Das Luftfahrt-Bundesamt Sachgebiet Gefahrgut informiert Verbot von Lithium Ionen Batterien als Fracht auf Passagierflugzeugen Durch den Beschluss der International Civil Aviation Organization (ICAO) ist mit Wirkung vom 01.04.2016 der Transport von: LITHIUM IONEN Batterien (UN3480) als Fracht auf Passagierflugzeugen verboten. Der Transport dieser Batterien als Fracht auf Nur – Frachtflugzeugen (CAO) ist jedoch weiterhin unter Einhaltung der Verpackungsvorschriften zulässig. Die bestehenden Regelungen für Passagiere zur Mitnahme von gefährlichen Gütern nach ICAO TI Teil 8 Kapitel 1 sind nachzulesen unter: http://www.lba.de/DE/Betrieb/Gefahrguttranssport/Gefahrguttransport_node.html Luftfahrt-Bundesamt, Außenstelle Frankfurt, Sachgebiet Gefahrgut, Kelsterbacher Str. 23, 65479 Raunheim, E-Mail: [email protected], Fax: 0531-2355-3398 Erstellt am 3.3.2016, Seite 1 von 1
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