Bebauungsplan "Bisingen-Nord" 3. Änderung in Bisingen Gemeinde Bisingen Zollernalbkreis Auswertung der Anregungen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB bis zum 10.12.2014 vorgebracht wurden. Insgesamt wurden 27 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange angeschrieben. Von folgenden Behörden und sonstiger Träger öffentl. Belange kam kein Rücklauf: 1. Geologisches Landesamt, Freiburg 2. Industrie- und Handelskammer Reutlingen 3. Staatliches Schulamt, Albstadt 4. Gemeindeverwaltung Grosselfingen 5. Katholische Kirchengemeinde Bisingen 6. Evangelische Kirchengemeinde Bisingen 7. Amt für Vermessung und Flurneuordnungen, Hechingen 8. Stadtverwaltung Hechingen Von folgenden Behörden und sonstiger Träger öffentl. Belange wurden keine Anregungen vorgebracht: 1. Zweckverband Wasserversorgung, Hechingen Stellungnahme vom 05.11.2014 2. ZV Bodensee-Wasserversorgung, Stuttgart Stellungnahme vom 06.11.2014 3. Stadtverwaltung Haigerloch Stellungnahme vom 06.11.2014 4. Deutsche Bahn AG, Karlsruhe Stellungnahme vom 06.11.2014 5. Kompetenzzentrum Baumanagement Stuttgart (Bundeswehr) Stellungnahme vom 13.11.2014 6. Terranets BW GmbH, Stuttgart Stellungnahme vom 13.11.2014 7. Handwerkskammer Reutlingen Stellungnahme vom 17.11.2014 8. Vermögen und Bau BW, Tübingen Stellungnahme vom 19.11.2014 9. Stadtverwaltung Albstadt Stellungnahme vom 19.11.2014 10. Stadtverwaltung Balingen, Dezernat 3 Stellungnahme vom 05.12.2014 Von folgenden Behörden und sonstiger Träger öffentl. Belange wurden Anregungen vorgebracht: 1. Netze BW GmbH, Tuttlingen Stellungnahme vom 12./25.11.2014 2. Kabel BW GmbH, Kassel Stellungnahme vom 20.11.2014 3. Landratsamt Zollernalbkreis, Balingen – Verkehrsamt Stellungnahme vom 24.11.2014 4. FairEnergie GmbH, Reutlingen Stellungnahme vom 27.11.2014 5. Regierungspräsidium Tübingen, Referat Denkmalpflege Stellungnahme vom 04.12.2014 6. Landratsamt Zollernalbkreis, Balingen – Bauamt Stellungnahme vom 09.12.2014 7. Regierungspräsidium Tübingen, Raumordnung u. Straßenwesen Stellungnahme vom 11.12.2014 8. Landratsamt Zollernalbkreis, Balingen – Brandschutz Stellungnahme vom 16.12.2014 9. Regionalverband Neckar-Alb, Mössingen Stellungnahme vom 16.12.2014 10. Deutsche Telekom, Donaueschingen Stellungnahme vom 17.03.2014 (nachrichtlich vom 06.02.2015) Bearbeitungsstand: 05.05.2015 Nr. 1 Netze BW GmbH, Tuttlingen Stellungnahme vom 12./25.11.2014 Stellungnahme der Verwaltung / des Planers Im Anschluss an die Werner-Karl-Heisenberg-Straße wird ein Leitungsrecht bis zum geplanten Wendehammer eingetragen. Beschlussvorschlag Obiger Vorgehensweise wird zugestimmt. Ein entsprechendes Leitungsrecht wird in den Lageplan eingetragen. Nr. 1 Netze BW GmbH, Tuttlingen Stellungnahme vom 12./25.11.2014 (Fortsetzung) Strom-Bestandsplan Stellungnahme der Verwaltung / des Planers Ein Passus zum Leitungsrecht wird in die Textlichen aufgenommen. Eine weitere Beteiligung am Verfahren wird zugesichert. Beschlussvorschlag Obiger Vorgehensweise wird zugestimmt. Festsetzungen mit Nr. 1 Anhang Netze BW GmbH, Tuttlingen Stellungnahme vom 12./25.11.2014 (Fortsetzung) Nr. 1 Netze BW GmbH, Tuttlingen Stellungnahme vom 12./25.11.2014 (Fortsetzung) Stellungnahme der Verwaltung / des Planers Ein Schutzstreifen wird vorgesehen, auch in Bezug auf eine später mögliche Ringleitung sowie Gebietserweiterung. Beschlussvorschlag Obiger Vorgehensweise wird zugestimmt. Nr. 2 Kabel BW GmbH, Kassel Stellungnahme vom 20.11.2014 Stellungnahme der Verwaltung / des Planers Wird zur Kenntnis genommen. Eine weitere Beteiligung am Verfahren wird zugesichert. Beschlussvorschlag Nicht erforderlich. Nr. 3 Landratsamt Zollernalbkreis, Balingen – Verkehrsamt Stellungnahme vom 24.11.2014 Stellungnahme der Verwaltung / des Planers Zu 1. bis 3. Die Verwaltung und der Gemeinderat sind sich der zunehmenden Verkehrsproblematik bewusst. Die Umsetzung möglicher Verbesserungsmaßnahmen wird weiterverfolgt. Jedoch können im Zuge dieses Bebauungsplan-Änderungsverfahrens keine konkreten Schritte festgelegt werden. Nr. 3 Landratsamt Zollernalbkreis, Balingen – Verkehrsamt Stellungnahme vom 24.11.2014 (Fortsetzung) Beschlussvorschlag Obiger Vorgehensweise wird zugestimmt. Nr. 4 FairEnergie GmbH, Reutlingen Stellungnahme vom 27.11.2014 Stellungnahme der Verwaltung / des Planers Wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme aus 2003 wird beachtet. Die weitere Beteiligung am Verfahren wird zugesichert. Beschlussvorschlag Obiger Vorgehensweise wird zugestimmt. Nr. 5 Regierungspräsidium Tübingen, Referat Denkmalpflege Stellungnahme vom 04.12.2014 Stellungnahme der Verwaltung / des Planers Wird zur Kenntnis genommen. Die Regelungen des § 20 DSchG werden beachtet und in die Textlichen Festsetzungen unter Hinweise mit aufgenommen. Die Archäologische Denkmalpflege wird rechtzeitig informiert. Beschlussvorschlag Obiger Vorgehensweise wird zugestimmt. Nr. 6 Landratsamt Zollernalbkreis, Balingen – Bauamt Stellungnahme vom 09.12.2014 Stellungnahme der Verwaltung / des Planers zu Kreisbaumeister/Baurecht: Wird zur Kenntnis genommen. Stellungnahme der Verwaltung / des Planers zu Verkehrswesen: Wird zur Kenntnis genommen. Die Bezeichnung „mit Poller o.ä.“ wird gestrichen und anders formuliert. Beschlussvorschlag Obiger Vorgehensweise wird zugestimmt. Nr. 6 Landratsamt Zollernalbkreis, Balingen – Bauamt Stellungnahme vom 09.12.2014 (Fortsetzung) Stellungnahme der Verwaltung / des Planers zu Wasser- und Bodenschutz: In einem Gespräch mit dem Amt für Wasser- und Bodenschutz (Herr Fechner Büro Gfrörer und Herrn Brandt) wurde der rechnerische Nachweis dargestellt. Mit Zustimmung von Herrn Brandt wird die Überrechnung in der städtebaulichen Begründung dargelegt. Beschlussvorschlag Obiger vorgehensweise wird zugestimmt. Stellungnahme der Verwaltung / des Planers zu Natur- und Denkmalschutz: Eine angepasste E/A-Bilanzierung wird erstellt. Ein Monitoring zur Umsetzungen der Ausgleichs- bzw. Begrünungsmaßnahmen gemäß bisher gültigem Bebauungsplan wird durchgeführt. Ein entsprechender Lageplan wurde bereits erstellt, die Kosten der Umsetzung aufgestellt und eine Umsetzung der Maßnahmen in 2 Bauabschnitten 2015/2016 festgelegt. Aufgrund der eingegangenen Anregungen wurde die Planung zwischenzeitlich auch in ihren Grundzügen verändert. Dadurch wird nun ein zweistufiges Verfahren durchgeführt, wobei die erste Runde als Frühzeitige Beteiligung gesehen wird. Ein Umweltbericht wird erstellt. Ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag wurde inzwischen erstellt. Nr. 6 Landratsamt Zollernalbkreis, Balingen – Bauamt Stellungnahme vom 09.12.2014 (Fortsetzung) Beschlussvorschlag Obiger Vorgehensweise wird zugestimmt. Die Unterlagen werden nachgereicht und ergänzt. Nr. 7 Regierungspräsidium Tübingen, Raumordnung u. Straßenwesen Stellungnahme vom 11.12.2014 Nr. 7 Regierungspräsidium Tübingen, Raumordnung u. Straßenwesen Stellungnahme vom 11.12.2014 (Fortsetzung) Stellungnahme der Verwaltung / des Planers zur Raumordnung: Zu 1. bis 3. Einzelhandelsbetriebe werden im GI grundsätzlich ausgeschlossen. Mit dem RP Tübingen wurde aber nachfolgende Formulierung für Ausnahmen festgelegt und in die planungsrechtlichen Festsetzungen mit aufgenommen: Ausnahmsweise zugelassen werden können: Eine Verkaufstätigkeit im Rahmen und im sachlichen Zusammenhang mit einem im Plangebiet angesiedelten Handwerks-, Produktions- oder Dienstleistungsbetrieb. Dabei darf es sich nicht um typischerweise grundversorgungsrelevante und ggf. zentrenrelevante Sortimente gemäß Tabelle 6 im Regionalplan Neckar-Alb 2013 handeln. Die Verkaufsfläche einschließlich Dienstleistungsfläche darf nicht großflächig sein und höchstens 25 % der Gesamtnutzfläche des Gewerbebetriebs betragen. Nr. 7 Regierungspräsidium Tübingen, Raumordnung u. Straßenwesen Stellungnahme vom 11.12.2014 (Fortsetzung) Nr. 7 Regierungspräsidium Tübingen, Raumordnung u. Straßenwesen Stellungnahme vom 11.12.2014 (Fortsetzung) Beschlussvorschlag Obiger Vorgehensweise wird zugestimmt. Die planungsrechtlichen Festsetzungen werden entsprechend geändert. Stellungnahme der Verwaltung / des Planers zu Straßenwesen: Ein nicht überbaubarer Grundstücksstreifen und ein Zufahrtsverbot entlang der klassifizierten Straßen ist im Lageplan berücksichtigt. Ein Zufahrtsverbot besteht. Nr. 7 Regierungspräsidium Tübingen, Raumordnung u. Straßenwesen Stellungnahme vom 11.12.2014 (Fortsetzung) Angaben zu den Nebenanlagen und Werbeanlagen werden in die Textlichen Festsetzungen mit aufgenommen. Eine weitere Beteiligung am Verfahren wird zugesichert. Beschlussvorschlag Obiger Vorgehensweise wird zugestimmt. Die planungsrechtlichen Festsetzungen werden ergänzt. Nr. 8 Landratsamt Zollernalbkreis, Balingen – Brandschutz Stellungnahme vom 16.12.2014 Stellungnahme der Verwaltung / des Planers Die Auflagen zum Brandschutz werden unter den Hinweisen der Textlichen Festsetzungen berücksichtigt. Nr. 8 Landratsamt Zollernalbkreis, Balingen – Brandschutz Stellungnahme vom 16.12.2014 (Fortsetzung) Beschlussvorschlag Obiger Vorgehensweise wird zugestimmt. Die planungsrechtlichen Festsetzungen werden ergänzt. Nr. 9 Regionalverband Neckar-Alb, Mössingen Stellungnahme vom 16.12.2014 Stellungnahme der Verwaltung / des Planers Wird zur Kenntnis genommen. Dem Vorschlag, den Einzelhandel im gesamten Gewerbegebiet auszuschließen wird gefolgt und im Text auch dementsprechend berücksichtigt. Siehe Stellungnahme zu RP Tübingen Raumordnung. Nr. 9 Regionalverband Neckar-Alb, Mössingen Stellungnahme vom 16.12.2014 (Fortsetzung) Eine weitere Beteiligung am Verfahren wird zugesichert. Beschlussvorschlag Obiger Vorgehensweise wird zugestimmt. Von: [email protected] [mailto:[email protected]] Gesendet: Freitag, 6. Februar 2015 11:56 An: '[email protected]' Betreff: WG: Stellungnahme Bebauungsplan GWG Bisingen-Nord, 2.BA, Bisingen Nr. 10 Deutsche Telekom, Donaueschingen Stellungnahme vom 17.03.2014 (nachrichtlich vom 06.02.2015) Sehr geehrter Herr Maier ! Vielen Dank für Ihre Informationen. Bitte entschuldigen Sie die verspätete Stellungnahme. Die Telekom hat bereits eine Stellungnahme abgegeben. Diese ist bis auf weiteres gültig. Stellungnahme der Verwaltung / des Planers Mit freundlichen Grüßen Reiner Grüneberg Wird zur Kenntnis genommen. Von: Grüneberg, Reiner Gesendet: Montag, 17. März 2014 11:43 An: '[email protected]' Cc: '[email protected]' Betreff: Stellungnahme Bebauungsplan GWG Bisingen-Nord, 2.BA, Bisingen Sehr geehrte Damen und Herren, wir danken für die wir Zusendung der Unterlagen zum Bebauungsplan „GWG Bisingen-Nord, 2.BA, Bisingen“. Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom, die aus beigefügtem Plan ersichtlich sind. Beschlussvorschlag Bitte lassen Sie uns den Baubeginn sofort nach bekannt werden zukommen. So entstehen keine Verzögerungen. Der Termin des Baubeginns wird rechtzeitig bekannt gegeben. Die Telekom prüft derzeit die Voraussetzungen zur Errichtung eigener Telekommunikationslinien im Baugebiet. Je nach Ausgang dieser Prüfung wird die Telekom eine Ausbauentscheidung treffen. Vor diesem Hintergrund behält sich die Telekom vor, bei einem bereits bestehenden oder geplanten Ausbau einer Telekommunikationsinfrastruktur durch einen anderen Anbieter auf die Errichtung eines eigenen Netzes zu verzichten. Die Versorgung der Bürger mit Universaldienstleistungen nach § 78 TKG wird sichergestellt. Für einen eventuellen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutschen Telekom Technik GmbH unter dem im Briefkopf genannten Adresse so früh wie möglich, mindestens 3 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden. Der Bereich Conrad-Röntgen-Str. ist bereits von uns erschlossen. Achtung ab 01.12.2013 neue Funktionspostfachadresse ! Bitte nur noch diese benützen. Bitte alle neuen Anfragen zukünftig an das neue Funktionspostfach senden. Es lautet: [email protected] Anlagen: Lageplan ( Bestand ) Bereich Bisingen, Otto-Lilienthal-Str. Mit freundlichen Grüßen Reiner Grüneberg Deutsche Telekom Technik GmbH Technik Niederlassung Südwest Reiner Grüneberg Sachbearbeiter Adolf-Kolping-Str. 2-4, 78166 Donaueschingen +49 771 858-575 (Tel.) +49 771 858-736 (Fax) E-Mail: [email protected] E-Mail-Funktionspostfach:[email protected] www.telekom.de Aufgestellt: Empfingen, den 14.04.2015 zuletzt geändert: Empfingen, den 05.05.2015 Büro Gfrörer Ingenieure, Sachverständige, Landschaftsarchitekten
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