Selbstbestimmt sterben Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Quante Philosophisches Seminar Westfälische Wilhelms-Universität Münster „Sterben in Würde“ – Woche für das Leben 2015 Emsdetten, 22. April 2015 Einleitung eine politische Intervention mit philosophischen Mitteln unter Einhaltung der philosophischen Begründungsstandards Ziele Vorbedingungen für eine rationale Diskussion schaffen: gegen vergiftet-vergiftenden Begriffsgebrauch gegen falsche Gegensätze der Anspruch: gegen Vereinfachungen gegen verschleiernde Rede für ein komplexes Bild für eine offene gesellschaftliche Debatte empirische Prämissen unsere Gesellschaft ist säkular plural das Grundrecht auf Selbstbestimmung wird in immer mehr Bereichen institutionell anerkannt nur bei starken Gegengründen eingeschränkt faktisch individuell weitgehend akzeptiert begründungstheoretische Prämissen Ebenen der Argumentation, Beweisziele von Argumenten und Begriffsbedeutungen sind zu beachten. Beweis- und Begründungslasten sind zu identifizieren. Wer stärkere Prämissen oder weitreichendere Forderungen in die Diskussion einbringt, trägt die Beweislast. Empirische Behauptungen (vor allem Prognosen) sind zu belegen. ethische Prämissen Der Staat darf weder religiöse noch sonstige weltanschauliche Vorgaben allgemeinverbindlich vorschreiben (schon gar nicht mit dem Mittel des Strafrechts). Das Grundrecht auf Selbstbestimmung ist in der Würde des Menschen verankert ist ein intrinsischer ethischer Wert schließt das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben und einen selbstbestimmten Tod ein Strukturierung der politischen Debatte freiwillig (selbstbestimmt) nicht freiwillig unfreiwillig aktiv (Tötung auf Verlangen) passiv (assistierter Suizid) gesetzlich verboten! gesetzlich erlaubt für Ärzte, Angehörige, Sterbehilfevereine nicht Gegenstand der Debatte Bundesärztekammer verbietet Ärzten assistierten Suizid standesethisch Falsche Alternativen und Gegensätze falsche Alternativen (philosophisch): aktiv / passiv; tun / unterlassen; direkt / indirekt; die irrige Annahme: deskriptiv und ethisch robust falsche Gegensätze (politisch): Palliativmedizin vs. Sterbehilfe Hilfe beim Sterben vs. Hilfe zum Sterben Fazit Das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben ist zu respektieren. Die Blockadepolitik der Bundesärztekammer ist aufzugeben. Rechtliche Regelungen müssen sichere Rahmenbedingungen für kontextsensitive Entscheidungen schaffen. Die standesethische Legitimation des ärztlich assistierten Suizids oder die Legalisierung der Sterbehilfe müssen durch einen Ausbau der Palliativmedizin, der Hospize und der Solidarsysteme begleitet werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Quante Philosophisches Seminar Westfälischen Wilhelms-Universität Münster Domplatz 6 48143 Münster Tel.: 0251/8324468 E-mail: [email protected]
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