Hintergrundinformationen

DBB NRW
Presseinformation
11.12.2015
Nachhaltigkeit sieht anders aus
Der Deutsche Beamtenbund Nordrhein Westfalen nimmt im Rahmen der Anhörung
Stellung zum geplanten Pensionsfonds
Heute etwas zurücklegen, damit vorhersehbare Mehrkosten in Zukunft gedeckt werden
können. Was grundsätzlich nach einer vernünftigen und nachhaltigen Strategie klingt, wird
von der Landesregierung beim Gesetzentwurf zum Pensionsfonds aber augenscheinlich
abgelehnt. Der DBB NRW kritisierte bei der gestrigen Anhörung im Landtag, dass das
geplante Gesetz sein eigentliches Ziel, den Haushalt bei der Versorgung von Beamtinnen
und Beamten zu entlasten, völlig verfehlt. Außerdem bedeutet es in seiner aktuellen Form
faktisch eine Gehaltskürzung für alle Beamtinnen und Beamten. Problematisch sieht der
DBB aber vor allem die Tatsache, dass es keine Regelungen dazu gibt, wie, wann und wofür
das Geld im Detail verwendet werden kann und er fordert deswegen als vertrauensbildende
Maßnahme einen neutralen Beirat.
Die grundsätzliche Idee hinter dem Pensionsfonds ist eine Zusammenführung zweier
Modelle zur Finanzierung der Versorgung von Beamtinnen und Beamten: der
Versorgungsrücklage und des Versorgungsfonds. Beide waren ins Leben gerufen worden,
um Mehrkosten für den Haushalt abzufedern, wenn in naher Zukunft besonders viele
Beamtinnen und Beamten in den Ruhestand gehen. Die Basis dieser beiden
Finanzierungsarten ist jedoch eine ganze unterschiedliche: Die Versorgungsrücklage wird
von Beamtinnen und Beamten aktiv durch Lohnverzicht und Einschnitte bei der Versorgung
finanziert, in den Versorgungsfonds zahlt die Landesregierung proaktiv für jede neu
eingestellte Beamtin und jeden neu eingestellten Beamten einen monatlichen Festbetrag ein.
Der Pensionsfonds soll Anfang 2017 beide Modelle zusammenführen – eine Maßnahme, die
der DBB NRW nicht grundsätzlich ablehnt. Er betonte jedoch, dass es einen neutralen Beirat
geben muss, der die Verwendung des Geldes verwaltet und überwacht. Nur so kann
garantiert werden, dass in Zukunft die Mehrkosten für die Versorgung nicht aus dem
Haushalt finanziert werden müssen. Als Basis für die Arbeit des Beirates forderte der DBB
NRW auch ein so genanntes Entnahmegesetz, das regelt, wie, wann und wofür das Geld
aus dem Pensionsfonds entnommen werden kann.
Als großes Problem sieht Roland Staude, 1. Vorsitzender des DBB NRW, darüber hinaus die
Summe, die ab 2018 in den Pensionsfonds eingezahlt werden soll. „Die beiden vorherigen
Modelle orientierten sich ursprünglich am tatsächlichen Bedarf. Beim neuen Fonds dagegen
wird nur ein pauschaler Betrag angesetzt, der mit dem eigentlichen Bedarf überhaupt nichts
zu tun hat.“ Ab 2018 sollen nur noch 200 Mio. Euro in den Fonds einbezahlt werden, statt
einer angemessenen Summe von etwa 1,4 Mrd. Euro. Besonders brisant: Damit wird dem
Pensionsfonds nicht mal mehr die Hälfte der Beiträge zugeführt, welche die Beamtinnen und
Seite 1 von 4
DBB NRW
Presseinformation
11.12.2015
Beamten selbst durch Lohnverzicht und Abstriche bei der Versorgung eingebracht haben.
Faktisch investiert die Landesregierung selbst also nicht einen Cent. Das Ergebnis wird ein
Fonds sein, der sein eigentliches Ziel, den Haushalt nicht durch Mehrausgaben für die
Versorgung zu belasten, völlig verfehlt. „Nachhaltigkeit sieht für mich definitiv anders aus“,
kommentiert Roland Staude den geplanten Gesetzentwurf.
Hintergrund
Der Pensionsfonds soll zum 01.01.2017 eingerichtet werden. Es handelt sich dabei um einen
Fonds, mit dem die Auszahlung der Versorgung von Beamtinnen und Beamten des Landes
Nordrhein Westfalen unterstützt werden soll. Hintergrund ist, dass etwa 2024 eine besonders
große Zahl an Beamtinnen und Beamten in den Ruhestand eintreten wird. Die Mehrkosten
sollen über den Pensionsfonds abgefedert werden. Der Pensionsfonds soll ein
Zusammenschluss der Versorgungsrücklage und des Versorgungsfonds werden. Damit gibt
es nur noch einen „Topf“ für die Versorgung der Beamtinnen und Beamten.
Versorgungsrücklage:
Auf Grundlage des Versorgungsreformgesetzes von 1998 sollten die Länder ab 1999
Rücklagen für die Versorgung von Beamtinnen und Beamten bilden. Diese Rücklage sollte
die Mehrkosten auffangen, die entstehen werden, wenn zu einem Stichtag X eine besonders
große Anzahl von Beamtinnen und Beamten in den Ruhestand geht. Diese Mehrkosten
sollten von den Beamtinnen und Beamten selbst finanziert werden. Das geschah durch zwei
Maßnahmen: Insgesamt neun Besoldungsanpassungen sind im Laufe der Zeit um 0,2
Prozent geringer ausgefallen. Außerdem wurde das Versorgungsniveau von 75 auf 71,75
Prozent gesenkt. Insgesamt haben Beamtinnen und Beamten seit 1999 auf diese Art etwa 7
Mrd. Euro zu ihrer Versorgung beigesteuert. Das Gesetz ist bis 2017 begrenzt.
Versorgungsfonds:
Um in Zukunft 70 Prozent der Versorgungskosten decken zu können, sollten für jede neu
eingestellte Beamtin bzw. jeden neu eingestellten Beamten 500 Euro pro Monat in den
Versorgungsfonds eingezahlt werden. Durch Inflation etc. liegt die Summe in der
Zwischenzeit bei 598 Euro. Dieses Geld wird von der Landesregierung eingezahlt und das
Volumen wird 2018 bei etwa 3 Mrd. Euro liegen. Das Gesetz ist bis 2018 begrenzt.
Der aktuelle Gesetzentwurf zum Pensionsfonds führt beide Modelle zusammen und birgt
nach Ansicht des DBB NRW drei große Probleme:
1. Weniger Zuführung = Keine Deckung der Mehrkosten
Hier sind zeitlich zwei Dimensionen zu beachten, bis 2018 und ab 2018. Die ursprüngliche
Planung sah folgende Zuführung vor:
Seite 2 von 4
DBB NRW
Presseinformation
11.12.2015
1.400
1.200
1.000
- 45
- 790
- 40
800
635
Differenz zur
geplanten Zuführung
Versorgungsfonds
600
TATSÄCHLICHE
Zuführung
Versorgungsfonds
400
Zuführung
Versorgungsrücklage
533
394
458
512
200
In Mio.
Euro
2015
2016
2017
Die blaue Säule stellt den Beitrag dar, den die Beamtinnen und Beamten selbst über die
Versorgungsrücklage zu ihrer Versorgung beitragen. Die Zahlung der Landesregierung für
neu eingestellte Beamtinnen und Beamte (Versorgungsfonds) wird in der roten Säule
verdeutlicht. Die grüne Säule zeigt die Differenz zwischen dem, was die Landesregierung
eigentlich in den Versorgungsfonds einzahlen wollte, und dem, was eingezahlt wird. Alleine
in diesem kurzen Zeitraum entsteht eine Lücke von 875 Mio. Euro.
Ab 2018 verschärft sich die Situation noch, da dann für beide Finanzierungsarten nur noch
200 Mio. Euro vorgesehen sind. Zum Vergleich: 2017 hätten es eigentlich 1,3 Mrd. sein
sollen.
Die Folgen sind sehr deutlich abzusehen: Der Pensionsfonds wird massiv unterfinanziert
sein und das eigentliche Ziel, die Mehrkosten aufzufangen, kann nicht erreicht werden.
2. Faktische Lohnkürzungen für Beamtinnen und Beamte
Beamtinnen und Beamte haben bis 2017 Lohnkürzungen von insgesamt 1,8 Prozent und
eine Absenkung des Versorgungsniveaus um 3,25 Prozentpunkte für ihre Versorgung
erbracht. Nach 2017 werden diese Kürzungen aber nicht aufgehoben. Sie fließen dann nur
nicht mehr in die Versorgung, sondern verschwinden im allgemeinen Haushalt. Gerecht wäre
es, wenn die Zuführung ab 2018 mindestens die Höhe des Beitrags hätte, den die
Beamtinnen und Beamten dauerhaft erbringen, also mindestens 550 Mio. Euro.
Seite 3 von 4
DBB NRW
Presseinformation
11.12.2015
3. Wann und wofür genau soll das Geld verwendet werden?
Bisher gibt es kein sogenanntes Entnahmegesetz. Darin würde geregelt, wann genau das
Geld eingesetzt werden kann und wofür. Sinnvoll wäre, das gleich im Rahmen der
Einrichtung des Pensionsfonds zu regeln. Das strebt die Landesregierung im aktuellen
Gesetzentwurf jedoch nicht an. Der DBB NRW fordert, ein solches Gesetz möglichst schnell
zu implementieren. Darin verankert sollte auch ein neutraler Beirat sein, der über die
Verwendung des Pensionsfonds berät.
Seite 4 von 4