Der Newsletter für teilnehmende Ärzte an AOK-Curaplan Berechnungs-Formel für das Doku-Feld „eGFR“ bei Diabetes neue In den seit 01.07.2015 geltenden neuen Dokumentationen für Diabetes wird in den Anamnese- und Befunddaten die geschätzte Glomeruläre Filtrationsrate (eGFR-Wert) auf Basis der Serum-KreatininBestimmung erhoben. Wir wurden häufig von Arztpraxen gefragt, nach welcher Formel er zu berechnen ist. Auf der Webseite der Selbsthilfeorganisation PKD Familiäre Zystennieren e.V. werden verschiedene Messmethoden beschrieben und GFR-Rechner kostenlos zur Verfügung gestellt: http://nierenrechner.de. Die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie empfiehlt die CKD-EPI-Formel zur Abschätzung der glomerulären Filtrationsrate. Die CKD-EPI-Formel nutzt die gleichen Parameter wie die MDRD-Formel. Sie schätzt die GFR jedoch in höheren GFR-Bereichen treffender, da unterschiedliche Kreatininbereiche berücksichtigt werden und außerdem beim Serum-Kreatinin zwischen Frauen (</> 0, 7 mg/dl) und Männern (</> 0,9 mg/dl) differenziert wird. Die Validierung zeigte für die CKD-EPI-Formel genauere Übereinstimmungen mit der wahren GFR. Haben Sie sich für eine Formel entschieden, brauchen Sie lediglich die entsprechenden Daten in den GFRRechner einzugeben. Das Ergebnis der eGFR wird dann in der im Doku-Datensatz geforderten Einheit ausgegeben (also in ml/min/1,73m2KOF). Weitere Hinweise zum Ausfüllen der Dokumentation finden Sie in der Ausfüllanleitung im Internet unter http://www.aok-gesundheitspartner.de/by/dmp/ (nur für Fax-Bezieher: Da Sie den Direktlink nicht nutzen können, geben Sie bitte nach der vorgenannten Internetadresse in das Suchfeld oben rechts der sich öffnenden Webseite den Webcode „W27671“ ein). Doku-Feld bei Diabetes „Behandlung/Mitbehandlung in einer für das Diabetische Fußsyndrom qualifizierten Einrichtung“ Gemeint sind hier nur Überweisungen, die aufgrund des Diabetischen Fußsyndroms in eine dafür qualifizierte Einrichtung (kein Podologe) erfolgen. September 2015 Nur dann ist „Ja“ bzw. „Veranlasst“ anzugeben. Wird ein Patient z. B. zur Insulin-Einstellung an eine Einrichtung überwiesen, die für das Diabetische Fußsyndrom qualifiziert ist, wäre hier die Angabe „Nein“ korrekt, da ein Diabetisches Fußsyndrom nicht für die Überweisung ursächlich ist. Wie finde ich qualifizierte Ärzte und Einrichtungen für die Behandlung des diabetischen Fußsyndroms? www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de/zertifiziertearztpraxenkliniken.html Mit dieser Online-Suche der DDG können Sie gezielt ambulante und/oder stationäre Einrichtungen finden und regional eingrenzen. Bitte setzen Sie unbedingt ein Häkchen in folgenden Feldern: und Medien für die Praxis und zum Selbstmanagement der Patienten Die zum 01.07.2015 an die neue Richtlinie angepassten Medien können von Ihnen jetzt abgerufen werden. Sie stehen sowohl mit Webcode online auf www.aokgesundheitspartner.de/by/dmp/ und/oder auch als Printversion zur Verfügung. Wenden Sie sich einfach an Ihren persönlichen Ansprechpartner vor Ort. Tischvorlage Arbeitshilfe Praxispersonal (Hilfe bei der Doku-Erstellung, Webcode W28181) Medikamentenlisten (für die Zuordnung von verordneten Präparaten/Wirkstoffen zu den in den Dokumentationen aufgeführten Wirkstoffgruppen, Webcode W28181) Checklisten zu Untersuchungen und Überweisungsregeln für Patienten (tabellarische Übersicht der in den DMP vorgesehenen Maßnahmen und Überweisungsregeln (Webcode W28181) Selbstmanagementpläne für Asthma und COPD (Webcode W171550) Fußchecklisten für Ärzte und Versicherte (jeweils ausschließlich als Print erhältlich) Ein Service Ihrer AOK Bayern Herausgeber: AOK Bayern – Die Gesundheitskasse • Dienstleistungszentrum Versorgungsmanagement • Bruderwöhrdstr. 9 • 93055 Regensburg Praxis-Hotline: 0800 0336708 (kostenfreier Anruf) E-Mail: [email protected] AOK-Newsletter im Internet: www.aok-gesundheitspartner.de (Pfad: Bayern DMP Newsletter Archiv)
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