Überwachung von genehmigungsbedürftigen Anlagen

Überwachung von
genehmigungsbedürftigen Anlagen
im Land Brandenburg
Dipl.-Ing. Antje Wolf
24.09.2015
Anlagenüberwachung
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Wahrnehmung der Überwachung
24.09.2015
•
Überwachung von genehmigungsbedürftigen Anlagen obliegt dem
Landendesamt für Umwelt, Gesundheit
und Verbraucherschutz (LUGV)
•
Aufteilung in 3 Regionalbereiche mit
jeweils 2 Überwachungsreferaten
•
im Land Brandenburg sind insgesamt
ca. 8.400 genehmigungsbedürftige
Anlagen zu überwachen
Anlagenüberwachung
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Objekte und Ziele der Überwachung
• genehmigungsbedürftige Anlagen
– genehmigungsbedürftig nach dem
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
– Auflistung im Anhang zur 4. Verordnung zur Durchführung des
BImSchG (abschließend, branchenbezogen)
• Überwachung
– Basis: § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz
– Kontrolle der Einhaltung von Umweltstandards (Gesetze,
Verordnungen, Richtlinien aus Deutschland und EU)
– Problemfelder: luftverunreinigende Stoffe, Geräusche, Gerüche,
Abfallentsorgung, Erschütterungen, Anlagensicherheit
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Gliederung der Überwachung
Überwachung
Prüfung von
Unterlagen
Vor Ort
Erstrevision
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Regelüberwachung
anlassbezogene
Überwachung
Anlagenüberwachung
Genehmigungen
Anzeigen
Berichte
Mitteilungen
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Überwachung - Vor Ort
Erstrevision
Regelüberwachung
anlassbezogene
Überwachung
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• Kontrolle Vorhabensrealisierung nach
Genehmigung (mit anderen Behörden)
• turnusmäßig nach Überwachungskonzept/-plan
- Anlagen, die der Industrie-Emissionsrichtlinie
(IE-RL) unterfallen
- sonstige genehmigungsbedürftige Anlagen
• abfallrechtliche Kontrollen
• Beschwerdefall
• Sachverhaltsermittlungen
(z. B. Vollzug einer Anordnung, Messungen)
• nach Betriebseinstellung
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Ablaufschema
Überwachung - Vor Ort (1)
Vorbereitungsphase
Studium von Genehmigungen / Berichten / sonstigen Unterlagen
zu den Themen Luftpfad und Abfallüberwachung
Konzept erarbeiten (ggf. checklistengestützt)
- was ist zu inspizieren
- welche Probleme sind zu besprechen
- welche Unterlagen sind einzufordern
optional Einladung anderer Teilnehmer
(bei Anlagen der IE-RL Pflicht)
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Ablaufschema
Überwachung - Vor Ort (2)
Vor-Ort-Phase
Koordination, Moderation, Leitung
Überwachung gemäß Konzept / Checkliste
- Prüfung der Anlagenidentität
- Genehmigungskonformität (Auflagen)
- Abfallströme (bei Zuständigkeit)
Auswertung von Feststellungen vor Ort
Beweismittelsicherung
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Ablaufschema
Überwachung - Vor Ort (3)
Nachbereitungsphase
Erstellung des Ergebnisprotokolls und Versand an Beteiligte
Gebührenbescheid
Pflege Anlagendatenbank
ggf. Verwaltungshandeln
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Überwachung
Prüfung von Unterlagen (1)
•
Genehmigungen
Überprüfung und ggf. Anpassung der Genehmigung
 wenn Schutz der Allgemeinheit / Nachbarschaft nicht mehr
gewährleistet ist
 bei wesentlichen Änderungen des Standes der Technik
 zur Verbesserung der Betriebssicherheit
 wenn neue umweltrechtliche Vorschriften dies erfordern
 insbesondere bei Anlagen der IE-RL: innerhalb von 4 Jahren
nach Veröffentlichung der BVT-Schlussfolgerungen
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Überwachung
Prüfung von Unterlagen (2)
•
Anzeigen
Überprüfung und Bescheidung von Anzeigen zu Anlagenänderungen
(§ 15 BImSchG)
•
Berichte
Prüfung unterschiedlichster Berichte / Mitteilungen z. B. aus
 genehmigungsrechtlichen Auflagen (wie Messungen und Analysen)
 gesetzlichen Vorgaben
 bundesrechtlichen Verordnungen (wie Verordnungen zur
Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes)
 europäischen Verordnungen (wie PRTR, TEHG)
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- Verwaltungshandeln -
Werden im Ergebnis der Anlagenüberwachung Verstöße gegen
Genehmigungen / Umweltgesetze und –verordnungen / abfallrechtliche
Gesetzgebung festgestellt, zieht dies Verwaltungshandeln nach sich
z. B. in Form von:
• Ordnungswidrigkeitenverfahren
• Ordnungsverfügungen ggf. verbunden mit Zwangsmitteln
(§ 17, 20 Bundes-Immissionsschutzgesetz,
§ 62 Kreislaufwirtschaftsgesetz)
• Einleitung von Strafverfahren
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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