Für Marketingzwecke ab Liquidität? Wie geplant. Mit dem Lastschriftverfahren LSV+ ziehen Sie Forderungen von Ihren Kunden automatisch ein Verwendungszweck Und so funktioniert es Direkter Zahlungseinzug – zuverlässig und schnell Das Lastschriftverfahren LSV+ eignet sich für mittlere und grössere Firmen, die regelmässig Forderungen in Schweizer Franken und in Euro bei denselben Zahlungspflichtigen einziehen. Ihr Debitoreninkasso vollständig elektronisch Ihre Kunden erteilen Ihnen mit einer Belastungsermächtigung das Recht, die fälligen Forderungen direkt ihrem Bankkonto zu belasten. Diese Ermächtigung wird mit einem Widerspruchs recht erteilt. Ihre wichtigsten Vorteile Für das Inkasso erstellen Sie in Ihrer Debitorenbuchhaltung eine Datei mit den aktuellen Lastschriften aller Kunden, von denen Sie eine Belastungsermächtigung besitzen. Einfache Administration und Liquiditätsplanung • Verringerung des administrativen und operationellen Aufwands für Sie und Ihre Kunden • Erleichterung der Debitorenkontrolle und des Mahnwesens durch einfache Übernahme der Daten in Ihre Debitoren buchhaltung • Abgleich der offenen Posten in der Debitorenbuchhaltung mit dem LSV+-Avisierungsfile • Verbesserung der Liquiditätsplanung durch pünktliche Zahlungseingänge. Höhe und Zeitpunkt sind bei jedem Zahlungseingang bereits vorgängig bekannt. • Keine Druck- und Portokosten durch den Wegfall von Einzahlungsscheinen Voraussetzungen So profitieren Sie bereits mit geringen Investitionen Um LSV+ zu nutzen, benötigen Sie: • ein UBS Konto; • eine Belastungsermächtigung von allen Kunden, bei denen Sie Forderungen in Schweizer Franken oder in Euro per LSV+ einziehen möchten; • eine Business Software mit UBS KeyDirect- und LSV+-Schnitt stelle. Beachten Sie bitte hierzu unsere detaillierte Partnerlis te im Internet. Falls Ihre Anwendung nicht über eine solche Schnittstelle verfügt, können Sie mit einem LSV+-Erfassungs programm arbeiten. Die Übermittlung der Daten erfolgt in diesem Fall mit payCOMweb der SIX Interbank Clearing AG. • Ihre Kunden benötigen ein Konto bei einer Bank in der Schweiz oder Liechtenstein (LSV+-Einzüge bei Postkonten sind nicht möglich). Nachdem Sie die Lastschriften elektronisch signiert haben, übermitteln Sie uns die Datei direkt aus Ihrer Business-Soft ware via UBS KeyDirect oder via SWIFT for Corporates – FileAct. Mit UBS KeyLink können Sie uns ebenfalls die Datei direkt übermitteln. Die Belastungen können für jeden Bank werktag bis zu 30 Tage im Voraus frei terminiert werden. Nach erfolgreichem Einzug der ausstehenden Posten steht Ihnen via UBS KeyDirect, UBS KeyLink, SWIFT for Corporates – FileAct oder UBS e-banking eine Avisierungsdatei zur Ver fügung, mit welcher Sie anhand der Referenznummern Ihre offenen Posten in Ihrer Debitorenbuchhaltung abgleichen können (analog BESR). So sind Sie (ohne Widerspruch inner halb 30 Tagen durch den Zahlungspflichtigen) bereits drei Tage nach Valuta Ihrer Einzüge über den definitiven Stand Ihrer Forderungen informiert. Alternativ können Sie die LSV+-Datei mit payCOMweb direkt bei der SIX Payment Services AG einliefern. Ablaufschema Einlieferung der Lastschrift via payCOMweb Zahlungsempfänger Einlieferung der Lastschrift via UBS 2 Gutschrift / Avisierung LSV+-Eingänge 8 UBS 7 Gutschrift SIC AG 1 Belastungsermächtigung 6 Zahlung Zahlungspflichtiger LSV+Vorsystem SIC / euroSIC Belastung 5 Belastungsermächtigung 1 3 Auftrag zur Belastung Bank Zahlungspflichtiger 4 Berechtigungsprüfung Alternativprodukte Kontakt UBS BESR Versand von Rechnungen mit Einzahlungsscheinen und effiziente Abwicklung von Zahlungseingängen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie gerne unter der UBS KeyDirect Hotline 0848 807 848. E-Rechnung Versand von elektronischen Rechnungen an Ihre Debitoren zur Etablierung eines effizienten Rechnungsprozesses ohne Medienbrüche in Ihrem Unternehmen. Weitere Informationen zum Zahlungsverkehr finden Sie unter ubs.com/cashmanagement SEPA-Basislastschriftverfahren Ziehen Sie Ihre Euro-Forderungen im SEPA-Raum einfach und sicher mit dem SEPA-Basislastschriftverfahren mit Wider spruchsrecht ein. Diese Publikation dient ausschliesslich zu Ihrer Information und stellt keine Empfehlung, kein Angebot, keine Offerte oder keine Aufforderung zur Offertstellung dar. Bevor Sie eine Entscheidung treffen, sollten Sie eine entsprechende professionelle Beratung in Anspruch nehmen. Bitte beachten Sie, dass UBS sich das Recht vorbehält, die Dienstleistungen, Produkte sowie Preise jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern. Einzelne Dienstleistungen und Produkte sind rechtlichen Restriktionen unterworfen und können deshalb nicht uneingeschränkt weltweit angeboten werden. Die vollständige oder teilweise Reproduktion ohne Erlaubnis von UBS ist untersagt. © UBS 2015. Das Schlüsselsymbol und UBS gehören zu den geschützten Marken von UBS. Alle Rechte vorbehalten. November 2015. 82588D
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