3. schule 3.1 informationen für eltern von kindern im

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Handlungsfeld
Antragstellung Schulbegleitung
Zuständig für welche Behinderung/Beeinträchtigung?
Gilt für Kinder mit körperlicher, geistiger und sozialemotionaler Behinderung
Kontakt
Familienservice Wolfsburg e.V.
Wir sind für Sie da
Frau Mainka
Frau Schliefkowitz
Frau Mainka
+49 (0) 5361/89 69 69 14
Frau Schliefkowitz
+49 (0) 5361/8969 69 15
[email protected]
[email protected]
3. SCHULE
3.1 INFORMATIONEN FÜR ELTERN
VON KINDERN IM SCHULALTER
3.1.9 AUFGABEN FAMILIENSERVICE
3.1.9.1 ANTRAGSTELLUNG
SCHULBEGLEITUNG
Beschreibung des Aufgabengebietes
Nachdem die Bewilligung der Eingliederungshilfe vom Geschäftsbereich Soziales und Gesundheit oder Geschäftsbereich Jugend an den Familienservice gelangt, bekommen
die Eltern ein ca. dreiseitiges Formular, um ihre und die
Daten des Kindes einzutragen. Dieses Formular geht an
Frau Justyna Mainka zurück, die dann mit der Vermittlung
der Schulbegleitung beginnt.
Sie sucht ca. drei Personen aus, die sich für das entsprechende Kind interessieren. Diese melden sich selbständig
bei den Eltern. Hier werden Termine zum Kennenlernen
ausgemacht (möglich ist hier auch die Absprache zu einer
Hospitation an der Schule).
Dann wird auf die Rückmeldung der einzelnen Interessierten
und die der Eltern gewartet. Wenn hier eine Konstellation
passt, wird ein Vertrag vorbereitet und die Integrationshilfe
kann in kürzester Zeit mit der Begleitung starten.
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TEIL 1 | Praktische informationen – Beratungsangebote und Hilfestellungen
Handlungsfeld
Schulbegleiter/innen
Zuständig für welche Behinderung/Beeinträchtigung?
Gilt für Kinder mit körperlicher, geistiger und sozialemotionaler Behinderung.
Kontakt
Familienservice Wolfsburg e.V.
Wir sind für Sie da
Frau Mainka
+49 (0) 5361/89 69 69 14
[email protected]
3. SCHULE
3.1 INFORMATIONEN FÜR ELTERN
VON KINDERN IM SCHULALTER
3.1.9 AUFGABEN FAMILIENSERVICE
3.1.9.2 AUFGABEN DER
SCHULBEGLEITER/IN
Beschreibung des Aufgabengebietes
Schulbegleiter, Integrationshelfer, Schulassistenten – dies
alles sind verschiedene Begriffe für dasselbe Tätigkeitsfeld:
Eine Person, die einem Kind mit Behinderung in unterschiedlichsten Anlässen während der Unterrichtszeit an der
Schule unterstützend zur Seite steht, damit es weitestgehend
am Regelunterricht teilnehmen kann.
Folgendes kann zu den Aufgaben einer Begleitung
gehören:
• Behinderungsbedingte Defizite des zu betreuenden
Kindes kompensieren und Hilfestellungen geben
• Begleitung und Unterstützung im schulischen Alltag
• Je nach Behinderungsart und Hilfebedarf des
Schülers differenzieren
• Soziale Integration und psychische Stabilisierung
des Schülers während des gesamten Schulalltags
• Bedarfsgerechte und individuelle Hilfe anbieten
• Keine Aufgaben, die dem Kernbereich der Schule
zuzuordnen sind, sondern lediglich flankierende,
den Unterricht sicherstellende Hilfestellungen
und Tätigkeiten.
• Keine didaktischen und pädagogischen Aufgaben
Unterstützende Tätigkeiten können sein:
• Begleitung und Orientierungshilfen auf dem Schulweg,
Schulgelände, Schulhaus und Klassenzimmer
• Unterstützung und Beaufsichtigung während der
Unterrichtszeiten
• Umkleidehilfen beim Sportunterricht
• Hilfestellung bei Toilettengängen
• Unterstützung bei der Verwendung von Arbeitsmaterialien
• Hilfestellung bei der Einnahme von Pausenmahlzeiten
• Hilfe zur Abwehr von Gefahrenmomenten
• Begleitung bei Schulfahrten, Klassenausflügen und
Unterrichtsgängen
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Handlungsfeld
Qualifizierung von Schulbegleiter/innen
Zuständig für welche Behinderung/Beeinträchtigung?
Gilt für Kinder mit körperlicher, geistiger und sozialemotionaler Behinderung
Kontakt
Familienservice Wolfsburg e.V.
Kinderbetreuung
Wir sind für Sie da
Frau Mainka
+49 (0) 5361/89 69 69 14
[email protected]
3. SCHULE
3.1 INFORMATIONEN FÜR ELTERN
VON KINDERN IM SCHULALTER
3.1.9 AUFGABEN FAMILIENSERVICE
3.1.9.3 QUALIFIZIERUNG VON
SCHULBEGLEITER/INNEN
Inhalte - Schulung von Integrationshelfern
Einheit 1: Kennenlernen der Teilnehmer/innen
• Gegenseitige Vorstellung und persönliche
Motivation für die Tätigkeit
• Erwartungen und Wünsche an die Fortbildung
• Seminarinhalte absprechen
• Allgemeines zum Umgang mit und das
Berichten über Menschen mit Behinderung
ca. 3-Stunden pro Einheit
Einheit 2: Zur Situation von Menschen mit Behinderung
• Definition von Behinderung
• Formen von geistiger und körperlicher,
sozial-emotionaler Behinderung
• Funktionseinbußen und Einschränkungen
ca. 3 Stunden pro Einheit