Sicherheit in der Medikamentenversorgung

Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Gesundheit BAG
Faktenblatt zum Kurzbericht „Sicherheit in
der Medikamentenversorgung“ in Erfüllung
des Postulats Heim (12.3426)
Handlungsfeld:
2. Chancengleichheit
Ziel:
2.1 Finanzierungsgerechtigkeit und Zugang stärken
Massnahme:
2.1.2 Intensivierung der Programme für vulnerable Gruppen
Ausgangslage
Lücken und Engpässe in der Versorgung mit Arzneimitteln haben in den vergangenen Jahren zu
einem hohen politischen und medialen Interesse geführt. Im Fokus der öffentlichen Diskussion
standen diverse altbewährte Arzneimittel, insbesondere aus der Onkologie. Versorgungsengpässe
und -lücken beschränken sich jedoch nicht auf diese Arzneimittel.
Aufgrund der öffentlichen Diskussion um Versorgungsschwierigkeiten mit Arzneimitteln hatte
Nationalrätin Bea Heim am 4. Juni 2012 das Postulat 12.3426 zur Sicherheit in der
Medikamentenversorgung eingereicht. Das Postulat wurde am 28. September 2012 überwiesen.
Der Bundesrat wird beauftragt, die Versorgungssituation in der Schweiz in einem Kurzbericht zu
analysieren und aufzuzeigen, wie der Bund die Kantone bei der Versorgung mit Arzneimitteln
unterstützen kann. Dabei sind auch Vor- und Nachteile eines bundeseigenen Herstellbetriebs
aufzuzeigen (z.B. Armeeapotheke).
Zielsetzung
Die Versorgung mit Arzneimitteln in den Spitälern und weiteren Leistungserbringern soll in einem
Kurzbericht analysiert werden. Darzustellen sind insbesondere die aktuelle Versorgungssituation in
den Spitälern, die geltenden rechtlichen Grundlagen des Bundes, der Vollzug durch die zuständigen
Behörden und die Umsetzung durch die Leistungserbringer.
Stand der Dinge
Zur Beantwortung der Fragestellungen im Postulat wurden vier Grundlagen erarbeitet. Die aktuelle
Versorgungslage wurde mit verschiedenen Stellen auf Stufe Bund und Kantonen sowie Verbänden
und Anspruchsgruppen untersucht, die entlang des Weges eines Medikamentes von der Forschung
und Zulassung, über die Herstellung, den Vertrieb, die Verschreibung und Ab gabe sowie der
Vergütung betroffen sind. Eine Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen für die
Medikamentenversorgung eruierte die möglichen rechtlichen Handlungsspielräume. Eine
Literaturstudie untersuchte die empirischen Evidenzen für Versorgungslücken bei Arzneimitteln
sowie die Handlungskonzepte, die in einzelnen Ländern diskutiert und angewendet werden.
Die Arbeiten haben gezeigt, dass viele Faktoren auf unterschiedliche Weise die Versorgung mit
1/2
Aktualisierung: August 2015
Arzneimitteln beeinflussen können. Gleichzeitig weiss man wenig über das Zusammenwirken dieser
Faktoren: Der aktuelle Forschungsstand zur Versorgung mit Arzneimitteln ist rudimentär und stark
auf die Situation in den USA fokussiert. Empirische Grundlagen sind meist nur anekdotisch belegt.
Dies hat die Sektion Heilmittelrecht bewogen, eine systemische Analyse in Auftrag zu geben, die
sich dazu eignet, die Dynamik komplexer Systeme zu beschreiben und die gegenseitige Abhängigkeit
der Komponenten im System zu verstehen. Diese Analyse wurde im März 2014 abgeschlossen.
Basierend auf diesen Grundlagen wurde eine Reihe von Einzelmassnahmen in fünf Handlungsfeldern
eruiert, mit denen Bund und Kantone die sichere und geordnete Versorgung mit Heilmitteln im ganzen
Land wirkungsvoll verbessern könnten.
Nächste Schritte
Aus der Abwägung der Wirksamkeit und dem Zeithorizont für die Umsetzung der Massnahmen
werden Handlungsempfehlungen für Bund und Kantone abgeleitet.
Die Komplexität der Thematik und die Abklärungen, die umfangreicher waren als geplant, haben die
Fertigstellung des Kurzberichts verzögert. Seine Verabschiedung durch den BR ist für Dezember
2015 vorgesehen.
Link zu weiterführenden Informationen
Postulat Heim
http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20123426
Revision des Heilmittelgesetzes:
http://www.parlament.ch/d/suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20120080
2/2
Aktualisierung: August 2015