Vereinbarung für Ehrenamtliche Tätigkeiten

Vereinbarung für Ehrenamtliche Tätigkeiten
Zwischen der Verfassten Studierendenschaft der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg,
vertreten durch den Vorstand des Allgemeinen Studierenden-Ausschusses (AStA) im
nachfolgenden Arbeitgeber genannt,
und Frau / Herrn ______________________________, geboren am __.__.____ im
nachfolgenden EhrenamtlerIn genannt, wird folgende Vereinbarung für ehrenamtliche
Tätigkeiten geschlossen:
§ 1 Vertragsdauer
Der / Die EhrenamtlerIn wird vom __.__.2015 bis zum __________________________ für
ehrenamtliche Tätigkeiten im Tätigkeitsbereich des Allgemeinen Studierenden Ausschusses
(AStA) eingestellt.
§ 2 Vergütung und Arbeitszeit
Die ehrenamtliche Tätigkeit im AStA wird nach EStG § 3 Abs. 26 und EStG § 3 Abs. 12 mit
200 Euro im Monat vergütet. Für diese Vergütung wird ein ungefährer Arbeitsaufwand von 5
Stunden in der Wochen gerechnet.
§ 3 Probezeit
Es wird keine Probezeit veranschlagt.
§ 4 Tätigkeit und Arbeitsort
Die in § 2 definierte Arbeitszeit ist in Absprache mit dem/ der ReferentenIn für das Referat für
_________________________________________ zu leisten. Die übernommenen Aufgaben
im Referat werden als ehrenamtliche Mithilfe bzw. Tätigkeit gesehen. Der Arbeitsort kann
nach Absprache mit der /dem ReferentInnen bestimmt werden.
§ 5 Überstundenregelung und Urlaub
Da es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit handelt sind Überstunden- und Urlaubsregelungen
nicht zu treffen.
§ 6 Änderungen der Vereinbarung und Vertragsausfertigungen
Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung einschließlich von Nebenabreden sowie
Vereinbarungen weiterer Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich festgehalten
werden. Jede Vertragspartei erhält eine von beiden Vertragsparteien unterschriebene
Ausfertigung dieser Vereinbarung.
§ 7 Sonstiges
Eine Verlängerung dieser Vereinbarung kann nur schriftlich erfolgen. Sind oder werden
einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam, so wird die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen müssen von
den Vertragspartnern durch neue wirksame Bestimmungen ersetzt werden.
Oldenburg, den __.__.2015
Ort, Datum
Nicole Sikora
(AStA- Sprecherin)
Saskia Janzen oder
Michael Völkerink
(FinanzreferentIn)
(EhrenamtlerIn)