NABAG Anlage- und Beteiligungs AG Nürnberg (WKN 674980/ ISIN

NABAG Anlage- und
Beteiligungs AG
Nürnberg
(WKN 674980/ ISIN DE0006749807)
Bezugsangebot
Am 28. August 2015 hat der Vorstand der NABAG Anlage- und Beteiligungs AG, Nürnberg, (die
„Gesellschaft") mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft vom selben Tag beschlossen, von der
Ermächtigung in § 4 Absatz 2 der Satzung Gebrauch zu machen und das Grundkapital der Gesellschaft
von EUR 580.000,00, das eingeteilt ist in 580.000 auf den Inhaber lautenden Stammaktien im Nennwert
von je EUR 1,00, durch Ausnutzung des Genehmigten Kapitals der Gesellschaft um bis zu EUR 99.995,00
auf bis zu EUR 679.995,00 gegen Bareinlage unter Gewährung eines Bezugsrechts für die Aktionäre durch
die Ausgabe von bis zu 99.995 auf den Inhaber lautenden Stammaktien im Nennwert von je EUR 1,00 zu
erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge ist ausgeschlossen. Die Neuen Aktien sind ab
dem 1. Januar 2015 (einschließlich) gewinnberechtigt.
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Ausgabebetrag für die Neuen Aktien auf EUR
1,00 je Neuer Aktie festgelegt und beschlossen, den Aktionären ein mittelbares Bezugsrecht einzuräumen.
Die BANK SCHILLING & CO Aktiengesellschaft, Am Marktplatz 10, 97762 Hammelburg (die „BANK
SCHILLING"), hat sich verpflichtet, die Neuen Aktien den Aktionären während der Bezugsfrist im Verhältnis
von 29:5 zum Bezug anzubieten, d.h. für neunundzwanzig alte Aktien können fünf Neue Aktien bezogen
werden („Bezugsangebot"). Derzeit hält die Gesellschaft 4.500 eigene Aktien, die nicht bezugsberechtig
sind. Um ein glattes Bezugsverhältnis zu ermöglichen, hat ein Aktionär auf seine Bezugsrechte aus 29
alten Aktien verzichtet.
Das Bezugsangebot wird vorbehaltlich der nachfolgenden genannten Voraussetzungen durchgeführt.
Die Aktionäre der Gesellschaft werden gebeten, ihr Bezugsrecht auf die Neuen Aktien zur Vermeidung des
Ausschlusses von der Ausübung ihres Bezugsrechts in der Zeit
vom 08. September 2015 bis einschließlich 23. September 2015,12:00 Uhr MEZ
über ihre Depotbanken bei der BANK SCHILLING während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben. Zur
Ausübung des Bezugsrechts werden die Aktionäre gebeten, ihrer Depotbank eine entsprechende Weisung
zu erteilen. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen wertlos. Ein Ausgleich für nicht ausgeübte
Bezugsrechte erfolgt nicht.
Den Aktionären wird ferner das Recht eingeräumt, über den auf ihren Bestand nach Maßgabe des
Bezugsverhältnisses von 29:5 entfallenden Bezug hinaus eine weitere verbindliche Bezugsorder gegen
Bareinlage zum Bezugspreis abzugeben (Überbezug). Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung im Überbezug
besteht nicht. Etwaige Überbezugswünsche müssen bei Ausübung des gesetzlichen Bezugsrechts unter
Verwendung eines separaten Auftrags, welcher von den Depotbanken zusammen mit den
Kapitalerhöhungsunterlagen zur Verfügung gestellt wird, ebenfalls bis zum 23. September 2015 angebracht
werden.
Für die neuen Aktien, die nicht im Rahmen des Bezugsangebotes aufgrund des gesetzlichen Bezugsrechts
oder im Rahmen des Überbezugs bezogen werden, liegt der Gesellschaft eine verbindliche
Zeichnungsgarantie von Herrn Antonio Napolitano über bis zu EUR 99.995,00 vor.
Bezugspreis
Der Bezugspreis je Aktie beträgt EUR 1,00.
Aufgrund ihres Bestandes an Aktien der Gesellschaft am 07. September 2015 wird den Aktionären für jede
Aktie jeweils ein Bezugsrecht eingebucht, wobei je neunundzwanzig Bezugsrechte zum Bezug von fünf
Neuen Aktien berechtigen. Der Bezug ist nur in dem angegebenen Verhältnis von 29:5 oder einem
vielfachen davon möglich. Entstehende Spitzen von Bezugsrechten verfallen ohne Gegenleistung.
Die Aktionäre werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht (WKN A1613A / ISIN DE000A1613A6) auf die Neuen
Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses innerhalb der genannten Frist bei ihrer Depotbank während der
üblichen Geschäftszeiten geltend zu machen.
Vom Beginn der Bezugsfrist an werden die Aktien im Rahmen von Depotüberträgen "ex-Bezugsrecht"
übertragen, so dass die Bezugsrechte ggf. separat übertragen werden müssen.
Die Depotbanken werden gebeten, die Bezugs- und Überbezugsanmeldungen der Aktionäre gesammelt
bis spätestens zum Ende der Bezugsfrist bei der BANK SCHILLING aufzugeben und den Bezugspreis von
EUR 1,00 je Neuer Aktie bis spätestens zum Ende der Bezugsfrist an die BANK SCHILLING zu entrichten.
Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist jeweils der Eingang der Bezugsanmeldung sowie des
Bezugspreises bei der vorgenannten Stelle.
Sofern nach Ablauf der Bezugsfrist infolge ausgeübter Bezugsrechte nicht genügend neue Aktien für die
zusätzlich verbindlich abgegebenen Überbezugsanmeldungen vorhanden sind, werden die vorliegenden
Überbezugsaufträge repartiert zugeteilt.
Bezugsrechtshandel
Ein organisierter Bezugsrechtshandel ist nicht vorgesehen und wird von der Gesellschaft auch nicht
veranlasst werden. Ein Zu- oder Verkauf von Bezugsrechten über die Börse ist daher nicht möglich. Weder
Depotbanken noch die Bezugsstelle werden einen An- oder Verkauf von Bezugsrechten vermitteln. Nicht
ausgeübte Bezugsrechte verfallen und werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht. Die
Bezugsrechte sind übertragbar. Ein Spitzenausgleich findet nicht statt.
Provision
Für den Bezug wird die übliche Bankenprovision gerechnet.
Verbriefung und Lieferung der Neuen Aktien
Die Neuen Aktien werden in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG,
Frankfurt/Main, hinterlegt ist. Die Neuen Aktien werden in die Gattung der bereits bestehenden Aktien
(WKN 674980 / ISIN DE0006749807) eingebucht. Die Erwerber erhalten ausschließlich eine Gutschrift auf
Girosammeldepot. Die Lieferung der Neuen Aktien erfolgt erst nach Eintragung der Kapitalerhöhung in das
Handelsregister und nach Herstellung der Girosammelverwahrung der Neuen Aktien.
Verkaufsbeschränkungen
Das Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Es wird nach den
maßgeblichen aktienrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit der Satzung der Gesellschaft im
Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe des Bezugsangebots oder einer
Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der in dem Bezugsangebot enthaltenen
Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Mit Ausnahme der Bekanntmachung
im Bundesanzeiger sowie der Weiterleitung des Bezugsangebots mit Genehmigung der Gesellschaft darf
das Bezugsangebot durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht,
versendet, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren
ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der
Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige
Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen. Die Gesellschaft übernimmt
keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des
Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren
Rechtsvorschriften vereinbar ist. Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
bestehende Beschränkungen zu informieren.
Die Neuen Aktien und die Bezugsrechte sind und werden weder nach den Vorschriften des Securities Act
noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika
registriert. Die Neuen Aktien und die Bezugsrechte dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder
angeboten noch ausgeübt, verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer auf Grund
einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities Act und der Wertpapiergesetze der
jeweiligen Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika. Gleiches gilt für ein Angebot, einen Verkauf
oder eine Lieferung an U.S. Personen im Sinne des U.S. Securities Act.
Nürnberg, im September 2015
NABAG Anlage- und
Beteiligungs AG
Der Vorstand