Forderungen der SelbstvertreterInnen Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung (03.12.15) Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention! Ein wichtiger Moment für die SelbstvertreterInnen war die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) seitens der österreichischen Bundesregierung im Jahr 2008. Es gilt nun, die Konvention zügiger umzusetzen, der Nationale Aktionsplan soll weiter vorangetrieben werden. Bundeseinheitliche Mindeststandards Wir fordern ein bundesweites Regelwerk, das Minimalstandards festlegt! Rechtliche Unterschiede in den einzelnen Bundesländern führen zu unterschiedlicher Lebensqualität, daher braucht es Standards für Inklusive Bildung, Persönliche Assistenz und Unterstützte Entscheidungsfindung, Existenzsicherung und Inklusive Arbeitswelt und im Bereich Alter und Pflege. Informationen in Leichter Sprache Wir fordern barrierefreie Informationen und Beratungsstellen in allen Lebensbereichen sowie die Übersetzung von Regierungsprogrammen und Behördeninformationen auf Bundes- und Landesebene. Ausbau von Unterstützungsangeboten Wir fordern die Erarbeitung eines nationalen Rechtsanspruchs auf Persönliche Assistenz unabhängig von Ausmaß und Art der Beeinträchtigung sowie die Schaffung von Wahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen Wohnangeboten und maßgeschneiderte Dienstleistungen für NutzerInnen. Es soll der Ausbau von Unterstützungskreisen erfolgen, die Menschen mit Beeinträchtigungen bei wichtigen Entscheidungen beratend zur Seite stehen. Lohn statt Taschengeld! Wir fordern ein Ende des Taschengeldes für die über 20.000 Menschen mit Beeinträchtigungen, die in Werkstätten arbeiten: Sie sollen eine richtige Entlohnung und damit eigenständige Sozialversicherung und Pensionsansprüche erhalten. Dafür braucht es eine rasche Einigung auf Bundesund Landesebene und eine Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Schutzsuchende/Menschen mit Migrationshintergrund und Beeinträchtigungen Die Lebenshilfe fordert zusammen mit der ÖAR und vielen anderen Organisationen in der Behindertenhilfe, die UN-BRK auch auf Schutzsuchende und Menschen mit Migrationshintergrund anzuwenden! Forderungen basieren auf Menschenrechten Die Forderungen der SelbstvertreterInnen basieren auf menschenrechtlichen Grundlagen, die die österreichische Regierung zur Einhaltung unterzeichnet hat: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN) von 1948 UN-Konvention „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ von 2006; seit 2008 geltendes Recht in Österreich Österreichisches BundesVerfassungsgesetz (B-VG Artikel 7): Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. 1/5 Über den SelbstvertretungsBeirat der Lebenshilfe Die Lebenshilfe ist eine der größten Interessenvertretungen in Österreich. Seit mittlerweile 30 Jahren fördert die Lebenshilfe die Selbstvertretung ihrer NutzerInnen. Als Vereinigung von Eltern zur Selbsthilfe gegründet, wurde diese im Lauf der Zeit immer stärker ausgebaut. Seit 2008 gibt es einen österreichweiten Selbstvertretungs-Beirat der Lebenshilfe, ein Gremium aus Menschen mit intellektuellen und/oder Mehrfach-Beeinträchtigungen, die für ihre Interessen selbst eintreten. Die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die österreichische Bundesregierung im Jahr 2008 stellt ein klares Zugeständnis dar, das von den SelbstvertreterInnen der Lebenshilfe eingemahnt wird. Schutzsuchende Menschen mit Beeinträchtigungen Erhebungen zu Folge sind aktuell bereits 25% der Schutzsuchenden Menschen mit sichtbaren Beeinträchtigungen und der Anteil von Kriegsverletzungen steigt. Nicht alle dieser Menschen werden von Familienangehörigen betreut. Der Umstand, dass Asylwerbern seit geraumer Zeit eine Bestätigung der Obdachlosigkeit ausgestellt wird, erschwert die Koordination von Unterstützungsangebot. Es ist nicht bekannt, wie viele Menschen mit Beeinträchtigungen davon betroffen sind. Koordination professioneller Betreuung: Die Herausforderungen an NGOs und Zivilgesellschaft werden durch einen weitgehenden Rückzug des Bundesstaates aus der Versorgung noch verschärft. Aktuell ist die ÖAR mit dem BMASK im Gespräch, wie die Hilfe für Schutz suchende Menschen mit Beeinträchtigungen koordiniert werden kann. Menschen mit Migrationshintergrund und Beeinträchtigungen Menschen mit Beeinträchtigungen und Migrationshintergrund, die bereits länger in Österreich leben, werden oft mehrfach diskriminiert – auf Grund ihrer Behinderung, der Herkunft, des Alters, dem Geschlecht, der Hautfarbe oder des Einkommens. Sowohl im Bereich Bildung als auch im Bereich Arbeit sind Menschen mit Beeinträchtigungen und Migrationshintergrund nach wie vor überproportional stärker benachteiligt, als Menschen ohne Migrationshintergrund. Dies geht aus einem Bericht zur Situation der beruflichen Integration von Menschen mit Beeinträchtigungen und Migrationshintergrund in Wien aus dem Jahr 2013 hervor. 1 Die Lebenshilfe tritt entschieden für Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen und Migrationshintergrund ein. Die Lebenshilfe sagt „Ja zur Inklusion“! Weiterführende Links UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK): http://www.un.org/disabilities/ default.asp?id=150 Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-BRK: http://www.bmask.gv.at/cms/site/attachment s/1/1/5/CH2081/CMS1343116498970/120725 _nap_web.pdf 1 Vgl. http://www.oear.or.at/aktuelles/news/ Zwischenbericht%20zum%20Nationaler%20Aktionsplan%20Behi nderung%202015/NAPZwischenberichtZivilgesellschaft.pdf, Zugriff am 05.10.2015. Vgl. http://www.koordinationsstelle.at/wpcontent/uploads/2013/11/bericht_migration_und_behinderung _2013_f%C3%BCr_HP, Zugriff am 21.11.2015. 2/5
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