Landkreis Esslingen Sitzungsvorlage Nummer: 105/2015 den 17. Sept. 2015 Mitglieder des Kreistags des Landkreises Esslingen Öffentlich Nichtöffentlich Nichtöffentlich bis zum Abschluss der Vorberatung KT 29. Okt. 2015 VFA ATU ATU/BA 15. Okt. 2015 SOA KSA JHA Betreff: Abfallgebührenkalkulation 2016-2019 und Abfallwirtschaftssatzung 2016 Anlagen: Anlage 1: Abfallgebührenkalkulation 2016-2019 (je Fraktion zusätzlich ein Exemplar in DIN-A3-Format) Anlage 2: Vergleich der Primärkosten 2012 und 2016 Anlage 3: Vergleich Kalkulationsergebnis 2016 und Gebühren 2016 Anlage 4: Vergleich Gebühren 2016 und 2015 Anlage 5: Abfallwirtschaftssatzung 2016 Anlage 6: Gegenüberstellung Satzung 2015 und Satzung 2016 Verfahrensgang: Einbringung zur späteren Beratung Vorberatung für den Kreistag Abschließender Beschluss im Kreistag BESCHLUSSANTRAG: 1. Der vorliegenden Abfallgebührenkalkulation 2016-2019 wird zugestimmt. 2. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen gebührenfähigen Kosten, Abschreibungs- und Zinssätzen sowie den Berechnungsmethoden wird zugestimmt. Den in der Kalkulation enthaltenen Schätzungen, Prognosen und finanzpolitischen Bewertungen wird zugestimmt. 3. Die Gebührenkalkulation enthält keinen Ansatz von kalkulatorischen Zinsen. Dem wird zugestimmt. -2- 4. In die Gebührenkalkulation 2016-2019 wird der Restbetrag der Kostenüberdeckung 2009-2011 von 2.325.659 € eingestellt. Des Weiteren wird im Vorgriff auf das noch vom Kreistag zu beschließende gebührenrechtliche Ergebnis 2012-2015 eine Kostenüberdeckung von 8.602.500 € als zusätzliche Verrechnung eingestellt. 5. Die Abfallgebühren werden entsprechend den in der Anlage 3 (Vergleich Kalkulationsergebnis 2016 und Gebühren 2016) aufgeführten Gebührensätzen festgesetzt. Soweit diese vom Kalkulationsergebnis abweichen, wird dieser Abweichung zugestimmt. 6. Die Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Esslingen wird gemäß Anlage 5 beschlossen. Auswirkungen auf den Haushalt: Die Abfallgebührenkalkulation bildet die Grundlage für die jährlich zu erstellenden Wirtschaftspläne 2016-2019. Die im Erfolgsplan des Wirtschaftsplanentwurfs 2016 eingestellten Kosten, speziellen Entgelte und Gebührenerlöse führen zum Ausweis einer Überdeckung, die allerdings in den Jahren 2017 bis 2019 planmäßig ausgeglichen wird. Sachdarstellung: I. Allgemeines Aus Rechtsgründen ist die vollständige Abfallgebührenkalkulation in Anlage 1 beigefügt. Den Fraktionen wird zusätzlich ein Exemplar im DIN-A3-Format zur Verfügung gestellt. Der Betriebsausschuss hat am 12.03.2015 (Vorlage 17/2015) einer weiteren mehrjährigen Gebührenkalkulation für die Jahre 2016 bis 2019 grundsätzlich zugestimmt. Da Gebührenstabilität auch für die nächsten Jahre erklärtes Ziel ist, sind mit der vorgelegten Kalkulation auf 4 Jahre gleichbleibende Abfallgebühren geplant. So können einerseits die aufgelaufenen Überdeckungen gleichmäßig verteilt und andererseits die prognostizierten Kostensteigerungen (z. B. Müllverbrennungskosten, Einsammlungskosten) über mehrere Jahre ausgeglichen werden. Damit werden ansonsten unvermeidliche Gebührensprünge vermieden. Die Neukalkulation 2016-2019 wurde mit der gerade auch bei mehrjährigen Kalkulationen gebotenen Vorsicht und Sorgfalt erstellt. Beim Aufwand können auf der Grundlage der bestehenden Verträge (Kooperationsvertrag mit der Landeshauptstadt Stuttgart, Mülleinsammlungsverträge etc.), verbunden mit der seit Jahren belegten Kostentransparenz, die Preisentwicklungen relativ zuverlässig prognostiziert werden. Bei den Müllmengen werden in den nächsten Jahren keine wesentlichen Veränderungen erwartet. Risikobehaftet ist grundsätzlich der Bereich der Wertstofferlöse. Die Preisentwicklungen der letzten Jahre, sowohl beim Altpapier als auch beim Schrott, lassen starke Schwankungen wohl auch in der Zukunft erwarten. Die Kalkulationsansätze folgen hier einem prognostizierten Mittelwert. -3- II. Kalkulationsgrundlagen Die auf die Gebühren umzulegenden jährlichen Kosten erhöhen sich von Kalkulation 2012-2015: 21,210 Mio. € auf Kalkulation 2016-2019: 24,645 Mio. € p.a. also um 3,435 Mio. € oder 16,2 v.H. Die wichtigsten Veränderungen zusammengefasst: Kostenbereich Auf die Gebühren umzulegende Kosten Kalkulation 2012-2015 A Veränderungen (in T€) 21.210 Mehrerträge (-) / Wenigererträge (+) Papierverwertung - 394 Schrottverwertung - 81 Fotovoltaikanlagen - 183 Kostenüberdeckungen Vorjahre + 730 Biomüllanlieferungen der Stadt Stuttgart + 988 Erträge Spezialfonds, Darlehen und Zinsen + 490 B Mehraufwand (+) / Wenigeraufwand (-) Personalkosten + 693 Abschreibungen + 253 Einsammlungskosten Rest-, Bio-, Sperrmüll + 390 Altpapier (Einsammlung und Transport) + 601 Thermische Entsorgung + 108 Kompostierungskosten KWK - 451 Biomüllverwertung extern - 129 Nicht thermisch entsorgbare Abfälle + 182 Kostenerstattung an den Landkreis + 112 Sonstige Veränderungen + 126 Saldo Veränderungen Auf Gebühren umzulegende Kosten Kalkulation 2016-2019 + 3.435 24.645 -4- III. Abfallgebühren (vgl. Anlage 4) Nach dem Gebührenvorschlag erhöhen sich die allgemeinen Abfallgebühren für die Restmüllgefäße der Haushalte und des hausmüllähnlichen Gewerbemülls durchschnittlich um rd. 4,4%. Für den gewerblichen Einsammlungsbereich wird eine Gebührenerhöhung um durchschnittlich rd. 4,6% vorgeschlagen. Bei den Selbstanlieferern auf den Entsorgungsstationen wird eine Erhöhung der bisherigen Gebühr um 19,00 € auf 171,00 €/t (bzw. 159,00 €/t bei Direktanlieferung im RMHKW Stuttgart-Münster) vorgeschlagen. Abweichend vom reinen „Kalkulationsergebnis“ werden einzelne Gebührensätze als (rechtlich zulässige) Lenkungsgebühren empfohlen. Die Gegenüberstellung von kalkulierten und empfohlenen Gebührensätzen erfolgt in Anlage 3. Insbesondere ist auf folgende Gebühren mit Lenkungscharakter hinzuweisen: Restmüllsack (Anlage 3, Ziffer 5.1): Der Müllsack (ca. 31.000 Stück jährlich) dient der flexiblen Reaktion auf einen evtl. entstehenden Spitzenbedarf und soll keine „lohnende Alternative“ zur Restmülltonne darstellen. Die Verwaltung schlägt deshalb (und aus Praktikabilitätsgründen) mit 5,00 €/Sack eine unveränderte Satzungsgebühr vor, die geringfügig über der kalkulierten Gebühr liegt. Bodenaushub und Bauschutt (Anlage 3, Ziffern 9.1 und 9.2): Die Gebühren für Bodenaushub wurden vom Kreistag zum 01.07.2013 von 9,50 €/m³ auf 12,00 €/m³ angehoben. Die Verwaltung empfiehlt, die Gebühren für Bodenaushub mit 12,00 €/m³ und Bauschutt mit 16,50 €/m³ unverändert beizubehalten, um nachhaltige Anreize zur Wiederverwendung zu schaffen. Altreifen (Anlage 3, Ziffern 9.16 und 9.17): Ziel ist, einerseits den Preisunterschied zur Entsorgung im Fachhandel nicht zu „lukrativ“ auszugestalten und andererseits den Anreiz zur „wilden Müllentsorgung“ so gering wie möglich zu halten. Die Verwaltung schlägt deshalb gegenüber dem Vorjahr unveränderte Satzungsgebühren vor, die geringfügig unter den kalkulierten Gebühren liegen. Biotonne (Anlage 3, Ziffer 3): Die Verwaltung empfiehlt, die Biotonnengebühren gegenüber dem Vorjahr unverändert beizubehalten. Kostenreduzierungen bei der Verwertung im Kompostwerk Kirchheim (insbes. durch geringere Abschreibungen und Zinsaufwendungen) stehen gestiegenen Kosten für die Verlängerung des wöchentlichen Abfuhrrhythmus entgegen. Der Kostendeckungsgrad sinkt von 87,1% auf 83,9% ab. -5- IV. Neufassung der Abfallwirtschaftssatzung (Anlage 5) Die Abfallwirtschaftssatzung wurde in Zusammenarbeit mit Frau Dr. Andrea Vetter von der Kanzlei Dolde Mayen & Partner sowohl an das zum 01.06.2012 in Kraft getretenen Kreislaufwirtschaftsgesetz, als auch an die neuesten Entwicklungen in der Mustersatzung des Landkreistags und der Rechtsprechung angepasst und dabei auch strukturell und redaktionell umfassend überarbeitet. Im Ergebnis wird deshalb eine vollständige Neufassung der Abfallwirtschaftssatzung zum Beschluss empfohlen. Heinz Eininger Landrat Kopp Geschäftsführer
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