Lithium - Batterien - Luftfahrt Bundesamt

Das Luftfahrt-Bundesamt
Sachgebiet Gefahrgut informiert
Verbot von Lithium Ionen Batterien als Fracht auf
Passagierflugzeugen
Durch den Beschluss der International Civil Aviation Organization (ICAO) ist mit Wirkung
vom 01.04.2016 der Transport von:
LITHIUM IONEN Batterien (UN3480)
als Fracht auf Passagierflugzeugen verboten.
Der Transport dieser Batterien als Fracht auf Nur – Frachtflugzeugen (CAO) ist jedoch
weiterhin unter Einhaltung der Verpackungsvorschriften zulässig.
Die bestehenden Regelungen für Passagiere zur Mitnahme von gefährlichen Gütern
nach ICAO TI Teil 8 Kapitel 1 sind nachzulesen unter:
http://www.lba.de/DE/Betrieb/Gefahrguttranssport/Gefahrguttransport_node.html
Luftfahrt-Bundesamt, Außenstelle Frankfurt, Sachgebiet Gefahrgut,
Kelsterbacher Str. 23, 65479 Raunheim,
E-Mail: [email protected], Fax: 0531-2355-3398
Erstellt am 3.3.2016, Seite 1 von 1