Auszug aus dem Deliberationsregister des Gemeinderates

Auszug aus dem Deliberationsregister des Gemeinderates
Gemeinderatssitzung vom 4. Januar 2016
Anwesend:
HH A. Henkel, Bürgermeister, M. Reiland und M. Malherbe, Schöffen
HH/Damen R. Beringer, J. Brandenburger, J. Feller-Wilmes, T. Graas, C.
Haubrich-Schandeler, A. Kremer, H. Krier, A. Toussaint, M. Weiler,
Gemeinderäte/Gemeinderätinnen
Hr. L. Wantz, Sekretär
- URBANISMUS
Der Gemeinderat beschließt einstimmig
a) das Bebauungsprojekt (PAP) betreffend 7 Wohneinheiten (ein alleinstehendes Einfamilienhaus
und 6 Doppeleinfamilienhäuser) auf Grundstücken, eingetragen im Kataster der Gemeinde
Mersch, Sektion F in Reckingen „Rue Camille Kleber“ anzunehmen. Dieses Projekt (Phase III)
wird vom Büro e-cone aus Mersch für die Gesellschaft Centara S.à r.l. aus Mersch vorgestellt,
unter folgenden Bedingungen:
•
Vergrößern des seitlichen Abstandes der geplanten Häuser auf den Losen 3 und 4 um einen
Meter (von 3 auf 4 Meter) im Verhältnis zur Grundstücksgrenze
•
Entfernung der Vierecke „Gartenhäuschen“ auf der graphischen Darstellung des PAP
• dem Initiator des Projektes eine Ausgleichszahlung an die Gemeinde aufzuerlegen für die
Finanzierung eventueller Infrastrukturen im Interesse der Einwohner des Viertels.
Eine Konvention zwischen der Gesellschaft Centara S.à r.l. aus Mersch und dem
Schöffenkollegium regelt die Bedingungen und Modalitäten der Realisierung des Projektes. Diese
Konvention unterliegt zusammen mit dem Ausführungsprojekt der Zustimmung durch den
Gemeinderat und den Innenminister.
Gemäß den Bestimmungen des Artikels 20 des kommunalen Gesetzes hat Bürgermeister Albert
Henkel nicht an den Beratungen und Beschlüssen dieses Punktes der Tagesordnung
teilgenommen. Dieser Punkt wurde präsidiert durch den Schöffen Michel Reiland.
b) ein Bebauungsprojekt betreffend eine Abänderung des schon genehmigten PAP anzunehmen.
Es geht hier um eine Neugestaltung von Grundstücken (Lose 6 und 10 bis 16 des PAP),
eingetragen im Kataster der Gemeinde Mersch, Sektion D in Beringen „Rue Wenzel“ oder „im
Reuteschberg“, die in einer neuen Aufteilung (Verkleinerung der Fläche) der Bauplätze besteht.
Vorgestellt wurde das Projekt durch das Büro e-cone aus Mersch für die Gesellschaft Longchamp
S.à r.l. aus Mersch.
Gemäß den Bestimmungen des Artikels 20 des kommunalen Gesetzes hat Bürgermeister Albert
Henkel nicht an den Beratungen und Beschlüssen dieses Punktes der Tagesordnung
teilgenommen. Dieser Punkt wurde präsidiert durch den Schöffen Michel Reiland.
c) seine Zustimmung betreffend den allgemeinen Bebauungsplan (PAG) zu geben, damit das
Schöffenkollegium die in den Artikeln 11 und 12 des geänderten Kommunalplanungs- und
Stadtentwicklungsgesetzes vom 19. Juli 2004 vorgesehenen Konsultationen aufnehmen kann.
- SOZIALAMT
Der Gemeinderat stimmt einstimmig
a) dem berichtigten definitiven Haushalt 2015 des Merscher Sozialamtes zu:
ordentlicher Teil
außerordentlicher Teil
Einnahmen:
713.603,47 €
5.070,95 €
Ausgaben:
663.865,71 €
2.899,00 €
Boni:
49.737,76 €
2.171,95 €
Boni 2014 :
91.700,27 €
72.795,23 €
141.438,03 €
74.967,18 €
Allgemeine Boni:
Der Anteil der Gemeinde Mersch beläuft sich auf 125.346,61 € im ordentlichen Teil und auf
860,00 € im außerordentlichen Teil (Betriebskapital).
b) dem definitiven Haushalt 2016 des Merscher Sozialamtes zu:
ordentlicher Teil
außerordentlicher Teil
Einnahmen:
804.450,94 €
4.725,95 €
Ausgaben:
779.810,94 €
2.554,00 €
24.640,00 €
2.171,95 €
Boni Ende 2015 :
141.438,03 €
74.967,18 €
Allgemeine Boni:
166.078,03 €
77.139,13 €
Boni :
Der Anteil der Gemeinde Mersch beläuft sich auf 144.458,16 € im ordentlichen Teil und auf
1.010,00 € im außerordentlichen Teil (Betriebskapital).
- Verkehr
Der Gemeinderat
a) beschließt einstimmig den Artikel 10 Punkt e) "Stationierungsverbot mit Zusatztafel mit dem
Symbol "körperlich behinderte Person", der Aufschrift "excepté handicapés physiques" und der
Zahl der betroffenen Plätze" wie folgt zu ändern:
unter Mersch beifügen:
- Centre Marisca, Parkplatz (1 Stellplatz)
- Rue de Colmar-Berg, vor dem Haus No 34 (1 Stellplatz)
b) bestätigt einstimmig die befristeten Verkehrsregelungen, welche vonseiten des Bürgermeisterund Schöffenrats erlassen wurden.
- MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTER- UND SCHÖFFENRATS UND FRAGEN
DER GEMEINDERÄTE