Krankenversicherung in Deutschland In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht, d.h. auch als Studierender benötigen Sie einen Nachweis über eine in Deutschland gültige Krankenversicherung. Sie sollten sich daher direkt nach Ihrer Ankunft krankenversichern oder eine bestehende Krankenversicherung anerkennen lassen. Grundsätzlich können Sie sich zwischen gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen entscheiden. Allerdings ist in einigen Fällen eine gesetzliche Krankenkasse nicht möglich (siehe unten). Bei den gesetzlichen Krankenkassen sind die Konditionen und Leistungen weitgehend gesetzlich geregelt und die Mitgliedsbeiträge für Studierende meist geringer als bei privaten Versicherungen. Bei privaten Krankenversicherungen sind die Leistungen und Beiträge vom versicherten Tarif abhängig und daher sehr unterschiedlich. Hier bezahlt man ärztliche Leistungen und Medikamente zuerst selbst und erhält nachträglich eine Erstattung. Bitte beachten Sie: Wenn Sie sich für eine private Krankenversicherung entschieden haben, können Sie während Ihres gesamten Studiums nicht in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Die gesetzliche Krankenversicherung Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse haben Sie Anspruch auf bestimmte sche Leistungen. Den Arzt / die Ärztin können Sie in der Regel frei aus allen Kassenärzten wählen. Vor dem Facharztbesuch ist es sinnvoll, vorher den/die Allgemeinmediziner/in aufzusuchen, da diese/r entscheiden kann, ob für bestimmte Untersuchungen die Überweisung an den Facharzt/an die Fachärztin erforderlich ist oder ob er/sie aber selbst helfen kann. Über das Verzeichnis der Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein können Sie nach Ärzten mit Kassenzulassung in Ihrer Nähe suchen – möglich ist auch die Abfrage, welche Fremdsprachen die Ärzte sprechen. Sonderfälle Krankenversicherung ab dem 30. Lebensjahr / 14. Fachsemester Wenn Sie während Ihrer Studienzeit in Deutschland das 30. Lebensjahr (oder das 14. Fachsemester) erreichen, können Sie die gesetzliche Versicherung mit höherem Beitrag (derzeit etwa 160 Euro pro Monat) freiwillig weiterführen oder sich bei einer privaten Versicherungsunternehmen versichern. Beim Überschreiten bestimmter Altersgrenzen können jedoch auch bei privaten Versicherern die Beiträge steigen. Für Absolvent/innen bieten einige gesetzliche Krankenkassen spezielle Tarife an, die Ihnen noch für ein weiteres Semester einen vergünstigten Versicherungsschutz gewähren. Wenn Sie bei Studienbeginn bereits 30 Jahre alt oder älter sind, können Sie sich nur dann freiwillig gesetzlich versichern, wenn Sie bereits in Deutschland oder in einem Land, mit dem International Office | Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf | 07.2015 1 ein Sozialversicherungsabkommen besteht, gesetzlich krankenversichert waren. Anderenfalls können Sie sich nur noch privat versichern. Doktoranden / Promotionsstudierende Wenn Sie bereits in Deutschland oder in einem Land, mit dem ein Sozialversicherungsabkommen besteht, gesetzlich krankenversichert waren, bevor Sie die Promotion anfangen, können Sie sich bei einer gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig weiterversichern. Falls nicht, können Sie nur eine private Krankenversicherung aufnehmen. Für die Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse benötigen Sie das Formular E104 oder eine vergleichbare Bescheinigung über Ihre vorherige Versicherung. Andere Die folgenden Personengruppen aus dem Ausland können sich in der Regel nicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung für Studenten versichern: • Sprachkursteilnehmer/innen (studienvorbereitend), • Praktikant/innen und Studienkollegiat/innen. Private Krankenversicherung – Optionen Das Deutsche Studierendenwerk hat für Studierende, die sich nicht bei den gesetzlichen Krankenkassen versichern können, eine Sonderrahmenvereinbarung mit einem privaten Versicherungsdienst entwickelt. Deutsches Studierendenwerk UNION Versicherungsdienst. Auch das Studierendenwerk Düsseldorf bietet in Zusammenarbeit mit einem privaten Versicherungsdienst eine Versicherung an für Sprachkursteilnehmer/innen (Studienvorbereitungssprachkurs), eingeschriebene Promovierende, Praktikant/innen und Studienkollegiat/innen aus dem Ausland. Studierendenwerk Düsseldorf Care Concept AG. Eine Übersicht über weitere private Krankenversicherungen finden Sie beim Verband der Privaten Krankenversicherungen. Bitte beachten Sie: Wenn Sie privat versichert und unter 30 Jahre alt sind, benötigen Sie zur Immatrikulation eine Bescheinigung über die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Diese bekommen Sie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung, z.B. bei der AOK, die ne Geschäftsstelle auf unserem Campus hat. Besonderheiten für Studierende aus Nicht-EU-Ländern Wenn Sie aus Ländern außerhalb der EU kommen, benötigen Sie auch für kürzere Studienzeiten bzw. -aufenthalte wie z.B. Austauschsemester in Deutschland eine Krankenversicherung. Mehr Information darüber finden Sie auf der Seite des DAAD. Besonderheiten für Studierende aus Ländern der EU International Office | Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf | 07.2015 2 Mit einigen Ländern hat Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Das bedeutet: Wenn Sie in Ihrem Heimatland gesetzlich krankenversichert sind, können Sie diese Versicherung in Deutschland von einer gesetzlichen Krankenkasse anerkennen lassen. Hierfür müssen Sie re Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card, EHIC) vorlegen. Auf der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) können Sie nachlesen, ob Ihr Heimatland mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen unterhält und welche Leistungen Ihre Krankenversicherung bei einem Aufenthalt in Deutschland übernimmt. Trotzdem empfiehlt es sich, vor Ihrem Aufenthalt mit Ihrer Versicherung direkt zu klären, welche Leistungsansprüche Sie damit in Deutschland haben. Ggf. lohnt sich der Abschluss einer Zusatzversicherung im Heimatland. Eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung können Sie nur aufnehmen, wenn Sie Ihren Wohnsitz dauerhaft nach Deutschland verlegen möchten. Weiterführende Informationen dazu finden Sie hier: Nationale Kontaktstelle für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung Europäische Kommission DAAD Weiterführende Informationen und Links Weiterführende Informationen zum Thema Krankenversicherung finden Sie unter folgenden Links: • Krankenversicherung (DAAD): www.daad.de/deutschland/in-deutschland/regeln/de/8839-krankenversicherung • Krankenversicherung: Studierende (Bundesministerium für heit): www.bmg.bund.de/krankenversicherung/versicherte/studierende.html • Gesetzliche Krankenversicherung (DAAD) [pdf]: www.daad.de/imperia/md/content/de/deutschland/allgemeine_info_gkv_ausl_studieren de_in_d.pdf • Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung [pdf] (Bundesministerium für Gesundheit): www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/dateien/Publikationen/Gesundheit/Broschu eren/GKV_Ratgeber_2014.pdf • Private Krankenversicherung (Bundesministerium für heit): www.bmg.bund.de/krankenversicherung/versicherte/private-krankenversicherung.html • Krankenversicherung (Studierendenwerk Düsseldorf): www.Studierendenwerk-duesseldorf.de/Service/Krankenversicherung.html International Office | Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf | 07.2015 3 Falls Sie weitere Informationen oder Beratung zum Thema Krankenversicherung benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt zum Studierendenwerk auf: Milan Grigull, Tel. 0211 8115083, [email protected]. Beratung durch gesetzliche Krankenversicherungen erhalten Sie im Campus-Büro der AOK sowie beim Campus-Sprechtag der TK, der dienstags im Foyer 25.12. von 10:30 Uhr bis 14:30 Uhr stattfindet. Ab WiSe 2015/2016 bietet TK außerdem Termine und Beratungsgespräche zu sozialversicherungstechnischen Fragen, die über AStA vereinbart werden können. Haftungsausschluss: Diese Zusammenstellung dient nur einer groben Information und erfüllt weder den Anspruch noch den Zweck einer rechtsverbindlichen Auskunft. Sie kann eine persönliche Beratung nicht ersetzen. Das International Office der Heinrich-Heine-Universität übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben. Ebenfalls kann für die Inhalte der externen Webseiten, auf die hier verlinkt wird, keine Verantwortung übernommen werden. International Office | Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf | 07.2015 4
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