KTG Agrar SE Hamburg – ISIN Code DE 000 A0DN1J4 / WKN A0DN1J (Aktien) – – ISIN Code DE 000 A161M56 / WKN A161M5 (Bezugsrechte und untrennbar verbundene Anteilige Dividendenansprüche) – Festlegung des Bezugspreises und des sich daraus ergebenden Bezugsverhältnisses Wir beziehen uns auf das am 6. August 2015 im Bundesanzeiger bekannt gemachte Angebot zum Bezug der aus der vom Vorstand am 24. Juni 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossenen Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen aus genehmigtem Kapital stammenden neuen Aktien. Der Vorstand der KTG Agrar SE („KTG Agrar“ oder „Gesellschaft“) hat am 24. Juni 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, das genehmigte Kapital nach § 6 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft, das am 15. Juli 2015 im Handelsregister der KTG Agrar eingetragen wurde (Genehmigtes Kapital 2015/I.), zu nutzen und das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 6.750.000,00 um bis zu EUR 120.000,00 auf bis zu EUR 6.870.000,00 durch Ausgabe von bis zu 120.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 (die „Neuen Aktien“) gegen Sacheinlagen mit Bezugsrecht der Aktionäre zu erhöhen. Die Neuen Aktien werden mit voller Gewinnanteilsberechtigung ab dem 1. Januar 2015 ausgegeben. Entsprechend den im Bezugsangebot bekannt gemachten Grundlagen für die Festlegung des Bezugspreises und des Bezugsverhältnisses hat der Vorstand der Gesellschaft am 17. August 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag den Bezugspreis je Neue Aktie auf EUR 14,70 und das Bezugsverhältnis entsprechend auf 84 : 1 festgelegt. Die für den Bezug je einer Neuen Aktie einzubringende Sacheinlage besteht folglich in 84 durch den Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 24. Juni 2015 entstandenen Anteiligen Dividendenansprüchen in Höhe von EUR 0,175 je dividendenberechtigter Aktie. Die Bezugsfrist läuft noch bis einschließlich 20. August 2015. Verkaufsbeschränkungen Die Neuen Aktien und die Bezugsrechte sind und werden weder nach den Vorschriften des U.S. Securities Act noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Die Neuen Aktien und die Bezugsrechte dürfen zu keinem Zeitpunkt in die/den Vereinigten Staaten von Amerika angeboten, verkauft, ausgeübt, verpfändet, übertragen oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer aufgrund einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des U.S. Securities Act oder im Rahmen einer Transaktion, die nicht den Registrierungsanforderungen des U.S. Securities Act unterfällt, wenn jeweils sämtliche anwendbaren Wertpapiergesetze des betroffenen Staates der Vereinigten Staaten von Amerika eingehalten werden. Hamburg, am 17. August 2015 KTG Agrar SE Der Vorstand
© Copyright 2024 ExpyDoc