Das aha! Allergiemanagement Label Nutzen Anforderungen Zertifizierung © DQS GmbH Germ an y Ein Wort vorab… Allergien aktuell 2 © DQS GmbH Germ an y § viele Menschen fühlen sich als Allergiker § 5-15% der europäischen Bevölkerung leidet unter Allergien § 1-3% ist allergisch gegenüber Lebensmittelallergenen (etwa 170 Lebensmittelallergene) § in wenigen Fällen führt dies zu schweren Symptomen wie z.B. Asthma, Ekzemen § in sehr wenigen Fällen zum lebensbedrohenden Zuständen § anaphylaktischer Schock (durch die 12 Allergene aus Anhang IIIa der Richtlinie 2003/89/EG) 1 SAS Service Allergie Suisse SA § Die SAS SA ist eine Gütesiegelagentur für Konsumgüter, die unter besonderer Berücksichtigung der Allergieproblematik hergestellt, gekennzeichnet und vertrieben werden und für Dienstleistungen, die unter Beachtung der Allergieproblematik erbracht werden. § Die SAS SA hat sich zum Ziel gesetzt, ein Gütesiegel anzubieten, das den hohen Ansprüchen aller Beteiligten gerecht wird und der Ernsthaftigkeit und Wichtigkeit dieser Thematik in jeder Hinsicht Rechnung tragen will. Dies stellt in erster Linie eine Dienstleistung zu Gunsten der Allergiker dar. § Die SAS SA ist eine wirtschaftlich und politisch vollständig unabhängige Organisation. © DQS GmbH Germ an y 3 SAS Service Allergie Suisse SA § Die SAS SA verfügt über ein Netzwerk ausgewiesener Experten aus den jeweiligen Fachgebieten. § Allergien sind potentiell lebensbedrohlich. Zuverlässigkeit ist unabdingbar, um nachhaltig und langfristig berechtigtes Vertrauen in ein Gütesiegel aufzubauen. Die SAS SA ist absoluter Verlässlichkeit und Vertrauenswürdigkeit verpflichtet. § Die SAS SA verpflichtet sich, mittels jederzeit grösstmöglicher Kompetenz und Sorgfalt ein maximales Mass an Sicherheit für Produkte und Dienstleistungen mit dem Gütesiegel zu gewährleisten. © DQS GmbH Germ an y 4 2 Nutzen für Hersteller 5 © DQS GmbH Germ an y § aha! als Individualmarke Beim Gütesiegel handelt es sich um eine Individualmarke, welche durch eine Zertifizierung der Vorgaben (Reglement) seine Unabhängigkeit wahrt. § Zweck des Gütesiegels Information der Konsumenten über die Eigenschaften der Produkte mit allergiespezifischen erhöhten Anforderungen zu geben. § Mehrwert für Produkte Das Anbieten eines unabhängigen Gütesiegels mit definiertem Pflichtenheft garantiert den Anbietern einen Mehrwert und der Konsumentenschaft eine höhere Sicherheit im Umgang mit Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, technischen Konsumgütern und Dienstleistungen. § Exklusivität Die Verwendung des Gütesiegels wird zwischen dem Gütesiegelanbieter und dem Lizenznehmer in einer Lizenzvereinbarung geregelt. Grundsätzliche Anforderungen 6 © DQS GmbH Germ an y § Das Gütesiegel stellt folgende grundlegende 4 Anforderungen: § Mehrwert - Die unter dem Gütesiegel von aha! vertriebenen Produkte haben gegenüber Normalprodukten einen Mehrwert. Sie gehen bezüglich den gestellten Anforderungen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus, indem sie in Sachen Zusammensetzung höheren Ansprüchen genügen, und mehr und schneller ersichtliche allergiespezifische Informationen zum Produkt aufweisen. § Keine Täuschung - Das Gütesiegel von aha! gibt zu keiner Täuschung der Konsumentenschaft Anlass. Es werden keine Selbstverständlichkeiten ausgelobt. § Zertifizierung - Die Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen erfolgt durch eine unabhängige Kontrollorganisation. § Information - Integrierender Bestandteil des Konzepts ist eine umfassende Information der Konsumentenschaft. § Das aha! Gütesiegel garantiert seine Produkte nicht als allergenfrei, sondern stellt bestimmte Eigenschaften heraus. 3 Reglement Lebensmittel § Deklarationspflicht für unbeabsichtigte Vermischungen mit geringeren Grenzwerten § Grenzwert für Verunreinigungen mit potentiell allergenen Stoffen liegt bei 50 mg/kg und damit um einen Faktor 20 tiefer als üblich (1.000 mg/kg gemäß schweiz. Lebensmittelkennzeichnungsverordnung) 7 © DQS GmbH Germ an y § Dies betrifft: § Milch, Eier, Fische, Krebstiere, Sojabohnen § Erdnüsse, Walnüsse (Juglans regia), Cashewnüsse, bzw. Kaschunüsse (Anacardium occidentale), Haselnüsse (Corylus avellana), Macadamianüsse, bzw. Australnüsse, bzw. Queenslandnüsse (Macadamia ternofolia), Mandeln (Amygdalus communis), Paranüsse (Berholletia excelsa), Pecannüsse (Carya illinoiesis), Pistazien (Pistacia vera) § Sesamsamen, Sellerie, Senf, Sulfite (E 220-224, E 226-228) § Lupine und Lupinenerzeugnisse, Weichtiere und Weichtiererzeugnisse Reglement Lebensmittel 8 © DQS GmbH Germ an y Für Verunreinigungen mit anderen Unverträglichkeiten auslösenden Stoffen wurden ebenfalls tiefere Grenzwerte festgelegt. Dies betrifft: § Gluten § Laktose § Sulfit Beispiele § im Falle von glutenhaltigem Getreide unter 1 mg Prolamin (Gliadin) pro 100 g Trockenmasse des Lebensmittels; § im Falle von Laktose 0,1 g pro 100 g oder 100 ml genussfertiges Lebensmittel; § im Falle von Sulfiten unter 5 mg SO2 pro kg oder Liter genussfertiges Lebensmittel; § bei potentiell allergenen Stoffen unter 50 mg pro kg oder Liter genussfertiges Lebensmittel; § Die Einhaltung der Limiten wird durch ein strenges unternehmensinternes Allergenmanagement gewährleistet. 4 Reglement Lebensmittel § Erweiterte Deklarationspflicht für möglicherweise allergieauslösende Zutaten § Koriander, Pfeffer § Tomate, Karotte § Melone, Kiwi, Mango, Banane, Apfel, Birne, Kirsche, Pfirsich, Zwetschge, Nektarine, Aprikose § Mohn, Perubalsam, Lupine, Hirse, Buchweizen © DQS GmbH Germ an y 9 Reglement Lebensmittel § Keine «kann enthalten» Deklaration § Die Formulierung «kann enthalten» (precautionary labelling) wird auf den Lebensmitteln mit dem Label für die ausgelobten Allergene nicht mehr möglich sein. Unbeabsichtigte Vermischungen über 50 mg/kg werden als solche deklariert. § Allergenmanagement § Den Produzenten werden Vorgaben zum Allergenmanagement im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht gemacht. Kritische Punkte zur Vermeidung von Kreuzkontaminationen: Rohstoffkontrolle, Transport sowie Lagereinrichtung, Nutzung möglichst getrennter Produktionslinien, Rework, Reinigungsmanagement, Produktionsplanung und entsprechende Mitarbeiterschulung. § Das Reglement wird durch die SAS SA ständig auf dem neuesten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse gehalten. 10 © DQS GmbH Germ an y § § § § § § 5 Beispiele Gewürzmischungen 11 © DQS GmbH Germ an y optimiert hinsichtlich des Gehaltes an Senf und Sellerie (< 0,01 %) Beispiele Milch, Butter, Kochschinken Optimiert hinsichtlich Laktosegehalt (< 0,1 %) © DQS GmbH Germ an y 12 6 Reglement Kosmetika § Kosmetika mit Gütesiegel enthalten keine der gesetzlich zwar zugelassenen, aber möglicherweise allergieauslösenden aufgelisteten Stoffe in einer Konzentration § Die meisten dieser Stoffe sind Duftstoffe § > 0,0001 % bei „leave-on“-Produkten bzw. § > 0,001 % bei „rinse-off“-Produkten 13 © DQS GmbH Germ an y Amylcinnamal Benzylalkohol Cinnamylalkohol Citral Eugenol Hydroxycitronellal Isoeugenol Amylcinnamylalkohol Benzylsalicylat Cinnamal Cumarin Geraniol Anisylalkohol Benzylcinnamat Farnesol Benzylbenzoat Citronellol Hexylcinnamaldehyd d-Limonen Methylheptincarbonat Linalool Eichenmoos- und Baummoosextrakt Hydroxy-Methylpentylcyclohexencarboxaldehyd 2-(4-tert-Butylbenzyl)propionaldehyd 3-Methyl-4-(2,6,6-tri-methyl-2-cyclohexan-1-yl)-3-buten-2-on Reglement Kosmetika § Grenzwerte für zusätzliche Stoffe § Kosmetika mit aha! Gütesiegel enthalten zudem keine der folgenden möglicherweise allergieauslösenden Stoffe in einer Konzentration über 0,001% § sind aus technologischen Gründen größere Mengen enthalten, müssen sie im Sinn eines Warnhinweises deutlich hervorgehoben deklariert werden mit: „enthält ...“ Chlorhexidin Isothiazolinone Imidazolidinylurea Parabenderivate Chloracetamid Quaternium 15 Dibromodiglutaronitril DMDM-Hydantoin Formaldehyd Diazolidinylurea © DQS GmbH Germ an y 14 7 Beispiele Kosmetik Optimiert hinsichtlich der Verwendung von Chloracetamid, Chlorhexidin, Diazolidinylurea, Dibromodiglutaronitril, DMDM-Hydantoin, Formaldehyd, Imidazolidinylurea, Isothiazolinone, Parabenderivate, Quaternium © DQS GmbH Germ an y 15 Reglement Technische Produkte 16 © DQS GmbH Germ an y § Saug- und filtersysteme müssen mindestens ein allergieauslösendes Partikel zu mindestens 80 % effizient eliminieren können. § d.h. 80 % der allergieauslösenden Partikel müssen durch das System entfernt oder von der allergiebetroffenen Person ferngehalten werden können. § Im Rahmen der produktspezifischen Anforderungen müssen zertifizierbare Angaben gemacht werden über: a) die konstante Saug- bzw. Filterleistung bezüglich der spezifizierten allergieauslösenden Partikel über definierten Zeitraum; b) gewährleistete Benutzerwartung; c) klare Regeln in der Betriebsanleitung, falls dies für die Beherrschung der Allergenproblematik grundlegend relevant ist; d) Garantieleistungen; e) Methodik zur Messung der spezifischen Anforderungen im Reglement; f) Messunsicherheiten aufgrund von Herstellertoleranzen. 8 Beispiele Optimiert für Katzenhaarallergiker, Milbenallergiker © DQS GmbH Germ an y 17 Reglement Apotheken § Für Apotheken sind Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung, die Ausstattung, das Allergenmanagement sowie die kompetente Beratung und Information an den Kunden bindend: § Aus- und Weiterbildung § Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer SAS-zertifizierten Apotheke erwerben sich im Rahmen von Aus- und Weiterbildungen beim Schweizerischen Zentrum für Allergie, Haut und Asthma (aha!) ein qualifiziertes Fachwissen zu: a) verschiedenen Erkrankungen des atopischen Formenkreises b) Präventionsmöglichkeiten c) medikamentöser Behandlung und weiteren Therapiemöglichkeiten d) weiteren Aspekten der Problematik und zur Verfügbarkeit weitergehender Information © DQS GmbH Germ an y 18 9 Reglement Apotheken § § § § § § 19 © DQS GmbH Germ an y Allergenmanagement Das betriebsinterne Konzept umfasst u.a. auch die Schulung und Weiterbildung der Mitarbeiter im Bereich des Allergenmanagements sowie deren Dokumentation. Die Mitarbeiter müssen mindestens drei Ausbildungstage sowie zwei Weiterbildungstage pro Jahr ausweisen können. Die Schulung hat zum Ziel, die Mitarbeiter bezüglich der Allergiethematik zu sensibilisieren und aufzuklären. Im Rahmen der Selbstkontrolle muss auch ein Konzept vorhanden sein, wie in einer Notfallsituation bei Allergikern verfahren wird. Kompetente Beratung und Informationen an Kunden Mitarbeiter von SAS-Apotheken können ihre Kundschaft kompetent bezüglich verschiedener Erkrankungen des atopischen Formenkreises, Präventionsmöglichkeiten, medikamentöser Behandlung und weiteren Therapiemöglichkeiten und Aspekten der Allergenproblematik beraten. SAS-Apotheken verfügen über ein Sortiment an Informationsbroschüren und an Produkten, die unter besonderer Berücksichtigung der Allergieproblematik hergestellt, gekennzeichnet und vertrieben werden und einen erwiesenen Zusatznutzen für Personen mit Allergien aufweisen. Reglement Hotellerie/Restauration § Für die Hotellerie sind Anforderungen an das Allergikerzimmer, die Reinigung, die Ausstattung, das Haustierverbot, das Allergenmanagement sowie die Restauration bindend: 20 © DQS GmbH Germ an y Allergikerzimmer a) Nichtraucherzimmer b) Parkett-, Novilon- oder PVC-Boden oder kurzfloriger Kunstfaserteppich c) frei von Stoffpolstermöbeln d) vollklimatisiert oder Fenster mit Pollenschutzgitter e) milbenallergendichte Matratzen-, Duvets- und Kissenüberzüge f) Bereitstellung hypoallergener Supplies (Seife, Duschgel, Shampoo) g) keinerlei Pflanzen und Schnittblumen bzw. „Staubfänger“ 10 Reglement Hotellerie 21 © DQS GmbH Germ an y § Reinigung Für die Reinigung eines Allergikerzimmers müssen hypoallergene Putz- bzw. Waschmittel verwendet werden. Milben, Pollen, Pilze und Haare müssen effizient mit einem geeigneten System entfernt werden können. Die Luftfeuchtigkeit muss kontrolliert werden. § Verzicht auf allergiepotente Pflanzen im ganzen Betrieb Folgende allergisierende Pflanzen dürfen im gesamten Betrieb nicht vorhanden sein: Ficus benjamina, Philodendron bipennifolium und Yucca aloifolia. § Haustierverbot Im Hotelbetrieb sind Haustiere nicht zugelassen. § Allergenmanagement Das betriebsinterne Selbstkontrollkonzept umfasst u.a. die Beschreibung der Reinigungs- und Waschprozesse, die Vorbereitung und Umrüstung der Allergikerzimmer, die Schulung und Weiterbildung der Mitarbeitenden im Bereich des Allergenmanagements sowie die Dokumentation der Abläufe. Im Rahmen der Selbstkontrolle muss auch ein Konzept vorhanden sein, wie in einer Notfallsituation bei Allergikern verfahren wird. Reglement Restauration 22 © DQS GmbH Germ an y § Restauration Für die Restauration sind Anforderungen an die Räumlichkeiten, die Ausstattung, die Auskunftspflicht bei der Speisenzubereitung, das Allergiker-Menu sowie das Allergenmanagement bindend: § Rauchfreie Räumlichkeiten Für Allergiebetroffene müssen vollständig rauchfreie Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Raucherräume müssen separat ausgewiesen und vollständig getrennt von rauchfreien Räumlichkeiten sein. § Verzicht auf allergiepotente Pflanzen im ganzen Betrieb Folgende allergieauslösende Pflanzen dürfen im gesamten Betrieb nicht vorhanden sein: Ficus benjamina, Philodendron bipennifolium und Yucca aloifolia. § Auskunftspflicht über Speisenzusammensetzung Das Personal muss in der Lage sein, jederzeit mündlich wie auch schriftlich Auskunft über die exakte Speisenzusammensetzung geben zu können. 11 Reglement Restauration § Individuelle Allergiker-Menus Der Betrieb muss auf Anfrage individuelle Allergiker-Menus anbieten (auch als Frühstücksoption). § Allergenmanagement Das betriebsinterne Selbstkontrollkonzept umfasst u.a. auch die Schulung und Weiterbildung der Mitarbeiter im Bereich des Allergenmanagements sowie die Dokumentation der Abläufe. Im Rahmen der Selbstkontrolle muss auch ein Konzept vorhanden sein, wie in einer Notfallsituation bei Allergikern verfahren wird. Das gesamte Personal muss im Rahmen der Aus- und Weiterbildung über die wichtigsten Nahrungsmittelallergene geschult sein. Die Mitarbeitenden müssen mindestens einen Schulungstag pro Jahr ausweisen können. 23 © DQS GmbH Germ an y Die Schulung hat zum Ziel, die Mitarbeiter bezüglich der Allergiethematik zu sensibilisieren und aufzuklären. Ferner sind besondere Schulungen zum Thema Nahrungsmittelallergene für das Küchenpersonal vorgeschrieben. Allergenmanagementsystem © DQS GmbH Germ an y 24 12 Allergenmanagementsystem © DQS GmbH Germ an y 25 Allergenmanagementsystem © DQS GmbH Germ an y 26 13 Allergenmanagementsystem Welche Voraussetzungen bestehen in der Praxis? § Zertifiziertes Managementsystem gem. § ISO 22000 oder § IFS bzw. BRC für Lebensmittel § BRC für Konsumgüter © DQS GmbH Germ an y 27 Zertifizierung © DQS GmbH Germ an y 28 14 Zertifizierung © DQS GmbH Germ an y 30 © DQS GmbH Germ an y 29 Zertifizierung 15 Zertifizierungsaufwand Grundsatz: individuelle Festlegung je nach Aufgabenstellung Ø bei zertifiziertem Managementsystem § Lebensmittel § 1 PT je Produktspezifikation (= allergenbezogene Aussage) § zzgl. Bericht § Kosmetika § 1 PT je 4 Produktspezifikation (= allergenbezogene Aussage) § zzgl. Bericht Ø ohne zertifiziertes Managementsystem § jeweils 0,5 – 1 PT Systemanalyse zusätzlich § 1 PT je Unternehmen zzgl. Bericht 31 © DQS GmbH Germ an y Ø Jährliche Überwachung weitere Informationen SAS Service Allergie Suisse SA Scheibenstrasse 20 3014 Bern Postfach 1 3000 Bern 22 +41 (0)31 359 90 09 32 © DQS GmbH Germ an y Internet: www.service-allergie-suisse.ch eMail: [email protected] 16
© Copyright 2024 ExpyDoc