7. Arbeitsschutz - Landkreis Verden

Windpark Giersberg Ost - Langwedel
Antrag auf Genehmigung nach BImSchG
7.
Arbeitsschutz
7.1
Ergebnis der Arbeitsplatzgefährdungsbeurteilung und vorgesehenen Maßnahmen zum Arbeitsschutz
ALLGEMEINES
Windenergieanlagen arbeiten im automatischen Betrieb, sodass sich vor Ort keine
dauerhaften Arbeitsplätze befinden. Allerdings sind während der Errichtung der
Windenergieanlagen und zu Wartungs- und Kontrollarbeiten Personen an und in
den Anlagen.
Siehe dazu von ENERCON:
Technische Beschreibung
Einrichtungen zum Arbeits-, Personen- und Brandschutz
Arbeitsschutz beim Aufbau von Windenergieanlagen
TECHNISCHER UND ORGANISATORISCHER ARBEITSSCHUTZ
Bei Inbetriebnahme der WEA nach der Errichtung weist der Hersteller den Betreiber
in die Funktion und Bedienung der WEA ein und macht in diesem Zusammenhang
besonders auf die Gefahrenmomente aufmerksam.
Generell werden die Service- und Wartungsarbeiten von befugten und eingewiesenen Personen vorgenommen, die sich der vorgesehenen Sicherheitsausrüstung
(Schutzhelm, Sicherheitsgurt, Halteleine, Steigschutzläufer) bedienen.
Für das Betreten und Arbeiten an den Anlagen sind die Bedienungsanleitungen des
Herstellers zu beachten.
AUFSTIEG / RETTUNGSWEG
Der Zugang zum Turm erfolgt ebenerdig oder über eine Stahltreppe zur Turmeingangstür. Diese ist mit einem Schloss gesichert.
Zum Besteigen der Windenergieanlage ist im Inneren des Turms eine Steigschutzleiter mit Führungsschiene und Ruheplattformen installiert, die nur mit der vorgeschriebenen Sicherheitsausrüstung benutzt werden darf.
Treppe sowie Steigleiter entsprechen den BG-Vorschriften.
Als Option ist eine seilgeführte Aufstiegshilfe möglich.
BELEUCHTUNG
Maschinenhaus (Gondel) und Turm sind mit einer Beleuchtung ausgestattet.
7.2
Verwendung und Lagerung von Gefahrstoffen: Formular 7.2
entfällt
7.3
Explosionsschutz, Zonenplan
entfällt
Antragsteller:
Aktenzeichen:
Antragsdatum:
ecoJoule construct GmbH Bauträgergesellschaft für Energieanlagen
09.09.2015
Abs-07-00
1-1
Technische Beschreibung
Einrichtungen zum Arbeits-, Personen- und Brandschutz
1 Einleitung
Alle ENERCON Service Center sind nach dem Arbeitsschutzmanagementsystem „BS OHSAS
18001:2007“ zertifiziert. Das Zertifikat kann bei Bedarf angefordert werden.
Alle Mitarbeiter, die in der Anlage arbeiten, bekommen vor Beginn Ihrer Tätigkeit und in regelmäßigen Abständen Sicherheitsschulungen. Dem Betreiber der Windenergieanlage werden alle Sicherheitsanweisungen in Form eines Ordners übergeben. Zusätzlich bietet ENERCON Betreiberschulungen an.
Zum Besteigen der Windenergieanlage (Turm und Maschinenhaus) ist eine Steigschutzleiter mit
fester Führung gemäß DIN EN 353-1 installiert. In Abständen von 10m sind Ruhepodeste angebracht. Die Steigschutzleiter darf nur in Verbindung mit einem Sicherheitsgeschirr, bestehend aus
einem Auffanggurt nach DIN EN 361, einem Bandfalldämpfer nach DIN EN 355, einem mitlaufendem Auffanggerät nach DIN EN 353-1 und einem Verbindungsmittel nach DIN EN 354 benutzt
werden.
Der gesamte Turminnenraum, das Maschinenhaus und der Innenraum des Rotorkopfes sind beleuchtet. Bei einem eventuellen Netzausfall wird automatisch auf Batteriebetrieb umgeschaltet. Im
Batteriebetrieb ist die Beleuchtung für maximal 3 Stunden gewährleistet. Eine Sicherheitskennzeichnung ist dauerhaft und gut sichtbar angebracht.
Sicherheitsnetze minimieren die Gefahr vor herabfallenden Teilen. In der Anlage besteht Helmpflicht. Andere Abdeckungen dienen als Abschirmung zu den drehenden Teilen. Der Maschinenträger der Gondel sowie das Windmeßgerät sind geerdet (Blitzschutz).
Eine Elektrowinde im Maschinenhaus bietet die Möglichkeit, Werkzeug oder andere Lasten in die
Gondel zu transportieren.
In der Gondel befinden sich leicht zugänglich ein Verbandskasten gemäß DIN 13157-C und ein
Handfeuerlöscher zur Brandbekämpfung. Von der Bodenstation zum Maschinenhaus besteht eine
Telefonverbindung.
Grundsätzlich besteht die Windenergieanlage, und speziell die elektrische Schaltanlage, aus
schwer entzündlichen Stoffen. Es liegen keinerlei relevante Brandlasten in Form von brennbaren
Flüssigkeiten, insbesondere kein Hauptgetriebeöl, vor.
Dokument-ID:
SL_AU_Arbeits-Personen-Brandschutz_rev003_ger-ger.docx
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© Copyright ENERCON GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Die Windenergieanlage wird von mindestens zwei geschulten Mitarbeitern gemeinsam betreten.
Alle Mitarbeiter sind ausgebildete Ersthelfer. Sie können sich gegenseitig über ein Abseil- und Rettungsgerät in Verbindung mit einem Auffanggurt evakuieren. Dieses Gerät wird von jedem ServiceTeam im Fahrzeug und während der Arbeiten in den Windenergieanlagen am Körper mitgeführt.
Technische Beschreibung
Einrichtungen zum Arbeits-, Personen- und Brandschutz
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Der ENERCON Alarmplan
ENERCON Windenergieanlagen sind im Turmfuß und in der Gondel mit einem Alarmplan ausgestattet. In einer Notfallsituation setzt der Mitarbeiter den Notruf an die Rettungsleitstelle ab. Alle
notwendigen Informationen, wie z.B. eine Anfahrtsbeschreibung, befinden sich auf dem Alarmplan.
Zusätzlich teilt der Mitarbeiter der Rettungsleitstelle die ENERCON Notruftelefonnummer für Rückfragen mit. Auch diese befindet sich auf dem Alarmplan. Das ENERCON Notruftelefon ist 24 Stunden besetzt. Der Rettungsdienst kann über die interne Notruftelefonnummer fehlende Informationen einholen und per Telefon zum Einsatzort geführt werden, falls dies notwendig ist. Dem Mitarbeiter vor Ort bleibt somit Zeit, dem betroffenen Kollegen Hilfe zu leisten. Ein weiterer Vorteil ist,
dass der ENERCON Innendienst Hilfe durch weitere Teams anfordern kann.
© Copyright ENERCON GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Im Zuge unserer Zertifizierung nach dem Arbeitsschutz Managementsystem „OHSAS 18001“ wurde auch unser Rettungskonzept durch die Auditoren vom Germanischen Lloyd betrachtet, in der
Praxis überprüft und für gut befunden.
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Dokument-ID: SL_AU_Arbeits-Personen-Brandschutz_rev003_ger-ger.docx
Arbeitsschutz beim Aufbau
von Windenergieanlagen
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Die für den Aufbau und Montage der ENERCON Windenergieanlagen benötigten
Montageteams bestehen in der Regel aus sechs bis acht Mitarbeitern sowie ein bis
zwei Kranführern. Die Anzahl ist abhängig vom Typ der Windenergieanlage. Die Mitarbeiter werden regelmäßig von fachkundigen Personen in technischen sowie organisatorischen Abläufen in der Montage und des Aufbaus von WEA geschult und unterwiesen. Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte unterstützen diese fachkundigen Personen bei ihrer Tätigkeit. Besondere Schwerpunkte bei den Schulungen
bilden das Tragen und der sichere Umgang mit der persönlichen Schutzausrüstung,
Anschlagen von Lasten, Umgang mit elektrischen und mechanischen Betriebsmitteln,
Erste-Hilfe-Einrichtungen und Maßnahmen sowie sicheres Verhalten auf der Baustelle. Alle für den Aufbau und die Montage benötigten Arbeitsschritte sind in einer umfassenden Montageanleitung beschrieben.
Elektrische Betriebsmittel, Anschlagmittel, Lastaufnahmemittel, persönliche Schutzausrüstung und alle für den Aufbau von WEA verwendeten Werkzeuge werden regelmäßig nach den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften von Sachkundigen überprüft und gegebenenfalls instand gesetzt oder erneuert. Alle Mitarbeiter eines Montageteams sind nach dem arbeitsmedizinischen Grundsatz G 41, Arbeiten mit Absturzgefahr, untersucht. Kran- sowie Lastkraftwagenfahrer sind nach G 25, Fahr-,
Steuer- und Überwachungstätigkeiten, untersucht. Auf jeder Baustelle arbeiten mindestens zwei ausgebildete Ersthelfer. Alle ENERCON – Kranführer wurden/werden
regelmäßig durch den Berufsverband der Schwerlast- und Kranunternehmen in Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung geschult. Die
ENERCON – Lastkraftwagenfahrer werden regelmäßig intern und / oder extern durch
den TÜV geschult.
Die Mitarbeiter der Abteilung Arbeitssicherheit und Qualitätssicherung führen regelmäßige Baustellenbegehungen durch. Es ist ihre Aufgabe die Einhaltung der berufsgenossenschaftlichen sowie der eigenen Vorschriften zu überprüfen, Arbeitsverfahren zu beobachten und erkannte, mögliche Gefährdungen der Mitarbeiter umgehend
beseitigen zu lassen.
Alle Fremdunternehmen, die für ENERCON tätig sind, werden verpflichtet die gesetzlichen und die ENERCON Arbeitsschutzbestimmungen einzuhalten. Die Einhaltung
dieser Vorschriften wird durch ENERCON Mitarbeiter überprüft. Durch das enge Zusammenspiel aller verantwortlichen Mitarbeiter soll ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld geschaffen und erhalten werden.
Das oberste Ziel von ENERCON ist das Schützen aller ENERCON – Mitarbeiter und
dritter Personen vor Arbeitsunfällen sowie gesundheitlichen Belastungen.
Informationen zum Dokument:
Erstellt/Datum/Rev.:
Abteilung:
Geprüft/Datum:
H. van Hülsen/30.08.2006/001 Übersetzt/Datum:
Arbeitssicherheit Geprüft/Datum:
A. Brucks/30.08.2006 Dateiname:
SL_AU_Arbeitsschutz Aufbau_rev001_ger-ger.doc