Vignetten und VIACARD

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Vignetten und VIACARD
1. Österreichische Autobahnvignette
Die Benutzung von österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen ist gebührenpflichtig. Um zu dokumentieren, dass
diese Gebühr bezahlt ist, muss eine so genannte Vignette gekauft werden.
Für Anhänger ist keine separate Vignette erforderlich.
Folgende Vignetten sind im ACV-Shop erhältlich:
Typ
Preise
Gültigkeit
Pkw 10-Tages-Vignette
7,90 €
Pkw 2-Monats-Vignette
23,00 €
Gültig ab dem Ausstellungstag zwei Monate
Pkw Jahres-Vignette
76,50 €
Gültig vom 01.12. des Vorjahres bis zum 31.01.
des Folgejahres
Motorrad 10-Tages-Vignette
4,50 €
Gültig ab dem Ausstellungstag 00:00 h
bis zum 9. Folgetag 24:00 h
Gültig ab dem Ausstellungstag 00:00 h
bis zum 9. Folgetag 24:00 h
2. Schweizer Autobahnvignette
Für die Benutzung der Schweizer Autobahnen und ähnlichen Straßen (mit weiß-grüner Beschilderung) besteht
Vignetten-Pflicht.
Für Anhänger muss eine separate Vignette gekauft werden.
Die Benutzung der Autobahnen/Nationalstraßen mit Kraftfahrzeugen und Anhängern bis 3,5 t ist in der Schweiz seit
1985 abgabepflichtig. Die Jahresvignette kostet 31,50 Euro und gilt für 14 Monate:
Vom 1. Dezember des Vorjahres bis 31. Januar des nachfolgenden Jahres.
Preis: 31,50 €
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3. Italienische VIA-Card
Die VIA-Card ist eine so genannte Guthabenkarte und erhältlich mit einem Anfangsguthaben von 25,- Euro. Sie ist im
Scheckkartenfomat und besitzt einen Magnetstreifen zum Speichern des Guthabens. Sie ist unbegrenzt gültig.
Die Autobahngebühren werden nicht pauschal berechnet, sondern anhand der tatsächlich gefahrenen Strecken. Zur
Bezahlung auf den reservierten „Ausfahrten“ dient eine Magnetstreifenkarte, die so genannte VIA-Card.
Die VIA-Card ist übertragbar.
Preis: 25,25 €
4. Allgemeine Informationen
Die oben beschriebenen Vignetten und VIA-Cards können natürlich auch an den Grenzstationen erworben werden.
Die Preise sind staatlich festgelegt.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, Vignetten vor Reiseantritt zu kaufen, um Wartezeiten an den Mautstellen bzw.
Grenzstationen zu vermeiden.
Vignetten müssen gut sichtbar innen auf der Windschutzscheibe angebracht werden. Unsachgemäßes Anbringen oder
gar das Fehlen der Vignette kann sehr hohe Geldstrafen zur Folge haben.
Die Vignette darf nicht mehr an der linken nicht versenkbaren Seitenscheibe angebracht werden.
Die Vignette ist nur im Zusammenhang mit dem Fahrzeug übertragbar, d.h. abgelöste und wieder aufgeklebte Vignetten
sind durch die Sicherheitsmerkmale als solche erkennbar und ungültig.
Stand 11/2010