DBB NRW Presseinformation 11.12.2015 Nachhaltigkeit sieht anders aus Der Deutsche Beamtenbund Nordrhein Westfalen nimmt im Rahmen der Anhörung Stellung zum geplanten Pensionsfonds Heute etwas zurücklegen, damit vorhersehbare Mehrkosten in Zukunft gedeckt werden können. Was grundsätzlich nach einer vernünftigen und nachhaltigen Strategie klingt, wird von der Landesregierung beim Gesetzentwurf zum Pensionsfonds aber augenscheinlich abgelehnt. Der DBB NRW kritisierte bei der gestrigen Anhörung im Landtag, dass das geplante Gesetz sein eigentliches Ziel, den Haushalt bei der Versorgung von Beamtinnen und Beamten zu entlasten, völlig verfehlt. Außerdem bedeutet es in seiner aktuellen Form faktisch eine Gehaltskürzung für alle Beamtinnen und Beamten. Problematisch sieht der DBB aber vor allem die Tatsache, dass es keine Regelungen dazu gibt, wie, wann und wofür das Geld im Detail verwendet werden kann und er fordert deswegen als vertrauensbildende Maßnahme einen neutralen Beirat. Die grundsätzliche Idee hinter dem Pensionsfonds ist eine Zusammenführung zweier Modelle zur Finanzierung der Versorgung von Beamtinnen und Beamten: der Versorgungsrücklage und des Versorgungsfonds. Beide waren ins Leben gerufen worden, um Mehrkosten für den Haushalt abzufedern, wenn in naher Zukunft besonders viele Beamtinnen und Beamten in den Ruhestand gehen. Die Basis dieser beiden Finanzierungsarten ist jedoch eine ganze unterschiedliche: Die Versorgungsrücklage wird von Beamtinnen und Beamten aktiv durch Lohnverzicht und Einschnitte bei der Versorgung finanziert, in den Versorgungsfonds zahlt die Landesregierung proaktiv für jede neu eingestellte Beamtin und jeden neu eingestellten Beamten einen monatlichen Festbetrag ein. Der Pensionsfonds soll Anfang 2017 beide Modelle zusammenführen – eine Maßnahme, die der DBB NRW nicht grundsätzlich ablehnt. Er betonte jedoch, dass es einen neutralen Beirat geben muss, der die Verwendung des Geldes verwaltet und überwacht. Nur so kann garantiert werden, dass in Zukunft die Mehrkosten für die Versorgung nicht aus dem Haushalt finanziert werden müssen. Als Basis für die Arbeit des Beirates forderte der DBB NRW auch ein so genanntes Entnahmegesetz, das regelt, wie, wann und wofür das Geld aus dem Pensionsfonds entnommen werden kann. Als großes Problem sieht Roland Staude, 1. Vorsitzender des DBB NRW, darüber hinaus die Summe, die ab 2018 in den Pensionsfonds eingezahlt werden soll. „Die beiden vorherigen Modelle orientierten sich ursprünglich am tatsächlichen Bedarf. Beim neuen Fonds dagegen wird nur ein pauschaler Betrag angesetzt, der mit dem eigentlichen Bedarf überhaupt nichts zu tun hat.“ Ab 2018 sollen nur noch 200 Mio. Euro in den Fonds einbezahlt werden, statt einer angemessenen Summe von etwa 1,4 Mrd. Euro. Besonders brisant: Damit wird dem Pensionsfonds nicht mal mehr die Hälfte der Beiträge zugeführt, welche die Beamtinnen und Seite 1 von 4 DBB NRW Presseinformation 11.12.2015 Beamten selbst durch Lohnverzicht und Abstriche bei der Versorgung eingebracht haben. Faktisch investiert die Landesregierung selbst also nicht einen Cent. Das Ergebnis wird ein Fonds sein, der sein eigentliches Ziel, den Haushalt nicht durch Mehrausgaben für die Versorgung zu belasten, völlig verfehlt. „Nachhaltigkeit sieht für mich definitiv anders aus“, kommentiert Roland Staude den geplanten Gesetzentwurf. Hintergrund Der Pensionsfonds soll zum 01.01.2017 eingerichtet werden. Es handelt sich dabei um einen Fonds, mit dem die Auszahlung der Versorgung von Beamtinnen und Beamten des Landes Nordrhein Westfalen unterstützt werden soll. Hintergrund ist, dass etwa 2024 eine besonders große Zahl an Beamtinnen und Beamten in den Ruhestand eintreten wird. Die Mehrkosten sollen über den Pensionsfonds abgefedert werden. Der Pensionsfonds soll ein Zusammenschluss der Versorgungsrücklage und des Versorgungsfonds werden. Damit gibt es nur noch einen „Topf“ für die Versorgung der Beamtinnen und Beamten. Versorgungsrücklage: Auf Grundlage des Versorgungsreformgesetzes von 1998 sollten die Länder ab 1999 Rücklagen für die Versorgung von Beamtinnen und Beamten bilden. Diese Rücklage sollte die Mehrkosten auffangen, die entstehen werden, wenn zu einem Stichtag X eine besonders große Anzahl von Beamtinnen und Beamten in den Ruhestand geht. Diese Mehrkosten sollten von den Beamtinnen und Beamten selbst finanziert werden. Das geschah durch zwei Maßnahmen: Insgesamt neun Besoldungsanpassungen sind im Laufe der Zeit um 0,2 Prozent geringer ausgefallen. Außerdem wurde das Versorgungsniveau von 75 auf 71,75 Prozent gesenkt. Insgesamt haben Beamtinnen und Beamten seit 1999 auf diese Art etwa 7 Mrd. Euro zu ihrer Versorgung beigesteuert. Das Gesetz ist bis 2017 begrenzt. Versorgungsfonds: Um in Zukunft 70 Prozent der Versorgungskosten decken zu können, sollten für jede neu eingestellte Beamtin bzw. jeden neu eingestellten Beamten 500 Euro pro Monat in den Versorgungsfonds eingezahlt werden. Durch Inflation etc. liegt die Summe in der Zwischenzeit bei 598 Euro. Dieses Geld wird von der Landesregierung eingezahlt und das Volumen wird 2018 bei etwa 3 Mrd. Euro liegen. Das Gesetz ist bis 2018 begrenzt. Der aktuelle Gesetzentwurf zum Pensionsfonds führt beide Modelle zusammen und birgt nach Ansicht des DBB NRW drei große Probleme: 1. Weniger Zuführung = Keine Deckung der Mehrkosten Hier sind zeitlich zwei Dimensionen zu beachten, bis 2018 und ab 2018. Die ursprüngliche Planung sah folgende Zuführung vor: Seite 2 von 4 DBB NRW Presseinformation 11.12.2015 1.400 1.200 1.000 - 45 - 790 - 40 800 635 Differenz zur geplanten Zuführung Versorgungsfonds 600 TATSÄCHLICHE Zuführung Versorgungsfonds 400 Zuführung Versorgungsrücklage 533 394 458 512 200 In Mio. Euro 2015 2016 2017 Die blaue Säule stellt den Beitrag dar, den die Beamtinnen und Beamten selbst über die Versorgungsrücklage zu ihrer Versorgung beitragen. Die Zahlung der Landesregierung für neu eingestellte Beamtinnen und Beamte (Versorgungsfonds) wird in der roten Säule verdeutlicht. Die grüne Säule zeigt die Differenz zwischen dem, was die Landesregierung eigentlich in den Versorgungsfonds einzahlen wollte, und dem, was eingezahlt wird. Alleine in diesem kurzen Zeitraum entsteht eine Lücke von 875 Mio. Euro. Ab 2018 verschärft sich die Situation noch, da dann für beide Finanzierungsarten nur noch 200 Mio. Euro vorgesehen sind. Zum Vergleich: 2017 hätten es eigentlich 1,3 Mrd. sein sollen. Die Folgen sind sehr deutlich abzusehen: Der Pensionsfonds wird massiv unterfinanziert sein und das eigentliche Ziel, die Mehrkosten aufzufangen, kann nicht erreicht werden. 2. Faktische Lohnkürzungen für Beamtinnen und Beamte Beamtinnen und Beamte haben bis 2017 Lohnkürzungen von insgesamt 1,8 Prozent und eine Absenkung des Versorgungsniveaus um 3,25 Prozentpunkte für ihre Versorgung erbracht. Nach 2017 werden diese Kürzungen aber nicht aufgehoben. Sie fließen dann nur nicht mehr in die Versorgung, sondern verschwinden im allgemeinen Haushalt. Gerecht wäre es, wenn die Zuführung ab 2018 mindestens die Höhe des Beitrags hätte, den die Beamtinnen und Beamten dauerhaft erbringen, also mindestens 550 Mio. Euro. Seite 3 von 4 DBB NRW Presseinformation 11.12.2015 3. Wann und wofür genau soll das Geld verwendet werden? Bisher gibt es kein sogenanntes Entnahmegesetz. Darin würde geregelt, wann genau das Geld eingesetzt werden kann und wofür. Sinnvoll wäre, das gleich im Rahmen der Einrichtung des Pensionsfonds zu regeln. Das strebt die Landesregierung im aktuellen Gesetzentwurf jedoch nicht an. Der DBB NRW fordert, ein solches Gesetz möglichst schnell zu implementieren. Darin verankert sollte auch ein neutraler Beirat sein, der über die Verwendung des Pensionsfonds berät. Seite 4 von 4
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