UNESCO-Welterbe-Nominierungsdossier Great Spas of Europe Bad

Entwurf
UNESCO Welterbe-Nominierungsantrag Great Spas of Europe Deutschland
UNESCO-Welterbe-Nominierungsdossier
Great Spas of Europe
Bad Pyrmont
Stand: 01.10.2015
Quellen: Auszug Entwurf gemeinsames Nominierungs-Dossier der sechs deutschen Bewerber
(Allgemeiner Teil, Gesetze und andere Regelungen auf Bundes- und Landesebene)
Auszug Entwurf Teil- Nominierungs-Dossier Bad Pyrmont (stadtspezifisch)
1. Bestimmung des Gutes
1.a Vertragsländer
Czech Republic, Federal Republic of Germany, Republic of Austria, Italy, Kingdom of Belgium,
French Republic, United Kingdom of Great Britain & Northern Ireland
1.b Regionen
Deutschland
Federal State Baden-Württemberg,
Karlsruhe Region
BW
Federal State Bavaria,
Lower Franconia (Unterfranken)
BY
Federal State Hesse,
Darmstadt Region
HE
Federal State Lower Saxony,
Hannover Region
NI
Federal State Rhineland-Palatinate,
Rhein-Lahn-Region
RP
1.c Name des Gutes
Great Spas of Europe
1.d Geographische Koordinaten zur nächstgelegenen Sekunde
DEU-BW-01
DEU-BY-01
DEU-RP-01
DEU-HE-01
DEU-HE-02
DEU-NI-01
Baden-Baden
Bad Kissingen
Bad Ems
Bad Homburg vor der Höhe
Wiesbaden
Bad Pyrmont
N 48°45´43"
N 50°11´55"
N 50°20´3"
N 50°13´44"
N 50°05´05"
N 51°59´00"
E 08°14´27"
E 10°04´33"
E 07°43´9"
E 08°37´39"
E 08°14´51"
E 09°16´00"
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1.e Karten
siehe Anhang 1
1.f Ha-Angaben des Gebiets des eingetragenen Guts, Pufferzone und Gesamtfläche
Fläche des Schutzguts in ha
Fläche der Pufferzone in ha
28 ha
102 ha
Gesamtfläche in ha
130 ha
2. Beschreibung des Gutes
2.a Beschreibung des Gesamtgutes
2.a.1
Geographische Lage und Hinweise auf die Einbettung in die
Landschaft (Berge, Flüsse, etc.)
Bad Pyrmont liegt, eingebettet in das westliche Weserbergland, in einem hufeisenförmig,
von Höhen umgebenen Talkessel. Das Felsgerüst der Pyrmonter Landschaft besteht aus
Buntsandstein, Muschelkalk und in der weiteren Umgebung aus Keuper, den Gesteinen
der Triasformation. Pyrmont und seine nähere Umgebung weisen besonders viele
Verwerfungsspalten auf. Ihr Verlauf ist durch das Vorkommen der Mineralquellen
gekennzeichnet. Die Emmer, Nebenfluss der Weser, durchquert den Pyrmonter Talkessel.
2.a.2
Prägnante Beschreibung der einzelnen im Gut liegenden
stadträumlichen Bereiche wie Altstadt, Bäderviertel, Kurgebiet, Villenquartiere, mit
ihrer Bebauung und Grünanlagen sowie ihre (heute noch nach-vollziehbaren)
städtebaulichen Verbindungen zueinander und zur Landschaft
Der historische Siedlungskern, der im Mittelalter das Pyrmonter Tal geprägt hat, sind die
Dörfer Oesdorf und Holzhausen, welche heute als Ortsteile östlich und westlich an das
Gut angrenzen. In dieser Zeit war Lügde, das sich schon früh zu einer befestigten
Ackerbürgerstadt entwickelt hatte, das Zentrum der Besiedlung des Tales. Der
karolingische Bau der St. Kilianskirche ist ein ebenso frühes Baudenkmal wie die Reste
einer Burganlage auf dem Schellenturm, die ab 1184 das Lehen über dieses Tal ausübte
und zugleich der weiträumigen Sicherung der Metropole Köln diente.
Die Nordseite des Gutes wird durch eine Hügelkette mit den Bergen „Kalte Nase“,
„Bomberg“, „Pyrmonter Berg“, „Schellenberg“, „Hohe Stolle“ sowie dem „Königsberg“
begrenzt. Auf dem Bomberg markiert der von der Spelunkengilde 1883 gebaute
Spelunkenturm den närdlichen „Point de vue“ der Achse Klosterallee mit Verlängerung
durch die Bombergallee. Der Turm befindet sich heute im Besitz der Stadt Bad Pyrmont
und bietet einen einmaligen Ausblick über das gesamte Gut sowie das komplette
Pyrmonter Tal. Östlich auf dem Königsberg befindet sich mit der Ruine „Hünenburg“ der
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älteste Nachweis der Besiedelung des Pyrmonter Tales. Datiert wird die Ruine auf das 9.10. Jahrhundert. Auf dem höchsten Punkt des Königsberges steht der 1912-1913 erbaute
Bismarckturm, gestaltet durch den Baumeister Riemenschneider aus Pyrmont. Nordöstlich
des Königsberges findet man den 1824 aufgebauten Schellenturm, welcher aus
Materialien der auf das Jahr 1184 datierten Burg Schell erbaut wurde.
Das Gut setzt sich aus dem Alleensystem, dem inneren Kurpark, der Schlossinsel, der
Brunnenstraße und dem Brunnenplatz zusammen. Dieses Kurzentrum hebt sich in seiner
Struktur deutlich ab von den dörflichen Gegenbenheiten der östlich und westlich vom Gut
befindlichen Dörfer Oesdorf und Holzhausen. Der Bad Pyrmonter Brunnenplatz mit
seinem Brunnentempel und der Wandelhalle bildet den Mittelpunkt des Kurortes. Als
Gesamtkomplex wurde dieses Areal 1923/1924 vom hannoverschen Architekten Alfred
Sasse (1870-1937) im Auftrage von Preußen geplant und realisiert. Der Hyllige Born ist
das städtebauliche Zentrum. Auf dem Tempel laufen die Hauptallee, die Hylligen-BornAllee und die Brunnenstraße im rechten Winkel zu. Die Hauptallee und die Brunnenstraße
haben in ihrem Ursprung die gleiche Länge.
Auf der westlichen Seite vom Brunnenplatz befindet sich das Fürstliche Badelogierhaus
(heute der Fürstenhof), das 1777 von einer Aktiengesellschaft der ostindischen
Handelscompanie als Kurhotel gebaut wurde. Heute ist der Fürstenhof Teil des
Steigenberger Bad Pyrmonts, das sich entlang der Hauptallee Richtung Süden ausbreitet.
Rechts und links vom Eingang in die Hauptallee ist der Brunnenplatz geprägt von zwei
Gebäuden aus der Zeit um 1780. Haus Ockel und Haus Uslar, beide verputzte
Fachwerkbauten, sind geprägt vom Zeitalter des Klassizismus. In östlicher Richtung,
schon jenseits der Kirchstraße auf der anderen Seite, befindet sich mit dem Hotel
Hemmerich ein palastartiger, verputzter Fachwerkbau, der auch um 1780 entstanden ist.
Dieses Gebäude zählt zu den vornehmen Hotels am Eingang der Brunnenstraße.
Die Stadtkirche (die Christuskirche) am Fuße der Friedrichstraße oberhalb der
Wandelhalle wird von 1875 bis 1877 in gotischem Stil vom Architekten August Orth erbaut
und versteht sich als das christliche Zentrum für die Kurgäste.
Die Brunnenstraße, nach 1720 als Neustadt Pyrmont angelegt, ist eine in zwei Ebenen
geplante Allee, die den Weg zu den Logierhäusern weist. Zwei Sehenswürdigkeiten sind
das Fachwerkhaus „Alter Fritz“ und der „Ratskeller“, in denen der preußische König
Friedrich der Große (1744 und 1746) und Zar Peter (1716) logierten. Vom Brunnenplatz
aus erstreckt sich in südlicher Richtung die Hauptallee. Einige Boutiquen-Gebäude aus
dem 18. und 19. Jahrhundert sind sehenswert, die Fürstliche Konditorei, heute
Schinkenkrug, und das Schauspielhaus, das 1818 vom Bauherrn August Pichler mit
klassizistischer Fassade gebaut wurde, stehen für das Freizeitverhalten der Kurgäste. Als
Begrenzung des Kurparks wurde 1926 bis 1928 im Auftrage Preußens das
Lesesaalgebäude, die Arkaden und das Konzerthaus unter der Bauleitung von Baurat
Brodführer errichtet. Festung und Schloss Pyrmont begrenzen den südlichen Teil des
Kurparks. Von 1526 bis 1562 als Festung erbaut, sind die Gebäude der
Renaissancefestung 1706 bis 1710 als Barockgebäude der Sommerresidenz der Fürsten
zu Waldeck und Pyrmont verändert worden. Von 1984 bis 1987 wird die gesamte Anlage
zum kulturellen Zentrum der Stadt ausgebaut.
Der innere Kurpark wird geprägt von der Klosterallee und der auf Höhe des 1899
gebauten Kurhotels nach Westen abgehenden Springbrunnen-Allee. Umrahmet werden
diese von einer Parklandschaft im „landschaftlichen Stil“ und verschiedenen
Sondergärten. Herausragende Stellung nimmt hier der östlich an die Schlossgraft
angrenzende Palmengarten ein. Gestaltet durch die Gartenarchitekten Julius Trip und
erweiternd durch den Hofgartendirektor Werner Dirks bis 1913 ist dieser Garten bis heute
ein Hauptanziehungspunkt der Besucher. Besonders erwähnenswert ist noch der von den
gleichen Gartenarchitekten gestaltete Malerblick am westlichen Rand des Kurparks.
Die Pufferzone um das Gut sind im Norden und Süden überwiegend die äußeren KurparkAnlagen mit den Schlossgärten, dem Bergkurpark, dem Friedrichspark und dem
Hirschpark. Die östliche Hälfte der Pufferzone wird durch Bebauung geprägt. Im südlichen
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Kurbezirk befinden sich überwiegend Gründerzeitvillen, die meist zu kurdienlichen
Zwecken (Arztpraxen, Gastgeber, Seniorenwohnheime) genutzt werden. Der nördliche
Kurbezirk ist geprägt durch Einfamilienhäuser aus mehreren Bebauungsphasen.
Ein besonderes Naturdenkmal befindet sich im nordöstlichen Bereich der Pufferzone. In
der von dem Badearzt Seip im 18. Jahrhundert entdeckten Kaverne tritt durch die
besonderen geologischen Bedingungen im Tal natürliche Kohlensäure an die Oberfläche.
Heute ist diese in einem Pavillon aus den 1990iger Jahren erlebbar.
Der zentrale Kurbezirk zeigt in den Bereichen östlich der Hauptallee die ältesten
Bebauungen rund um den Altenauplatz und den Kaiserplatz. Zentral auf dem Altenauplatz
steht die 1858 aufgestellte Drakevase des pyrmonter Bildhauers Friedrich Drake. Der
südlich davon befindliche Kaiserplatz wird von dem 1897 aufgestellten Kriegerdenkmal
dominiert.
2.a.3
Anzahl und Charakteristika der Heilquellen, ihre Lage und
balneotherapeutischen Aspekte der Anwendung wie Trinkkuren, Dampfbäder etc.
In der Geschichte dieses Kurortes lassen sich insgesamt 19 Heilquellen benennen, von
denen heute noch sechs Quellen für Therapiezwecke genutzt werden. Es handelt sich um
mineralhaltige Eisensäuerlinge und salzhaltige Mineralquellen. Die eisenhaltigen
Säuerlinge sind heute der Hyllige Born, die Helenenquelle, die Friedrichsquelle und die
Trampelsche Quelle. Es sind überwiegend Calzium-Magnesium-Hydrogencarbonat-SulfatSäuerlinge. Bei der Wolfgang-Quelle und der Hufelandquelle handelt es sich um
Nathrium-Chlorid-Sulfat-Wasser. In jedem Fall werden in der Wandelhalle und im KöniginLuise-Bad die Quellen zu Trink- und Badezwecken genutzt. Anwendungsbereiche der
natürlichen Heilwasser sind chronische Magenschleimentzündungen, Funktionsstörungen
von Leber, Gallenblase und Bauchspeicheldrüse, sie regen die Verdauung an, helfen bei
Eisen- und Calziummangel und bei Harnweginfekten und unterstützen die
Osteoporosebehandlung. Ein einzigartiges Naturphänomen in Europa ist die Dunsthöhle.
CO²-Gas tritt hier durch Risse und Gesteinsklüfte als Quellspalte an die Oberfläche, ohne
dass Wasser mit an die Erdoberfläche geführt wird. Seit 1712 ist die Dunsthöhle bekannt
und gilt als bemerkenswertes Naturphänomen, das heute noch mit Experimenten
vorgeführt wird.
Die Badekur ist durch die Opfergaben des Pyrmonter Brunnenfundes (1. bis 4. Jh. n. Chr.)
überliefert. Der Hyllige Born wurde in seiner Frühzeit als Bade- und Trinkbrunnen
gleichermaßen genutzt. Seit dem 17. und 18. Jh. wurde mit großem Erfolg die Trinkkur in
Verbindung mit dem Spaziergang bevorzugt. Das Heilwasser der Hauptquellen wurde in
Flaschen europaweit verschickt. In der Nähe der salzhaltigen Wolfgang- und
Hufelandquelle wurden im frühen 19. Jh. Salinen errichtet, um Salz zu gewinnen.
2.b Geschichtliche Entwicklung
Das Kurwesen von Bad Pyrmont hat seinen Ursprung bereits in der kaiserzeitlichen Zeit der
ersten vier Jahrhunderte nach Christi Geburt. Das Wissen um die frühe Verehrung, der
Brodelbrunnen-Quelle, manifestierte sich aber erst 1863, als bei der Neufassung des
Brodelbrunnens auf dem Brunnenplatz der „Pyrmonter Brunnenfund“ entdeckt wurde. Dieser
Fund von mehr als einhundert Fibeln, einer emaillierten Schöpfkelle und drei römischen
Münzen, wurde in einer Tiefe von knapp vier Metern entdeckt und zählt zu den
bedeutendsten frühgeschichtlichen Opferfunden Mitteleuropas.
Nicht weit entfernt vom Brodelbrunnen befindet sich der Hyllige Born, der 1556 das
Wundergeläuf auslöste. Zahlreiche Flugschriften in unterschiedlichen Sprachen lockten in
diesem Jahr etwa 10.000 Menschen aus ganz Europa in das Pyrmonter Tal. Ab dem späten
17. Jahrhundert entwickelten sich auf diesem Platz Ideen um die Gestaltung der beiden
Quellen. 1668 erfolgte der Bau eines barocken Brunnenhauses über der Hauptquelle. Im
gleichen Jahr wurde mit der Anlage des „Spatzierganges“, der heutigen Hauptallee, eine
vierreihige Lindenallee gepflanzt, die unmittelbar mit dem ärztlichen Therapieangebot
Bewegung und Heilwassertrinken verbindet. 1720 entstand unter dem Titel „Neustadt
Pyrmont“ die Logierstraße in östlicher Richtung, die der standesgemäßen Unterkunft von
Kurgästen diente. Mit der wachsenden Zahl an Gästen im 18. und 19. Jahrhundert wurden
neue Logierbereiche für Hotels und Pensionshäuser errichtet. Parallel dazu wurde das
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Angebot an schattigen Alleen systematisch ausgebaut.
Brunnenfund – frühgeschichtliche Fibeln und Schöpfkelle
Die Ballhaus-Allee, die Klosterallee und die Bassinallee waren die am meisten frequentieren
Spazierwege. Jede Allee bot Blicke in die freie Natur der Landschaft des Emmertales. Mit dem
Anschluss Bad Pyrmonts an das Eisenbahnnetz Hannover-Altenbeken im Jahre 1872 steigerte
sich die Gästezahl, die Logierareale wuchsen um das Kurzentrum. In jedem Fall waren es die
kurzen Wege von den Logierhäusern zu den Einrichtungen des Kurzentrums, die den Reiz
dieser Häuser ausmachten.
Die Spielbank im Cafehaus an der Hauptallee hatte etwa 150 Jahre bestanden, bis sie im
November 1872 geschlossen wurde. Die Zeit des 1. und 2. Weltkrieges überdauerte Pyrmont
ohne Kriegszerstörungen. Pyrmont fungierte aufgrund der ärztlichen und heiltherapeutischen
Möglichkeiten als Lazarettstadt für schwerverwundete Soldaten.
Stadtplan 1790
3. Begründung des Gutes
3.1.a
Kurze Zusammenfassung (IWG)
3.1.b
Begründung in Bezug auf die Kriterien (IWG)
3.1.c
Erklärung zur Integrität (Unversehrtheit, Ganzheit und Geschlossenheit)
Der Brunnenplatz befindet sich mit seinen drei Quellen „Hylliger Born“, „Brodelbrunnen“ und
„Augenbrunnen“ im Herzen des Kurzentrums. Die rahmenden Gebäude von Fürstenhof (18.
Jahrhundert), Haus Ockel und Haus Uslar (18. Jahundert) und Wandelhalle (20. Jahundert)
stehen für eine kontinuierliche Genese der Historie von Bad Pyrmont. Der Brunnenfund und
das Wundergeläuf sind mit diesem besonderen Ort verknüpft, der von einem Netz von Alleen
eingefasst wird.
3.1.d
Erklärung zur Authentizität (Echtheit)
Bad Pyrmont lebt von der Struktur, die sich der Kurort nach 1668 gegeben hat. Alles ist auf
den Brunnenplatz und das Alleensystem ausgerichtet. Diese Inszenierung prägt die
Wahrnehmung der Quellen, der Alleen und Gebäude. Neben der Verehrung der Quellen auf
den Brunnenplatz ist die Hauptallee, erweitert um das Alleensystem des Kurzentrums, Anlass
für Bewegung, Naturempfinden und Kommunikation. Die Kulisse, vor der sich dieses
ganzheitliche Therapieangebot abspielt, ist unverändert.
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Hylliger Born mit Brunnentempel, 1928
3.1.e
Schutz und Erhaltung
Regelmäßige Kur-/Heilbadzertifizierung und hohe Investitionen zur Sanierung/Modernisierung
der staatlichen Kureinrichtung sichern den Fortbestand als Kur- und Badstandort. Der Umbau
der Hauptgeschäftsstraße zur Fußgängerzone war Teil der Verkehrsberuhigung der Kernzone,
die im Geltungsbereich von sieben B-Plänen liegt, u. a. mit Zweckbestimmung „Kurgebiet“.
Ferner sichern Instrumente des Denkmal-, Wasser- und Heilquellen-, Umwelt- und
Naturschutzes nebst Parkpflegewerk den Erhalt des Gutes. Das Verzeichnis nach NDSchG
umfasst 241 Bau- und sieben Naturdenkmale. Den Erhalt von Bäderarchitektur, Kurpark und
Gesundheitseinrichtungen thematisiert auch das 2010 beschlossene „Städtebauliche
Gesamtkonzept“.
Zur Verwaltung, dem Schutz und geplanten Maßnahmen, s. Anlage Management Plan.
3.2
Vergleichsanalyse
s. Anhang
3.3
OUV der Gruppe (IWG)
3.4
Die individuellen Beiträge zum OUV
Die Unverwechselbarkeit von Bad Pyrmont liegt in der einmaligen Gestaltung eines 3000 m
langen Alleen-Systems. Von diesem System sind große Teile zwischen 1667 und 1772
entstanden und wurden 1883 mit der Bomberg-Allee nochmals ausgebaut. Die erste Allee
entstand alleinig als Spaziergang für die Kurgäste, welche an der Quelle am Hylligen Born das
Heilwasser getrunken haben und auf Anraten der Badeärzte 1000 Schritte Bewegung an der
frischen Luft zu tun hatten. Rund um diese Hauptallee entstanden dann die wesentlichen
Einrichtungen des Ortes mit dem Badehaus „Fürstenhof“, dem „Kurtheater“, dem „Kurhotel“,
der „Wandelhalle“ und vielem mehr.
Hauptallee 1780
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4. Erhaltungszustand und sich auf das Gut auswirkende
Faktoren
4.a
Gegenwärtiger Erhaltungszustand
Die gesamten Kurpark-Anlagen in der Kernzone einschließlich der Gebäude stehen als
Gartenbaudenkmal unter Ensembleschutz. Zahlreiche erhaltene Privatgebäude entlang der
Hauptallee sind zudem als Einzeldenkmale ausgewiesen. Der Schutzgedanke des Kurparks
und Kurzentrums ist auch im Bebauungsplan verankert. In den letzten zehn Jahren fanden in
dieser Kernzone weder Abrisse noch Neubauten statt. Es gibt in der angrenzenden Pufferzone
einige Leerstände, allerdings auch denkmalgerechte Kernsanierungen zum Teil
abgeschlossen, zum Teil 2015 in Bearbeitung oder Planung.
Für den wichtigsten Bereich des Kurparks wurde 1992 ein Parkpflegewerk erstellt. Dieses
bescheinigt dem Kurpark eine hohe Qualität und stellt die Basis der Erhaltung und Entwicklung
des Kurparks dar. Daraus abgeleitet wurde in den 1990er Jahren der Dreistrahl komplett
replantiert.
Die Bomberg-Allee befindet sich in einem sehr vitalen Zustand und verfügt noch, bis auf sechs
Bäume, über den kompletten Baumbestand aus der Pflanzung 1883. In der Hauptallee und
der Springbrunnen-Allee stehen in der Summe die meisten Bäume aus Pflanzungen vor 1900.
Auf das gesamte Alleen-System bezogen stammen noch rund 30 % aus dieser Pflanzphase,
sind aber keine Bäume aus Erstpflanzung. Die Hylligen-Born-Allee verfügt noch über einen
durchgängig guten Baumbestand.
4.b
Faktoren, die sich auf das Gut auswirken
i
Auswirkungen aufgrund von Stadtentwicklung
Trotz anhaltendem Niedrigzins ist in Bad Pyrmont ein nur mäßiger Druck am Immobilienmarkt
zu verzeichnen. Dies liegt an dem in der Region bereits spürbaren Bevölkerungsrückgang und
bundesweit zunehmender Überalterung. Gerade in jüngster Zeit ist jedoch als positive
Tendenz eine qualitätvolle Revitalisierung ehemaliger Leerstände zu verzeichnen,
hervorgerufen durch in- und ausländische Investoren sowie die Attraktivität Bad Pyrmonts als
hochwertiger Altersruhesitz.
ii
Auswirkungen aufgrund von Umwelteinflüssen
Die Schutzgüter liegen in der warmgemäßigten Klimazone. Der zu erwartene Klimawandel
wird sich in den Städten in steigendem Starkregen und Sturmperioden niederschlagen. Es
wird davon ausgegangen, dass langfristig im Sommer höhere Temperaturen, im Winter
milderen Temperaturen mit stärkeren Niederschlägen herrschen. Diese Entwicklung wird
weniger die Gebäude betreffen als die Gartenanlagen und die umgebende Landschaft.
Maßnahmen gegen diese Tendenzen reichen von … bis …. .
Im Rahmen der Überwachung der Staatlichen Anerkennung werden in den Heilbädern in
regelmäßigen Abständen Kontrollanalysen zum Klimagutachten und zur Luftreinheit
durchgeführt.
Bad Pyrmont
Großklimatisch gehört Bad Pyrmont zum Oberen Weserbergland, das in den meisten Jahren
durch westliche Windströmungen dominiert wird, die maritimen Luftmassen
herantransportieren. Lang anhaltende östliche Winde treten nur selten auf. Wie in der
Westwindzone üblich, wechseln unbeständige Witterungsabschnitte mit ruhigen
Hochdruckwetterlagen. Durch den Klimawandel ist zukünftig mit einer Zunahme von
Starkwind- und Niederschlagsereignissen sowie auch Trockenheit und Hitzeperioden zu
rechnen.
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iii Naturkatastrophen und Risikovorbeugung
Vor allem aufgrund des Klimawandels kann es in Deutschland zu häufigeren und stärkeren
Hoch-wassern kommen. Überschwemmungen treten vereinzelt in Baden-Baden, Bad
Homburg, Wiesbaden und Bad Pyrmont auf. Leichte Erdbeben sind in Baden-Baden, Bad
Ems und … zu verzeichnen, die sich in der Erbebenzone 1 befinden.
Bad Pyrmont
In unregelmäßigen Abständen auftretende Hochwasser des Flusses „Emmer“ berühren das
Schutzgut nicht.
iv Auswirkungen aufgrund von Besuchern/Touristen
Neben „kurortverträglichen“ Gewerbebetrieben sind Einrichtungen des Gesundheitswesens
und Tourismus aus In- und Ausland traditionell die hiesigen Haupt-Wirtschaftssäulen. 2014
waren in 45 Beherbergungsbetrieben mit rd. 1.600 Betten 700.000 Übernachtungen zu
verzeichnen. Hinzu kommen geschätzt 800.000 Tagesgäste pro Jahr. Dies hat Einfluss auf
das Verkehrsgeschehen, insbesondere an Tagen mit Großveranstaltungen. Hierfür wurde
2006 ein Verkehrsleitsystem installiert, im „Städtebaulichen Gesamtkonzept“ werden
zusätzliche Parkmöglichkeiten ebenfalls thematisiert.
v
Zahl der Bewohner innerhalb des Gutes und der Pufferzone im Jahr
2015
Gut
Pufferzone
Gesamt
Stand
332
2256
2588
29.04.2015
5. Schutz und Verwaltung
5.a Eigentümer
Der Kurpark sowie die Kurbauten, wie die Wandelhalle, der Fürstenhof, das Kurhotel, das
Kurtheater, das Konzerthaus, sind Eigentum des Landes Niedersachsen vertreten, durch die
Niedersächsische Staatsbad Pyrmont Betriebsgesellschaft mbH. Die Brunnenstraße, die
Heiligenangerstraße, der östliche Teil der Hylligen-Born-Allee befinden sich im Eigentum der
Stadt Bad Pyrmont. Die weiteren Gebäude in der Kern- und Pufferzone sind überwiegend
Privateigentum, die öffentlichen Grünanlagen in der Pufferzone sind Eigentum des Landes
Niedersachsen und der Stadt Bad Pyrmont.
5.b Schutzgebietsbezeichnungen auf nationaler und Länder-Ebene
Die Ausweisung eines Siedlungstyps als Schutzgut bedarf eines umfassenden weiträumigen
Schutzes, der die Erhaltung von Stadtstrukturen bis hin zu einzelnen Grünanlagen und
Bauwerken sichert. Sie bedingt außerdem für die Entwicklung die Berücksichtigung
zahlreicher planungs- und baurechtlicher Instrumente (s. Tabelle). Diese Instrumente sind in
Deutschland zum einen in der nationalen Gesetzgebung verankert, zum anderen betreffen
sie
Landesrecht.
Landesund
regionalplanerische
Vorgaben,
die
aus
bundesraumordnerischen Zielsetzungen zum Schutz des Kulturgutes und der
Kulturlandschaft erwachsen, berühren größtenteils die sich in der Landschaft befindlichen
Flächen der Schutzzonen und Pufferzonen.
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Tabelle i: Planungsebenen und Zuständigkeiten in Deutschland
Planungsebene
Vertreten durch
Zuständigkeit
Instrument
Raumordnung
Bundesrepublik
Deutschland
Bundesministerium
für Umwelt,
Naturschutz, Bau
und Reaktorsicherheit (BMUB)
Bundesraumordnungsplan
Landesplanung
Bundesländer
Fachministerien
LandesentwicklungsPlan
Regionalplanung
Bundesländer
Fachministerien/
Regionalverbände/
GebietskörperSchaften
Regionalpläne
M 1:50.000/
M 1:25.000
Bauleitplanung:
Gemeinden
Gemeinden/
Verwaltungsgemeinschaften
Gemeinden
Flächennutzungsplan
M 1:10.000 / M 1:5.000
z. B. für
Denkmalschutz,
Natur- und
Landschaftsschutz,
Wasserschutz,
Straßenbau
Satzungen,
Rahmenplanungen,
Entwurfs- und
Genehmigungsplanung
a. vorbereitende
BLP
b. verbindliche
BLP
Fachplanungen
Fachbehörden
Bebauungsplan
M 1: 1.000 / M 1:500
Nationale Schutzvorschriften
a) Raumordnungsgesetz vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), das zuletzt durch
Artikel 9 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) geändert worden ist
Auszug aus § 2
„(5) Kulturlandschaften sind zu erhalten und zu entwickeln. Historisch geprägte und
gewachsene Kulturlandschaften sind in ihren prägenden Merkmalen und mit ihren Kulturund Naturdenkmälern zu erhalten. Die unterschiedlichen Landschaftstypen und Nutzungen
der Teilräume sind mit den Zielen eines harmonischen Nebeneinanders, der Überwindung
von Strukturproblemen und zur Schaffung neuer wirtschaftlicher und kultureller
Konzeptionen zu gestalten und weiterzuentwickeln.“
Ziele der Raumordnung (§ 3):
… verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und sachlich bestimmten oder
bestimmbaren, vom Träger der Raumordnung abschließend abgewogenen (§ 7 Abs. 2)
textlichen oder zeichnerischen Festlegungen in Raumordnungsplänen zur Entwicklung,
Ordnung und Sicherung des Raums; (…).
b) Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl.
I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S.
9
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1748) geändert worden ist.
Auf Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) werden auf kommunaler Ebene die
Schutzziele in der vorbereitenden (Flächennutzungsplan) und verbindlichen Bauleitplanung
(Bebauungspläne) sowie in der naturschutz- und wasserrechtlichen Fachplanung gesichert.
Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten
städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren
Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen (§ 1 BauGB). Ein
Bebauungsplan (§ 9 BauGB) enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen über Art und
Maß der baulichen Nutzung innerhalb seines Geltungsbereichs. Demnach können in einem
Bebauungsplan insbesondere Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zur
Bauweise, zu den überbaubaren Grundstücksflächen und der Größe, Breite und Tiefe der
Baugrundstücke getroffen werden. Nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffene
Festsetzungen, wie z.B. Denkmäler nach Landesrecht, sollen in den Bebauungsplan
nachrichtlich übernommen werden, soweit sie zu seinem Verständnis oder für die
städtebauliche Beurteilung von Baugesuchen notwendig oder zweckmäßig sind.
c) Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 100
des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist
Auszüge:
§ 1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege
(4) Zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des
Erholungswertes von Natur und Landschaft sind insbesondere
1. Naturlandschaften und historisch gewachsene Kulturlandschaften, auch mit ihren Kultur-,
Bau- und Bodendenkmälern, vor Verunstaltung, Zersiedelung und sonstigen
Beeinträchtigungen zu bewahren,
2. zum Zweck der Erholung in der freien Landschaft nach ihrer Beschaffenheit und Lage
geeignete Flächen, vor allem im besiedelten und siedlungsnahen Bereich, zu schützen und
zugänglich zu machen.
(5) Großflächige, weitgehend unzerschnittene Landschaftsräume sind vor weiterer
Zerschneidung zu bewahren.
§ 26 Landschaftsschutzgebiete
(1) Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein
besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist
1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit
des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der
Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter
wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen
Bedeutung der Landschaft oder
3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.
(2) In einem Landschaftsschutzgebiet sind (…) alle Handlungen verboten, die den
Charakter des Gebiets verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.
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Entwurf
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d) Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 15. November 2014 (BGBl. I S. 1724) geändert worden ist
Auszug:
§ 53 Heilquellenschutz
(1) Heilquellen sind natürlich zu Tage tretende oder künstlich erschlossene Wasser- oder
Gasvorkommen, die auf Grund ihrer chemischen Zusammensetzung, ihrer physikalischen
Eigenschaften oder der Erfahrung nach geeignet sind, Heilzwecken zu dienen.
(2) Heilquellen, deren Erhaltung aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit erforderlich ist,
können auf Antrag staatlich anerkannt werden (staatlich anerkannte Heilquellen). Die
Anerkennung ist zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 1 nicht mehr
vorliegen.
(3) Die zuständige Behörde kann besondere Betriebs- und Überwachungs-pflichten
vorschreiben, soweit dies zur Erhaltung der staatlich anerkannten Heilquelle erforderlich ist.
Die Überwachung von Betrieben und Anlagen ist zu dulden; § 101 gilt insoweit entsprechend.
(4) Zum Schutz staatlich anerkannter Heilquellen kann die Landesregierung durch
Rechtsverordnung Heilquellenschutzgebiete festsetzen. In der Rechtsverordnung ist die
begünstigte Person zu benennen. Die Landesregierung kann die Ermächtigung nach Satz 1
durch Rechtsverordnung auf andere Landesbehörden übertragen.
Länderspezifische Schutzvorschriften
(Auszüge der Gesetze im Anhang/Management Plan)
a) Denkmalschutz in den Bundesländer
Verfassungsrechtliche Grundaussagen zum Denkmalschutz
Verfassungsrechtliche Vorgaben für den Denkmalschutz enthalten das Grundgesetz und die
einzelnen Länderverfassungen. Denkmalpflege und Denkmalschutz sind eingebettet in die
Verfassungsordnung. Die Länderverfassungen enthalten zum Teil Aussagen zum
Kulturstaat, ohne je-doch Rechtsansprüche auszulösen. Die Denkmalschutzgesetze lassen
sich z.T. als Ausführungsgesetze zu den verfassungsrechtlichen Grundlagen deuten.
Denkmalschutzgesetze
In der BR Deutschland ist Denkmalschutz aufgrund des föderalen Systems landesrechtlich
geregelt. D.h., Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in den einzelnen Bundesländern
unterschiedlich organisiert. Die Länder sind für den Erlass von Denkmalschutzgesetzen
und, in ihrer Eigenschaft als Oberste Denkmalbehörden – neben den Kreisen, den
Gemeinden und z. T. den Regierungsbezirken – grundsätzlich auch für den
Gesetzesvollzug zuständig.
Unterschutzstellung und Eigentümerpflichten
Die gesetzliche Durchführung des Denkmalschutzes ist in Deutschland entweder durch das
verwaltungsaufwendige Eintragungsprinzip (konstitutiv) möglich, oder durch das Prinzip der
Generalklausel (nachrichtlich), das zumeist angewendet wird. Während in BadenWürttemberg ein Mischsystem besteht, bei dem Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung
in das Denkmalbuch eingetragen werden, geschieht die Unterschutzstellung in Hessen,
Bayern, Niedersachsen und jüngst Rheinland-Pfalz durch das nachrichtliche Verfahren.
Eigentümer von Denkmalen sind in allen Ländern gesetzlich dazu verpflichtet im Rahmen der
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Zumutbarkeit die Denkmale in Stand zu setzen, zu erhalten, sachgemäß zu behandeln und
vor Gefährdungen zu schützen. Bei Alleen als der Teil der Straße hat der Träger der
Straßenbaulast die Erhaltungs- und Pflegpflicht. Bei historischen Friedhöfen kommen die
Regelungen des Friedhofsrechts hinzu.
(z.T. Auszüge aus Handbuch Städtebauliche Denkmalpflege, 2013)
Umgebungsschutz nach Denkmalrecht
Neben dem Substanzschutz regelt das Denkmalrecht auch den Umgebungsschutz, der
insbesondere bei Welterbestätten eine Rolle spielt. Bei vielen Kulturdenkmalen gehört ein
bestimmter Freiraum zum originären Bestand. Die Unterschutzstellung von Ensembles,
Gesamtanlagen oder Denkmalbereichen bietet die Möglichkeit, den Gesamteindruck in
Zusammenhang mit anderen Bauwerken durch Schutz der Umgebung zu bewahren. Hierbei
geht es zuerst darum, geplante Veränderungen in der Umgebung eines
denkmalgeschützten Raums anzuzeigen und ggf. zu genehmigen.
Tabelle ii: Denkmalschutzgesetze der Bundesländer
Bundesland
Gesetzestitel
Fassung
Letzte Änderung
Niedersachsen
Niedersächsisches
Denkmalsschutzgesetz
30.05.1978
26.05.2011
Tabelle iii: Denkmalschutz in den Schutzgütern der deutschen Kurstädte
Rechtliche Grundlage
Gesamtanlagenschutz
Kulturdenkmale
(Prozentualer
Flächenanteil in der
Schutzzone), Jahr
Kulturdenkmale
Denkmalschutzgesetz
Niedersachsen
ca. 90% (geschätzt)
aktuell 2015
ca. 50
b) Landesplanungsgesetze
Aufgabe der Raumordnung und Landesplanung ist
1. die übergeordnete, überörtliche und zusammenfassende Planung für die
räumliche Ordnung und Entwicklung des Landes
2. die Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen der Behörden des
Bundes und des Landes, (…) mit den Erfordernissen der Raumordnung,
3. die Mitwirkung an der räumlichen Ordnung und Entwicklung des Landes nach
Maßgabe des Gesetzes.
Der Landesentwicklungsplan gibt in Text und Karten die strukturellen Ziele und Vorgaben
für die gesamträumliche Ordnung eines Landes vor, insbesondere hinsichtlich Siedlungsund Freiraum, Entwicklungsschwerpunkten und –achsen, Verkehrsinfrastruktur, Gewinnung
von Bodenschätzen und Energie, Versorgung mit überregionalen Einrichtungen wie Häfen,
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Flughäfen, etc. Leitziel ist eine nachhaltige Raumentwicklung, die soziale und wirtschaftlich
Ansprüche und Funktionen mit ökologischen Erfordernissen in Einklang bringt.
Denkmale finden in der Landesplanung nur mittelbar als Bestandteile der Kulturlandschaft
Beachtung.
(Auszüge s. Handbuch Städtebauliche Denkmalpflege 2013)
Tabelle iv: Landesplanungsgesetze der Bundesländer
Landesplanungsgesetze
Fassung
Landesraumordnungsprogramm
Niedersachsen
Letzte Änderung
2008
3.10.2012
c) Landesbauordnungen (LBO)
Die Landesbauordnungen regeln die Anforderungen von Bauvorhaben auf Grundlage des
Bauplanungsrechts. Neben materiellen Regelungen, die beispielsweise die Erschließung
des Grundstücks, Bauprodukte, Sicherheitsvorkehrungen etc. behandeln, sind hier u.a. der
Ablauf von Baugenehmigungsverfahren oder die Struktur der Bauaufsichtsbehörden
festgelegt.
Tabelle v: Landesbauordnungen der Bundesländer
Landesbauordnungen
Fassung
Letzte Änderung
Niedersächsische
Bauordnung
03.04.2012
23.07.2014
d) Weitere Fachgesetze auf Länderebene
Naturschutz-, Wasser- und Waldgesetze der Bundesländer
Bundesland
Naturschutzgesetz
Wassergesetze
Waldschutzgesetz
(Auf Grundlage der
länderspezifischen
Wassergesetze
besteht auf
Landesebene der
Heilquellenschutz.)
Niedersachsen
Niedersächsisches
Ausführungsgesetz zum
Bundesnaturschutzgesetz,
19.02.2010
Niedersächsisches
Wassergesetz,
19.02.2010;
letzte Änderung
18.12.2014
Niedersächsisches
Gesetz über den Wald
und die Landschaftsordnung, 21.03.2002;
letzte Änderung
16.12.2014
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5.c Mittel zur Umsetzung der Schutzmaßnahmen. Kurze Beschreibung, wie Schutz in Praxis
funktioniert
Deutschland
Die wichtigsten Mittel zur Umsetzung der Schutzmaßnahmen sind die Unterschutzstellung
von Einzeldenkmalen / Sachgesamtheiten sowie je nach dem länderspezifischen
Denkmalschutzgesetz die Ausweisung von Denkmalzonen, Gesamtanlagen oder Ensembles
sowie die Implementierung von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen. Für die
Genehmigung von Bauvorhaben sind die Unteren Bauaufsichtsbehörden zuständig. Nach §
36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird über die Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 30, 31, 33 bis
35 BauGB im bauaufsichtlichen Verfahren von der Baugenehmigungsbehörde im
Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden.
Bei Bauvorhaben an/oder in der unmittelbaren Umgebung von denkmalgeschützten
Gebäuden oder Gesamtanlagen sind die bei den Kreis- oder Stadtverwaltungen
angesiedelten Unteren Denkmalschutzbehörden einzubeziehen bzw. sind zuständig. Wird mit
der Fachbehörde (Fachliche Denkmalpflege / LAD) kein Einvernehmen / Benehmen erzielt,
muss die Höhere Denkmalbehörde eingeschaltet werden.
Es bestehen zudem in einigen Kurstädten Gestaltungsrichtlinien (Baden-Baden),
Gestaltungssatzungen (Bad Kissingen, Bad Homburg) und Werbeanlagensatzungen
(Baden-Baden, Bad Ems, Bad Kissingen).
5.d Kommunale Schutzbestimmungen wie Flächennutzungspläne (Tabelle i),
Bebauungspläne (Tabelle ii), Rahmenpläne (Tabelle iii), Entwicklungspläne (Tabelle iv),
Erhaltungssatzungen (Tabelle v) etc. mit Jahresangaben
Tabelle i: Flächennutzungspläne
Titel
Geltungsjahre
Beschreibung
Flächennutzungsplan der
Stadt Bad Pyrmont
2001/2010
Vorbereitende Bauleitplanung 2001, 2010
überarbeitet zur Schaffung
von Vorranggebieten
Windkraftanlagen
Tabelle ii: Bebauungspläne
Erlassjahre
Anzahl der
in Kraft
stehenden
1963-2009
26
Flächenanteil in
Schutzzone
Flächenanteil in
Pufferzone
Die Schutzzone befindet
sich vollständig im
Geltungsbereich von 7
Bebauungsplänen. 6
Bebauungspläne
umfassen jeweils Teile
der Schutz- und der
Pufferzone.
Die Schutzzone umfasst
eine Fläche von 28,68 ha.
Die Pufferzone
befindet sich zu ca.
94% im
Geltungsbereich von
25 Bebauungsplänen.
6
B
e
b
a
u
u
n
g
s
p
l
ä
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Tabelle iii: Rahmenpläne
Titel
Geltungsjahre
Beschreibung
Landschaftsrahmenplan des Landkreises
Hameln-Pyrmont
2001
seit 2001, Überarbeitung für
2015/2016 angekündigt
Landschaftsrahmenplan für die
angehörigen Kommunen des
Landkreises Hameln-Pyrmont
mit Aussagen z. B. über
Naturdenkmale und
kulturhistorische Gebäudeanlagen. (siehe auch Punkt
e.2)
Tabelle iv: Entwicklungspläne
Titel
Geltungsjahre
Beschreibung
Städtebauliches
Gesamtkonzept
Masterplan
2009 bis 2050
Umfangreiches Gesamt-Konzept
der Stadt Bad Pyrmont zu
Landschafts-, Siedlungs-,
Verkehrs-, Handels-, Gestaltungsund Innenentwicklung bis 2050.
2009 vom Rat der Stadt
beschlossen, Überarbeitung alle 5
Jahre
5.e Verwaltungsplan
Deutschland
s. Management Pläne
5.f Quellen und jährliche Höhe der Finanzmittel
Institutionen
Aufwendungen
Aufgaben
Jahr
Bau-Betriebshof
N.N.
Pflegearbeiten und
Unterhaltung für das Staatsbad
(Land Niedersachsen) an
Grünanlagen, Wegen und
Plätzen innerhalb des
Stadtgebietes
und der Schutzzonen
2014
Untere
Denkmalschutzbehörde
Betriebsgesellschaft
Staatsbad Pyrmont
Denkmalschutzinformationen
und Eigentümerberatung bei
Sanierungen,
Öffentlichkeitsarbeit
N.N.
Pflege und Instandhaltung der
landeseigenen Liegenschaften
in Kern- und Pufferzone
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Institutionen
Aufwendungen
Aufgaben
Landeshaushalt
N.N.
Pflege und Instandhaltung der
landeseigenen Liegenschaften
in Kern- und Pufferzone
Stadt
N.N.
Schlossinsel
Landkreis HamelnPyrmont
N.N.
Schlossinsel
Staatsbad
N.N.
Schlossinsel
Land
Niedersachsen
N.N.
Pflege der historischen
Parkanlagen
Jahr
5.g Quellen für Fachwissen und Ausbildung in Techniken der Erhaltung und Verwaltung
Die Oberste Denkmalschutzbehörde des Bundeslandes Niedersachsen ist im Ministerium für
Wissenschaft und Kultur (MWK) angesiedelt. Hier wird der Aufgabenstellung entsprechend
ausgebildetes Fachpersonal vorgehalten, auch zur Begleitung der Nominierung zum
Weltkulturerbe.
Neben dem Ministerium besteht das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege (NLD)
als zentrale Fachbehörde des Landes. Hauptaufgaben sind die Erforschung und
Dokumentation von Kulturdenkmalen sowie deren Katalogisierung. Weitere Aufgaben sind
die fachliche Beratung der Denkmalschutzbehörden, Landeskirchen, des staatlichen
Baumanagements und von Privaten. Außerdem die Durchführung von Restaurierungen und
Grabungen, die Schaffung wissenschaftlicher Grundlagen für die Denkmalpflege, das
Vorhalten von Fachbibliotheken und Archiven sowie Bereitstellung von Spezialwissen und
Fortbildung für die 98 Denkmalschutzbehörden. Auch hierzu wird hochqualifiziertem
Personal vorgehalten. Insbesondere die fachliche Beratung wird sowohl vom Staatsbad
Pyrmont als auch von der Stadt bereits in allen Fragen der Denkmalpflege seit langen
Jahren wahrgenommen.
Die Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde werden bei der Stadt Bad Pyrmont im
Fachgebiet Planen und Bauen durch den Fachgebietsleiter, Ausbildung Dipl.-Ing.
Architektur, wahrgenommen.
Die Erforschung und Dokumentation der Stadtgeschichte Bad Pyrmonts erfolgt im
städtischen Museum sowie im Stadtarchiv. Ersteres wurde seit vielen Jahren von einem
promovierten Kunsthistoriker geleitet, dessen Nachfolgerin seit kurzem diese Aufgabe
fortführt. Für das Stadtarchiv arbeiten ehrenamtliche Mitarbeiter mit fundierter Ausbildung
und langer Erfahrung.
5.h Besuchereinrichtungen und Statistik
Erste Anlaufstelle für touristische Besucher Bad Pyrmonts ist das Informationszentrum der
Bad Pyrmont Tourismus GmbH (BPT) am Europaplatz 1. Inhalte der Arbeit der BPT:
Zimmervermittlung, Organisation von Stadtführungen, Vermietung von E-Bikes,
Bewirtschaftung des Reisemobilhafens von Bad Pyrmont, Erstellung und Verkauf von
Pauschalen etc.
Neben dem Informationszentrum besteht in der Wandelhalle im Stadtzentrum ein Ticket- und
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Informationscenter.
Ein weiterer Partner der Gäste Bad Pyrmonts ist die Niedersächsisches Staatsbad Pyrmont
Betriebsgesellschaft mbH. Diese Gesellschaft betreibt alle Liegenschaften des Landes
Niedersachsen in Bad Pyrmont. Die Hauptattraktionen des Ortes, wie der Kurpark mit der
Schlossinsel, das Kulturprogramm für Gäste Bad Pyrmonts, die Hufeland Therme und vieles
mehr werden vom Staatsbad Pyrmont betrieben.
Im Schloss befindet sich das städtische Museum mit einer 2015 neugestalteten
Dauerausstellung zur Geschichte des Kurortes Bad Pyrmont.
Neben den klassischen touristischen Aufenthalten in Beherbergungsbetrieben (Anzahl
Betriebe 46, Anzahl Betten 1513) gibt es in Bad Pyrmont 8 Rehabilitations- und Kurkliniken mit
1753 Betten. Im Jahre 2014 verzeichnete Bad Pyrmont 695.703 kurbeitragspflichtige
Übernachtungen bei 98.197 Anreisen. Die BPT schätzt, dass jährlich ca. 800.000 Tagesgäste
Bad Pyrmont besuchen.
5.i Präsentation und Werbung
5.i.1 Internationale Ebene IWG/CZ
5.i.2 Nationale Ebene
Deutschland
5.i.3 Länderebenen
Baden-Württemberg Bayern
Hessen
Niedersachsen
Rheinland-Pfalz
5.i.4 Kommunale Ebene
Die Historie und Bedeutung des traditionsreichen Kurortes Bad Pyrmont wird professionell
vermittelt. Das im Juli 2015 neu gestaltete Museum im Schloss macht die Kurgeschichte
Pyrmonts auf attraktive Weise anschaulich. Historische Gebäude und Denkmäler sind sämtlich
beschildert, ebenso die Anlage des Kurparks.
Die Bad Pyrmont Tourismus GmbH (BPT) koordiniert die Informationen zum historischen
Hintergrund der Geschichte Pyrmonts mit den Vermarktungsmöglichkeiten Bad Pyrmonts in
der Gegenwart. Bad Pyrmont ist überregional hervorragend in Niedersachsen repräsentiert,
vor allen Dingen durch das vielseitige und hochrangige Veranstaltungsprogramm des
Niedersächsischen Staatsbades.
Traditionsreich und von höchster Bedeutung sind der „Goldene Sonntag“, die Tanzturniere,
Theater- und Musikaufführungen. Neben dem Veranstaltungsort Konzerthaus hat die Anlage
von Festung und Schloss Pyrmont mit Open Air- Veranstaltungen, aber auch einzigartigen
Sonderausstellungen des Museums, überregionale Beachtung seit 25 Jahren gefunden.
5.j Personalstärken (Fach-, Technik-, Wartungspersonal). Qualifikationen und Ausbildung
des an dem Gut tätigen Personals
Stadt
a) Fachgebiet 32 – Bauen und Planen - Untere Denkmalschutzbehörde und Bauaufsicht –
1 Dipl.-Ing. Fachrichtung Architektur
1 M. Sc. Fachrichtung Stadtplanung
1 Bautechnikerin
1 Verwaltungskraft
b) Museum
1 Museumsleitung
1 technischer Mitarbeiter
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2 Aufsichtskräfte
1 Verwaltungskraft
c) Archiv
2 ehrenamtliche Mitarbeiter
d) Stabsstelle Stadtgestaltung und ökologische Entwicklung
1 Dipl.-Ing. Architekt
e) Baubetriebshof – insgesamt 32 Mitarbeiter plus 5 Saisonkräfte,
davon ca. 10 Mitarbeiter, größtenteils aus der Gärtnerkolonne, zur Pflege, Reparatur und Wartung von
Grünanlagen, Wegen, Plätzen, Brunnen und Quellen in Kern- und Pufferzone
Bad Pyrmont Tourismus GmbH
8 Mitarbeiter/-innen
2 Auszubildende
Parkpflege Staatsbad
1 Technikerin Garten- und Landschaftsbau
1 Gärtnermeister
7,5 Gärtner mit Ausbildung im Bereich Baumschule, Zierpflanzenbau oder GaLaBau
1 Gärtner mit Ausbildung Zierpflanzenbau, Weiterbildung zum European Tree Worker und
Fachagrarwirt Baumpflege
1 Hilfsarbeiter
Gebäudemanagement Staatsbad
3 Gebäudetechniker
3 Elektroniker für Energie – und Gebäudetechnik
1 Auszubildender für Energie – und Gebäudetechnik
3 Techniker für Heizung/Lüftung/Sanitär
1 Auszubildender für Heizung/Lüftung/Sanitär
4 Verwaltungsmitarbeiter
1 Maler
1 Veranstaltungsmeister
2 Mitarbeiter Technik FHK
2 Mitarbeiter Technik HUF
1 Mitarbeiter Moor
1 Mitarbeiter Haustechnik/Schlosser KLB
6. Überwachung
6.a Schlüsselindikatoren zur Bewertung des Erhaltungszustands
Schlüsselindikatoren
Angaben zum
Baubestand in der
Kernzone
Anteil der Neubauten
(seit 1945) am
Baubestand in Prozent
Anteil der neu
errichteten Bauten seit
2010 am Baubestand
Ist-Zustand
welterbeverträgliche
Entwicklung
welterbeunverträgliche
Entwicklung
27 %
2%
Im Einzelfall auf
Verträglichkeit zu
prüfen
steigt merklich an
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Schlüsselindikatoren
Ist-Zustand
Anteil der sanierungsbedürftigen Bauten am
Baubestand in Prozent
Anteil der sanierten
Bauten in Prozent
Abrisse seit 2010
prozentual zum
Baubestand
Angaben zum
Freiflächenbestand
Anteil der hist.
Freiflächen an der
Gesamtfläche der
Property
Anteil der
revitalisierungsbedürftigen hist. Freiflächen an der
Gesamtfläche
welterbeverträgliche
Entwicklung
welterbeunverträgliche
Entwicklung
16 %
soll sinken
Anteil wächst
84 %
soll steigen
Stagnation, Rückschritt
----
Im Einzelfall auf
Verträglichkeit zu
prüfen
steigt merklich an
92 %
soll unverändert
bleiben
Reduktion
17 %
soll sinken
Anstieg
Verdichtungsgrad
Kurpark mit
Staatsbadgebäuden und Hotels
historisch,
gering
soll unverändert
bleiben
stärkere Verdichtung
Hauptallee
historisch
soll unverändert
bleiben
stärkere Verdichtung
83 %
soll steigen
Stagnation, Rückschritt
8%
Werden
derzeit tlw.
saniert!
soll sinken
Stagnation, Anstieg
93 %
Nach
derzeitiger
Sanierung
Wiedernutzung!
soll steigen
Stagnation, Rückschritt
Angaben zum
DenkmalBestand in der
Kernzone seit 2010
Anteil der sanierten
Denkmale am
Denkmalbestand in
Anteil der leerstehenden
Denkmale am
Denkmalbestand in
Prozent
Anteil der genutzten
Denkmale am
Denkmalbestand in
Prozent
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Schlüsselindikatoren
Ist-Zustand
welterbeverträgliche
Entwicklung
Anteil der neu
aufgenommenen
Denkmale seit 2010 am
Altbaubestand (seit
1945) in Prozent
2%
kann nach
Einzelprüfung
steigen
Anteil der DenkmalwertVerluste und –abbrüche
am
Denkmalbestand
seit 2010 in Prozent
----
soll unverändert
bleiben
Spenden
Stadt: keine
Kommunal
Stadt: keine
Land
Stadt: keine
EU
Stadt: keine
welterbeunverträgliche
Entwicklung
Anstieg
6.b Verwaltungsvorkehrungen
siehe Management Plan
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