Krankenversicherung - Heinrich-Heine

Krankenversicherung in Deutschland
In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht, d.h. auch als Studierender benötigen Sie einen
Nachweis über eine in Deutschland gültige Krankenversicherung. Sie sollten sich daher direkt nach
Ihrer Ankunft krankenversichern oder eine bestehende Krankenversicherung anerkennen lassen.
Grundsätzlich können Sie sich zwischen gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen entscheiden. Allerdings ist in einigen Fällen eine gesetzliche Krankenkasse nicht
möglich (siehe unten).
Bei den gesetzlichen Krankenkassen sind die Konditionen und Leistungen weitgehend gesetzlich geregelt und die Mitgliedsbeiträge für Studierende meist geringer als bei privaten Versicherungen. Bei
privaten Krankenversicherungen sind die Leistungen und Beiträge vom versicherten Tarif abhängig
und daher sehr unterschiedlich. Hier bezahlt man ärztliche Leistungen und Medikamente zuerst selbst
und erhält nachträglich eine Erstattung.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie sich für eine private Krankenversicherung entschieden haben, können Sie
während Ihres gesamten Studiums nicht in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
Die gesetzliche Krankenversicherung
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse haben Sie Anspruch auf bestimmte
sche Leistungen. Den Arzt / die Ärztin können Sie in der Regel frei aus allen Kassenärzten wählen. Vor
dem Facharztbesuch ist es sinnvoll, vorher den/die Allgemeinmediziner/in aufzusuchen, da diese/r
entscheiden kann, ob für bestimmte Untersuchungen die Überweisung an den Facharzt/an die Fachärztin erforderlich ist oder ob er/sie aber selbst helfen kann. Über das Verzeichnis der Kassenärztliche
Vereinigung Nordrhein können Sie nach Ärzten mit Kassenzulassung in Ihrer Nähe suchen – möglich
ist auch die Abfrage, welche Fremdsprachen die Ärzte sprechen.
Sonderfälle
Krankenversicherung ab dem 30. Lebensjahr / 14. Fachsemester
Wenn Sie während Ihrer Studienzeit in Deutschland das 30. Lebensjahr (oder das 14. Fachsemester)
erreichen, können Sie die gesetzliche Versicherung mit höherem Beitrag (derzeit etwa 160 Euro pro
Monat) freiwillig weiterführen oder sich bei einer privaten Versicherungsunternehmen versichern.
Beim Überschreiten bestimmter Altersgrenzen können jedoch auch bei privaten Versicherern die Beiträge steigen.
Für Absolvent/innen bieten einige gesetzliche Krankenkassen spezielle Tarife an, die Ihnen noch für
ein weiteres Semester einen vergünstigten Versicherungsschutz gewähren.
Wenn Sie bei Studienbeginn bereits 30 Jahre alt oder älter sind, können Sie sich nur dann freiwillig
gesetzlich versichern, wenn Sie bereits in Deutschland oder in einem Land, mit dem
International Office | Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf | 07.2015
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ein Sozialversicherungsabkommen besteht, gesetzlich krankenversichert waren. Anderenfalls können
Sie sich nur noch privat versichern.
Doktoranden / Promotionsstudierende
Wenn Sie bereits in Deutschland oder in einem Land, mit dem ein Sozialversicherungsabkommen
besteht, gesetzlich krankenversichert waren, bevor Sie die Promotion anfangen, können Sie sich bei
einer gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig weiterversichern. Falls nicht, können Sie nur eine
private Krankenversicherung aufnehmen.
Für die Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse benötigen Sie das Formular E104 oder
eine vergleichbare Bescheinigung über Ihre vorherige Versicherung.
Andere
Die folgenden Personengruppen aus dem Ausland können sich in der Regel nicht in einer gesetzlichen
Krankenversicherung für Studenten versichern:
•
Sprachkursteilnehmer/innen (studienvorbereitend),
•
Praktikant/innen und Studienkollegiat/innen.
Private Krankenversicherung – Optionen
Das Deutsche Studierendenwerk hat für Studierende, die sich nicht bei den gesetzlichen Krankenkassen versichern können, eine Sonderrahmenvereinbarung mit einem privaten Versicherungsdienst
entwickelt. Deutsches Studierendenwerk UNION Versicherungsdienst.
Auch das Studierendenwerk Düsseldorf bietet in Zusammenarbeit mit einem privaten Versicherungsdienst eine Versicherung an für Sprachkursteilnehmer/innen (Studienvorbereitungssprachkurs), eingeschriebene Promovierende, Praktikant/innen und Studienkollegiat/innen aus dem Ausland.
Studierendenwerk Düsseldorf Care Concept AG.
Eine Übersicht über weitere private Krankenversicherungen finden Sie beim Verband der Privaten
Krankenversicherungen.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie privat versichert und unter 30 Jahre alt sind, benötigen Sie zur Immatrikulation eine Bescheinigung über die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht.
Diese bekommen Sie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung, z.B. bei der AOK, die
ne Geschäftsstelle auf unserem Campus hat.
Besonderheiten für Studierende aus Nicht-EU-Ländern
Wenn Sie aus Ländern außerhalb der EU kommen, benötigen Sie auch für kürzere Studienzeiten bzw.
-aufenthalte wie z.B. Austauschsemester in Deutschland eine Krankenversicherung. Mehr Information
darüber finden Sie auf der Seite des DAAD.
Besonderheiten für Studierende aus Ländern der EU
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Mit einigen Ländern hat Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Das bedeutet:
Wenn Sie in Ihrem Heimatland gesetzlich krankenversichert sind, können Sie diese Versicherung in
Deutschland von einer gesetzlichen Krankenkasse anerkennen lassen. Hierfür müssen Sie
re Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card, EHIC) vorlegen.
Auf der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) können
Sie nachlesen, ob Ihr Heimatland mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen unterhält
und welche Leistungen Ihre Krankenversicherung bei einem Aufenthalt in Deutschland übernimmt.
Trotzdem empfiehlt es sich, vor Ihrem Aufenthalt mit Ihrer Versicherung direkt zu klären, welche
Leistungsansprüche Sie damit in Deutschland haben. Ggf. lohnt sich der Abschluss einer Zusatzversicherung im Heimatland.
Eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung können Sie nur aufnehmen, wenn Sie Ihren Wohnsitz
dauerhaft nach Deutschland verlegen möchten.
Weiterführende Informationen dazu finden Sie hier:
Nationale Kontaktstelle für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung
Europäische Kommission
DAAD
Weiterführende Informationen und Links
Weiterführende Informationen zum Thema Krankenversicherung finden Sie unter folgenden Links:
•
Krankenversicherung (DAAD):
www.daad.de/deutschland/in-deutschland/regeln/de/8839-krankenversicherung
•
Krankenversicherung: Studierende (Bundesministerium für
heit): www.bmg.bund.de/krankenversicherung/versicherte/studierende.html
•
Gesetzliche Krankenversicherung (DAAD)
[pdf]: www.daad.de/imperia/md/content/de/deutschland/allgemeine_info_gkv_ausl_studieren
de_in_d.pdf
•
Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung [pdf] (Bundesministerium für Gesundheit):
www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/dateien/Publikationen/Gesundheit/Broschu
eren/GKV_Ratgeber_2014.pdf
•
Private Krankenversicherung (Bundesministerium für
heit): www.bmg.bund.de/krankenversicherung/versicherte/private-krankenversicherung.html
•
Krankenversicherung (Studierendenwerk Düsseldorf):
www.Studierendenwerk-duesseldorf.de/Service/Krankenversicherung.html
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Falls Sie weitere Informationen oder Beratung zum Thema Krankenversicherung benötigen, nehmen
Sie bitte Kontakt zum Studierendenwerk auf: Milan Grigull, Tel. 0211 8115083, [email protected].
Beratung durch gesetzliche Krankenversicherungen erhalten Sie im Campus-Büro der AOK sowie beim
Campus-Sprechtag der TK, der dienstags im Foyer 25.12. von 10:30 Uhr bis 14:30 Uhr stattfindet. Ab
WiSe 2015/2016 bietet TK außerdem Termine und Beratungsgespräche zu sozialversicherungstechnischen Fragen, die über AStA vereinbart werden können.
Haftungsausschluss:
Diese Zusammenstellung dient nur einer groben Information und erfüllt weder den Anspruch noch den Zweck
einer rechtsverbindlichen Auskunft. Sie kann eine persönliche Beratung nicht ersetzen. Das International Office
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