Bebauungsplan "Bisingen-Nord" 3. Änderung in Bisingen Gemeinde

Bebauungsplan "Bisingen-Nord" 3. Änderung in Bisingen
Gemeinde Bisingen
Zollernalbkreis
Auswertung der Anregungen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB bis zum 10.12.2014
vorgebracht wurden.
Insgesamt wurden 27 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange angeschrieben.
Von folgenden Behörden und sonstiger Träger öffentl. Belange kam kein Rücklauf:
1. Geologisches Landesamt, Freiburg
2. Industrie- und Handelskammer Reutlingen
3. Staatliches Schulamt, Albstadt
4. Gemeindeverwaltung Grosselfingen
5. Katholische Kirchengemeinde Bisingen
6. Evangelische Kirchengemeinde Bisingen
7. Amt für Vermessung und Flurneuordnungen, Hechingen
8. Stadtverwaltung Hechingen
Von folgenden Behörden und sonstiger Träger öffentl. Belange wurden keine Anregungen vorgebracht:
1. Zweckverband Wasserversorgung, Hechingen
Stellungnahme vom 05.11.2014
2. ZV Bodensee-Wasserversorgung, Stuttgart
Stellungnahme vom 06.11.2014
3. Stadtverwaltung Haigerloch
Stellungnahme vom 06.11.2014
4. Deutsche Bahn AG, Karlsruhe
Stellungnahme vom 06.11.2014
5. Kompetenzzentrum Baumanagement Stuttgart (Bundeswehr)
Stellungnahme vom 13.11.2014
6. Terranets BW GmbH, Stuttgart
Stellungnahme vom 13.11.2014
7. Handwerkskammer Reutlingen
Stellungnahme vom 17.11.2014
8. Vermögen und Bau BW, Tübingen
Stellungnahme vom 19.11.2014
9. Stadtverwaltung Albstadt
Stellungnahme vom 19.11.2014
10. Stadtverwaltung Balingen, Dezernat 3
Stellungnahme vom 05.12.2014
Von folgenden Behörden und sonstiger Träger öffentl. Belange wurden Anregungen vorgebracht:
1. Netze BW GmbH, Tuttlingen
Stellungnahme vom 12./25.11.2014
2. Kabel BW GmbH, Kassel
Stellungnahme vom 20.11.2014
3. Landratsamt Zollernalbkreis, Balingen – Verkehrsamt
Stellungnahme vom 24.11.2014
4. FairEnergie GmbH, Reutlingen
Stellungnahme vom 27.11.2014
5. Regierungspräsidium Tübingen, Referat Denkmalpflege
Stellungnahme vom 04.12.2014
6. Landratsamt Zollernalbkreis, Balingen – Bauamt
Stellungnahme vom 09.12.2014
7. Regierungspräsidium Tübingen, Raumordnung u. Straßenwesen
Stellungnahme vom 11.12.2014
8. Landratsamt Zollernalbkreis, Balingen – Brandschutz
Stellungnahme vom 16.12.2014
9. Regionalverband Neckar-Alb, Mössingen
Stellungnahme vom 16.12.2014
10. Deutsche Telekom, Donaueschingen
Stellungnahme vom 17.03.2014
(nachrichtlich vom 06.02.2015)
Bearbeitungsstand: 05.05.2015
Nr. 1
Netze BW GmbH, Tuttlingen
Stellungnahme vom 12./25.11.2014
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers
Im Anschluss an die Werner-Karl-Heisenberg-Straße wird ein Leitungsrecht bis zum
geplanten Wendehammer eingetragen.
Beschlussvorschlag
Obiger Vorgehensweise wird zugestimmt. Ein entsprechendes Leitungsrecht wird in
den Lageplan eingetragen.
Nr. 1
Netze BW GmbH, Tuttlingen
Stellungnahme vom 12./25.11.2014 (Fortsetzung)
Strom-Bestandsplan
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers
Ein
Passus
zum
Leitungsrecht
wird
in
die
Textlichen
aufgenommen.
Eine weitere Beteiligung am Verfahren wird zugesichert.
Beschlussvorschlag
Obiger Vorgehensweise wird zugestimmt.
Festsetzungen
mit
Nr. 1
Anhang
Netze BW GmbH, Tuttlingen
Stellungnahme vom 12./25.11.2014 (Fortsetzung)
Nr. 1
Netze BW GmbH, Tuttlingen
Stellungnahme vom 12./25.11.2014 (Fortsetzung)
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers
Ein Schutzstreifen wird vorgesehen, auch in Bezug auf eine später mögliche
Ringleitung sowie Gebietserweiterung.
Beschlussvorschlag
Obiger Vorgehensweise wird zugestimmt.
Nr. 2
Kabel BW GmbH, Kassel
Stellungnahme vom 20.11.2014
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers
Wird zur Kenntnis genommen.
Eine weitere Beteiligung am Verfahren wird zugesichert.
Beschlussvorschlag
Nicht erforderlich.
Nr. 3
Landratsamt Zollernalbkreis, Balingen – Verkehrsamt
Stellungnahme vom 24.11.2014
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers
Zu 1. bis 3.
Die Verwaltung und der Gemeinderat sind sich der zunehmenden
Verkehrsproblematik bewusst.
Die Umsetzung möglicher Verbesserungsmaßnahmen wird weiterverfolgt.
Jedoch können im Zuge dieses Bebauungsplan-Änderungsverfahrens keine
konkreten Schritte festgelegt werden.
Nr. 3
Landratsamt Zollernalbkreis, Balingen – Verkehrsamt
Stellungnahme vom 24.11.2014 (Fortsetzung)
Beschlussvorschlag
Obiger Vorgehensweise wird zugestimmt.
Nr. 4
FairEnergie GmbH, Reutlingen
Stellungnahme vom 27.11.2014
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers
Wird zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme aus 2003 wird beachtet.
Die weitere Beteiligung am Verfahren wird zugesichert.
Beschlussvorschlag
Obiger Vorgehensweise wird zugestimmt.
Nr. 5
Regierungspräsidium Tübingen, Referat Denkmalpflege
Stellungnahme vom 04.12.2014
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers
Wird zur Kenntnis genommen.
Die Regelungen des § 20 DSchG werden beachtet und in die Textlichen
Festsetzungen unter Hinweise mit aufgenommen.
Die Archäologische Denkmalpflege wird rechtzeitig informiert.
Beschlussvorschlag
Obiger Vorgehensweise wird zugestimmt.
Nr. 6
Landratsamt Zollernalbkreis, Balingen – Bauamt
Stellungnahme vom 09.12.2014
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers
zu Kreisbaumeister/Baurecht:
Wird zur Kenntnis genommen.
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers
zu Verkehrswesen:
Wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezeichnung „mit Poller o.ä.“ wird gestrichen und anders formuliert.
Beschlussvorschlag
Obiger Vorgehensweise wird zugestimmt.
Nr. 6
Landratsamt Zollernalbkreis, Balingen – Bauamt
Stellungnahme vom 09.12.2014 (Fortsetzung)
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers
zu Wasser- und Bodenschutz:
In einem Gespräch mit dem Amt für Wasser- und Bodenschutz (Herr Fechner Büro
Gfrörer und Herrn Brandt) wurde der rechnerische Nachweis dargestellt. Mit
Zustimmung von Herrn Brandt wird die Überrechnung in der städtebaulichen
Begründung dargelegt.
Beschlussvorschlag
Obiger vorgehensweise wird zugestimmt.
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers
zu Natur- und Denkmalschutz:
Eine angepasste E/A-Bilanzierung wird erstellt.
Ein Monitoring zur Umsetzungen der Ausgleichs- bzw. Begrünungsmaßnahmen
gemäß bisher gültigem Bebauungsplan wird durchgeführt. Ein entsprechender
Lageplan wurde bereits erstellt, die Kosten der Umsetzung aufgestellt und eine
Umsetzung der Maßnahmen in 2 Bauabschnitten 2015/2016 festgelegt.
Aufgrund der eingegangenen Anregungen wurde die Planung zwischenzeitlich auch
in ihren Grundzügen verändert. Dadurch wird nun ein zweistufiges Verfahren
durchgeführt, wobei die erste Runde als Frühzeitige Beteiligung gesehen wird.
Ein Umweltbericht wird erstellt.
Ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag wurde inzwischen erstellt.
Nr. 6
Landratsamt Zollernalbkreis, Balingen – Bauamt
Stellungnahme vom 09.12.2014 (Fortsetzung)
Beschlussvorschlag
Obiger Vorgehensweise wird zugestimmt.
Die Unterlagen werden nachgereicht und ergänzt.
Nr. 7
Regierungspräsidium Tübingen, Raumordnung u. Straßenwesen
Stellungnahme vom 11.12.2014
Nr. 7
Regierungspräsidium Tübingen, Raumordnung u. Straßenwesen
Stellungnahme vom 11.12.2014 (Fortsetzung)
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers
zur Raumordnung:
Zu 1. bis 3.
Einzelhandelsbetriebe werden im GI grundsätzlich ausgeschlossen.
Mit dem RP Tübingen wurde aber nachfolgende Formulierung für Ausnahmen
festgelegt und in die planungsrechtlichen Festsetzungen mit aufgenommen:
Ausnahmsweise zugelassen werden können:
Eine Verkaufstätigkeit im Rahmen und im sachlichen Zusammenhang mit
einem im Plangebiet angesiedelten Handwerks-, Produktions- oder
Dienstleistungsbetrieb. Dabei darf es sich nicht um typischerweise
grundversorgungsrelevante und ggf. zentrenrelevante Sortimente gemäß
Tabelle 6 im Regionalplan Neckar-Alb 2013 handeln. Die Verkaufsfläche
einschließlich Dienstleistungsfläche darf nicht großflächig sein und höchstens
25 % der Gesamtnutzfläche des Gewerbebetriebs betragen.
Nr. 7
Regierungspräsidium Tübingen, Raumordnung u. Straßenwesen
Stellungnahme vom 11.12.2014 (Fortsetzung)
Nr. 7
Regierungspräsidium Tübingen, Raumordnung u. Straßenwesen
Stellungnahme vom 11.12.2014 (Fortsetzung)
Beschlussvorschlag
Obiger Vorgehensweise wird zugestimmt.
Die planungsrechtlichen Festsetzungen werden entsprechend geändert.
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers
zu Straßenwesen:
Ein nicht überbaubarer Grundstücksstreifen und ein Zufahrtsverbot entlang der
klassifizierten Straßen ist im Lageplan berücksichtigt.
Ein Zufahrtsverbot besteht.
Nr. 7
Regierungspräsidium Tübingen, Raumordnung u. Straßenwesen
Stellungnahme vom 11.12.2014 (Fortsetzung)
Angaben zu den Nebenanlagen und Werbeanlagen werden in die Textlichen
Festsetzungen mit aufgenommen.
Eine weitere Beteiligung am Verfahren wird zugesichert.
Beschlussvorschlag
Obiger Vorgehensweise wird zugestimmt.
Die planungsrechtlichen Festsetzungen werden ergänzt.
Nr. 8
Landratsamt Zollernalbkreis, Balingen – Brandschutz
Stellungnahme vom 16.12.2014
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers
Die Auflagen zum Brandschutz werden unter den Hinweisen der Textlichen
Festsetzungen berücksichtigt.
Nr. 8
Landratsamt Zollernalbkreis, Balingen – Brandschutz
Stellungnahme vom 16.12.2014 (Fortsetzung)
Beschlussvorschlag
Obiger Vorgehensweise wird zugestimmt.
Die planungsrechtlichen Festsetzungen werden ergänzt.
Nr. 9
Regionalverband Neckar-Alb, Mössingen
Stellungnahme vom 16.12.2014
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers
Wird zur Kenntnis genommen.
Dem Vorschlag, den Einzelhandel im gesamten Gewerbegebiet auszuschließen wird
gefolgt und im Text auch dementsprechend berücksichtigt.
Siehe Stellungnahme zu RP Tübingen Raumordnung.
Nr. 9
Regionalverband Neckar-Alb, Mössingen
Stellungnahme vom 16.12.2014 (Fortsetzung)
Eine weitere Beteiligung am Verfahren wird zugesichert.
Beschlussvorschlag
Obiger Vorgehensweise wird zugestimmt.
Von: [email protected] [mailto:[email protected]]
Gesendet: Freitag, 6. Februar 2015 11:56
An: '[email protected]'
Betreff: WG: Stellungnahme Bebauungsplan GWG Bisingen-Nord, 2.BA, Bisingen
Nr. 10 Deutsche Telekom, Donaueschingen
Stellungnahme vom 17.03.2014 (nachrichtlich vom 06.02.2015)
Sehr geehrter Herr Maier !
Vielen Dank für Ihre Informationen. Bitte entschuldigen Sie die verspätete Stellungnahme.
Die Telekom hat bereits eine Stellungnahme abgegeben. Diese ist bis auf weiteres gültig.
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers
Mit freundlichen Grüßen
Reiner Grüneberg
Wird zur Kenntnis genommen.
Von: Grüneberg, Reiner
Gesendet: Montag, 17. März 2014 11:43
An: '[email protected]'
Cc: '[email protected]'
Betreff: Stellungnahme Bebauungsplan GWG Bisingen-Nord, 2.BA, Bisingen
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir danken für die wir Zusendung der Unterlagen zum Bebauungsplan „GWG Bisingen-Nord, 2.BA, Bisingen“.
Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom, die aus beigefügtem Plan ersichtlich sind.
Beschlussvorschlag
Bitte lassen Sie uns den Baubeginn sofort nach bekannt werden zukommen. So entstehen keine Verzögerungen.
Der Termin des Baubeginns wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Die Telekom prüft derzeit die Voraussetzungen zur Errichtung eigener Telekommunikationslinien im Baugebiet. Je nach
Ausgang dieser Prüfung wird die Telekom eine Ausbauentscheidung treffen. Vor diesem Hintergrund behält sich die
Telekom vor, bei einem bereits bestehenden oder geplanten Ausbau einer Telekommunikationsinfrastruktur durch einen
anderen Anbieter auf die Errichtung eines eigenen Netzes zu verzichten. Die Versorgung der Bürger mit
Universaldienstleistungen nach § 78 TKG wird sichergestellt.
Für einen eventuellen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den
Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im
Bebauungsplangebiet der Deutschen Telekom Technik GmbH unter dem im Briefkopf genannten Adresse so früh wie
möglich, mindestens 3 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden.
Der Bereich Conrad-Röntgen-Str. ist bereits von uns erschlossen.
Achtung ab 01.12.2013 neue Funktionspostfachadresse ! Bitte nur noch diese benützen.
Bitte alle neuen Anfragen zukünftig an das neue Funktionspostfach senden. Es lautet:
[email protected]
Anlagen: Lageplan ( Bestand ) Bereich Bisingen, Otto-Lilienthal-Str.
Mit freundlichen Grüßen
Reiner Grüneberg
Deutsche Telekom Technik GmbH
Technik Niederlassung Südwest
Reiner Grüneberg
Sachbearbeiter
Adolf-Kolping-Str. 2-4, 78166 Donaueschingen
+49 771 858-575 (Tel.)
+49 771 858-736 (Fax)
E-Mail: [email protected]
E-Mail-Funktionspostfach:[email protected]
www.telekom.de
Aufgestellt:
Empfingen, den 14.04.2015
zuletzt geändert:
Empfingen, den 05.05.2015
Büro Gfrörer
Ingenieure, Sachverständige,
Landschaftsarchitekten