen, dass die Einwilligung in die Datenverarbeitung, insbesondere in die Erhebung, Speicherung, Veränderung, Nutzung und Übermittlung – ggf. auch durch hinzugezogene Institutionen – der für die Bearbeitung des Antrages, der Auszahlung und Verwaltung des Zuschusses erforderlichen personenbezogenen Daten nach § 4 Abs. 3 Sächsisches Datenschutzgesetz freiwillig ist. Es besteht für den/die Betroffene(n) das Recht, die Einwilligung zur Datenverarbeitung zu verweigern oder mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen, sofern dem keine rechtlichen Gründe entgegenstehen. Dies hätte zur Folge, dass sich die Bearbeitung des Antrages sowie die Auszahlung des Zuschusses ggf. verzögert oder unmöglich wird. Zwischenspeichern In Kenntnis dieser Umstände erklärt der/die Betroffene(n) Folgendes: Erklärung Der Antragsteller willigt in die Verarbeitung, insbesondere in die Erhebung, Speicherung und Nutzung der Daten zum Zwecke der Antragsbearbeitung, Bewilligung und Verwaltung bzw. der Bearbeitung eines ggf. entstehenden Erstattungsanspruchs des Zuschusses und/oder Darlehens ein. Die Einwilligung gilt auch für die Übermittlung der Daten an alle an der Bewilligung, Auszahlung und Verwaltung des Zuschusses und/oder Darlehens einschließlich der Prüfung und Evaluation des Förderprogramms beteiligten Stellen innerhalb und außerhalb der SAB und die Verarbeitung der übermittelten Daten durch diese Stellen. Hierzu können in Abhängigkeit vom jeweiligen Förderverfahren Dienststellen der Europäischen Kommission, das für die Förderung zuständige Sächsische Staatsministerium bzw. die Sächsische Staatskanzlei sowie von diesen beauftragte Dritte, die Kammern und sonstige am Förderverfahren beteiligte Stellen zählen. Ich/Wir erklären, dass die Einwilligung der Personen, deren personenbezogene Daten an die Bewilligungsstelle weitergegeben werden, zur Weitergabe ihrer personenbezogenen Antragsteller bzw. sein gesetzlicher Verteter Ort Daten an die Bewilligungsstelle, Dienststellen der Europäischen Kommission, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz bzw. von diesen beauftragten Institutionen und die Verarbeitung der Daten durch diese Stellen in der nach den gesetzlichen Bestimmungen vorgesehenen Form eingeholt wurden. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden eingehalten. Nach EU-Recht sind die jeweils zuständigen Verwaltungsbehörden des Freistaates Sachsen verpflichtet, im Interesse einer verbesserten Transparenz über alle gewährten Zuwendungen mindestens zweimal jährlich ein Verzeichnis zu veröffentlichen, das Auskunft über die einzelnen Begünstigten, die geförderten Vorhaben bzw. Maßnahmen, für die die Zuwendungen gewährt wurden, sowie die Höhe der jeweils bereitgestellten öffentlichen Mittel gibt. Der Umstand der Veröffentlichung ist dem Antragsteller bekannt. Die persönliche und finanzielle Zuverlässigkeit des Antragstellers ist Grundvoraussetzung für die Vergabe von Fördermitteln. Deshalb wird vorausgesetzt, dass der Antragsteller die ethischen Grundwerte unserer Gesellschaft, wie Integrität, Ehrlichkeit und Rechenschaft akzeptiert. Insbesondere Betrug ist eine Verhaltensweise, die nicht geduldet und konsequent verfolgt wird. Rechtsverbindliche Unterschrift Prüfen und Speichern Datum (TT.MM.JJJJ) Löschen SAB 60898 Seite 4 von 4 02/16 Drucken Sächsische Aufbaubank – Förderbank – Sitz: 01069 Dresden, Pirnaische Straße 9 SWIFT/BIC: SABDDE81XXX Gläubiger-ID: DE42ZZZ00000034715 Postanschrift: 01054 Dresden, Telefon 0351 4910-0, Telefax 0351 4910-4000 USt-ID: DE179593934 Internet: www.sab.sachsen.de Formular ID: Prüfsumme:
© Copyright 2024 ExpyDoc