Dezernat Arbeitsschutz und Sozialversicherung für Sicherheitstechnik des Landwirtschaft, Forsten und Regierungspräsidiums Kassel Gartenbau (SVLFG) Genehmigung und Überwachung von Biogas- und Tierhaltungsanlagen Überwachung aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht Dipl.-Ing. Ralf Baier Dipl.-Ing. Karlheinz Kappes 1 Überwachung von Biogas- und Tierhaltungsanlagen Duales System im Arbeitsschutz Beratung und Überwachung obliegen sowohl den staatlichen Arbeitsschutzbehörden (RP´en) als auch den Unfallversicherungsträgern (SVLFG, BG ETEM, BG RCI) Welche Regelungen gibt es ? • ArbeitsSchutzGesetz ArbSchG • Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV • Gefahrstoffverordnung GefStoffV • TRGS 529 • DGUV-Regel 113-001 Beispielsammlung Punkt 4.8 • Biostoffverordnung BiostoffV • Arbeitsstättenverordnung ArbStättV • Arbeitsicherheitsgesetz ASiG • Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz SVLFG | Bereich Prävention VSG 2 Überwachung von Biogas- und Tierhaltungsanlagen Was ist zu beachten ? Dokumentationspflichten („Papierkram“) • Gefährdungsbeurteilung mit Ex-Schutzdokument • Dokumentation der Prüfungen (Prüfberichte) • externe durch ZÜS oder Befähigte Person • eigene Prüfungen und Kontrollen • Betriebsanweisungen • Dokumentation der Unterweisung • Teilnahmebescheinigungen an Erst- und Wiederholungsschulungen zur Fachkunde für Betreiber SVLFG | Bereich Prävention 3 Überwachung von Biogas- und Tierhaltungsanlagen Was ist zu beachten ? Neue zweitägige Betreiberschulung Biogas verbindlich vorgeschrieben in der TRGS 529 Alternative/Regelbetreuung Schulung zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilung und Ex-Schutz-Dokument (eintägig) Neuordnung der Prüfungen nach BetrSichV (Ex-Schutz): • • • • Prüfung vor Inbetriebnahme (§ 15 BetrSichV) wiederkehrende Prüfung alle 6 Jahre (§ 16 BetrSichV) wiederkehrende Prüfung alle 3 Jahre (§ 16 BetrSichV) jährlich wiederkehrende Prüfung (§ 16 BetrSichV) Prüfen darf neben einer zugelassenen Überwachungsstelle auch eine „zur Prüfung befähigte Person“. SVLFG | Bereich Prävention 4 Überwachung von Biogas- und Tierhaltungsanlagen Was ist zu beachten ? Weitere Prüfungen nach BetrSichV (Druckanlagen, z. B. Druckbehälter eines Kompressors): a. b. c. Prüfung vor Inbetriebnahme (= i. d. R. „nur“ Prüfung am Aufstellungsort) wiederkehrende innere Prüfung alle 5 Jahre wiederkehrende Festigkeitsprüfung alle 10 Jahre Prüfen darf für a. – c. - bei Druck * Liter > 1000 eine zugelassene Überwachungsstelle - bei Druck * Liter ≤ 1000 eine zur Prüfung befähigte Person (Ausnahme Prüfung vor Inbetriebnahme => ZÜS ). Weitere Prüfungen nach BetrSichV (Maschinen und Anlagen, z. B. Stapler, Radlader): a. b. c. Prüfung vor Inbetriebnahme (§ 14 BetrSichV) wiederkehrende Prüfung i. d. R. jährlich arbeitstäglich auf ordnungsgemäßen Zustand Prüfen darf eine zur Prüfung befähigte Person. SVLFG | Bereich Prävention 5 Überwachung von Biogas- und Tierhaltungsanlagen Arbeitsschutzdezernate der Regierungspräsidien Abteilung Prävention in der SVLFG Stellungnahme im Genehmigungsverfahren nach BImSchG (Dez. AS) sowie ergänzende Stellungnahme auf besondere Anforderung der Genehmigungsbehörde (SVLFG) Formulieren von Nebenbestimmungen im Genehmigungsverfahren Beratung des Unternehmers vor oder/und während der Bauphase einschl. Beratung zur BaustellV Beratung zur Anlagensicherheit: Ex-Schutz, Druckbehälter etc. – Überwachung der Prüfpflichten nach BetrSichV §§ 15/16 Beratung zu Prüfpflichten nach BetrSichV im Rahmen der turnusmäßigen Besichtigung der versicherten Betriebe und Beratung zur Mängelbeseitigung aus diesen Prüfungen (SVLFG). Bei wesentlichen Verstößen gegen die Prüfpflicht bei überwachungsbedürftigen Anlagen Information an RP SVLFG | Bereich Prävention 6 Überwachung von Biogas- und Tierhaltungsanlagen Arbeitsschutzdezernate der Regierungspräsidien Abteilung Prävention in der SVLFG Überwachung aller Arbeitsschutzvorschriften aus ArbSchG, VSG und weiteren Verordnungen (BetrSichV, ArbStättV, GefStoffV, BiostoffV, ....) Vorhandensein und Plausibilität von Ex-Schutz-Dokument und Gefährdungsbeurteilung Unterstützung und Beratung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen, Unterweisung Umfassende Besichtigung und Beratung der Mitgliedsbetriebe zu relevanten Themen des Arbeitsschutzes Überwachung der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung der Betriebe (Sichtung der Verträge bei Regelbetreuung / Überwachung der Teilnahme am LUV-Modell) SVLFG | Bereich Prävention 7
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