«Wir haben den Austausch vorgeschlagen»

*Die Südostschweiz
21.01.2016
«Wir haben den Austausch vorgeschlagen»
Aussenminister Didier Burkhalter erzählt im Interview, wie die Schweiz die Freilassung von
amerikanischen Häftlingen im Iran aufgegleist hat. Und er sagt, was passiert, wenn die EU
im Streit um die Personenfreizügigkeit hart bleibt.
VON LORENZ HONEGGER
Für den Bundesrat ist das WEF eine einmalige Gelegenheit, ausländische Minister
und EU-Kommissare informell und mit wenig protokollarischem Aufwand zu treffen.
Dieses Jahr sind sechs Mitglieder der Landesregierung in Davos zugegen.
Aussenminister Didier Burkhalter nutzt unter anderem die Gelegenheit, den EUVertretern den Schweizer Standpunkt im verfahrenen EU-Dossier näher zu bringen.
Herr Bundesrat, mit welcher Mission sind Sie ans WEF nach Davos gereist?
DIDIER BURKHALTER: Ich konzentriere mich auf zwei Themen: die Beziehungen
der Schweiz zur EU sowie den Nahen und Mittleren Osten, wo wir einen Beitrag zum
Frieden leisten wollen. Davos eignet sich sehr gut für solche Gespräche, obwohl es
manchmal etwas chaotisch ist.
In der Nahost-Diplomatie scheint die Schweiz in der Top-Liga angekommen zu
sein: US-Präsident Barack Obama hat uns vor wenigen Tagen für die
«entscheidende Hilfe» beim Gefangenenaustausch mit dem Iran gedankt.
Worin bestand diese Hilfe?
Die Schweiz ist seit langem Schutzmacht der USA im Iran. Das Mandat beinhaltet
auch die konsularische Betreuung von Gefangenen mit amerikanischer
Staatsbürgerschaft. In dieser Funktion haben wir den beiden Seiten einen
Gefangenenaustausch vorgeschlagen und unsere guten Dienste als Vermittlerin
angeboten.
Wie kam es dazu?
In solchen Situationen fehlt es am Anfang oft an Vertrauen. Man muss irgendwie
erreichen, dass die Leute miteinander sprechen. Das kann nur ein Land, das neutral,
glaubwürdig und effizient ist und bei der Vermittlung eine gewisse Expertise hat.
Wie waren Sie selber involviert?
Es fanden zahlreiche geheime Gespräche zwischen den Delegationen des Irans, der
USA und der Schweiz statt. Bei Schwierigkeiten wurden direkte Kontakte auf
Ministerebene nötig, im Fall der USA mit John Kerry. Wir kennen uns seit der OSZEPräsidentschaft 2014 der Schweiz sehr gut. Auf Englisch würde man vielleicht
sagen, wir sind «close». Wir haben manchmal verschiedene Meinungen, doch wir
können immer darüber sprechen.
Es gibt Stimmen, die sagen, dank dem Gefangenenaustausch und dem
amerikanisch-iranischen Atomabkommen werde ein neuer Krieg im Nahen
Osten verhindert. Darf die Schweiz einen Teil der Lorbeeren für sich
beanspruchen?
Wir spielten eine bescheidene Rolle. Doch der Prozess ist noch lange nicht
abgeschlossen. Die jahrzehntelangen Spannungen zwischen den USA und dem Iran
werden nicht einfach verschwinden. Wir befinden uns an einer wichtigen Wegmarke
der Geschichte.
In Kuba ist die Schweiz seit Kurzem nicht mehr Schutzmacht: Die USA
betreiben wieder eine eigene Botschaft in Havanna. Ist eine ähnliche
Entwicklung in Teheran absehbar?
Die Situation ist anders als in Kuba. In Havanna hatte die Schweiz am Schluss kaum
noch Aufgaben. Das Schutzmachtmandat im Iran werden wir jedoch noch längere
Zeit behalten. Als Aussenminister ist es mein Ziel, diese Aufgabe so gut wie möglich
zu erfüllen.
Reden wir über die EU: Die Gespräche über die Umsetzung der
Masseneinwanderungsinitiative kommen in die heisse Phase. In wenigen
Wochen ist klar, ob Brüssel Hand bietet zur Einführung einer Schutzklausel
zur Steuerung der Zuwanderung. Wo stehen wir?
Es gibt drei Szenarien. Im besten Fall einigen wir uns mit Brüssel bis Ende Februar,
Anfang März, einvernehmlich auf eine Schutzklausel. Das wäre für beide Seiten mit
Abstand die beste Lösung. Szenario 2: Wir können uns nicht einigen. Dann schlägt
der Bundesrat dem Parlament eine einseitige Schutzklausel vor. In einem dritten
Szenario beginnen wir die Umsetzung der Initiative mit einer einseitigen Lösung,
unterbreiten dem Parlament jedoch später, im April oder Mai, eine Zusatzbotschaft
mit einer einvernehmlichen Schutzklausel.
Eine weitere zentrale Frage lautet, ob die Schweiz das Abkommen zur
Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien unterschreibt – denn das
verstösst eigentlich gegen die Initiative. Ohne Unterzeichnung werden
Schweizer Hochschulen jedoch bei der Forschungszusammenarbeit mit der
EU benachteiligt.
Im Fall einer einvernehmlichen Schutzklausel können wir das Kroatien-Protokoll
unterschreiben
und
wieder
über
eine
volle
Teilnahme
am
Forschungsrahmenabkommen Horizon 2020 verhandeln. Bei der einseitigen Lösung
ist es offen: Der Bundesrat müsste entscheiden, ob wir das Protokoll unterschreiben.
Wir würden vermutlich eine Erklärung abgeben, dass wir Kroatien gegenüber den
anderen EU-Staaten nicht benachteiligen.
Reicht das, um den Zugang der Hochschulen zu Forschungsgeldern zu
gewährleisten?
Das ist zweifelhaft. Wichtig finde ich: Gut ist nur die einvernehmliche Lösung, sowohl
für die Schweiz als auch die EU. In der Forschung gibt es einen harten Wettbewerb
zwischen den Kontinenten. Es kann nicht im Interesse Europas sein, dass einer der
führenden Hochschulstandorte benachteiligt wird. Es gibt genug Krisen: Niemand
braucht eine Krise EU-Schweiz.
Bald stimmt Grossbritannien über den Verbleib in der EU ab. Was für einen
Einfluss hätte ein Austritt, ein «Brexit», für die Schweiz?
Die Schweiz und Grossbritannien sind zwei verschiedene Fälle, die man nicht
vermischen sollte. England ist ein EU-Mitgliedsstaat, wir nicht. In England geht es in
der öffentlichen Debatte vor allem um Sozialleistungen für Einwanderer, in der
Schweiz nicht.
Wo stehen die Verhandlungen über das institutionelle Rahmenabkommen, das
die Übernahme von EU-Recht durch die Schweiz regelt?
Wir sind immer noch am Verhandeln. Das bisherige Ergebnis sieht so aus: Es wird
keine automatische Rechtsübernahme geben, gemäss dem Verhandlungsmandat
des Bundesrates. Dazu haben wir auch erreicht, dass es keine supranationale
Überwachungsbehörde geben wird. Wenn die EU neues Recht einführt, das die
bilateralen Abkommen betrifft, kann die Schweiz ihre Meinung einbringen. Unser
politisches System wird ganz klar respektiert, das heisst, wir haben Zeit für ein
Referendum.
Was geschieht bei Differenzen?
Bei Unstimmigkeiten nimmt der Europäische Gerichtshof eine Rechtsinterpretation
vor. Diese Interpretation stellt noch keinen abschliessenden Entscheid dar, sondern
einen verbindlichen Lösungsrahmen. Die Interpretation des Gerichtshofs wird in
einem zweiten Schritt vom gemischten Ausschuss der Schweiz und der EU
behandelt, wo wir in der Lage sein sollten, fast alle Probleme zu lösen. Sollte das
einmal nicht der Fall sein, kann die Schweiz politisch entscheiden und neues EURecht falls nötig ablehnen.
Die Folge wären Strafmassnahmen.
Man spricht von Kompensationsmassnahmen, weil es dann ein Ungleichgewicht im
Abkommen gibt. Diese sind zurzeit noch Gegenstand von intensiven Gesprächen.
Wenn diese Frage geklärt ist, können wir die Verhandlungen abschliessen.
Die Schweiz hat demzufolge keinen Zeitdruck?
Nein, die Frage der Rechtsübernahme wurde von der Europäischen Union initiiert.
Wir sind bereit zu verhandeln und haben mit unserem Vorschlag einen Sprung
gewagt: Mit einer institutionellen Lösung wird die Rechtssicherheit der Schweizer
Akteure im Binnenmarkt für die nächste Generation erhöht.