Allergien aktuell

Das aha! Allergiemanagement Label
Nutzen
Anforderungen
Zertifizierung
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Ein Wort vorab…
Allergien aktuell
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§ viele Menschen fühlen sich als Allergiker
§ 5-15% der europäischen Bevölkerung leidet unter
Allergien
§ 1-3% ist allergisch gegenüber Lebensmittelallergenen
(etwa 170 Lebensmittelallergene)
§ in wenigen Fällen führt dies zu schweren Symptomen wie
z.B. Asthma, Ekzemen
§ in sehr wenigen Fällen zum lebensbedrohenden
Zuständen
§ anaphylaktischer Schock (durch die 12 Allergene aus
Anhang IIIa der Richtlinie 2003/89/EG)
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SAS Service Allergie Suisse SA
§ Die SAS SA ist eine Gütesiegelagentur für Konsumgüter, die
unter besonderer Berücksichtigung der Allergieproblematik
hergestellt, gekennzeichnet und vertrieben werden und für
Dienstleistungen, die unter Beachtung der Allergieproblematik
erbracht werden.
§ Die SAS SA hat sich zum Ziel gesetzt, ein Gütesiegel
anzubieten, das den hohen Ansprüchen aller Beteiligten
gerecht wird und der Ernsthaftigkeit und Wichtigkeit dieser
Thematik in jeder Hinsicht Rechnung tragen will. Dies stellt in
erster Linie eine Dienstleistung zu Gunsten der Allergiker
dar.
§ Die SAS SA ist eine wirtschaftlich und politisch vollständig
unabhängige Organisation.
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SAS Service Allergie Suisse SA
§ Die SAS SA verfügt über ein Netzwerk ausgewiesener
Experten aus den jeweiligen Fachgebieten.
§ Allergien sind potentiell lebensbedrohlich. Zuverlässigkeit ist
unabdingbar, um nachhaltig und langfristig berechtigtes
Vertrauen in ein Gütesiegel aufzubauen. Die SAS SA ist
absoluter Verlässlichkeit und Vertrauenswürdigkeit
verpflichtet.
§ Die SAS SA verpflichtet sich, mittels jederzeit grösstmöglicher
Kompetenz und Sorgfalt ein maximales Mass an Sicherheit
für Produkte und Dienstleistungen mit dem Gütesiegel zu
gewährleisten.
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Nutzen für Hersteller
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§ aha! als Individualmarke
Beim Gütesiegel handelt es sich um eine Individualmarke,
welche durch eine Zertifizierung der Vorgaben (Reglement)
seine Unabhängigkeit wahrt.
§ Zweck des Gütesiegels
Information der Konsumenten über die Eigenschaften der
Produkte mit allergiespezifischen erhöhten Anforderungen zu
geben.
§ Mehrwert für Produkte
Das Anbieten eines unabhängigen Gütesiegels mit definiertem
Pflichtenheft garantiert den Anbietern einen Mehrwert und der
Konsumentenschaft eine höhere Sicherheit im Umgang mit
Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, technischen
Konsumgütern und Dienstleistungen.
§ Exklusivität
Die Verwendung des Gütesiegels wird zwischen dem
Gütesiegelanbieter und dem Lizenznehmer in einer
Lizenzvereinbarung geregelt.
Grundsätzliche Anforderungen
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§ Das Gütesiegel stellt folgende grundlegende 4 Anforderungen:
§ Mehrwert - Die unter dem Gütesiegel von aha! vertriebenen
Produkte haben gegenüber Normalprodukten einen Mehrwert.
Sie gehen bezüglich den gestellten Anforderungen über die
gesetzlichen Vorgaben hinaus, indem sie in Sachen
Zusammensetzung höheren Ansprüchen genügen, und mehr
und schneller ersichtliche allergiespezifische Informationen
zum Produkt aufweisen.
§ Keine Täuschung - Das Gütesiegel von aha! gibt zu keiner
Täuschung der Konsumentenschaft Anlass. Es werden keine
Selbstverständlichkeiten ausgelobt.
§ Zertifizierung - Die Überprüfung der Einhaltung der
Bestimmungen erfolgt durch eine unabhängige
Kontrollorganisation.
§ Information - Integrierender Bestandteil des Konzepts ist eine
umfassende Information der Konsumentenschaft.
§ Das aha! Gütesiegel garantiert seine Produkte nicht als
allergenfrei, sondern stellt bestimmte Eigenschaften heraus.
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Reglement Lebensmittel
§ Deklarationspflicht für unbeabsichtigte Vermischungen mit
geringeren Grenzwerten
§ Grenzwert für Verunreinigungen mit potentiell allergenen
Stoffen liegt bei 50 mg/kg und damit um einen Faktor 20
tiefer als üblich
(1.000 mg/kg gemäß schweiz. Lebensmittelkennzeichnungsverordnung)
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§ Dies betrifft:
§ Milch, Eier, Fische, Krebstiere, Sojabohnen
§ Erdnüsse, Walnüsse (Juglans regia), Cashewnüsse, bzw.
Kaschunüsse (Anacardium occidentale), Haselnüsse (Corylus
avellana), Macadamianüsse, bzw. Australnüsse, bzw.
Queenslandnüsse (Macadamia ternofolia), Mandeln (Amygdalus
communis), Paranüsse (Berholletia excelsa), Pecannüsse (Carya
illinoiesis), Pistazien (Pistacia vera)
§ Sesamsamen, Sellerie, Senf, Sulfite (E 220-224, E 226-228)
§ Lupine und Lupinenerzeugnisse, Weichtiere und
Weichtiererzeugnisse
Reglement Lebensmittel
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Für Verunreinigungen mit anderen Unverträglichkeiten
auslösenden Stoffen wurden ebenfalls tiefere Grenzwerte
festgelegt. Dies betrifft:
§ Gluten
§ Laktose
§ Sulfit
Beispiele
§ im Falle von glutenhaltigem Getreide unter 1 mg Prolamin
(Gliadin) pro 100 g Trockenmasse des Lebensmittels;
§ im Falle von Laktose 0,1 g pro 100 g oder 100 ml genussfertiges
Lebensmittel;
§ im Falle von Sulfiten unter 5 mg SO2 pro kg oder Liter
genussfertiges Lebensmittel;
§ bei potentiell allergenen Stoffen unter 50 mg pro kg oder Liter
genussfertiges Lebensmittel;
§ Die Einhaltung der Limiten wird durch ein strenges
unternehmensinternes Allergenmanagement gewährleistet.
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Reglement Lebensmittel
§ Erweiterte Deklarationspflicht für möglicherweise
allergieauslösende Zutaten
§ Koriander, Pfeffer
§ Tomate, Karotte
§ Melone, Kiwi, Mango, Banane, Apfel, Birne, Kirsche, Pfirsich,
Zwetschge, Nektarine, Aprikose
§ Mohn, Perubalsam, Lupine, Hirse, Buchweizen
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Reglement Lebensmittel
§ Keine «kann enthalten» Deklaration
§ Die Formulierung «kann enthalten» (precautionary labelling)
wird auf den Lebensmitteln mit dem Label für die ausgelobten
Allergene nicht mehr möglich sein. Unbeabsichtigte
Vermischungen über 50 mg/kg werden als solche deklariert.
§ Allergenmanagement
§ Den Produzenten werden Vorgaben zum Allergenmanagement im
Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht gemacht. Kritische Punkte zur
Vermeidung von Kreuzkontaminationen:
Rohstoffkontrolle,
Transport sowie Lagereinrichtung,
Nutzung möglichst getrennter Produktionslinien,
Rework,
Reinigungsmanagement,
Produktionsplanung und entsprechende Mitarbeiterschulung.
§ Das Reglement wird durch die SAS SA ständig auf dem neuesten
Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse gehalten.
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§
§
§
§
§
§
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Beispiele
Gewürzmischungen
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optimiert hinsichtlich des Gehaltes
an Senf und Sellerie (< 0,01 %)
Beispiele
Milch, Butter, Kochschinken
Optimiert hinsichtlich
Laktosegehalt (< 0,1 %)
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Reglement Kosmetika
§ Kosmetika mit Gütesiegel enthalten keine der gesetzlich zwar
zugelassenen, aber möglicherweise allergieauslösenden
aufgelisteten Stoffe in einer Konzentration
§ Die meisten dieser Stoffe sind Duftstoffe
§ > 0,0001 % bei „leave-on“-Produkten bzw.
§ > 0,001 % bei „rinse-off“-Produkten
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Amylcinnamal
Benzylalkohol
Cinnamylalkohol
Citral
Eugenol
Hydroxycitronellal
Isoeugenol
Amylcinnamylalkohol
Benzylsalicylat
Cinnamal
Cumarin
Geraniol
Anisylalkohol
Benzylcinnamat
Farnesol
Benzylbenzoat
Citronellol
Hexylcinnamaldehyd
d-Limonen
Methylheptincarbonat
Linalool
Eichenmoos- und Baummoosextrakt
Hydroxy-Methylpentylcyclohexencarboxaldehyd
2-(4-tert-Butylbenzyl)propionaldehyd
3-Methyl-4-(2,6,6-tri-methyl-2-cyclohexan-1-yl)-3-buten-2-on
Reglement Kosmetika
§ Grenzwerte für zusätzliche Stoffe
§ Kosmetika mit aha! Gütesiegel enthalten zudem keine der
folgenden möglicherweise allergieauslösenden Stoffe in einer
Konzentration über 0,001%
§ sind aus technologischen Gründen größere Mengen enthalten,
müssen sie im Sinn eines Warnhinweises deutlich hervorgehoben
deklariert werden mit: „enthält ...“
Chlorhexidin
Isothiazolinone
Imidazolidinylurea
Parabenderivate
Chloracetamid
Quaternium 15
Dibromodiglutaronitril
DMDM-Hydantoin
Formaldehyd
Diazolidinylurea
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Beispiele
Kosmetik
Optimiert hinsichtlich der Verwendung von
Chloracetamid, Chlorhexidin, Diazolidinylurea, Dibromodiglutaronitril,
DMDM-Hydantoin, Formaldehyd, Imidazolidinylurea, Isothiazolinone,
Parabenderivate, Quaternium
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Reglement Technische Produkte
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§ Saug- und filtersysteme müssen mindestens ein
allergieauslösendes Partikel zu mindestens 80 % effizient
eliminieren können.
§ d.h. 80 % der allergieauslösenden Partikel müssen durch das
System entfernt oder von der allergiebetroffenen Person
ferngehalten werden können.
§ Im Rahmen der produktspezifischen Anforderungen müssen
zertifizierbare Angaben gemacht werden über:
a) die konstante Saug- bzw. Filterleistung bezüglich der
spezifizierten allergieauslösenden Partikel über definierten
Zeitraum;
b) gewährleistete Benutzerwartung;
c) klare Regeln in der Betriebsanleitung, falls dies für die
Beherrschung der Allergenproblematik grundlegend relevant ist;
d) Garantieleistungen;
e) Methodik zur Messung der spezifischen Anforderungen im
Reglement;
f) Messunsicherheiten aufgrund von Herstellertoleranzen.
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Beispiele
Optimiert für
Katzenhaarallergiker, Milbenallergiker
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Reglement Apotheken
§ Für Apotheken sind Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung, die Ausstattung, das Allergenmanagement sowie die
kompetente Beratung und Information an den Kunden bindend:
§ Aus- und Weiterbildung
§ Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer SAS-zertifizierten
Apotheke erwerben sich im Rahmen von Aus- und Weiterbildungen
beim Schweizerischen Zentrum für Allergie, Haut und Asthma (aha!)
ein qualifiziertes Fachwissen zu:
a) verschiedenen Erkrankungen des atopischen Formenkreises
b) Präventionsmöglichkeiten
c) medikamentöser Behandlung und weiteren
Therapiemöglichkeiten
d) weiteren Aspekten der Problematik und zur Verfügbarkeit
weitergehender Information
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Reglement Apotheken
§
§
§
§
§
§
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Allergenmanagement
Das betriebsinterne Konzept umfasst u.a. auch die
Schulung und Weiterbildung der Mitarbeiter im Bereich des
Allergenmanagements sowie deren Dokumentation.
Die Mitarbeiter müssen mindestens drei Ausbildungstage
sowie zwei Weiterbildungstage pro Jahr ausweisen können. Die
Schulung hat zum Ziel, die Mitarbeiter bezüglich der Allergiethematik zu
sensibilisieren und aufzuklären. Im Rahmen der Selbstkontrolle muss auch
ein Konzept vorhanden sein, wie in einer Notfallsituation bei Allergikern
verfahren wird.
Kompetente Beratung und Informationen an Kunden
Mitarbeiter von SAS-Apotheken können ihre Kundschaft kompetent
bezüglich verschiedener Erkrankungen des atopischen Formenkreises,
Präventionsmöglichkeiten, medikamentöser Behandlung und weiteren
Therapiemöglichkeiten und Aspekten der Allergenproblematik beraten.
SAS-Apotheken verfügen über ein Sortiment an Informationsbroschüren
und an Produkten, die unter besonderer Berücksichtigung der
Allergieproblematik hergestellt, gekennzeichnet und vertrieben werden und
einen erwiesenen Zusatznutzen für Personen mit Allergien aufweisen.
Reglement Hotellerie/Restauration
§ Für die Hotellerie sind Anforderungen an das Allergikerzimmer,
die Reinigung, die Ausstattung, das Haustierverbot, das
Allergenmanagement sowie die Restauration bindend:
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Allergikerzimmer
a) Nichtraucherzimmer
b) Parkett-, Novilon- oder PVC-Boden oder kurzfloriger
Kunstfaserteppich
c) frei von Stoffpolstermöbeln
d) vollklimatisiert oder Fenster mit Pollenschutzgitter
e) milbenallergendichte Matratzen-, Duvets- und Kissenüberzüge
f) Bereitstellung hypoallergener Supplies
(Seife, Duschgel, Shampoo)
g) keinerlei Pflanzen und Schnittblumen bzw. „Staubfänger“
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Reglement Hotellerie
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§ Reinigung
Für die Reinigung eines Allergikerzimmers müssen hypoallergene
Putz- bzw. Waschmittel verwendet werden. Milben, Pollen, Pilze
und Haare müssen effizient mit einem geeigneten System entfernt
werden können. Die Luftfeuchtigkeit muss kontrolliert werden.
§ Verzicht auf allergiepotente Pflanzen im ganzen Betrieb
Folgende allergisierende Pflanzen dürfen im gesamten Betrieb nicht
vorhanden sein: Ficus benjamina, Philodendron bipennifolium und
Yucca aloifolia.
§ Haustierverbot
Im Hotelbetrieb sind Haustiere nicht zugelassen.
§ Allergenmanagement
Das betriebsinterne Selbstkontrollkonzept umfasst u.a. die
Beschreibung der Reinigungs- und Waschprozesse, die
Vorbereitung und Umrüstung der Allergikerzimmer, die Schulung
und Weiterbildung der Mitarbeitenden im Bereich des
Allergenmanagements sowie die Dokumentation der Abläufe. Im
Rahmen der Selbstkontrolle muss auch ein Konzept vorhanden
sein, wie in einer Notfallsituation bei Allergikern verfahren wird.
Reglement Restauration
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§ Restauration
Für die Restauration sind Anforderungen an die Räumlichkeiten, die Ausstattung, die Auskunftspflicht bei der Speisenzubereitung, das Allergiker-Menu sowie das Allergenmanagement bindend:
§ Rauchfreie Räumlichkeiten
Für Allergiebetroffene müssen vollständig rauchfreie Räumlichkeiten
zur Verfügung stehen. Raucherräume müssen separat ausgewiesen
und vollständig getrennt von rauchfreien Räumlichkeiten sein.
§ Verzicht auf allergiepotente Pflanzen im ganzen Betrieb
Folgende allergieauslösende Pflanzen dürfen im gesamten Betrieb
nicht vorhanden sein: Ficus benjamina, Philodendron bipennifolium
und Yucca aloifolia.
§ Auskunftspflicht über Speisenzusammensetzung
Das Personal muss in der Lage sein, jederzeit mündlich wie auch
schriftlich Auskunft über die exakte Speisenzusammensetzung
geben zu können.
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Reglement Restauration
§ Individuelle Allergiker-Menus
Der Betrieb muss auf Anfrage individuelle Allergiker-Menus
anbieten (auch als Frühstücksoption).
§ Allergenmanagement
Das betriebsinterne Selbstkontrollkonzept umfasst u.a. auch die
Schulung und Weiterbildung der Mitarbeiter im Bereich des
Allergenmanagements sowie die Dokumentation der Abläufe. Im
Rahmen der Selbstkontrolle muss auch ein Konzept vorhanden
sein, wie in einer Notfallsituation bei Allergikern verfahren wird.
Das gesamte Personal muss im Rahmen der Aus- und
Weiterbildung über die wichtigsten Nahrungsmittelallergene
geschult sein. Die Mitarbeitenden müssen mindestens einen
Schulungstag pro Jahr ausweisen können.
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Die Schulung hat zum Ziel, die Mitarbeiter bezüglich der
Allergiethematik zu sensibilisieren und aufzuklären. Ferner sind
besondere Schulungen zum Thema Nahrungsmittelallergene für
das Küchenpersonal vorgeschrieben.
Allergenmanagementsystem
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Allergenmanagementsystem
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Allergenmanagementsystem
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Allergenmanagementsystem
Welche Voraussetzungen bestehen in der Praxis?
§ Zertifiziertes Managementsystem gem.
§ ISO 22000
oder
§ IFS bzw. BRC für Lebensmittel
§ BRC für Konsumgüter
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Zertifizierung
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Zertifizierung
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Zertifizierung
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Zertifizierungsaufwand
Grundsatz:
individuelle Festlegung je nach Aufgabenstellung
Ø bei zertifiziertem Managementsystem
§ Lebensmittel
§ 1 PT je Produktspezifikation (= allergenbezogene Aussage)
§ zzgl. Bericht
§ Kosmetika
§ 1 PT je 4 Produktspezifikation (= allergenbezogene Aussage)
§ zzgl. Bericht
Ø ohne zertifiziertes Managementsystem
§ jeweils 0,5 – 1 PT Systemanalyse zusätzlich
§ 1 PT je Unternehmen zzgl. Bericht
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Ø Jährliche Überwachung
weitere Informationen
SAS Service Allergie Suisse SA
Scheibenstrasse 20
3014 Bern
Postfach 1
3000 Bern 22
+41 (0)31 359 90 09
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Internet: www.service-allergie-suisse.ch
eMail: [email protected]
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