Optisch bedrängende Wirkung 150er

Untersuchung zur optisch
bedrängenden Wirkung durch vier
Windenergieanlagen
am Standort
Hamm i.W.: Isenburg
025-15-2659-21.02
Auftraggeber:
Windenergie Ameke/Hölter
GmbH & Co. KG
Kurrick 7
D-48317 Drensteinfurt
Erstellt am:
23.04.2015
Erstellt von:
SOLvent GmbH
Lünener Str. 211
D-59174 Kamen
Tel. 02307 / 24 00 63 Fax 24 00 66
Planungsbüro für regenerative Energietechnik
23.04.2015
Inhaltsverzeichnis
1 AUFGABENSTELLUNG ..................................................................................................................3 2 RECHTLICHE GRUNDLAGEN ........................................................................................................4 3 VORHABENSBESCHREIBUNG ......................................................................................................6 3.1 DATEN DER GEPLANTEN WINDENERGIEANLAGE .................................................................................6 3.2 PLANUNGSRECHTLICHE UND TOPOGRAPHISCHE SITUATION ................................................................7 3.3 WINDRICHTUNG ...............................................................................................................................8 3.4 BESTEHENDE WINDENERGIEANLAGEN ...............................................................................................9 3.5 ABSTÄNDE ZU VORHANDENEN WOHNHÄUSERN ............................................................................... 10 3.6 EINZELFALLBETRACHTUNGEN ........................................................................................................ 13 3.6.1 Kurrick 7, Drensteinfurt........................................................................................................ 13 4 ABSCHLUSSERKLÄRUNG.......................................................................................................... 17 025-15-2659-21.02
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1 Aufgabenstellung
Vom
Auftraggeber
dieser
Ausarbeitung
ist
beabsichtigt,
vier
Windenergieanlagen des Typs ENERCON E-82 2,3MW mit einer Nabenhöhe
von 108,0 m am Standort
Hamm i.W.: Isenburg
zu errichten.
Aufgabe dieses Gutachtens ist die Untersuchung zur optisch bedrängenden
Wirkung auf die benachbarte Wohnbebauung.
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2 Rechtliche Grundlagen
In seinem Urteil vom 09.08.2006 ( 8 A 3726/ 05 ) befasst sich das
Oberverwaltungsgericht
NRW
mit
der
optischen
Wirkung
von
Windenergieanlagen. Hiernach umfasst das Gebot der Rücksichtnahme,
welches im § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB verankert ist, auch den Fall, in dem von
einem Bauvorhaben, hier eine Windenergieanlage, eine optisch bedrängende
Wirkung auf bewohnte Nachbargrundstücke im Außenbereich ausgeht.
Ob von einer Windenergieanlage eine optisch bedrängende Wirkung auf eine
Wohnbebauung ausgeht, ist stets im Einzelfall zu prüfen.
Das Gericht gibt Anhaltswerte hinsichtlich
Wohnbebauung und Windenergieanlage:
des
Abstandes
zwischen
„Beträgt der Abstand zwischen einem Wohnhaus und einer Windenergieanlage
mindestens
das
3-fache
der
Gesamthöhe
(Nabenhöhe
+
1/2
Rotordurchmesser) der geplanten Anlage, dürfte die Einzelfallprüfung
überwiegend zu dem Ergebnis kommen, dass von dieser Anlage keine optisch
bedrängende Wirkung zu Lasten der Wohnnutzung ausgeht. Bei einem solchen
Abstand treten die Baukörperwirkung und die Rotorbewegung der Anlage so
weit in den Hintergrund, dass ihr in der Regel keine beherrschende Dominanz
und keine optisch bedrängende Wirkung gegenüber der Wohnbebauung
zukommt.
Ist der Abstand geringer als das 2-fache der Gesamthöhe der Anlage, dürfte die
Einzelfallprüfung überwiegend zu einer dominanten und optisch bedrängenden
Wirkung der Anlage gelangen. Ein Wohnhaus wird bei einem solchen Abstand
in der Regel optisch von der Anlage überlagert und vereinnahmt. Auch tritt die
Anlage in einem solchen Fall durch den verkürzten Abstand und den damit
vergrößerten Betrachtungswinkel derart unausweichlich in das Sichtfeld, dass
die Wohnnutzung überwiegend in unzumutbarer Weise beeinträchtigt wird.
Beträgt der Abstand zwischen dem Wohnhaus und der Windenergieanlage das 2bis 3-fache der Gesamthöhe der Anlage, bedarf es regelmäßig einer besonders
intensiven Prüfung des Einzelfalls.“
Diese Anhaltswerte dienen lediglich der ungefähren Orientierung bei der
Abwägung der gegenseitigen Interessen, entbinden aber nicht von einer
Einzelfallprüfung bei Abständen, die unterhalb der 2-fachen und oberhalb der 3fachen Anlagenhöhe liegen.
Demnach kommt es für die Beurteilung auf die konkreten Rahmenbedingungen
des Einzelfalls an. Die Einzelfallbetrachtung sollte sich laut oben genanntem Urteil
an folgenden Kriterien orientieren:
•
Planungsrechtliche Lage des Wohnhauses (eine Lage im Außenbereich
ist weniger geschützt),
•
Abmessungen
der
Windenergieanlage
Rotordurchmesser, Gesamthöhe,
•
örtliche Verhältnisse, Ausrichtung der Räumlichkeiten und deren Fenster
sowie von Terrassen und Garten zur Anlage,
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wie
Nabenhöhe,
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•
Abschirmung zur Windenergieanlage, vorhandene oder in zumutbarer
Weise herstellbare Abschirmung,
•
Blickwinkel auf die Anlage,
•
Hauptwindrichtung
Rotorfläche,
•
topografische Situation,
•
Vorbelastung durch bereits vorhandene Windenergieanlagen.
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im
Hinblick
auf
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die
Regel-
Ausrichtung
der
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3 Vorhabensbeschreibung
Der Standort
Hamm i.W.: Isenburg
liegt auf dem Gebiet der kreisfreien Stadt Hamm in Westfalen, in NordrheinWestfalen, im Ortsteil Bockum-Hövel auf Höhen von ca. 80 m über NN.
Westlich des Standortes in ca. 4.850 m Entfernung liegt die Ortslage Herbern
der Gemeinde Ascheberg. Südlich des betrachteten Standortes befindet sich
der Ortsteil Hamm-Hövel in ca. 2.400 m Entfernung. Etwa 1.850 m nordöstlich
der geplanten Anlagen liegt die Ortslage Ameke der Stadt Drensteinfurt.
3.1 Daten der geplanten Windenergieanlage
Bei der Prognose des Immissionsverhaltens der geplanten Windenergieanlage
des Typs ENERCON E-82 2,3MW mit einer Nabenhöhe von 108,0 m werden
folgende Berechnungsvoraussetzungen verwendet:
Bezeichnung
Anlagentyp
Nabenhöhe
[m]
Rotor
Ø
[m]
UTM WGS 84
Zone 32
Koordinaten*
Ost
Nord
Höhe
über
NN
[m]
H1
ENERCON E-82
2,3MW
108,0
82,0
413.043
5.732.268
80,5
H2
ENERCON E-82
2,3MW
108,0
82,0
413.510
5.732.645
82,1
H3
ENERCON E-82
2,3MW
108,0
82,0
413.331
5.732.105
80,0
H4
ENERCON E-82
2,3MW
108,0
82,0
413.712
5.732.430
82,3
* Koordinatensystem in diesem Gutachten :
UTM WGS84, Zone 32.
Der Rotor, der durch seine Bewegung die Aufmerksamkeit auf sich lenkt, wird auch
bei seitlichem Blick auf die WEA wahrgenommen. Die Größe des
Rotordurchmessers ist ein wesentlicher Faktor im Hinblick auf seine optische
Wirkung. Zur Klärung, ob es sich um einen eher großen oder eher kleinen Rotor
handelt, wird die Größe des Rotors ins Verhältnis zur Nabenhöhe gesetzt.
Im vorliegenden Fall ist der Rotordurchmesser kleiner als die Nabenhöhe, was
einem Faktor von 0,76 entspricht. Bei dem Abstand zwischen dem Faktor 1,0 und
dem Wert von 0,76 kann man hier feststellen, dass es sich bei den geplanten WEA
um eine größere Anlage handelt.
Für
die
optische
Wirkung
der
Rotorbewegung
ist
auch
die
Umdrehungsgeschwindigkeit zu betrachten. Je schneller der Rotor dreht, umso
mehr wird er den Blick auf sich ziehen. Hierzu ist festzustellen, dass die
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Umdrehungsgeschwindigkeit der zwei geplanten WEA sich zwischen 2,5 U/min
(Einschaltdrehzahl) und 12,0 U/min (Nenndrehzahl) bewegt. Die bisher üblichen,
kleineren Anlagen der 500 kW-Klasse und 1000 kW-Kasse drehen mit ca. 40
U/min und ca. 20 U/min wesentlich schneller und gewinnen somit an
Aufmerksamkeit gegenüber größeren Anlagen.
Zudem nehmen teilweise abschirmende Bepflanzungen durch Bäume, Sträucher
und Hecken, die in direkter Nähe zu den meisten der betrachteten Wohnhäuser
stehen, viel von der optischen Wirkung der Anlage, denn diese grünen Elemente
sind ebenfalls keine starren Objekte, sondern durch den Wind vielmehr ständig in
Bewegung. Sie treten eindeutig in den Vordergrund, vor die mehrere hundert Meter
entfernte WEA.
3.2 Planungsrechtliche und topographische
Situation
Das Baugrundstück befindet sich im Außenbereich der Stadt Hamm i.W.
Alle Gebäude, die in der näheren Umgebung der geplanten
Windenergieanlagenstandorte liegen (siehe Kapitel 3.4), liegen ebenfalls im
Außenbereich, innerhalb von Flächen, die für die Landwirtschaft ausgewiesen
sind.
Für die vorhandenen Wohnhäuser außerhalb eines Ortsteils, einschließlich
eventuell vorhandener Randlagen, bedeutet dies, dass ihre Bewohner hier im
Außenbereich mit der Errichtung von hier planungsrechtlich zulässigen
Windenergieanlagen und ihren optischen Auswirkungen rechnen müssen.
Der Schutzanspruch für Wohngebäude im Außenbereich entfällt zwar nicht,
vermindert sich jedoch dahin, das den Betroffenen Maßnahmen zuzumuten
sind, durch die er den Auswirkungen der WEA ausweicht oder sich vor ihnen
schützt.
Die großräumige Topographie am Standort ist als eben zu bezeichnen.
Die zur geplanten Windenergieanlage benachbarten Wohnhäuser liegen auf ca.
80 m über NN. Der geplante Windenergieanlagenstandort liegt ebenfalls auf ca.
80 m über NN.
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3.3 Windrichtung
Aus einer Ertragsabschätzung für den betrachteten Standort liegt eine Analyse
der Windverhältnisse für die geplante Nabenhöhe von 108,0 m vor.
Die Hauptwindrichtung am Standort liegt im Westsüdwesten und im
Südsüdwesten der Windrose. In Summe weht der Wind mit einer Häufigkeit von
49,3% aus den drei Richtungen Süd, Südsüdwest und Westsüdwest, wobei die
Richtung Westsüdwest mit 19,9% den größten Anteil hat.
Windrichtungsverteilung am Standort Hamm i.W. Isenburg
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3.4 Bestehende Windenergieanlagen
Westsüdwestlich der hier betrachteten WEA, auf dem Gebiet der Stadt
Hamm i.W., bestehen drei Windenergieanlagen.
Der Abstand zwischen den geplanten Windenergieanlagen und diesen
bestehenden Anlagen beträgt ca. 1.750 m.
Die Daten der bestehenden Windenergieanlagen lauten:
Bez.
Anlagentyp
Nabenhöhe
[m]
Rotor
Ø
[m]
UTM-Koordinaten*
Ost
Nord
Höhe
über
NN
[m]
B 01
ENERCON E-40/6.44
78,0
44
411.947 5.731.114
88,1
B 02
ENERCON E-53-800
73,3
53
411.748 5.731.133
90,0
B 03
ENERCON E-53-800
73,3
53
411.693 5.730.876
86,7
* Koordinatensystem in diesem Gutachten: UTM WGS84, Zone 32
Aufgrund der Entfernung stehen die geplante Windenergieanlage und die
bestehende Windenergieanlage nicht im räumlichen Zusammenhang. Aus
diesem Grund werden die bestehenden Windenergieanlagen hier nicht weiter
berücksichtigt.
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3.5 Abstände zu vorhandenen Wohnhäusern
Die Gesamthöhe der geplanten Windenergieanlage beträgt 149,0 m.
Das 2-fache der Gesamthöhe der WEA beträgt 298,0 m. Das 3-fache der
Gesamthöhe der WEA beträgt 447,0 m.
Auflistung der nächstgelegenen Wohnhäuser:
Wohnhaus
UTM WGS 84
Zone 32 Koordinaten*
Entfernung
zur
nächsten
WEA (m)
Entfernungsfaktor
Ost
Nord
Hölter 17, Hamm
413.122
5.731.688
467
3,1
Hölter 19, Hamm
413.657
5.731.717
507
3,4
Kurrick 7, Drensteinfurt
413.925
5.732.817
442
3,0
Kurrick 9, Drensteinfurt
412.843
5.732.698
474
3,2
Nordick - Nordicker
Straße 26, Drensteinfurt
412.511
5.732.395
547
3,7
Hölter 18, Hamm
413.553
5.731.546
601
4,0
* Koordinatensystem in diesem Gutachten :
UTM WGS 84, Zone 32.
Es zeigt sich beim Vergleich der Entfernungsfaktoren, dass keines der Häuser
in einer Entfernung von weniger als dem 3-fachen der Gesamthöhe der
geplanten Windenergieanlagen liegt.
Am Wohnhaus
•
Kurrick 7, Drensteinfurt
beträgt die Entfernung genau das dreifache der Gesamthöhe.
Dieses Wohnhaus wird nachfolgend näher untersucht:
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Übersichtskarte mit der benachbarten Wohnbebauung der geplanten WEA und dem 447m
Abstandskreis
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Detailkarte mit der benachbarten Wohnbebauung im Bereich Kurrick 7, Drensteinfurt und dem
447,0 m Abstandskreis
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3.6 Einzelfallbetrachtungen
Die nun folgenden Einzelfallbetrachtungen untersuchen die verschiedenen
Wohnhäuser im Hinblick auf die in Abschnitt 2 „rechtliche Grundlagen“
beschriebenen Kriterien:
•
Entfernung zur Anlage,
•
örtliche Verhältnisse, Ausrichtung der Räumlichkeiten und deren Fenster
sowie von Terrassen und Garten zur Anlage,
•
Abschirmung zur Windenergieanlage, vorhandene oder in zumutbarer
Weise herstellbare Abschirmung,
•
Blickwinkel auf die Anlage,
•
Hauptwindrichtung
Rotorfläche,
•
Vorbelastung durch bereits vorhandene Windenergieanlagen.
im
Hinblick
auf
die
Regel-
Ausrichtung
der
Die planungsrechtliche und topographische Situation wurden bereits im Kapitel
3.2 betrachtet und gilt in gleichem Maße für alle betrachteten Gebäude.
3.6.1 Kurrick 7, Drensteinfurt
Das Wohnhaus Kurrick 7, Drensteinfurt liegt im Ostnordosten der geplanten
Windenergieanlage auf einer Höhe von ca. 85 m über NN. Bei diesem
Wohnhaus handelt es sich um ein Wohngebäude im Außenbereich der Stadt
Drensteinfurt.
Die
Entfernungen
des
Hauses
zur
nächstgelegenen,
Windenergieanlage ist in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet:
Wohnhaus
Ost
Nord
Kurrick 7, Drensteinfurt
413.925
5.732.817
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geplanten
Entfernung
Entfernungszur WEA
faktor
(m)
442
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Luftbild: Wohnhaus Kurrick 7, Drensteinfurt mit Blickrichtung auf geplanten WEA H2 und H4 in rot
Ausschnitt Deutsche Grundkarte: Wohnhaus Kurrick 7, Drensteinfurt mit gekennzeichnetem Wohnbereich
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Foto 2: Wohnhaus Kurrick 7, Drensteinfurt, Hamm von Südsüdwesten her
Bei dem Wohnhaus Kurrick 7, Drensteinfurt handelt es sich um ein
freistehendes, eingeschossiges Wohngebäude mit Walmdach.
Die Zufahrt zum Gebäude erfolgt von Süden her. Der Eingang zum Haus liegt
auf der Ostseite.
Der Gartenbereich des Grundstücks liegt im Süden und Westen des Gebäudes.
Ein weiterer Gartenbereich liegt im Norden des Wohnhauses.
Eine Terrasse verbindet das Haus mit dem Gartenbereich im Süden und
Westen.
Das Grundstück des Wohnhauses ist im Süden und Westen mit einer dichten
Tannenreihe bestanden, die das Grundstück in Richtung auf die geplanten
Windenergieanlagen
abschirmt.
Ein
Blick
auf
die
geplanten
Windenergieanlagen ist hierdurch fast unmöglich und muss explizit gesucht
werden.
Vor dem Hintergrund der schon beschriebenen Hauptwindrichtung wird der
Rotor dem Haus sehr häufig in vollem oder fast vollem Umfang zugewendet
sein.
Wie schon in Kapitel 3.4 dargestellt sind keine weiteren Windenergieanlagen zu
berücksichtigen.
Zusammenfassend kann man sagen, dass unter Berücksichtigung der
verschiedenen Kriterien, hier besonders die Aufteilung der Grundstücke und die
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enge Lage der Gebäude zueinander, eine optisch bedrängende Wirkung durch
die geplante Windenergieanlage nicht ersichtlich ist. Durch die intensive
Eingrünung des Grundstücks nach Westen und Süden sind das Wohnhaus und
das Grundstück ausreichend abgeschirmt.
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