Beitragsregelung - Bundesverband WindEnergie eV

Beitrragsregeelung
Susaanne Braun ng Mitglieder Refeerentin Abteilun
s.braaun@wind‐energie.de Tel.: +49 (0)30 / 21 23 41 – 121 Fax: ++49 (0)30 / 21 2
23 41 – 320 ni 2015. Entsp
prechend der B
BWE‐Satzung §5, und dem Beschluss der Delegiertenvversammlung im April 2015
5. Stand Jun
Mitgliedsschaft Mitgliedschaft im Bundesverrband WindEnnergie e.V. bezieht sich auf das jeweilige e Kalenderjahrr. Die
1. Die M
Mitgliieder des BWEE entrichten e
einen Jahresbeeitrag, der entsprechend der BWE–Beitrragsstruktur und den
Gesch
häftsordnungeen der Beiräte
e und Arbeitskkreise erhoben wird. Grundbeiträge 2. Der Beitrag wird jährlich im Janu
uar erhoben. M
Mitglieder, die
e dem BWE vo
or dem 01. Seeptember beittreten zahlen Beitrag für dass volle Jahr. Be
ei Anmeldunggen im laufend
den Kalenderjahr erfolgt abb dem 01. September eine den B
monaatsgenaue Abrrechnung. Beitritte im Monnat Dezember bleiben beitragsfrei. 3. Betreeiber von Windkraftanlagen
n zahlen je naach installierte
er Nennleistun
ng 0,40 Euro//kW, bzw. min
nd. 78 Euro. Für Beetreibergeselllschaften, die im BWE zu eiinem Pool mitt mehr als 50 MW zusammeengefasst werrden, können nach ZZustimmung d
des Bundesvo
orstandes folg ende Sonderb
beiträge gewä
ährt werden: ool – Gemeinsschaften* übe
er Für Po
50 M
MW 0,3
37 Euro/kW, 100 M
MW 0,3
32 Euro/kW 200 M
MW 0,2
27 Euro/kW 400 M
MW 0,2
25 Euro/kW eziehungen unnd einer Meld
dequote von 1
100 Prozent. *Geseellschaften miit Geschäftsbe
Beim Nachweis maangelnder Wirtschaftlichkei t von Winden
nergieanlagen kann der Bunndesvorstand gemäß BWE‐
beitrag gewähhren. Satzung §5 Abs. 1 eeinen Sonderb
Mitgliedsbeitraag für Unterne
ehmen richte t sich nach de
er Anzahl der Mitarbeiter innsgesamt und der Anzahl der 4. Der M
Mitarrbeiter, die deem Geschäftsb
bereich Windeenergie zuzuordnen sind. Unterrnehmensgröße – Mitarbeiter insgesam
mt nicht mehr als 10 M
Mitarbeiter Euro 220 E
mehr als 10 Mitarb
beiter 700 E
Euro Anzah
hl der Mitarbe
eiter im Wind
dbereich mehr als 20 Mitarb
beiter 1.500 Euro mehr als 35 Mitarb
beiter 2.800 Euro mehr als 50 Mitarb
beiter 5.000 Euro mehr als 75 Mitarb
beiter 7.500 Euro mehr als 100 Mitarrbeiter 10.000 Euro 5. Privatpersonen entrichten im Rahmen der BWE‐Mitgliedschaft folgende Beiträge:
Jahresbeitrag 78 Euro Ermäßigter Jahresbeitrag 40 Euro (Rentner, Studenten, Schüler, Bundesfreiwilligendienst, FsJ, FöJ und ALG‐I und II‐Bezieher) Als Nachweis wird eine gültige Bescheinigung benötigt. Privatmitglieder können keine Beratungsleistungen durch den Verband in Anspruch nehmen oder an den Fachgremien des BWE teilnehmen. 6. Vergünstigte Mitgliederleistungen können ab dem Tag des Beitritts genutzt werden.
7. Mitglieder, die von Betreibergesellschaften benannt sind, zahlen keinen Beitrag, soweit die benennende Firma
ihren
Beitrag der vorliegenden Beitragsregelung entsprechend bezahlt hat und dieser Beitrag mindestens einem Betrag
von 40 Euro für jedes benannte Mitglied entspricht, abzüglich 40 € für die Betreibergesellschaft selbst. Als
Betreiber bestätigen Sie die gemeldeten Mitglieder über die geplante Anmeldung zu informieren und deren
Einverständnis einzuholen, gemäß BWE‐Satzung §4 Abs. 6.
8. Im Mitgliedsbeitrag ist der Bezug der monatlich erscheinenden deutschsprachigen Mitgliederzeitschrift „neue
energie“ enthalten. Die englischsprachige Variante „new energy“ erscheint alle 2 Monate und kann alternativ zu
neuen Energie bezogen werden. Für den Versand außerhalb Deutschlands wird von Privatmitgliedern zusätzlich
eine Versandkostenpauschale international in Höhe von 31 Euro berechnet.
Beiträge Beiräte‐B
Susaanne Braun ng Mitglieder Refeerentin Abteilun
s.braaun@wind‐energie.de Tel.: +49 (0)30 / 21 23 41 – 121 Fax: ++49 (0)30 / 21 2
23 41 – 320 Gemääß BWE‐Satzung §11 Beiräte wurden Punnkt 11 bis 19 d
der Beitragsre
egelung durch den Bundesvvorstand geneh
hmigt. 9. Betreeiber eldeten Mitgliiedern stehen
n herstellerbezzogene Betreiiberforen sow
wie das Forum
m Allen im BWE als Beetreiber geme
unabhänggige Instandhaltung zum Erfahrungs ‐ und Informaationsaustausch zur Verfüguung. Darüber hinaus könneen alle im BW
WE gemeldeteen Betreiberr Mitglied im B
Betreiberbeiraat werden. Die
e Mitglieder w
werden aufgru
und eines schriftlich
hen Antrages aufgenomme
en. 10. Planeer Planer im Bereich W
Windenergie zzahlen einen zzusätzlichen B
Beitrag an den
n BWE, der sicch an der Gesa
amtleistung der weiligen Vorjah
hr orientiert. D
Der zu zahlen de Betrag betträgt abgesschlossenen Planungen der Firma im jew
entsprechend m Beschluss dees Planerbeira
ats 300 Euro ppro MW installlierter Winde
energieleistun g. einem
nzierer 11. Finan
Bankeen‐ und Finanzierungsunterrnehmen zahllen als Mitglie
ed im Finanziererbeirat denn jeweils dopp
pelten Grund
dbeitrag pro Jahr. (Unterne
ehmen mit 10 und weniger Angestellten 360 Euro jährrlich; Unterne
ehmen mit mehr als 10 Angesttellten 1.400 E
Euro jährlich) 12. Sachvverständigen Für diie Mitgliedsch
haft im Sachve
erständigenbeeirat ist ein zusätzlicher Jahresbeitrag in Höhe von 300
0 Euro bei einer Perso
on, nd ab 4 Personnen 700 Euro zu entrichten
n. Bemessungssgrundlage istt die Zahl der bei 2 bis 3 Personen 500 Euro un
häftsführer un
nd aller darüber hinaus im U
Unternehmen
n beschäftigten Personen, eeinschließlich Teilzeitkräften. Gesch
13. Herstteller und Zuliieferer Für Heersteller von W
Windenergiea
anlagen, berecchnet sich der Grundbeitrag anhand derr Produktionszzahlen des Vorjah
hres. Je MW p
produzierte W
Windleistung füür den deutscchen Markt be
eträgt der Beittrag 306 Euro
o. Der Grund
dbeitrag reduziert sich um den Prozentsaatz, mit dem B
Betreiber des Herstellers geemessen an d
der gesamten in der Bu
undesrepublikk installierten Leistung im B
BWE gemelde
et sind. Berech
hnungsgrundlaage für den Betreiberanteill ist diee Erhebung dees BWE zum 31. Dezember des Vorjahress. Für alle weiteren Firmen,, die Mitglied im Firmeenbeirat des B
BWE sind, ist d
die Zahl der Arrbeitsplätze, d
die dem Bereich der Windeenergie zuzuorrdnen sind, zu
ur Berecchnung des Jahresbeitragess maßgeblich. Je Arbeitsplattz, der der Pro
oduktion von Vorprodukten
n für den deutsschen Markt d
des Vorjahres zuzuordnen isst, beträgt der Jahresbeitrag 127 Euro. D
Der maximale Jahresbeitragg uro. Sollte einn Hersteller de
en Maximalbe
eitrag zahlen, w
für Heersteller beträägt 150.000 Eu
werden die Beiträge der weiteren Herstellerr des Beiratess entsprechen d der produziierten Windleistung reduzieert und durch die im BWE gemeldete Leistungg angepasst. 14. Betrieebsführer Pro vo
ollem MW der Summe, derr in der Betrie bsführung befindlichen Nennleistung, istt ein Jahresbe
eitrag von 10 Euro, mindestens 20
00 Euro jährlicch zu zahlen. D
Der Beitrag istt bei Beitritt inn voller Höhe für das insgessamt jedoch m
laufen
nde Jahr zu zahlen. Für nicht volle Mitgliedsjahre wird der Jahresbeitrag monatsanteilig heruntergerechnet. Der Eintrittsmonat wird als erster voller Monat gezählt. Der Beitrag bemisst sich immer an der zu betreuenden Nennleistung des vorangegangenen Jahres und ist zum 31. Januar des laufenden Jahres fällig. Die aktuell zu betreuende Nennleistung ist mit Stichtag 31.12. an die Bundesgeschäftsstelle zu melden. Hierfür ist das beigefügte Formblatt zu verwenden. Bei nicht fristgerechter Meldung wird eine pauschale Erhöhung von plus 10 % des vorangegangenen Beitrags erhoben. Bei nicht fristgerechter Zahlung hat der Vorstand des Betriebsführerbeirates nach erfolgloser Mahnung das Recht, das säumige Beiratsmitglied aus dem Beirat auszuschließen. 15. Juristen Für eine Mitgliedschaft im Juristischen Beirat ist ein personenbezogener Beitrag von 300 Euro für jedes Beiratsmitglied festgelegt. 16. Windgutachter / Wissenschaftler Für die Mitarbeit in diesen beiden Beiräten wird kein zusätzlicher Beitrag erhoben. Voraussetzung für die Mitarbeit in den Fachbeiräten ist ein Beschluss des Beirats über die Aufnahme des betreffenden Mitglieds in den Beirat entsprechend der jeweiligen Geschäftsordnung. 17. Bürgerwindbeirat Mitglieder des Bürgerwindbeirats, die alle Windkraftanlagen ihrer Bürgerwindparks beitragskonform im Bundesverband WindEnergie gemeldet haben, zahlen keinen zusätzlichen Beiratsbeitrag. Es gibt die Möglichkeit, in der Gründungsphase eines Bürgerwindparks Mitglied im Bürgerwindbeirat zu werden. Die Mitgliedschaft kann bis zu 2 Jahren dauern, auf Antrag kann sie verlängert werden. In diesen Fällen beträgt der Beiratsbeitrag im Bürgerwindbeirat des BWE 50 €/Jahr pro geplantem MW. 18. Mitglieder einschließlich Mitgliedsfirmen, die aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation in zwei Beiräten tätig sind, zahlen nur den höchsten Beitrag eines Beirates, soweit ihr Gesamtbeitrag 30.000 Euro pro Jahr übersteigt. Für jeden weiteren Beirat erhöht sich die Grenze um je 10.000 Euro 19. Die Mitgliedsbeiträge für die Beiräte werden zwischen Vorstand und Beirat abgestimmt und festgelegt. Voraussetzung für die Mitarbeit in den Fachbeiräten ist die Entrichtung des jeweiligen Beitrags und ein Beschluss des Beirats über die Aufnahme des betreffenden Mitglieds in den Beirat.