Systemisches Case Management

Systemisches Case Management/
Fallmanagement 2015
Weiterbildung mit DGCC-Zertifikat
(W22-2015)
Kooperationspartner
Der Case Management Kompetenzverbund Nord besteht aus den drei Mitgliedern
• Fachhochschule Potsdam, Zentrale Einrichtung Weiterbildung
• INIB – Institut für Innovation und Beratung an der Ev. Hochschule Berlin e.V.
• IfW – Institut für Weiterbildung an der Hochschule Neubrandenburg e.V.
Er wurde im Jahre 2008 gegründet. Durch die langjährigen Ausbildungserfahrungen der einzelnen
DGCC-zertifizierten Mitglieder des Kompetenzverbundes steht neben einer umfassenden Expertise
auch ein breitgefächertes Trainerpotential für die verschiedensten Einsatzgebiete des Case Managements zur Verfügung. Die Mitglieder des Kompetenzverbundes verfügen als Hochschuleinrichtungen
über direkte Zugänge zu neuen wissenschaftlich-fachlichen Erkenntnissen und durch ihre Fachbereichsbezogenheit (Soziale Arbeit und Gesundheitswesen) den notwendigen Praxistransfer. Dies sichert eine hohe Fachlichkeit und Qualität in der Case Management Ausbildung.
1.1. Das Case Management/Fallmanagement
ist ein Verfahren, ein Methodenpool und ein Haltungskonzept, das in den verschiedensten Feldern der
Sozialen Arbeit, der Beschäftigungsförderung und des Gesundheitswesens mittlerweile von zentraler
Bedeutung ist. Ziel der Weiterbildung Systemisches Case Management/Fallmanagement ist es, die
fachlichen Kompetenzen hinsichtlich der Fall- und (Versorgungs-)Systemkoordination sowie der effizienten und effektiven Fallarbeit zu entwickeln.
Damit wird die Fallarbeit im Case Management mehrdimensional differenziert. In der Perspektive der
Fallkoordination werden Beratungstechniken vermittelt und erprobt, die hilfreich dafür sind, die Interessen und den Willen der Klienten/Kunden/Patienten herauszufinden, nicht zuletzt um den Hilfeprozess adäquat zu gestalten und zu moderieren. Die Perspektive der (Versorgungs-) Systemkoordination
öffnet den Blick auf die fall- und trägerbezogene Vernetzungsarbeit sowie die sich daraus ergebenden
Verknüpfungsmöglichkeiten für die Fallarbeit und für die Träger-/Organisationsentwicklung selbst.
Die systematische Fall- und Systemarbeit soll dazu beitragen, die Hilfen unter dem Eindruck
leerer öffentlicher Kassen kostengünstig – effizient – zu gestalten. Da gerade in Zeiten knapper finanzieller Ressourcen die Frage der Qualität der Hilfen nicht vernachlässigt werden darf,
verspricht das Case Management trotz hoher Effizienz eine hohe Zielgenauigkeit – Effektivität – im Hilfeprozess. In der Weiterbildung „Systemisches Case Management/Fallmanagement
im Sozial- und Gesundheitswesen wird damit handlungsmethodische Kompetenz vermittelt,
die den professionellen Umgang mit den aktuellen Tendenzen der Kostenminimierung und
Qualitätssteigerung in der Sozialen Arbeit/der Beschäftigungsförderung/dem Gesundheitswesen befördern.
Das zugrundeliegende Curriculum entspricht den Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für
Care und Case Management (DGCC) und erfüllt somit auch die Anforderungen der Führungsakademie
der BA (FBA).
1.2. An wen richtet sich diese Weiterbildung?
Diese Weiterbildung richtet sich an Fachkräfte aus verschiedensten Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit,
der Sozialadministration und des Gesundheitswesens, die im direkten Nutzer-/Kunden-/Patientenkontakt stehen z.B. in den Jobcentern, in den Krankenkassen, beim Rentenversicherungsträger, bei
den kommunalen Ämtern, in der Beschäftigungsförderung, in den Krankenhäusern, in den Rehabilitationseinrichtungen, bei den Jugendmigrationsdiensten, bei den freien Trägern der Jugendhilfe u.a.m.
Vorausgesetzt werden ein abgeschlossenes Hochschulstudium und mindestens einjährige Berufserfahrung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens zweijährige Berufserfahrung (s.
DGCC-Richtlinien am Schluss).
1.3. Wissenschaftliche Leitung:
Prof. Dr. Heiko Kleve, Fachhochschule Potsdam, Case Management Ausbilder (DGCC)
Prof. Ulf Groth, IfW an der Hochschule Neubrandenburg, Case Management Ausbilder (DGCC)
1.4. Ihr Ausbildungsteam:
• Edgar Kemp, Dipl.-Pädagoge, selbständiger Trainer, Hamburg, Case Management Ausbilder
(DGCC)
• Denise Lehmann, Dipl.-Sozialpädagogin, Essen, Case Management Ausbilderin (DGCC)
• Prof. Dr. Matthias Müller, Hochschule Neubrandenburg, Case Management Ausbilder
(DGCC)
• Gerlind Santamaria-Diaz, Dipl.-Supervisorin, Dipl.-Sozialpädagogin, Neustrelitz/Berlin
• Stefan Schmidt, Dipl.-Pflegewirt, Krankenpfleger, Hochschule Neubrandenburg, Case Management Ausbilder (DGCC)
2. Zeitlicher Rahmen
Die gesamte Ausbildung umfasst 9 Module (jeweils 2 bis 3 Tage), die einen Basisblock und einen Vertiefungsblock beinhalten. Zusätzlich finden kollegiale Fachberatungen, Supervisionssitzungen und
Arbeitsgruppentreffen statt. Die gesamte Weiterbildung dauert ein Jahr. Sie schließt mit einer schriftlichen Abschlussarbeit ab. Insgesamt umfasst diese Weiterbildung 216 Unterichtseinheiten (UE) á 45
Minuten zzgl. der Zeit zur Erstellung der Abschlussarbeit.
Im Einzelnen verteilen sich die Einheiten wie folgt:
• 8 Module (á 16 UE)
• 1 Modul (á 24 UE)
Zusammen: 152 UE
• Gruppensupervision (6 Termine á 4 UE)
• Angeleitete kollegiale Beratung (16 UE)
• Selbstorganisierte Arbeitsgruppen (24 UE)
Zusammen: 64 UE
Bei der Supervision handelt es sich um Gruppensupervision mit vier bis sechs TeilnehmerInnen.
Als Leistungsnachweis muss eine ca. fünfzehnseitige Abschlussarbeit zu einem selbstgewählten Thema aus dem Weiterbildungszusammenhang verfasst und im Abschlusskolloquium präsentiert werden.
Die zeitlichen Rahmen der Supervision, der Gruppensitzungen, der kollegialen Beratung und der Arbeitsgruppen können individuell festgelegt werden. Die Arbeitsgruppen, die kollegiale Beratung und
die Supervision umfassen insgesamt 64 UE, die außerhalb der Module abgeleistet werden müssen.
Diese UE sollten dringend im Rahmen der individuellen zeitlichen Strukturierung der Weiterbildung
mit eingeplant werden.
2.1. Termine:
Modul 1: Donnerstag/Freitag Modul 2: Freitag/Samstag Modul 3: Freitag/Samstag Modul 4: Freitag/Samstag Modul 5: Freitag/Samstag Modul 6: Freitag/Samstag Modul 7: Freitag/Samstag Modul 8: Freitag/Samstag Modul 9: Donnerstag/Freitag/Samstag 10./11. September 2015 09./10. Oktober 2015 06./07. November 2015 11./12. Dezember 2015 22./23. Januar 2016 19./20. Februar 2016 11./12. März 2016 22./23. April 2016 02.-04. Juni 2016 Ort: Potsdam
Ort: Neubrandenburg
Ort: Neubrandenburg
Ort: Potsdam
Ort: Potsdam
Ort: Potsdam
Ort: Neubrandenburg
Ort: Neubrandenburg
Ort: Potsdam
Am ersten Tag ist jeweils Beginn um 10 Uhr (bis 18 Uhr), Folgetag Beginn um 9 Uhr (bis 17 Uhr)
zzgl. der vorgenannten Supervisions-, kollegialen Beratungs- und Arbeitsgruppensitzungstermine.
2.2. Abschluss:
Die Weiterbildung schließt mit einem Zertifikat des Case Management Kompetenzverbundes Nord ab.
Bedingung ist die Teilnahme an mindestens 90 % der 216 UE sowie ein erfolgreich erbrachter Leistungsnachweis (schriftliche Hausarbeit und Präsentation der Ergebnisse im Abschlusskolloquium).
Die Weiterbildung ist zertifiziert nach den Weiterbildungsrichtlinien der DGCC. Bei Erfüllung aller von
der Deutschen Gesellschaft für Care und Case Management vorgeschriebenen Voraussetzungen berechtigt der erfolgreiche Abschluss darüber hinaus dazu, den Titel „Zertifizierte Case Managerin“
bzw. „Zertifizierter Case Manager (DGCC)“ zu tragen.
3. Curriculum
3.1. Basisblock
Die Basismodule führen in generalistischer Ausrichtung in das Case Management ein und werden
unter Berücksichtigung der Praxisfelder der Teilnehmenden arbeitsfeldübergreifend angeboten. Um
den arbeitsfeldspezifischen Besonderheiten der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter in den Jobcentern oder
aus dem Gesundheitsbereich zu entsprechen können in den einzelnen Modulen gezielte Vertiefungen
angeboten werden.
Modul 1
Einführung in die Weiterbildung und die Grundlagen der Case Managements Geschichte, politische
Rahmenbedingungen: Case Management als Antwort auf Probleme im Sozial- und Gesundheitswesen; Haltungen; angewandte Methoden, Konzepte und Theorien des Case Managements; Grundlagen
und Definition des Case Managements; verschiedene Phasenmodelle des Case Managements.
Modul 2
Differenzierung der Case Management-Grundlagen, u.a. Einsatzmöglichkeiten von Case Management
in der eigenen Praxis; lösungsorientierte und systemische Arbeitsweisen im Case Management; Anreicherung des individuellen methodischen Handlungsinstrumentariums; Interessen und Aufträge
der Klienten als Ausgangspunkt der Fallarbeit.
Modul 3
Indizierung von Case Management, Rollenverständnis im Case Management, Techniken der Gesprächsführung und ethische Rahmenbedingungen des Case Managements, u.a. Intake (Falleingang)
im Case Management; Rollenmodelle im Case Management; Mind-map- und Zielarbeit im Case Management; Vorstellung des Strukturmodells; Case Management als Haltung und ethische Rahmenbedingungen der Arbeit.
Modul 4
Methoden und Instrumente der Falleinschätzung und Hypothesenbildung. Case Management in unterschiedlichen Arbeitsfeldern: Soziale Arbeit, Gesundheitssystem, Beschäftigungsförderung etc. Gemeinsamkeiten und Unterschiede.
Modul 5
Case Management als Umgang mit nicht trivialen Systemen; besondere Herausforderungen in komplexen Arbeitszusammenhängen und sensibler Umgang mit widersprüchlichen Erwartungen; systemische Methoden zur Gestaltung von Komplexität.
Modul 6
Case Management als Netzwerkarbeit; Initiierung, Gestaltung und Moderation von Netzwerken; Umgang mit Konflikten; Schaffung förderlicher Rahmenbedingungen für nachhaltige Netzwerkarbeit;
Netzwerkarbeit auf der Fall- und der Hilfesystemebene.
Modul 7
Verfahren der Organisations- und Systemkoordination, Kooperation und Verhandlungsführung im
Case Management u.a. (versorgungs-) systembezogene Arbeitsschwerpunkte im Case Management;
Gestaltungsmöglichkeiten der Netzwerkarbeit; Techniken und Möglichkeiten der Verhandlungsführung (u.a. mit videogestützten Übungen zur Vertiefung).
Modul 8
Im Aufbau- bzw. Vertiefungsmodul wird eine spezialisierende Vertiefung des Case-Management-Verfahrens in der Sozialen Arbeit, der Beschäftigungsförderung und dem Gesundheitswesen vorgenommen. Für die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter aus den Jobcentern oder dem Krankenhausbereich werden
spezielle Fragestellungen behandelt.
Modul 9
Abschlusskolloquium, Auswertung und Perspektiventwicklung; Präsentation und Diskussion der
schriftlichen Abschlussarbeiten im Kolloquium; feedbackorientiertes Abschlussgespräch über die
angefertigten Abschlussarbeiten; Evaluation der Weiterbildung; Perspektiven und Perspektivenentwicklung für die Teilnehmerinnen/Teilnehmer; Weiterentwicklung der Anwendungsmöglichkeiten von
Case Management in der eigenen Praxis; Informationen über die Deutsche Gesellschaft für Care und
Case Management.
3.2. Welche Methoden werden eingesetzt?
Fallbeispiele, Übungen, (videounterstützte) Rollenspiele, Kleingruppenarbeit, Präsentationen, Diskussionen, theoretische Inputs und Impulsreferate, Konzeptentwicklung sowie Dyaden- und Triadenarbeit.
4. Organisatorisches
4.1. Wo findet die Fortbildung statt?
Fachhochschule Potsdam, 14469 Potsdam, Kiepenheuerallee 5
und:
Hochschule Neubrandenburg, 17033 Neubrandenburg, Brodaer Straße 2
4.2. Was kostet die Fortbildung?
2.400 €/Person inkl. Seminarmaterialien, Gruppensupervisionssitzungen, Arbeitsgruppen und angeleitete kollegiale Fallberatung. Dieser Betrag kann in einer Summe oder in 10 Raten à 240 €/mtl.
(= 2.400 €) gezahlt werden.
Die Bundesregierung unterstützt mit der Bildungsprämie die Fort- und Weiterbildung. Nähere Informationen zur Bildungsprämie unter:
www.bildungspraemie.info
Zusätzlich bieten die Bundesländer den Bildungsscheck an, den Arbeitgeber als entsendende Stellen,
beantragen können. Informationen dazu sind für jedes Bundesland individuell einzuholen.
Für Mecklenburg-Vorpommern: www.weiterbildung.mv.de/bildungsschecks.cfm
Für Brandenburg: www.bildungsscheck.brandenburg.de
4.3. Bis wann kann ich mich verbindlich anmelden?
Anmeldeschluss ist der 14.08.2015. Aufgrund der großen Nachfrage empfiehlt sich eine frühzeitige
Anmeldung entweder in Potsdam oder Neubrandenburg.
4.4. Was ist noch wichtig?
Es können max. 20 Teilnehmerinnen/Teilnehmer zugelassen werden, um einen optimalen Lernerfolg
zu gewährleisten. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 14 Personen.
Diese Weiterbildung wird auch in Kooperation mit dem Kommunalen Studieninstitut Mecklenburg-Vorpommern (Greifswald) durchgeführt. Für Teilnehmerinnen/Teilnehmer aus dem Bereich der Jobcenter
steht der Veranstalter gern für weitere Auskünfte bereit und prüft auch gern im Vorfeld der Weiterbildung, ob die DGCC-Anerkennungskriterien individuell erfüllt werden.
Die Weiterbildung wird in Brandenburg und Berlin als Bildungsurlaub anerkannt.
4.5. Wo melde ich mich an?
IfW an der Hochschule Neubrandenburg
Postfach 11 01 21, 17041 Neubrandenburg
Telefon: 0395 5693-8704
Anmeldung: www.ifw.hs-nb.de/anmeldung
oder:
Zentrale Einrichtung Weiterbildung der Fachhochschule Potsdam
Kiepenheuerallee 5, 14469 Potsdam
Telefon: 0331 580-2433
E-Mail: [email protected]
4.6. Wie erfolgt die Zusage?
Eine Ausbildungsvereinbarung und Rechnung wird nach Anmeldeschluss zugesandt und gilt als Zusage. Bei Überbuchung werden Absagen schriftlich erteilt. Eine kostenfreie Stornierung ist nur bis zum
Anmeldeschluss möglich, danach sind in jedem Fall 50 % der Seminargebühr fällig.
Ersatzteilnehmerinnen/Ersatzteilnehmer können gestellt werden.
5. Erläuterung der Zulassungsvoraussetzungen zum Erhalt eines DGCC–Zertifikates
nach den Richtlinien der DGCC
http://www.dgcc.de/wp-content/uploads/2013/02/zulassungsregelungen_07_2011.pdf
Einschlägige Hochschulstudien nach Standards und Richtlinien für die Weiterbildung zur
zertifizierten Case Managerin/zum zertifizierten Case Manager sind:
5.1. Der Abschluss eines Studiums an einer Hochschule in einem humanwissenschaftlichen
Studiengang und eine einjährige Berufserfahrung (ohne Anerkennungsjahr bei
Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeitern bzw. Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen).
Dipl.-/B.A./M.A. Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeitern
Dipl.-/B.A./M.A. Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen
Dipl.-/B.A./M.A. Heilpädagoginnen/Heilpädagogen
Dipl.-/B.A./M.A. Pädagoginnen/Pädagogen
Dipl.-/B.A./M.A. Pflegewirtinnen/Pflegewirten
Dipl.-/B.A./M.A. Pflegepädagoginnen/Pflegepädagogen
Dipl.-/B.A./M.A. Pflegewissenschaftlerinnen/Pflegewissenschaftler
Dipl.-/B.A./M.A. Psychologinnen/Psychologen (sozialrechtl. Kenntnisse 40 UE nachweisen)
Abschlüsse betreffen Master of Arts (M.A.) als auch Master of Science (M.Sc.)
(Bei anderen humanwissenschaftlichen Abschlüssen z.B. Lehrerinnen/Lehrern, Soziologinnen/Soziologen, Theologinnen/Theologen, Medizinerinnen/Medizinern sind die Voraussetzungen durch die
Institute zu prüfen und ggfs. bis zum Ende der Weiterbildung analog Nr. 5.2. nachzufordern.)
Des Weiteren können zugelassen werden:
5.2. Absolventinnen/Absolventen eines nichthumanwissenschaftlichen Studiengangs an einer Hochschule und einer mindestens zweijährigen Berufserfahrung in einem humandienstlichen Arbeitsfeld
und dem Nachweis über den Erwerb personaler, methodischer, beratungsrelevanter und sozialrechtlicher Kompetenzen im Umfang von mindestens 160 UE, davon 120 UE Beratungskompetenz und 40
UE Sozialrecht.
5.3. Absolventinnen/Absolventen einer Ausbildung an einer Fachschule im Sozial- und Gesundheitswesen und und einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung in einem humandienstlichen Arbeitsfeld und dem Nachweis über den Erwerb personaler, methodischer, beratungsrelevanter und sozialrechtlicher Kompetenzen im Umfang von mindestens 160 UE, davon 120 UE Beratungskompetenz und
40 UE Sozialrecht.
5.4. Absolventinnen/Absolventen einer anderen Berufsausbildung im Bereich Gesundheits- und Sozialwesen und der Beschäftigungsförderung und einer mindestens sechsjährigen Berufserfahrung in
einem humandienstlichen Arbeitsfeld und dem Nachweis über den Erwerb personaler, methodischer,
beratungsrelevanter und sozialrechtlicher Kompetenzen im Umfang von mindestens 240 UE, davon
160 Beratungskompetenz und 40 Sozialrecht. Eine entsprechende berufliche Praxis (auch Teilzeit)
während der Weiterbildung im Gesundheits- /Sozialbereich oder in der Beschäftigungsförderung ist
erforderlich.
Die jeweiligen Ausbildungsstätten entscheiden nach den beschlossenen Regelungen.
Hinweis:
Angebote aus den Programmen des Studieninstituts, des IfW und der Zentralen Einrichtung Weiterbildung der FH Potsdam, die zum Nachweis von fehlenden Stunden belegt und angerechnet werden
können, finden Sie hier:
Kommunales Studieninstitut Mecklenburg-Vorpommern:
• http://www.studieninstitut-mv.de/seminare/
Institut für Weiterbildung:
• Mit einem Bein im Knast/Fürsorge und Aufsicht in der Sozialen Arbeit
• Sich und andere motivieren/Blockaden und Lösungen finden
• Sprachliches Handwerkszeug für systemisches Arbeiten
• Darstellendes Handwerkszeug für systemisches Arbeiten
• Wenn Gespräche nicht (mehr) fruchten und Beratende ratlos werden
• Sozialrechtliche Neuerungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung
• Das zielorientierte Kurzgespräch
• Kommunikationstipps/Was tun, wenn´s schwierig wird?
• Motivierende Gesprächsführung
FH Potsdam:
• Systemisches Coaching - kompetent und lösungsorientiert führen, entscheiden und beraten.
• Systemische Strukturaufstellungen
• Koordination im Familienrat
Angebote unter:
http://www.fh-potsdam.de/weiterbilden/weiterbildungsangebote/