ACV AUTOMOBIL-CLUB VERKEHR BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND Vignetten und VIACARD 1. Österreichische Autobahnvignette Die Benutzung von österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen ist gebührenpflichtig. Um zu dokumentieren, dass diese Gebühr bezahlt ist, muss eine so genannte Vignette gekauft werden. Für Anhänger ist keine separate Vignette erforderlich. Folgende Vignetten sind im ACV-Shop erhältlich: Typ Preise Gültigkeit Pkw 10-Tages-Vignette 7,90 € Pkw 2-Monats-Vignette 23,00 € Gültig ab dem Ausstellungstag zwei Monate Pkw Jahres-Vignette 76,50 € Gültig vom 01.12. des Vorjahres bis zum 31.01. des Folgejahres Motorrad 10-Tages-Vignette 4,50 € Gültig ab dem Ausstellungstag 00:00 h bis zum 9. Folgetag 24:00 h Gültig ab dem Ausstellungstag 00:00 h bis zum 9. Folgetag 24:00 h 2. Schweizer Autobahnvignette Für die Benutzung der Schweizer Autobahnen und ähnlichen Straßen (mit weiß-grüner Beschilderung) besteht Vignetten-Pflicht. Für Anhänger muss eine separate Vignette gekauft werden. Die Benutzung der Autobahnen/Nationalstraßen mit Kraftfahrzeugen und Anhängern bis 3,5 t ist in der Schweiz seit 1985 abgabepflichtig. Die Jahresvignette kostet 31,50 Euro und gilt für 14 Monate: Vom 1. Dezember des Vorjahres bis 31. Januar des nachfolgenden Jahres. Preis: 31,50 € ACV AUTOMOBIL-CLUB VERKEHR BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND 3. Italienische VIA-Card Die VIA-Card ist eine so genannte Guthabenkarte und erhältlich mit einem Anfangsguthaben von 25,- Euro. Sie ist im Scheckkartenfomat und besitzt einen Magnetstreifen zum Speichern des Guthabens. Sie ist unbegrenzt gültig. Die Autobahngebühren werden nicht pauschal berechnet, sondern anhand der tatsächlich gefahrenen Strecken. Zur Bezahlung auf den reservierten „Ausfahrten“ dient eine Magnetstreifenkarte, die so genannte VIA-Card. Die VIA-Card ist übertragbar. Preis: 25,25 € 4. Allgemeine Informationen Die oben beschriebenen Vignetten und VIA-Cards können natürlich auch an den Grenzstationen erworben werden. Die Preise sind staatlich festgelegt. Grundsätzlich empfiehlt es sich, Vignetten vor Reiseantritt zu kaufen, um Wartezeiten an den Mautstellen bzw. Grenzstationen zu vermeiden. Vignetten müssen gut sichtbar innen auf der Windschutzscheibe angebracht werden. Unsachgemäßes Anbringen oder gar das Fehlen der Vignette kann sehr hohe Geldstrafen zur Folge haben. Die Vignette darf nicht mehr an der linken nicht versenkbaren Seitenscheibe angebracht werden. Die Vignette ist nur im Zusammenhang mit dem Fahrzeug übertragbar, d.h. abgelöste und wieder aufgeklebte Vignetten sind durch die Sicherheitsmerkmale als solche erkennbar und ungültig. Stand 11/2010
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