Merkblatt zu privaten Wohnungsangeboten Sie sind Privatvermieter und möchten Ihre Wohnung für die Unterbringung von Flüchtlingen bereitstellen? Sehr gut, wir freuen uns über Ihre Unterstützung! Die Stadt Peine ist verpflichtet, die zugewiesenen Flüchtlinge nach ihrem Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung weiter unterzubringen und hierfür ausreichende Unterbringungsplätze zur Verfügung zu stellen. Hierbei hofft die Stadt Peine auch auf eine Unterbringung in Wohnungen. Deshalb freuen wir uns über Angebote von Vermietern, die freistehenden Wohnraum zur Verfügung stellen wollen. Damit Ihr Wohnungsangebot schnellstmöglich durch die Stadt Peine geprüft werden kann, bitten wir Sie das Formblatt „Wohnungsangebot zur Unterbringung von Flüchtlingen“ zu nutzen. Dieses finden Sie unter: www.peine.de Mit diesem Merkblatt informieren wir, dass Ihr Wohnungsangebot der Unterkunfts- und Heizungskostenrichtlinie des Landkreises Peine entsprechen muss, um es annehmen zu können, weil Mietaufwendungen nur bis zu vorgegebener Höhe vom Landkreis Peine übernommen werden. Wie groß darf eine Wohnung sein? Abhängig von der Zahl der Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft Familienangehörigen) sind folgende Wohnflächen angemessen: (i.d.R. die Zahl der Personen in der Bedarfsgemeinschaft Wohnfläche (bis zu…m² 1 2 3 4 5 Für jede weitere Person zzgl. 50 60 75 85 95 10 Wie hoch darf die Miete (Grundmiete zzgl. Betriebskosten ohne Heizkosten) für die angebotene Wohnung pro Monat sein? Je nachdem wie groß eine Bedarfsgemeinschaft ist, sind folgende maximale Aufwendungen für Unterkunft angemessen: Personen in der Bedarfsgemeinschaft Derzeitige maximale Aufwendungen für die Unterkunft (Brutto-Kaltmiete) ab Baujahr 2001 1 2 3 4 5 Für jede weitere Person zzgl. 285,00€ 342,00€ 427,50€ 484,50€ 541,50€ 57,00€ Wohnungen von Baujahr 1939 – 2001 entnehmen sie bitte dem aktuellen Mietspiegel. Wie hoch dürfen die Heizkosten pro Monat sein? Die Heizkosten werden nach dem aktuellen Heizkostenspiegel berechnet. Die Wohnungen werden nach Prüfung und Absprache durch die Stadt Peine angemietet, soweit sie unmittelbar an Personen oder Familien aus dem Kreise der Flüchtlinge genutzt werden können.
© Copyright 2025 ExpyDoc