Wie überwinden wir die Knappheit der Organe? Medizinethische

Selbstbestimmt sterben
Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Quante
Philosophisches Seminar
Westfälische Wilhelms-Universität Münster
„Sterben
in Würde“ – Woche für das Leben 2015
Emsdetten, 22. April 2015
Einleitung
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eine politische Intervention

mit philosophischen Mitteln

unter Einhaltung der philosophischen
Begründungsstandards
Ziele
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Vorbedingungen für eine rationale Diskussion schaffen:

gegen vergiftet-vergiftenden Begriffsgebrauch

gegen falsche Gegensätze
der Anspruch:

gegen Vereinfachungen

gegen verschleiernde Rede

für ein komplexes Bild

für eine offene gesellschaftliche Debatte
empirische Prämissen


unsere Gesellschaft ist

säkular

plural
das Grundrecht auf Selbstbestimmung wird

in immer mehr Bereichen institutionell anerkannt

nur bei starken Gegengründen eingeschränkt

faktisch individuell weitgehend akzeptiert
begründungstheoretische
Prämissen

Ebenen der Argumentation, Beweisziele von Argumenten
und Begriffsbedeutungen sind zu beachten.

Beweis- und Begründungslasten sind zu identifizieren.

Wer stärkere Prämissen oder weitreichendere Forderungen
in die Diskussion einbringt, trägt die Beweislast.

Empirische Behauptungen (vor allem Prognosen) sind zu
belegen.
ethische Prämissen

Der Staat darf weder religiöse noch sonstige
weltanschauliche Vorgaben allgemeinverbindlich
vorschreiben (schon gar nicht mit dem Mittel des
Strafrechts).

Das Grundrecht auf Selbstbestimmung

ist in der Würde des Menschen verankert

ist ein intrinsischer ethischer Wert

schließt das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben und
einen selbstbestimmten Tod ein
Strukturierung der politischen Debatte
freiwillig (selbstbestimmt)
nicht freiwillig unfreiwillig
aktiv
(Tötung auf
Verlangen)
passiv
(assistierter
Suizid)
gesetzlich
verboten!
gesetzlich erlaubt
für Ärzte, Angehörige,
Sterbehilfevereine
nicht Gegenstand
der Debatte
Bundesärztekammer verbietet
Ärzten assistierten Suizid standesethisch
Falsche
Alternativen und Gegensätze
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falsche Alternativen (philosophisch):
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aktiv / passiv; tun / unterlassen; direkt / indirekt;

die irrige Annahme: deskriptiv und ethisch robust
falsche Gegensätze (politisch):

Palliativmedizin vs. Sterbehilfe

Hilfe beim Sterben vs. Hilfe zum Sterben
Fazit
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Das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben ist zu
respektieren.
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Die Blockadepolitik der Bundesärztekammer ist aufzugeben.
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Rechtliche Regelungen müssen sichere Rahmenbedingungen
für kontextsensitive Entscheidungen schaffen.

Die standesethische Legitimation des ärztlich assistierten
Suizids oder die Legalisierung der Sterbehilfe müssen durch
einen Ausbau der Palliativmedizin, der Hospize und der
Solidarsysteme begleitet werden.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Quante
Philosophisches Seminar
Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
Domplatz 6
48143 Münster
Tel.: 0251/8324468
E-mail: [email protected]