Diese Betreuungsleistungen muss ein Makler

Pflichten während der Vertragslaufzeit
Diese Betreuungsleistungen muss ein Makler erbringen
Für laufende Verträge bekommen Versicherungsmakler Bestandsprovision. Im Gegenzug müssen sie
bestimmte Beratungsleistungen erbringen. Welche das sind, erklärt ein Rechtsexperte.
Die Betreuungspflicht des Versicherungsmaklers sei zwar gesetzlich nicht geregelt, erklärt
Rechtsanwalt Jens Reichow, Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte, gegenüber Asscompact.de. Trotzdem
sprechen sowohl die Ausgestaltung des Maklervertrags als auch das Vergütungsmodell des
Versicherungsmaklers für das Bestehen einer laufenden Betreuungspflicht. Doch wie weit reicht diese?
„Sicherlich dürfte man nicht vom Versicherungsmakler verlangen können, eine ungefragte aktive
Beratungsleistung zu erbringen“, erklärt der Rechtsexperte. Allerdings schuldet der Makler seinen
Kunden eine sogenannte anlassbezogene Beratung.
„Ist für den Versicherungsmakler also erkennbar, dass der Versicherungsnehmer seiner Beratung
bedarf, so wird er diese aktiv anbieten müssen“, schreibt Reichow. Schließlich könne man nicht
erwarten, dass der Versicherungsnehmer als Laie seinen Beratungsbedarf erkennt und von sich aus
den Versicherungsmakler zu konkreten Anpassungen oder Erweiterungen des Versicherungsschutzes
auffordert. Ändern sich also beim Versicherungsnehmer Umstände, die Einfluss auf seinen
Versicherungsschutz haben, muss der Makler handeln und Lösungen anbieten.
Welche Anlässe führen zur Beratungspflicht?
Zu einer Beratungspflicht der Versicherungsmakler führen zum einen Anlässe, die „der Sphäre des
Versicherungsnehmers entspringen“, erklärt der Rechtsanwalt. Das könnte beispielsweise eine
Änderung oder Erweiterung des versicherten Risikos sein. Zum anderen können Beratungsanlässe aus
der Sphäre des Versicherungsmaklers resultieren – zum Beispiel im Fall von Produktverbesserungen.
Schließlich könne der Kunde sich nicht fortlaufend beim Versicherungsmakler nach Änderungen im
Produktangebot erkundigen, begründet Reichow. Andererseits könne es auch nicht Aufgabe des
Maklers sein, sich regelmäßig über Änderungen der Situation des Kunden zu erkundigen. „Jede Partei
ist also dafür verantwortlich, Änderungen aus der eigenen Sphäre mitzuteilen“.
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Dieser Artikel erschien am 13.05.2016 unter folgendem Link:
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