Checkliste - Auflösung/Fusion von Forstbetriebsgemeinschaften Stand: März 2016 Gemäß Vereinsrecht, Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 41, kann eine Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) durch Beschluss der Mitgliederversammlung (MV) aufgelöst werden. Zu diesem Beschluss ist eine 3/4-Mehrheit der Mitgliedschaft erforderlich, sofern in der gültigen Satzung nichts anderes festgelegt ist. Mit Beschlussfassung sind die Anerkennungsvoraussetzungen nach § 18 des Bundeswaldgesetzes (BWaldG) weggefallen und die oberste Forstbehörde (MLUL) kann gemäß § 32 Abs. 4 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg (LWaldG) die Anerkennung widerrufen. Auflösung Lfd. Nr. Handlung Bemerkung 1. Satzungsgemäße Einladung der Mitglieder zur Mitgliederversammlung Die geplante Auflösung muss als Tagesordnungspunkt aufgeführt sein 2. Satzungsgemäße Beschlussfassung der Mitglieder zur Auflösung der FBG 3. Protokollierung des Beschlusses zur Auflösung 4. Antrag zur Genehmigung der Auflösung der FBG an das MLUL Adresse: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft Referat Wald und Forstwirtschaft Postfach 60 11 50 14411 Potsdam Unterlagen in Kopie beifügen: • Einladung zur Mitgliederversammlung • Protokoll der Mitgliederversammlung mit dem Nachweis der satzungsgemäßen Beschlussfassung Unterlagen im Original beifügen: • Anerkennungsurkunde Anmerkung: Der Bescheid ist gemäß § 3 Absatz 1 des Gebührengesetzes für das Land Brandenburg (GebGBbg) vom 7. Juli 2009 (GVBl. I S. 246) gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt entsprechend der Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd (GebOLandw) vom 11.Juli 2014 (GVBl. II Nr. 47) 50,00 Euro. Sofern die FBG zum Zweck der Fusion mit einer anderen FBG aufgelöst wurde, kann eine Gebührenbefreiung (aufgrund des öffentlichen Interesses) gemäß § 20 Nr. 2 GebGBbg auf Antrag gewährt werden. 1 Fusion Lfd. Nr. 1. Handlung Bemerkung Einladung der Mitglieder zur Mitgliederversammlung zum Thema der geplanten Fusion beide FBG 2. Eine der beiden FBG wird aufgelöst 3. Aufnahme der Mitglieder der aufgelösten FBG in die verbleibende FBG Wie auf Seite 1 beschrieben: Im Antrag zur Genehmigung der Auflösung der FBG an das MLUL muss die Absicht zur Fusion benannt werden Aufnahmebeschluss der aufnehmenden FBG 4. Entwurf einer neuen gemeinsamen Satzung, eventuell Namensänderung für neue Identifikation Satzungsgemäße Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung 5. Gegebenenfalls Aufsetzung eines "Fusionsvertrages" zwischen den beiden FBG 6. Antrag auf Genehmigung der neuen Satzung der fusionierten FBG an MLUL Adresse: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft, Referat Wald und Forstwirtschaft Postfach 60 11 50 14411 Potsdam Unterlagen (in Kopie) beifügen: • Einladung zur Mitgliederversammlung • Protokoll der Mitgliederversammlung mit dem Nachweis der satzungsgemäß zustande gekommenen Beschlüsse der Mitgliederversammlung • neue Satzung der fusionierten FBG Anmerkung: Der Bescheid zur Genehmigung der neuen Satzung ist gemäß § 3 Absatz 1 des Gebührengesetzes für das Land Brandenburg (GebGBbg) vom 7. Juli 2009 (GVBl. I S. 246) gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt entsprechend der Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd (GebOLandw) vom 11. Juli 2014 (GVBl. II Nr. 47) je nach Bearbeitungsaufwand 50,00 Euro bis 100,00 Euro. Da die neue Satzung zum Zweck der Fusion neu gefasst wurde, kann eine Gebührenbefreiung (aufgrund des mittelbaren öffentlichen Interesses) gemäß § 20 Nr. 2 GebGBbg auf Antrag gewährt werden. Weiterführende Fragen richten Sie bitte an Frau Reden Telefon: 0331 866-7649 Fax: 0331 27548-7649 E-Mail: [email protected] 2
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