Entwurf UNESCO Welterbe-Nominierungsantrag Great Spas of Europe Deutschland UNESCO-Welterbe-Nominierungsdossier Great Spas of Europe Bad Pyrmont Stand: 01.10.2015 Quellen: Auszug Entwurf gemeinsames Nominierungs-Dossier der sechs deutschen Bewerber (Allgemeiner Teil, Gesetze und andere Regelungen auf Bundes- und Landesebene) Auszug Entwurf Teil- Nominierungs-Dossier Bad Pyrmont (stadtspezifisch) 1. Bestimmung des Gutes 1.a Vertragsländer Czech Republic, Federal Republic of Germany, Republic of Austria, Italy, Kingdom of Belgium, French Republic, United Kingdom of Great Britain & Northern Ireland 1.b Regionen Deutschland Federal State Baden-Württemberg, Karlsruhe Region BW Federal State Bavaria, Lower Franconia (Unterfranken) BY Federal State Hesse, Darmstadt Region HE Federal State Lower Saxony, Hannover Region NI Federal State Rhineland-Palatinate, Rhein-Lahn-Region RP 1.c Name des Gutes Great Spas of Europe 1.d Geographische Koordinaten zur nächstgelegenen Sekunde DEU-BW-01 DEU-BY-01 DEU-RP-01 DEU-HE-01 DEU-HE-02 DEU-NI-01 Baden-Baden Bad Kissingen Bad Ems Bad Homburg vor der Höhe Wiesbaden Bad Pyrmont N 48°45´43" N 50°11´55" N 50°20´3" N 50°13´44" N 50°05´05" N 51°59´00" E 08°14´27" E 10°04´33" E 07°43´9" E 08°37´39" E 08°14´51" E 09°16´00" 1 Entwurf UNESCO Welterbe-Nominierungsantrag Great Spas of Europe Deutschland 1.e Karten siehe Anhang 1 1.f Ha-Angaben des Gebiets des eingetragenen Guts, Pufferzone und Gesamtfläche Fläche des Schutzguts in ha Fläche der Pufferzone in ha 28 ha 102 ha Gesamtfläche in ha 130 ha 2. Beschreibung des Gutes 2.a Beschreibung des Gesamtgutes 2.a.1 Geographische Lage und Hinweise auf die Einbettung in die Landschaft (Berge, Flüsse, etc.) Bad Pyrmont liegt, eingebettet in das westliche Weserbergland, in einem hufeisenförmig, von Höhen umgebenen Talkessel. Das Felsgerüst der Pyrmonter Landschaft besteht aus Buntsandstein, Muschelkalk und in der weiteren Umgebung aus Keuper, den Gesteinen der Triasformation. Pyrmont und seine nähere Umgebung weisen besonders viele Verwerfungsspalten auf. Ihr Verlauf ist durch das Vorkommen der Mineralquellen gekennzeichnet. Die Emmer, Nebenfluss der Weser, durchquert den Pyrmonter Talkessel. 2.a.2 Prägnante Beschreibung der einzelnen im Gut liegenden stadträumlichen Bereiche wie Altstadt, Bäderviertel, Kurgebiet, Villenquartiere, mit ihrer Bebauung und Grünanlagen sowie ihre (heute noch nach-vollziehbaren) städtebaulichen Verbindungen zueinander und zur Landschaft Der historische Siedlungskern, der im Mittelalter das Pyrmonter Tal geprägt hat, sind die Dörfer Oesdorf und Holzhausen, welche heute als Ortsteile östlich und westlich an das Gut angrenzen. In dieser Zeit war Lügde, das sich schon früh zu einer befestigten Ackerbürgerstadt entwickelt hatte, das Zentrum der Besiedlung des Tales. Der karolingische Bau der St. Kilianskirche ist ein ebenso frühes Baudenkmal wie die Reste einer Burganlage auf dem Schellenturm, die ab 1184 das Lehen über dieses Tal ausübte und zugleich der weiträumigen Sicherung der Metropole Köln diente. Die Nordseite des Gutes wird durch eine Hügelkette mit den Bergen „Kalte Nase“, „Bomberg“, „Pyrmonter Berg“, „Schellenberg“, „Hohe Stolle“ sowie dem „Königsberg“ begrenzt. Auf dem Bomberg markiert der von der Spelunkengilde 1883 gebaute Spelunkenturm den närdlichen „Point de vue“ der Achse Klosterallee mit Verlängerung durch die Bombergallee. Der Turm befindet sich heute im Besitz der Stadt Bad Pyrmont und bietet einen einmaligen Ausblick über das gesamte Gut sowie das komplette Pyrmonter Tal. Östlich auf dem Königsberg befindet sich mit der Ruine „Hünenburg“ der 2 Entwurf UNESCO Welterbe-Nominierungsantrag Great Spas of Europe Deutschland älteste Nachweis der Besiedelung des Pyrmonter Tales. Datiert wird die Ruine auf das 9.10. Jahrhundert. Auf dem höchsten Punkt des Königsberges steht der 1912-1913 erbaute Bismarckturm, gestaltet durch den Baumeister Riemenschneider aus Pyrmont. Nordöstlich des Königsberges findet man den 1824 aufgebauten Schellenturm, welcher aus Materialien der auf das Jahr 1184 datierten Burg Schell erbaut wurde. Das Gut setzt sich aus dem Alleensystem, dem inneren Kurpark, der Schlossinsel, der Brunnenstraße und dem Brunnenplatz zusammen. Dieses Kurzentrum hebt sich in seiner Struktur deutlich ab von den dörflichen Gegenbenheiten der östlich und westlich vom Gut befindlichen Dörfer Oesdorf und Holzhausen. Der Bad Pyrmonter Brunnenplatz mit seinem Brunnentempel und der Wandelhalle bildet den Mittelpunkt des Kurortes. Als Gesamtkomplex wurde dieses Areal 1923/1924 vom hannoverschen Architekten Alfred Sasse (1870-1937) im Auftrage von Preußen geplant und realisiert. Der Hyllige Born ist das städtebauliche Zentrum. Auf dem Tempel laufen die Hauptallee, die Hylligen-BornAllee und die Brunnenstraße im rechten Winkel zu. Die Hauptallee und die Brunnenstraße haben in ihrem Ursprung die gleiche Länge. Auf der westlichen Seite vom Brunnenplatz befindet sich das Fürstliche Badelogierhaus (heute der Fürstenhof), das 1777 von einer Aktiengesellschaft der ostindischen Handelscompanie als Kurhotel gebaut wurde. Heute ist der Fürstenhof Teil des Steigenberger Bad Pyrmonts, das sich entlang der Hauptallee Richtung Süden ausbreitet. Rechts und links vom Eingang in die Hauptallee ist der Brunnenplatz geprägt von zwei Gebäuden aus der Zeit um 1780. Haus Ockel und Haus Uslar, beide verputzte Fachwerkbauten, sind geprägt vom Zeitalter des Klassizismus. In östlicher Richtung, schon jenseits der Kirchstraße auf der anderen Seite, befindet sich mit dem Hotel Hemmerich ein palastartiger, verputzter Fachwerkbau, der auch um 1780 entstanden ist. Dieses Gebäude zählt zu den vornehmen Hotels am Eingang der Brunnenstraße. Die Stadtkirche (die Christuskirche) am Fuße der Friedrichstraße oberhalb der Wandelhalle wird von 1875 bis 1877 in gotischem Stil vom Architekten August Orth erbaut und versteht sich als das christliche Zentrum für die Kurgäste. Die Brunnenstraße, nach 1720 als Neustadt Pyrmont angelegt, ist eine in zwei Ebenen geplante Allee, die den Weg zu den Logierhäusern weist. Zwei Sehenswürdigkeiten sind das Fachwerkhaus „Alter Fritz“ und der „Ratskeller“, in denen der preußische König Friedrich der Große (1744 und 1746) und Zar Peter (1716) logierten. Vom Brunnenplatz aus erstreckt sich in südlicher Richtung die Hauptallee. Einige Boutiquen-Gebäude aus dem 18. und 19. Jahrhundert sind sehenswert, die Fürstliche Konditorei, heute Schinkenkrug, und das Schauspielhaus, das 1818 vom Bauherrn August Pichler mit klassizistischer Fassade gebaut wurde, stehen für das Freizeitverhalten der Kurgäste. Als Begrenzung des Kurparks wurde 1926 bis 1928 im Auftrage Preußens das Lesesaalgebäude, die Arkaden und das Konzerthaus unter der Bauleitung von Baurat Brodführer errichtet. Festung und Schloss Pyrmont begrenzen den südlichen Teil des Kurparks. Von 1526 bis 1562 als Festung erbaut, sind die Gebäude der Renaissancefestung 1706 bis 1710 als Barockgebäude der Sommerresidenz der Fürsten zu Waldeck und Pyrmont verändert worden. Von 1984 bis 1987 wird die gesamte Anlage zum kulturellen Zentrum der Stadt ausgebaut. Der innere Kurpark wird geprägt von der Klosterallee und der auf Höhe des 1899 gebauten Kurhotels nach Westen abgehenden Springbrunnen-Allee. Umrahmet werden diese von einer Parklandschaft im „landschaftlichen Stil“ und verschiedenen Sondergärten. Herausragende Stellung nimmt hier der östlich an die Schlossgraft angrenzende Palmengarten ein. Gestaltet durch die Gartenarchitekten Julius Trip und erweiternd durch den Hofgartendirektor Werner Dirks bis 1913 ist dieser Garten bis heute ein Hauptanziehungspunkt der Besucher. Besonders erwähnenswert ist noch der von den gleichen Gartenarchitekten gestaltete Malerblick am westlichen Rand des Kurparks. Die Pufferzone um das Gut sind im Norden und Süden überwiegend die äußeren KurparkAnlagen mit den Schlossgärten, dem Bergkurpark, dem Friedrichspark und dem Hirschpark. Die östliche Hälfte der Pufferzone wird durch Bebauung geprägt. Im südlichen 3 Entwurf UNESCO Welterbe-Nominierungsantrag Great Spas of Europe Deutschland Kurbezirk befinden sich überwiegend Gründerzeitvillen, die meist zu kurdienlichen Zwecken (Arztpraxen, Gastgeber, Seniorenwohnheime) genutzt werden. Der nördliche Kurbezirk ist geprägt durch Einfamilienhäuser aus mehreren Bebauungsphasen. Ein besonderes Naturdenkmal befindet sich im nordöstlichen Bereich der Pufferzone. In der von dem Badearzt Seip im 18. Jahrhundert entdeckten Kaverne tritt durch die besonderen geologischen Bedingungen im Tal natürliche Kohlensäure an die Oberfläche. Heute ist diese in einem Pavillon aus den 1990iger Jahren erlebbar. Der zentrale Kurbezirk zeigt in den Bereichen östlich der Hauptallee die ältesten Bebauungen rund um den Altenauplatz und den Kaiserplatz. Zentral auf dem Altenauplatz steht die 1858 aufgestellte Drakevase des pyrmonter Bildhauers Friedrich Drake. Der südlich davon befindliche Kaiserplatz wird von dem 1897 aufgestellten Kriegerdenkmal dominiert. 2.a.3 Anzahl und Charakteristika der Heilquellen, ihre Lage und balneotherapeutischen Aspekte der Anwendung wie Trinkkuren, Dampfbäder etc. In der Geschichte dieses Kurortes lassen sich insgesamt 19 Heilquellen benennen, von denen heute noch sechs Quellen für Therapiezwecke genutzt werden. Es handelt sich um mineralhaltige Eisensäuerlinge und salzhaltige Mineralquellen. Die eisenhaltigen Säuerlinge sind heute der Hyllige Born, die Helenenquelle, die Friedrichsquelle und die Trampelsche Quelle. Es sind überwiegend Calzium-Magnesium-Hydrogencarbonat-SulfatSäuerlinge. Bei der Wolfgang-Quelle und der Hufelandquelle handelt es sich um Nathrium-Chlorid-Sulfat-Wasser. In jedem Fall werden in der Wandelhalle und im KöniginLuise-Bad die Quellen zu Trink- und Badezwecken genutzt. Anwendungsbereiche der natürlichen Heilwasser sind chronische Magenschleimentzündungen, Funktionsstörungen von Leber, Gallenblase und Bauchspeicheldrüse, sie regen die Verdauung an, helfen bei Eisen- und Calziummangel und bei Harnweginfekten und unterstützen die Osteoporosebehandlung. Ein einzigartiges Naturphänomen in Europa ist die Dunsthöhle. CO²-Gas tritt hier durch Risse und Gesteinsklüfte als Quellspalte an die Oberfläche, ohne dass Wasser mit an die Erdoberfläche geführt wird. Seit 1712 ist die Dunsthöhle bekannt und gilt als bemerkenswertes Naturphänomen, das heute noch mit Experimenten vorgeführt wird. Die Badekur ist durch die Opfergaben des Pyrmonter Brunnenfundes (1. bis 4. Jh. n. Chr.) überliefert. Der Hyllige Born wurde in seiner Frühzeit als Bade- und Trinkbrunnen gleichermaßen genutzt. Seit dem 17. und 18. Jh. wurde mit großem Erfolg die Trinkkur in Verbindung mit dem Spaziergang bevorzugt. Das Heilwasser der Hauptquellen wurde in Flaschen europaweit verschickt. In der Nähe der salzhaltigen Wolfgang- und Hufelandquelle wurden im frühen 19. Jh. Salinen errichtet, um Salz zu gewinnen. 2.b Geschichtliche Entwicklung Das Kurwesen von Bad Pyrmont hat seinen Ursprung bereits in der kaiserzeitlichen Zeit der ersten vier Jahrhunderte nach Christi Geburt. Das Wissen um die frühe Verehrung, der Brodelbrunnen-Quelle, manifestierte sich aber erst 1863, als bei der Neufassung des Brodelbrunnens auf dem Brunnenplatz der „Pyrmonter Brunnenfund“ entdeckt wurde. Dieser Fund von mehr als einhundert Fibeln, einer emaillierten Schöpfkelle und drei römischen Münzen, wurde in einer Tiefe von knapp vier Metern entdeckt und zählt zu den bedeutendsten frühgeschichtlichen Opferfunden Mitteleuropas. Nicht weit entfernt vom Brodelbrunnen befindet sich der Hyllige Born, der 1556 das Wundergeläuf auslöste. Zahlreiche Flugschriften in unterschiedlichen Sprachen lockten in diesem Jahr etwa 10.000 Menschen aus ganz Europa in das Pyrmonter Tal. Ab dem späten 17. Jahrhundert entwickelten sich auf diesem Platz Ideen um die Gestaltung der beiden Quellen. 1668 erfolgte der Bau eines barocken Brunnenhauses über der Hauptquelle. Im gleichen Jahr wurde mit der Anlage des „Spatzierganges“, der heutigen Hauptallee, eine vierreihige Lindenallee gepflanzt, die unmittelbar mit dem ärztlichen Therapieangebot Bewegung und Heilwassertrinken verbindet. 1720 entstand unter dem Titel „Neustadt Pyrmont“ die Logierstraße in östlicher Richtung, die der standesgemäßen Unterkunft von Kurgästen diente. Mit der wachsenden Zahl an Gästen im 18. und 19. Jahrhundert wurden neue Logierbereiche für Hotels und Pensionshäuser errichtet. Parallel dazu wurde das 4 Entwurf UNESCO Welterbe-Nominierungsantrag Great Spas of Europe Deutschland Angebot an schattigen Alleen systematisch ausgebaut. Brunnenfund – frühgeschichtliche Fibeln und Schöpfkelle Die Ballhaus-Allee, die Klosterallee und die Bassinallee waren die am meisten frequentieren Spazierwege. Jede Allee bot Blicke in die freie Natur der Landschaft des Emmertales. Mit dem Anschluss Bad Pyrmonts an das Eisenbahnnetz Hannover-Altenbeken im Jahre 1872 steigerte sich die Gästezahl, die Logierareale wuchsen um das Kurzentrum. In jedem Fall waren es die kurzen Wege von den Logierhäusern zu den Einrichtungen des Kurzentrums, die den Reiz dieser Häuser ausmachten. Die Spielbank im Cafehaus an der Hauptallee hatte etwa 150 Jahre bestanden, bis sie im November 1872 geschlossen wurde. Die Zeit des 1. und 2. Weltkrieges überdauerte Pyrmont ohne Kriegszerstörungen. Pyrmont fungierte aufgrund der ärztlichen und heiltherapeutischen Möglichkeiten als Lazarettstadt für schwerverwundete Soldaten. Stadtplan 1790 3. Begründung des Gutes 3.1.a Kurze Zusammenfassung (IWG) 3.1.b Begründung in Bezug auf die Kriterien (IWG) 3.1.c Erklärung zur Integrität (Unversehrtheit, Ganzheit und Geschlossenheit) Der Brunnenplatz befindet sich mit seinen drei Quellen „Hylliger Born“, „Brodelbrunnen“ und „Augenbrunnen“ im Herzen des Kurzentrums. Die rahmenden Gebäude von Fürstenhof (18. Jahrhundert), Haus Ockel und Haus Uslar (18. Jahundert) und Wandelhalle (20. Jahundert) stehen für eine kontinuierliche Genese der Historie von Bad Pyrmont. Der Brunnenfund und das Wundergeläuf sind mit diesem besonderen Ort verknüpft, der von einem Netz von Alleen eingefasst wird. 3.1.d Erklärung zur Authentizität (Echtheit) Bad Pyrmont lebt von der Struktur, die sich der Kurort nach 1668 gegeben hat. Alles ist auf den Brunnenplatz und das Alleensystem ausgerichtet. Diese Inszenierung prägt die Wahrnehmung der Quellen, der Alleen und Gebäude. Neben der Verehrung der Quellen auf den Brunnenplatz ist die Hauptallee, erweitert um das Alleensystem des Kurzentrums, Anlass für Bewegung, Naturempfinden und Kommunikation. Die Kulisse, vor der sich dieses ganzheitliche Therapieangebot abspielt, ist unverändert. 5 Entwurf UNESCO Welterbe-Nominierungsantrag Great Spas of Europe Deutschland Hylliger Born mit Brunnentempel, 1928 3.1.e Schutz und Erhaltung Regelmäßige Kur-/Heilbadzertifizierung und hohe Investitionen zur Sanierung/Modernisierung der staatlichen Kureinrichtung sichern den Fortbestand als Kur- und Badstandort. Der Umbau der Hauptgeschäftsstraße zur Fußgängerzone war Teil der Verkehrsberuhigung der Kernzone, die im Geltungsbereich von sieben B-Plänen liegt, u. a. mit Zweckbestimmung „Kurgebiet“. Ferner sichern Instrumente des Denkmal-, Wasser- und Heilquellen-, Umwelt- und Naturschutzes nebst Parkpflegewerk den Erhalt des Gutes. Das Verzeichnis nach NDSchG umfasst 241 Bau- und sieben Naturdenkmale. Den Erhalt von Bäderarchitektur, Kurpark und Gesundheitseinrichtungen thematisiert auch das 2010 beschlossene „Städtebauliche Gesamtkonzept“. Zur Verwaltung, dem Schutz und geplanten Maßnahmen, s. Anlage Management Plan. 3.2 Vergleichsanalyse s. Anhang 3.3 OUV der Gruppe (IWG) 3.4 Die individuellen Beiträge zum OUV Die Unverwechselbarkeit von Bad Pyrmont liegt in der einmaligen Gestaltung eines 3000 m langen Alleen-Systems. Von diesem System sind große Teile zwischen 1667 und 1772 entstanden und wurden 1883 mit der Bomberg-Allee nochmals ausgebaut. Die erste Allee entstand alleinig als Spaziergang für die Kurgäste, welche an der Quelle am Hylligen Born das Heilwasser getrunken haben und auf Anraten der Badeärzte 1000 Schritte Bewegung an der frischen Luft zu tun hatten. Rund um diese Hauptallee entstanden dann die wesentlichen Einrichtungen des Ortes mit dem Badehaus „Fürstenhof“, dem „Kurtheater“, dem „Kurhotel“, der „Wandelhalle“ und vielem mehr. Hauptallee 1780 6 Entwurf UNESCO Welterbe-Nominierungsantrag Great Spas of Europe Deutschland 4. Erhaltungszustand und sich auf das Gut auswirkende Faktoren 4.a Gegenwärtiger Erhaltungszustand Die gesamten Kurpark-Anlagen in der Kernzone einschließlich der Gebäude stehen als Gartenbaudenkmal unter Ensembleschutz. Zahlreiche erhaltene Privatgebäude entlang der Hauptallee sind zudem als Einzeldenkmale ausgewiesen. Der Schutzgedanke des Kurparks und Kurzentrums ist auch im Bebauungsplan verankert. In den letzten zehn Jahren fanden in dieser Kernzone weder Abrisse noch Neubauten statt. Es gibt in der angrenzenden Pufferzone einige Leerstände, allerdings auch denkmalgerechte Kernsanierungen zum Teil abgeschlossen, zum Teil 2015 in Bearbeitung oder Planung. Für den wichtigsten Bereich des Kurparks wurde 1992 ein Parkpflegewerk erstellt. Dieses bescheinigt dem Kurpark eine hohe Qualität und stellt die Basis der Erhaltung und Entwicklung des Kurparks dar. Daraus abgeleitet wurde in den 1990er Jahren der Dreistrahl komplett replantiert. Die Bomberg-Allee befindet sich in einem sehr vitalen Zustand und verfügt noch, bis auf sechs Bäume, über den kompletten Baumbestand aus der Pflanzung 1883. In der Hauptallee und der Springbrunnen-Allee stehen in der Summe die meisten Bäume aus Pflanzungen vor 1900. Auf das gesamte Alleen-System bezogen stammen noch rund 30 % aus dieser Pflanzphase, sind aber keine Bäume aus Erstpflanzung. Die Hylligen-Born-Allee verfügt noch über einen durchgängig guten Baumbestand. 4.b Faktoren, die sich auf das Gut auswirken i Auswirkungen aufgrund von Stadtentwicklung Trotz anhaltendem Niedrigzins ist in Bad Pyrmont ein nur mäßiger Druck am Immobilienmarkt zu verzeichnen. Dies liegt an dem in der Region bereits spürbaren Bevölkerungsrückgang und bundesweit zunehmender Überalterung. Gerade in jüngster Zeit ist jedoch als positive Tendenz eine qualitätvolle Revitalisierung ehemaliger Leerstände zu verzeichnen, hervorgerufen durch in- und ausländische Investoren sowie die Attraktivität Bad Pyrmonts als hochwertiger Altersruhesitz. ii Auswirkungen aufgrund von Umwelteinflüssen Die Schutzgüter liegen in der warmgemäßigten Klimazone. Der zu erwartene Klimawandel wird sich in den Städten in steigendem Starkregen und Sturmperioden niederschlagen. Es wird davon ausgegangen, dass langfristig im Sommer höhere Temperaturen, im Winter milderen Temperaturen mit stärkeren Niederschlägen herrschen. Diese Entwicklung wird weniger die Gebäude betreffen als die Gartenanlagen und die umgebende Landschaft. Maßnahmen gegen diese Tendenzen reichen von … bis …. . Im Rahmen der Überwachung der Staatlichen Anerkennung werden in den Heilbädern in regelmäßigen Abständen Kontrollanalysen zum Klimagutachten und zur Luftreinheit durchgeführt. Bad Pyrmont Großklimatisch gehört Bad Pyrmont zum Oberen Weserbergland, das in den meisten Jahren durch westliche Windströmungen dominiert wird, die maritimen Luftmassen herantransportieren. Lang anhaltende östliche Winde treten nur selten auf. Wie in der Westwindzone üblich, wechseln unbeständige Witterungsabschnitte mit ruhigen Hochdruckwetterlagen. Durch den Klimawandel ist zukünftig mit einer Zunahme von Starkwind- und Niederschlagsereignissen sowie auch Trockenheit und Hitzeperioden zu rechnen. 7 Entwurf UNESCO Welterbe-Nominierungsantrag Great Spas of Europe Deutschland iii Naturkatastrophen und Risikovorbeugung Vor allem aufgrund des Klimawandels kann es in Deutschland zu häufigeren und stärkeren Hoch-wassern kommen. Überschwemmungen treten vereinzelt in Baden-Baden, Bad Homburg, Wiesbaden und Bad Pyrmont auf. Leichte Erdbeben sind in Baden-Baden, Bad Ems und … zu verzeichnen, die sich in der Erbebenzone 1 befinden. Bad Pyrmont In unregelmäßigen Abständen auftretende Hochwasser des Flusses „Emmer“ berühren das Schutzgut nicht. iv Auswirkungen aufgrund von Besuchern/Touristen Neben „kurortverträglichen“ Gewerbebetrieben sind Einrichtungen des Gesundheitswesens und Tourismus aus In- und Ausland traditionell die hiesigen Haupt-Wirtschaftssäulen. 2014 waren in 45 Beherbergungsbetrieben mit rd. 1.600 Betten 700.000 Übernachtungen zu verzeichnen. Hinzu kommen geschätzt 800.000 Tagesgäste pro Jahr. Dies hat Einfluss auf das Verkehrsgeschehen, insbesondere an Tagen mit Großveranstaltungen. Hierfür wurde 2006 ein Verkehrsleitsystem installiert, im „Städtebaulichen Gesamtkonzept“ werden zusätzliche Parkmöglichkeiten ebenfalls thematisiert. v Zahl der Bewohner innerhalb des Gutes und der Pufferzone im Jahr 2015 Gut Pufferzone Gesamt Stand 332 2256 2588 29.04.2015 5. Schutz und Verwaltung 5.a Eigentümer Der Kurpark sowie die Kurbauten, wie die Wandelhalle, der Fürstenhof, das Kurhotel, das Kurtheater, das Konzerthaus, sind Eigentum des Landes Niedersachsen vertreten, durch die Niedersächsische Staatsbad Pyrmont Betriebsgesellschaft mbH. Die Brunnenstraße, die Heiligenangerstraße, der östliche Teil der Hylligen-Born-Allee befinden sich im Eigentum der Stadt Bad Pyrmont. Die weiteren Gebäude in der Kern- und Pufferzone sind überwiegend Privateigentum, die öffentlichen Grünanlagen in der Pufferzone sind Eigentum des Landes Niedersachsen und der Stadt Bad Pyrmont. 5.b Schutzgebietsbezeichnungen auf nationaler und Länder-Ebene Die Ausweisung eines Siedlungstyps als Schutzgut bedarf eines umfassenden weiträumigen Schutzes, der die Erhaltung von Stadtstrukturen bis hin zu einzelnen Grünanlagen und Bauwerken sichert. Sie bedingt außerdem für die Entwicklung die Berücksichtigung zahlreicher planungs- und baurechtlicher Instrumente (s. Tabelle). Diese Instrumente sind in Deutschland zum einen in der nationalen Gesetzgebung verankert, zum anderen betreffen sie Landesrecht. Landesund regionalplanerische Vorgaben, die aus bundesraumordnerischen Zielsetzungen zum Schutz des Kulturgutes und der Kulturlandschaft erwachsen, berühren größtenteils die sich in der Landschaft befindlichen Flächen der Schutzzonen und Pufferzonen. 8 Entwurf UNESCO Welterbe-Nominierungsantrag Great Spas of Europe Deutschland Tabelle i: Planungsebenen und Zuständigkeiten in Deutschland Planungsebene Vertreten durch Zuständigkeit Instrument Raumordnung Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) Bundesraumordnungsplan Landesplanung Bundesländer Fachministerien LandesentwicklungsPlan Regionalplanung Bundesländer Fachministerien/ Regionalverbände/ GebietskörperSchaften Regionalpläne M 1:50.000/ M 1:25.000 Bauleitplanung: Gemeinden Gemeinden/ Verwaltungsgemeinschaften Gemeinden Flächennutzungsplan M 1:10.000 / M 1:5.000 z. B. für Denkmalschutz, Natur- und Landschaftsschutz, Wasserschutz, Straßenbau Satzungen, Rahmenplanungen, Entwurfs- und Genehmigungsplanung a. vorbereitende BLP b. verbindliche BLP Fachplanungen Fachbehörden Bebauungsplan M 1: 1.000 / M 1:500 Nationale Schutzvorschriften a) Raumordnungsgesetz vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) geändert worden ist Auszug aus § 2 „(5) Kulturlandschaften sind zu erhalten und zu entwickeln. Historisch geprägte und gewachsene Kulturlandschaften sind in ihren prägenden Merkmalen und mit ihren Kulturund Naturdenkmälern zu erhalten. Die unterschiedlichen Landschaftstypen und Nutzungen der Teilräume sind mit den Zielen eines harmonischen Nebeneinanders, der Überwindung von Strukturproblemen und zur Schaffung neuer wirtschaftlicher und kultureller Konzeptionen zu gestalten und weiterzuentwickeln.“ Ziele der Raumordnung (§ 3): … verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und sachlich bestimmten oder bestimmbaren, vom Träger der Raumordnung abschließend abgewogenen (§ 7 Abs. 2) textlichen oder zeichnerischen Festlegungen in Raumordnungsplänen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums; (…). b) Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 9 Entwurf UNESCO Welterbe-Nominierungsantrag Great Spas of Europe Deutschland 1748) geändert worden ist. Auf Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) werden auf kommunaler Ebene die Schutzziele in der vorbereitenden (Flächennutzungsplan) und verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungspläne) sowie in der naturschutz- und wasserrechtlichen Fachplanung gesichert. Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen (§ 1 BauGB). Ein Bebauungsplan (§ 9 BauGB) enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung innerhalb seines Geltungsbereichs. Demnach können in einem Bebauungsplan insbesondere Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise, zu den überbaubaren Grundstücksflächen und der Größe, Breite und Tiefe der Baugrundstücke getroffen werden. Nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffene Festsetzungen, wie z.B. Denkmäler nach Landesrecht, sollen in den Bebauungsplan nachrichtlich übernommen werden, soweit sie zu seinem Verständnis oder für die städtebauliche Beurteilung von Baugesuchen notwendig oder zweckmäßig sind. c) Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 100 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist Auszüge: § 1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege (4) Zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft sind insbesondere 1. Naturlandschaften und historisch gewachsene Kulturlandschaften, auch mit ihren Kultur-, Bau- und Bodendenkmälern, vor Verunstaltung, Zersiedelung und sonstigen Beeinträchtigungen zu bewahren, 2. zum Zweck der Erholung in der freien Landschaft nach ihrer Beschaffenheit und Lage geeignete Flächen, vor allem im besiedelten und siedlungsnahen Bereich, zu schützen und zugänglich zu machen. (5) Großflächige, weitgehend unzerschnittene Landschaftsräume sind vor weiterer Zerschneidung zu bewahren. § 26 Landschaftsschutzgebiete (1) Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder 3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung. (2) In einem Landschaftsschutzgebiet sind (…) alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebiets verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. 10 Entwurf UNESCO Welterbe-Nominierungsantrag Great Spas of Europe Deutschland d) Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. November 2014 (BGBl. I S. 1724) geändert worden ist Auszug: § 53 Heilquellenschutz (1) Heilquellen sind natürlich zu Tage tretende oder künstlich erschlossene Wasser- oder Gasvorkommen, die auf Grund ihrer chemischen Zusammensetzung, ihrer physikalischen Eigenschaften oder der Erfahrung nach geeignet sind, Heilzwecken zu dienen. (2) Heilquellen, deren Erhaltung aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit erforderlich ist, können auf Antrag staatlich anerkannt werden (staatlich anerkannte Heilquellen). Die Anerkennung ist zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 1 nicht mehr vorliegen. (3) Die zuständige Behörde kann besondere Betriebs- und Überwachungs-pflichten vorschreiben, soweit dies zur Erhaltung der staatlich anerkannten Heilquelle erforderlich ist. Die Überwachung von Betrieben und Anlagen ist zu dulden; § 101 gilt insoweit entsprechend. (4) Zum Schutz staatlich anerkannter Heilquellen kann die Landesregierung durch Rechtsverordnung Heilquellenschutzgebiete festsetzen. In der Rechtsverordnung ist die begünstigte Person zu benennen. Die Landesregierung kann die Ermächtigung nach Satz 1 durch Rechtsverordnung auf andere Landesbehörden übertragen. Länderspezifische Schutzvorschriften (Auszüge der Gesetze im Anhang/Management Plan) a) Denkmalschutz in den Bundesländer Verfassungsrechtliche Grundaussagen zum Denkmalschutz Verfassungsrechtliche Vorgaben für den Denkmalschutz enthalten das Grundgesetz und die einzelnen Länderverfassungen. Denkmalpflege und Denkmalschutz sind eingebettet in die Verfassungsordnung. Die Länderverfassungen enthalten zum Teil Aussagen zum Kulturstaat, ohne je-doch Rechtsansprüche auszulösen. Die Denkmalschutzgesetze lassen sich z.T. als Ausführungsgesetze zu den verfassungsrechtlichen Grundlagen deuten. Denkmalschutzgesetze In der BR Deutschland ist Denkmalschutz aufgrund des föderalen Systems landesrechtlich geregelt. D.h., Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich organisiert. Die Länder sind für den Erlass von Denkmalschutzgesetzen und, in ihrer Eigenschaft als Oberste Denkmalbehörden – neben den Kreisen, den Gemeinden und z. T. den Regierungsbezirken – grundsätzlich auch für den Gesetzesvollzug zuständig. Unterschutzstellung und Eigentümerpflichten Die gesetzliche Durchführung des Denkmalschutzes ist in Deutschland entweder durch das verwaltungsaufwendige Eintragungsprinzip (konstitutiv) möglich, oder durch das Prinzip der Generalklausel (nachrichtlich), das zumeist angewendet wird. Während in BadenWürttemberg ein Mischsystem besteht, bei dem Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung in das Denkmalbuch eingetragen werden, geschieht die Unterschutzstellung in Hessen, Bayern, Niedersachsen und jüngst Rheinland-Pfalz durch das nachrichtliche Verfahren. Eigentümer von Denkmalen sind in allen Ländern gesetzlich dazu verpflichtet im Rahmen der 11 Entwurf UNESCO Welterbe-Nominierungsantrag Great Spas of Europe Deutschland Zumutbarkeit die Denkmale in Stand zu setzen, zu erhalten, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdungen zu schützen. Bei Alleen als der Teil der Straße hat der Träger der Straßenbaulast die Erhaltungs- und Pflegpflicht. Bei historischen Friedhöfen kommen die Regelungen des Friedhofsrechts hinzu. (z.T. Auszüge aus Handbuch Städtebauliche Denkmalpflege, 2013) Umgebungsschutz nach Denkmalrecht Neben dem Substanzschutz regelt das Denkmalrecht auch den Umgebungsschutz, der insbesondere bei Welterbestätten eine Rolle spielt. Bei vielen Kulturdenkmalen gehört ein bestimmter Freiraum zum originären Bestand. Die Unterschutzstellung von Ensembles, Gesamtanlagen oder Denkmalbereichen bietet die Möglichkeit, den Gesamteindruck in Zusammenhang mit anderen Bauwerken durch Schutz der Umgebung zu bewahren. Hierbei geht es zuerst darum, geplante Veränderungen in der Umgebung eines denkmalgeschützten Raums anzuzeigen und ggf. zu genehmigen. Tabelle ii: Denkmalschutzgesetze der Bundesländer Bundesland Gesetzestitel Fassung Letzte Änderung Niedersachsen Niedersächsisches Denkmalsschutzgesetz 30.05.1978 26.05.2011 Tabelle iii: Denkmalschutz in den Schutzgütern der deutschen Kurstädte Rechtliche Grundlage Gesamtanlagenschutz Kulturdenkmale (Prozentualer Flächenanteil in der Schutzzone), Jahr Kulturdenkmale Denkmalschutzgesetz Niedersachsen ca. 90% (geschätzt) aktuell 2015 ca. 50 b) Landesplanungsgesetze Aufgabe der Raumordnung und Landesplanung ist 1. die übergeordnete, überörtliche und zusammenfassende Planung für die räumliche Ordnung und Entwicklung des Landes 2. die Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen der Behörden des Bundes und des Landes, (…) mit den Erfordernissen der Raumordnung, 3. die Mitwirkung an der räumlichen Ordnung und Entwicklung des Landes nach Maßgabe des Gesetzes. Der Landesentwicklungsplan gibt in Text und Karten die strukturellen Ziele und Vorgaben für die gesamträumliche Ordnung eines Landes vor, insbesondere hinsichtlich Siedlungsund Freiraum, Entwicklungsschwerpunkten und –achsen, Verkehrsinfrastruktur, Gewinnung von Bodenschätzen und Energie, Versorgung mit überregionalen Einrichtungen wie Häfen, 12 Entwurf UNESCO Welterbe-Nominierungsantrag Great Spas of Europe Deutschland Flughäfen, etc. Leitziel ist eine nachhaltige Raumentwicklung, die soziale und wirtschaftlich Ansprüche und Funktionen mit ökologischen Erfordernissen in Einklang bringt. Denkmale finden in der Landesplanung nur mittelbar als Bestandteile der Kulturlandschaft Beachtung. (Auszüge s. Handbuch Städtebauliche Denkmalpflege 2013) Tabelle iv: Landesplanungsgesetze der Bundesländer Landesplanungsgesetze Fassung Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen Letzte Änderung 2008 3.10.2012 c) Landesbauordnungen (LBO) Die Landesbauordnungen regeln die Anforderungen von Bauvorhaben auf Grundlage des Bauplanungsrechts. Neben materiellen Regelungen, die beispielsweise die Erschließung des Grundstücks, Bauprodukte, Sicherheitsvorkehrungen etc. behandeln, sind hier u.a. der Ablauf von Baugenehmigungsverfahren oder die Struktur der Bauaufsichtsbehörden festgelegt. Tabelle v: Landesbauordnungen der Bundesländer Landesbauordnungen Fassung Letzte Änderung Niedersächsische Bauordnung 03.04.2012 23.07.2014 d) Weitere Fachgesetze auf Länderebene Naturschutz-, Wasser- und Waldgesetze der Bundesländer Bundesland Naturschutzgesetz Wassergesetze Waldschutzgesetz (Auf Grundlage der länderspezifischen Wassergesetze besteht auf Landesebene der Heilquellenschutz.) Niedersachsen Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz, 19.02.2010 Niedersächsisches Wassergesetz, 19.02.2010; letzte Änderung 18.12.2014 Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung, 21.03.2002; letzte Änderung 16.12.2014 13 Entwurf UNESCO Welterbe-Nominierungsantrag Great Spas of Europe Deutschland 5.c Mittel zur Umsetzung der Schutzmaßnahmen. Kurze Beschreibung, wie Schutz in Praxis funktioniert Deutschland Die wichtigsten Mittel zur Umsetzung der Schutzmaßnahmen sind die Unterschutzstellung von Einzeldenkmalen / Sachgesamtheiten sowie je nach dem länderspezifischen Denkmalschutzgesetz die Ausweisung von Denkmalzonen, Gesamtanlagen oder Ensembles sowie die Implementierung von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen. Für die Genehmigung von Bauvorhaben sind die Unteren Bauaufsichtsbehörden zuständig. Nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird über die Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 30, 31, 33 bis 35 BauGB im bauaufsichtlichen Verfahren von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden. Bei Bauvorhaben an/oder in der unmittelbaren Umgebung von denkmalgeschützten Gebäuden oder Gesamtanlagen sind die bei den Kreis- oder Stadtverwaltungen angesiedelten Unteren Denkmalschutzbehörden einzubeziehen bzw. sind zuständig. Wird mit der Fachbehörde (Fachliche Denkmalpflege / LAD) kein Einvernehmen / Benehmen erzielt, muss die Höhere Denkmalbehörde eingeschaltet werden. Es bestehen zudem in einigen Kurstädten Gestaltungsrichtlinien (Baden-Baden), Gestaltungssatzungen (Bad Kissingen, Bad Homburg) und Werbeanlagensatzungen (Baden-Baden, Bad Ems, Bad Kissingen). 5.d Kommunale Schutzbestimmungen wie Flächennutzungspläne (Tabelle i), Bebauungspläne (Tabelle ii), Rahmenpläne (Tabelle iii), Entwicklungspläne (Tabelle iv), Erhaltungssatzungen (Tabelle v) etc. mit Jahresangaben Tabelle i: Flächennutzungspläne Titel Geltungsjahre Beschreibung Flächennutzungsplan der Stadt Bad Pyrmont 2001/2010 Vorbereitende Bauleitplanung 2001, 2010 überarbeitet zur Schaffung von Vorranggebieten Windkraftanlagen Tabelle ii: Bebauungspläne Erlassjahre Anzahl der in Kraft stehenden 1963-2009 26 Flächenanteil in Schutzzone Flächenanteil in Pufferzone Die Schutzzone befindet sich vollständig im Geltungsbereich von 7 Bebauungsplänen. 6 Bebauungspläne umfassen jeweils Teile der Schutz- und der Pufferzone. Die Schutzzone umfasst eine Fläche von 28,68 ha. Die Pufferzone befindet sich zu ca. 94% im Geltungsbereich von 25 Bebauungsplänen. 6 B e b a u u n g s p l ä 14 Entwurf UNESCO Welterbe-Nominierungsantrag Great Spas of Europe Deutschland Tabelle iii: Rahmenpläne Titel Geltungsjahre Beschreibung Landschaftsrahmenplan des Landkreises Hameln-Pyrmont 2001 seit 2001, Überarbeitung für 2015/2016 angekündigt Landschaftsrahmenplan für die angehörigen Kommunen des Landkreises Hameln-Pyrmont mit Aussagen z. B. über Naturdenkmale und kulturhistorische Gebäudeanlagen. (siehe auch Punkt e.2) Tabelle iv: Entwicklungspläne Titel Geltungsjahre Beschreibung Städtebauliches Gesamtkonzept Masterplan 2009 bis 2050 Umfangreiches Gesamt-Konzept der Stadt Bad Pyrmont zu Landschafts-, Siedlungs-, Verkehrs-, Handels-, Gestaltungsund Innenentwicklung bis 2050. 2009 vom Rat der Stadt beschlossen, Überarbeitung alle 5 Jahre 5.e Verwaltungsplan Deutschland s. Management Pläne 5.f Quellen und jährliche Höhe der Finanzmittel Institutionen Aufwendungen Aufgaben Jahr Bau-Betriebshof N.N. Pflegearbeiten und Unterhaltung für das Staatsbad (Land Niedersachsen) an Grünanlagen, Wegen und Plätzen innerhalb des Stadtgebietes und der Schutzzonen 2014 Untere Denkmalschutzbehörde Betriebsgesellschaft Staatsbad Pyrmont Denkmalschutzinformationen und Eigentümerberatung bei Sanierungen, Öffentlichkeitsarbeit N.N. Pflege und Instandhaltung der landeseigenen Liegenschaften in Kern- und Pufferzone 15 Entwurf UNESCO Welterbe-Nominierungsantrag Great Spas of Europe Deutschland Institutionen Aufwendungen Aufgaben Landeshaushalt N.N. Pflege und Instandhaltung der landeseigenen Liegenschaften in Kern- und Pufferzone Stadt N.N. Schlossinsel Landkreis HamelnPyrmont N.N. Schlossinsel Staatsbad N.N. Schlossinsel Land Niedersachsen N.N. Pflege der historischen Parkanlagen Jahr 5.g Quellen für Fachwissen und Ausbildung in Techniken der Erhaltung und Verwaltung Die Oberste Denkmalschutzbehörde des Bundeslandes Niedersachsen ist im Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) angesiedelt. Hier wird der Aufgabenstellung entsprechend ausgebildetes Fachpersonal vorgehalten, auch zur Begleitung der Nominierung zum Weltkulturerbe. Neben dem Ministerium besteht das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege (NLD) als zentrale Fachbehörde des Landes. Hauptaufgaben sind die Erforschung und Dokumentation von Kulturdenkmalen sowie deren Katalogisierung. Weitere Aufgaben sind die fachliche Beratung der Denkmalschutzbehörden, Landeskirchen, des staatlichen Baumanagements und von Privaten. Außerdem die Durchführung von Restaurierungen und Grabungen, die Schaffung wissenschaftlicher Grundlagen für die Denkmalpflege, das Vorhalten von Fachbibliotheken und Archiven sowie Bereitstellung von Spezialwissen und Fortbildung für die 98 Denkmalschutzbehörden. Auch hierzu wird hochqualifiziertem Personal vorgehalten. Insbesondere die fachliche Beratung wird sowohl vom Staatsbad Pyrmont als auch von der Stadt bereits in allen Fragen der Denkmalpflege seit langen Jahren wahrgenommen. Die Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde werden bei der Stadt Bad Pyrmont im Fachgebiet Planen und Bauen durch den Fachgebietsleiter, Ausbildung Dipl.-Ing. Architektur, wahrgenommen. Die Erforschung und Dokumentation der Stadtgeschichte Bad Pyrmonts erfolgt im städtischen Museum sowie im Stadtarchiv. Ersteres wurde seit vielen Jahren von einem promovierten Kunsthistoriker geleitet, dessen Nachfolgerin seit kurzem diese Aufgabe fortführt. Für das Stadtarchiv arbeiten ehrenamtliche Mitarbeiter mit fundierter Ausbildung und langer Erfahrung. 5.h Besuchereinrichtungen und Statistik Erste Anlaufstelle für touristische Besucher Bad Pyrmonts ist das Informationszentrum der Bad Pyrmont Tourismus GmbH (BPT) am Europaplatz 1. Inhalte der Arbeit der BPT: Zimmervermittlung, Organisation von Stadtführungen, Vermietung von E-Bikes, Bewirtschaftung des Reisemobilhafens von Bad Pyrmont, Erstellung und Verkauf von Pauschalen etc. Neben dem Informationszentrum besteht in der Wandelhalle im Stadtzentrum ein Ticket- und 16 Entwurf UNESCO Welterbe-Nominierungsantrag Great Spas of Europe Deutschland Informationscenter. Ein weiterer Partner der Gäste Bad Pyrmonts ist die Niedersächsisches Staatsbad Pyrmont Betriebsgesellschaft mbH. Diese Gesellschaft betreibt alle Liegenschaften des Landes Niedersachsen in Bad Pyrmont. Die Hauptattraktionen des Ortes, wie der Kurpark mit der Schlossinsel, das Kulturprogramm für Gäste Bad Pyrmonts, die Hufeland Therme und vieles mehr werden vom Staatsbad Pyrmont betrieben. Im Schloss befindet sich das städtische Museum mit einer 2015 neugestalteten Dauerausstellung zur Geschichte des Kurortes Bad Pyrmont. Neben den klassischen touristischen Aufenthalten in Beherbergungsbetrieben (Anzahl Betriebe 46, Anzahl Betten 1513) gibt es in Bad Pyrmont 8 Rehabilitations- und Kurkliniken mit 1753 Betten. Im Jahre 2014 verzeichnete Bad Pyrmont 695.703 kurbeitragspflichtige Übernachtungen bei 98.197 Anreisen. Die BPT schätzt, dass jährlich ca. 800.000 Tagesgäste Bad Pyrmont besuchen. 5.i Präsentation und Werbung 5.i.1 Internationale Ebene IWG/CZ 5.i.2 Nationale Ebene Deutschland 5.i.3 Länderebenen Baden-Württemberg Bayern Hessen Niedersachsen Rheinland-Pfalz 5.i.4 Kommunale Ebene Die Historie und Bedeutung des traditionsreichen Kurortes Bad Pyrmont wird professionell vermittelt. Das im Juli 2015 neu gestaltete Museum im Schloss macht die Kurgeschichte Pyrmonts auf attraktive Weise anschaulich. Historische Gebäude und Denkmäler sind sämtlich beschildert, ebenso die Anlage des Kurparks. Die Bad Pyrmont Tourismus GmbH (BPT) koordiniert die Informationen zum historischen Hintergrund der Geschichte Pyrmonts mit den Vermarktungsmöglichkeiten Bad Pyrmonts in der Gegenwart. Bad Pyrmont ist überregional hervorragend in Niedersachsen repräsentiert, vor allen Dingen durch das vielseitige und hochrangige Veranstaltungsprogramm des Niedersächsischen Staatsbades. Traditionsreich und von höchster Bedeutung sind der „Goldene Sonntag“, die Tanzturniere, Theater- und Musikaufführungen. Neben dem Veranstaltungsort Konzerthaus hat die Anlage von Festung und Schloss Pyrmont mit Open Air- Veranstaltungen, aber auch einzigartigen Sonderausstellungen des Museums, überregionale Beachtung seit 25 Jahren gefunden. 5.j Personalstärken (Fach-, Technik-, Wartungspersonal). Qualifikationen und Ausbildung des an dem Gut tätigen Personals Stadt a) Fachgebiet 32 – Bauen und Planen - Untere Denkmalschutzbehörde und Bauaufsicht – 1 Dipl.-Ing. Fachrichtung Architektur 1 M. Sc. Fachrichtung Stadtplanung 1 Bautechnikerin 1 Verwaltungskraft b) Museum 1 Museumsleitung 1 technischer Mitarbeiter 17 Entwurf UNESCO Welterbe-Nominierungsantrag Great Spas of Europe Deutschland 2 Aufsichtskräfte 1 Verwaltungskraft c) Archiv 2 ehrenamtliche Mitarbeiter d) Stabsstelle Stadtgestaltung und ökologische Entwicklung 1 Dipl.-Ing. Architekt e) Baubetriebshof – insgesamt 32 Mitarbeiter plus 5 Saisonkräfte, davon ca. 10 Mitarbeiter, größtenteils aus der Gärtnerkolonne, zur Pflege, Reparatur und Wartung von Grünanlagen, Wegen, Plätzen, Brunnen und Quellen in Kern- und Pufferzone Bad Pyrmont Tourismus GmbH 8 Mitarbeiter/-innen 2 Auszubildende Parkpflege Staatsbad 1 Technikerin Garten- und Landschaftsbau 1 Gärtnermeister 7,5 Gärtner mit Ausbildung im Bereich Baumschule, Zierpflanzenbau oder GaLaBau 1 Gärtner mit Ausbildung Zierpflanzenbau, Weiterbildung zum European Tree Worker und Fachagrarwirt Baumpflege 1 Hilfsarbeiter Gebäudemanagement Staatsbad 3 Gebäudetechniker 3 Elektroniker für Energie – und Gebäudetechnik 1 Auszubildender für Energie – und Gebäudetechnik 3 Techniker für Heizung/Lüftung/Sanitär 1 Auszubildender für Heizung/Lüftung/Sanitär 4 Verwaltungsmitarbeiter 1 Maler 1 Veranstaltungsmeister 2 Mitarbeiter Technik FHK 2 Mitarbeiter Technik HUF 1 Mitarbeiter Moor 1 Mitarbeiter Haustechnik/Schlosser KLB 6. Überwachung 6.a Schlüsselindikatoren zur Bewertung des Erhaltungszustands Schlüsselindikatoren Angaben zum Baubestand in der Kernzone Anteil der Neubauten (seit 1945) am Baubestand in Prozent Anteil der neu errichteten Bauten seit 2010 am Baubestand Ist-Zustand welterbeverträgliche Entwicklung welterbeunverträgliche Entwicklung 27 % 2% Im Einzelfall auf Verträglichkeit zu prüfen steigt merklich an 18 Entwurf UNESCO Welterbe-Nominierungsantrag Great Spas of Europe Deutschland Schlüsselindikatoren Ist-Zustand Anteil der sanierungsbedürftigen Bauten am Baubestand in Prozent Anteil der sanierten Bauten in Prozent Abrisse seit 2010 prozentual zum Baubestand Angaben zum Freiflächenbestand Anteil der hist. Freiflächen an der Gesamtfläche der Property Anteil der revitalisierungsbedürftigen hist. Freiflächen an der Gesamtfläche welterbeverträgliche Entwicklung welterbeunverträgliche Entwicklung 16 % soll sinken Anteil wächst 84 % soll steigen Stagnation, Rückschritt ---- Im Einzelfall auf Verträglichkeit zu prüfen steigt merklich an 92 % soll unverändert bleiben Reduktion 17 % soll sinken Anstieg Verdichtungsgrad Kurpark mit Staatsbadgebäuden und Hotels historisch, gering soll unverändert bleiben stärkere Verdichtung Hauptallee historisch soll unverändert bleiben stärkere Verdichtung 83 % soll steigen Stagnation, Rückschritt 8% Werden derzeit tlw. saniert! soll sinken Stagnation, Anstieg 93 % Nach derzeitiger Sanierung Wiedernutzung! soll steigen Stagnation, Rückschritt Angaben zum DenkmalBestand in der Kernzone seit 2010 Anteil der sanierten Denkmale am Denkmalbestand in Anteil der leerstehenden Denkmale am Denkmalbestand in Prozent Anteil der genutzten Denkmale am Denkmalbestand in Prozent 19 Entwurf UNESCO Welterbe-Nominierungsantrag Great Spas of Europe Deutschland Schlüsselindikatoren Ist-Zustand welterbeverträgliche Entwicklung Anteil der neu aufgenommenen Denkmale seit 2010 am Altbaubestand (seit 1945) in Prozent 2% kann nach Einzelprüfung steigen Anteil der DenkmalwertVerluste und –abbrüche am Denkmalbestand seit 2010 in Prozent ---- soll unverändert bleiben Spenden Stadt: keine Kommunal Stadt: keine Land Stadt: keine EU Stadt: keine welterbeunverträgliche Entwicklung Anstieg 6.b Verwaltungsvorkehrungen siehe Management Plan 20
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