105/2015 - Landkreis Esslingen

Landkreis
Esslingen
Sitzungsvorlage
Nummer:
105/2015
den
17. Sept. 2015
Mitglieder des Kreistags
des Landkreises Esslingen
Öffentlich
Nichtöffentlich
Nichtöffentlich bis zum
Abschluss der Vorberatung
KT
29. Okt. 2015
VFA
ATU
ATU/BA 15. Okt. 2015
SOA
KSA
JHA
Betreff:
Abfallgebührenkalkulation 2016-2019
und Abfallwirtschaftssatzung 2016
Anlagen:
Anlage 1: Abfallgebührenkalkulation 2016-2019
(je Fraktion zusätzlich ein Exemplar in DIN-A3-Format)
Anlage 2: Vergleich der Primärkosten 2012 und 2016
Anlage 3: Vergleich Kalkulationsergebnis 2016 und Gebühren 2016
Anlage 4: Vergleich Gebühren 2016 und 2015
Anlage 5: Abfallwirtschaftssatzung 2016
Anlage 6: Gegenüberstellung Satzung 2015 und Satzung 2016
Verfahrensgang:
Einbringung zur späteren Beratung
Vorberatung für den Kreistag
Abschließender Beschluss im Kreistag
BESCHLUSSANTRAG:
1. Der vorliegenden Abfallgebührenkalkulation 2016-2019 wird
zugestimmt.
2. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen gebührenfähigen Kosten, Abschreibungs- und Zinssätzen sowie den Berechnungsmethoden wird zugestimmt. Den in der Kalkulation enthaltenen Schätzungen, Prognosen und finanzpolitischen Bewertungen wird zugestimmt.
3. Die Gebührenkalkulation enthält keinen Ansatz von kalkulatorischen Zinsen.
Dem wird zugestimmt.
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4. In die Gebührenkalkulation 2016-2019 wird der Restbetrag der Kostenüberdeckung 2009-2011 von 2.325.659 € eingestellt. Des Weiteren wird im Vorgriff auf das noch vom Kreistag zu beschließende gebührenrechtliche Ergebnis 2012-2015 eine Kostenüberdeckung von 8.602.500 € als zusätzliche Verrechnung eingestellt.
5. Die Abfallgebühren werden entsprechend den in der Anlage 3 (Vergleich Kalkulationsergebnis 2016 und Gebühren 2016) aufgeführten Gebührensätzen
festgesetzt. Soweit diese vom Kalkulationsergebnis abweichen, wird dieser
Abweichung zugestimmt.
6. Die Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Esslingen wird gemäß
Anlage 5 beschlossen.
Auswirkungen auf den Haushalt:
Die Abfallgebührenkalkulation bildet die Grundlage für die jährlich zu erstellenden Wirtschaftspläne 2016-2019. Die im Erfolgsplan des Wirtschaftsplanentwurfs
2016 eingestellten Kosten, speziellen Entgelte und Gebührenerlöse führen zum
Ausweis einer Überdeckung, die allerdings in den Jahren 2017 bis 2019 planmäßig ausgeglichen wird.
Sachdarstellung:
I. Allgemeines
Aus Rechtsgründen ist die vollständige Abfallgebührenkalkulation in Anlage 1
beigefügt. Den Fraktionen wird zusätzlich ein Exemplar im DIN-A3-Format zur
Verfügung gestellt.
Der Betriebsausschuss hat am 12.03.2015 (Vorlage 17/2015) einer weiteren
mehrjährigen Gebührenkalkulation für die Jahre 2016 bis 2019 grundsätzlich zugestimmt. Da Gebührenstabilität auch für die nächsten Jahre erklärtes Ziel ist,
sind mit der vorgelegten Kalkulation auf 4 Jahre gleichbleibende Abfallgebühren
geplant. So können einerseits die aufgelaufenen Überdeckungen gleichmäßig
verteilt und andererseits die prognostizierten Kostensteigerungen (z. B. Müllverbrennungskosten, Einsammlungskosten) über mehrere Jahre ausgeglichen werden. Damit werden ansonsten unvermeidliche Gebührensprünge vermieden.
Die Neukalkulation 2016-2019 wurde mit der gerade auch bei mehrjährigen Kalkulationen gebotenen Vorsicht und Sorgfalt erstellt. Beim Aufwand können auf
der Grundlage der bestehenden Verträge (Kooperationsvertrag mit der Landeshauptstadt Stuttgart, Mülleinsammlungsverträge etc.), verbunden mit der seit
Jahren belegten Kostentransparenz, die Preisentwicklungen relativ zuverlässig
prognostiziert werden. Bei den Müllmengen werden in den nächsten Jahren keine wesentlichen Veränderungen erwartet. Risikobehaftet ist grundsätzlich der
Bereich der Wertstofferlöse. Die Preisentwicklungen der letzten Jahre, sowohl
beim Altpapier als auch beim Schrott, lassen starke Schwankungen wohl auch in
der Zukunft erwarten. Die Kalkulationsansätze folgen hier einem prognostizierten
Mittelwert.
-3-
II. Kalkulationsgrundlagen
Die auf die Gebühren umzulegenden jährlichen Kosten erhöhen sich von
Kalkulation 2012-2015:
21,210 Mio. € auf
Kalkulation 2016-2019:
24,645 Mio. € p.a.
also um
3,435 Mio. € oder 16,2 v.H.
Die wichtigsten Veränderungen zusammengefasst:
Kostenbereich
Auf die Gebühren umzulegende Kosten
Kalkulation 2012-2015
A
Veränderungen
(in T€)
21.210
Mehrerträge (-) / Wenigererträge (+)
Papierverwertung
- 394
Schrottverwertung
- 81
Fotovoltaikanlagen
- 183
Kostenüberdeckungen Vorjahre
+ 730
Biomüllanlieferungen der Stadt Stuttgart
+ 988
Erträge Spezialfonds, Darlehen und Zinsen
+ 490
B
Mehraufwand (+) / Wenigeraufwand (-)
Personalkosten
+ 693
Abschreibungen
+ 253
Einsammlungskosten Rest-, Bio-, Sperrmüll
+ 390
Altpapier (Einsammlung und Transport)
+ 601
Thermische Entsorgung
+ 108
Kompostierungskosten KWK
- 451
Biomüllverwertung extern
- 129
Nicht thermisch entsorgbare Abfälle
+ 182
Kostenerstattung an den Landkreis
+ 112
Sonstige Veränderungen
+ 126
Saldo Veränderungen
Auf Gebühren umzulegende Kosten
Kalkulation 2016-2019
+ 3.435
24.645
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III. Abfallgebühren
(vgl. Anlage 4)
Nach dem Gebührenvorschlag erhöhen sich die allgemeinen Abfallgebühren
für die Restmüllgefäße der Haushalte und des hausmüllähnlichen Gewerbemülls
durchschnittlich um rd. 4,4%. Für den gewerblichen Einsammlungsbereich
wird eine Gebührenerhöhung um durchschnittlich rd. 4,6% vorgeschlagen.
Bei den Selbstanlieferern auf den Entsorgungsstationen wird eine Erhöhung
der bisherigen Gebühr um 19,00 € auf 171,00 €/t (bzw. 159,00 €/t bei Direktanlieferung im RMHKW Stuttgart-Münster) vorgeschlagen.
Abweichend vom reinen „Kalkulationsergebnis“ werden einzelne Gebührensätze
als (rechtlich zulässige) Lenkungsgebühren empfohlen. Die Gegenüberstellung
von kalkulierten und empfohlenen Gebührensätzen erfolgt in Anlage 3. Insbesondere ist auf folgende Gebühren mit Lenkungscharakter hinzuweisen:

Restmüllsack (Anlage 3, Ziffer 5.1):
Der Müllsack (ca. 31.000 Stück jährlich) dient der flexiblen Reaktion auf einen evtl. entstehenden Spitzenbedarf und soll keine „lohnende Alternative“
zur Restmülltonne darstellen. Die Verwaltung schlägt deshalb (und aus Praktikabilitätsgründen) mit 5,00 €/Sack eine unveränderte Satzungsgebühr vor,
die geringfügig über der kalkulierten Gebühr liegt.

Bodenaushub und Bauschutt (Anlage 3, Ziffern 9.1 und 9.2):
Die Gebühren für Bodenaushub wurden vom Kreistag zum 01.07.2013 von
9,50 €/m³ auf 12,00 €/m³ angehoben. Die Verwaltung empfiehlt, die Gebühren für Bodenaushub mit 12,00 €/m³ und Bauschutt mit 16,50 €/m³ unverändert beizubehalten, um nachhaltige Anreize zur Wiederverwendung zu schaffen.

Altreifen (Anlage 3, Ziffern 9.16 und 9.17):
Ziel ist, einerseits den Preisunterschied zur Entsorgung im Fachhandel nicht
zu „lukrativ“ auszugestalten und andererseits den Anreiz zur „wilden Müllentsorgung“ so gering wie möglich zu halten. Die Verwaltung schlägt deshalb
gegenüber dem Vorjahr unveränderte Satzungsgebühren vor, die geringfügig
unter den kalkulierten Gebühren liegen.

Biotonne (Anlage 3, Ziffer 3):
Die Verwaltung empfiehlt, die Biotonnengebühren gegenüber dem Vorjahr
unverändert beizubehalten. Kostenreduzierungen bei der Verwertung im
Kompostwerk Kirchheim (insbes. durch geringere Abschreibungen und Zinsaufwendungen) stehen gestiegenen Kosten für die Verlängerung des wöchentlichen Abfuhrrhythmus entgegen. Der Kostendeckungsgrad sinkt von
87,1% auf 83,9% ab.
-5-
IV. Neufassung der Abfallwirtschaftssatzung (Anlage 5)
Die Abfallwirtschaftssatzung wurde in Zusammenarbeit mit Frau Dr. Andrea Vetter von der Kanzlei Dolde Mayen & Partner sowohl an das zum 01.06.2012 in
Kraft getretenen Kreislaufwirtschaftsgesetz, als auch an die neuesten Entwicklungen in der Mustersatzung des Landkreistags und der Rechtsprechung angepasst und dabei auch strukturell und redaktionell umfassend überarbeitet. Im Ergebnis wird deshalb eine vollständige Neufassung der Abfallwirtschaftssatzung
zum Beschluss empfohlen.
Heinz Eininger
Landrat
Kopp
Geschäftsführer