Versicherungsmaklerhaftung gewinnt an Bedeutung

Versicherungsmaklerhaftung gewinnt an Bedeutung
Von Rechtsanwalt Fachanwalt für Versicherungsrecht Alexander Deierling
Was bedeutet die Haftung vom Versicherungsmakler? Verweigert die Versicherung die
Schadensregulierung, sollte immer eine Haftung des Versicherungsmaklers geprüft werden. Die
Erfolgsaussichten, diese Ansprüche durchzusetzen, sind so gut wie nie zuvor.
Verweigern Versicherungen die Regulierung eines Schadens zu Recht, sollten die betroffenen
Versicherungsnehmer auf keinen Fall aufgeben. Vielmehr sollte zwingend die mögliche Haftung des
Versicherungsmaklers geprüft werden. Diese haften nämlich immer dann, wenn sie ihre Kunden falsch
beraten, indem sie es z.B. pflichtwidrig unterlassen, ein bestimmtes Risiko abzudecken.
Ein Beispielsfall: Ein Hauseigentümer wendet sich an einen Versicherungsmakler und bittet um Überprüfung
seines Gebäudeversicherungsschutzes, verbunden mit dem Wunsch, gegen alle Risiken abgesichert zu sein.
Der Hauseigentümer folgt dem Rat des Versicherungsmaklers, einen neuen Vertrag gegen jährliche
Zahlungen von 300 € abzuschließen. Eine Gesprächsdokumentation erhält er nicht.
Ein Jahr später läuft der Keller des Hauseigentümers aufgrund eines Starkregens voll. Die Versicherung
verweigert die Regulierung unter Verweis auf fehlenden Versicherungsschutzes - und zwar zu Recht.
Nun kommt der Versicherungsmakler ins Spiel: Dieser hätte den Hauseigentümer im Rahmen des
Beratungsgesprächs über die Lücke im Versicherungsschutz aufklären und einen Zusatzvertrag anbieten
müssen. Die entsprechende Versicherung gegen Elementarschäden wie Starkregen kostet beim selben
Versicherer nämlich lediglich 50 €. Da er dies nicht getan hat, haftet er für die Schäden des Hauseigentümers.
Hauseigentümer müssen Falschberatung beweisen
In prozessualer Hinsicht ist der Hauseigentümer für die Falschberatung allerdings beweislastpflichtig. Hieran
scheiterten früher in der Regel die Ansprüche, denn eine Pflicht zur Dokumentation bestand nicht.
Ohne Beratungsdokumentation wird Falschberatung vermutet
Heute kann sich der Hauseigentümer auf die fehlende Gesprächsdokumentation berufen, wodurch zu seinen
Gunsten vermutet wird, dass über die Lücke im Versicherungsschutz nicht gesprochen wurde. Plötzlich muss
der Versicherungsmakler nachweisen, dass dieser Umstand doch thematisiert wurde!
Haftungsansprüche gegen Versicherungsmakler sind deshalb heute viel leichter durchsetzbar als noch vor ein
paar Jahren. Dies gilt selbstverständlich nicht nur im Falle von Gebäudeversicherungen, sondern im Hinblick
auf alle Versicherungszweige. Zudem haften nicht nur die Versicherungsmakler für schlechte Beratung,
sondern auch die Versicherungsvertreter und Versicherungsagenten.
Quelle: 123recht.net
Ansprüche gegen den Makler können noch jahrelang bestehen
Der Schadensersatzanspruch des Versicherungsnehmers kann zum Teil auch noch Jahre nach dem
Beratungsgespräch durchgesetzt. Es lohnt sich für betroffene Versicherungsnehmer also, ein
Erstberatungsgespräch mit einem Fachanwalt für Versicherungsrecht zu führen.
Rechtsanwalt
Alexander Deierling
Fachanwalt für Versicherungsrecht
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Quelle: 123recht.net