51 Handlungsfeld Antragstellung Schulbegleitung Zuständig für welche Behinderung/Beeinträchtigung? Gilt für Kinder mit körperlicher, geistiger und sozialemotionaler Behinderung Kontakt Familienservice Wolfsburg e.V. Wir sind für Sie da Frau Mainka Frau Schliefkowitz Frau Mainka +49 (0) 5361/89 69 69 14 Frau Schliefkowitz +49 (0) 5361/8969 69 15 [email protected] [email protected] 3. SCHULE 3.1 INFORMATIONEN FÜR ELTERN VON KINDERN IM SCHULALTER 3.1.9 AUFGABEN FAMILIENSERVICE 3.1.9.1 ANTRAGSTELLUNG SCHULBEGLEITUNG Beschreibung des Aufgabengebietes Nachdem die Bewilligung der Eingliederungshilfe vom Geschäftsbereich Soziales und Gesundheit oder Geschäftsbereich Jugend an den Familienservice gelangt, bekommen die Eltern ein ca. dreiseitiges Formular, um ihre und die Daten des Kindes einzutragen. Dieses Formular geht an Frau Justyna Mainka zurück, die dann mit der Vermittlung der Schulbegleitung beginnt. Sie sucht ca. drei Personen aus, die sich für das entsprechende Kind interessieren. Diese melden sich selbständig bei den Eltern. Hier werden Termine zum Kennenlernen ausgemacht (möglich ist hier auch die Absprache zu einer Hospitation an der Schule). Dann wird auf die Rückmeldung der einzelnen Interessierten und die der Eltern gewartet. Wenn hier eine Konstellation passt, wird ein Vertrag vorbereitet und die Integrationshilfe kann in kürzester Zeit mit der Begleitung starten. 52 TEIL 1 | Praktische informationen – Beratungsangebote und Hilfestellungen Handlungsfeld Schulbegleiter/innen Zuständig für welche Behinderung/Beeinträchtigung? Gilt für Kinder mit körperlicher, geistiger und sozialemotionaler Behinderung. Kontakt Familienservice Wolfsburg e.V. Wir sind für Sie da Frau Mainka +49 (0) 5361/89 69 69 14 [email protected] 3. SCHULE 3.1 INFORMATIONEN FÜR ELTERN VON KINDERN IM SCHULALTER 3.1.9 AUFGABEN FAMILIENSERVICE 3.1.9.2 AUFGABEN DER SCHULBEGLEITER/IN Beschreibung des Aufgabengebietes Schulbegleiter, Integrationshelfer, Schulassistenten – dies alles sind verschiedene Begriffe für dasselbe Tätigkeitsfeld: Eine Person, die einem Kind mit Behinderung in unterschiedlichsten Anlässen während der Unterrichtszeit an der Schule unterstützend zur Seite steht, damit es weitestgehend am Regelunterricht teilnehmen kann. Folgendes kann zu den Aufgaben einer Begleitung gehören: • Behinderungsbedingte Defizite des zu betreuenden Kindes kompensieren und Hilfestellungen geben • Begleitung und Unterstützung im schulischen Alltag • Je nach Behinderungsart und Hilfebedarf des Schülers differenzieren • Soziale Integration und psychische Stabilisierung des Schülers während des gesamten Schulalltags • Bedarfsgerechte und individuelle Hilfe anbieten • Keine Aufgaben, die dem Kernbereich der Schule zuzuordnen sind, sondern lediglich flankierende, den Unterricht sicherstellende Hilfestellungen und Tätigkeiten. • Keine didaktischen und pädagogischen Aufgaben Unterstützende Tätigkeiten können sein: • Begleitung und Orientierungshilfen auf dem Schulweg, Schulgelände, Schulhaus und Klassenzimmer • Unterstützung und Beaufsichtigung während der Unterrichtszeiten • Umkleidehilfen beim Sportunterricht • Hilfestellung bei Toilettengängen • Unterstützung bei der Verwendung von Arbeitsmaterialien • Hilfestellung bei der Einnahme von Pausenmahlzeiten • Hilfe zur Abwehr von Gefahrenmomenten • Begleitung bei Schulfahrten, Klassenausflügen und Unterrichtsgängen 53 Handlungsfeld Qualifizierung von Schulbegleiter/innen Zuständig für welche Behinderung/Beeinträchtigung? Gilt für Kinder mit körperlicher, geistiger und sozialemotionaler Behinderung Kontakt Familienservice Wolfsburg e.V. Kinderbetreuung Wir sind für Sie da Frau Mainka +49 (0) 5361/89 69 69 14 [email protected] 3. SCHULE 3.1 INFORMATIONEN FÜR ELTERN VON KINDERN IM SCHULALTER 3.1.9 AUFGABEN FAMILIENSERVICE 3.1.9.3 QUALIFIZIERUNG VON SCHULBEGLEITER/INNEN Inhalte - Schulung von Integrationshelfern Einheit 1: Kennenlernen der Teilnehmer/innen • Gegenseitige Vorstellung und persönliche Motivation für die Tätigkeit • Erwartungen und Wünsche an die Fortbildung • Seminarinhalte absprechen • Allgemeines zum Umgang mit und das Berichten über Menschen mit Behinderung ca. 3-Stunden pro Einheit Einheit 2: Zur Situation von Menschen mit Behinderung • Definition von Behinderung • Formen von geistiger und körperlicher, sozial-emotionaler Behinderung • Funktionseinbußen und Einschränkungen ca. 3 Stunden pro Einheit
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