UND PARFÜMERIEWAREN SOWIE CHEMIKALIEN UND

Landesgremium Handel mit Arzneimitteln, Drogerieund Parfümeriewaren, sowie Chemikalien und Farben
Sparte Handel
Wirtschaftskammer Kärnten
Europaplatz 1 | 9021 Klagenfurt am Wörthersee
T 05 90 90 4 - 320 | F 05 90 90 4 - 314
E [email protected]
W wko.at/ktn/adpchf
LANDESGREMIALTAGUNG HANDEL MIT ARZNEIMITTELN,
DROGERIE- UND PARFÜMERIEWAREN SOWIE CHEMIKALIEN UND FARBEN
Erhöhung der Grundumlage - Erkundung des Mitgliederwillens
01. März 2016
Dr. Schm/Anw
Sehr geehrte Damen und Herren!
in der Anlage übermitteln wir Ihnen die Einladung zur heurigen Gremialtagung am
Mittwoch, 06. April 2016 um 19:00 Uhr.
Anlässlich der Gremialtagung ist die Beschlussfassung über eine Erhöhung der jährlichen
Grundumlage vorgesehen. Die derzeitige Grundumlage beträgt € 71,-- (Einfachsortiment sowie
eingeschränktes Handelsgewerbe) gestaffelt nach der Rechtsform. Die letzte
Grundumlagenerhöhung geht auf das Jahr 1991 zurück. Auch wurde die Grundumlage nicht dem
Verbraucherpreisindex angepasst. Diese vorgesehene Erhöhung ist aufgrund verstärkter
Aktivitäten (Gemeinschaftswerbung, Fortbildungskurse etc.) in den drei Berufsgruppen
Drogeriewarenhandel, Parfümeriewarenhandel und Farbenhandel erforderlich geworden. Auch
aufgrund der jährlichen Preissteigerungen hat unser Landesgremium trotz sparsamer Gebarung
zuletzt eine Reduzierung der Mitgliederaktivitäten vornehmen müssen.
Es ist daher vorgesehen, bei der Landesgremialtagung die Grundumlage mit einem Betrag von
€ 120,-- (Einfachsortiment sowie eingeschränktes Handelsgewerbe) gestaffelt nach der
Rechtsform festzusetzen und zu beschließen.
Die Erhöhung der Grundumlage soll die Finanzierung des Landesgremiums und die umfangreichen
Aktivitäten im Bereich der Interessenvertretung für die Zukunft sicherstellen. Gleichzeitig
werden unsere Serviceleistungen verstärkt angeboten.
Für ganzjährig ruhende Berechtigungen ist nach wie vor vorgesehen, die Grundumlage nur in
halber Höhe vorzuschreiben. Gemäß § 61 WKG, in Verbindung mit § 27 Geschäftsordnung der
Wirtschaftskammer Österreich, bieten wir den von der Erhöhung betroffenen Mitgliedern die
Möglichkeit, ihre Meinung betreffend der beabsichtigten Grundumlagenerhöhung bis spätestens
28. März 2016 zu äußern und ihre Stellungnahme dem Büro des Landesgremiums Handel mit
Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren, sowie Chemikalien und Farben, Europaplatz 1,
9021 Klagenfurt am Wörthersee, zukommen zu lassen.
Freundliche Grüße
KommR Walter Megymorecz
Gremialobmann
Dr. Günter Schmidauer
Gremialgeschäftsführer
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