bringen neuen Schwung bei Betriebspensionen

Ausgabe September 2015
Kollektivverträge
bringen neuen
Schwung bei
Betriebspensionen
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3
EDITORIAL
Die VBV-Pensionskasse feiert
heuer ihr 25-jähriges Firmenjubiläum – Anlass genug, um
eine Zwischenbilanz zu ziehen
und einen kurzen Blick auf die
betriebliche Altersvorsorge in
Österreich zu werfen. Für rund
20% der Arbeitnehmer wird derzeit mit einem Pensionskassenmodell vorgesorgt. Zusatzpensionen sind überhaupt noch
ein „Minderheitenprogramm“, nur 4% der heimischen Pensionisten erhalten eine solche. Die
VBV hat bezogen auf die meisten Kennzahlen einen Marktanteil von rund 30% und ist
damit Marktführer in der Branche. So zufriedenstellend die Entwicklung der VBV in den
letzten Jahren war, so groß ist der Nachholbedarf insgesamt bei Firmenpensionen in Österreich. Denn im internationalen Vergleich
hinken wir weiter hinterher. So verfügen in
der EU rund 50% der Arbeitnehmer über eine
betriebliche Vorsorge – Tendenz steigend. Die
VBV übernimmt daher als führende Pensionskasse die Initiative für einen verstärkten Ausbau der zweiten Säule der Pensionsvorsorge.
Als besonders erfolgversprechend haben sich
in den letzten Jahren Pensionsregelungen in
Kollektivverträgen erwiesen. Sogenannte Öffnungsklauseln können helfen, Betriebspensionsmodelle auch für Arbeitnehmer in kleineren Unternehmen zu ermöglichen. Die Umsetzung erfolgt dabei durch Betriebsvereinbarung auf Unternehmensebene, wodurch ein
Gestaltungsspielraum – je nach Finanzkraft
und Zielsetzung – beim Unternehmen bleibt.
Einige Kollektivverträge, wie zum Beispiel im
EDV-Bereich, haben gezeigt, wie es geht. Weitere sollten rasch folgen, damit es zukünftig
nicht eine Zweiklassengesellschaft von Pensionisten gibt: auf der einen Seite jene von
Großunternehmen und öffentlichen Einrichtungen mit Zusatzpensionen und auf der anderen Seite die Mehrzahl der Pensionisten aus
dem in Österreich dominierenden KMU-Bereich ohne ergänzende Pensionen.
Otto Lauer
Inhaltsverzeichnis
Seite
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Nachhaltig Ertragschancen nutzen
Firmenpensionen für KMUs 4-5
Arbeitgeber und Mitarbeiter profitieren
von Kollektivverträgen
VBV - Vorsorgekasse
Marktführer mit dem Sicherheits-Plus
6-7
Unser Kundenportal wird immer beliebter –
die neuesten Features
8-9
Pensionskassen in Europa –
10 Jahre Pensionsfonds-Richtline
10-11
Vermögen Pensionskassen
5,8 Mrd.
VBV
13,2 Mrd.
Anwartschaftsberechtigte
255.000
VBV
518.000
Leistungsberechtigte
30.000
VBV
55.500
MEDIENINHABER und HERAUSGEBER
VBV-Pensionskasse AG | Redaktion: Mag. Otto Lauer, Cornelia Friedrich BA |
Layout: Silvia Binder
Produktion: Bösmüller Print Management GesmbH. & Co. KG, 1020 Wien,
www.boesmueller.at
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sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung ist ausgeschlossen.
Fotos: iStockphoto | Mitarbeiter: Clemens Bauer und Silvia Binder
Nachhaltig Ertragschancen nutzen
Im Herbst startet die VBV-Pensionskasse mit einem neuen Fondskonzept, das die Produktpalette erweitern wird. Der Investmentansatz basiert auf der traditionellen Finanzanalyse,
kombiniert mit einem innovativen ESG-Ansatz.
Was verbirgt sich hinter der Abkürzung ESG?
E steht für „environment“ (Umwelt), S für
„social“ (sozial verantwortliches Handeln),
und G schließlich bedeutet „governance“,
wobei es um die Einhaltung der Prinzipien einer guten Unternehmensführung geht.
Die VBV ist davon überzeugt, dass eine laufende Verbesserung der Unternehmensführung – der Corporate Governance – ein starker Hebel für Unternehmen ist, um langfristig erfolgreich sein zu können.
Fall ist, sondern auf jene, die diesen Prozess
gerade durchlaufen. Es wird daher in Unternehmen investiert, die eine kontinuierliche
ESG-Rating-Verbesserung anstreben und
dabei nachweislich erfolgreich sind. Ein
wichtiger Aspekt des Gesamtkonzeptes ist,
dass mit den Unternehmen über deren Einstufung im ESG-Rating, deren Schwächen,
aber auch deren Fortschritte direkt gesprochen wird und somit eine aktive Rückmeldung an die Unternehmen erfolgt.
Genau hier setzt das Konzept des neuen
Fonds an, der sich auf eine Verbesserung
im ESG-Rating von Unternehmen fokussiert. Wie Analysen unseres Kooperationspartners, der Raiffeisen Capital Management, gezeigt haben, zählen Unternehmen
mit einer dynamischen Verbesserung im Bereich Nachhaltigkeit zu den interessantesten Investmentobjekten, da die finanzielle
Performance der ESG-Performance folgt.
Zudem führen Verbesserungen in der ESGBewertung zu einer signifikanten Reduktion von nichtfinanziellen Risiken in den
Unternehmen. Der neue VBV-Fond investiert ausschließlich in kleinere Unternehmen der Anlageklasse europäische Small &
Mid Caps. Dies bietet den Vorteil, dass solche Unternehmen aus Nachhaltigkeitssicht
besser beurteilt werden können als große
und komplexe Konzerne mit vielen Unternehmenssparten. Oftmals ist der Nachhaltigkeitsgedanke bei kleineren Unternehmen
stärker verankert, wodurch langfristig eine
stärkere Performance als bei großen Unternehmen zu erwarten ist.
Warum hat sich die VBV für dieses Modell
entschieden?
Einerseits zeigen mehrere akademische Studien die Bedeutung des Faktors einer dynamischen Verbesserung beim ESG-Rating für
die Wertentwicklung, die sich in einer längerfristig besseren Performance gegenüber
herkömmlichen Aktienstrategien zeigt.
Was ist das Besondere an dem neuen Ansatz?
Wie bereits erwähnt, konzentriert sich der
Fonds nicht auf Unternehmen, die den internen Veränderungsprozess hin zu einer
nachhaltigen Unternehmensführung bereits
weitgehend abgeschlossen haben, wie das
bei klassischen Nachhaltigkeitsfonds der
Andererseits belohnt der innovative Investmentprozess Unternehmen, die zwar noch
kein Top-ESG-Rating haben, es sich aber
zum Ziel gesetzt haben, eine nachhaltige
Verbesserung ihres ESG-Ratings zu erreichen. Damit passt der Fonds optimal zu unserer Strategie: Veranlagen mit Verantwortung.
Harald Amon
Veranlagung
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Firmenpensionen für KMUs
Arbeitgeber und Mitarbeiter profitieren von Kollektivverträgen
Firmenpensionen werden immer öfter ein fixer Bestand von Kollektivverträgen. In der
Vergangenheit sahen diese Kollektivverträge meist verpflichtende Pensionskassenbeiträge für die dem KV unterliegenden Mitarbeiter vor bzw. es wurde vereinbart, dass Teile der
ursprünglich vorgesehenen KV-Erhöhungen in eine Pensionskasse einzuzahlen sind.
Rudolf Simader
Leiter Vertrieb
Nicht möglich war bis dato jedoch, dass bestehende Gehaltsbestandteile für ein Firmenpensionsmodell herangezogen werden
(mit der Ausnahme der Minimallösung der
„Zukunftssicherung“, bei der EUR 25,– p.
m. umgelenkt werden können). Eine derartige Flexibilisierung wäre aber (wie auch bereits in Deutschland üblich) eine Möglichkeit für eine deutliche Belebung der betrieblichen Altersvorsorge in heimischen Unternehmen, insbesondere in Klein- und Mittelbetrieben, wo Firmenpensionen – im Vergleich zu Großunternehmen – noch deutlichen Aufholbedarf haben.
Erstmals gibt es nun in Österreich mehrere
Kollektivverträge, die eine derartige Umwandlung bestehender Gehaltsbestandteile für eine Firmenpension ermöglichen:
•
•
•
•
•
ollektivvertrag für Angestellte der
K
IT-Branche (seit 2012)
Kollektivvertrag für Angestellte der
Baubranche (seit 2013)
Kollektivvertrag für Versicherungsangestellte (seit 2014)
Kollektivvertrag für Mitarbeiter der
holzverarbeitenden Industrie und
Sägeindustrie (seit 2015)
Kollektivvertrag für Mitarbeiter in
Speditions- und Logistikunternehmen (seit 2015)
Was bedeutet dies konkret?
Die entsprechenden Paragrafen in den jeweiligen Kollektivverträgen regeln, dass gemäß § 26 Z 7 lit. a EStG Arbeitgeber im
Einvernehmen mit den Arbeitnehmern Beiträge für Arbeitnehmer an Pensionskassen
anstelle eines Teils des bisher gezahlten Gehalts oder der Gehaltserhöhungen, auf die
jeweils Anspruch besteht, leisten können.
Es ist lediglich sicherzustellen, dass die
im Kollektivvertrag festgelegten Mindestgrundgehälter (inkl. der jährlichen KV-Erhöhungen) neben den Arbeitgeberbeiträgen
an die Pensionskasse jedenfalls zur Auszahlung gelangen.
Die umgelenkten Pensionskassenbeiträge
sind sofort unverfallbar zu stellen. Zusätzlich ist zu beachten, dass eine Umlenkung
nur von Arbeitnehmern vorgenommen werden kann, die dem persönlichen Geltungsbereich des Kollektivvertrags unterliegen.
Die Vorteile im Einzelnen:
Für den Arbeitgeber:
• Ersparnis von Lohnnebenkosten für die
in die Pensionskasse umgelenkten Gehaltsbestandteile.
• Einfache Abwicklung, da der administrative Aufwand bei der Pensionskasse
liegt.
• Ein flexibleres, modernes Gesamtvergütungssystem steigert die Attraktivität des
Unternehmens.
Für den Arbeitnehmer:
• Es kann „brutto für netto“ für die Pension angespart werden, da die umgelenkten Pensionskassenbeiträge sowohl von
der Lohnsteuer als auch von Sozialversicherungsbeiträgen befreit sind.
• KESt-freie Veranlagung durch die Pensionskasse.
• Die Einkommensteuer wird erst in der
Pensionsauszahlungsphase fällig, in der
die Steuerprogression in der Regel niedriger ausfällt als beim Aktiveinkommen.
Somit entsteht im Rahmen dieser Gehaltsumlenkungsmodelle eine Win-win-Situation für Unternehmen und Mitarbeiter!
Folgende Umsetzungsmöglichkeiten stehen
zur Auswahl:
• P
ensionskassenbeitrag anstelle
künftigen Gehaltserhöhung.
einer
• U
mlenkung fixer Gehaltsbestandteile in
die Pensionskasse.
• Umlenkung variabler Gehaltsbestandteile in die Pensionskasse (z. B. Prämien
oder Boni).
Als Marktführer haben wir sehr früh begonnen, die Vorteile an die betreffenden Unternehmen zu kommunizieren. Nach einer gewissen Anlaufzeit sind nun bereits die Hälfte unserer Neukunden Arbeitgeber, die ein
Gehaltsumlenkungsmodell auf Basis eines
Kollektivvertrags angeboten haben.
Die bisher überdurchschnittlich gute Annahme dieser Umlenkungsmodelle auf dem
Markt lässt hoffen, dass in naher Zukunft
weitere Kollektivverträge diese Option einräumen, um die – vor allem im KMU-Bereich – notwendige Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge zu ermöglichen.
Die Abwicklung im Unternehmen erfolgt in folgenden Schritten:
Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3
Das Unternehmen entschließt
sich, den Mitarbeitern die Teilnahme an der steuerbegünstigten Pensionsvorsorge zu ermöglichen (kein automatischer
Rechtsanspruch des Arbeitnehmers!).
Unternehmen und Betriebsrat
schließen eine Betriebsvereinbarung ab. In Unternehmen
ohne Betriebsrat wird eine
schriftliche Einzelvereinbarung abgeschlossen.
Die Berater der VBV informieren die Mitarbeiter über alle
Möglichkeiten und Details im
Rahmen von Informationsveranstaltungen.
Schritt 4
Die Mitarbeiter entscheiden
individuell, ob sie am Pensionskassenmodell im Wege der
Gehaltsumwandlung teilnehmen wollen.
Schritt 5
Das Unternehmen leistet Pensionskassenbeiträge für jene
Mitarbeiter, die sich zu einer
Teilnahme entschlossen haben.
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Sicherheit
schafft
Vertrauen
VBV - Vorsorgekasse
Marktführer mit dem Sicherheits-Plus
Will man die VBV - Vorsorgekasse mit Schlagwörtern charakterisieren, so kommen einem
sofort drei Begriffe in den Sinn: Nachhaltigkeit, Marktführer, Sicherheit.
Nachhaltigkeit
Wenn es einen Finanzdienstleister in Österreich gibt, der das Thema Nachhaltigkeit
zu 100% verinnerlicht hat, dann ist es die
VBV - Vorsorgekasse. Die VBV veranlagt
die ihr anvertrauten Gelder nach besonders
strengen Nachhaltigkeitskriterien. So wird
zum Beispiel nicht in Waffen oder in Atomkraft investiert. Auch Unternehmen, die die
Umwelt zerstören oder gegen Menschenrechte verstoßen, sind ausgeschlossen. Die
VBV meidet Staaten mit autoritären Regimen und solche, die die Todesstrafe praktizieren. Auf der anderen Seite werden umweltfreundliche Investments und Unternehmen, die vorbildlich agieren, besonders
stark berücksichtigt. Wesentlich ist aber:
Das gesamte veranlagte Kapital unterliegt
diesen Nachhaltigkeitskriterien. Dafür wurde die VBV auch mehrfach ausgezeichnet.
Marktführer
Nicht zuletzt aufgrund dieser transparenten, nachhaltigen Ausrichtung ist die VBV
mit über 2,55 Millionen Kundinnen und
Kunden klarer Marktführer bei den Vorsorgekassen. Damit vertraut jeder dritte Erwerbstätige beim Thema Abfertigung NEU
der VBV. So konnte das Vorsorgekapital bereits auf rund 2,5 Mrd. Euro gesteigert werden. Und das führt uns zum dritten Kernelement der VBV.
Sicherheit
Neben der gesetzlichen Kapitalgarantie für
die eingezahlten Beiträge hat die VBV - Vorsorgekasse in den letzten Jahren zusätzlich
Reserven aufgebaut, und zwar einerseits mit
Darlehen an Schuldner, die eine besonders
gute Bonität aufweisen, und andererseits
mit bis zur Endfälligkeit gehaltenen Anleihen. Bei diesen Veranlagungskategorien werden keine kurzfristigen Kursgewinne
verbucht, sondern ausschließlich die Ausschüttungen und Zinsen, die auch tatsächlich erwirtschaftet wurden. Da in der Vergangenheit Anleihen mit guten Renditen
eingekauft wurden, profitieren die Kundinnen und Kunden von den langfristig stabilen Erträgen. Noch wichtiger ist allerdings,
dass diese Veranlagungen zukünftig nicht
von möglichen Kursrückgängen betroffen sind. Und das ist die gute Nachricht für
die Zukunft, weil damit in einem volatilen
Marktumfeld eine stabile Wertentwicklung
für VBV-Kundinnen und -Kunden erreicht
werden kann. Dieser als Sicherheitspolster
veranlagte Kapitalstock ist inzwischen auf
fast 40% des Gesamtportfolios angewachsen. Dass dieser Ansatz richtig ist, bestätigt
sich auch beim heurigen Zwischenergebnis,
bei dem der Ertrag der VBV - Vorsorgekasse
klar über dem Branchenschnitt liegt.
Otto Lauer
Leiter Marketing
VBV-Pensionskasse
WISSEN: Die „Abfertigung NEU“ gilt für alle Arbeitsverhältnisse, die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen und nach dem Jahr 2002 begonnen haben. Seit 2008 fallen auch freie Dienstnehmer in das System
der „Abfertigung NEU“. Der Arbeitgeber hat für den Arbeitnehmer ab dem 2. Monat einen laufenden Beitrag
in der Höhe von 1,53% des monatlichen Entgelts an den jeweils zuständigen Krankenversicherungsträger zu
überweisen. Diese Beiträge werden danach an die ausgewählte Vorsorgekasse weitergeleitet, welche die Verwaltung und Veranlagung der Beiträge übernimmt. Die VBV - Vorsorgekasse ist mit rund 2,55 Millionen Berechtigten Marktführer in Österreich.
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Unser Kundenportal wird immer
beliebter – die neuesten Features
Das VBV-Kundenportal hat sich seit dem Startschuss im Jahr 2012 sehr positiv entwickelt.
Die Zahl der registrierten User steigt stetig. Derzeit verwenden rund 30.000 Personen, das
sind 11% aller Berechtigten, das Portal als Informationsquelle und zur Kommunikation mit
den Serviceabteilungen der VBV.
Ständige Weiterentwicklungen und Verbesserungen haben einige neue Tools hervorgebracht, die sowohl bekannte Abläufe verbessern als auch neue Informationen bieten.
Cornelia Friedrich
Marketing
1. Pensionsrechner inkl. Hochrechnung der
ASVG-Pension
2014 stellte die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) ihr System auf das neue Pensionskonto um. Nun ist es für alle Versicherten erstmals möglich, die Leistungen der gesetzlichen Pension besser abzuschätzen. Die
detaillierte Darstellung aller Versicherungszeiten sowie eine Prognose der zukünftigen Pension sind über die Website der PVA
möglich. Der Einstieg erfolgt via Handysignatur oder elektronische Bürgerkarte.
Als neues Service für Anwartschaftsberechtigte wurde der Pensionsrechner im Kundenportal um eine optionale Hochrechnung
der ASVG-Pension ergänzt. Damit ist es
möglich, die Gesamtversorgung in der Pension, bestehend aus gesetzlicher und VBVZusatzpension, besser abzuschätzen.
Die ASVG-Prognose ist dem Rechner der
PVA nachempfunden, einzugeben sind das
Jahreseinkommen und die aktuelle Kontogutschrift. Diese finden AWB auf der Website www.neuespensionskonto.at.
2. Abmeldung von der postalischen Zustellung
der IBK
Um die Umwelt zu schonen, können sich
Anwartschaftsberechtigte der VBV jetzt
von der postalischen Zustellung ihrer Information über die Beitrags- und Kapitalentwicklung (IBK) abmelden. Die IBKs werden dann ausschließlich im Kundenportal
in einem eigenen Archivordner abgelegt.
Ab dem Jahr 2010 sind die Informationsschreiben übersichtlich gespeichert und jederzeit abrufbar. Die Entscheidung für bzw.
gegen die postalische Zustellung kann im
Kundenportal in den Einstellungen jederzeit
geändert werden.
3. Fullservice für Pensionisten
Neben dem bisherigen Archiv der Jahreslohnkonten wird jetzt auch der Leistungsnachweis online archiviert. Zusätzlich können Pensionisten die monatlichen Entgeltnachweise als PDF abrufen. Darauf ersichtlich sind, ähnlich einem Gehaltszettel, die
verschiedenen Bruttopensionen (aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen),
Sonderzahlungen, die Lohnsteuer und die
ausgezahlte Nettopension. Damit umfasst
das Archiv für Pensionisten das volle Spektrum an Informationen rund um die Auszahlung der monatlichen Pension.
4. „Meine Pension“ ersetzt das Quarterly
Das Quarterly wurde einem Facelift unterzogen und greift nun unter dem Namen
„Meine Pension“ kurze Informationssplitter rund um das Thema Pensionskasse auf.
Veranlagungsinformationen werden weiterhin Bestandteil dieser mehrmals im Jahr
erscheinenden Onlinepublikation sein. Das
Themenspektrum wird allerdings nach und
nach ausgeweitet, um das Interesse einer
breiteren Zielgruppe zu wecken.
Meine PENSION
Informationen zur Veranlagung und zum VBV-Pensionskassenmodell
August 2015
Positive Entwicklung trotz schwierigem Marktumfeld
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat im Jänner 2015 beschlossen, Staatsanleihen in großem Stil zu
kaufen, um deflationären Tendenzen entgegenzuwirken. Diese Maßnahme in Kombination mit dem
schwachen Euro, dem gefallenen Ölpreis und der relativen Unterbewertung hat sich in den folgenden
Wochen stark positiv auf die europäischen Anleihen- und Aktienmärkte ausgewirkt, die sich auch im
Vergleich zu anderen Märkten, wie z. B. den USA, deutlich besser entwickeln konnten. Hier hat sich
die Übergewichtung von europäischen Assets innerhalb der VBV positiv bemerkbar gemacht. Auch
die Kurse von Unternehmensanleihen, insbesondere High-Yield-Anleihen, konnten von sinkenden
Zinsen und ebenso sinkenden Risikoaufschlägen profitieren. Die Renditen von europäischen Staatsanleihen sanken auf historische Tiefststände.
Während Europa 2015 gerade so
richtig mit quantitativen Lockerungsmaßnahmen begonnen hat,
spekuliert der Markt seit einigen
Monaten darüber, wann in den USA
eine erste Zinsanhebung durch die
amerikanische Notenbank (Fed) erfolgen wird. Zu Beginn des Jahres
rechneten noch viele Marktteilnehmer mit einem ersten Schritt
im Juni. Durchwachsene Makrodaten im 1. Quartal haben allerdings
dazu geführt, dass diese Maßnahme noch einmal nach hinten verschoben wurde. Diese Unsicherheiten bewirkten außerdem, dass sich
der amerikanische Aktienmarkt in
diesem Jahr bis jetzt kaum von der
Stelle bewegte, nachdem er sich in
den Jahren zuvor deutlich besser als
der Rest entwickelt hatte.
Im 2. Quartal sind die Renditen von Staatsanleihen der Eurozone sprunghaft und deutlich
angestiegen. Bessere Wirtschaftsprognosen und weitere positive
Makrodaten führten zu Kursverlusten bei Staatsanleihen. Der Renditeanstieg wurde erst durch die sich
zuspitzende Situation in Griechenland gebremst. Und die Griechenland-Krise führte dann letztendlich
auch zu einer kurzfristigen Korrektur auf den Aktienmärkten. Mit der
Einigung Griechenlands mit seinen
Geldgebern im Juli war diese Korrektur aber auch schon wieder beendet, und die Märkte konnten einen Teil der zwischenzeitlichen Verluste wieder wettmachen.
In den nächsten Wochen sollten
wieder die fundamentalen Entwicklungen in den Vordergrund rücken.
Da die US-Wirtschaft im 2. Quartal wieder an Fahrt gewonnen hat,
rückt bei einer weiterhin stabilen
Entwicklung der erste Zinsschritt
der Fed näher. Mit einer ersten
Mag. Bernhard Köck
Zinserhöhung in den USA wird eine neue Ära eingeleitet, die möglicherweise wieder zu mehr Volatilität führen könnte – größere Korrekturen aus dieser Tatsache heraus
sind jedoch nicht zu erwarten, da
die Marktteilnehmer seit Längerem
auf diesen Schritt eingestimmt sind.
Als größter Unsicherheitsfaktor
ist aktuell China zu nennen. Wirtschaftliche Entwicklungen, die zuletzt deutlich hinter den Erwartungen zurückblieben, haben die chinesische Notenbank überraschend
dazu veranlasst, die eigene Währung abzuwerten, um dadurch einen
Wettbewerbsvorteil für den eigenen
Standort zu erzielen. Für exportorientierte Volkswirtschaften, für die
China einen großen Abnehmer darstellt, könnte sich diese Entwicklung vorübergehend negativ auswirken, was zuletzt auch zu erhöhter Nervosität führte. Letztendlich
Seite 1
3. Eigenbeiträge online
Je nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
können Eigenbeiträge entweder über die
Gehaltsverrechnung im Unternehmen oder
mittels Lastschriftmandat (Einziehungsauftrag) direkt an die VBV eingezahlt werden.
Die Erstellung eines SEPA-Lastschriftmandats ist nun auch online im Kundenportal
möglich: Formular ausfüllen, unterschreiben und an die VBV schicken, und die Eigenvorsorge kann beginnen!
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Pensionskassen in Europa –
10 Jahre Pensionsfonds-Richtlinie
Im Jahr 2003 wurde die Richtlinie 2003/41/EG des Europäischen Parlaments und des
Rates über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen
Altersversorgung (auch: Pensionsfonds-Richtlinie) beschlossen, die bis spätestens
September 2005 in den Mitgliedstaaten umzusetzen war und somit seit (zumindest) zehn
Jahren in Kraft ist.
Werner Zarbach
Leiter Recht &
Beratung
Damit wurden nach den Banken und Versicherungen auch für den dritten großen Finanzdienstleistungssektor einheitliche, europaweit geltende Bestimmungen getroffen,
wodurch dieser Markt gleichfalls reguliert
wurde, was angesichts der Höhe der veranlagten Kapitalien nicht verwunderlich erscheint.
Die wesentlichen Inhalte dieser Richtlinie
betreffen vor allem die Vereinheitlichung
der Aufsicht über die Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge (EbAV bzw. institutions for occupational retirement provision – IORP) und die Ausstattung der Aufsichtsbehörden mit entsprechenden Befugnissen, die Festlegung von Regeln für die
Tätigkeit der Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung, die Informationspflichten betreffend Anwartschafts- und
Leistungsberechtigte, die Veranlagungsvorschriften und die Möglichkeit, betriebliche
Altersversorgungssysteme auch grenzüberschreitend zu verwalten.
Letzteres wird durch die wechselseitige Anerkennung der Einrichtungen in Verbindung mit spezifischen Aufsichtsregelungen
möglich, wobei die aufsichtsrechtlichen
Vorschriften des Mitgliedstaates zur Anwendung gelangen, in dem die Einrichtung
niedergelassen ist.
Grundsätzlich fällt die Gestaltung des sozialen Schutzes und der Altersversorgungssysteme in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten selbst, für Beziehungen zwischen
dem Arbeitgeber-Unternehmen und seinen
Berechtigten gelten daher weiterhin die sozial- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen
des Mitgliedstaates, in dem die Arbeitnehmer tätig sind, auch wenn ihre Pensionszusage von einer Einrichtung eines anderen Mitgliedstaates verwaltet wird. Das Verfahren für die Umsetzung einer grenzüberschreitenden Tätigkeit einer Einrichtung ist
im Pensionskassengesetz (§§ 11a bzw. 11b)
genau geregelt und wird unter Einschaltung
der Aufsichtsbehörden der beteiligten Mitgliedstaaten durchgeführt.
Während seit geraumer Zeit über einen –
teilweise unglaublich überregulierenden
und praxisfremden – Entwurf zur Anpassung der IORP-Richtlinie diskutiert wird,
wurde Anfang Juli dieses Jahres von der
EIOPA, der europäischen Aufsichtsbehörde für Versicherungen und Pensionsfonds,
der jährliche Report veröffentlicht (EIOPA-BoS-15/144 vom 9. Juli 2015), der die
grenzüberschreitende Tätigkeit von EbAV
zum Inhalt hat. Das ist seit Inkrafttreten der
Richtlinie nunmehr der neunte Bericht.
Auch wenn die Anzahl der grenzüberschreitenden Geschäftsfälle für manche ernüchternd ist, sind einige Zahlen und Fakten
durchaus interessant. Dabei ist auch noch
zu beachten, dass gleiche Sachverhalte in
den Mitgliedstaaten durchaus nicht immer
gleich beurteilt werden, sich also bei solchen Untersuchungen und Berichten eine
gewisse Unschärfe ergeben kann.
Wie bereits eingangs kurz erwähnt, war eine
Zielsetzung der Richtlinie, den EbAV-Markt
nicht zuletzt aufgrund des Umfangs der von
ihm veranlagten Kapitalien und der damit
verbundenen wirtschaftlichen Bedeutung
zu regeln.
Davon kann man bei einem verwalteten
Vermögen von insgesamt knapp 3,7 Billionen Euro (in Zahlen: 3.680.312.000.000)
im Jahr 2015 durchaus sprechen. Im Vergleich zum Vorjahr ist das eine Steigerung
um 13%. Fast 60% der Guthaben entfallen
auf leistungsorientierte Zusagen, die zwar
zunehmend von beitragsorientierten Systemen abgelöst werden, aber aufgrund ihres langen Bestandes über beachtliche Mittel verfügen.
Die oben genannte Gesamtsumme teilt sich
auf über 109.000 Pensionsfonds auf. Diese
Anzahl der EbAV relativiert sich dadurch,
dass etwas mehr als 105.000 in Großbritannien und Irland angesiedelt sind, was die
Folge davon ist, dass offensichtlich viele
Zusagen wie eigene Pensionsfonds behandelt werden.
Und auch in Zypern sind immerhin über
2.000 EbAV beheimatet, die 3 Milliarden
Euro verwalten – im Gegensatz dazu Österreich: 14 EbAV mit über 20 Milliarden Sozialkapital. Man kann also erkennen, dass
die Anzahl der EbAV in einem Mitgliedstaat
nicht unbedingt in einem Zusammenhang
mit dem Umfang der verwalteten Guthaben steht. Welchen Stellenwert und welche
Historie die betriebliche Vorsorge in unterschiedlichen Ländern hat, lässt sich an folgender Tabelle verdeutlichen:
Anzahl EbAV
verwaltetes
Vermögen in Mio. €
Frankreich
0
0
Österreich
14
20.658
Dänemark
21
7.000
Deutschland
173
196.506
Portugal
192
14.425
Italien
299
104.329
Spanien
349
36.365
Niederlande
377
1.133.269
Zypern
2.046
3.165
Großbritannien
43.020
1.760.300
Irland
62.195
86.480
Beobachtungszeitpunkt Juni 2015 wurden
gerade einmal 76 dieser Fälle, die seit Jahren
stagnieren, registriert – und das, wie oben
ausgeführt, bei 109.000 Pensionsfonds.
Dabei sind EbAV aus acht Mitgliedstaaten
in 17 verschiedenen Mitgliedstaaten tätig
geworden. Was ebenfalls bemerkenswert,
allerdings für die Befürworter der staatenübergreifenden Verwaltung von Pensionszusagen auch ernüchternd ist, ist die Tatsache, dass beinahe 50% der grenzüberschreitenden Aktivitäten zwischen Irland
und Großbritannien stattfinden und in zwei
Dritteln der Fälle die tätige EbAV in einem
dieser beiden Staaten angesiedelt ist.
Eine staatenübergreifende
Verwaltung von Pensionszusagen
existiert eigentlich nur zwischen
Großbritannien und Irland.
Zu erklären ist diese „bevorzugte Kombination“ sicherlich durch die geografische Nähe, die wirtschaftliche Verbundenheit und
nicht zuletzt auch die gemeinsame Sprache.
Gerade Letzteres dürfte bei den vielfältigen
Informationspflichten, die die EbAV treffen,
eine ganz wesentliche Erleichterung darstellen und auch bei der Durchführung des
Verfahrens bei den jeweiligen Aufsichtsbehörden hilfreich sein.
Wie allerdings im Bericht der EIOPA festgestellt wird, sind diese Zahlen der Beweis
dafür, dass ein einheitlicher Markt für EbAV
in der EU noch in weiter Ferne liegen dürfte.
Das ist aber auch bei der Vielzahl der verschiedenen, historisch gewachsenen Systeme der sozialen Sicherheit und der Altersvorsorge in den verschiedenen Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der unterschiedlichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen, die einzuhalten sind, nicht weiter
verwunderlich.
Quelle: EIOPA-BoS-15/144 vom 9. Juli 2015
Betrachtet man nun die grenzüberschreitenden Geschäftsfälle, kann man feststellen, dass diese ein echtes „Minderheitenprogramm“ geblieben sind. Zum
Man darf also gespannt sein, welche Maßnahmen die Kommission vorsehen wird, um
das grenzüberschreitende Tätigwerden von
Anbietern betrieblicher Vorsorgelösungen
in Gang zu bringen.
VBV-Pensionskasse AG
Obere Donaustraße 49-53
1020 Wien
Tel.: 01/240 10-0
Fax: 01/240 10-7261
E-Mail: [email protected]
www.vbv.at
Firmensitz Wien FN 68567 i
Handelsgericht Wien
DVR 0641685
MEDIENINHABER und HERAUSGEBER: VBV-Pensionskasse AG | Redaktion: Mag. Otto Lauer, Cornelia Friedrich BA, Mag. (FH) Alexander
Karlon | Layout: Silvia Binder | Produktion: Bösmüller Print Management GesmbH. & Co. KG, 1020
Wien, www.boesmueller.at
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