Beitrragsregeelung Susaanne Braun ng Mitglieder Refeerentin Abteilun s.braaun@wind‐energie.de Tel.: +49 (0)30 / 21 23 41 – 121 Fax: ++49 (0)30 / 21 2 23 41 – 320 ni 2015. Entsp prechend der B BWE‐Satzung §5, und dem Beschluss der Delegiertenvversammlung im April 2015 5. Stand Jun Mitgliedsschaft Mitgliedschaft im Bundesverrband WindEnnergie e.V. bezieht sich auf das jeweilige e Kalenderjahrr. Die 1. Die M Mitgliieder des BWEE entrichten e einen Jahresbeeitrag, der entsprechend der BWE–Beitrragsstruktur und den Gesch häftsordnungeen der Beiräte e und Arbeitskkreise erhoben wird. Grundbeiträge 2. Der Beitrag wird jährlich im Janu uar erhoben. M Mitglieder, die e dem BWE vo or dem 01. Seeptember beittreten zahlen Beitrag für dass volle Jahr. Be ei Anmeldunggen im laufend den Kalenderjahr erfolgt abb dem 01. September eine den B monaatsgenaue Abrrechnung. Beitritte im Monnat Dezember bleiben beitragsfrei. 3. Betreeiber von Windkraftanlagen n zahlen je naach installierte er Nennleistun ng 0,40 Euro//kW, bzw. min nd. 78 Euro. Für Beetreibergeselllschaften, die im BWE zu eiinem Pool mitt mehr als 50 MW zusammeengefasst werrden, können nach ZZustimmung d des Bundesvo orstandes folg ende Sonderb beiträge gewä ährt werden: ool – Gemeinsschaften* übe er Für Po 50 M MW 0,3 37 Euro/kW, 100 M MW 0,3 32 Euro/kW 200 M MW 0,2 27 Euro/kW 400 M MW 0,2 25 Euro/kW eziehungen unnd einer Meld dequote von 1 100 Prozent. *Geseellschaften miit Geschäftsbe Beim Nachweis maangelnder Wirtschaftlichkei t von Winden nergieanlagen kann der Bunndesvorstand gemäß BWE‐ beitrag gewähhren. Satzung §5 Abs. 1 eeinen Sonderb Mitgliedsbeitraag für Unterne ehmen richte t sich nach de er Anzahl der Mitarbeiter innsgesamt und der Anzahl der 4. Der M Mitarrbeiter, die deem Geschäftsb bereich Windeenergie zuzuordnen sind. Unterrnehmensgröße – Mitarbeiter insgesam mt nicht mehr als 10 M Mitarbeiter Euro 220 E mehr als 10 Mitarb beiter 700 E Euro Anzah hl der Mitarbe eiter im Wind dbereich mehr als 20 Mitarb beiter 1.500 Euro mehr als 35 Mitarb beiter 2.800 Euro mehr als 50 Mitarb beiter 5.000 Euro mehr als 75 Mitarb beiter 7.500 Euro mehr als 100 Mitarrbeiter 10.000 Euro 5. Privatpersonen entrichten im Rahmen der BWE‐Mitgliedschaft folgende Beiträge: Jahresbeitrag 78 Euro Ermäßigter Jahresbeitrag 40 Euro (Rentner, Studenten, Schüler, Bundesfreiwilligendienst, FsJ, FöJ und ALG‐I und II‐Bezieher) Als Nachweis wird eine gültige Bescheinigung benötigt. Privatmitglieder können keine Beratungsleistungen durch den Verband in Anspruch nehmen oder an den Fachgremien des BWE teilnehmen. 6. Vergünstigte Mitgliederleistungen können ab dem Tag des Beitritts genutzt werden. 7. Mitglieder, die von Betreibergesellschaften benannt sind, zahlen keinen Beitrag, soweit die benennende Firma ihren Beitrag der vorliegenden Beitragsregelung entsprechend bezahlt hat und dieser Beitrag mindestens einem Betrag von 40 Euro für jedes benannte Mitglied entspricht, abzüglich 40 € für die Betreibergesellschaft selbst. Als Betreiber bestätigen Sie die gemeldeten Mitglieder über die geplante Anmeldung zu informieren und deren Einverständnis einzuholen, gemäß BWE‐Satzung §4 Abs. 6. 8. Im Mitgliedsbeitrag ist der Bezug der monatlich erscheinenden deutschsprachigen Mitgliederzeitschrift „neue energie“ enthalten. Die englischsprachige Variante „new energy“ erscheint alle 2 Monate und kann alternativ zu neuen Energie bezogen werden. Für den Versand außerhalb Deutschlands wird von Privatmitgliedern zusätzlich eine Versandkostenpauschale international in Höhe von 31 Euro berechnet. Beiträge Beiräte‐B Susaanne Braun ng Mitglieder Refeerentin Abteilun s.braaun@wind‐energie.de Tel.: +49 (0)30 / 21 23 41 – 121 Fax: ++49 (0)30 / 21 2 23 41 – 320 Gemääß BWE‐Satzung §11 Beiräte wurden Punnkt 11 bis 19 d der Beitragsre egelung durch den Bundesvvorstand geneh hmigt. 9. Betreeiber eldeten Mitgliiedern stehen n herstellerbezzogene Betreiiberforen sow wie das Forum m Allen im BWE als Beetreiber geme unabhänggige Instandhaltung zum Erfahrungs ‐ und Informaationsaustausch zur Verfüguung. Darüber hinaus könneen alle im BW WE gemeldeteen Betreiberr Mitglied im B Betreiberbeiraat werden. Die e Mitglieder w werden aufgru und eines schriftlich hen Antrages aufgenomme en. 10. Planeer Planer im Bereich W Windenergie zzahlen einen zzusätzlichen B Beitrag an den n BWE, der sicch an der Gesa amtleistung der weiligen Vorjah hr orientiert. D Der zu zahlen de Betrag betträgt abgesschlossenen Planungen der Firma im jew entsprechend m Beschluss dees Planerbeira ats 300 Euro ppro MW installlierter Winde energieleistun g. einem nzierer 11. Finan Bankeen‐ und Finanzierungsunterrnehmen zahllen als Mitglie ed im Finanziererbeirat denn jeweils dopp pelten Grund dbeitrag pro Jahr. (Unterne ehmen mit 10 und weniger Angestellten 360 Euro jährrlich; Unterne ehmen mit mehr als 10 Angesttellten 1.400 E Euro jährlich) 12. Sachvverständigen Für diie Mitgliedsch haft im Sachve erständigenbeeirat ist ein zusätzlicher Jahresbeitrag in Höhe von 300 0 Euro bei einer Perso on, nd ab 4 Personnen 700 Euro zu entrichten n. Bemessungssgrundlage istt die Zahl der bei 2 bis 3 Personen 500 Euro un häftsführer un nd aller darüber hinaus im U Unternehmen n beschäftigten Personen, eeinschließlich Teilzeitkräften. Gesch 13. Herstteller und Zuliieferer Für Heersteller von W Windenergiea anlagen, berecchnet sich der Grundbeitrag anhand derr Produktionszzahlen des Vorjah hres. Je MW p produzierte W Windleistung füür den deutscchen Markt be eträgt der Beittrag 306 Euro o. Der Grund dbeitrag reduziert sich um den Prozentsaatz, mit dem B Betreiber des Herstellers geemessen an d der gesamten in der Bu undesrepublikk installierten Leistung im B BWE gemelde et sind. Berech hnungsgrundlaage für den Betreiberanteill ist diee Erhebung dees BWE zum 31. Dezember des Vorjahress. Für alle weiteren Firmen,, die Mitglied im Firmeenbeirat des B BWE sind, ist d die Zahl der Arrbeitsplätze, d die dem Bereich der Windeenergie zuzuorrdnen sind, zu ur Berecchnung des Jahresbeitragess maßgeblich. Je Arbeitsplattz, der der Pro oduktion von Vorprodukten n für den deutsschen Markt d des Vorjahres zuzuordnen isst, beträgt der Jahresbeitrag 127 Euro. D Der maximale Jahresbeitragg uro. Sollte einn Hersteller de en Maximalbe eitrag zahlen, w für Heersteller beträägt 150.000 Eu werden die Beiträge der weiteren Herstellerr des Beiratess entsprechen d der produziierten Windleistung reduzieert und durch die im BWE gemeldete Leistungg angepasst. 14. Betrieebsführer Pro vo ollem MW der Summe, derr in der Betrie bsführung befindlichen Nennleistung, istt ein Jahresbe eitrag von 10 Euro, mindestens 20 00 Euro jährlicch zu zahlen. D Der Beitrag istt bei Beitritt inn voller Höhe für das insgessamt jedoch m laufen nde Jahr zu zahlen. Für nicht volle Mitgliedsjahre wird der Jahresbeitrag monatsanteilig heruntergerechnet. Der Eintrittsmonat wird als erster voller Monat gezählt. Der Beitrag bemisst sich immer an der zu betreuenden Nennleistung des vorangegangenen Jahres und ist zum 31. Januar des laufenden Jahres fällig. Die aktuell zu betreuende Nennleistung ist mit Stichtag 31.12. an die Bundesgeschäftsstelle zu melden. Hierfür ist das beigefügte Formblatt zu verwenden. Bei nicht fristgerechter Meldung wird eine pauschale Erhöhung von plus 10 % des vorangegangenen Beitrags erhoben. Bei nicht fristgerechter Zahlung hat der Vorstand des Betriebsführerbeirates nach erfolgloser Mahnung das Recht, das säumige Beiratsmitglied aus dem Beirat auszuschließen. 15. Juristen Für eine Mitgliedschaft im Juristischen Beirat ist ein personenbezogener Beitrag von 300 Euro für jedes Beiratsmitglied festgelegt. 16. Windgutachter / Wissenschaftler Für die Mitarbeit in diesen beiden Beiräten wird kein zusätzlicher Beitrag erhoben. Voraussetzung für die Mitarbeit in den Fachbeiräten ist ein Beschluss des Beirats über die Aufnahme des betreffenden Mitglieds in den Beirat entsprechend der jeweiligen Geschäftsordnung. 17. Bürgerwindbeirat Mitglieder des Bürgerwindbeirats, die alle Windkraftanlagen ihrer Bürgerwindparks beitragskonform im Bundesverband WindEnergie gemeldet haben, zahlen keinen zusätzlichen Beiratsbeitrag. Es gibt die Möglichkeit, in der Gründungsphase eines Bürgerwindparks Mitglied im Bürgerwindbeirat zu werden. Die Mitgliedschaft kann bis zu 2 Jahren dauern, auf Antrag kann sie verlängert werden. In diesen Fällen beträgt der Beiratsbeitrag im Bürgerwindbeirat des BWE 50 €/Jahr pro geplantem MW. 18. Mitglieder einschließlich Mitgliedsfirmen, die aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation in zwei Beiräten tätig sind, zahlen nur den höchsten Beitrag eines Beirates, soweit ihr Gesamtbeitrag 30.000 Euro pro Jahr übersteigt. Für jeden weiteren Beirat erhöht sich die Grenze um je 10.000 Euro 19. Die Mitgliedsbeiträge für die Beiräte werden zwischen Vorstand und Beirat abgestimmt und festgelegt. Voraussetzung für die Mitarbeit in den Fachbeiräten ist die Entrichtung des jeweiligen Beitrags und ein Beschluss des Beirats über die Aufnahme des betreffenden Mitglieds in den Beirat.
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