Name:_____________________________________ Verband: __________________________________ Ich unterstütze Claudia Pechsteins Appell an die Sportverbände und an den Gesetzgeber, die umstrittenen Schiedsvereinbarungen in Zukunft zum Wohle sowohl der Athletinnen und Athleten als auch des Sports wie folgt zu lösen: 1. Wahlrecht als beste und sauberste Lösung Fairplay ist die oberste Maxime im Sport. Dies gilt auch für Gerichtsverfahren. Das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren vor unabhängigen Richtern ist ein fundamentales Menschenrecht und Grundrecht. Dieses steht jedem Bürger zu, warum nicht auch uns Sportlern? Deshalb empfinden wir ein Wahlrecht zwischen Sportschiedsgerichten und staatlichen Gerichten als die beste und sauberste Lösung. So praktiziert es auch der Deutsche Leichtathletik Verband (DLV) schon seit Jahren. 2. Schiedsvereinbarung als zweitbeste Lösung Der Zwang, eine Schiedsklausel unterzeichnen zu müssen, ist – in Anlehnung an das Urteil des Oberlandesgerichts München im Fall Pechstein – allenfalls dann akzeptabel, wenn zweifelsfrei die folgenden sechs rechtsstaatlichen Prämissen eingehalten sind: Freie Wahl der Schiedsrichter Gleichberechtigung bei der Wahl des Vorsitzenden des Schiedsgerichts Öffentliches Verfahren (nicht hinter verschlossenen Türen) Prozesskostenhilfe für bedürftige Athleten Keine Verurteilung in Dopingverfahren ohne Beweis Wiederaufnahme des Verfahrens bei neuer Beweislage 3. Kein Schiedszwang für Schadensersatzprozesse Der Schiedszwang darf nicht für Schadensersatzprozesse gelten, denn es wäre absurd, müsste ein Sportler eine Entschädigung bei demselben Schiedsgericht (CAS) einklagen, welches die Sperre verhängt hat. 4. Kein Schiedszwang durch die Hintertür im geplanten Anti-Doping-Gesetz § 11 des geplanten deutschen Anti-Doping-Gesetzes, der künftig einen umfassenden Schiedszwang ermöglichen soll, ist abzulehnen, da der CAS in Lausanne die oben geforderten rechtsstaatlichen Prämissen – jedenfalls derzeit – nicht einhält. 5. Appell zur Reform der Sportschiedsgerichte Wir fordern das IOC, die Sportverbände und den Gesetzgeber auf, die in Ziffer 2 aufgeführten Prämissen im Sinne des Fairplay im Sport umzusetzen. __________________________________________ Datum / Unterschrift
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