Forderungen der SelbstvertreterInnen

Forderungen der SelbstvertreterInnen
Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung
(03.12.15)
Umsetzung
der UN-Behindertenrechtskonvention!
Ein wichtiger Moment für die
SelbstvertreterInnen war die Ratifizierung der
UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
seitens der österreichischen Bundesregierung
im Jahr 2008. Es gilt nun, die Konvention
zügiger umzusetzen, der Nationale
Aktionsplan soll weiter vorangetrieben
werden.
 Bundeseinheitliche
Mindeststandards
Wir fordern ein bundesweites
Regelwerk, das Minimalstandards
festlegt! Rechtliche Unterschiede in den
einzelnen Bundesländern führen zu
unterschiedlicher Lebensqualität, daher
braucht es Standards für Inklusive
Bildung, Persönliche Assistenz und
Unterstützte Entscheidungsfindung,
Existenzsicherung und Inklusive
Arbeitswelt und im Bereich Alter und
Pflege.
 Informationen in Leichter Sprache
Wir fordern barrierefreie Informationen und
Beratungsstellen in allen Lebensbereichen
sowie die Übersetzung von
Regierungsprogrammen und
Behördeninformationen auf Bundes- und
Landesebene.
 Ausbau von Unterstützungsangeboten
Wir fordern die Erarbeitung eines
nationalen Rechtsanspruchs auf
Persönliche Assistenz unabhängig von
Ausmaß und Art der Beeinträchtigung
sowie die Schaffung von Wahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen
Wohnangeboten und maßgeschneiderte
Dienstleistungen für NutzerInnen.
Es soll der Ausbau von
Unterstützungskreisen erfolgen, die
Menschen mit Beeinträchtigungen bei
wichtigen Entscheidungen beratend zur
Seite stehen.
 Lohn statt Taschengeld!
Wir fordern ein Ende des Taschengeldes für
die über 20.000 Menschen mit
Beeinträchtigungen, die in Werkstätten
arbeiten: Sie sollen eine richtige Entlohnung
und damit eigenständige Sozialversicherung
und Pensionsansprüche erhalten. Dafür
braucht es eine rasche Einigung auf Bundesund Landesebene und eine Änderung der
gesetzlichen Rahmenbedingungen.
 Schutzsuchende/Menschen mit
Migrationshintergrund und
Beeinträchtigungen
Die Lebenshilfe fordert zusammen mit der
ÖAR und vielen anderen Organisationen in
der Behindertenhilfe, die UN-BRK auch auf
Schutzsuchende und Menschen mit
Migrationshintergrund anzuwenden!
Forderungen basieren auf
Menschenrechten
Die Forderungen der SelbstvertreterInnen
basieren auf menschenrechtlichen
Grundlagen, die die österreichische Regierung
zur Einhaltung unterzeichnet hat:

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
Allgemeine Erklärung der
Menschenrechte der Vereinten
Nationen (UN) von 1948
UN-Konvention „Übereinkommen
über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen“ von 2006; seit 2008
geltendes Recht in Österreich
Österreichisches BundesVerfassungsgesetz (B-VG Artikel 7):
Niemand darf wegen seiner
Behinderung benachteiligt werden.
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Über den SelbstvertretungsBeirat der Lebenshilfe
Die Lebenshilfe ist eine der größten
Interessenvertretungen in Österreich. Seit
mittlerweile 30 Jahren fördert die Lebenshilfe
die Selbstvertretung ihrer NutzerInnen. Als
Vereinigung von Eltern zur Selbsthilfe
gegründet, wurde diese im Lauf der Zeit
immer stärker ausgebaut.
Seit 2008 gibt es einen österreichweiten
Selbstvertretungs-Beirat der Lebenshilfe, ein
Gremium aus Menschen mit intellektuellen
und/oder Mehrfach-Beeinträchtigungen, die
für ihre Interessen selbst eintreten. Die
Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die österreichische
Bundesregierung im Jahr 2008 stellt ein
klares Zugeständnis dar, das von den
SelbstvertreterInnen der Lebenshilfe
eingemahnt wird.
Schutzsuchende Menschen
mit Beeinträchtigungen
Erhebungen zu Folge sind aktuell bereits 25%
der Schutzsuchenden Menschen mit
sichtbaren Beeinträchtigungen und der Anteil
von Kriegsverletzungen steigt. Nicht alle
dieser Menschen werden von
Familienangehörigen betreut.
Der Umstand, dass Asylwerbern seit
geraumer Zeit eine Bestätigung der
Obdachlosigkeit ausgestellt wird, erschwert
die Koordination von Unterstützungsangebot.
Es ist nicht bekannt, wie viele Menschen mit
Beeinträchtigungen davon betroffen sind.
Koordination professioneller Betreuung: Die
Herausforderungen an NGOs und
Zivilgesellschaft werden durch einen
weitgehenden Rückzug des Bundesstaates
aus der Versorgung noch verschärft. Aktuell
ist die ÖAR mit dem BMASK im Gespräch,
wie die Hilfe für Schutz suchende Menschen
mit Beeinträchtigungen koordiniert werden
kann.
Menschen mit
Migrationshintergrund und
Beeinträchtigungen
Menschen mit Beeinträchtigungen und
Migrationshintergrund, die bereits länger in
Österreich leben, werden oft mehrfach
diskriminiert – auf Grund ihrer Behinderung,
der Herkunft, des Alters, dem Geschlecht, der
Hautfarbe oder des Einkommens.
Sowohl im Bereich Bildung als auch im
Bereich Arbeit sind Menschen mit
Beeinträchtigungen und
Migrationshintergrund nach wie vor
überproportional stärker benachteiligt, als
Menschen ohne Migrationshintergrund. Dies
geht aus einem Bericht zur Situation der
beruflichen Integration von Menschen mit
Beeinträchtigungen und Migrationshintergrund in Wien aus dem Jahr 2013
hervor. 1
Die Lebenshilfe tritt entschieden für
Selbstbestimmung und Teilhabe von
Menschen mit Beeinträchtigungen und
Migrationshintergrund ein. Die Lebenshilfe
sagt „Ja zur Inklusion“!
Weiterführende Links
UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK):
http://www.un.org/disabilities/
default.asp?id=150
Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung
zur Umsetzung der UN-BRK:
http://www.bmask.gv.at/cms/site/attachment
s/1/1/5/CH2081/CMS1343116498970/120725
_nap_web.pdf
1
Vgl. http://www.oear.or.at/aktuelles/news/
Zwischenbericht%20zum%20Nationaler%20Aktionsplan%20Behi
nderung%202015/NAPZwischenberichtZivilgesellschaft.pdf,
Zugriff am 05.10.2015.
Vgl. http://www.koordinationsstelle.at/wpcontent/uploads/2013/11/bericht_migration_und_behinderung
_2013_f%C3%BCr_HP,
Zugriff am 21.11.2015.
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