Bezugspreis und Bezugsverhältnis vom 17. August

KTG Agrar SE
Hamburg
– ISIN Code DE 000 A0DN1J4 / WKN A0DN1J (Aktien) –
– ISIN Code DE 000 A161M56 / WKN A161M5 (Bezugsrechte und untrennbar verbundene Anteilige Dividendenansprüche) –
Festlegung des Bezugspreises und des sich daraus ergebenden Bezugsverhältnisses
Wir beziehen uns auf das am 6. August 2015 im Bundesanzeiger bekannt gemachte Angebot zum Bezug der aus der vom Vorstand am 24. Juni 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossenen Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen aus genehmigtem
Kapital stammenden neuen Aktien.
Der Vorstand der KTG Agrar SE („KTG Agrar“ oder „Gesellschaft“) hat am 24. Juni 2015
mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, das genehmigte Kapital
nach § 6 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft, das am 15. Juli 2015 im Handelsregister der
KTG Agrar eingetragen wurde (Genehmigtes Kapital 2015/I.), zu nutzen und das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 6.750.000,00 um bis zu EUR 120.000,00 auf bis zu
EUR 6.870.000,00 durch Ausgabe von bis zu 120.000 neuen auf den Inhaber lautenden
Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 (die „Neuen
Aktien“) gegen Sacheinlagen mit Bezugsrecht der Aktionäre zu erhöhen. Die Neuen Aktien
werden mit voller Gewinnanteilsberechtigung ab dem 1. Januar 2015 ausgegeben.
Entsprechend den im Bezugsangebot bekannt gemachten Grundlagen für die Festlegung
des Bezugspreises und des Bezugsverhältnisses hat der Vorstand der Gesellschaft am
17. August 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag den Bezugspreis je
Neue Aktie auf
EUR 14,70
und das Bezugsverhältnis entsprechend auf
84 : 1
festgelegt.
Die für den Bezug je einer Neuen Aktie einzubringende Sacheinlage besteht folglich in 84
durch den Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 24. Juni 2015 entstandenen Anteiligen Dividendenansprüchen in Höhe von EUR 0,175 je dividendenberechtigter
Aktie.
Die Bezugsfrist läuft noch bis einschließlich 20. August 2015.
Verkaufsbeschränkungen
Die Neuen Aktien und die Bezugsrechte sind und werden weder nach den Vorschriften des
U.S. Securities Act noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Die Neuen Aktien und die Bezugsrechte dürfen zu
keinem Zeitpunkt in die/den Vereinigten Staaten von Amerika angeboten, verkauft, ausgeübt,
verpfändet, übertragen oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer aufgrund
einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des U.S. Securities Act oder im
Rahmen einer Transaktion, die nicht den Registrierungsanforderungen des U.S. Securities
Act unterfällt, wenn jeweils sämtliche anwendbaren Wertpapiergesetze des betroffenen Staates der Vereinigten Staaten von Amerika eingehalten werden.
Hamburg, am 17. August 2015
KTG Agrar SE
Der Vorstand