Ausgabe September 2015 Kollektivverträge bringen neuen Schwung bei Betriebspensionen 2 3 EDITORIAL Die VBV-Pensionskasse feiert heuer ihr 25-jähriges Firmenjubiläum – Anlass genug, um eine Zwischenbilanz zu ziehen und einen kurzen Blick auf die betriebliche Altersvorsorge in Österreich zu werfen. Für rund 20% der Arbeitnehmer wird derzeit mit einem Pensionskassenmodell vorgesorgt. Zusatzpensionen sind überhaupt noch ein „Minderheitenprogramm“, nur 4% der heimischen Pensionisten erhalten eine solche. Die VBV hat bezogen auf die meisten Kennzahlen einen Marktanteil von rund 30% und ist damit Marktführer in der Branche. So zufriedenstellend die Entwicklung der VBV in den letzten Jahren war, so groß ist der Nachholbedarf insgesamt bei Firmenpensionen in Österreich. Denn im internationalen Vergleich hinken wir weiter hinterher. So verfügen in der EU rund 50% der Arbeitnehmer über eine betriebliche Vorsorge – Tendenz steigend. Die VBV übernimmt daher als führende Pensionskasse die Initiative für einen verstärkten Ausbau der zweiten Säule der Pensionsvorsorge. Als besonders erfolgversprechend haben sich in den letzten Jahren Pensionsregelungen in Kollektivverträgen erwiesen. Sogenannte Öffnungsklauseln können helfen, Betriebspensionsmodelle auch für Arbeitnehmer in kleineren Unternehmen zu ermöglichen. Die Umsetzung erfolgt dabei durch Betriebsvereinbarung auf Unternehmensebene, wodurch ein Gestaltungsspielraum – je nach Finanzkraft und Zielsetzung – beim Unternehmen bleibt. Einige Kollektivverträge, wie zum Beispiel im EDV-Bereich, haben gezeigt, wie es geht. Weitere sollten rasch folgen, damit es zukünftig nicht eine Zweiklassengesellschaft von Pensionisten gibt: auf der einen Seite jene von Großunternehmen und öffentlichen Einrichtungen mit Zusatzpensionen und auf der anderen Seite die Mehrzahl der Pensionisten aus dem in Österreich dominierenden KMU-Bereich ohne ergänzende Pensionen. Otto Lauer Inhaltsverzeichnis Seite 3 Nachhaltig Ertragschancen nutzen Firmenpensionen für KMUs 4-5 Arbeitgeber und Mitarbeiter profitieren von Kollektivverträgen VBV - Vorsorgekasse Marktführer mit dem Sicherheits-Plus 6-7 Unser Kundenportal wird immer beliebter – die neuesten Features 8-9 Pensionskassen in Europa – 10 Jahre Pensionsfonds-Richtline 10-11 Vermögen Pensionskassen 5,8 Mrd. VBV 13,2 Mrd. Anwartschaftsberechtigte 255.000 VBV 518.000 Leistungsberechtigte 30.000 VBV 55.500 MEDIENINHABER und HERAUSGEBER VBV-Pensionskasse AG | Redaktion: Mag. Otto Lauer, Cornelia Friedrich BA | Layout: Silvia Binder Produktion: Bösmüller Print Management GesmbH. & Co. KG, 1020 Wien, www.boesmueller.at Die Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung ist ausgeschlossen. Fotos: iStockphoto | Mitarbeiter: Clemens Bauer und Silvia Binder Nachhaltig Ertragschancen nutzen Im Herbst startet die VBV-Pensionskasse mit einem neuen Fondskonzept, das die Produktpalette erweitern wird. Der Investmentansatz basiert auf der traditionellen Finanzanalyse, kombiniert mit einem innovativen ESG-Ansatz. Was verbirgt sich hinter der Abkürzung ESG? E steht für „environment“ (Umwelt), S für „social“ (sozial verantwortliches Handeln), und G schließlich bedeutet „governance“, wobei es um die Einhaltung der Prinzipien einer guten Unternehmensführung geht. Die VBV ist davon überzeugt, dass eine laufende Verbesserung der Unternehmensführung – der Corporate Governance – ein starker Hebel für Unternehmen ist, um langfristig erfolgreich sein zu können. Fall ist, sondern auf jene, die diesen Prozess gerade durchlaufen. Es wird daher in Unternehmen investiert, die eine kontinuierliche ESG-Rating-Verbesserung anstreben und dabei nachweislich erfolgreich sind. Ein wichtiger Aspekt des Gesamtkonzeptes ist, dass mit den Unternehmen über deren Einstufung im ESG-Rating, deren Schwächen, aber auch deren Fortschritte direkt gesprochen wird und somit eine aktive Rückmeldung an die Unternehmen erfolgt. Genau hier setzt das Konzept des neuen Fonds an, der sich auf eine Verbesserung im ESG-Rating von Unternehmen fokussiert. Wie Analysen unseres Kooperationspartners, der Raiffeisen Capital Management, gezeigt haben, zählen Unternehmen mit einer dynamischen Verbesserung im Bereich Nachhaltigkeit zu den interessantesten Investmentobjekten, da die finanzielle Performance der ESG-Performance folgt. Zudem führen Verbesserungen in der ESGBewertung zu einer signifikanten Reduktion von nichtfinanziellen Risiken in den Unternehmen. Der neue VBV-Fond investiert ausschließlich in kleinere Unternehmen der Anlageklasse europäische Small & Mid Caps. Dies bietet den Vorteil, dass solche Unternehmen aus Nachhaltigkeitssicht besser beurteilt werden können als große und komplexe Konzerne mit vielen Unternehmenssparten. Oftmals ist der Nachhaltigkeitsgedanke bei kleineren Unternehmen stärker verankert, wodurch langfristig eine stärkere Performance als bei großen Unternehmen zu erwarten ist. Warum hat sich die VBV für dieses Modell entschieden? Einerseits zeigen mehrere akademische Studien die Bedeutung des Faktors einer dynamischen Verbesserung beim ESG-Rating für die Wertentwicklung, die sich in einer längerfristig besseren Performance gegenüber herkömmlichen Aktienstrategien zeigt. Was ist das Besondere an dem neuen Ansatz? Wie bereits erwähnt, konzentriert sich der Fonds nicht auf Unternehmen, die den internen Veränderungsprozess hin zu einer nachhaltigen Unternehmensführung bereits weitgehend abgeschlossen haben, wie das bei klassischen Nachhaltigkeitsfonds der Andererseits belohnt der innovative Investmentprozess Unternehmen, die zwar noch kein Top-ESG-Rating haben, es sich aber zum Ziel gesetzt haben, eine nachhaltige Verbesserung ihres ESG-Ratings zu erreichen. Damit passt der Fonds optimal zu unserer Strategie: Veranlagen mit Verantwortung. Harald Amon Veranlagung 4 5 Firmenpensionen für KMUs Arbeitgeber und Mitarbeiter profitieren von Kollektivverträgen Firmenpensionen werden immer öfter ein fixer Bestand von Kollektivverträgen. In der Vergangenheit sahen diese Kollektivverträge meist verpflichtende Pensionskassenbeiträge für die dem KV unterliegenden Mitarbeiter vor bzw. es wurde vereinbart, dass Teile der ursprünglich vorgesehenen KV-Erhöhungen in eine Pensionskasse einzuzahlen sind. Rudolf Simader Leiter Vertrieb Nicht möglich war bis dato jedoch, dass bestehende Gehaltsbestandteile für ein Firmenpensionsmodell herangezogen werden (mit der Ausnahme der Minimallösung der „Zukunftssicherung“, bei der EUR 25,– p. m. umgelenkt werden können). Eine derartige Flexibilisierung wäre aber (wie auch bereits in Deutschland üblich) eine Möglichkeit für eine deutliche Belebung der betrieblichen Altersvorsorge in heimischen Unternehmen, insbesondere in Klein- und Mittelbetrieben, wo Firmenpensionen – im Vergleich zu Großunternehmen – noch deutlichen Aufholbedarf haben. Erstmals gibt es nun in Österreich mehrere Kollektivverträge, die eine derartige Umwandlung bestehender Gehaltsbestandteile für eine Firmenpension ermöglichen: • • • • • ollektivvertrag für Angestellte der K IT-Branche (seit 2012) Kollektivvertrag für Angestellte der Baubranche (seit 2013) Kollektivvertrag für Versicherungsangestellte (seit 2014) Kollektivvertrag für Mitarbeiter der holzverarbeitenden Industrie und Sägeindustrie (seit 2015) Kollektivvertrag für Mitarbeiter in Speditions- und Logistikunternehmen (seit 2015) Was bedeutet dies konkret? Die entsprechenden Paragrafen in den jeweiligen Kollektivverträgen regeln, dass gemäß § 26 Z 7 lit. a EStG Arbeitgeber im Einvernehmen mit den Arbeitnehmern Beiträge für Arbeitnehmer an Pensionskassen anstelle eines Teils des bisher gezahlten Gehalts oder der Gehaltserhöhungen, auf die jeweils Anspruch besteht, leisten können. Es ist lediglich sicherzustellen, dass die im Kollektivvertrag festgelegten Mindestgrundgehälter (inkl. der jährlichen KV-Erhöhungen) neben den Arbeitgeberbeiträgen an die Pensionskasse jedenfalls zur Auszahlung gelangen. Die umgelenkten Pensionskassenbeiträge sind sofort unverfallbar zu stellen. Zusätzlich ist zu beachten, dass eine Umlenkung nur von Arbeitnehmern vorgenommen werden kann, die dem persönlichen Geltungsbereich des Kollektivvertrags unterliegen. Die Vorteile im Einzelnen: Für den Arbeitgeber: • Ersparnis von Lohnnebenkosten für die in die Pensionskasse umgelenkten Gehaltsbestandteile. • Einfache Abwicklung, da der administrative Aufwand bei der Pensionskasse liegt. • Ein flexibleres, modernes Gesamtvergütungssystem steigert die Attraktivität des Unternehmens. Für den Arbeitnehmer: • Es kann „brutto für netto“ für die Pension angespart werden, da die umgelenkten Pensionskassenbeiträge sowohl von der Lohnsteuer als auch von Sozialversicherungsbeiträgen befreit sind. • KESt-freie Veranlagung durch die Pensionskasse. • Die Einkommensteuer wird erst in der Pensionsauszahlungsphase fällig, in der die Steuerprogression in der Regel niedriger ausfällt als beim Aktiveinkommen. Somit entsteht im Rahmen dieser Gehaltsumlenkungsmodelle eine Win-win-Situation für Unternehmen und Mitarbeiter! Folgende Umsetzungsmöglichkeiten stehen zur Auswahl: • P ensionskassenbeitrag anstelle künftigen Gehaltserhöhung. einer • U mlenkung fixer Gehaltsbestandteile in die Pensionskasse. • Umlenkung variabler Gehaltsbestandteile in die Pensionskasse (z. B. Prämien oder Boni). Als Marktführer haben wir sehr früh begonnen, die Vorteile an die betreffenden Unternehmen zu kommunizieren. Nach einer gewissen Anlaufzeit sind nun bereits die Hälfte unserer Neukunden Arbeitgeber, die ein Gehaltsumlenkungsmodell auf Basis eines Kollektivvertrags angeboten haben. Die bisher überdurchschnittlich gute Annahme dieser Umlenkungsmodelle auf dem Markt lässt hoffen, dass in naher Zukunft weitere Kollektivverträge diese Option einräumen, um die – vor allem im KMU-Bereich – notwendige Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge zu ermöglichen. Die Abwicklung im Unternehmen erfolgt in folgenden Schritten: Schritt 1 Schritt 2 Schritt 3 Das Unternehmen entschließt sich, den Mitarbeitern die Teilnahme an der steuerbegünstigten Pensionsvorsorge zu ermöglichen (kein automatischer Rechtsanspruch des Arbeitnehmers!). Unternehmen und Betriebsrat schließen eine Betriebsvereinbarung ab. In Unternehmen ohne Betriebsrat wird eine schriftliche Einzelvereinbarung abgeschlossen. Die Berater der VBV informieren die Mitarbeiter über alle Möglichkeiten und Details im Rahmen von Informationsveranstaltungen. Schritt 4 Die Mitarbeiter entscheiden individuell, ob sie am Pensionskassenmodell im Wege der Gehaltsumwandlung teilnehmen wollen. Schritt 5 Das Unternehmen leistet Pensionskassenbeiträge für jene Mitarbeiter, die sich zu einer Teilnahme entschlossen haben. 6 7 Sicherheit schafft Vertrauen VBV - Vorsorgekasse Marktführer mit dem Sicherheits-Plus Will man die VBV - Vorsorgekasse mit Schlagwörtern charakterisieren, so kommen einem sofort drei Begriffe in den Sinn: Nachhaltigkeit, Marktführer, Sicherheit. Nachhaltigkeit Wenn es einen Finanzdienstleister in Österreich gibt, der das Thema Nachhaltigkeit zu 100% verinnerlicht hat, dann ist es die VBV - Vorsorgekasse. Die VBV veranlagt die ihr anvertrauten Gelder nach besonders strengen Nachhaltigkeitskriterien. So wird zum Beispiel nicht in Waffen oder in Atomkraft investiert. Auch Unternehmen, die die Umwelt zerstören oder gegen Menschenrechte verstoßen, sind ausgeschlossen. Die VBV meidet Staaten mit autoritären Regimen und solche, die die Todesstrafe praktizieren. Auf der anderen Seite werden umweltfreundliche Investments und Unternehmen, die vorbildlich agieren, besonders stark berücksichtigt. Wesentlich ist aber: Das gesamte veranlagte Kapital unterliegt diesen Nachhaltigkeitskriterien. Dafür wurde die VBV auch mehrfach ausgezeichnet. Marktführer Nicht zuletzt aufgrund dieser transparenten, nachhaltigen Ausrichtung ist die VBV mit über 2,55 Millionen Kundinnen und Kunden klarer Marktführer bei den Vorsorgekassen. Damit vertraut jeder dritte Erwerbstätige beim Thema Abfertigung NEU der VBV. So konnte das Vorsorgekapital bereits auf rund 2,5 Mrd. Euro gesteigert werden. Und das führt uns zum dritten Kernelement der VBV. Sicherheit Neben der gesetzlichen Kapitalgarantie für die eingezahlten Beiträge hat die VBV - Vorsorgekasse in den letzten Jahren zusätzlich Reserven aufgebaut, und zwar einerseits mit Darlehen an Schuldner, die eine besonders gute Bonität aufweisen, und andererseits mit bis zur Endfälligkeit gehaltenen Anleihen. Bei diesen Veranlagungskategorien werden keine kurzfristigen Kursgewinne verbucht, sondern ausschließlich die Ausschüttungen und Zinsen, die auch tatsächlich erwirtschaftet wurden. Da in der Vergangenheit Anleihen mit guten Renditen eingekauft wurden, profitieren die Kundinnen und Kunden von den langfristig stabilen Erträgen. Noch wichtiger ist allerdings, dass diese Veranlagungen zukünftig nicht von möglichen Kursrückgängen betroffen sind. Und das ist die gute Nachricht für die Zukunft, weil damit in einem volatilen Marktumfeld eine stabile Wertentwicklung für VBV-Kundinnen und -Kunden erreicht werden kann. Dieser als Sicherheitspolster veranlagte Kapitalstock ist inzwischen auf fast 40% des Gesamtportfolios angewachsen. Dass dieser Ansatz richtig ist, bestätigt sich auch beim heurigen Zwischenergebnis, bei dem der Ertrag der VBV - Vorsorgekasse klar über dem Branchenschnitt liegt. Otto Lauer Leiter Marketing VBV-Pensionskasse WISSEN: Die „Abfertigung NEU“ gilt für alle Arbeitsverhältnisse, die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen und nach dem Jahr 2002 begonnen haben. Seit 2008 fallen auch freie Dienstnehmer in das System der „Abfertigung NEU“. Der Arbeitgeber hat für den Arbeitnehmer ab dem 2. Monat einen laufenden Beitrag in der Höhe von 1,53% des monatlichen Entgelts an den jeweils zuständigen Krankenversicherungsträger zu überweisen. Diese Beiträge werden danach an die ausgewählte Vorsorgekasse weitergeleitet, welche die Verwaltung und Veranlagung der Beiträge übernimmt. Die VBV - Vorsorgekasse ist mit rund 2,55 Millionen Berechtigten Marktführer in Österreich. 8 9 Unser Kundenportal wird immer beliebter – die neuesten Features Das VBV-Kundenportal hat sich seit dem Startschuss im Jahr 2012 sehr positiv entwickelt. Die Zahl der registrierten User steigt stetig. Derzeit verwenden rund 30.000 Personen, das sind 11% aller Berechtigten, das Portal als Informationsquelle und zur Kommunikation mit den Serviceabteilungen der VBV. Ständige Weiterentwicklungen und Verbesserungen haben einige neue Tools hervorgebracht, die sowohl bekannte Abläufe verbessern als auch neue Informationen bieten. Cornelia Friedrich Marketing 1. Pensionsrechner inkl. Hochrechnung der ASVG-Pension 2014 stellte die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) ihr System auf das neue Pensionskonto um. Nun ist es für alle Versicherten erstmals möglich, die Leistungen der gesetzlichen Pension besser abzuschätzen. Die detaillierte Darstellung aller Versicherungszeiten sowie eine Prognose der zukünftigen Pension sind über die Website der PVA möglich. Der Einstieg erfolgt via Handysignatur oder elektronische Bürgerkarte. Als neues Service für Anwartschaftsberechtigte wurde der Pensionsrechner im Kundenportal um eine optionale Hochrechnung der ASVG-Pension ergänzt. Damit ist es möglich, die Gesamtversorgung in der Pension, bestehend aus gesetzlicher und VBVZusatzpension, besser abzuschätzen. Die ASVG-Prognose ist dem Rechner der PVA nachempfunden, einzugeben sind das Jahreseinkommen und die aktuelle Kontogutschrift. Diese finden AWB auf der Website www.neuespensionskonto.at. 2. Abmeldung von der postalischen Zustellung der IBK Um die Umwelt zu schonen, können sich Anwartschaftsberechtigte der VBV jetzt von der postalischen Zustellung ihrer Information über die Beitrags- und Kapitalentwicklung (IBK) abmelden. Die IBKs werden dann ausschließlich im Kundenportal in einem eigenen Archivordner abgelegt. Ab dem Jahr 2010 sind die Informationsschreiben übersichtlich gespeichert und jederzeit abrufbar. Die Entscheidung für bzw. gegen die postalische Zustellung kann im Kundenportal in den Einstellungen jederzeit geändert werden. 3. Fullservice für Pensionisten Neben dem bisherigen Archiv der Jahreslohnkonten wird jetzt auch der Leistungsnachweis online archiviert. Zusätzlich können Pensionisten die monatlichen Entgeltnachweise als PDF abrufen. Darauf ersichtlich sind, ähnlich einem Gehaltszettel, die verschiedenen Bruttopensionen (aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen), Sonderzahlungen, die Lohnsteuer und die ausgezahlte Nettopension. Damit umfasst das Archiv für Pensionisten das volle Spektrum an Informationen rund um die Auszahlung der monatlichen Pension. 4. „Meine Pension“ ersetzt das Quarterly Das Quarterly wurde einem Facelift unterzogen und greift nun unter dem Namen „Meine Pension“ kurze Informationssplitter rund um das Thema Pensionskasse auf. Veranlagungsinformationen werden weiterhin Bestandteil dieser mehrmals im Jahr erscheinenden Onlinepublikation sein. Das Themenspektrum wird allerdings nach und nach ausgeweitet, um das Interesse einer breiteren Zielgruppe zu wecken. Meine PENSION Informationen zur Veranlagung und zum VBV-Pensionskassenmodell August 2015 Positive Entwicklung trotz schwierigem Marktumfeld Die Europäische Zentralbank (EZB) hat im Jänner 2015 beschlossen, Staatsanleihen in großem Stil zu kaufen, um deflationären Tendenzen entgegenzuwirken. Diese Maßnahme in Kombination mit dem schwachen Euro, dem gefallenen Ölpreis und der relativen Unterbewertung hat sich in den folgenden Wochen stark positiv auf die europäischen Anleihen- und Aktienmärkte ausgewirkt, die sich auch im Vergleich zu anderen Märkten, wie z. B. den USA, deutlich besser entwickeln konnten. Hier hat sich die Übergewichtung von europäischen Assets innerhalb der VBV positiv bemerkbar gemacht. Auch die Kurse von Unternehmensanleihen, insbesondere High-Yield-Anleihen, konnten von sinkenden Zinsen und ebenso sinkenden Risikoaufschlägen profitieren. Die Renditen von europäischen Staatsanleihen sanken auf historische Tiefststände. Während Europa 2015 gerade so richtig mit quantitativen Lockerungsmaßnahmen begonnen hat, spekuliert der Markt seit einigen Monaten darüber, wann in den USA eine erste Zinsanhebung durch die amerikanische Notenbank (Fed) erfolgen wird. Zu Beginn des Jahres rechneten noch viele Marktteilnehmer mit einem ersten Schritt im Juni. Durchwachsene Makrodaten im 1. Quartal haben allerdings dazu geführt, dass diese Maßnahme noch einmal nach hinten verschoben wurde. Diese Unsicherheiten bewirkten außerdem, dass sich der amerikanische Aktienmarkt in diesem Jahr bis jetzt kaum von der Stelle bewegte, nachdem er sich in den Jahren zuvor deutlich besser als der Rest entwickelt hatte. Im 2. Quartal sind die Renditen von Staatsanleihen der Eurozone sprunghaft und deutlich angestiegen. Bessere Wirtschaftsprognosen und weitere positive Makrodaten führten zu Kursverlusten bei Staatsanleihen. Der Renditeanstieg wurde erst durch die sich zuspitzende Situation in Griechenland gebremst. Und die Griechenland-Krise führte dann letztendlich auch zu einer kurzfristigen Korrektur auf den Aktienmärkten. Mit der Einigung Griechenlands mit seinen Geldgebern im Juli war diese Korrektur aber auch schon wieder beendet, und die Märkte konnten einen Teil der zwischenzeitlichen Verluste wieder wettmachen. In den nächsten Wochen sollten wieder die fundamentalen Entwicklungen in den Vordergrund rücken. Da die US-Wirtschaft im 2. Quartal wieder an Fahrt gewonnen hat, rückt bei einer weiterhin stabilen Entwicklung der erste Zinsschritt der Fed näher. Mit einer ersten Mag. Bernhard Köck Zinserhöhung in den USA wird eine neue Ära eingeleitet, die möglicherweise wieder zu mehr Volatilität führen könnte – größere Korrekturen aus dieser Tatsache heraus sind jedoch nicht zu erwarten, da die Marktteilnehmer seit Längerem auf diesen Schritt eingestimmt sind. Als größter Unsicherheitsfaktor ist aktuell China zu nennen. Wirtschaftliche Entwicklungen, die zuletzt deutlich hinter den Erwartungen zurückblieben, haben die chinesische Notenbank überraschend dazu veranlasst, die eigene Währung abzuwerten, um dadurch einen Wettbewerbsvorteil für den eigenen Standort zu erzielen. Für exportorientierte Volkswirtschaften, für die China einen großen Abnehmer darstellt, könnte sich diese Entwicklung vorübergehend negativ auswirken, was zuletzt auch zu erhöhter Nervosität führte. Letztendlich Seite 1 3. Eigenbeiträge online Je nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber können Eigenbeiträge entweder über die Gehaltsverrechnung im Unternehmen oder mittels Lastschriftmandat (Einziehungsauftrag) direkt an die VBV eingezahlt werden. Die Erstellung eines SEPA-Lastschriftmandats ist nun auch online im Kundenportal möglich: Formular ausfüllen, unterschreiben und an die VBV schicken, und die Eigenvorsorge kann beginnen! 10 11 Pensionskassen in Europa – 10 Jahre Pensionsfonds-Richtlinie Im Jahr 2003 wurde die Richtlinie 2003/41/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (auch: Pensionsfonds-Richtlinie) beschlossen, die bis spätestens September 2005 in den Mitgliedstaaten umzusetzen war und somit seit (zumindest) zehn Jahren in Kraft ist. Werner Zarbach Leiter Recht & Beratung Damit wurden nach den Banken und Versicherungen auch für den dritten großen Finanzdienstleistungssektor einheitliche, europaweit geltende Bestimmungen getroffen, wodurch dieser Markt gleichfalls reguliert wurde, was angesichts der Höhe der veranlagten Kapitalien nicht verwunderlich erscheint. Die wesentlichen Inhalte dieser Richtlinie betreffen vor allem die Vereinheitlichung der Aufsicht über die Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge (EbAV bzw. institutions for occupational retirement provision – IORP) und die Ausstattung der Aufsichtsbehörden mit entsprechenden Befugnissen, die Festlegung von Regeln für die Tätigkeit der Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung, die Informationspflichten betreffend Anwartschafts- und Leistungsberechtigte, die Veranlagungsvorschriften und die Möglichkeit, betriebliche Altersversorgungssysteme auch grenzüberschreitend zu verwalten. Letzteres wird durch die wechselseitige Anerkennung der Einrichtungen in Verbindung mit spezifischen Aufsichtsregelungen möglich, wobei die aufsichtsrechtlichen Vorschriften des Mitgliedstaates zur Anwendung gelangen, in dem die Einrichtung niedergelassen ist. Grundsätzlich fällt die Gestaltung des sozialen Schutzes und der Altersversorgungssysteme in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten selbst, für Beziehungen zwischen dem Arbeitgeber-Unternehmen und seinen Berechtigten gelten daher weiterhin die sozial- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen des Mitgliedstaates, in dem die Arbeitnehmer tätig sind, auch wenn ihre Pensionszusage von einer Einrichtung eines anderen Mitgliedstaates verwaltet wird. Das Verfahren für die Umsetzung einer grenzüberschreitenden Tätigkeit einer Einrichtung ist im Pensionskassengesetz (§§ 11a bzw. 11b) genau geregelt und wird unter Einschaltung der Aufsichtsbehörden der beteiligten Mitgliedstaaten durchgeführt. Während seit geraumer Zeit über einen – teilweise unglaublich überregulierenden und praxisfremden – Entwurf zur Anpassung der IORP-Richtlinie diskutiert wird, wurde Anfang Juli dieses Jahres von der EIOPA, der europäischen Aufsichtsbehörde für Versicherungen und Pensionsfonds, der jährliche Report veröffentlicht (EIOPA-BoS-15/144 vom 9. Juli 2015), der die grenzüberschreitende Tätigkeit von EbAV zum Inhalt hat. Das ist seit Inkrafttreten der Richtlinie nunmehr der neunte Bericht. Auch wenn die Anzahl der grenzüberschreitenden Geschäftsfälle für manche ernüchternd ist, sind einige Zahlen und Fakten durchaus interessant. Dabei ist auch noch zu beachten, dass gleiche Sachverhalte in den Mitgliedstaaten durchaus nicht immer gleich beurteilt werden, sich also bei solchen Untersuchungen und Berichten eine gewisse Unschärfe ergeben kann. Wie bereits eingangs kurz erwähnt, war eine Zielsetzung der Richtlinie, den EbAV-Markt nicht zuletzt aufgrund des Umfangs der von ihm veranlagten Kapitalien und der damit verbundenen wirtschaftlichen Bedeutung zu regeln. Davon kann man bei einem verwalteten Vermögen von insgesamt knapp 3,7 Billionen Euro (in Zahlen: 3.680.312.000.000) im Jahr 2015 durchaus sprechen. Im Vergleich zum Vorjahr ist das eine Steigerung um 13%. Fast 60% der Guthaben entfallen auf leistungsorientierte Zusagen, die zwar zunehmend von beitragsorientierten Systemen abgelöst werden, aber aufgrund ihres langen Bestandes über beachtliche Mittel verfügen. Die oben genannte Gesamtsumme teilt sich auf über 109.000 Pensionsfonds auf. Diese Anzahl der EbAV relativiert sich dadurch, dass etwas mehr als 105.000 in Großbritannien und Irland angesiedelt sind, was die Folge davon ist, dass offensichtlich viele Zusagen wie eigene Pensionsfonds behandelt werden. Und auch in Zypern sind immerhin über 2.000 EbAV beheimatet, die 3 Milliarden Euro verwalten – im Gegensatz dazu Österreich: 14 EbAV mit über 20 Milliarden Sozialkapital. Man kann also erkennen, dass die Anzahl der EbAV in einem Mitgliedstaat nicht unbedingt in einem Zusammenhang mit dem Umfang der verwalteten Guthaben steht. Welchen Stellenwert und welche Historie die betriebliche Vorsorge in unterschiedlichen Ländern hat, lässt sich an folgender Tabelle verdeutlichen: Anzahl EbAV verwaltetes Vermögen in Mio. € Frankreich 0 0 Österreich 14 20.658 Dänemark 21 7.000 Deutschland 173 196.506 Portugal 192 14.425 Italien 299 104.329 Spanien 349 36.365 Niederlande 377 1.133.269 Zypern 2.046 3.165 Großbritannien 43.020 1.760.300 Irland 62.195 86.480 Beobachtungszeitpunkt Juni 2015 wurden gerade einmal 76 dieser Fälle, die seit Jahren stagnieren, registriert – und das, wie oben ausgeführt, bei 109.000 Pensionsfonds. Dabei sind EbAV aus acht Mitgliedstaaten in 17 verschiedenen Mitgliedstaaten tätig geworden. Was ebenfalls bemerkenswert, allerdings für die Befürworter der staatenübergreifenden Verwaltung von Pensionszusagen auch ernüchternd ist, ist die Tatsache, dass beinahe 50% der grenzüberschreitenden Aktivitäten zwischen Irland und Großbritannien stattfinden und in zwei Dritteln der Fälle die tätige EbAV in einem dieser beiden Staaten angesiedelt ist. Eine staatenübergreifende Verwaltung von Pensionszusagen existiert eigentlich nur zwischen Großbritannien und Irland. Zu erklären ist diese „bevorzugte Kombination“ sicherlich durch die geografische Nähe, die wirtschaftliche Verbundenheit und nicht zuletzt auch die gemeinsame Sprache. Gerade Letzteres dürfte bei den vielfältigen Informationspflichten, die die EbAV treffen, eine ganz wesentliche Erleichterung darstellen und auch bei der Durchführung des Verfahrens bei den jeweiligen Aufsichtsbehörden hilfreich sein. Wie allerdings im Bericht der EIOPA festgestellt wird, sind diese Zahlen der Beweis dafür, dass ein einheitlicher Markt für EbAV in der EU noch in weiter Ferne liegen dürfte. Das ist aber auch bei der Vielzahl der verschiedenen, historisch gewachsenen Systeme der sozialen Sicherheit und der Altersvorsorge in den verschiedenen Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der unterschiedlichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen, die einzuhalten sind, nicht weiter verwunderlich. Quelle: EIOPA-BoS-15/144 vom 9. Juli 2015 Betrachtet man nun die grenzüberschreitenden Geschäftsfälle, kann man feststellen, dass diese ein echtes „Minderheitenprogramm“ geblieben sind. Zum Man darf also gespannt sein, welche Maßnahmen die Kommission vorsehen wird, um das grenzüberschreitende Tätigwerden von Anbietern betrieblicher Vorsorgelösungen in Gang zu bringen. VBV-Pensionskasse AG Obere Donaustraße 49-53 1020 Wien Tel.: 01/240 10-0 Fax: 01/240 10-7261 E-Mail: [email protected] www.vbv.at Firmensitz Wien FN 68567 i Handelsgericht Wien DVR 0641685 MEDIENINHABER und HERAUSGEBER: VBV-Pensionskasse AG | Redaktion: Mag. Otto Lauer, Cornelia Friedrich BA, Mag. (FH) Alexander Karlon | Layout: Silvia Binder | Produktion: Bösmüller Print Management GesmbH. & Co. KG, 1020 Wien, www.boesmueller.at Die Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung ist ausgeschlossen.
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