Merkblatt zu privaten Wohnungsangeboten

Merkblatt zu privaten Wohnungsangeboten
Sie sind Privatvermieter und möchten Ihre Wohnung für die Unterbringung von
Flüchtlingen bereitstellen?
Sehr gut, wir freuen uns über Ihre Unterstützung! Die Stadt Peine ist verpflichtet, die zugewiesenen
Flüchtlinge nach ihrem Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung weiter unterzubringen und hierfür
ausreichende Unterbringungsplätze zur Verfügung zu stellen. Hierbei hofft die Stadt Peine auch auf
eine Unterbringung in Wohnungen.
Deshalb freuen wir uns über Angebote von Vermietern, die freistehenden Wohnraum zur Verfügung
stellen wollen.
Damit Ihr Wohnungsangebot schnellstmöglich durch die Stadt Peine geprüft werden kann, bitten wir
Sie das Formblatt „Wohnungsangebot zur Unterbringung von Flüchtlingen“ zu nutzen.
Dieses finden Sie unter: www.peine.de
Mit diesem Merkblatt informieren wir, dass Ihr Wohnungsangebot der Unterkunfts- und
Heizungskostenrichtlinie des Landkreises Peine entsprechen muss, um es annehmen zu können, weil
Mietaufwendungen nur bis zu vorgegebener Höhe vom Landkreis Peine übernommen werden.
Wie groß darf eine Wohnung sein?
Abhängig von der Zahl der Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft
Familienangehörigen) sind folgende Wohnflächen angemessen:
(i.d.R.
die
Zahl
der
Personen in der Bedarfsgemeinschaft
Wohnfläche (bis
zu…m²
1
2
3
4
5
Für jede
weitere
Person zzgl.
50
60
75
85
95
10
Wie hoch darf die Miete (Grundmiete zzgl. Betriebskosten ohne Heizkosten) für die angebotene
Wohnung pro Monat sein?
Je nachdem wie groß eine Bedarfsgemeinschaft ist, sind folgende maximale Aufwendungen für
Unterkunft angemessen:
Personen in der Bedarfsgemeinschaft
Derzeitige maximale
Aufwendungen für die
Unterkunft
(Brutto-Kaltmiete)
ab Baujahr 2001
1
2
3
4
5
Für jede
weitere
Person zzgl.
285,00€
342,00€
427,50€
484,50€
541,50€
57,00€
Wohnungen von Baujahr 1939 – 2001 entnehmen sie bitte dem aktuellen Mietspiegel.
Wie hoch dürfen die Heizkosten pro Monat sein?
Die Heizkosten werden nach dem aktuellen Heizkostenspiegel berechnet.
Die Wohnungen werden nach Prüfung und Absprache durch die Stadt Peine angemietet, soweit sie
unmittelbar an Personen oder Familien aus dem Kreise der Flüchtlinge genutzt werden können.