Stellungnahme der Gemeinde Weira zum Entwurf des

Stellungnahme der Gemeinde Weira
zur
Planung von Vorranggebieten „Windenergie“,
die zugleich die Wirkung von Eignungsgebieten haben (Windenergieerlass)
Erlass des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft
vom …
Zu 1. Allgemeines
Die allgemeine Grundaussage zur Energieversorgung (im ersten Satz!) ist elementar und eine wichtige
Voraussetzung. Sie wird daher außerordentlich begrüßt. Alle Regelungstatbestände im Erlass müssen
daher auch konsequent unter dieser Zielsetzung subsumiert und überprüft werden.
Begründung:
Die Begriffe „sicher“, „kostengünstig“ und „umweltverträglich“ sind zur Vermeidung von
Fehlentwicklungen hinsichtlich mittel- und langfristiger Folgen/Risiken (besonders die Gesundheitsrisiken) genau zu bewerten. Dabei ist bezüglich des Begriffes „sicher“ nicht allein die technische
Anlagen-, Betriebs- und Netz-Sicherheit zu betrachten, sondern auch die Wirkung von
Windenergieanlagen (WEA) auf Menschen, Nutztiere, Natur und Umwelt (Flora und Fauna). Im
Vordergrund stehen der Gesundheitsschutz und die Sicherung der Lebensqualität der Einwohner in den
Siedlungsgebieten, die dort meist Wohneigentum etc. besitzen und ihren Ort nicht ohne Weiteres
verlassen können, um plötzlich auftretenden schädlichen Dauerbeeinträchtigungen (wie Schall und
Infraschall) zu entfliehen.
Bei der Bewertung der Umweltverträglichkeit sollte nicht nur der Produktionsstandort (WEA) beurteilt
werden, sondern – ähnlich wie beim globalen Klimaproblem – die gesamte Wertschöpfungs- und
Stoffkreislaufkette (d. h. beginnend beim Rohstoff bis hin zur Verwertung bzw. Entsorgung der
Altlasten).
Begründung:
Der WEA-Hersteller Enercon z. B. setzt seit 1995 zur Leistungssteigerung seiner Anlagen konstruktiv auf
getriebelose Systeme mit Generatoren (Direktantrieb), zu deren Erregung Neodym-Magnete verwendet
werden. Die Förderung und Gewinnung von Neodym ist gefährlich und sehr umweltschädlich. Der
Rohstoff wird überwiegend (ca. 97 %) in China gefördert. Dabei werden enorme Umweltschäden mit
katastrophalem Ausmaß verursacht (Rückstände sind vergifteter Schlamm, große Mengen Thorium,
Uran, Schwermetalle, Säuren, Fluoride, Folgen: Grundwasserverseuchung, Verstrahlung durch
Radioaktivität etc.). In 2013 betrug der weltweite Marktanteil der getriebelosen Anlagen (mit Neodym)
28,1 % (Trend steigend).
Zeugnisse und Quellen:
Infraschall von Windkraftanlagen - Beitrag in Spiegel TV Magazin 07.06.2015
https://www.youtube.com/watch?v=D9fcymbitiE
Dr. Holger Repp, Uni Gießen Fachvortrag „Infraschall“
http://www.youtube.com/watch?v=YsqeM0913Ws
Seltene Erden – Daten & Fakten zu Neodym
http://www.oeko.de/fileadmin/pdfs/oekodoc/1110/2011-001-de.pdf
Ein Fall für Greenpeace: Windräder produzieren Atommüll, von Dr. Ludger Weß
http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/article/greenpeace_uebernehmen_sie_windraeder_
produzieren_atommuell/
Die aufgestellten Ziele werden zwar dem Grunde nach befürwortet, jedoch ist zur Klimarettung eine
einseitige Fokussierung auf Windenergie unnötig und speziell in Thüringen aufgrund der
vorherrschenden topografischen Bedingungen in der Regel nicht sinnvoll und daher abzulehnen.
Anzustreben ist hier vielmehr, dass
 ein ausgewogener Mix aller möglichen und geeigneten erneuerbaren Technologien zur
nachhaltigen Energieversorgung der Zukunft beiträgt (vgl. 5.2 Leitvorstellung Nr. 3 Satz 2 LEP
2025);
 die Berücksichtigung der jeweiligen territorialen Besonderheiten und die Eignung nach der
speziellen Lage, den Planungszielen der Gemeinden, dem Abstand und der Dichte der
Besiedelung, wertvollen Schutzgütern, der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, der realen
Windhöffigkeit und der Wirtschaftlichkeit etc. erfolgt (vgl. Grundsatz 5.2.10 LEP 2025);
 die durch Forschungen zur Wirkung großer WEA (Stand der Technik) und Windparks
gewonnenen Erkenntnisse hinsichtlich der Beeinträchtigung (z. B. Schall und Infraschall) von
Mensch und Umwelt (Risiken, gesamte CO2-Bilanz incl. Rohstoff, kausale Umweltschäden z. B.
Förderung Neodym, dem Wasserkreislauf und die Brandgefahr insbes. im Wald etc.) beachtet
werden.
Da die Windkraft zu den erneuerbaren Energien zählt, muss in den einzelnen Regionen Thüringens
unbestritten eine Steuerung erfolgen und der Zielerreichung unter Beachtung regional-spezifischer
Gegebenheiten planerisch Rechnung getragen werden. Allerdings darf dabei die kommunale
Selbstverwaltung und lokale Verantwortung der Gemeinden (Gemeinderäte) nicht in Frage gestellt
oder ausgehebelt werden (Planungshoheit und Demokratieverständnis).
Begründung:
Gemeinderäte und Bürgermeister sind stark besorgt, weil sie bei der Genehmigung von WEA keine
Entscheidungskompetenz mehr haben, jedoch später Folgen, Schäden und Altlasten verantworten und
bewältigen, ggf. beseitigen müssen.
Während sich Windenergieanlagen für den Norden Deutschlands besonders eignen, können bestimmte
Regionen in Thüringen ebenso durch den Einsatz von Bioenergie- und Photovoltaikanlagen einen
sinnvollen und angemessenen Beitrag zur Energiewende leisten. Bemerkenswert zur Windkraft ist z. B. in
Schleswig Holstein (SH), dass in 2014 schon bis zu 300 % des Eigenbedarfs (SH ca. 2,8 Mio. Einwohner)
erzeugt wurden. In einer Windpotentialprognose wird in SH von einer technisch möglichen weiteren
Verdoppelung der vorhandenen Leistung (5 GW) gesprochen. Demnach wäre TH (ca. 2,2 Mio. Einwohner)
durch die vorhandenen WEA in TH sowie den Überschuss an Windenergie in SH schon theoretisch voll
mitversorgt.
Quellen:
Die große und die kleine Windkraft - GreenTEC Campus (siehe ab 10:30).
https://www.youtube.com/watch?v=sY13HgBHUAQ
Zweckmäßiger und zielführender ist es, wenn die Thüringer Landesregierung für die Planungsregionen
anstatt eines starren Flächenausbauziels (1 % Fläche für WEA) realistisch aufzubringende Leistung aus
allen Formen erneuerbarer Energien bedarfsgerecht (ggf. fortgeschrieben) festlegen würde.
Begründung:
Ein Vorgehen, wie z. B. in SH ist in TH schon wegen anderer geografischer und meteorologischer
Verhältnisse nicht geeignet. Gegen bloße Flächenvorgaben spricht auch, dass derzeit – wegen fehlender
Speicher- und Netzkapazitäten – erzeugter Windstrom nicht wirklich effizient genutzt werden kann. Die
Kosten für die gesetzlich geregelte Entschädigung der Betreiber (z. B. 95 % bei Abschaltung) werden zur
Kostenfalle und ohne adäquate Gegenleistung auf den Stromkunden/Bürger abgewälzt. So entsteht das
Gegenteil von „kostengünstig“!
Jede der vier Planungsregionen in TH kann den tatsächlich erforderlichen Energiebedarf zeitgerecht,
schonend und flexibel erreichen. Die Entwicklung zur Stromeinsparung ist dabei mit zu betrachten.
Repowering bestehender WEA, Neubau von Photovoltaik- und Bioenergieanlagen sowie der sinnvolle
und wirtschaftliche Einsatz neuer WEA sichern nach wissenschaftlichen Erkenntnissen nur zusammen
die Zielerreichung.
Begründung:
Zu beachten ist, dass die Windenergie endlich ist (in der BRD max. 357 Gigawatt). Hier wird auf die
vorliegenden und veröffentlichten Forschungsergebnisse des Max-Planck-Institutes Jena verwiesen. Der
errechnete Maximalwert, etwa ein Watt pro Quadratmeter, liegt deutlich unter den Ergebnissen früherer
Studien, die von bis zu sieben Watt ausgehen. Bei regionalen Windaufkommen können technisch nur ca.
26 % zur Energieerzeugung genutzt werden und der natürliche Wert des Windes wird um 40 Prozent pro
WEA verringert. Dies erfordert, um effizient und „kostengünstig“ zu sein eine gründliche, kompetente
und unabhängige Überprüfung von geplanten Windparks- und Großprojekten mittels Gutachten (z. B.
durch Zertifizierung oder Windpark-TÜV)
Quellen:
Windräder produzieren zu viel Strom | MDR Thüringen Journal 02.05.2015
https://www.youtube.com/watch?v=y3YUhpHkPuY
Studie: Potenzial von Windkraft begrenzt (Max-Planck-Institut Jena)
http://www.mittelbayerische.de/wirtschaft-nachrichten/studie-potenzial-von-windkraft-begrenzt21840-art1274240.html
Schneller Wind mit wenig Kraft (Max Planck-Gesellschaft)
http://www.mpg.de/4673446/jetstreams_windenergie
Im angestrebten Gesetzgebungsverfahren sollten die notwendige Infrastruktur, wissenschaftlich-technischen Rahmenbedingungen, Erfahrungen und Erkenntnisse sowie die notwendigen personellen und
finanziellen Voraussetzungen sowie eintretenden Folgen beachtet werden. Daher sollten zur
Zielerreichung der erneuerbaren Energien unverzüglich
 die Entwicklung – immer noch fehlender – effizienter Netz- und Speicherkapazitäten sowie
energiesparender intelligenter Technologien beim Stromverbrauch bis zur Einführung (d. h.
Produktionsreife) voranzutreiben.
Die Gemeinde Weira geht davon aus, dass die Festlegungen im LEP 2025 sowie die nicht außer Kraft
gesetzten Teile des Regionalplanes Ostthüringen weiterhin gelten und den bezeichneten Vorrang
haben.
Zu 1.1 Länderöffnungsklausel
Mit Bedauern und Unverständnis wird zur Kenntnis genommen, dass die Thüringer Landesregierung
keine landesgesetzliche Abstandsregung schaffen will. Zum heutigen Zeitpunkt kann dies bis zum
31.12.2015 (Verkündungsfrist) objektiv auch nicht mehr erreicht werden. Dadurch wird u. a. die
Chance vertan, einen rechtssicheren Mindestabstand zu Siedlungsgebieten zu gewährleisten. Folge:
Thüringenweit wird so der Wildwuchs durch unkontrollierte „Verspargelung“ von WEA (außerhalb von
festgelegten Vorrangflächen und Gunsträumen) zusätzlich begünstigt.
Begründung:
Bei der Nutzung moderner Windenergie-Technologie (Stand der Technik) muss ausgeschlossen werden,
dass Menschen (hier: Leben und Gesundheit), Tiere, die Natur (Flora und Fauna) und die Umwelt Schaden
nehmen können. Vordergründig müssen gesundheitliche Gefahren und Risiken, wie durch Geräuschemissionen durch Schall und Infraschall, Schlagschatten, Befeuerung, Eiswurf, Brandgefahr im Wald etc.
unbedingt sehr tiefgründig betrachtet und weitestgehend minimiert werden.
Quelle:
Kommentierung verschiedener Studien und Berichte über Infraschall Univ. Prof. i. R. Dr. Henning Müller
zum Hagen, Dipl.-Physiker Dipl.-Ing. Gerhard Artinger, VDI
http://umweltmessung.com/wp-content/uploads/2015/06/Kommentierung-Studien-Infraschall.pdf
Ungeachtet der Tatsache, dass verschiedene Landesämter für Umwelt sich bei ihren
Veröffentlichungen in überholten Aussagen zur „gesundheitlichen Unbedenklichkeit“ von WEA mit zu
geringen Abstand zu Siedlungsgebieten in den Quellen gegenseitig aufeinander berufen, wird beim
Thema Infraschall sogar fälschlich behauptet, dieser „liegt weit unter der Wahrnehmbarkeitsschwelle
des Menschen“ und sei unbedenklich. Auch Radioaktivität und Asbeststaub werden unbemerkt vom
Menschen aufgenommen, verursachen jedoch unbestritten schwerste Gesundheitsschädigungen,
häufig mit tödlichem Ausgang.
Begründung:
Es gibt mittlerweile zahlreiche Untersuchungen über gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Infraund niederfrequenten Schall (INFS) und eine Vielzahl von betroffenen Bürgern. Zahlreiche deutsche,
europäische und weltweite Studien belegen, dass starke Gesundheitsschäden durch Infraschall zu
erwarten sind. Die Menschen sind im täglichen Leben schon zeitweise (Grundbelastung) sowie bei
Wohnort in der Nähe von WEA-Standorten permanent (365 Tage) stark dem Infraschall ausgesetzt
(Dauerbelastung). Infraschall verursacht medizinisch unbestritten ernstzunehmende dauerhafte
Gesundheitsschädigungen. So kann es u. a. zu Schlafstörungen, Kopfschmerzen, Konzentrationsschwierigkeiten, Tinitus, Migräne, Schwindelgefühlen, Übelkeit, Beeinträchtigungen der Herzfrequenz,
Reizbarkeit, Gedächtnisproblemen und Angstzuständen kommen. Die Erfahrungen der Menschen in der
Nähe von Windparks und die Gutachten belegen, das 10 bis 20 % der dortigen Anwohner seit der
Errichtung großer WEA (Abstand < 2000 m) unter derartigen Symptomen leiden.
In gleicher Sache fordert die WHO (Weltgesundheitsbehörde) den Abstand zu Windparks auf mindestens
2 km festzulegen. In Europa wird vielfach ein Abstand von mindestens 2 km bereits umgesetzt. Für die
Abwendung von Infraschallwirkungen ist sogar ein Abstand von etwa 10 km zu Wohnbebauungen
erforderlich.
Quellen:
Infraschall von Windkraftanlagen - Beitrag in Spiegel TV Magazin 07.06.2015
https://www.youtube.com/watch?v=D9fcymbitiE
Dr. Holger Repp, Uni Gießen Fachvortrag „Infraschall“
http://www.youtube.com/watch?v=YsqeM0913Ws
Zitat: „Für die sehr großen Megawatt-Windkraftanlagen mit Gesamthöhen über 180 Meter müssen
also Standorte gesucht werden in deren Umkreis von etwa 10 km keine Dörfer und Städte liegen.“ *)
*) Quelle:
Dr. Manfred Nelting, Bad Arolsen "Windkraft strahlt auch!"
http://www.waldschutz.at/aktuell/windkraft-%E2%80%9Estrahlt-auch-dr-med-manfred-nelting/
und
http://www.windwahn.de/index.php/krankheit-56/infraschall/windkraft-strahlt-auch--ueber-diegesundheitlichen-gefahren-durch-infraschall
In dem Zusammenhang wird ausdrücklich auf das im Grundgesetz verbriefte „…Recht auf Leben und
körperliche Unversehrtheit …“ (Art. 2 Abs. 2) verwiesen. Abgesehen von den finanziellen Folgen im
Gesundheitswesen und volkswirtschaftliche Schäden im Unternehmensbereich.
Weitere Gutachten und Quellen:
Dr. Kuck, Bad Orb, „Ärzteforum Emissionsschutz“
http://www.vernunftkraft.de/de/wp-content/uploads/2009/04/2013-0830_%C3%84rzteforum_Windkraft-und-die-Auswirkungen-auf-die-Gesundheit-1.pdf
Dr. Joachim Feuerbacher "Gesundheitsgefahren durch Schall und Infraschall von WKA"
http://bnb-buocher-hoehe.de/images/dokumente/2012-10-10-Gesundheitsgefahren-1.pdf
Dr. Erwin Quambusch "Infraschall von Windkraftanlagen als Gesundheitsgefahr"
http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:X8iWB2wMPngJ:www.proliepnitzwald.de/downloads/InfraschallvonWindkraftanlagenalsGesundheitsgefahr.pdf+&cd=1&hl=de&ct
=clnk&gl=de
Gesundheitsrisiken durch Infraschall und tieffrequenten Schall von Windenergieanlagen von Dr. med.
Dorothea Fuckert und Dr. med. Manfred Fuckert,
http://www.opfer.windwahn.de/images/stories/PDF/Gesundheitsrisiken_ILFN_WEA_Drs_M_u_D_Fucke
rt_2014.pdf
Nina Pierpont "Wind Turbine Syndrome"
http://www.windturbinesyndrome.com/img/German-final-6-8-10.pdf
Eine Machbarkeitsstudie zu Wirkungen von Infraschall vom Umweltbundesamt „Für Mensch und
Windvorrang Umwelt“ hat den Stand des Wissens über Auswirkungen von Infraschall auf den
Menschen festgestellt! Bereits 2014 wurden in der Studie konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung
des Regelwerkes zum Immissionsschutz, zur TA Lärm und der DIN 45680 der Bundesregierung
unterbreitet, da laut dieser Studie beide Standards in der Anwendung bei großen WEA (> 2,5 MW),
ungeeignet sind (insbesondere im < 20Hz-Bereich).
Begründung:
Eine Überarbeitung ist bisher nicht erfolgt! Mit den gültigen aber ungeeigneten Regelwerken (TA-Lärm,
und DIN 45680) werden Gesundheitsrisiken für zahlreiche Menschen fahrlässig in Kauf genommen!
Demzufolge ist vor Genehmigung und Bau von WEA zwingend die Infraschall-Problematik mindestens
Standort bezogen (durch unabhängige Gutachten) zu klären.
Zu 1.2 Bürgerbeteiligung
Eine frühzeitige Bürgerbeteiligung wird außerordentlich begrüßt. Dabei muss jedoch sichergestellt
werden, dass mehrheitlicher Bürgerwille (z. B. Bürgerentscheid) und berechtigte nachvollziehbare
Einwendungen der Gemeinden und Bürger auch Berücksichtigung finden.
Warum werden die positiven Aspekte einer Bürgerbeteiligung schon im Zuge der Genehmigungsverfahren ausgehebelt, indem entwicklungsbedingt überholte und nicht mehr geeignete Regelwerke
(wie TA Lärm und DIN 45680) weiterhin zur Prüfung und Bewertung (auch im rechtsstaatlichen
Verfahren, Widerspruch und Klage) herangezogen werden?
Der Gemeinderat Weira hat die Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes (TFN) Windkraft im
Außenbereich beschlossen. Ein Planungsbüro wurde mit der Realisierung beauftragt. Die Gemeinde
geht davon aus, dass vor Inkraftsetzung des TFN keine „wilde“ Planung und Errichtung von WEA
außerhalb von Vorrangflächen/Gunsträumen genehmigt wird.
Die kostenfreie und unabhängige Beratung durch die eingerichtete Servicestelle Windenergie ist sehr
sinnvoll. Eine beratende Unterstützung bei der Aufstellung von Flächen- oder Teilflächennutzungsplänen Windenergie in den Gemeinden wäre äußerst hilfreich.
Vorschlag:
Es wird angeregt, die Servicestelle Windenergie auch für alle anderen erneuerbare Energien als
zentrale Ansprechstelle (Auskunft, Beratung, Unterstützung) zu nutzen. Ein Leitfaden und
Planungshandbuch für Thüringen sollte erstellt und eine gesamte thüringenweite Bestandsübersicht
geführt werden. Zudem wäre es sehr nützlich, (durch regelmäßigen Datenabgleich mit den anderen
Ländern) die bundesweite Bestands- und Leistungsentwicklung zu kennen und zu bewerten. So können
Fehlentwicklungen, Überlasten und unnötige Mehraufwendungen vermieden werden (Flexibilisierung
der Zielerreichung). Desgleichen sollte die Koordination mit vorhandenen Forschungseinrichtungen in
TH (Standortvorteil) sowie die Steuerung zur planmäßigen Entwicklung der erforderlichen
Infrastruktur erfolgen.
Zu 2. Vorranggebiete „Windenergie“
Zur Methodik und beabsichtigten formellen Verfahrensweise gib es grundsätzlich keine Einwände.
Zu 2.2.1 Weißflächen Anlage 1 und 2
Die nicht abschließende Übersicht der harten Tabuzonen wird sehr begrüßt. Sie sollte bei neuem
Schutz-bedarf mit hinreichender Begründung nach Inkrafttreten des Windenergieerlasses
fortgeschrieben werden.
Der in Anlage 1 unter Nr. 14 (Siedlungsbereich) angeführte Abstand (750/1000 Meter) ist für Anlagen
der neuen Generation (Stand der Technik) viel zu gering und nicht akzeptabel. Bei WEA der 3 MWKlasse wird ein Mindestabstand von 2000 Metern zum Siedlungsbereich gefordert. Experten und die
WHO empfehlen sogar 2 bis 10 km, um Gesundheitsrisiken und schädliche Wirkungen weitgehend
auszuschließen.
Begründung:
Mit der angestrebten Leistungserhöhung der WEA wird ebenso der Rotordurchmesser größer. Bis 2000
lag der Rotordurchmesser der Anlagen meist unter 50 Meter (m). In 2003 zwischen 60 und 90 m und in
2014 stieg der Rotordurchmesser auf 99 m und größer. Moderne Schwachwindanlagen haben zz.
Rotordurchmesser bis etwa 130 m. Die Verdopplung der Rotorblattlänge bewirkt mathematisch eine
Vervierfachung der Rotorfläche. Wenn immer größere Massen bzw. Windflächen (vgl. Rotorfläche)
bewegt werden, entsteht Infraschall. Wegen der großen Wellenlänge kann sich dieser physikalisch besser
ausbreiten als hörbarer Schall. Infraschall "umfließt" Hindernisse, weil die Trägheit keine große Rolle
spielt. Um stärker werdenden Infraschall abzuschwächen braucht man größere Abstände.
Daher ist die in Anlage 2 angeführte Begründung zur Abstandempfehlung von 750 oder 1000 m anhand
der Anlagenhöhe bis 150 m oder drüber, nicht allein ausschlaggebend. Vielmehr muss auch die
Rotorflügellänge mit berücksichtigt werden, da diese im Quadrat wirkt (A = π r², A = Kreisfläche,
r = Rotorflügellänge).
Nach § 9 Abs. 1 ThürWaldG werden nur einzelne, gemäß Rechtsverordnung ausgewiesene Parzellen
des Waldes mit einem empfohlenen Abstand von 300 m zu WEA als weiche Tabuzonen eingeordnet.
Die angrenzenden Flächen sind hier in der Regel auch Wald.
Dem Schutz des gesamten Waldbestandes wird insgesamt viel zu wenig Bedeutung beigemessen. Im
Windenergieerlass finden dabei weder die Waldschadensbilanz noch die steigende Waldbrandgefahr
aufgrund der Witterungsentwicklung (zunehmende Perioden extremer Trockenheit) Berücksichtigung.
Begründung:
TH hat bezüglich der Beseitigung von Waldschäden großen Nachholbedarf (Schadfläche mit 30 %
bundesweit „Spitzenreiter“). Mit der Errichtung von WEA im Wald werden die Schadflächen noch größer.
Da der Wald ein besonders brandgefährdetes Gebiet ist, stellen WEA hier vor allem in den
Sommermonaten und in Dürrezeiten eine zusätzliche hohe Brandgefahr dar (z. B. Feuerwurf am Rotor) In
2014 sind bundesweit ca. 200 WEA abgebrannt. Auf Grund ihrer Größe und Beschaffenheit sowie
fehlender Löschkonzepte müssen brennende WEA im Wald unkontrolliert abbrennen.
Deshalb sollten in zusammenhängenden großen und schützenswerten Waldflächen grundsätzlich
keine WEA errichtet werden (weiche Tabuzone). Erst dann wenn alle anderen Möglichkeiten zur
Windenergiegewinnung vollständig ausgeschöpft worden sind, kann die Errichtung dringend
erforderlicher WEA im Wald geprüft werden. Sollten infolge notwendigerweise WEA im Wald errichtet
werden, sind in jedem Fall automatische Feuerlöschanlagen thüringenweit zwingend vorzuschreiben
(Mindestanforderung!).
Quellen:
Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch 2014, s. Nr. 18.7
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/StatistischesJahrbuch/Umwelt.pdf?__blob=publicationFile
Gegen Windräder im Wald Reinhard Schneider Reinhard Schneider „Todesfalle Windrad“
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&ved=0CCAQFjAAahUKEwi_6eHG
5fvHAhVj_HIKHbnFB_w&url=http%3A%2F%2Fwww.nowneuanspach.de%2Fapp%2Fdownload%2F18501226%2FTodesfalle_Windrad_UJ_07_15.pdf&usg=AFQjCN
FJUL8UVNZTnx2g0x7mBVFM3JYGCg&sig2=vHXcU45SPFJq7uy-WKV59Q&cad=rja
Zu 2.2.2 Gunsträume
Die Feststellung der Eignung eines Standortes bezüglich des Mindestwindpotentials (min.
Windleistung 200 Watt/m²) ist sehr wichtig und äußerst sinnvoll - sichert so die Wirtschaftlichkeit der
WEA. Diese Mindestanforderung (!) sollte unbedingt und Abstrichs los ein Planungs- und StandortGenehmigungskriterium sein. So kann die Errichtung unwirtschaftlicher WEA überwiegend verhindert
und der Grundsatz „kostengünstige“ Entwicklung weitgehend realisiert werden.
Begründung:
Keinesfalls darf dem häufig geäußerten Argument, das wirtschaftliche Risiko liege allein beim Investor
oder Betreiber, gefolgt werden. Nach (unwirtschaftlicher) Stilllegung oder einer Insolvenz trägt oft
infolge vertraglich getroffener Regelungen oder bestehender gesetzlicher Bestimmungen der
Grundeigentümer bzw. der private oder kommunale Miteigner das Risiko für Bauruinen, Altlasten,
Rückbau, Verkehrssicherungspflicht etc. (vgl. § 836 BGB Haftung des Grundstücksbesitzers). Bei
massenhaften Altlasten von WEA wird ggf. das verbleibende Schadens- und Kostenrisiko über kurz oder
lang wieder an den Staat zurück fallen. Vorliegende Gutachten zur (Un-) Wirtschaftlichkeitsentwicklung
bestehender WEA belegen diese Annahme.
Quelle:
Bundesverband Windenergie e.V. Praxiserfahrungen mit der Wirtschaftlichkeit von Bürgerwindparks in
Deutschland 02-2013 von Werner Daldorf
http://www.energieagenturgoettingen.de/fileadmin/files/downloads/130213_Daldorf_Praxiserfahrungen_mit_BA__1_4rgerwindpa
rks.pdf
Zu 2.2.3 Entgegenstehende öffentliche Belange – einzelfallbezogene Abwägung
Die unbedingte Vorgabe einer automatischen Feuerlöschanlage zu jeder WEA im Wald sollte bereits
im Erlass geregelt werden (übergeordnete Bedeutung im Brand- und Katastrophenschutz) und nicht
nur als Nebenbestimmung beauflagt werden.
Begründung:
Siehe Anmerkung zu Anlage 2 und § 9 Abs. 2 Nr. 5.ThürWaldG.
Zu 2.2.4 Substanziell Raum geben
Eine erneute Betrachtung und Bewertung der weichen Tabuzonen sollte nur dann erfolgen, wenn der
tatsächliche Bedarf an Windenergie unter Berücksichtigung aller Formen der erneuerbarer Energien
im Verhältnis zu den Mengenzielen/Flächenzielen es alternativlos unbedingt erforderlich macht.
Begründung:
Der weltweite Klimaschutz ist ein sehr anspruchsvolles und äußerst komplexes Thema. Er kann weder im
Alleingang noch durch einseitige Fokussierung auf die Windenergie gelingen. Das Klima – d. h. die
Gesamtheit aller meteorologischen Vorgänge, die für den durchschnittlichen Zustand der Erdatmosphäre
verantwortlich sind - ist ein sehr empfindliches System. Klima wird nicht nur von Prozessen innerhalb der
Atmosphäre (z. B. CO2-Ausstoß), sondern auch durch Einflüsse vieler anderer Sphären der Erde (wie
Waldzustand, Vegetation, Gezeiten, Wasserkreislauf, Windgeschwindigkeit und -Strömungen,
Atmosphäre: Luftdruck/Feuchte/Ozon, Magnetfeld). Mit der zeitlichen, räumlichen und
meteorologischen Dimension des Klimas beschäftigt sich allein eine Wissenschaft. Meteorologie, die
Lehre von physikalischen und chemischen Vorgänge und Veränderungen in der Atmosphäre benötigt in
ihrer komplexen Wirkung nicht ohne Grund zur Darstellung die leistungsstärksten Rechnerkapazitäten
weltweit. Die wirklichen Folgen bei Eingriffen in die Natur und Umwelt sind oft nicht vorherzusehen.
Deshalb sollten erhebliche Eingriffe stets sorgsam und bei Notwendigkeit möglichst schonend erfolgen.
Nur so können Fehlentwicklungen (z. B. Umweltschaden größer als Nutzen, Fehlinvestitionen, unnötig
hohe Kosten und sinnlose „Verspargelung“ der Landschaft) verhindert werden.
Zu 3. Hinderniskennzeichnung
Nicht nur bei der Hinderniskennzeichnung sollte im Genehmigungsverfahren darauf hingewirkt
werden, Beeinträchtigungen richtiger Weise unter Beachtung Stand der Technik zu vermeiden. Dies
trifft insbesondere auch bei den Abstandsregelungen zu Siedlungsbereichen und Wohnbauflächen zur
Vermeidung gesundheitlicher Risiken und anderer schädlicher Beeinträchtigungen der Menschen zu.
Begründung:
WEA haben eine sehr lange Laufzeit und die technische Entwicklung schreitet unvorstellbar schnell voran
(„höher, größer, weiter“/leistungsstärker, wirtschaftlicher, profitabler). Vgl. auch Begründung zu Anlage
1 und 2.
Weira, 22. September 2015
gez. Martin Jacob
Bürgermeister