Neue Mittelschule - Das Wichtigste im Überblick Die NMS hat die Aufgabe, den SchülerInnen auf allen vier Schulstufen eine vertiefte, nach Maßgabe der individuellen Leistungsfähigkeit aber jedenfalls eine grundlegende Allgemeinbildung zu vermitteln und sie je nach Interesse, Neigung, Begabung und Fähigkeit für den Übertritt in mittlere/höhere Schulen zu befähigen bzw. auf das Berufsleben vorzubereiten. • Wegfall der Leistungsgruppen • Teamteaching in den Schularbeitenfächern Unterricht durch 2 Lehrer in der Stammklasse – Differenzierung nach Stärken und Schwächen • Pädagogische Fördermaßnahmen wie Individualisierung des Unterrichts, differenzierter Unterricht, Begabtenförderung temporäre Bildung von Schülergruppen zum Fördern oder Fordern, Bildung von Förder- bzw. Leistungskursen • Neu im Lehrplan Der Lehrplan umfasst die bisherigen Pflichtgegenstände sowie folgende Änderungen: Wahlplichtfächer ab der 7. Schulstufe im Ausmaß von 3 Wochenstunden Werken: Technisches und textiles Werken werden zu einem Gegenstand GZ ist kein Pflichtgegenstand mehr Verbindliche Übung: Berufsorientierung in der 3. und 4. Klasse Unverbindliche Übung: Einführung in die Informatik 2 mal jährlich Projektwochen Die Möglichkeiten der schulautonomen Stundentafel bleiben erhalten und sichern darüber hinaus eine Schwerpunktsetzung am Standort. • Leistungsbeurteilung 5./6. Schulstufe: Keine Leistungsdifferenzierung; Noten von 1 bis 5 (wie in der Volksschule) – 1 und 2 = AHS 7./8. Schulstufe: Unterscheidung von grundlegender und vertiefter Allgemeinbildung; Notenskala: vertiefte: 1,2,3,4, - grundlegende: 3,4,5 Erst die Summe aller erbrachten Leistungen ergibt die Jahresnote entweder in der grundlegenden oder vertieften (AHS) Allgemeinbildung! • Ergänzende differenzierte Leistungsbeurteilung 2 mal jährlich gibt es eine schriftliche Zusatzbeurteilung, die die individuellen Stärken der SchülerInnen ausweist. • Übertritt in AHS/BHS ist möglich, wenn in allen differenzierten Pflichtgegenständen (Deutsch, Mathematik, Englisch) das Ziel der vertieften Allgemeinbildung erreicht wurde. Gelingt das in einem Fach nicht, kann die Klassenkonferenz (wie bisher) die Berechtigung erteilen. • Entwicklungsbegleitung Die Lehrerinnen werden durch die PH in ihrer Entwicklungsarbeit begleitet
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