Preisnachlass beim Neuwagenkauf für Menschen mit

Preisnachlass beim Neuwagenkauf für Menschen mit Behinderung
Hersteller
Audi
Rabatt für Menschen mit Behinderung
Audi empfiehlt einen Nachlass von 15 % auf
Neufahrzeuge.
Voraussetzungen
- 15 % auf Neufahrzeuge möglich, nicht auf
Dienst- und Gebrauchtfahrzeuge.
- Vorlage des Behindertenausweises mit GdB
ab 50. Ein Merkzeichen ist nicht erforderlich.
- Berechtigt sind auch contergangeschädigte
Personen und Kunden mit Armbehinderung
ohne Merkzeichen. Dann muss aus dem Führerschein hervorgehen, dass Fahrhilfen benötigt
werden. Der Einbau muss auf Verlangen des
Herstellers nachgewiesen werden.
- Mindesthaltedauer und Nutzung: 12 Monate
- Zulassung immer auf die behinderte Person
selbst.
- Nutzung durch die behinderte Person persönlich (Selbstfahrer – mit Ausnahme BL oder
amtlicher Betreuer, bzw. bei Kindern die/der
gesetzliche Sorgerechtsinhaber)
- 1 Fahrzeug pro Jahr kann bezogen werden.
- Nachweis eines Führerscheins der Person mit
Behindertenausweis oder des amtlichen Betreuers.
- Von der Förderung ausgeschlossen: R8 und
RS-Modelle.
BMW
Der Nachlass ist individuell verhandelbar.
Konkrete Rabattempfehlungen seitens des
Herstellers bestehen nicht.
Chevrolet
Der Neuwagenverkauf wird in Europa bis
spätestens Ende 2015 eingestellt.
In Deutschland ist dies bereits zum 30. Juni
2014 erfolgt.
Citroen
Sonderkonditionen sind modellabhängig.
C1 NEU Modelle „Start“,„Live“„Feel“ 19,0%
C1 NEU Modell „Shine“ 22,0%
C3 alle Modelle 27,0%
C3 Picasso alle Modelle 23,0%
C4 alle Modelle Modelljahr 2014 24,0%
C4 NEU alle Modelle Modelljahr 2015 20,0%
C4 Cactus Modelle „Start“ und „Live“ 11,0%
C4 Cactus Modelle „Feel“, „Business Class“
und „Shine“ 13,0%
C4 Aircross alle Modelle 26,0%
Ansprechpartner ist in jedem Fall der örtliche
BMW Partner. GdB von mindestens 50.
Weitere Informationen finden Kunden und Interessenten unter www.bmw.de/fahrhilfen.
BMW verbaut ab Werk keine Fahrhilfen, arbeitet jedoch sehr eng mit dem Partner Reha
Group zusammen. Somit können auch individuelle Umbauten noch vor der Auslieferung des
Fahrzeugs erfolgen.
Voraussetzung für Gewährung des Rabattes ist
ein nachweislicher GdB von mindestens 50.
Dabei ist es unerheblich, ob die behinderte
Person selbst fährt oder mit dem Neuwagen
befördert wird (zum Beispiel durch Eltern oder
Angehörige).
Das Neufahrzeug muss mindestens sechs
Monate auf den Inhaber des Schwerbehindertenausweises bzw. dessen gesetzl. Vertreter
zugelassen sein. Die Konditionen gelten nur für
Neufahrzeuge und nicht für Umschreibungen
von Vorführwagen bzw. Kundenersatzfahrzeu-
2
C4 Picasso/Grand C4 Picasso NEU alle Modelle 22,0%
Berlingo PKW alle Modelle Modelljahr 2014
28,0%
Berlingo PKW NEU alle Modelle Modelljahr
2015 27,0%
C5 / C5 CrossTourer alle Modelle 22,0%
DS3 alle Modelle – außer DS3 Cabrio - 12,0%
DS3 Cabrio 12,0%
DS4 alle Modelle 13,0%
DS5 alle Modelle 13,0%
Dacia
Keine Sonderkonditionen.
Fiat
FIAT (Sondermodelle ausgeschlossen):
500, 500C Serie 3: 21 %
500,500C Serie 4: 17 %
500L / Plus / Trekking (außer MyStyle): 21 %
Panda MyStyle / Easy
New Panda (außer Version 10H/108): 16 %
Freemont: 15 %
500 X: 13 %
Punto Serie 7: 22 %
Qubo: 18 %
Doblo: 20 %
ALFA ROMEO:
MiTo 17 %
Giulietta 18 %
Jeep:
Grand Cherokee 15 %
Cherokee (nur Limited / Trailhawk): 12 %
Renegade (außer Sport): 13 %
Compass (nur Limited) 19 %
Wrangler (nur Sahara & Rubicon) 12 %
Wrangler Unlimited: 12 %
gen.
Die Konditionen gelten nur für Bargeschäfte!
Falls ein Fahrzeug finanziert oder geleast werden soll, können sich die Konditionen verändern und müssen beim Handel angefragt werden
GdB von mindestens 50, Contergan Schädigung oder im Führerschein eingetragene erforderliche Fahrhilfe. Zulassung entweder auf die
volljährige behinderte Person, bei Kindern mit
Behinderung auf die gesetzlichen Vertreter
(Nachweis erforderlich, z.B. Personalausweiskopien) oder aber ab dem dritten Lebensjahr
auf das behinderte Kind. Nur für Neufahrzeuge
anwendbar. Bezuschussung von maximal einem Fahrzeug pro Jahr.
Eine Umrüstung des Fahrzeugs ist nicht zwingend notwendig. Alle Zuschüsse sind kombinierbar mit der „Autonomy“-Finanzierung der
FGA-Bank. Einzelheiten hierzu können Interessenten den Informationen der FGA-Bank entnehmen.
In Sachen Fahrhilfen bestehen Kooperationen
mit Partnerunternehmen. Dies sind z.B.:
VEIGEL, REHA Group Automotive, PARAVAN
LANCIA:
Voyager: 18 %
Ypsilon; Delta: 18 %
ABARTH:
Abarth Custom: 7 %
Abarth Turismo: 7%
Abarth Competizione: 7 %
Ford
Sondernachlass von bis zu 25%.
Ab einem GdB von 20.
Zusätzlich unterstützt Ford ausgewählte PKW
mit Automatic zusätzlich.
Dieses Angebot gilt für alle PKW Linien, kann
allerdings je nach Modell und Ausstattung differieren (daher bis zu 25%).
Zusätzliche Umbauten ab Werk werden nicht
angeboten, da diese oft sehr individuell sind.
HONDA
Honda gewährt für Menschen mit Behinderung einen Preisnachlass von 16 %.
Ab GdB 50; auf alle Modelle (Jazz, Civic, Accord und CR-V). Die Nachlässe von Honda
gelten beim Neuwagenkauf auf Basis der unverbindlichen Preisempfehlung.
3
Hyundai
Rabatt bis zu 22 % möglich.
Hyundai Motor Deutschland gewährt aktuell
Preisnachlässe für Menschen mit Mobilitätseinschränkung modellabhängig. Je nach gewünschtem Modell ist ein Rabatt bis zu 22
Prozent möglich. Die Hyundai Vertragspartner
entscheiden als eigenständige Unternehmer
selbst, ob dieser Rabattvorschlag übernommen
wird.
Voraussetzung für die Gewährung des Rabattes ist ein gültiger Schwerbehindertenausweis
mit einem GdB von mindestens 50.
Die Mindesthaltedauer beträgt 6 Monate ab
Zulassung auf den Kunden in Deutschland mit
einer Mindestlaufleistung von 3.000km.
Eine eventuelle Umrüstung der Fahrzeuge
erfolgt direkt über den jeweiligen Händler vor
Ort.
Jaguar/
Land Rover
Nachlass individuell verhandelbar.
Die Höhe der Konditionen (Nachlass auf die
unverbindliche Preisempfehlung des Fahrzeugs) ist je nach Modell und Ausstattung unterschiedlich und kann individuell vom Jaguar- /
Land Rover- Vertragspartner genannt werden.
Jaguar Land Rover gewährt für den Neuwagen
einen entsprechenden Sonderzuschuss.
Jaguar:
Voraussetzungen
Der GdB muss mindestens 50 betragen. Die
Erstzulassung des Fahrzeugs muss auf den/die
Inhaber/in des Schwerbehindertenausweises
erfolgen. Mindesthaltedauer: 1 Jahr
Land Rover:
Voraussetzungen
Der GdB muss mindestens 50 betragen. Die
Erstzulassung des Fahrzeugs muss auf den/die
Inhaber/in des Schwerbehindertenausweises
erfolgen. Mindesthaltedauer: 1 Jahr
KIA
Die Gestaltung von Nachlässen ist jeweils
Verhandlungssache mit den Kia-Partnern.
Empfohlen wird ein Nachlass von 3%.
Kia bietet einen Nachlass von 3 % für Menschen mit Behinderung an. Die Abwicklung
erfolgt über die Kia-Partner.
Soweit es um spezielle Fragen, wie z.B. zu
rechtlichen Fragen, Umbauten etc. geht, arbeitet KIA mit MSG-mobil-sein GmbH in Berlin
zusammen.
Vorsicht: Das Programm „7-Jahre-Wartung“ ist
nach Auskunft von KIA nicht mit gewährten
Rabatten kumulierbar. Einzelheiten klären Sie
bitte mit Ihrem Händler vor Ort.
Lada
Ein Rabatt ist möglich. Informationen müssen
momentan bei Lada direkt erfragt werden, da
die Konditionen aktuell überarbeitet werden.
4
Mazda
Mazda2
10%
Mazda3
10%
Mazda6
10%
Mazda CX-3
4%
Mazda CX-5
8%
Mazda MX-5 Mj. 2015 10%
Mercedes-Benz 15 % Nachlass bei Kauf eines MercedesBenz Pkw und V-Klasse (2 % bei V-Klasse
Edition).
GdB von mind. 50. Die Nachlässe sind Empfehlungen seitens der Mazda (Motors) Deutschland GmbH an die Vertriebspartner und können
daher von den Mazda Vertriebspartnern eigenständig angepasst werden.
Nachlass für Kunden mit einem Schwerbehindertenausweis mit einem GdB ab 50. Das
Fahrzeug muss mindestens 6 Monate ohne
Unterbrechung auf den Schwerbehinderten
selbst zugelassen werden. Der Nachlass wird
auf den Neufahrzeugpreis inkl. Fahrhilfen ab
Werk gewährt.
Hinweis: Mercedes-Benz bietet Fahrhilfen ab
Werk an. Details unter www.mercedesbenz.de/fahrhilfen
Mitsubishi
18 % Nachlass möglich bei Barkauf / Finanzierung.
Unter Vorlage des Behindertenausweises und
einem GdB von mindestens 50.
Modelle: Space Star, Lancer, ASX, Outlander,
Plug-in Hybrid Outlander ab MY 15.5 und älter
(nicht Modelljahr 2016), Pajero, L200
Nissan
Für Mitglieder des Verbandes MSG mobilsein: je nach Modell zwischen 5 % und 26 %
Die Zulassung auf Verwandte ersten Grades ist
möglich.
Allgemein: je nach Modell zwischen 4 % und
25 %.
Ab Werk bietet Nissan keine Fahrzeuge mit
spezieller Ausstattung an; das Unternehmen
arbeitet aber mit folgenden Umbau-Spezialisten
zusammen:
Reha-Automobile
Im Doorgrund 13
26160 Bad Zwischenahn
AfB Kaman Reha GmbH
Automobiltechnik für Behinderte
Mercatorstr. 16
21502 Geesthacht
MobiTEC GmbH & Co. KG
Robert-Bosch-Str. 6
88450 Berkheim
KIENZLE REHA
behinderten- und seniorengerechte
Fahrzeugumrüstungen
Kienzle Argo GmbH
Alboinstraße 56
12103 Berlin
Opel
20% Nachlass auf alle Modelle, außer ADAM Privatkunden mit einem GdB ab 50 und ConBasismodell und Agila Basismodell.
tergan Geschädigte.
Ehepartner von Privatkunden mit einem GdB ab
18% Nachlass auf Corsa E.
50 und Merkzeichen aG, B, BL, H.
Sofern das Fahrzeug aufgrund der Behinderung
nicht auf die Person selbst zugelassen oder von
ihr gefahren werden kann:
5
- Eltern von Kindern mit Behinderung ab GdB
von mindestens 50.
- Gesetzliche Betreuer von Privatkunden mit
einem GdB von mindestens 50.
Berechtigte Zulassungen: Erstzulassungen von
Neuwagen auf anspruchsberechtigte Kunden.
Weitere Informationen finden Sie auch auf
www.opel.de.
http://www.opel.de/fahrzeuge/mobilitaetshilfen/n
uetzliche_informationen.html
Peugeot
Sonderkonditionen sind modellabhängig.
108 Access / Active / Allure inkl. TOP! 15,0%
208 Serienmodelle 18,0%
2008 Serienmodelle 15,0%
308 Lim Serienmodelle 16,0%
308 SW Serienmodelle 16,0%
RCZ 21,0%
3008 Serienmodelle 19,0%
4008 Serienmodelle 20,0%
508 Serienmodelle 22,0%
5008 Serienmodelle 18,0%
Partner Tepee Serienmodelle 29,0%
Expert Tepee Serienmodelle 31,0%
Renault
Für den Fall, dass ein Fahrzeug in Zahlung
gegeben wird, wird neben dem Nachlass
noch eine Inzahlungnahmeprämie ausgeschüttet. Die Höhe der Inzahlungnahmeprämie ist unterschiedlich hoch und kann bis zu
2.000€ betragen.
Preisnachlässe in Abhängigkeit vom jeweiligen Modell möglich.
Die Sonderkonditionen gelten für Privatkunden
mit einem GdB ab 50 und Contergan Geschädigte.
Sofern das Fahrzeug aufgrund der Behinderung
nicht auf die Person selbst zugelassen oder von
ihr gefahren werden kann gilt folgendes:
• Eltern von Kindern und Ehepartner mit Behinderung ab GdB von mindestens 50
• Gesetzliche Betreuer von Privatkunden mit
einem GdB von mindestens 50
Voraussetzungen:
- Mindesthaltedauer 6 Monate
- Neuwagen: Die Konditionen gelten nicht für
Umschreibungen von Vorführwagen bzw.
Kundenersatzfahrzeugen
Renault bietet für Menschen mit Behinderung
modellabhängige Preisnachlässe. Voraussetzung für den Bezug ist ein GdB von über 50.
Interessenten können sich an einen Renault
Partner ihrer Wahl wenden.
Spezielle Ausstattungen / Fahrhilfen ab Werk
bietet Renault nicht an. Jedoch lassen sich die
Renault Modelle durch spezialisierte Unternehmen für Menschen mit Behinderung umbauen.
Skoda
Nachlassempfehlung 15 %.
Zurzeit empfiehlt ŠKODA AUTO Deutschland
einen Nachlass von 15 % bei Neufahrzeugen
für Menschen mit Behinderung (gegen Vorlage
eines gültigen Schwerbeschädigtenausweises),
amtlich bestellte Betreuer von Menschen mit
Behinderung (gegen Vorlage eines gültigen
Betreuerausweises) sowie Erziehungsberechtigte eines minderjährigen Menschen mit Behinderung (gegen Vorlage des Personalausweises).
Neufahrzeuge mit einer speziellen Ausstattung
ab Werk bietet ŠKODA nicht an.
Seat
Sondernachlass in Höhe bis zu 15 % möglich. Die SEAT Deutschland GmbH bietet bestimmten Personen- und Berufsgruppen einen
6
Sondernachlass in Höhe bis zu 15 %. Dazu
zählen beispielsweise Journalisten, Behinderte und Pflegedienste. Informationen zu den
Voraussetzungen können direkt beim jeweiligen SEAT Partner eingeholt werden.
Subaru
Subaru empfiehlt für Menschen mit Behinderung einen Preisnachlass von 15 %.
Vorlage eines entsprechenden Behindertenausweises beim Handelspartner. In den Vorzug
eines Rabattes kommen:
- Außergewöhnlich gehbehinderte Kunden mit
grün/orange-farbenem Schwerbehindertenausweis
- einem GdB von mindestens 50 und dem
Merkzeichen aG
- und die im Besitz eines gültigen Führerscheins sind, also ihr Fahrzeug selbst fahren
können.
Suzuki
15 % Rabatt möglich.
In Kooperation mit MSG-mobil-sein bietet
Suzuki Menschen mit Behinderung 15% Rabatt
beim Kauf eines behindertengerecht umgerüsteten Suzuki Neuwagens. Nähere Informationen zu diesem Angebot können Kunden auch
folgenden Internetseiten entnehmen:
http://auto.suzuki.de/suzuki/angebote/specialinterest/msg-mobil-sein
http://suzuki.mobilsein.de/
Toyota
Rabatt ist Verhandlungssache. Keine Rabattempfehlung von Seiten des Herstellers.
Volvo
Rabatt in Höhe von 15 % möglich.
VW
15 % Nachlass bei Kauf eines fabrikneuen
Volkswagen Fahrzeugs.
Schwerbehinderte mit mindestens GdB 50 und
den Merkzeichen G, aG, B oder H (Nachweis
durch Schwerbehindertenausweis / Kopie;
keine Gehörlosen) bekommen gegen Vorlage
des entsprechenden Ausweises einen Rabatt in
Höhe von 15 % auf die aktuellen Volvo Modelle.
Neufahrzeuge mit einer entsprechenden Ausstattung ab Werk bietet Volvo nicht an. Die
Volvo Partner arbeiten aber mit lokalen Umbauunternehmen zusammen, um eine individuelle Lösung zu finden.
Nachlass wird auf den zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Listenpreis – inklusive Fahrhilfe – gewährt. Diese Aktion ist gültig bis zum
31.12.2015 und umfasst nahezu alle Modelle
der Marke Volkswagen PKW.
Nachlassberechtigt sind Personen mit einem
Schwerbehindertenausweis, der einen Behinderungsgrad von mindestens 50 ausweist. Ebenfalls nachlassberechtigt sind Kunden mit dem
Nachweis einer Conterganschädigung oder
einer im Führerschein eingetragenen erforderlichen Fahrhilfe.
Volkswagen bietet ein umfangreiches Angebot
an Fahr- und Bedienhilfen ab Werk.
7
Alle relevanten Information sind auf der VWInternetseite abrufbar:
http://www.volkswagen.de/de/models/sonderfah
rzeuge/Fahrhilfen.html
Definitionen zu den Merkzeichen:
G
aG
H
B
BL
GL
=
=
=
=
=
=
gehbehindert
außergewöhnlich gehbehindert
hilflos
auf ständige Begleitung angewiesen
blind
gehörlos
Alle Angaben sind lediglich Empfehlungen der Hersteller und unverbindlich.
ADAC, Stand: 12/2015