Luftfahrt-Bundesamt, Außenstelle Frankfurt Sachgebiet Gefahrgut Kelsterbacher Str. 23, 65479 Raunheim ___________________________________________________________________ Das Luftfahrt – Bundesamt, als zuständige nationale Aufsichtsbehörde im Luftverkehr, legt hiermit folgende Regelungen für die Erteilung des Qualifikationsnachweises für Ausbilder fest: 1 Geltungsbereich und rechtliche Grundlage ICAO T.I., §27 LuftVG i.V.m. §78 LuftVZO, Verordnung (EU) Nr. 965/2012, NfL 2-238-16 und deren Kommentierung. 2 Anmeldung und Zulassung zur Prüfung Es ist eine schriftliche Anmeldung an die zuständige Aufsichtsbehörde im Luftverkehr erforderlich, die folgende Unterlagen beinhaltet: a b c gültiges Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung der Personalkategorie 6 Nachweis über die Erfahrungen im Umgang mit gefährlichen Gütern im Lufttransport Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation nach §3 der Ausbildereignungsverordnung oder Nachweis didaktischer Fähigkeiten Über die Zulassung zur schriftlichen Prüfung entscheidet die zuständige Aufsichtsbehörde im Luftverkehr: Luftfahrt – Bundesamt Außenstelle Frankfurt Sachgebiet Gefahrgut Kelsterbacher – Str. 23 65479 Raunheim 3 Qualifikationsnachweis A Für das Lösen der Prüfungsaufgaben stehen 4 Stunden zur Verfügung B Zugelassen für die Prüfung sind folgende Hilfsmittel: a b c Rev. 6-2015, 25.01.2016 Schreibutensilien Taschenrechner die gültige Fassung der ICAO T.I. und/oder die englische oder deutsche Ausgabe der IATA-DGR in schriftlicher Form Seite Luftfahrt-Bundesamt, Außenstelle Frankfurt Sachgebiet Gefahrgut Kelsterbacher Str. 23, 65479 Raunheim ___________________________________________________________________ C Nicht zugelassene Hilfsmittel Elektronische Ausgabe der ICAO T.I. bzw. der IATA DGR, Mobiltelefone, Aufzeichnungs- und Wiedergabegeräte jeglicher Art D Täuschungsversuch Ein/e Prüfungsteilnehmer/in wird sofort von der Prüfung ausgeschlossen, wenn er/sie einen Täuschungsversuch unternimmt. Die Prüfung gilt dann als nicht bestanden. Als Täuschungsversuch gelten unter anderem: a b c Verwendung unerlaubter Hilfsmittel Gespräche mit anderen Prüfungsteilnehmern Verbringen von Prüfungsunterlagen aus dem Prüfungsraum E Zum Bestehen des schriftlichen Qualifikationsnachweises sind mindestens 80 Prozent erforderlich. F Mündliche und schriftliche Auskünfte zu Prüfungsfragen und Ihren Antworten werden nicht erteilt. G Eine Einsichtnahme in die Unterlagen des Qualifikationsnachweises nach Abschluss der Prüfung wird nur gestattet, sofern der Qualifikationsnachweis nicht bestanden wurde. I 4 Die Prüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden. Erteilung des Qualifikationszertifikates Das Qualifikationszertifikat wird bei Bestehen auf 5 Jahre erteilt. Dieses Zertifikat verliert seine Gültigkeit, sofern die in der NfL 2-238-16 Abs. 3 (Pkt. A) geforderte Qualifikation der Personalkategorie 6 unserer Dienststelle nicht vorgelegt wird. Rev. 6-2015, 25.01.2016 Seite Luftfahrt-Bundesamt, Außenstelle Frankfurt Sachgebiet Gefahrgut Kelsterbacher Str. 23, 65479 Raunheim ___________________________________________________________________ 5 Verlängerung des Qualifikationszertifikates für Ausbilder Der Zertifikatsinhaber hat mindestens drei Monate vor Ablauf des Qualifikationszertifikates (5 Jahre) eine erneute Anmeldung zur Prüfung bei der Behörde zu stellen. Nach bestandener schriftlicher Prüfung wird die Qualifikation für Ausbilder auf weitere 5 Jahre erteilt. 6 Mitteilung über das Bestehen oder Nichtbestehen Das Ergebnis der Prüfung wird dem/der Prüfungsteilnehmer/in zeitnah schriftlich in einem Bescheid mitgeteilt. 7 Rückfragen Für Rückfragen im Bereich Gefahrgutschulungen stehen Ihnen: Herr Brockhaus Sachgebietsleiter Tel.: 0531 2355 3350 E-Mail: [email protected] Frau Günther Sachbearbeiterin Tel.: 0531 2355 3353 E-Mail: [email protected] Herr Schulmeyer Sachbearbeiter Tel.: 0531 2355 3352 E-Mail: [email protected] Frau Becker Sachbearbeiterin Tel.: 0531 2355 3360 E-Mail: [email protected] Herr Bender Sachbearbeiter Tel.: 0531 2355 3356 E-Mail: [email protected] Frau Tel.: 0531 2355 3354 E-Mail: [email protected] zur Verfügung. Rev. 6-2015, 25.01.2016 Seite
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