Checkliste2016_ Aufloesung_ FBG - MLUL

Checkliste - Auflösung/Fusion von Forstbetriebsgemeinschaften
Stand: März 2016
Gemäß Vereinsrecht, Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 41, kann eine Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) durch
Beschluss der Mitgliederversammlung (MV) aufgelöst werden. Zu diesem Beschluss ist eine 3/4-Mehrheit der
Mitgliedschaft erforderlich, sofern in der gültigen Satzung nichts anderes festgelegt ist. Mit Beschlussfassung sind
die Anerkennungsvoraussetzungen nach § 18 des Bundeswaldgesetzes (BWaldG) weggefallen und die oberste
Forstbehörde (MLUL) kann gemäß § 32 Abs. 4 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg (LWaldG) die Anerkennung widerrufen.
Auflösung
Lfd.
Nr.
Handlung
Bemerkung
1.
Satzungsgemäße Einladung der Mitglieder zur Mitgliederversammlung
Die geplante Auflösung muss als
Tagesordnungspunkt aufgeführt
sein
2.
Satzungsgemäße Beschlussfassung der Mitglieder zur Auflösung
der FBG
3.
Protokollierung des Beschlusses zur Auflösung
4.
Antrag zur Genehmigung der Auflösung der FBG an das MLUL
Adresse:
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft
Referat Wald und Forstwirtschaft
Postfach 60 11 50
14411 Potsdam
Unterlagen in Kopie beifügen:
• Einladung zur Mitgliederversammlung
• Protokoll der Mitgliederversammlung mit dem Nachweis der satzungsgemäßen Beschlussfassung
Unterlagen im Original beifügen:
• Anerkennungsurkunde
Anmerkung:
Der Bescheid ist gemäß § 3 Absatz 1 des Gebührengesetzes für das Land Brandenburg (GebGBbg) vom 7. Juli
2009 (GVBl. I S. 246) gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt entsprechend der Verordnung zur Erhebung von
Verwaltungsgebühren in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd (GebOLandw) vom 11.Juli 2014
(GVBl. II Nr. 47) 50,00 Euro. Sofern die FBG zum Zweck der Fusion mit einer anderen FBG aufgelöst wurde,
kann eine Gebührenbefreiung (aufgrund des öffentlichen Interesses) gemäß § 20 Nr. 2 GebGBbg auf Antrag
gewährt werden.
1
Fusion
Lfd.
Nr.
1.
Handlung
Bemerkung
Einladung der Mitglieder zur Mitgliederversammlung zum Thema
der geplanten Fusion
beide FBG
2.
Eine der beiden FBG wird aufgelöst
3.
Aufnahme der Mitglieder der aufgelösten FBG in die verbleibende
FBG
Wie auf Seite 1 beschrieben:
Im Antrag zur Genehmigung der
Auflösung der FBG an das MLUL
muss die Absicht zur Fusion benannt werden
Aufnahmebeschluss der aufnehmenden FBG
4.
Entwurf einer neuen gemeinsamen Satzung, eventuell Namensänderung für neue Identifikation
Satzungsgemäße Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung
5.
Gegebenenfalls Aufsetzung eines "Fusionsvertrages" zwischen den
beiden FBG
6.
Antrag auf Genehmigung der neuen Satzung der fusionierten FBG
an MLUL
Adresse:
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft,
Referat Wald und Forstwirtschaft
Postfach 60 11 50
14411 Potsdam
Unterlagen (in Kopie) beifügen:
• Einladung zur Mitgliederversammlung
• Protokoll der Mitgliederversammlung mit dem Nachweis der satzungsgemäß zustande gekommenen Beschlüsse der Mitgliederversammlung
• neue Satzung der fusionierten
FBG
Anmerkung:
Der Bescheid zur Genehmigung der neuen Satzung ist gemäß § 3 Absatz 1 des Gebührengesetzes für das Land
Brandenburg (GebGBbg) vom 7. Juli 2009 (GVBl. I S. 246) gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt entsprechend
der Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd
(GebOLandw) vom 11. Juli 2014 (GVBl. II Nr. 47) je nach Bearbeitungsaufwand 50,00 Euro bis 100,00 Euro. Da
die neue Satzung zum Zweck der Fusion neu gefasst wurde, kann eine Gebührenbefreiung (aufgrund des mittelbaren öffentlichen Interesses) gemäß § 20 Nr. 2 GebGBbg auf Antrag gewährt werden.
Weiterführende Fragen richten Sie bitte an Frau Reden
Telefon: 0331 866-7649
Fax:
0331 27548-7649
E-Mail: [email protected]
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