Forderungen der SelbstvertreterInnen Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung (03.12.15) Der 3. Dezember ist Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung. Heute erinnern wir an die UN-Behinderten-Rechts-Konvention. Da fordern die SelbstvertreterInnen der Lebenshilfe ihre Rechte ein. Die SelbstvertreterInnen der Lebenshilfe wollen Selbstbestimmung und Teilhabe. Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention ist ein wichtige Unterstützung dabei. Darin stehen die Menschenrechte für Menschen mit Beeinträchtigungen. In Österreich ist die UN-Behinderten-Rechts-Konvention seit 2008 in Kraft. Darin steht, dass Inklusion wichtig ist. Darin steht auch, dass Inklusion in Österreich umgesetzt werden soll. Inklusion bedeutet, dass alle Menschen gleiche Auswahlmöglichkeiten haben. Inklusion bedeutet, dass Barrieren abgeschafft werden. Forderungen der SelbstvertreterInnen: Bundeseinheitliche Mindeststandards Wir fordern eine bundeseinheitliche Behinderten-Gesetzgebung! Gesetze und Förderungen sollen in jedem Bundesland gleich sein. Informationen in Leichter Sprache Wir fordern barrierefreie Informationen und Beratungsstellen in allen Lebens-Bereichen. Wir fordern die Regierungs-Programme und BehördenInformationen in Leichter Sprache. Leichte Sprache hilft auch, wenn man nicht so gut Deutsch kann. 1/5 Ausbau von Unterstützungs-Angeboten Wir fordern Persönliche Assistenz für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung. Wir fordern Wahlmöglichkeiten bei Wohnangeboten. Wir fordern maß-geschneiderte Dienstleistungen. Wir fordern den Ausbau von Unterstützungskreisen. Diese sollen uns bei wichtigen Entscheidungen beraten. Lohn statt Taschengeld! Wir fordern ein Ende des Taschengeldes, wenn man in einer Werkstätte arbeitet. Wir fordern eine richtige Entlohnung und Sozialversicherung. Wir wollen Pensionsansprüche erhalten. Wir fordern Bund und Länder auf sich zu einigen. Schutzsuchende/Menschen mit Migrations-Hintergrund und Beeinträchtigungen Wir fordern Unterstützung für Menschen mit Beeinträchtigungen, die nicht aus Österreich sind. Jene, die auf der Flucht sind oder schon länger bei uns leben. Forderungen basieren auf Menschenrechten Die österreichische Regierung hat sich zur Umsetzung von Inklusion verpflichtet. Dazu gibt es mehrere rechtliche Grundlagen: Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN) von 1948. Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention „Übereinkommen über die Rechte von 2/5 Menschen mit Behinderungen“ gilt seit 2008. Das Österreichische Bundes-Verfassungsgesetz (Artikel 7). Darin steht, dass niemand wegen seiner Beeinträchtigung benachteiligt werden darf. Die Forderungen der SelbstvertreterInnen stützen sich auf diese Menschenrechte. Über den Selbstvertretungs-Beirat der Lebenshilfe Die Lebenshilfe ist eine der größten Interessenvertretungen in Österreich. Eine Interessen-Vertretung setzt sich für die Rechte von Menschen mit Beeinträchtigungen ein. Seit 1985 gibt es Selbstvertreter bei der Lebenshilfe. Es wurde ein Selbstvertretungs-Beirat ins Leben gerufen. Österreich hat 2008 die UN-Behinderten-Rechts-Konvention unterzeichnet. Die SelbstvertreterInnenInnen erinnern daran. Sie fordern die Umsetzung der UN-Behinderten-Rechts-Konvention. Und sie fordern Inklusion. Flüchtlinge mit intellektueller Beeinträchtigung Zusammen mit anderen Organisationen fordert die Lebenshilfe Unterstützung für Flüchtlinge mit Beeinträchtigungen. Auch für jene, die bereits länger in Österreich leben und eine Beeinträchtigung haben. Am 3. Dezember macht das Selbstvertretungs-Forum der ÖAR eine TheaterPerformance am Stephansplatz in Wien. Für Flüchtlinge mit Beeinträchtigungen. Die ÖAR ist der Dachverband der österreichischen Behindertenverbände. Die ÖAR berät mit dem Sozial-Ministerium über Hilfe für Schutz-suchende Menschen mit Beeinträchtigungen. Die Lebenshilfe ist für Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen und Migrations-Hintergrund. Die Lebenshilfe sagt „Ja zur Inklusion“! 3/5
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