Untersuchung zur optisch bedrängenden Wirkung durch vier Windenergieanlagen am Standort Hamm i.W.: Isenburg 025-15-2659-21.02 Auftraggeber: Windenergie Ameke/Hölter GmbH & Co. KG Kurrick 7 D-48317 Drensteinfurt Erstellt am: 23.04.2015 Erstellt von: SOLvent GmbH Lünener Str. 211 D-59174 Kamen Tel. 02307 / 24 00 63 Fax 24 00 66 Planungsbüro für regenerative Energietechnik 23.04.2015 Inhaltsverzeichnis 1 AUFGABENSTELLUNG ..................................................................................................................3 2 RECHTLICHE GRUNDLAGEN ........................................................................................................4 3 VORHABENSBESCHREIBUNG ......................................................................................................6 3.1 DATEN DER GEPLANTEN WINDENERGIEANLAGE .................................................................................6 3.2 PLANUNGSRECHTLICHE UND TOPOGRAPHISCHE SITUATION ................................................................7 3.3 WINDRICHTUNG ...............................................................................................................................8 3.4 BESTEHENDE WINDENERGIEANLAGEN ...............................................................................................9 3.5 ABSTÄNDE ZU VORHANDENEN WOHNHÄUSERN ............................................................................... 10 3.6 EINZELFALLBETRACHTUNGEN ........................................................................................................ 13 3.6.1 Kurrick 7, Drensteinfurt........................................................................................................ 13 4 ABSCHLUSSERKLÄRUNG.......................................................................................................... 17 025-15-2659-21.02 Seite 2 von 17 Planungsbüro für regenerative Energietechnik 23.04.2015 1 Aufgabenstellung Vom Auftraggeber dieser Ausarbeitung ist beabsichtigt, vier Windenergieanlagen des Typs ENERCON E-82 2,3MW mit einer Nabenhöhe von 108,0 m am Standort Hamm i.W.: Isenburg zu errichten. Aufgabe dieses Gutachtens ist die Untersuchung zur optisch bedrängenden Wirkung auf die benachbarte Wohnbebauung. 025-15-2659-21.02 Seite 3 von 17 Planungsbüro für regenerative Energietechnik 23.04.2015 2 Rechtliche Grundlagen In seinem Urteil vom 09.08.2006 ( 8 A 3726/ 05 ) befasst sich das Oberverwaltungsgericht NRW mit der optischen Wirkung von Windenergieanlagen. Hiernach umfasst das Gebot der Rücksichtnahme, welches im § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB verankert ist, auch den Fall, in dem von einem Bauvorhaben, hier eine Windenergieanlage, eine optisch bedrängende Wirkung auf bewohnte Nachbargrundstücke im Außenbereich ausgeht. Ob von einer Windenergieanlage eine optisch bedrängende Wirkung auf eine Wohnbebauung ausgeht, ist stets im Einzelfall zu prüfen. Das Gericht gibt Anhaltswerte hinsichtlich Wohnbebauung und Windenergieanlage: des Abstandes zwischen „Beträgt der Abstand zwischen einem Wohnhaus und einer Windenergieanlage mindestens das 3-fache der Gesamthöhe (Nabenhöhe + 1/2 Rotordurchmesser) der geplanten Anlage, dürfte die Einzelfallprüfung überwiegend zu dem Ergebnis kommen, dass von dieser Anlage keine optisch bedrängende Wirkung zu Lasten der Wohnnutzung ausgeht. Bei einem solchen Abstand treten die Baukörperwirkung und die Rotorbewegung der Anlage so weit in den Hintergrund, dass ihr in der Regel keine beherrschende Dominanz und keine optisch bedrängende Wirkung gegenüber der Wohnbebauung zukommt. Ist der Abstand geringer als das 2-fache der Gesamthöhe der Anlage, dürfte die Einzelfallprüfung überwiegend zu einer dominanten und optisch bedrängenden Wirkung der Anlage gelangen. Ein Wohnhaus wird bei einem solchen Abstand in der Regel optisch von der Anlage überlagert und vereinnahmt. Auch tritt die Anlage in einem solchen Fall durch den verkürzten Abstand und den damit vergrößerten Betrachtungswinkel derart unausweichlich in das Sichtfeld, dass die Wohnnutzung überwiegend in unzumutbarer Weise beeinträchtigt wird. Beträgt der Abstand zwischen dem Wohnhaus und der Windenergieanlage das 2bis 3-fache der Gesamthöhe der Anlage, bedarf es regelmäßig einer besonders intensiven Prüfung des Einzelfalls.“ Diese Anhaltswerte dienen lediglich der ungefähren Orientierung bei der Abwägung der gegenseitigen Interessen, entbinden aber nicht von einer Einzelfallprüfung bei Abständen, die unterhalb der 2-fachen und oberhalb der 3fachen Anlagenhöhe liegen. Demnach kommt es für die Beurteilung auf die konkreten Rahmenbedingungen des Einzelfalls an. Die Einzelfallbetrachtung sollte sich laut oben genanntem Urteil an folgenden Kriterien orientieren: • Planungsrechtliche Lage des Wohnhauses (eine Lage im Außenbereich ist weniger geschützt), • Abmessungen der Windenergieanlage Rotordurchmesser, Gesamthöhe, • örtliche Verhältnisse, Ausrichtung der Räumlichkeiten und deren Fenster sowie von Terrassen und Garten zur Anlage, 025-15-2659-21.02 Seite 4 von 17 wie Nabenhöhe, Planungsbüro für regenerative Energietechnik 23.04.2015 • Abschirmung zur Windenergieanlage, vorhandene oder in zumutbarer Weise herstellbare Abschirmung, • Blickwinkel auf die Anlage, • Hauptwindrichtung Rotorfläche, • topografische Situation, • Vorbelastung durch bereits vorhandene Windenergieanlagen. 025-15-2659-21.02 im Hinblick auf Seite 5 von 17 die Regel- Ausrichtung der Planungsbüro für regenerative Energietechnik 23.04.2015 3 Vorhabensbeschreibung Der Standort Hamm i.W.: Isenburg liegt auf dem Gebiet der kreisfreien Stadt Hamm in Westfalen, in NordrheinWestfalen, im Ortsteil Bockum-Hövel auf Höhen von ca. 80 m über NN. Westlich des Standortes in ca. 4.850 m Entfernung liegt die Ortslage Herbern der Gemeinde Ascheberg. Südlich des betrachteten Standortes befindet sich der Ortsteil Hamm-Hövel in ca. 2.400 m Entfernung. Etwa 1.850 m nordöstlich der geplanten Anlagen liegt die Ortslage Ameke der Stadt Drensteinfurt. 3.1 Daten der geplanten Windenergieanlage Bei der Prognose des Immissionsverhaltens der geplanten Windenergieanlage des Typs ENERCON E-82 2,3MW mit einer Nabenhöhe von 108,0 m werden folgende Berechnungsvoraussetzungen verwendet: Bezeichnung Anlagentyp Nabenhöhe [m] Rotor Ø [m] UTM WGS 84 Zone 32 Koordinaten* Ost Nord Höhe über NN [m] H1 ENERCON E-82 2,3MW 108,0 82,0 413.043 5.732.268 80,5 H2 ENERCON E-82 2,3MW 108,0 82,0 413.510 5.732.645 82,1 H3 ENERCON E-82 2,3MW 108,0 82,0 413.331 5.732.105 80,0 H4 ENERCON E-82 2,3MW 108,0 82,0 413.712 5.732.430 82,3 * Koordinatensystem in diesem Gutachten : UTM WGS84, Zone 32. Der Rotor, der durch seine Bewegung die Aufmerksamkeit auf sich lenkt, wird auch bei seitlichem Blick auf die WEA wahrgenommen. Die Größe des Rotordurchmessers ist ein wesentlicher Faktor im Hinblick auf seine optische Wirkung. Zur Klärung, ob es sich um einen eher großen oder eher kleinen Rotor handelt, wird die Größe des Rotors ins Verhältnis zur Nabenhöhe gesetzt. Im vorliegenden Fall ist der Rotordurchmesser kleiner als die Nabenhöhe, was einem Faktor von 0,76 entspricht. Bei dem Abstand zwischen dem Faktor 1,0 und dem Wert von 0,76 kann man hier feststellen, dass es sich bei den geplanten WEA um eine größere Anlage handelt. Für die optische Wirkung der Rotorbewegung ist auch die Umdrehungsgeschwindigkeit zu betrachten. Je schneller der Rotor dreht, umso mehr wird er den Blick auf sich ziehen. Hierzu ist festzustellen, dass die 025-15-2659-21.02 Seite 6 von 17 Planungsbüro für regenerative Energietechnik 23.04.2015 Umdrehungsgeschwindigkeit der zwei geplanten WEA sich zwischen 2,5 U/min (Einschaltdrehzahl) und 12,0 U/min (Nenndrehzahl) bewegt. Die bisher üblichen, kleineren Anlagen der 500 kW-Klasse und 1000 kW-Kasse drehen mit ca. 40 U/min und ca. 20 U/min wesentlich schneller und gewinnen somit an Aufmerksamkeit gegenüber größeren Anlagen. Zudem nehmen teilweise abschirmende Bepflanzungen durch Bäume, Sträucher und Hecken, die in direkter Nähe zu den meisten der betrachteten Wohnhäuser stehen, viel von der optischen Wirkung der Anlage, denn diese grünen Elemente sind ebenfalls keine starren Objekte, sondern durch den Wind vielmehr ständig in Bewegung. Sie treten eindeutig in den Vordergrund, vor die mehrere hundert Meter entfernte WEA. 3.2 Planungsrechtliche und topographische Situation Das Baugrundstück befindet sich im Außenbereich der Stadt Hamm i.W. Alle Gebäude, die in der näheren Umgebung der geplanten Windenergieanlagenstandorte liegen (siehe Kapitel 3.4), liegen ebenfalls im Außenbereich, innerhalb von Flächen, die für die Landwirtschaft ausgewiesen sind. Für die vorhandenen Wohnhäuser außerhalb eines Ortsteils, einschließlich eventuell vorhandener Randlagen, bedeutet dies, dass ihre Bewohner hier im Außenbereich mit der Errichtung von hier planungsrechtlich zulässigen Windenergieanlagen und ihren optischen Auswirkungen rechnen müssen. Der Schutzanspruch für Wohngebäude im Außenbereich entfällt zwar nicht, vermindert sich jedoch dahin, das den Betroffenen Maßnahmen zuzumuten sind, durch die er den Auswirkungen der WEA ausweicht oder sich vor ihnen schützt. Die großräumige Topographie am Standort ist als eben zu bezeichnen. Die zur geplanten Windenergieanlage benachbarten Wohnhäuser liegen auf ca. 80 m über NN. Der geplante Windenergieanlagenstandort liegt ebenfalls auf ca. 80 m über NN. 025-15-2659-21.02 Seite 7 von 17 Planungsbüro für regenerative Energietechnik 23.04.2015 3.3 Windrichtung Aus einer Ertragsabschätzung für den betrachteten Standort liegt eine Analyse der Windverhältnisse für die geplante Nabenhöhe von 108,0 m vor. Die Hauptwindrichtung am Standort liegt im Westsüdwesten und im Südsüdwesten der Windrose. In Summe weht der Wind mit einer Häufigkeit von 49,3% aus den drei Richtungen Süd, Südsüdwest und Westsüdwest, wobei die Richtung Westsüdwest mit 19,9% den größten Anteil hat. Windrichtungsverteilung am Standort Hamm i.W. Isenburg 025-15-2659-21.02 Seite 8 von 17 Planungsbüro für regenerative Energietechnik 23.04.2015 3.4 Bestehende Windenergieanlagen Westsüdwestlich der hier betrachteten WEA, auf dem Gebiet der Stadt Hamm i.W., bestehen drei Windenergieanlagen. Der Abstand zwischen den geplanten Windenergieanlagen und diesen bestehenden Anlagen beträgt ca. 1.750 m. Die Daten der bestehenden Windenergieanlagen lauten: Bez. Anlagentyp Nabenhöhe [m] Rotor Ø [m] UTM-Koordinaten* Ost Nord Höhe über NN [m] B 01 ENERCON E-40/6.44 78,0 44 411.947 5.731.114 88,1 B 02 ENERCON E-53-800 73,3 53 411.748 5.731.133 90,0 B 03 ENERCON E-53-800 73,3 53 411.693 5.730.876 86,7 * Koordinatensystem in diesem Gutachten: UTM WGS84, Zone 32 Aufgrund der Entfernung stehen die geplante Windenergieanlage und die bestehende Windenergieanlage nicht im räumlichen Zusammenhang. Aus diesem Grund werden die bestehenden Windenergieanlagen hier nicht weiter berücksichtigt. 025-15-2659-21.02 Seite 9 von 17 Planungsbüro für regenerative Energietechnik 23.04.2015 3.5 Abstände zu vorhandenen Wohnhäusern Die Gesamthöhe der geplanten Windenergieanlage beträgt 149,0 m. Das 2-fache der Gesamthöhe der WEA beträgt 298,0 m. Das 3-fache der Gesamthöhe der WEA beträgt 447,0 m. Auflistung der nächstgelegenen Wohnhäuser: Wohnhaus UTM WGS 84 Zone 32 Koordinaten* Entfernung zur nächsten WEA (m) Entfernungsfaktor Ost Nord Hölter 17, Hamm 413.122 5.731.688 467 3,1 Hölter 19, Hamm 413.657 5.731.717 507 3,4 Kurrick 7, Drensteinfurt 413.925 5.732.817 442 3,0 Kurrick 9, Drensteinfurt 412.843 5.732.698 474 3,2 Nordick - Nordicker Straße 26, Drensteinfurt 412.511 5.732.395 547 3,7 Hölter 18, Hamm 413.553 5.731.546 601 4,0 * Koordinatensystem in diesem Gutachten : UTM WGS 84, Zone 32. Es zeigt sich beim Vergleich der Entfernungsfaktoren, dass keines der Häuser in einer Entfernung von weniger als dem 3-fachen der Gesamthöhe der geplanten Windenergieanlagen liegt. Am Wohnhaus • Kurrick 7, Drensteinfurt beträgt die Entfernung genau das dreifache der Gesamthöhe. Dieses Wohnhaus wird nachfolgend näher untersucht: 025-15-2659-21.02 Seite 10 von 17 Planungsbüro für regenerative Energietechnik 23.04.2015 Übersichtskarte mit der benachbarten Wohnbebauung der geplanten WEA und dem 447m Abstandskreis 025-15-2659-21.02 Seite 11 von 17 Planungsbüro für regenerative Energietechnik 23.04.2015 Detailkarte mit der benachbarten Wohnbebauung im Bereich Kurrick 7, Drensteinfurt und dem 447,0 m Abstandskreis 025-15-2659-21.02 Seite 12 von 17 Planungsbüro für regenerative Energietechnik 23.04.2015 3.6 Einzelfallbetrachtungen Die nun folgenden Einzelfallbetrachtungen untersuchen die verschiedenen Wohnhäuser im Hinblick auf die in Abschnitt 2 „rechtliche Grundlagen“ beschriebenen Kriterien: • Entfernung zur Anlage, • örtliche Verhältnisse, Ausrichtung der Räumlichkeiten und deren Fenster sowie von Terrassen und Garten zur Anlage, • Abschirmung zur Windenergieanlage, vorhandene oder in zumutbarer Weise herstellbare Abschirmung, • Blickwinkel auf die Anlage, • Hauptwindrichtung Rotorfläche, • Vorbelastung durch bereits vorhandene Windenergieanlagen. im Hinblick auf die Regel- Ausrichtung der Die planungsrechtliche und topographische Situation wurden bereits im Kapitel 3.2 betrachtet und gilt in gleichem Maße für alle betrachteten Gebäude. 3.6.1 Kurrick 7, Drensteinfurt Das Wohnhaus Kurrick 7, Drensteinfurt liegt im Ostnordosten der geplanten Windenergieanlage auf einer Höhe von ca. 85 m über NN. Bei diesem Wohnhaus handelt es sich um ein Wohngebäude im Außenbereich der Stadt Drensteinfurt. Die Entfernungen des Hauses zur nächstgelegenen, Windenergieanlage ist in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet: Wohnhaus Ost Nord Kurrick 7, Drensteinfurt 413.925 5.732.817 025-15-2659-21.02 Seite 13 von 17 geplanten Entfernung Entfernungszur WEA faktor (m) 442 3,0 Planungsbüro für regenerative Energietechnik 23.04.2015 Luftbild: Wohnhaus Kurrick 7, Drensteinfurt mit Blickrichtung auf geplanten WEA H2 und H4 in rot Ausschnitt Deutsche Grundkarte: Wohnhaus Kurrick 7, Drensteinfurt mit gekennzeichnetem Wohnbereich 025-15-2659-21.02 Seite 14 von 17 Planungsbüro für regenerative Energietechnik 23.04.2015 Foto 2: Wohnhaus Kurrick 7, Drensteinfurt, Hamm von Südsüdwesten her Bei dem Wohnhaus Kurrick 7, Drensteinfurt handelt es sich um ein freistehendes, eingeschossiges Wohngebäude mit Walmdach. Die Zufahrt zum Gebäude erfolgt von Süden her. Der Eingang zum Haus liegt auf der Ostseite. Der Gartenbereich des Grundstücks liegt im Süden und Westen des Gebäudes. Ein weiterer Gartenbereich liegt im Norden des Wohnhauses. Eine Terrasse verbindet das Haus mit dem Gartenbereich im Süden und Westen. Das Grundstück des Wohnhauses ist im Süden und Westen mit einer dichten Tannenreihe bestanden, die das Grundstück in Richtung auf die geplanten Windenergieanlagen abschirmt. Ein Blick auf die geplanten Windenergieanlagen ist hierdurch fast unmöglich und muss explizit gesucht werden. Vor dem Hintergrund der schon beschriebenen Hauptwindrichtung wird der Rotor dem Haus sehr häufig in vollem oder fast vollem Umfang zugewendet sein. Wie schon in Kapitel 3.4 dargestellt sind keine weiteren Windenergieanlagen zu berücksichtigen. Zusammenfassend kann man sagen, dass unter Berücksichtigung der verschiedenen Kriterien, hier besonders die Aufteilung der Grundstücke und die 025-15-2659-21.02 Seite 15 von 17 Planungsbüro für regenerative Energietechnik 23.04.2015 enge Lage der Gebäude zueinander, eine optisch bedrängende Wirkung durch die geplante Windenergieanlage nicht ersichtlich ist. Durch die intensive Eingrünung des Grundstücks nach Westen und Süden sind das Wohnhaus und das Grundstück ausreichend abgeschirmt. 025-15-2659-21.02 Seite 16 von 17
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