Verband: Ich unterstütze Claudia Pechsteins Appel

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Ich unterstütze Claudia Pechsteins Appell an die Sportverbände und an den Gesetzgeber, die
umstrittenen Schiedsvereinbarungen in Zukunft zum Wohle sowohl der Athletinnen und
Athleten als auch des Sports wie folgt zu lösen:
1. Wahlrecht als beste und sauberste Lösung
Fairplay ist die oberste Maxime im Sport. Dies gilt auch für Gerichtsverfahren.
Das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren vor unabhängigen Richtern ist ein fundamentales
Menschenrecht und Grundrecht. Dieses steht jedem Bürger zu, warum nicht auch uns
Sportlern? Deshalb empfinden wir ein Wahlrecht zwischen Sportschiedsgerichten
und staatlichen Gerichten als die beste und sauberste Lösung. So praktiziert es auch der
Deutsche Leichtathletik Verband (DLV) schon seit Jahren.
2. Schiedsvereinbarung als zweitbeste Lösung
Der Zwang, eine Schiedsklausel unterzeichnen zu müssen, ist – in Anlehnung an das Urteil
des Oberlandesgerichts München im Fall Pechstein – allenfalls dann akzeptabel, wenn
zweifelsfrei die folgenden sechs rechtsstaatlichen Prämissen eingehalten sind:
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Freie Wahl der Schiedsrichter
Gleichberechtigung bei der Wahl des Vorsitzenden des Schiedsgerichts
Öffentliches Verfahren (nicht hinter verschlossenen Türen)
Prozesskostenhilfe für bedürftige Athleten
Keine Verurteilung in Dopingverfahren ohne Beweis
Wiederaufnahme des Verfahrens bei neuer Beweislage
3. Kein Schiedszwang für Schadensersatzprozesse
Der Schiedszwang darf nicht für Schadensersatzprozesse gelten, denn es wäre absurd, müsste
ein Sportler eine Entschädigung bei demselben Schiedsgericht (CAS) einklagen, welches die
Sperre verhängt hat.
4. Kein Schiedszwang durch die Hintertür im geplanten Anti-Doping-Gesetz
§ 11 des geplanten deutschen Anti-Doping-Gesetzes, der künftig einen umfassenden
Schiedszwang ermöglichen soll, ist abzulehnen, da der CAS in Lausanne die oben geforderten
rechtsstaatlichen Prämissen – jedenfalls derzeit – nicht einhält.
5. Appell zur Reform der Sportschiedsgerichte
Wir fordern das IOC, die Sportverbände und den Gesetzgeber auf, die in Ziffer 2 aufgeführten
Prämissen im Sinne des Fairplay im Sport umzusetzen.
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Datum / Unterschrift