Europäische Kommission - Pressemitteilung Kommission verklagt Belgien und Bulgarien und erteilt Schweden eine letzte Mahnung wegen schlechter Luftqualität Brüssel, 18 Juni 2015 Die Europäische Kommission verklagt Belgien und Bulgarien vor dem Gerichtshof der Europäischen Union wegen anhaltend hoher Feinstaubwerte, die eine große Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen. Obwohl die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, für eine gute Luftqualität für ihre Bürgerinnen und Bürger zu sorgen, stellt die Luftqualität vielerorts seit Jahren ein Problem dar. Studien haben gezeigt, dass jedes Jahr mehr Menschen durch schlechte Luftqualität ums Leben kommen als durch Straßenverkehrsunfälle. Kleinste Partikel (PM10), die größtenteils durch menschliche Tätigkeiten wie Verkehr, Industrie und das Heizen von Privathaushalten entstehen, verursachen Atemprobleme und Lungenkrebs und verkürzen die Lebenserwartung. In den Rechtsvorschriften der EU sind seit 2005 Grenzwerte für PM10 (Feinstaub mit einem Durchmesser von weniger als 10 Mikrometern) festgesetzt. Bei Überschreitung dieser Grenzwerte erstellen die Mitgliedstaaten Luftqualitätspläne und tragen dafür Sorge, dass diese Pläne geeignete Maßnahmen enthalten, damit der Überschreitungszeitraum durch entschlossenes und mehr vorausschauendes Handeln so kurz wie möglich gehalten werden kann. Es müssen Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität getroffen werden, und indem die Kommission bei Untätigkeit eingreift, hofft sie dafür zu sorgen, dass die Mitgliedstaaten entschlossen handeln, um das Problem zu lösen. In Bulgarien wurden zwar eine Reihe von Maßnahmen getroffen, und an den meisten Überwachungsstellen wurden seit 2011 Verringerungen der PM10-Emissionen gemessen, doch zeigen die Daten, dass der Tages- und/oder der Jahresgrenzwert für PM10 mit Ausnahme von Varna, wo der Jahresgrenzwert ein einziges Mal (2009) eingehalten wurde in allen sechs Gebieten und Ballungsräumen des Landes kontinuierlich verfehlt wird. Der heutige Beschluss folgt auf eine im Juli 2014 übermittelte mit Gründen versehene Stellungnahme. Die Bilanz Belgiens bei der Luftqualität hat sich in den vergangenen Jahren etwas verbessert, und nur in drei Gebieten und Ballungsräumen (Brüssel, Hafenzone von Gent und Hafenzone von Roeselare) werden die Zielvorgaben immer noch nicht eingehalten. Der Vorschlag, den Gerichtshof mit dem im Jahr 2008 eingeleiteten Fall zu befassen, folgt auf eine im Februar 2014 übermittelte mit Gründen versehene Stellungnahme. Zwar wurden für alle von der Klage der Kommission betroffenen Luftqualitätsgebiete Maßnahmen getroffen, doch reichen die Maßnahmen bislang zur Lösung des Problems nicht aus, und da die Frist für die Einhaltung der Grenzwerte seit langem abgelaufen ist, bringt die Kommission den Fall vor den Gerichtshof der Europäischen Union. Die wichtigsten Grenzwerte, deren Einhaltung in der EU Probleme bereitet, betreffen PM10, Stickstoffdioxid (NO2) in Verkehrsabgasen sowie (in wesentlich geringerem Maße) SO2. Bei SO2 liegt nur in einem einzigen Mitgliedstaat ein Verstoß vor, während wegen PM10 gegen 16 Mitgliedstaaten Gerichtsverfahren laufen. Für NO2 gibt es sechs laufende Verfahren. Die Kommission ist heute auch gegen einen weiteren Mitgliedstaat, nämlich Schweden, vorgegangen, dem eine mit Gründen versehene Stellungnahme aufgrund schlechter Luftqualität übermittelt wird. Die jüngsten Zahlen belegen, dass der Tagesgrenzwert für Feinstaub in zwei Gebieten überschritten wird: in Mittelschweden (Ballungsräume Norrköping, Södertälje und Uppsala, ausgenommen 2012) sowie im Ballungsraum Stockholm. Schweden wurde in der Vergangenheit vom Gerichtshof wegen Nichteinhaltung der PM10-Grenzwerte in den Jahren 2005 bis 2007 verurteilt. Nach Dafürhalten der Kommission hat Schweden es versäumt, Maßnahmen, die es seit 2005 hätte geben müssen, zu ergreifen. Sie fordert das Land daher auf, zukunftsorientiert, rasch und wirksam tätig zu werden, damit der Verstoß gegen das EU-Recht so schnell wie möglich abgestellt wird. Der heutigen mit Gründen versehenen Stellungnahme war am 26. April 2013 ein ergänzendes Aufforderungsschreiben vorausgegangen. Falls Schweden nicht reagiert, kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen. Derzeit laufen 16 Vertragsverletzungsverfahren in unterschiedlichen Phasen wegen PM10 (gegen Belgien, Bulgarien, die Tschechische Republik, Deutschland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Ungarn, Italien, Lettland, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien und die Slowakei). Belgien und Bulgarien sind die ersten Fälle dieser Art, mit denen der Gerichtshof befasst wird. Hintergrund Feinstaub (PM10) findet sich insbesondere in Emissionen aus Industrie, Verkehr und privaten Heizungsanlagen. Er kann Asthma, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Lungenkrebs verursachen und die Lebenserwartung verkürzen. Die europäischen Rechtsvorschriften über Luftqualität und saubere Luft für Europa verpflichten die Mitgliedstaaten zum Schutz ihrer Bürger vor diesen Partikeln. Die Rechtsvorschriften sehen einen Jahresgrenzwert (40 μg/m3) und einen Tagesgrenzwert (50 μg/ m3) vor, der nicht mehr als 35-mal pro Kalenderjahr überschritten werden darf. Die Grenzwerte für PM10 traten im Jahr 2005 in Kraft. Die Kommission ergreift darüber hinaus Maßnahmen im Zusammenhang mit NO2, einem anderen kanzerogenen Schadstoff, für den in den Rechtsvorschriften der EU seit 2010 Grenzwerte festgesetzt sind. Die meisten Emissionen werden durch den Verkehr und insbesondere durch Dieselfahrzeuge verursacht. Siebzehn Mitgliedstaaten haben seit 2010 Grenzwertüberschreitungen gemeldet, und gegen das Vereinigte Königreich, Portugal, Italien, Spanien, Deutschland und Frankreich wurden bereits Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Maßnahmen gegen andere Mitgliedstaaten können folgen. Weitere Informationen: Zu den Vertragsverletzungsverfahren im Juni siehe MEMO/15/5162 Zu Vertragsverletzungsverfahren allgemein siehe MEMO/12/12 Weitere Informationen über Vertragsverletzungsverfahren: http://ec.europa.eu/atwork/applying-eulaw/index_de.htm IP/15/5197 Kontakt für die Medien Enrico BRIVIO (+32 2 295 61 72) Iris PETSA (+32 2 299 33 21) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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