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Mit Hartz IV für Notfall sparen ist unmöglich! HartzIV.org > Hartz IV News > Mit Hartz IV für Notfall sparen ist unmöglich! 18. Dezember 2015 Hartz IV Empfänger sollen vom Regelsatz auch Beträge für Notfälle oder größere Anschaffungen ansparen, so zumindest die Theorie des Gesetzgebers. Die Praxis sieht leider anders aus, da der Regelsatz so niedrig ausfällt, dass an Ansparen nicht zu denken ist. Immer mehr Hartz IV Empfänger verschulden sich Die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtspflege im Ennepe‐Ruhr‐Kreis macht darauf aufmerksam, dass sich immer mehr Leistungsempfänger von Hartz IV verschulden. Zwar sei bei Arbeitslosigkeit das Armutsrisiko am höchsten, jedoch sind viele Menschen trotz Beschäftigung auf ergänzende Hartz IV Leistungen angewiesen, erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Wohlfahrtspflege des Ennepe‐Ruhr‐
Kreises, Mechthild Weickenmeier. Arm trotz Arbeit Im bevölkerungsreichstem Bundesland Nordrhein‐Westfalen (NRW) lebt mehr als jeder vierte Hartz IV Aufstocker in Armut. Als Aufstocker werden Bürger bezeichnet, die ihren Lebensunterhalt nicht aus dem Einkommen ihrer Erwerbstätigkeit bestreiten müssen und so zusätzlich auf Hartz IV Leistungen angewiesen sind. Diese Menschen machen fast ein Drittel aller erwerbsfähigen Hartz IV Empfänger aus, wie die nachfolgende Statistik zeigt: Verschuldungsrisiko bei außergewöhnlichen Ausgaben Leistungsempfänger treffen außergewöhnliche Ausgaben meist härter als Menschen, die nicht auf Sozialleistungen angewiesen sind und sich ein finanzielles Polster ansparen können. Wenn Hartz IV Empfänger finanzielle Mittel für größere Anschaffungen wie einen Kühlschrank oder Küchenherd benötigen, kann dieses Geld vom Jobcenter geliehen werden. Damit ist aber ganz kurz geholfen, da das Jobcenter in den Folgemonaten zehn Prozent des Regelsatzes einbehalten wird, so lange, bis das Darlehen abgetragen wurde. Dies bedeutet um Umkehrschluss, dass die monatliche Regelleistung, die als Existenzminimum gilt, gekürzt wird und Geld an anderer Stelle fehlt. Ein Ansparen aus der Hartz IV Regelleistung, wie eigentlich vom Gesetzgeber vorgesehen, ist in der Praxis bei der überwiegenden Anzahl von Leistungsempfängern nicht möglich mit der Folge, das permanent ein Verschuldungsrisiko besteht, sobald außerplanmäßige Anschaffungen getätigt werden müssen. Hartz IV Regelsatz bedarfsgerecht anpassen Um das Risiko der Verschuldung zu reduzieren, wäre die Regierung gut beraten, den Hartz IV Regelsatz bedarfsdeckend anzupassen, so Mechthild Weickenmeier. Dabei sollten die Positionen in der Regelleistung realistisch ermittelt und wie die Kosten der Unterkunft und Heizung als Pauschale gewährt werden, beispielsweise für Ausgaben im Verkehr oder Stromlieferungen. Ein weiterer Ansatz wären einmalige Beihilfen, wie sie es früher gegeben hat, um z.B. Haushaltsgeräte anzuschaffen. Die „derzeitige Handhabung ist lebensfremd „, erklärt die Vorsitzende. Betroffene haben keine Gelegenheit, Geldbeträge für größere Anschaffungen anzusparen und damit auch keiner Möglichkeit, beispielsweise neuere Geräte anzuschaffen, um ihre Energiekosten zu senken.