Wie finde ich qualifizierte Ärzte und Einrichtungen für die

Der Newsletter für teilnehmende Ärzte an AOK-Curaplan
Berechnungs-Formel für das
Doku-Feld „eGFR“ bei Diabetes
neue
In den seit 01.07.2015 geltenden neuen Dokumentationen für Diabetes wird in den Anamnese- und Befunddaten die geschätzte Glomeruläre Filtrationsrate
(eGFR-Wert) auf Basis der Serum-KreatininBestimmung erhoben. Wir wurden häufig von Arztpraxen gefragt, nach welcher Formel er zu berechnen ist.
Auf der Webseite der Selbsthilfeorganisation PKD
Familiäre Zystennieren e.V. werden verschiedene
Messmethoden beschrieben und GFR-Rechner kostenlos zur Verfügung gestellt: http://nierenrechner.de.
Die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie empfiehlt
die CKD-EPI-Formel zur Abschätzung der glomerulären Filtrationsrate. Die CKD-EPI-Formel nutzt die gleichen Parameter wie die MDRD-Formel. Sie schätzt
die GFR jedoch in höheren GFR-Bereichen treffender,
da unterschiedliche Kreatininbereiche berücksichtigt
werden und außerdem beim Serum-Kreatinin zwischen Frauen (</> 0, 7 mg/dl) und Männern (</> 0,9
mg/dl) differenziert wird. Die Validierung zeigte für die
CKD-EPI-Formel genauere Übereinstimmungen mit
der wahren GFR.
Haben Sie sich für eine Formel entschieden, brauchen
Sie lediglich die entsprechenden Daten in den GFRRechner einzugeben. Das Ergebnis der eGFR wird
dann in der im Doku-Datensatz geforderten Einheit
ausgegeben (also in ml/min/1,73m2KOF). Weitere
Hinweise zum Ausfüllen der Dokumentation finden Sie
in der Ausfüllanleitung im Internet unter
http://www.aok-gesundheitspartner.de/by/dmp/
(nur für Fax-Bezieher: Da Sie den Direktlink nicht nutzen können, geben Sie bitte nach der vorgenannten
Internetadresse in das Suchfeld oben rechts der sich
öffnenden Webseite den Webcode „W27671“ ein).
Doku-Feld bei Diabetes „Behandlung/Mitbehandlung in einer für das
Diabetische Fußsyndrom qualifizierten
Einrichtung“
Gemeint sind hier nur Überweisungen, die aufgrund
des Diabetischen Fußsyndroms in eine dafür qualifizierte Einrichtung (kein Podologe) erfolgen.
September 2015
Nur dann ist „Ja“ bzw. „Veranlasst“ anzugeben. Wird
ein Patient z. B. zur Insulin-Einstellung an eine Einrichtung überwiesen, die für das Diabetische Fußsyndrom qualifiziert ist, wäre hier die Angabe „Nein“ korrekt, da ein Diabetisches Fußsyndrom nicht für die
Überweisung ursächlich ist.
Wie finde ich qualifizierte Ärzte und
Einrichtungen für die Behandlung des
diabetischen Fußsyndroms?
www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de/zertifiziertearztpraxenkliniken.html
Mit dieser Online-Suche der DDG können Sie
gezielt ambulante und/oder stationäre Einrichtungen
finden und regional eingrenzen. Bitte setzen Sie
unbedingt ein Häkchen in folgenden Feldern:
und
Medien für die Praxis und zum
Selbstmanagement der Patienten
Die zum 01.07.2015 an die neue Richtlinie angepassten Medien können von Ihnen jetzt abgerufen werden.
Sie stehen sowohl mit Webcode online auf www.aokgesundheitspartner.de/by/dmp/ und/oder auch als
Printversion zur Verfügung. Wenden Sie sich einfach
an Ihren persönlichen Ansprechpartner vor Ort.
 Tischvorlage Arbeitshilfe Praxispersonal
(Hilfe bei der Doku-Erstellung, Webcode W28181)
 Medikamentenlisten (für die Zuordnung von verordneten Präparaten/Wirkstoffen zu den in den
Dokumentationen aufgeführten Wirkstoffgruppen,
Webcode W28181)
 Checklisten zu Untersuchungen und Überweisungsregeln für Patienten (tabellarische Übersicht der in den DMP vorgesehenen Maßnahmen
und Überweisungsregeln (Webcode W28181)
 Selbstmanagementpläne für Asthma und COPD
(Webcode W171550)
 Fußchecklisten für Ärzte und Versicherte
(jeweils ausschließlich als Print erhältlich)
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