Entrade Energiesysteme AG Schmidtheim - ISIN DE000ENTR863 - WKN ENTR86BEZUGSANGEBOT Die Hauptversammlung der Entrade Energiesysteme AG (nachfolgend auch die „Gesellschaft“) hat am 17. April 2013 ein genehmigtes Kapital in Höhe von EUR 2.500.000,- beschlossen, welches am 30. April 2013 in das Handelsregister eingetragen wurde (das „Genehmigte Kapital I/2013“) und noch in Höhe von EUR 1.175.000,besteht. Der Vorstand der Gesellschaft hat am 06. August 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom selben Tag beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen durch teilweise Ausnutzung des Genehmigten Kapitals I/2013 von EUR 6.325.000,- um bis zu EUR 1.000.000,- durch Ausgabe von bis zu 1.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 (die „Neuen Aktien“) auf bis zu EUR 7.325.000,- zu erhöhen. Den Aktionären steht das gesetzliche Bezugsrecht zu. Der Vorstand der Gesellschaft hat am 11. November 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 12. November 2015 die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung festgelegt. Die Neuen Aktien sind ab dem 01. Januar 2015 gewinnanteilsberechtigt. Das Bezugsverhältnis wurde auf 6:1 festgesetzt (das „Bezugsverhältnis“), d.h. die Aktionäre haben das Recht, für jeweils sechs bestehende Aktien eine Neue Aktie zu beziehen. Der Bezugspreis wurde auf EUR 26,00 (der „Bezugspreis“) festgelegt. Die Altaktionärin INVENTAS Beteiligungs GmbH hat insoweit am 11. November 2015 hinsichtlich 325.000 Aktien, die sich in ihrem Eigentum befinden, schriftlich ausdrücklich und unwiderruflich gegenüber der Gesellschaft auf ihr gesetzliches Bezugsrecht verzichtet, um ein geglättetes Bezugsverhältnis von 6:1 zu ermöglichen. Soweit das Bezugsverhältnis dazu führt, dass rechnerische Ansprüche der Aktionäre auf Bruchteile von Aktien entstehen, haben die Aktionäre hinsichtlich der entstehenden Spitzenbeträge keinen Anspruch auf Lieferung von Neuen Aktien oder Barausgleich. Die Bezugsfrist beträgt zwei Wochen. Nicht bezogene Aktien werden potenziellen Investoren im Rahmen eines öffentlichen Angebotes zum Bezugspreis zur Zeichnung angeboten. Wir bitten die Aktionäre, ihr Bezugsrecht auf die Neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses von der Ausübung des Bezugsrechts in der Zeit vom 07. März 2016 bis zum 21. März 2016, 24 Uhr über ihre jeweilige Depotbank bei der Bankhaus Neelmeyer AG, Bremen als Bezugsstelle (die „Bezugsstelle“) während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben. Entsprechend dem Bezugsverhältnis kann für sechs (6) alte Aktien eine (1) Neue Aktie zum Bezugspreis von EUR 26,00 je Neuer Aktie bezogen werden. Maßgeblich für die Berechnung der Anzahl der den Aktionären jeweils zustehenden Bezugsrechte ist deren jeweiliger Bestand an Aktien der Gesellschaft am 04. März 2016, nach Börsenschluss. Die Bezugsrechte (ISIN DE000ENTR9A7 / WKN ENTR9A) für die in Girosammelverwahrung gehaltenen Aktien werden nach dem Stand vom 04. März 2016, nach Börsenschluss, im Verhältnis 1 zu 1 durch die Clearstream Banking AG den bei den Depotbanken geführten Wertpapierdepots der bestehenden Aktionäre automatisch gutgeschrieben. Zur Ausübung des Bezugsrechts bitten wir unsere Aktionäre, ihrer Depotbank eine entsprechende Weisung unter Verwendung des über die Depotbanken zur Verfügung gestellten Zeichnungsauftrags zu erteilen. Für den Bezug wird die übliche Bankprovision berechnet. Nicht ausgeübte Bezugsrechte werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht. Eine aufgrund dieses Bezugsangebots abgegebene Bezugserklärung eines Aktionärs bzw. Inhabers von Bezugsrechten ist mit deren Zugang bei der Bezugsstelle bindend und kann danach – ausgenommen in den gesetzlich geregelten Fällen – nicht mehr einseitig geändert oder widerrufen werden. Den Aktionären wird ferner das Recht eingeräumt, über den auf ihren Bestand nach Maßgabe des Bezugsverhältnisses von 6:1 entfallenden Bezug hinaus eine weitere verbindliche Bezugsorder gegen Bareinlage zum Bezugspreis abzugeben (Überbezug). Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung im Überbezug besteht nicht. Etwaige Überbezugswünsche müssen bei Ausübung des gesetzlichen Bezugsrechts unter Verwendung des von den Depotbanken zur Verfügung gestellten Zeichnungsauftrages ebenfalls bis zum 21. März 2016 erteilt werden. Das zu verwendende Formular des Zeichnungsscheins für das gesetzliche Bezugsrecht und für den Überbezug wird von den Depotbanken zusammen mit den Kapitalerhöhungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Abgabe des Zeichnungsscheins durch die Aktionäre stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Zeichnungsvertrages an die Gesellschaft dar. Das Formular des Zeichnungsscheins ist hierfür vollständig auszufüllen, rechtswirksam zu unterzeichnen und in zweifacher Ausfertigung im Original über die Depotbank des jeweiligen Aktionärs an die Bezugsstelle zu übersenden. Die Zeichnung kann nur berücksichtigt werden, wenn der Zeichnungsschein jeweils vollständig und fehlerfrei ist, und der Zeichnungsschein bis spätestens 21.03.2016, 24:00 Uhr, von der Depotbank per FAX an die Bezugsstelle gesendet wurde, und die entsprechenden Bezugsrechte bis spätestens 21.03.2016, 24:00 Uhr, auf das bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, geführte Konto 3309 der Bezugsstelle übertragen wurden, und der Zeichnungsschein bis spätestens 22.03.2016, 24:00 Uhr, im Original in zweifacher Ausfertigung bei der Bezugsstelle zugegangen ist, und der Bezugspreis – einschließlich des Bezugspreises für den Überbezug – bis spätestens zum und mit Valuta 21.03.2016, 24:00 Uhr, auf dem bei der Bezugsstelle geführten Sonderkonto eingegangen ist. Die Depotbanken des jeweiligen Aktionärs hat der Bezugsstelle zwingend den Namen des zeichnenden Aktionärs und seine Depotnummer anzugeben. Für den Bezug wird die übliche Bankprovision berechnet. Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist jeweils der Eingang der Bezugs- und Überbezugsanmeldung sowie des Bezugspreises bei der genannten Stelle. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte bzw. sich aus dem individuellen Aktienbestand ergebende Bezugsrechte für Bruchteile von Neuen Aktien werden nach Ablauf der Bezugsfrist als wertlos ausgebucht. Als Bezugsrechtsnachweis gelten die Bezugsrechte. Diese sind spätestens mit Ablauf der Bezugsfrist am 21. März 2016 auf das bei der Clearstream Banking AG geführte Konto 3309 der Bankhaus Neelmeyer AG zu übertragen. Sofern nach Ablauf der Bezugsfrist infolge ausgeübter gesetzlicher Bezugsrechte nicht genügend Neue Aktien zur Bedienung sämtlicher Überbezugs- und/oder Zeichnungswünsche zur Verfügung stehen, behält sich die Gesellschaft vor, die jeweiligen Überbezugsorders nicht oder nur teilweise anzunehmen. Die Aktionäre erhalten in diesem Fall den Betrag zurückerstattet, der für die Zahlung des Bezugspreises für die im Rahmen des gesetzlichen Bezugsrechts und des Überbezugsrechts bezogenen Neuen Aktien nicht benötigt wird. Nicht bezogene Aktien werden potenziellen Investoren im Rahmen eines öffentlichen Angebotes zur Zeichnung zum Bezugspreis von EUR 26,00 angeboten. KEIN BEZUGSRECHTSHANDEL Ein Antrag auf Handel der Bezugsrechte an einer Wertpapierbörse wird weder von der Gesellschaft noch von der Bezugsstelle gestellt. Ein börslicher Bezugsrechtshandel für die Bezugsrechte findet nicht statt. Ein Zu- oder Verkauf von Bezugsrechten über die Börse ist daher nicht möglich. Die Bezugsrechte sind jedoch nach den Bestimmungen des deutschen Rechts übertragbar. Allerdings werden weder die Gesellschaft noch die Bezugsstelle den An- und/oder Verkauf von Bezugsrechten vermitteln. Nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen wertlos. VERKAUFSBESCHRÄNKUNGEN Das Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Es wird nach den maßgeblichen aktienrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit der Satzung der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Daneben wurde ein Wertpapierprospekt veröffentlicht, der unter www.entrade.de zur Einsichtnahme bereitgehalten wird. Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren. Die Neuen Aktien sowie die Bezugsrechte sind und werden weder nach den Vorschriften des U.S. Securities Act noch nach dem Wertpapierrecht von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Die Neuen Aktien sowie die Bezugsrechte dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an bzw. für Rechnung von US Personen weder angeboten noch verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer in Ausnahmefällen aufgrund einer Befreiung von den Registrierungserfordernissen des U.S. Securities Act. Das Bezugsangebot ist nicht für Aktionäre in Kanada, Australien oder Japan bestimmt. Das Bezugsangebot sowie alle sonstigen die Bezugsrechtsausübung betreffenden Unterlagen dürfen weder per Post noch auf andere Weise nach Kanada, Australien oder Japan übersandt und die Aktien und die entsprechenden Bezugsrechte auch nicht an Personen in diesen Ländern verkauft werden. HINWEIS ZUR VERBRIEFUNG UND LIEFERUNG Die neuen Aktien werden in einer Globalurkunde verbrieft, die nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister der Gesellschaft bei der Clearstream Banking AG, Eschborn, hinterlegt wird. Ein Anspruch auf Einzelverbriefung besteht nicht. Die Lieferung der Neuen Aktien erfolgt nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister und Einbeziehung der Aktien in die Girosammelverwahrung bei der Clearstream Banking AG. Die Ausübung von Bezugsrechten sowie die Annahme von Angeboten auf Überbezug von Aktien stehen unter dem Vorbehalt der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister der Gesellschaft. Sollten vor Einbuchung der Aktien in die Depots der jeweiligen Erwerber bereits Leerverkäufe erfolgt sein, trägt allein der Verkäufer das Risiko, seine durch einen Leerverkauf eingegangenen Verpflichtungen nicht durch rechtzeitige Lieferung von Aktien erfüllen zu können. Zeichnung und Bezugserklärung auf die neuen Aktien werden unverbindlich, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht spätestens zum 31.05.2016 in das Handelsregister eingetragen ist. VERÖFFENTLICHUNG DES WERTPAPIERPROSPEKTES Das Bezugsangebot erfolgt auf der Grundlage eines von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligten Wertpapierprospekts der Entrade Energiesysteme AG. Der Prospekt wurde von der BaFin gemäß § 13 Abs. 1 WpPG auf Vollständigkeit sowie auf Kohärenz und Verständlichkeit der vorgelegten Informationen geprüft. Der Wertpapierprospekt ist auf der Homepage der Gesellschaft (www.entrade.de) veröffentlicht worden und wird dort zur Einsichtnahme bereitgehalten. RISIKOHINWEIS Den Aktionären wird empfohlen, sich vor Abgabe der Bezugserklärung umfassend über die Gesellschaft zu informieren und insbesondere den veröffentlichten Wertpapierprospekt der Entrade Energiesysteme AG aufmerksam zu lesen. Sie sollten insbesondere die im Abschnitt „Risikofaktoren“ des Wertpapierprospekts beschriebenen Risiken bei ihrer Entscheidung berücksichtigen. Schmidtheim, im Februar 2016 Entrade Energiesysteme AG Der Vorstand
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