Stadt Siegen Abteilung Umwelt Einschätzung der Verträglichkeit geplanter Vorrangzonen für Windkraftanlagen im Landschaftsschutzgebiet Siegen Vorschlagsfläche 3 Höhenzug Rabenhain nördlich Volnsberg Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts Kriterien Vorkommen geschützter Tier- und Pflanzenarten Naturschutzrechtliche Festsetzungen NSG, LB, ND, GB etc. Entwicklungsziele des Landschaftsplanes Siegen Ökologisch wertvolle Laubwaldbestände Ausgleichsfläche (Ökokonto etc.) Ausprägung der Kriterien im Bereich der Vorschlagsfläche Vorkommen von zwölf geschützten Fledermaus- und neun planungsrelevanten Vogelarten. Rotmilanbrutplatz in geringer Entfernung südlich zur Vorschlagsfläche. Gemäß durchgeführter Raumnutzungsanalyse führen Windenergieanlagen innerhalb der geplanten Vorschlagsfläche zu einer erheblichen Beeinträchtigung für die Rotmilanbrut. Innerhalb der Vorschlagsfläche befinden sich keine Naturschutzgebiete, Naturdenkmale, Teile der Vorschlagsfläche befinden sich im geschützten Landschaftsbestandteil „Weidenkomplex Breitenbacher Berg“, zugleich Teilfläche des Biotopkomplexes „Weidenkomplex bei Volnsberg mit Niederwaldresten“. Überwiegend Entwicklungsziel 2.1: Anreicherung innerhalb des Waldes; In Teilbereichen Ziel 1: Erhaltung Großer Haubergsbestand in der Mitte und Buchen-/ Eichen-Altbestand im Nordosten der VorschlagsflächeKeine Ausgleichsflächen bekannt Grad der Beeinträchtigung * hoch mittel gering gering** / Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes Kriterien Reliefverhältnisse Wald-OffenlandVerteilung Nutzungsvielfalt Naturnähe Ausprägung der Kriterien im Bereich der Vorrangzone Geländerücken zwischen dem Zinsenbachtal und dem Breitenbachtal mit Höhen zwischen 408 und 460 m ü. NN. Die Vorschlagsfläche 3 wird zu 95 Prozent als Wald und zu 5 Prozent als Weideland genutzt. Während im nördlichen und zum größten Teil im südlichen Bereich Nadelhölzer (Fichte und Lärche) anstehen, befindet sich in der Mitte der Vorschlagsfläche ein großer Niederwaldbestand und im Nordosten ein Bestand mit alten Buchen und Eichen, der ebenfalls kleinflächig im Süden vorkommt .Hinzu kommen zwei Windwurfflächen (Kyrill). Im Südosten reicht Weideland in die Vorschlagsfläche hinein. Prägung der Vorschlagsfläche durch Fichten- und Lärchenbestände unterschiedlichen Alters, unterbrochen von großflächigen Eichenbeständen (z.T. Hauberg). Grad der Beeinträchtigung * mittel gering mittel mittel Kulturhistorische Bedeutung Kriterien Kulturhistorische Landnutzungsformen Bau- oder Bodendenkmäler Ausprägung der Kriterien im Bereich der Vorrangzone Haubergsnutzung (> 1 ha) im östlichen Teil der Vorschlagsfläche Keine Bau- und Bodendenkmäler bekannt Grad der Beeinträchtigung * gering** / Bedeutung für die Erholung Kriterien Bedeutsame Aussichtspunkte Freizeitwege, Erreichbarkeit Erholungseinrichtungen Vorbelastungen Gesamteinschätzung Ausprägung der Kriterien im Bereich der Vorrangzone Aussichtsturm „Rabenhain“ am südlichen Zipfel der Vorschlagsfläche. Der Flächennutzungsplan der Stadt Siegen weist den gesamten Osten des Stadtgebietes (Ortsteile Feuersbach, Breitenbach, Volnsberg) und damit auch den Bereich der Vorschlagsfläche als „Erholungsbereich“ aus. Ca. 100 m nördlich der Vorschlagsfläche verläuft ein als europäischer Fernwanderweg E1 gekennzeichneter, stark frequentierter Forstweg. Keine Erholungseinrichtungen innerhalb der Vorschlagsfläche! Nicht bekannt Grad der Beeinträchtigung * hoch mittel / / Die Schutzziele des Landschaftsschutzgebietes Siegen werden innerhalb der Vorschlagsfläche 3 erheblich beeinträchtigt. Die Errichtung von Windkraftanlagen führt v.a. aus Sicht des Artenschutzes zu Beeinträchtigungen des Landschaftsschutzgebietes. * Abstufung des Beeinträchtigungsgrades: sehr hoch / hoch / mittel / gering ** Laubwaldbereiche werden vom Bau und der Erschließung von Windkraftanlagen ausgeschlossen !
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