Versicherungsmaklerhaftung gewinnt an Bedeutung Von Rechtsanwalt Fachanwalt für Versicherungsrecht Alexander Deierling Was bedeutet die Haftung vom Versicherungsmakler? Verweigert die Versicherung die Schadensregulierung, sollte immer eine Haftung des Versicherungsmaklers geprüft werden. Die Erfolgsaussichten, diese Ansprüche durchzusetzen, sind so gut wie nie zuvor. Verweigern Versicherungen die Regulierung eines Schadens zu Recht, sollten die betroffenen Versicherungsnehmer auf keinen Fall aufgeben. Vielmehr sollte zwingend die mögliche Haftung des Versicherungsmaklers geprüft werden. Diese haften nämlich immer dann, wenn sie ihre Kunden falsch beraten, indem sie es z.B. pflichtwidrig unterlassen, ein bestimmtes Risiko abzudecken. Ein Beispielsfall: Ein Hauseigentümer wendet sich an einen Versicherungsmakler und bittet um Überprüfung seines Gebäudeversicherungsschutzes, verbunden mit dem Wunsch, gegen alle Risiken abgesichert zu sein. Der Hauseigentümer folgt dem Rat des Versicherungsmaklers, einen neuen Vertrag gegen jährliche Zahlungen von 300 € abzuschließen. Eine Gesprächsdokumentation erhält er nicht. Ein Jahr später läuft der Keller des Hauseigentümers aufgrund eines Starkregens voll. Die Versicherung verweigert die Regulierung unter Verweis auf fehlenden Versicherungsschutzes - und zwar zu Recht. Nun kommt der Versicherungsmakler ins Spiel: Dieser hätte den Hauseigentümer im Rahmen des Beratungsgesprächs über die Lücke im Versicherungsschutz aufklären und einen Zusatzvertrag anbieten müssen. Die entsprechende Versicherung gegen Elementarschäden wie Starkregen kostet beim selben Versicherer nämlich lediglich 50 €. Da er dies nicht getan hat, haftet er für die Schäden des Hauseigentümers. Hauseigentümer müssen Falschberatung beweisen In prozessualer Hinsicht ist der Hauseigentümer für die Falschberatung allerdings beweislastpflichtig. Hieran scheiterten früher in der Regel die Ansprüche, denn eine Pflicht zur Dokumentation bestand nicht. Ohne Beratungsdokumentation wird Falschberatung vermutet Heute kann sich der Hauseigentümer auf die fehlende Gesprächsdokumentation berufen, wodurch zu seinen Gunsten vermutet wird, dass über die Lücke im Versicherungsschutz nicht gesprochen wurde. Plötzlich muss der Versicherungsmakler nachweisen, dass dieser Umstand doch thematisiert wurde! Haftungsansprüche gegen Versicherungsmakler sind deshalb heute viel leichter durchsetzbar als noch vor ein paar Jahren. Dies gilt selbstverständlich nicht nur im Falle von Gebäudeversicherungen, sondern im Hinblick auf alle Versicherungszweige. Zudem haften nicht nur die Versicherungsmakler für schlechte Beratung, sondern auch die Versicherungsvertreter und Versicherungsagenten. Quelle: 123recht.net Ansprüche gegen den Makler können noch jahrelang bestehen Der Schadensersatzanspruch des Versicherungsnehmers kann zum Teil auch noch Jahre nach dem Beratungsgespräch durchgesetzt. Es lohnt sich für betroffene Versicherungsnehmer also, ein Erstberatungsgespräch mit einem Fachanwalt für Versicherungsrecht zu führen. Rechtsanwalt Alexander Deierling Fachanwalt für Versicherungsrecht UNSERE LÖSUNG Die Leistungssuche Funktion bei allfinanztest.de Man geht mit dem VN bis zu 200 Leistungseinschlüsse für die betreffende Sparte durch und kreuzt an JA/NEIN gewünscht. Der richtige Tarif dazu wird automatisch gesucht. Jetzt wird das Beratungsprotokoll erzeugt. Sogleich tätigt man den Abschluss online. Das klingt gut, gibt es das schon? Ja, es wird noch in diesem Jahr online gehen- nur für unsere Kooperationspartner. Quelle: 123recht.net
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