Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Faktenblatt zum Kurzbericht „Sicherheit in der Medikamentenversorgung“ in Erfüllung des Postulats Heim (12.3426) Handlungsfeld: 2. Chancengleichheit Ziel: 2.1 Finanzierungsgerechtigkeit und Zugang stärken Massnahme: 2.1.2 Intensivierung der Programme für vulnerable Gruppen Ausgangslage Lücken und Engpässe in der Versorgung mit Arzneimitteln haben in den vergangenen Jahren zu einem hohen politischen und medialen Interesse geführt. Im Fokus der öffentlichen Diskussion standen diverse altbewährte Arzneimittel, insbesondere aus der Onkologie. Versorgungsengpässe und -lücken beschränken sich jedoch nicht auf diese Arzneimittel. Aufgrund der öffentlichen Diskussion um Versorgungsschwierigkeiten mit Arzneimitteln hatte Nationalrätin Bea Heim am 4. Juni 2012 das Postulat 12.3426 zur Sicherheit in der Medikamentenversorgung eingereicht. Das Postulat wurde am 28. September 2012 überwiesen. Der Bundesrat wird beauftragt, die Versorgungssituation in der Schweiz in einem Kurzbericht zu analysieren und aufzuzeigen, wie der Bund die Kantone bei der Versorgung mit Arzneimitteln unterstützen kann. Dabei sind auch Vor- und Nachteile eines bundeseigenen Herstellbetriebs aufzuzeigen (z.B. Armeeapotheke). Zielsetzung Die Versorgung mit Arzneimitteln in den Spitälern und weiteren Leistungserbringern soll in einem Kurzbericht analysiert werden. Darzustellen sind insbesondere die aktuelle Versorgungssituation in den Spitälern, die geltenden rechtlichen Grundlagen des Bundes, der Vollzug durch die zuständigen Behörden und die Umsetzung durch die Leistungserbringer. Stand der Dinge Zur Beantwortung der Fragestellungen im Postulat wurden vier Grundlagen erarbeitet. Die aktuelle Versorgungslage wurde mit verschiedenen Stellen auf Stufe Bund und Kantonen sowie Verbänden und Anspruchsgruppen untersucht, die entlang des Weges eines Medikamentes von der Forschung und Zulassung, über die Herstellung, den Vertrieb, die Verschreibung und Ab gabe sowie der Vergütung betroffen sind. Eine Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Medikamentenversorgung eruierte die möglichen rechtlichen Handlungsspielräume. Eine Literaturstudie untersuchte die empirischen Evidenzen für Versorgungslücken bei Arzneimitteln sowie die Handlungskonzepte, die in einzelnen Ländern diskutiert und angewendet werden. Die Arbeiten haben gezeigt, dass viele Faktoren auf unterschiedliche Weise die Versorgung mit 1/2 Aktualisierung: August 2015 Arzneimitteln beeinflussen können. Gleichzeitig weiss man wenig über das Zusammenwirken dieser Faktoren: Der aktuelle Forschungsstand zur Versorgung mit Arzneimitteln ist rudimentär und stark auf die Situation in den USA fokussiert. Empirische Grundlagen sind meist nur anekdotisch belegt. Dies hat die Sektion Heilmittelrecht bewogen, eine systemische Analyse in Auftrag zu geben, die sich dazu eignet, die Dynamik komplexer Systeme zu beschreiben und die gegenseitige Abhängigkeit der Komponenten im System zu verstehen. Diese Analyse wurde im März 2014 abgeschlossen. Basierend auf diesen Grundlagen wurde eine Reihe von Einzelmassnahmen in fünf Handlungsfeldern eruiert, mit denen Bund und Kantone die sichere und geordnete Versorgung mit Heilmitteln im ganzen Land wirkungsvoll verbessern könnten. Nächste Schritte Aus der Abwägung der Wirksamkeit und dem Zeithorizont für die Umsetzung der Massnahmen werden Handlungsempfehlungen für Bund und Kantone abgeleitet. Die Komplexität der Thematik und die Abklärungen, die umfangreicher waren als geplant, haben die Fertigstellung des Kurzberichts verzögert. Seine Verabschiedung durch den BR ist für Dezember 2015 vorgesehen. Link zu weiterführenden Informationen Postulat Heim http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20123426 Revision des Heilmittelgesetzes: http://www.parlament.ch/d/suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20120080 2/2 Aktualisierung: August 2015
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