ZITTAUER STADTANZEIGER

ZITTAUER STADTANZEIGER
Amtsblatt der G roßen Kreisstadt Zittau mit den Ortschaf ten Dittelsdorf, Drausendorf, Eichgraben, Hartau, Hirschfelde, Pethau, Schlegel und Wittgendorf
24. Jahrgang
www.zittau.eu
Liebe Zittauerinnen und Zittauer,
Weihnachten steht vor der Tür und
es wird für Viele wieder einer der
wenigen M omente sein, mit ihren
Lieben einmal innezuhalten, die
Zeit zu genießen und ein schönes
Fest zu feiern. Sicher sind sich die
meisten bewusst, dass dies nicht
für alle eine Selbstverständlichkeit ist. In vielen Ländern herrschen Krieg und Terror, immer mehr M enschen suchen bei uns Schutz.
Bisher haben w ir in Zittau ausreichend Zeit gehabt,
um entsprechende Vorbereitungen für Ankömmlinge
zu treffen. Unsere Schulen haben noch ein wenig
Platz für weitere Kinder, das neue Heim am Portsmouther Weg ist in wenigen Tagen fertiggestellt,
verschiedene Bildungsinstitute und gemeinnützige
Einrichtungen bieten Deutschkurse und M öglichkeiten zur Beschäftigung, die Sächs ische Bildungsagentur unterstützt im Schulbereich bei den Deutsch-alsZweitsprache-Klassen. Nach der Ankunft werden in
erster Linie Familien dezentral in Wohnungen untergebracht, die auf ihre Tauglichkeit hinsichtlich Größe
und Lage überprüft sind. Wir sind in Zittau gut vorbereitet, ohne Frage.
Damit dies auch so bleibt, werde ich mich weiter intensiv um die Klärung der wichtigen Finanzierungsfrage widmen. Gemeinsam mit anderen Kommunen
des Sächsischen Städte- und Gemeindetages fordern
wir, dass die Kosten, die wir im kommunalen Haushalt haben, durch den Freistaat Sachsen ersetzt bekommen. Die bisher aus gereichten M ittel sind bei
weitem nicht genug für diese großen Aufgaben.
Trotz aller anstehenden Aufgaben sollten wir alle uns
die Zeit nehmen, über den Jahreswechsel etwas Ruhe
zu finden. Liebe Zittauerinnen und Zittauer, am
16. Dezember eröffnet unser Weihnachtsmarkt auf
dem neu sanierten M arkt mitten in unserer Stadt. Lassen Sie es sich nicht nehmen, ihn einmal zu besuchen.
Und wenn Sie auf der Suche nach dem passenden
Weihnachtsgeschenk für Ihre Lieben sind, nutzen Sie
gern das breite Angebot unserer hiesigen Händler.
Zur Eröffnung unseres Weihnachtsmarkts werden
Fernsehen und Hörfunk des M DR ab ca. 18.30 Uhr im
Rahmen der M DR-Weihnachtstour live aus Zittau
übertragen und uns Zittauern eine Aufgabe geben.
Wenn wir sie gemeinsam lösen, bekommen 50 Zittauer Kinder eine Einladung in den Dresdner Weihnachtszirkus. Das müsste doch zu schaffen sein! M achen Sie mit? Das würde mich sehr freuen.
Ich wünsche uns allen frohe Weihnachtstage und
einen guten Rutsch ins Jahr 2016!
Ihr
Thomas Zenker
Oberbürgermeister
10. Dezember 2015
Donnerstag, 10. Dezember 2015
Nr. 277
Genießen Sie die vorweihnachtliche Stimmung
bei einem Glas Glühwein, einer leckeren Bratwurst, Lebkuchen und Punsch oder entdecken
Sie die Geschenke für Ihre Liebsten an unseren
schön gestalteten Verkaufsständen des Kunsthandwerkes der Oberlausitz.
Tag für Tag stapft der Weihnachtsmann über
den Markt und hält Überraschungen für die
Kinder bereit.
Der Türmer von St. Johannis erwartet Sie
während der Öffnungszeiten des Weihnachtsmarktes für einen Rundblick über die vorweihnachtliche Stadt Zittau. Täglich werden Posaunenklänge vom Turm zu hören sein und in der
Johanniskirche können Sie einen Raum der
Stille neben all dem fröhlichen Treiben genießen.
Der ehrenamtlich und thematisch gestaltete
Adventsmarkt St. Johannis unterm Sternenhimmel am Johannisturm lädt täglich von 15 bis
19 Uhr ein. Hier gibt es Angebote und Möglichkeiten vor allem zum Selbermachen und
Mitmachen für die ganze Familie.
Die Geschäfte der Innenstadt laden mit erweiterten Öffnungszeiten (Samstag, 19.12. bis 18 Uhr
und Sonntag, 20.12.2015 von 13-18 Uhr) zum
Weihnachtseinkauf ein.
Unser Weihnachtsgeschenktipp für Sie: Der
Zittauer Kulturbeutel - ein mit zahlreichen
Angeboten gefülltes Gutscheinpaket von Zittauer Kultureinrichtungen erhalten Sie in der
Tourist-Information Zittau.
Mi ttwoch, 16.12.2015
Auf der Bühne:
14.30 „Alle Jahre wieder“ - Musikalische
Eröffnung mit dem Bläserquartett
Beiersdorf Teil I
15.00 „Horcht, die Glocken klingen in de r
Fe rn“ Mit ihrem „großen Schlitten“
nähern sie sich dem Ziel - der Weihnachtsmann und seine Engelchen und
der Oberbürgermeister Thomas Zenker
begrüßen die Gäste des Zittauer Weihnachtsmarktes und unternehmen anschließend einen Marktrundgang
15.15 „Alle Jahre wieder“ - Musikalisches
mit dem Bläserquarte tt Beiersdorf
Teil II
16.00 Line-Dance unter Leitung von Sandra
Steek
16.30 „Morgen Kinde r, wird`s was ge ben“ Ein musikalischer Winterspaziergang
durch das Weihnachtswunderland mit
der Musikschule Fröhlich Olbe rsdorf
unter Leitung von Beate Dreier
18.00 Die MDR-SACHS EN-Weih-
nachtstour zu Gast in Zittau
Im Knusperhäuschen:
15.00-18.00 Uhr
Weihnachtliche Bastelange bote vom dfb
Re gionalve rband Sachsen Ost e.V.
Adventsmarkt St. Johannis:
„De r Stern von Bethlehem“
15 bis Musikalisches und Kulinarisches aus
19.00 der Kellergrotte des künftigen Sitzes
der Kreismusikschule Dreiländereck;
Basteleien, Handwerk, Spiele, Rätsel,
ZITTAUER STADTANZEIGER
heiße Getränke, Feuerkorb mit
Stockbrot, Süßes und mehr
16.00 Geschichten hören und erzählen
17.00 Lieder singen und musizieren
18.00 Adventsüberraschung
T urmmusik
Donnerstag, 17.12.2015
Auf der Bühne:
15.00 Weihnachtslie der
vorgetragen von Schülern der
5. und 6. Klasse der O berschule
an der Weinau
Im Knusperhäuschen:
15.00 bis 18.00 Uhr
Basteln mit Kindern zur Weihnachtszeit mit dem Hartauer Kreativ e.V.
Adventsmarkt
St. Johannis:
„Die Hirten und die Engel auf dem
Feld“
15 bis Musikalisches und Kulinarisches
19.00 aus der Kellergrotte des künftigen Sitzes der Kreismusikschule
Dreiländereck;
Schäfer mit Schafen, Basteleien,
Handwerk, heiße Getränke,
Feuerkorb mit Stockbrot, Süßes
und mehr
16.00 Geschichten hören und erzählen
17.00 Lieder singen und musizieren
18.00 Adventsüberraschung
T urmmusik
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KULTUR ELL ES/B ES CHLÜSS E
Freitag, 18.12.2015
Im Knusperhäuschen:
15 bis 18.00 Uhr
Ke ramiksterne zum Anmalen und Verkauf von Keramikwaren aus der
schuleigenen Töpferei durch den Förde rve rein der Park-Obe rschule
Adventsmarkt St. Johannis
„Die Weisen aus dem Morgenland“
15 bis Musikalisches und Kulinarisches aus der Kellergrotte des künftigen
19.00 Sitzes der Kreismusikschule Dreiländereck;
Kamelreiten, Weihnachtsgeschenke, Basteleien, Handwerk, Spiele,
Rätsel, heiße Getränke, Feuerkorb mit Stockbrot, Süßes und mehr
16.00 Geschichten hören und erzählen
17.00 Lieder singen und musizieren
18.00 Adventsüberraschung
T urmmusik
Samstag, 19.12.2015
Auf der Bühne:
14.30 Tre ndige Modenschau mit dem No. 1 Modeexpress und
He rrenmode Gullus
15.00 „Seht, we r dort ist“- Der Weihnachtsmann und seine Engelchen
beginnen Süßes, nur für Kinder, die das ganze Jahr über brav waren,
zu verteilen
15.15 „Oh, du Fröhliche!“ Der Bäckerchor Zittau-Oberseifersdorf
umrahmt musikalisch den Anschnitt des Riesenstollens
(gesponsert von Bäckerei & Café Lust) durch den Oberbürgermeister
Thomas Zenker
16.15 De r ve rschwundene Weihnachtsmann - Buntes Kinderprogramm
mit Hausmeister Brause und seiner Frau Gerti, Waldemar Tanne,
einem singenden, klingenden Weihnachtsbaum und dem Weihnachtsmann - oder ist der etwa verloren gegangen?
17.30 Bezaubernde Feuershow mit Crazy & Fire´s
17.45 „Merry Christmas I“ - Quasi´ne Band wünscht fröhliche Weihnachten
18.30 Bezaubernde Feuershow mit Crazy & Fire´s
19.00 „Merry Christmas II“ - Quasi`ne Band wünscht fröhliche Weihnachten
Im Knusperhäuschen:
15.00 bis 18.00 Uhr
Ke ramiksterne zum Anmalen und Verkauf von Keramikwaren aus der
schuleigenen Töpferei durch den Förde rve rein der Park-Obe rschule
Adventsmarkt St. Johannis:
„Kein Platz in de r Herbe rge“
15 bis Musikalisches und Kulinarisches aus der Kellergrotte des künftigen
19.00 Sitzes der Kreismusikschule Dreiländereck;
Lebendige Krippe mit Tieren, Basteleien, Handwerk, Spiele, Rätsel,
heiße Getränke, Feuerkorb mit Stockbrot, Süßes und mehr
16.00 Geschichten hören und erzählen
17.00 Lieder singen und musizieren
17.15 T urmmusik
18.00 Adventsüberraschung
Sonntag, 20.12.2015
Auf der Bühne:
14.00 Weihnachtliche Weisen mit den Weißbachtale r
Blasmusikanten und ein letztes Mal begrüßt der Weihnachtsmann
und seine Engelchen die Gäste des Zittauer Weihnachtsmarktes
15.00 ,,Stille Nacht, heilige Nacht‘‘ - Weihnachtlich-musikalisches
Unterhaltungsprogramm mit Kathrin und Pete r
16.00 De r Wintertroll: Ein weihnachtliches Kinde rliede rkonzert
für die ganze Familie mit einem sehr musikalischen Wintertroll,
dem Bücherwurm Hildebrandt und einer Begegnung der dritten Art …
17.00 Das Pfefferkuchenhaus wird ge plünde rt (gesponse rt von der
Landbäcke rei Kolbe)
Viele Leckereien gibt es hier, kommt her und schaut‘ selbst!
17.30 Bezaubernde Feuershow mit Crazy & Fire´s
18.00 Musikalische r Ausklang des Zittauer Weihnachtsmarktes mit
dem Spielmannszug Eichgraben
Im Knusperhäuschen:
15 bis Ke ramiksterne zum Anmalen und Verkauf von Keramikwaren
18.00 aus der schuleigenen Töpferei durch den Förderve rein de r
Park-Obe rschule
Adventsmarkt St. Johannis:
„Das Kind in der Krippe“
15 bis Musikalisches und Kulinarisches aus der Kellergrotte des künftigen
19.00 Sitzes der Kreismusikschule Dreiländereck;
Lebendige Krippe mit Tieren, Basteleien, Spiele, Rätsel, heiße
Getränke, Feuerkorb mit Stockbrot, Süßes und mehr
16.00 Geschichten hören und erzählen
17.00 Lieder singen und musizieren
T urmmusik
18.00 Adventsüberraschung
Änderungen vorbehalten!
Wiepke Steudner, Referatsleiterin Kultur und Marktwesen
Beschlüsse der Ausschüsse des Stadtrates
Verwaltungs- und Finanzausschuss
am 05.11.2015
Beschluss: 214/2015
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss der Großen
Kreisstadt Zittau fasst in nichtöffentlicher Sitzung
den Beschluss, der Belastung des Erbbaugrundbuches von Zittau, Blatt 5786, mit einer Grundschuld
nebst Zinsen und Nebenleistungen im Rahmen der
Veräußerung zuzustimmen.
Beschluss: 181/2015
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss der Großen
Kreisstadt Zittau beschließt, das Grundstück Rosenstraße 5, Flurstück-Nr. 173/1 der Gemarkung Zittau
mit einer Fläche von 148 m² an Herrn Reach, wohnhaft in Zittau, zu einem Preis von 1 Euro zzgl. der
vertragsbedingten Nebenkosten zu veräußern. Im
Kaufvertrag ist eine Sanierungsauflage zu erteilen.
Betriebsausschuss
Eigenbetrieb Forstwirtschaft und Kommunale
Dienste am 09.11.2015
Beschluss: 224/2015
Der Betriebsausschuss des Eigenbetriebes Forstwirtschaft und
Kommunale Dienste der Großen
Kreisstadt Zittau beschließt, dem
„Technikcenter Grimma GmbH,
NL Strahwalde“ den Zuschlag
für den Neukauf eines Anbauheckmulchers für einen Kommunaltraktor zum Angebotspreis in
Höhe von 18.445,00 € (Bruttosumme) zu erteilen.
Technischer und Vergabeausschuss
am 12.11.2015
Beschluss: 216/2015
Der Technische und Vergabeausschuss der
Großen Kreisstadt Zittau beschließt, die
Vergabe Los 1 Tischlerarbeiten am BV
Parkschule, Karl-Liebknecht-Ring 4 in Zittau an die Firma M etallbau Wieland Papendick, Am Anger 1a, 09600 Wegefarth mit
einer Angebotsbruttosumme von 88.560,84 €
zu erteilen.
Beschluss: 219/2015
Der Technische und Vergabeausschuss der
Großen Kreisstadt Zittau beschließt die öffentliche Förderung der Sicherungsmaßnahmen am Gebäudeensembles M andauer Berg
11/13 in Höhe von 275.000,00 €.
A n la g en u n d La g ep lä n e sin d i m S tad tra tsb ü ro , Zim m er 2 0 1, Ma rkt 1 u n d B esch lü sse u nter ww w. zitta u . eu in d er R u b rik „B ü rg er-S ta d tra t“ (B ü rg erin fo s yste m ), ein seh b a r.
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10. Dezember 2015
B ESCHLÜSS E
Beschlüsse des Stadtrates
Beschluss: 161/2015
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Sportstätten der Großen Kreisstadt Zittau gemäß Anlage.
Zittau, 19.11.2015
T. Zenker, Oberbürgermeister
Benutzungs- und Entgeltordnung für Sportstätten
der Großen Kreisstadt Zittau
§ 1 Nutzungsberechtigte
Nutzungsberechtigt sind Personenvereinigungen aller Art, deren
M itglieder sich sportlich betätigen wollen und kommerzielle Nutzer.
Bevorzugt berücksichtigt werden Schulen, Sportvereine, Kinderund Jugendvereine sowie Kindertageseinrichtungen.
§ 2 Nutzungszeiten
Die kommunalen Sporteinrichtungen sind täglich von 07.00-22.00
Uhr geöffnet. Ausnahmen kann das Referat Kinder, Jugend, Schule,
Sport genehmigen. Die jeweiligen Benutzungszeiten der konkreten
Nutzer werden in einem jährlichen Belegungsplan durch das Referat
Kinder, Jugend, Schule, Sport nach Anmeldung festgelegt.
Die Nutzung der Sporthallen und -anlagen während der Schulferien
ist nur eingeschränkt möglich und wird jeweils gesondert durch das
Referat Kinder, Jugend, Schule, Sport festgelegt.
§ 3 Nutzungserlaubnis
1. Die Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Antragstellung
durch den Nutzer und der daraufhin schriftlich erteilten Erlaubnis, die vom Referat Kinder, Jugend, Schule, Sport ausgestellt
wird.
Die Belegung der Sportstätten für regelmäßig wiederkehrende
Veranstaltungen erfolgt für den Zeitraum eines Schuljahres. Anträge sind bis zum 31.05. eines jeden Jahres für das folgende
Schuljahr beim Referat Kinder, Jugend, Schule, Sport zu stellen.
Bei der Antragstellung sind Sportstätte, Nutzungsart, Nutzungsdauer, Nutzungszeit und der Verantwortliche genau anzugeben.
2. Antragsberechtigt sind für Schulen die Schulleiter bzw. deren
Stellvertreter (in Ausnahmefällen der Hauptsportlehrer); bei
Sportvereinen der Präsident/Vorsitzende/Geschäftsführer (in
Ausnahmefällen der Abteilungsleiter); im Übrigen die Personen,
die berechtigt sind, die Personenvereinigung rechtsgeschäftlich
zu vertreten oder die als verantwortliche Leiter der Veranstaltung
auftreten.
3. Die Erlaubnis wird auf Widerruf erteilt. In ihr werden die Sportanlage, die Nutzungsdauer und der Verantwortliche genau bezeichnet. Die Bestätigung des Nutzungsrechtes wird durch das
Referat Kinder, Jugend, Schule, Sport in Rahmen eines Nutzungsvertrages erteilt.
4. Die Nutzungserlaubnis ist nicht übertragbar.
5. Dem Referat Kinder, Jugend, Schule, Sport bleibt vorbehalten,
ungeachtet einer erteilten Nutzungserlaubnis, die Benutzung
auszuschließen oder einzuschränken, insbesondere wenn:
• Sonderveranstaltungen stattfinden sollen,
• eine erhebliche Beschädigung der Anlage zu befürchten ist,
• die Anlage überlastet oder reparaturbedürftig ist,
• Betriebsstörungen eingetreten oder zu erwarten sind,
• der Übungs- und Spielbetrieb nicht ordnungs gemäß durchgeführt wird,
• die Sportanlage unzureichend genutzt wird,
• gegen die Benutzungsordnung verstoßen wird oder Auflagen
nicht erfüllt werden.
§ 4 Entgelte für den S portbetrieb
1. Für die Höhe der Entgelte ist folgende Einteilung in Benutzergruppen maßgebend:
10. Dezember 2015
Gruppe A: entgeltfrei:
• Kinder- und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in den Kinder- und Jugendsportgruppen in eingetragenen
Sportvereinen mit Sitz in der Stadt Zittau.
• Städtische Sportveranstaltungen im Interesse und im Auftrag der
Stadt Zittau.
• Durch den Sozialausschuss nach Beratung im Sportbeirat entgeltfrei gestellte Veranstaltungen.
Gruppe B: ermäßigtes Entgelt
Sportler ab Vollendung des 18. Lebensjahres von eingetragenen,
gemeinnützigen Sportvereinen mit Sitz in der Stadt Zittau ab
01.01.2016 bis 31.12.2016 70 % Ermäßigung.
Gruppe C: volles Nutzungsentgelt (100 %)
• alle sonstigen Nutzer
Ausnahmereglungen können auf Vorschlag des Referates Kinder,
Jugend, Schule, Sport durch den Sozialausschuss nach vorheriger
Beratung im Sportbeirat genehmigt werden. Besondere Berücksichtigung bei diesen Entscheidungen können Leistungen von Vereinen
finden, welche für die Stadt Zittau erbracht werden.
2. Entgeltberechnung für die Nutzungszeit
Das Entgelt wird für die Zeit der tatsächlichen Nutzung oder laut
vertraglicher Vereinbarung oder entsprechend der Öffnung bzw.
Schließung der Sportstätte an Wochenenden berechnet. Eine
Nutzungsstunde entspricht einer Zeitstunde. Kürzere Nutzungszeiten werden anteilig pro Zeitstunde berechnet.
Sportstätte
Zu zahlende r anteil.
Betrag in %
Schulturnhallen
Park-Oberschule
Burgteich-Oberschule
Weinau-Schule
Lessing-Grundschule
Busch-Grundschule
Grundschule Hirschfelde
Turnhallen
T urnhalle Süd
Hauptturnhalle
Mittelhalle
Osthalle
Westhalle
Gymnastiksaal
SFZ Gymnastikraum
T urnhalle Kantstraße
Sportplätze
Sportplatz Kantstraße
Weinau-Sportareal Stadion
Platz 1 Kunstrasen
Platz 2 Rasenplatz
Platz 3 Hartplatz
Platz 4 Neißewiesen/
Bitburger
SFZ Bürgersportplatz
Trainingsbeleuchtung
Außenplätze Kantstraße
und Weinau pro Stunde
Kleinfeld
Großfeld
Leichtathletikanlage
Voller Be trag
(Gruppe C)
100 %
Ermäßigter Betrag
(Gruppe B)
30 %
20,00 €
25,00 €
20,00 €
25,00 €
20,00 €
20,00 €
6,00 €
7,50 €
6,00 €
7,50 €
6,00 €
6,00 €
25,00 €
7,50 €
25,00 €
20,00 €
20,00 €
15,00 €
15,00 €
60,00 €
7,50 €
6,00 €
6,00 €
4,50 €
4,50 €
18,00 €
20,00 €
60,00 €
45,00 €
30,00 €
10,00 €
kostenfrei
6,00 €
18,00 €
13,50 €
9,00 €
3,00 €
kostenfrei
kostenfrei
kostenfrei
12,00 €
17,00 €
30,00 €
3,60 €
5,10 €
9,00 €
§ 5 S portveranstaltungen mit Einnahmeerzielung
(z.B. Punktspiele, M eisterschaften und Turniere)
Bei Sportveranstaltungen mit Eintrittserhebung oder/und Verkauf
von Waren werden als zusätzliches Nutzungsentgelt 10 % der Gesamteinnahmen fällig, wenn diese über 100,00 € liegen.
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B ESCHLÜSS E
Durch den Verein ist die Gesamteinnahme unmittelbar nach Veranstaltungsende schriftlich dem Referat Kinder, Jugend, Schule,
Sport vorzulegen. Wird dies nicht innerhalb einer 14-tägigen Frist
erbracht, wird das doppelte Entgelt fällig.
§ 6 S onstige Veranstaltungen
Für Profisportveranstaltungen, kommerzielle Veranstaltungen und
sonstige Leistungen, die in dieser Entgeltordnung nicht geregelt
sind, wird das vierfache volle Entgelt fällig. Dazu sind 10 % der
durch die Veranstaltung erzielten Einnahmen durch den Veranstalter
an die Stadt zu entrichten.
§ 7 Aufsicht/S chäden/Hallen-S portplatzbuch
Die Nutzung der Sporteinrichtungen darf nur in Anwesenheit des
durch den Nutzer beauftragten, beim Referat Kinder, Jugend, Schule, Sport gemeldeten volljährigen Leiters stattfinden.
Entstandene Schäden sind unverzüglich dem Objektbeauftragten zu
melden bzw. in das Hallenbuch einzutragen. Für Schäden haftet im
Zweifelsfall der jeweils letzte Benutzer.
Die Nutzung ist unmittelbar nach der Veranstaltung in das ausliegende Hallenbuch vollständig und wahrheitsgetreu einzutragen.
Werden die Einträge nicht ordnungs gemäß vorgenommen, kann ein
Strafgeld in Höhe der doppelten vollen Nutzungsentgelt oder ein
unverzügliche Nutzungsbeendigung verlangt werden.
§ 8 Pachten/Mieten/sonstige Kosten
Pachtverträge mit Nutzern städtischer Sportobjekte sind im Einzelfall in einem gesonderten Vertrag zu regeln.
Sonstige Kosten für erforderliche Sonderleistungen, welche nicht von
der Entgeltordnung erfasst sind, werden nach Aufwand berechnet.
§ 9 Werbung
Wird in den städtischen Sportanlagen auf Antrag des Nutzers dauerhaft Werbung angebracht, ist der Nutzer für eine sichere und vorschriftsmäßige Befestigung verantwortlich.
§ 10 Abrechnung des Entgeltes
Die Rechnungslegung erfolgt durch das Referat Kinder, Jugend,
Schule, Sport zweimal jährlich zum Ende des Kalenderjahres und
zum Ende des Schuljahres.
Wird das Entgelt innerhalb einer M onatsfrist nicht gezahlt, wird die
Nutzungserlaubnis aufgehoben.
§ 10 Inkrafttreten
Diese Entgeltordnung tritt am 1.01.2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt
die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von
Sportstätten der Stadt Zittau (Sportstättengebührensatzung) in der
aktuellsten Fassung vom 23.11.2006 außer Kraft.
Zittau,19.11.2015
T. Zenker, Oberbürgermeister
Beschluss: 213/2015
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau fasst den Grundsatzbeschluss, das Wohngrundstück Viebig 11 in Zittau, Ortsteil Schlegel,
Flurstück-Nr. 240 b der Gemarkung Schlegel mit einer Größe von
459 m² zum Verkauf bzw. zur Bestellung eines Erbbaurechtes auszuschreiben. Die Ausschreibung erfolgt öffentlich zu dem von einem
Sachverständigen noch zu ermittelnden Verkehrswert.
Zittau, 19.11.2015
T. Zenker, Oberbürgermeister
Beschluss: 212/2015
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die als Anlage
beigefügte 7. Änderungssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen der Stadt Zittau vom 13.12.2001
mit Wirkung zum 01.01.2016.
Zittau, 19.11.2015
T. Zenker, Oberbürgermeister
Anlage zum Beschluss 212/2015
7. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen der Stadt
Zittau (Kursivschreibung von Textteilen nur zur Sichtbarmachung
der Änderungen)
Artikel 1:
Der § 7 erhält folgenden Wortlaut:
Die geänderte Satzung tritt ab 01.01.2016 in Kraft.
Artikel 2:
In der Anlage zur Satzung ändern sich in Teil 1, Teil 2 und Teil 3 die
monatlichen Elternbeiträge auf Grund der Anhebung der Elternbeiträge für 9 Stunden Betreuung in den Betreuungsarten:
alt
geändert
Krippe
165,00 €
175,00 €
Kindergarten
101,00 €
105,00 €
Hort
60,00 €
62,00 €
Anlage zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen
in Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen der Stadt Zittau
vom 13.12.2001
Teil 1
Betreuungsform
Elte rnbeiträge für Krippe- und Kinde rgartenkinde r
Monatliche Elternbeiträge in EURO
1. Zählkind 2. Zählkind 3. Zählkind 4. Zählkind
100,00 %
70,00 %
30,00 %
10,00 %
Täglich bis 9 Stunden
Krippe
Kindergarten
Krippe
Kindergarten
Zittau, 19.11.2015
T. Zenker, Oberbürgermeister
Beschluss: 196/2015
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau ermächtigt den Oberbürgermeister zur Einreichung von Förderanträgen in den Programmen
der Brachflächenrevitalisierung mit einem Fördervolumen von vorerst 1.050.000,00 €.
Ausgenommen von diesem Beschluss ist vorerst das Gebäude der
M andaukaserne.
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Zittau, 19.11.2015
T. Zenker, Oberbürgermeister
175,00
105,00
122,50
73,50
52,50
31,50
17,50
10,50
145,83
87,50
102,08
61,25
43,75
26,25
14,58
8,75
116,67
70,00
81,67
49,00
35,00
21,00
11,67
7,00
87,50
52,50
61,25
36,75
26,25
15,75
8,75
5,25
Täglich bis 7,5 Stunden
Beschluss: 169/2015
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt den Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Forstwirtschaft und Kommunale
Dienste der Stadt Zittau.
Zittau, 19.11.2015
T. Zenker, Oberbürgermeister
Beschluss: 210/2015
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die Annahmen/
Vermittlung der in der Anlage aufgeführten Zuwendungen. Der angegebene Verwendungszweck wird bestätigt.
Täglich bis 6 Stunden
Krippe
Kindergarten
Täglich bis 4,5 Stunden
Krippe
Kindergarten
Teil 2
Betreuungsform
Elte rnbeiträge für Hortkinder
Monatliche Elternbeiträge in EURO
1. Zählkind 2. Zählkind 3. Zählkind
100,00 %
70,00 %
30,00 %
4. Zählkind
10,00 %
Täglich bis 6 Stunden
einschl. Frühhort
62,00
43,40
18,60
6,20
Täglich bis 5 Stunden
ohne Frühhort
51,67
36,17
15,50
5,17
25,83
18,08
7,75
2,58
Nur Frühhort oder nach
Schulschluss bis einschl.
Mittagessen
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10. Dezember 2015
B ESCHLÜSS E
Teil 3
Beiträge Alleinerziehender
Monatliche Elternbeiträge in EURO
Betreuungsform
1. Zählkind 2. Zählkind 3. Zählkind
95,00 %
65,00 %
25,00 %
4. Zählkind
5,00 %
Täglich bis 9 Stunden
Krippe
Kindergarten
166,25
99,75
113,75
68,25
43,75
26,25
8,75
5,25
138,54
83,13
94,79
56,88
36,46
21,88
7,29
4,38
110,83
66,50
58,90
75,83
45,50
40,30
29,17
17,50
15,50
5,83
3,50
3,10
49,08
33,58
12,92
2,58
83,13
49,88
24,54
56,88
34,13
16,79
21,88
13,13
6,46
4,38
2,63
1,29
Täglich bis 7,5 Stunden
Krippe
Kindergarten
Täglich bis 6 Stunden
Krippe
Kindergarten
Hort
Täglich bis 5 Stunden
Hort
Täglich bis 4,5 Stunden
Krippe
Kindergarten
Hort (Frühhort)
Te il 4
Betreuungsform
Krippe
Kindergarten
Hort
Te il 5
Betreuungsform
Elte rnbeiträge für Gastkinder
Tagessatz in EURO
7,50
5,00
4,00
Elte rnbeiträge für Betreuungszeiten
über 9 Stunden und über die ve rtraglich
ve reinbarte Betreuungszeit in den Schulfe rien und schulfreien Tagen hinaus
Stundensatz in EURO
Pro begonnene Stunde
Krippe
Kindergarten
Hort
Hort
2,50
2,00
1,50
Wochensatz in EURO
15,00
Die geänderte Satzung tritt ab 01.01.2016 in Kraft.
Zittau, 19.11.2015
T. Zenker, Oberbürgermeister
Beschluss: 221/2015
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die als Anlage
beigefügte Richtlinie zur Gestaltung von Sondernutzungen im öffentlichen Raum.
Zittau, 19.11.2015
T. Zenker, Oberbürgermeister
Richtlinie zur Gestaltung
von Sondernutzungen im öffentlichen Raum
1.
2.
3.
4.
4.1.
4.2.
4.3.
4.4.
4.5.
4.6.
Vorbem erkungen
Städtebauliches Erfordernis der Gestaltungsrichtlinie
Anwendungshinweise und Räumlicher Geltungsbereich
Gestaltung der Außenmöblierung im öffentlichen Raum
Gastronomische Möblierungselemente
Überdachungen
Warenauslagen
Bodenbeläge und Podeste
Einfriedungen und Begrünungselemente
Werbeständer und Fahrradständer
1. Vorbemerkungen
Die Nutzung der öffentlichen Straßen und Plätze ist jedermann,
soweit es der Zweckbestimmung und den Verkehrsvorschriften entspricht, gestattet („Gemeingebrauch“).
Die über den Gemeingebrauch hinaus gehenden Nutzungen, wie u.a.
Warenauslagen und gastronomische Nutzung, werden als Sondernutzungen bezeichnet und bedürfen einer Sondernutzungserlaubnis.
Grundlage für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis bildet die
10. Dezember 2015
„Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Großen
Kreisstadt Zittau“ (Sondernutzungssatzung) vom 24.02.2000, redaktionell überarbeitet im August 2002/Juni 2005.
Die Erlaubnis der Sondernutzung wird auf Antrag durch das Referat
Stadtordnung, im Bürgeramt der Stadt Zittau, grundsätzlich zeitlich
befristet erteilt und kann stets widerrufen werden.
Die „Richtlinie zur Gestaltung der Sondernutzung im öffentlichen
Raum“ regelt gestalterische Fragen für die Nutzung der öffentlichen
Straßen und Plätze durch Private in der historischen Innenstadt Zittaus. M it diesen Gestaltungsgrundsätzen wird dem für die Erteilung
einer Sondernutzungserlaubnis zuständigen Bearbeiter in der Verwaltung ein „Rahmen“ als Entscheidungshilfe, innerhalb dessen das
Ermessen im Zuge einer Erlaubnis aus geübt wird, vorgegeben und
die Gleichbehandlung aller Antragsteller gewährleistet.
Die Richtlinie wird nicht Bestandteil der Sondernutzungssatzung.
Dafür fehlt im Straßenrecht die Grundlage. Die Gestaltungsrichtlinien sind der gültigen Sondernutzungssatzung als Anlage beigefügt.
Der Inhalt der Sondernutzungssatzung bleibt unverändert gültig.
Andere Rechtsvorschriften bleiben ebenfalls unberührt.
Die Richtlinie zur Sondernutzung mit ihren gestalterischen Vorgaben regelt die dauerhafte saisonal wiederkehrende Inanspruchnahme
von Flächen im öffentlichen Raum durch private und gewerbliche
Nutzer.
2. S tädtebauliches Erfordernis der Gestaltungsrichtlinien
Die historische Zittauer Innenstadt wird durch die private Sondernutzung im öffentlichen Raum in der Gestaltung und in der Benutzbarkeit wesentlich mitgeprägt. Die Identität der Innenstadt (Stadtgestalt, u.a. Denkmale, Erlebbarkeit des öffentlichen Raums, Sichtbeziehungen) kann nur wahrgenommen werden, wenn nicht einzelne, raumgreifende und dominierende Elemente das Stadtbild beeinträchtigen und in ihrer Gestalt, Häufung und Größe den Gesamteindruck stören.
Die Sondernutzungssatzung in der zurzeit geltenden Fassung verbietet bereits Sondernutzungen, welche durch ihre Gestaltung oder
Häufung das Stadtbild beeinträchtigen. Weitergehendere Vorgaben,
insbesondere zur Gestaltung, sind in der Sondernutzungssatzung
nicht enthalten und auch unzulässig, da die Satzung dem Straßenrecht unterliegt.
Grundsätze in Form eines Gestaltungskonzeptes gibt es für die möglichen Sondernutzungen des öffentlichen Raums durch Private
(Warenauslagen, Gastronomiemöblierung, Überdachungen, Einfriedungen, Begrünungen, Bodenbeläge etc.) bislang nicht, lediglich für
die Errichtung von Podesten und Abgrenzungen existierten Regelungen. Ob und mit welchen Nebenbestimmungen die Erlaubnis
erteilt wurde, lag somit bisher im pflichtgemäßen Ermessen des
zuständigen Bearbeiters.
Die Sondernutzungen, die von Privaten in erster Linie aus wirtschaftlichen Erwägungen im öffentlichen Raum platziert werden,
können den öffentlichen Raum wesentlich bereichern, aber auch
dazu führen, dass z.B. durch eine Überfrachtung mit pivaten Warenauslagen, Werbeständern, Gastronomiemöblierung etc. die städtebauliche Gestalt qualitativ abgewertet wird. Die Gestaltung der Auslagen, Werbung und M öbel von Privaten ist vordergründig auf die
Erregung von Aufmerksamkeit aus gelegt und kann in Summe zu
einer Reizüberflutung im öffentlichen Raum führen und lenkt von
der Qualität der gebauten Umgebung ab. Daher ist die Gestaltung
der erlaubnispflichtigen Sondernutzungen von besonderer Bedeutung für das Stadtbild.
Die grundsätzliche Herangehensweise bei Nutzung „öffentlicher“
Flächen durch gewerbliche Nutzer besteht deshalb darin, dass sich
die Gestaltung der privaten Sondernutzung in den öffentlichen
Raum einzufügen und stadtgestalterisch unterzuordnen hat.
Ziel der Richtlinie ist es, eine gestalterisch anspruchsvolle Belegung
des öffentlichen Raums mit privaten Nutzungen zu gewährleisten.
Die Gestaltung und Qualität des öffentlichen Raums soll dem Charakter der Innenstadt als Zentrum und als historische funktionale
M itte Rechnung tragen. Die Einzigartigkeit des weitestgehend erhal-
ZITTAUER STADTANZEIGER
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B ESCHLÜSS E
tenen historischen Erscheinungsbildes der Zittauer Innenstadt soll
geschützt, die Aufenthaltsqualität erhöht und die Atmosphäre positiv beeinflusst werden.
Die Gestaltungsrichtlinie ist deshalb für abgegrenzte Bereiche
(Schutzzone I und II, s. Punkt Geltungsbereich) gültig, in denen das
Stadtbild „geschützt“ und der öffentliche Raum durch die Außenmöblierungselemente nicht negativ beeinträchtigt werden soll.
Damit kann auch einen Beitrag zur Verbesserung des Stadtimages
geleistet werden.
Das besondere gestalterische Augenmerk liegt dabei auf dem Platzund Straßenbereich der Zone II. Das sind öffentliche, bereits sanierte Flächen, die auf Grund der wertvollen historischen Bebauung,
den vorhandenen kulturellen, gastronomischen und Handelseinrichtungen ein touristisches und überörtliches Interesse besitzen und
deshalb einen erhöhten Publikumsverkehr erzeugen.
Eine Erweiterung des Geltungsbereichs der Schutzzone II ist künftig
für weitere öffentliche Straßen- bzw. Platzbereiche (Fußgängerbereiche), in Abhängigkeit von deren Sanierung, denkbar.
3. Anwendungshinweise und Räumlicher Geltungsbereich
Nach § 18 Abs. 1 SächsStrG bedarf jede Sondernutzung der Erlaubnis. Nach Abs. 2 kann die Erlaubnis an Auflagen und Bedingungen
geknüpft werden.
In der Sondernutzungssatzung sind die verschiedensten, vom Gemeingebrauch abweichenden Nutzungen definiert, die grundsätzlich
erlaubnisfähige Sondernutzungen darstellen.
In § 8 Erlaubnisversagung ist zu den gestalterischen Gesichtspunkten im Absatz 1, Punkt 3. der gültigen Sondernutzungssatzung ausgeführt, dass die Erlaubnis zu versagen ist, wenn durch die Gestaltung der Sondernutzung oder durch Häufung von Sondernutzungen
das Stadtbild beeinträchtigt wird. Weit gehendere gestalterische Vorgaben sind zur Sondernutzung nicht enthalten und auch unzulässig,
da die Satzung dem Straßenrecht unterliegt.
Die Richtlinie zur Gestaltung stellt als Anlage zur gültigen Sondernutzungssatzung eine Handreichung für die Erlaubniserteilung der
Verwaltung dar und soll somit auch die Gleichbehandlung aller
Antragsteller gewährleisten.
Entsprechend § 4 Abs. 2 der Sondernutzungssatzung sind bei Anträgen für die in dieser Gestaltungsrichtlinie enthaltenen Sondernutzungen Lagepläne mit der Einordnung der einzelnen M öblierungselemente im öffentlichen Raum einzureichen. Für die Prüfung auf
Übereinstimmung mit der Gestaltungsrichtlinie sind die erforderlichen Erläuterungen zu ergänzen. Grundsätzlich ist eine Durchgängigkeit für Passanten, insbesondere auch die erforderliche Nutzungsbreite für Rollstuhlfahrer, für Passanten mit Kinderwagen und
Gehhilfen (z.B. Rollatoren u.ä.), zu gewährleisten.
Vorhandene und bisher genehmigte M öblierungselemente, die den
neuen Gestaltungsrichtlinien nicht entsprechen, können noch im
Übergangszeitraum bis 01.01.2020 genutzt werden. Für Erneuerungen, die in diesem Zeitraum vorgenommen werden, gelten die Gestaltungsvorgaben dieser Richtlinie.
Sondernutzungen, welche ab 2015 erstmals für Außengastronomieflächen gestattet worden sind bzw. ab diesem Zeitpunkt beantragt
werden, bleiben von den Bestandsregelungen unberührt. Hier gelten
die Auflagen und Bedingungen der Erlaubnisbescheide.
Die Übergangsregelung gilt ebenfalls nicht für Warenauslagen und
Werbeaufsteller.
Unter Beachtung des Gleichheitsgebotes besteht in begründeten
Einzelfällen die M öglichkeit einer Ausnahmegenehmigung, wenn
mit dem Abweichen von den Vorgaben die gestalterischen Ziele
nicht generell in Frage gestellt werden.
Temporäre Veranstaltungen und Aktionen, wie Wochenmärkte,
Stadtfeste etc., die eine Dauer von weniger als zwei Wochen haben,
fallen grundsätzlich nicht unter die Regelungen. Eine Beachtung der
Gestaltungsgrundzüge ist dennoch wünschenswert.
M obile Verkaufseinrichtungen sind grundsätzlich außerhalb der
temporär stattfindenden Veranstaltungen (s.o.) im Geltungsbereich
dieser Richtlinie aus geschlossen.
Der Geltungsbereich der Richtlinie zur Sondernutzungssatzung
umfasst die in der Karte dargestellten Straßenzüge und Plätze innerhalb des historischen Stadtkerns.
Für diese festgelegten Bereiche gibt es allgemein gültige Anforderungen zur Gestaltung (gültig für Schutzzone I und II) und darüber
hinaus für die Plätze M arkt, Rathausplatz, Johannisplatz, Neustadt,
Klosterplatz und den Fußgängerbereich Frauenstraße sowie den Teil
der Reichenberger Straße zwischen Rathausplatz und Albertstraße
zusätzliche gestalterische Richtlinien (gültig für Schutzzone II), die
zu beachten sind.
4. Gestaltung der Außenmöblierung im öffentlichen Raum
4.1. Gastronomische Möblierungselemente
Als gastronomische M öblierungselemente werden die für den Gastronomiebetrieb im Außenbereich notwendigen Elemente wie Stühle,
Bänke, Tische, Serviertheken u.ä. verstanden.
Andere Elemente wie Sonnenschutz und Begrünung werden in den
nachfolgenden Abschnitten behandelt.
Notwendigkeit einer Regelung:
Grundsätzlich ist eine Bewirtung im Außenraum in den dafür geeigneten Bereichen der historischen Zittauer Innenstadt erwünscht. Die
Außengastronomie, im Sinne dieser Regelungen, ist generell als
Nutzung eines Teiles des öffentlichen Raums zu verstehen. Der
gastronomisch genutzte Bereich bleibt weiterhin öffentlicher Raum
und muss deshalb als solcher auch erkennbar bleiben.
Die Gestaltung der Außengastronomie prägt sehr wesentlich das
Erscheinungsbild und die Atmosphäre einer Innenstadt und kann zu
einem positiven Stadtimage beitragen.
Die mögliche Vielfalt und die Wahl des M aterials kann entweder
den Eindruck eines zusammengewürfelten, minderwertigen oder
eines hochwertigen Ambiente erzeugen.
Ziel ist es daher, durch eine aufeinander abgestimmte, qualitätsvolle
M öblierung eine gestalterisch anspruchsvolle Belegung des öffentlichen Raums mit privaten Nutzungen zu erreichen.
Das stadtgestalterisch einzigartige Erscheinungsbild der historischen
Zittauer Innenstadt soll nicht beeinträchtigt und die Aufenthaltsqualität und der Aufenthaltszeitraum gesteigert werden.
Gestaltungsgrundsatz muss daher sein, dass sich die „private“ Sondernutzung in den öffentlichen Raum einfügt und stadtgestalterisch
unterordnet. Der Charakter eines öffentlichen, durchlässigen Platzund Straßenbereiches ist zu erhalten und die denkmalgeschützten
Stadträume auch mit der M öblierung weiterhin für die Öffentlichkeit
erlebbar zu belassen.
Allgemeingültige Grundsätze:
• Innerhalb eines Gastronomiebetrieb sind die M öblierungselemente in Form, M aterial Größe und Farbe einheitlich zu gestalten.
Eine grelle, aufdringliche bzw. auffällige Farbgebung der M öblierungselemente ist unzulässig.
• Die Gastronomiemöblierung soll aus möglichst hochwertigen
M aterialien bestehen, um ein optisch ansprechendes Erscheinungsbild zu gewährleisten. Deshalb sind vorrangig die M aterialien Stahl, Aluminium, Holz, Korb/Rattan oder eine Kombination
derselben zu verwenden.
Einfache M onoblock-Kunststoffmöbel sind unzulässig.
Teilelemente aus Kunststoff in Kombination mit den oben genannten M aterialien sind möglich.
Die typischen Biergartengarnituren (Bierbank/Biertisch) sind
nicht zulässig.
• Werbeaufdrucke auf der M öblierung sind zulässig, wenn sie dezent und untergeordnet wirken.
• Die M öblierungselemente sind in Umfang und Größe der Standortsituation anzupassen und dürfen nicht massiv, dominant oder
raumgreifend wirken.
• Als M öblierungsfläche im Gehwegbereich darf nur der öffentliche
Raum in Anspruch genommen werden, welcher der Breite der Straßenfront des dazugehörigen gastronomischen Betriebes entspricht.
Ausnahmen in besonderen räumlichen Situationen bzw. in Abstimmung mit dem Nachbarn sind im Einzelfall möglich.
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ZITTAUER STADTANZEIGER
10. Dezember 2015
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4.2. Überdachungen
Als Überdachungen gelten freistehende, mobile Konstruktionen, die
dem Sonnen- bzw. Witterungsschutz dienen.
M arkisen werden von den in der Richtlinie formulierten Anforderungen für Überdachungen nicht erfasst. Sie unterliegen der Bauantragspflicht. Ihre Gestaltung wird durch die Gestaltungssatzung für
das historische Stadtzentrum von Zittau geregelt, die von dieser
Gestaltungsrichtlinie für Sondernutzungen unberührt bleibt.
Notwendigkeit einer Regelung:
Überdachungen sind mit ihrer Größe, Farbe und Häufung sehr wahrnehmungsdominant und beeinflussen damit erheblich das Erscheinungsbild der Straßen und Plätze.
Verbunden mit ihrer Benutzung als großflächige Werbeträger können sie zu einer Überfrachtung des Straßen- und Platzraumes führen
mit dem Ergebnis, dass der Platz- bzw. Straßenraum mit der Vielzahl an historischen Gebäudefassaden in der Wahrnehmung verliert
und das Ziel der gestalterischen Unterordnung der Sondernutzung
im öffentlichen Raum nicht erreicht wird.
Die Farbgebung durch Verwendung von hellen, freundlichen Farben
soll eine zurückhaltende Erscheinung der Überdachungen gewährleisten und somit die Wirkung und Atmosphäre der Straßen- und
Platzbereiche nur wenig beeinträchtigen.
Allgemeingültige Grundsätze:
• Innerhalb einer gastronomischen Außenbewirtschaftung bzw.
Handelseinrichtung ist nur ein Typ Überdachung mit einheitlicher, möglichst heller Farbgebung zulässig.
Neonfarbene Überdachungen sind unzulässig.
• Überdachungen in Form von Zelten oder Pavillons sind unzulässig.
Eine befristete Aufstellung zu besonderen Anlässen (temporäre
Veranstaltungen, s. Punkt Anwendungshinweise) kann als Ausnahme zugelassen werden.
• Die Schirme sollen in ihrer Anzahl und Größe der Standortsituation angepasst sein und nicht dominant und überdimensioniert wirken.
Zusätzliche Anforderungen für die S chutzzone II:
• Als Überdachung sind grundsätzlich nur helle Sonnenschirme
zulässig.
Für die Bespannung ist ausschließlich textiles bzw. textilähnliches
M aterial zu nutzen.
• Am M arkt sind vorrangig die mit der Platzsanierung im Gehwegbereich eingebauten Bodenhülsen für die Schirmaufstellung zu
nutzen.
• Werbeaufdrucke sind nur als dezente Eigenwerbung am Volant
(unterer Abschluss) von Schirmen möglich.
• Im geöffneten Zustand der Schirme ist eine Durchgangshöhe
(Unterkante) von mindestens 2,20 m zu gewährleisten.
4.3. Warenauslagen
Als Warenauslagen werden alle auf dem Boden stehende, selbsttragende, nicht ortsfeste Elemente, wie insbesondere Warenständer
(auch Obst- und Gemüseauslagen), Kleiderständer, Warentische,
Schütten, Stellagen und Warenkörbe definiert. Sie dienen der Ausstellung und dem Verkauf von Waren.
Notwendigkeit einer Regelung:
Auf Grund der Vielfalt der M öglichkeiten der Warenpräsentation,
ihrer Häufung bzw. Ungeordnetheit sowie dem Eigeninteresse der
Einzelhändler Aufmerksamkeit zu erzielen, können Warenauslagen
zu einer nicht erwünschten gestalterischen Beeinträchtigung des
Stadtbildes führen und das Ambiente des Gesamtbereiches stören.
Die Vorgaben sollen dem Einzelhändler die M öglichkeit geben, sich
mit einer qualitativ hochwertigen Gestaltung der Auslageflächen im
öffentlichen Raum zu präsentieren und damit gleichzeitig auch den
Erfordernissen des Einzelhandels in der Innenstadt Rechnung zu
tragen.
M it die Regelung der Flächeninanspruchnahme wird gewährleistet,
dass alle Geschäfte das Recht der Warenauslage in Anspruch nehmen können.
10. Dezember 2015
Allgemeingültige Grundsätze:
• Für jeden Einzelhandelsbetrieb sind maximal zwei verschiedene
Typen von Warenauslagen zulässig (z.B. Warentisch und Kleiderständer). Sie sollten in M aterial und Farbgebung aufeinander abgestimmt sein.
Eine Gestaltung der Warenträger in grellen Farbtönen und mit
Werbeaufdrucken ist unzulässig.
• Die Haus- und Geschäftseingänge sind grundsätzlich für die Passanten frei zu halten.
• Eine Warenpräsentation an der Fassade, Türen, Schaufenstern
oder im Luftraum ist unzulässig.
• Die Summe der aufgestellten Warenauslagen sollte nicht mehr als
2/3 der Breite der Geschäftsfront betragen, mit Ausnahme der
Warenauslagen für Obst, Gemüse und Blumen.
Zu berücksichtigen ist dabei ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Anzahl der Warenträger und der zur Verfügung stehenden Fläche.
Zusätzliche Anforderungen für die S chutzzone II:
• Warenauslagen in Form von Paletten und Kartons sind grundsätzlich unzulässig.
4.4. Bodenbeläge und Podeste
Im Sinne der Richtlinie sind damit alle Zusatzelemente erfasst, die
flächig auf dem Boden aufgebracht werden, wie u.a. Teppiche,
Kunstrasen, M atten und Podeste.
Notwendigkeit einer Regelung:
Bodenbeläge vermitteln, ebenso wie Einfriedungen (s. Abschnitt
4.5), einen privaten Anspruch auf die öffentliche Fläche. Insbesondere Podeste (Plattformen) verstärken den Eindruck dadurch, dass
sie gegenüber der Umgebung eine Erhöhung darstellen, in der Regel
noch ergänzt durch eine zusätzliche Abgrenzung.
Diese M öblierungselemente stehen damit grundsätzlich im Widerspruch zum Charakter der Plätze und Straßen als öffentlicher Raum,
weil sie den Eindruck eines privaten Sitzbereiches erzeugen.
Allgemeingültige Grundsätze:
• Die Belegung von öffentlichen Flächen mit Bodenbelägen, wie
Teppiche, M atten bzw. liegenden Werbeanlagen etc. ist unzulässig, ausgenommen hiervon sind nur die unmittelbaren Eingangsbereiche. Stolpergefahr ist auszuschließen.
• Die Notwendigkeit der Errichtung von Podesten ist nur im Ausnahmefall in Bereichen mit mehr als 5 % Gefälle einzelfallbezogen zu prüfen und zwingend hinsichtlich der Gestaltung abzustimmen.
4.5. Einfriedungen und Begrünungselemente
Unter Einfriedungen sind alle Elemente (Zäune, Geländer, Palisaden, Pergolen etc.) mit einer Abgrenzungsfunktion zu verstehen.
M it dem Begriff „Begrünungselemente“ werden in dieser Richtlinie
alle mobilen Objekte (Gefäße wie Kübel, Körbe etc), die der Aufnahme von Pflanzen dienen, erfasst.
Notwendigkeit einer Regelung:
Durch Einfriedungen werden Teile des öffentlichen Raumes optisch
massiv abgegrenzt. Der für die Öffentlichkeit und Durchgängigkeit
nutzbare öffentliche Raum wird verstellt und verliert damit an Transparenz und Offenheit. Diese optische „Parzellierung“ wirkt wie eine
Privatisierung des öffentlichen Bereichs, engt ihn ein und beeinträchtigt im erheblichen M aße das Straßen- und Platzbild negativ.
Einzelne Begrünungselemente beleben das Stadtbild und sind in
dieser Funktion wünschenswert. Ein Problem stellen sie dar, wenn
sie als lückenlos aneinander gereihte Abgrenzung (s.o. Einfriedung)
genutzt werden, weil sie in dieser Häufung wiederum den unerwünschten Eindruck einer „Privatisierung“ erzeugen. Diese Bereiche verlieren den Charakter als öffentlicher Raum, sind als solcher
nicht mehr erkennbar und engen ihn ein.
Allgemeingültige Grundsätze:
• Einfriedungen sind unzulässig. Ausnahmen sind nur für den Teil
der in Anspruch genommenen Sondernutzungsfläche zulässig, der
unmittelbar an eine befahrene Verkehrsfläche angrenzt.
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•
•
•
•
Die eingefriedete Fläche muss weiterhin als öffentlicher Raum
wahrnehmbar bleiben.
Als ausnahmsweise zulässige Einfriedung sind ausschließlich Begrünungselemente zulässig, deren Gesamthöhe (Gefäß + Pflanze)
120 cm nicht überschreitet.
Die Durchlässigkeit für Passanten ist durch Lücken zu wahren.
Die Bepflanzung sollte vorwiegend mit blühenden Pflanzen erfolgen.
Eine Nutzung als Werbeträger ist grundsätzlich aus geschlossen.
Sicht- und Windschutzwände sind generell nicht erlaubt.
Einzeln stehende Begrünungselemente sind zur Auflockerung und
Belebung im Zusammenhang mit der genutzten Fläche grundsätzlich zulässig.
In Anzahl und Dimensionierung sind sie standortangepasst und
mit optisch ansprechendem, qualitätsvollem M aterial (Behältnisse
und Bepflanzung) vorzusehen.
Werbung auf den Begrünungselementen ist ausgeschlossen.
Die Pflanzgefäße sind mit einer M aximallänge von 60 cm innerhalb einer Sondernutzung nur einheitlich in M aterial und Form
sowie in dezenter Farbgebung erlaubt.
4.6. Werbeständer und Fahrradständer
Unter dem Begriff Werbeständer („Werbestopper“) sind im Sinne
dieser Regelung alle mobilen Konstruktionen wie Klapptafeln, Hinweisschilder, M enütafeln, Fahnen etc. zu verstehen, die auf Produkte oder das Geschäft hinweisen.
Fahrradständer im Rahmen der Richtlinie sind die durch Private im
öffentlichen Raum aufgestellten Elemente zum Abstellen von Fahrrädern.
Notwendigkeit einer Regelung:
Werbe- und Fahrradständer können auf Grund ihrer Häufung und
ungeordneten Aufstellung zur Behinderung von Passanten im öffentlichen Raum führen. Insbesondere Werbeständer können in ihrer
Vielgestaltigkeit und Anzahl aufdringlich und störend im öffentlichen Raum wirken. Die eigentliche Hinweisfunktion kann durch
übertriebene Werbung, Überfrachtung und unpassende Gestaltung
verloren gehen. Eine gestalterische Unterordnung dieser Sondernutzung im öffentlichen Raum wird in diesem Fall nicht mehr gewährleistet.
Aus den genannten Gründen werden die Anzahl, der Ort und die Art
der Werbe- und Fahrradständer eingeschränkt.
Allgemeingültige Grundsätze:
Werbeständer
• Pro Einzelhandelsbetrieb und gastronomische Einrichtung ist nur
ein Werbeständer in unmittelbarer Nähe zur Stätte der Leistung
zulässig.
Eine Werbung mit Leucht- oder Signalfarben ist unzulässig.
• Die maximale Größe der Werbeständer wird auf das Format DIN A1
(handelsüblicher „Kundenstopper“, Bildmaße ca. 60 mm x 85 mm)
beschränkt.
Fahnen (Beachflags) dürfen eine M aximalbreite von 0,7 m und
eine Höhe von 3,0 m (inkl. Ständer) nicht überschreiten.
Fahrradständer
• Private Fahrradständer sind zulässig.
Der Standort ist grundsätzlich mit der Stadt abzustimmen. Die
Fahrradständer haben sich farblich und gestalterisch einzufügen.
Eine grelle Farbgestaltung ist ausgeschlossen.
• Fahrradständer dürfen nicht zweckentfremdet für Werbung genutzt werden. Zulässig ist lediglich eine dezente Eigenwerbung.
Zittau, 19.11.2015
T. Zenker, Oberbürgermeister
Beschluss: 226/2015
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt:
Die Gewerbesteuer der mehrgemeindlichen Betriebsstätten im Industriegebiet Zittau Nord/Ost soll gemäß § 30 Gewerbesteuergesetz
(GewStG) nach folgendem M aßstab zerlegt werden:
1. Zu 50 % nach dem Verhältnis der Flächen, in dem alle Flurstücke der betroffenen Betriebsstätten auf dem jeweiligen Gemeindegebiet zueinander stehen. Änderungen durch Flächenzu-/
-abgänge sollen mit dem Beginn des auf die Grundbuchwirksamkeit folgenden Jahres berücksichtigt werden.
2. Zu 50 % nach dem Verhältnis der Gemeindelasten, die zu 100 %
der Stadt Zittau zuzuordnen sind.
Dieser Zerlegungsmaßstab soll ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt
(01.01.2008) gelten und ist den Finanzbehörden durch die steuerpflichtigen Unternehmen vorzuschlagen. Herr Oberbürgermeister
Thomas Zenker und Herr Bürgermeister M arkus Hallmann werden
beauftragt, die Gespräche mit den Unternehmen zu führen.
Die Umsetzung dieses Beschlusses erfolgt, vorbehaltlich der Zustimmung der beteiligten Unternehmen zur Vorgehensweise, nach
dem Zugang der geänderten Grundlagenbescheide wie folgt:
1. Die Stadt Zittau veranlagt die Unternehmen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die Berechnung von Erstattungszinsen
gemäß AO erfolgt insofern nicht. Die Guthaben werden nicht an
die Unternehmen ausgezahlt, sondern an die Gemeindekasse
M ittelherwigsdorf überwiesen.
2. Die Gemeinde M ittelherwigsdorf veranlagt die Unternehmen
gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die Berechnung von
Nachzahlungszinsen gemäß AO erfolgt insofern nicht. Die Unternehmen erhalten die Hebesatzdifferenz erstattet.
Zittau, 19.11.2015
T. Zenker, Oberbürgermeister
Anla g en u nd La geplä n e si nd i m S tad tra tsb üro, Zi mmer 20 1, Mar kt 1 un d B es ch lüs s e un t er w w w.zi tta u. eu i n d er Rub ri k „B ürg er -Sta dtr at “ (Bü rg er in fo s ys t em), ei ns ehb ar.
Termine Stadtratssitzung und Ausschüsse
Verwaltungs- und Finanzausschuss (VFA)
14.01.16, 18.30 Uhr, Ratssaal (Rathaus)
S ozialausschuss (SoA)
18.01.16, 18.30 Uhr, Villa (Hochwaldstraße)
Technischer und Vergabeausschuss (TVA)
10.12.15 u. 21.01.16, 18.30 Uhr, Haus III, Zi. 110
Sitzungen des S tadtrates
17.12.2015 um 16.00 Uhr, Bürgersaal (Rathaus)
Gegen 18.00 Uhr können die Zittauer EinwohnerInnen, Gewerbetreibenden und Grundstücksbesitzer zu städtischen Angelegenheiten Fragen stellen
oder Anregungen und Vorschläge unterbreiten
(Fragestunde).
Seite 8
Die Tagesordnung des Stadtrates und der Ausschüsse wird in
den Aushangkästen/Verkündungstafeln (Rathaus, Verwaltungsgebäude Sachsenstraße 14,
Franz-Könitzer-Straße 7, Sparkassenfiliale Zi-Nord Löbauer
Straße, Südstraße neben Bushaltestelle W.-Busch-Schule, Dittelsdorf, Drausendorf, Eichgraben, Hartau, Hirschfe lde,
Pethau, Schlegel und Wittgendorf) und unter www.zittau.eu
bekannt gegeben. (Änderungen
sind vorbehalten).
Im September musste der OB der Stadt Zittau aus
Sicherheitsgründen die Skaterbahn in Zittau-Ost
sperren. Um die Schäden beheben zu können, ruft
der Betreiberverein Rotierende Elemente e.V. zu
Spenden auf. Herr OB Thomas Zenker unterstützt
das ausdrücklich. Wenn auch S ie für die Jugendlichen unserer S tadt spenden möchten, nutzen
Sie bitte dieses Konto:
Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien
IBAN: DE59850501003000023193
BIC: WELADED1GRL
ZITTAUER STADTANZEIGER
10. Dezember 2015
B EKANNTMACHUNGEN
Öffentliche Bekanntmachung
des Zweckverbandes Industriegebiet Zittau Nord/Ost
Nachruf
Haushaltssatzung des ZV Industriegebiet Zittau N/O für das Haushaltsjahr 2015
Wir trauen um unsere langjährige
Kollegin
Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat die Verbandsversammlung in der Sitzung am 29.09.2015 folgende Haushaltssatzung
erlassen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden/Zweckverbände voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird
im Ergebnishaushalt mit dem
- Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf
- Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf
- Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf
- Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen
Ergebnisses aus Vorjahren auf
- Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen einschließlich der
Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren
(veranschlagtes ordentliches Ergebnis) auf
- Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf
- Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf
- Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf
- Gesamtbetrag des ordentlichen Ergebnisses auf
- Gesamtbetrag des Sonderergebnisses auf
- Gesamtergebnis auf
im Finanzhaushalt mit dem
- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
- Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo
der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
- Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
- Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der
Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
- Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
- Saldo aus Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag und Saldo der
Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit als Änderung des
Finanzierungsmittelbestandes auf
957.080 €
925.300 €
31.780 €
0€
31.780 €
0€
0€
0€
31.780 €
0€
31.780 €
Dankbar denken wir an ihr langjähriges
liebevolles Engagement als Erzieherin
der Kinder des Hortes an der LessingGrundschule zurück. Als hochgeschätzte
Kollegin und M itarbeiterin wird sie uns
stets in lebendiger Erinnerung bleiben.
Im Namen aller Kolleginnen und Kollegen der Stadtverwaltung Zittau möchten
wir den Angehörigen unser aufrichtiges
Beileid aussprechen.
T. Zenker
Oberbürgermeister
Dr. Volker Beer
Referatsleiter Kinder, Jugend und
Schulen, Sport
Kolleginnen des Hortes der LessingGrundschule
705.500 €
627.200 €
78.300 €
0€
181.500 €
-181.500 €
-103.200 €
0€
0€
0€
-103.200 €
festgesetzt.
§2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung
von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf
185.000 €
festgesetzt.
§5
Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
0 v.H.
0 v.H.
Gewerbesteuer auf
0 v.H.
Zittau, den 03.11.2015
T. Zenker, Verbandsvorsitzender
Die Haushaltssatzung 2015 wurde der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt. Die öffentliche
Auslegung des Haushaltplanes 2015 des Zweckverbandes Industriegebiet Zittau N/O erfolgt
gemäß § 76 Sächsische Gemeindeordnung in der Zeit vom 14.12.2015 bis 22.12.2015 beim
Verbandsvorsitzenden im Rathaus der Stadt Zittau, M arkt 1, Zimmer 209, Sekretariat Oberbürgermeister. Die Einsichtnahme kann an den angegebenen Tagen während der üblichen
Sprechzeiten erfolgen.
T. Zenker, Verbandsvorsitzender
10. Dezember 2015
Sigrid Wendler
ZITTAUER STADTANZEIGER
Zittau, im Dezember 2015
Impressum: Herausgeber: Stadtverwaltung Zittau,
Oberbürgermeister Thomas Zenker, M arkt 1, 02763
Zittau Redaktion und Sat z: A mt für Wirtschaft,
Tourismus, Öffentlichkeitsarbeit, Markt 1, 02763
Zittau, Tel.: 03583/752106, Fax: 03583/752193,
E-Mail: [email protected] Für die Inhalte der Texte
zeichnen die Ver fasser verantwortlich. Texte soweit
nicht angegeben: P ressestelle Druck un d Verteilung:
Graphische Werkstätten Zittau GmbH, An der Sporthalle 2, 02763 Zittau Auf lage: 5.000 Stück, Nachdruck, auch auszugsweise, nicht gestattet. Fotos:
Stadtverwaltung Zittau, Dagmar Köhler, T-In fo Zittau,
Jutta Mirtschin, Klosterspatzen VS, HSZG-S. Fentzel,
Kita Bummi Hirschfelde, P riv. Schützengesellschaft
Hirschfelde 1529 e.V., S chkola Hartau, Kita Schwalbennest, Heimatverein Wittgendorf e.V., P ilgerhäusl e.V.
Erscheinungsweise: monatlich (11 Ausgaben im
Jahr). Der Zittauer Stadtanzeiger ist an folgenden
Stellen kostenlos erhältlich: Zittau: Stadtverwaltung
(Rathaus, Technisches Rathaus, Einwohnermeldea mt),
T-In formation, Stadtwerke Zittau GmbH, Wohnbaugesellschaft Zittau mbH, Wohnungsgenossenschaft
Zittau, HS Zittau/Görlitz, Sparkasse OberlausitzNiederschlesien, DEVK-Versicherung (Bahnhof),
Ärzte Ortsteile: Verteilung in jedem Haushalt,
Hirschfelde: Geschäftsstelle der Stadtverwaltung
Zittau, Rosenstraße 3 Online-Ausgabe: unter
www.zittau.eu Abonnement: Versandkostenfreies
Abo für Zittau bei Bestellung durch Coupon, Jahresabonnement für Bewohner außerhalb der Stadt Zittau
über P ostversand zum P reis von 18,70 €. Die Aufnahme eines Abonnements ist bei anteiligem Abonnementpreis jederzeit möglich. Das Abonnement ist mit
einer Frist von 1 Monat zum Jahresende schriftlich
kündbar. Anzeigen im Ortschaf tsteil: Graphische
Werkstätten Zittau GmbH, An der Sporthalle 2, 02763
Zittau, Tel. 03583/5865590, E-Mail: [email protected]
(nur Geschäftsanzeigen, keine Danksagungen und
Todesanzeigen, keine politische P arteien,
Wählervereinigungen und Gruppierungen).
Seite 9
AUS DEM S TADTRAT
CDU
Unser Weihnachtswunsch!
Das Jahr 2015 geht langsam zu Ende und
hat für die Bürger der Stadt Zittau, somit
auch für uns Stadträte, einige wesentliche
Veränderungen mit sich gebracht.
Wir müssen das alles verdauen, im positiven wie im negativen Sinn.
Wir wünschen uns für die Stadt Zittau:
- dass der Haushalt der Stadt Zittau mit
seinen ca. 2,5 M io. € in den M iesen
auszugleichen geht,
- unser neuer OB lernt, sich um M ehrheiten zu bemühen,
- die Eitelkeiten von einigen Stadträten
aufhören,
- die Verwaltung die Beschlussvorlagen
besser vorbereitet,
- das Bürgerbegehren nicht gesund gebetet wird, sondern die Einreicher den
gemachten Fehler selber akzeptieren,
- eine finanzierbare Lösung für die Ruine
der M andaukaserne gefunden wird,
- die Bürger unserer Stadt weiterhin hilfsbereit gegenüber den hilfesuchenden
Flüchtlingen sind und dass die Attentäter von Paris endlich gefasst werden,
- die Verbrecher des IS endlich mit dem
sinnlosen M orden aufhören,
- die Kriegsflüchtlinge wieder in ihre
Heimat zurückkehren können.
Das sind unsere kleinen Wünsche! Sie haben bestimmt auch welche.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien
eine gesegnete und besinnliche Adventsund Weihnachtszeit und einen Guten
Rutsch in das neue Jahr!
Wir werden weiterhin für Sie am Ball bleiben um das Beste für unsere Stadt Zittau zu
erreichen! Sprechen Sie mit uns!
mehr als Stückwerk, denn als mutigen Entwurf an. M andaukaserne - sie bewegt viele
Bürger nicht nur unserer Stadt. Ein überstürztes Handeln scheint uns an dieser Stelle nicht angemessen. Hier muss bei allen
Entscheidungen zwischen Verantwortung
zur Geschichte, wie auch zur Zukunft abgewogen werden. Unsere Fraktion wünscht
allen ein segensreiches Jahr 2016.
ZITTAU KANN MEHR E.V.
Erhöhung von Elternbeiträgen in den KiTas
ab 2016 - M anche Beschlüsse sind schwer
und müssen trotzdem gefasst werden.
Grund für die Erhöhung der Beiträge ist der
Anstieg von Personal- und Betriebskosten.
In den nächsten drei Jahren werden die
Personalschlüssel in den Krippen und Kindergärten stufenweise angehoben, d.h. eine
Erzieherin wird weniger Kinder betreuen,
was den Kindern zu Gute kommt. Dafür
wird mehr Personal eingestellt bzw. die
Arbeitszeit Einzelner erhöht. Die Betriebskosten sind hier wie andernorts in den letzten Jahren gestiegen. Die real entstehenden
Kosten für die Betreuung der Kinder werden anteilig an die Eltern weitergegeben.
Dabei liegt die Stadt Zittau im Vergleich
mit umliegenden Kommunen mit der Höhe
der Elternbeiträge im unteren Drittel. Familien mit geringem Einkommen werden
durch den Landkreis unterstützt.
Wir halten die Elternbeiträge für angemessen, auch nach der Erhöhung. Denn dafür
werden die Kinder fachkundig betreut und
gut versorgt.
DIE LINKE.
Ihre CDU-Fraktion im Stadtrat
DIE LINKE im S tadtrat Zittau wirkt
FUW/FBZ/FDP
Bürgerbegehren zum Verkehr auf dem
Zittauer M arkt kommt
Demokratie lebt vom mitmachen und einmischen. In den letzten M onaten haben wir
als LINKE kritisiert, dass die M ehrheit des
Stadtrates die Zittauer Bürger nicht über
den Verkehr auf dem Zittauer M arkt entscheiden lassen will. Nun hat die Kommunalaufsicht entschieden, dass das Bürgerbegehren kommt (wenn niemand dagegen
Rechtsmittel einlegt). Eine richtige Entscheidung.
Was bleibt nach 100 Tagen an M ut und
Ideen? Statt ambitionierte Entscheidungen
zu treffen und Veränderungswillen zu zeigen werden Einschnitte fast ausschließlich
in sozialen Bereichen vorgenommen bzw.
Entgelte erhöht.
Um den Haushalt der Stadt Zittau zu sanieren dürfte wohl weit mehr an Ideen gefragt
sein, als derzeit erkennbar. Ein konzeptioneller Entwurf wäre an der Stelle vom neuen Oberbürgermeister dringend notwendig
und längst erwartet. Statt dessen werden
gerade junge Familien mit höheren Entgelten für Krippen- und KiTa-Plätzen belastet.
Sicher - auch das kann man mutig und mit
Ideen behaftet verstehen. Zukunftsfähig
dürfte es allemal nicht sein. M uss nicht viel
mehr die Frage gestellt werden, wie wir
jungen Familien mit guten Rahmenbedingungen ein M otiv zum Hierbleiben geben?
Als Fraktion sehen wir alle bisherigen
haushalterischen Vorschläge des neuen OB
Seite 10
Entscheidung zur M andaukaserne vertagt
Nachdem im Bürgerforum neue Konzeptideen für die M andaukaserne vorgestellt
wurden, gibt es nun scheinbar auch eine
Firma, die das Objekt übernehmen möchte.
Daher beantragten wir, die Entscheidung
über einen möglichen Abriss in den Dezember zu vertagen. Unserem Antrag wurde gefolgt. Erst prüfen, dann mit Weitsicht
entscheiden.
http://www.dielinke-fraktion-zittau.de
ZITTAUER STADTANZEIGER
SPD/BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN
Bemühungen um sinnvolle Kompromisse.
Seit M onaten ist in den Ausschüssen und
im Stadtrat die Frage der Kostenkalkulation
für die Sportstätten debattiert worden; es
war einerseits klar, dass es Erhöhungen
wegen der massiv gestiegenen Betriebskosten geben musste und andererseits war
genau abzuwägen, was den Betroffenen
zuzumuten sei. Unterschiedliche Interessen
sind dabei legitim und der Kompromiss,
der jetzt gefunden wurde, zeigt, dass konstruktive Auseinandersetzungen zum Ziel
führen können. Die Höhe der Elternbeiträge
in Kindertageseinrichtung wurden leider
nicht so breit diskutiert. Unser Antrag, die
Erhöhung um 10,00 €/M onat im Krippenbereich abzufedern, dass die monatlichen
Beiträge der Eltern für die Krippe nicht um
10,00 €, sondern nur um 5,00 € steigen,
wurden mit 6 Ja, 12 Nein und 4 Enthaltungen abgelehnt.
BÜRGERBÜNDNIS
Zittau eine kinderfreundliche S tadt?
Der Stadtrat beschloss mehrheitlich eine
weitere Erhöhung, diesmal der Kita- und
Hortbeiträge.
Das BÜRGERBÜNDNIS lehnt diesen
weiteren sozialen Einschnitt ab, zumal
gerade bei Kindergarten und Hort die Stadt
am obersten Limit (30 %) von dem liegt,
was rechtlich machbar ist.
Eine Erhöhung, ohne Vorliegen des Haushaltes, ohne Einsparungsmaßnahmen bei
anderen Aufgaben, eine Erhöhung, die
gerade diejenigen trifft, die beruflich und
gesellschaftlich zurückstecken. Für das
BÜRGERBÜNDNIS ein falsches Signal.
fuer-zittau.de/facebook | fuer-zittau.de
Die Beiträge auf dieser Seite werden inhaltlich von den Fraktionen, Gruppierungen und Einzelstadträten verantwortet.
10. Dezember 2015
INFORMATIONEN
Ein Apfelbaum für die
„Kleinen Stadtentdecker“
Baumpflanzung für den
Naturpark
Geschenk des Planungsbüros wurde am
4.11.15 gepflanzt
Traditionelle Pflanzung findet in diesem Jahr
am 6.11. in Hartau statt
Die neue innerstädtische Kindertagesstätte
„Kleine Stadtentdecker“ auf der Rosenstraße
1, wurde am 14.09.2015 seiner Bestimmung
übergeben. Zukünftig werden hier 76 Kinder
mit und ohne Handikap betreut.
Zur feierlichen Eröffnung am 03.10.2015
schenkte das beauftragte Planungsunternehmen AIZ Bauplanungsgesellschaft mbH der
Kindereinrichtung einen Apfelbaum.
Die Kinder und Erzieher/-innen der Einrichtung werden diesen nun am 04.11.2015, um
15 Uhr, gemeinsam mit Fred M ilke, Geschäftsführer der AIZ Bauplanungs gesellschaft, dem 1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters der Stadt Zittau, Herrn Thomas
Krusekopf und Raik Urban, dem Geschäftsführer der Zittauer Kindertagesstätten
gGmbH, im Garten der Kita pflanzen.
Fred Milke hat als Geschenk eine alte Apfelsorte, den „Klapperapfel“ (offiziell Prinzenapfel) aus gesucht, da sich mit diesem für ihn
schöne Kindheitserinnerungen verbinden.
Der „Klapperapfel“ ist für ihn ein Symbol.
„Er soll Kinder neugierig machen, ihnen
durch seine Außergewöhnlichkeit eine Verbundenheit zu uns Erwachsenen, die wir
ihnen dieses Geheimnis anvertrauen, verleihen“, so Fred M ilke. M it dieser Aktion soll
nun die 3,3 M io. Euro kostende Gesamtbaumaßnahme abgeschlossen werden.
Seit 2005 wird jedes Jahr ein Baum für den
Naturpark „Zittauer Gebirge“ gepflanzt.
Nachdem der Standort der zurückliegenden
Jahre, eine Wiese am Ortseingang des Ortsteils Eichgraben, keinen Freiraum für weitere
Baumpflanzungen mehr bietet, wurde nun
ein Standort mit Erweiterungspotenzial im
Ortsteil Hartau ausgewählt.
Die Pflanzung fand in diesem Jahr am 6.
November statt.
Baumstandort ist an der Unteren Dorfstraße
in Hartau (bei Haus Nummer 47/in der Nähe
des Grenzüberganges nach Hrádek n.N.).
Gepflanzt wurde ein Feld-Ahorn, welcher
auch Baum des Jahres 2015 ist. Gesponsert
wurde der Baum vom Naturpark „Zittauer
Gebirge“.
Die Schüler/-innen der Schkola in Hartau
haben die Baumpatenschaft übernommen
und waren gemeinsam mit ihren Lehrerinnen
und Lehrern bei der Pflanzung behilflich.
Weiterhin nahmen an der Pflanzung teil:
Stadtrat Thomas Krusekopf (1. Stellvertreter
des Oberbürgermeisters der Stadt Zittau),
ein(e) Vertreter/-in des Naturparks „Zittauer
Gebirge, Wolfgang Lehmann (Ortsbürgermeister von Hartau) und Rosita Pohl (Baumschutzbeauftragte der Stadt Zittau).
Einladung zur Einweihung des neuen Feuerwehrgerätehauses in Hirschfelde
Feierliche Übergabe des neuen Feuerwehrgerätehaus in Hirschfelde
Durch das Hochwasser im August 2010 wurden das Gerätehaus und das Gesamtgebäude
der Feuerwehr in Hirschfelde sowie das Gerätehaus in Drausendorf erheblich geschädigt.
Die Gerätehäuser in den Ortschaften Dittelsdorf und Wittgendorf entsprechen auf Grund
der baulichen Gegebenheiten nicht mehr den
Anforderungen einer anspruchsvollen ehrenamtlichen Tätigkeit, wie dem freiwilligen
10. Dezember 2015
Feuerwehrdienst. In der mittelfristigen Brandschutzbedarfsplanung der Stadt Zittau ist zudem
eine Zentralisierung der Ortsfeuerwehren von Hirschfelde, Drausendorf, Dittelsdorf und Wittgendorf vorgesehen.
Für die vier Standorte wurde in
den Jahren 2014/15 nun ein
gemeinsames neues Feuerwehrgerätehaus in Hirschfelde auf
der Dr.-Külz-Straße errichtet.
Bekanntmachung
Die Jagdgenossenschaft Hirschfelde
gibt hiermit bekannt, dass die Haushaltssatzung 2016, der Beschluss
zum Abschluss einer Abrundungsvereinbarung mit der Jagdgenossenschaft Wittgendorf, der 1. Nachtrag
zum Jagdpachtvertrag vom 06.04.10
bezügl. einer Flächenreduzierung,
der 5. Nachtrag zum Jagdpachtvertrag vom 14.01.2006 bezügl. einer
Flächenerweiterung, der 6. Nachtrag zum Jagdpachtvertrag vom
14.01.2006 bezügl. Ausscheiden
eines M itpächters in der Zeit vom
04.01. bis zum 18.01.2016 während
der Sprechzeiten im Bürgerbüro der
Stadtverwaltung Zittau in der Geschäftsstelle Hirschfelde, Rosenstraße 3 in Hirschfelde, öffentlich
ausgelegt wird.
gez. Ernst Seliger, Vorsitzender der
Jagdgenossenschaft Hirschfelde
Ermöglicht hat diese Baumaßnahme eine großzügige Förderung des Sächsischen Innenministeriums.
Nun ist das neue Feuerwehrgerätehaus fertiggestellt
und wurde am 13.11.2015, feierlich eingeweiht.
ZITTAUER STADTANZEIGER
Seite 11
INFORMATIONEN
Öffnungszeiten der Ämter
zum Jahreswechsel
In diesem Jahr bleibt die Stadtverwaltung Zittau einschließlich der
Geschäftsstelle Hirschfelde ab dem 24.12.15 sowie zwischen Weihnachten und dem Jahreswechsel geschlossen. Erster Sprechtag der städtischen Ämter im Jahr 2016 ist der 4. Januar.
Ausgenommen hiervon sind:
Die Geschäftsstelle Hirschfelde ist ab 23.12.15 geschlossen.
Re ferat Personenstandswesen (Standesamt):
28.12.15
09.00-12.00 Uhr
29.12.15
09.00-12.00 Uhr und 13.30-18.00 Uhr
Das Archiv der Stadt Zittau ist ab 17.12.2015 geschlossen.
Tourist-Information Zittau:
24.12.15
09.00-12.00 Uhr
28.12.-30.12.15 09.00-18.00 Uhr
31.12.15
09.00-12.00 Uhr
02.01.16
09.00-13.00 Uhr
04.01.-05.01.16 geschlossen (Inventur)
Städtische Museen mit dem Kleinen Zittauer Fastentuch
Museum Kirche zum Heiligen Kreuz mit Großen Zittauer Fastentuch
24.12.15
10.00-14.00 Uhr (nur Museum Kirche zum Heiligen Kreuz!)
25.12.15
geschlossen
26.12.15
10.00-17.00 Uhr
27.12.15
10.00-17.00 Uhr
28.-30.12.15
10.00-17.00 Uhr
31.12.15
10.00-14.00 Uhr
01.01.16
14.00-17.00 Uhr
02.-03.01.16
10.00-17.00 Uhr
Das Kinde r- und Jugendhauses „Villa“ ist ab 21.12.15-05.01.16
geschlossen.
Wochenmarkt:
Letzter Markttag 2015: in Zittau (Frischemarkt) 23.12.15 bis 14 Uhr
im Ortsteil Hirschfelde 29.12.2015
Erster Markttag 2016: in Zittau 06.01.2016
im Ortsteil Hirschfelde 05.01.2016
Parkscheinautomaten:
Die Stadtverwaltung Zittau nimmt vom 28.12.2015 bis 03.01.2016 im
gesamten Stadtgebiet die Parkscheinautomaten außer Betrieb.
Die Stadt Zittau dankt
für den Weihnachtsbaumschmuck
Zur Weihnachtszeit ist die Stadt
Zittau wieder festlich geschmückt.
Das haben wir vielen M itwirkenden zu verdanken. Zuerst möchten
wir den Spendern der wunderschönen Weihnachtsbäume danken.
Von Familie Priever aus Hartau
kommt die Coloradotanne auf dem
Zittauer M arkt, die Zittauer Kindertagesstätte „Kinderland“ spendete die Blaufichte vor der Johanniskirche, Frau Renate Knobloch
aus Eichgraben die Nordmanntanne
auf dem Haberkornplatz vor der
Post und Familie Köllner aus Eichgraben die Blaufichte auf dem
M arkt in Hirschfelde. Haben Sie
herzlichen Dank!
Leider haben wir aus den zahlreichen Angeboten dieses M al nur
vier Bäume auswählen können, da
der Standort am Ottokarplatz vorerst wegen der mangelnden Standfestigkeit der Baumhülse im Boden
nicht genutzt werden kann. Diese
muss erneuert werden, bevor wieder ein Baum in gewohnter Größe
den Platz schmücken kann.
Für die erneute technische und
finanzielle Unterstützung danken wir der Firma OSTEG
mbH aus Zittau für den Transport der großen Bäume, den
Kollegen vom Polizeirevier
Zittau für die Eskorte der Bäume, den Zittauer Stadtwerken
für die Schmückung von zwei
Bäumen, den Firmen Elektroanlagen Uwe M atthausch und
der Rumpf + Schuppe GmbH
aus Zittau für die Bereitstellung der Arbeitsbühnen zur
Schmückung der beiden kleinen Bäume.
Unser Dank gilt ebenso der
Städtischen Dienstleistungs gesellschaft mbH Zittau für das
Fällen, Transportieren und
Aufstellen der Bäume, dem
Eigenbet rieb K ommunale
Dienste Betriebsteil Bauhof
aus H irs chfelde für das
Schmücken der Bäume vor der
Post und in Hirschfelde und
den Kameraden der Zittauer
Feuerwehr für die Unterstützung mittels Drehleiter.
Thomas Zenker
Oberbürgermeister
Geschenkideen zur Weihnachtszeit aus der Tourist-Information Zittau
Das Weihnachtsfest rückt näher und damit die alljährlich wiederkehrende Frage „Was schenke
ich?“ Als Anregung erhalten Sie in der Tourist-Information am M arkt zahlreiche Souvenirs und
Geschenkideen:
Fototasse Zittau - M otiv M arktplatz Zittau
Neu: Kaffee „Zittauer M ischung“ (filterfein und ganze Bohnen)
Schokoladentäfelchen Zittauer Sehenswürdigkeiten „Candy-Card“
Neu: Stockschirm mit Zittau-Logo
Neu: Kalender 2016 „Zittauer Impressionen“
Neu: Kalender 2016 „Zittauer M arkt“
verschiedene Bonbondosen mit Zittauer M otiven
Handtücher „Grüße aus Zittau“ - Frottana-Qualität
Gutscheinbuch 2016/2017 „Auf Schlemmerreise durch die Oberlausitz“
Interaktives Kartenspiel „Zittauer Stadtspaziergänge“
Oberlausitzer Blaudruck
„Zittauer Kulturbeutel“ (Gutscheine Zittauer Kultureinrichtungen)
Geschenkgutscheine für zahlreiche Freizeit- und Kultureinrichtungen
Seite 12
7,90 €
je 3,50 €
7,90 €
9,80 €
19,80 €
9,95 €
je 3,95 €
8,50 €
16,95 €
4,50 €
ab 4,00 €
36,50 €
ZITTAUER STADTANZEIGER
Wir freuen uns auf Ihren Besuch zu unseren
Öffnungszeiten in der Vorweihnachtszeit:
Mo-Fr 09.00-18.00 Uhr
Sa
09.00-13.00 Uhr
Lichterfest:
Sa, 05.12.15, 09.00-17.00 Uhr
So, 06.12.15, 13.00-17.00 Uhr
Weihnachtsmarkt:
Sa, 19.12.15, 09.00-17.00 Uhr
So, 20.12.15, 13.00-17.00 Uhr
Heiligabend/Silvester:
Do, 24.12.15 und
Do, 31.12.15, 09.00-12.00 Uhr
Elke Otto, Leiterin Tourist-Information
10. Dezember 2015
KULTUR ELL ES
Magie der Bilder Jutta Mirtschin
Ausstellung im Zittauer Museum
bis 28. Februar 2016
Traditionell am 1. Advent eröffneten die Städtischen
M useen Zittau ihre Ausstellung, die die Weihnachtszeit
einläutet und bis in die folgenden Winterferien im Jahr
2016 begleitet. In den Bann gezogen werden die kleinen und großen Betrachter durch eine wahrlich zauberhafte „M agie der Bilder“. Es sind jene M alereien, Grafiken, Illustrationen und Theaterentwürfe, welche die
Künstlerin Jutta M irtschin seit den 1970er Jahren bis
heute geschaffen hat und bekannt gemacht haben. Es
begegnen uns hier in Zittau feinsinnige Gemälde und
Zeichnungen, in denen die Personen, Naturbilder oder
Szenen auf das Wesentliche beschränkt sind.
Jetzt in der Zeit um Advent und Weihnachten wird die
festliche Stimmung hauptsächlich auch durch Lieder
und M usik erzeugt und begleitet. Jutta M irtschins Bilder benötigen diese nicht. Hier erzeugt Farbe in all
ihren Nuancen eine eigene M elodie; in der räumlichen
Tiefe ihrer M alerei und Plakate schwingen die Töne
bereits mit. M an muss sie nur hören können.
Jutta M irtschins besondere Liebe gilt aber dem Buch.
In zauberhaft hintersinnigen Bildern illustriert sie sowohl Bücher für Kinder als auch für Erwachsene. Dafür erhielt sie national und international zahlreiche
Preise und Anerkennungen.
Die Besucher dürfen sich auf eine einzigartige Ausstellung freuen: In einer solchen Vielfalt war das Schaffen
der international bekannten und mit zahlreichen Preisen
gewürdigten Künstlerin noch nie in der Region zu erleben, wo sie ihre familiären Wurzeln hat - Jutta M irtschin stammt aus einer sorbischen Familie und ist bis
heute eng mit der Oberlausitz verbunden.
Oben links: Auf dem Hügel ist was los, 1978
Oben rechts: Klockenhagen II, Öl auf Leinwand, 2012
Unten links: Maiglöckchen, Öl auf Leinwand, 1994
Unten Mitte: Plakat „Love, love, love“, Piccolo Theater Cottbus, 2014
Unten rechts: Anna, Öl auf Leinwand, 2014
Die wichtigsten biografischen Daten zu Jutta Mirtschin:
1949 in Chemnitz geboren / Schulzeit in Leipzig und Bautzen / 1968 bis 1969 Akzidenzsetzerausbildung und Abendstudium an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig /
1969 bis 1974 Grafikstudium an der Kunsthochschule Berlin / 1974 bis 1976 Aspirantur an
der Kunsthochschule Berlin / 1982 bis 1985 Meisterschülerin bei Prof. Werner Klemke /
1997 bis 2003 Lehraufträge an den Grafik-Design Schulen in Anklam und Schwerin / seit
1974 freiberuflich tätig / Malerei, Grafik, Buchgestaltung, Arbeiten für das Theater - Bühnenbild, Plakat, Kostüm- und Puppengestaltung.
Städtische Museen Zittau
Die Stadtverwaltung Zittau und die röm.-kath. Kirchengemeinde laden
herzlich am S onnabend, dem 12.12.2015 um 16.00 Uhr zum Weihnachtskonzert der Klosterspatzen aus der Partnerstadt Villingen-Schwenningen
unter M itwirkung des Chores des Christian-Weise-Gymnasiums in die
M arienkirche Zittau auf der Lessingstraße 18 ein. Eintritt ist frei.
Weiße Tiger unterstützen
Jonsdorfer Eishockey
Der Eissportclub Jonsdorf - Zittauer Gebirge e.V. kooperiert seit längerem mit dem Eishockeyclub Bílí Tygři
Liberec. Der Höhepunkt der gegenseitigen Aktivitäten
wird am 13. Dezember 2015 in der Home Credit Arena in
Liberec gefeiert. Der gesamte Verein aus Jonsdorf wurde
eingeladen, sich das Spiel des Teams Bílí Tygři Liberec
und des HC VERVA Litvínov anzuschauen und kräftig
zu unterstützen. Gleichzeitig haben die Jonsdorfer Gelegenheit, ihren Verein dem Liberecer Publikum vorzustellen. Bereits am Vormittag trainieren die Nachwuchsspieler beider M annschaften zusammen und ab 16 Uhr wird
kräftig die M annschaft Bílí Tygři Liberec unterstützt.
Wiepke Steudner, Kulturreferentin
10. Dezember 2015
ZITTAUER STADTANZEIGER
Seite 13
INFORMATIONEN
Hochschule Zittau/Görlitz
weihte Zittauer Kraftwerkslabor ein
M it den Worten „Hier findet die
Zukunft statt“, begrüßte der Rektor
Prof. Friedrich Albrecht die Gäste
am 5. November 2015 zur Einweihung des Zittauer Kraftwerkslabors
(ZKWL). „Wir freuen uns sehr, dass
wir dieses umfangreiche Vorhaben
jetzt erfolgreich abschließen konnten
und unsere Forschungen auf dem
Kompetenzfeld „Energie und Umwelt“ intensivieren können. M it diesem Forschungslabor werden die für
den Hochschulstandort Zittau traditionellen Lehr- und Forschungs gebiete
weiter gestärkt. Das schließt zum
einen die energieorientierten Studiengänge der Zittauer Fakultäten ein und
zum anderen ist damit der Ausbau
von innovativer Forschung und Entwicklung in diesem Themenfeld
vorgezeichnet“, hob der Rektor in
seiner Rede hervor.
Der Sächsische Staatsminister der
Finanzen, Prof. Dr. Georg Unland,
führte in seiner Ansprache aus, dass
ihm die Hochschule Zittau/Görlitz
(HSZG) sehr gut für ihre exzellente
Lehre und Forschung auf dem Gebiet
der Energietechnik und -wirtschaft
bekannt sei. An vielen Schaltstellen
der Energiewirtschaft seien Absolventen der Hochschule zu finden.
Fachliteratur von Wissenschaftlern
der HSZG stehe bei ihm zu Hause im
Bücherschrank und sie sei ihm auch
aus seiner Zeit als Rektor der TU
Bergakademie Freiberg s ehr gut
bekannt“, so der Staatsminister.
„Diese Investition in die HSZG sei
sehr gut angelegtes Geld“, so der
Staatsminister weiter. Seit Gründung
der HSZG steckte der Freistaat rund
90 M io. Euro in die HSZG. Zudem
überreichte er dem Rektor Fördermittelbescheide in Höhe von 3,73 M io.
Euro, mit denen das Sächsische Wirtschaftsministerium Zittauer Forschungsprojekte für die Energiewirtschaft unterstützt. Bei dem anschließenden Rundgang im Zittauer Kraftwerkslabor zeigte er großes Interesse
an den Versuchsanlagen und ließ sich
diese ausführlich durch die Projektleiter erläutern.
M it dem Aufbau des ZKWL wurde
am 5. September 2011 begonnen.
Drei Großversuchsanlagen wurden
errichtet und in den letzten M onaten
bereits erfolgreich auf ihre Funktionsfähigkeit getestet. Bei den Großversuchsanlagen handelt es sich um
einen M agnet lagervers uchsst and
(MFLP), eine moderne Druckhalterversuchsanlage und einen thermi-
Seite 14
schen Speicher (THERESA) sowie
ein Thermochemisches Versuchsfeld
(TCV II).
Die Gesamtkosten für die drei Projekte belaufen sich auf 7 M io. Euro,
von den 6,3 M io. EURO aus EFREM itteln stammen. An der Finanzierung ist die Hochschule Zittau/
Görlitz mit 10 % beteiligt. Hinzu
kommen noch einmal ca. 1 M ill.
Euro an Baukosten für die Ertüchtigung der Halle. Zudem unterstützen
die Stadtwerke Zittau GmbH aktiv
dieses Vorhaben. Es ist damit die
größte Fors chungs investition seit
Gründung der Hochschule Zittau/
Görlitz im Jahr 1992.
Der Direktor des Instituts für Prozesstechnik, Prozessautomatisierung
und M esstechnik, Prof. Dr.-Ing.
Frank Worlitz, der für das Gesamtprojekt verantwort lich zeichnete,
führt dazu aus: „Im „Zittauer Kraftwerkslabor“ wurden moderne Versuchsanlagen für die Lehre und die
Forschung aufgebaut. Zukünftig
werden davon insbesondere die Studiengänge „Energie- und Umwelttechnik“ sowie der noch junge Studiengang „Automatisierung und M echatronik“ profitieren. In seiner Rede
dankte er allen am Projekt Beteiligten für die Unterstützung, allen voran
der Stadtwerke Zittau GmbH, den am
Aufbau beteiligten Unternehmen und
den in den Projekten tätigen M itarbeitern, ohne die diese umfangreiche
Aufgabe nicht zu meistern gewesen
wäre.
Das Großprojekt „Zittauer Kraftwerkslabor“ wird gefördert mit M itteln des Europäischen Fonds für
regionale Entwicklung (EFRE) und
des Freistaates Sachsen.
Einen weiteren Höhepunkt der Veranstaltung bildete die Auszeichnung
mit dem „Prof. Hans-Joachim Hildebrand-Preis“. In diesem Jahr wurde
dieser an die Projekt gruppen im Zittauer Kraftwerkslabor für ihre überragende Arbeit beim Aufbau des
Labors verliehen. Das Preisgeld in
Höhe von 750 Euro spendeten die
Ausgezeichneten der Zittauer Kindestagesstätte „Knirpshausen“.
M it der Vergabe des „Prof. HansJoachim Hildebrand-Preis“ werden
wissenschaftliche Leistungen auf den
Gebieten der Energietechnik und der
Energiew irtschaft gewürdigt und
prämiert, die neuartige theoretische
und praxisnahe Erkenntnisse ausweisen oder bei denen durch Anwen-
Prof. W orlitz erläutert Prof. Unland, Dr. Meyer und weiteren Gästen
den Aufbau und die Arbeitsweise des Magnetlagerprüfstandes
Foto: HSZG-S. Fentzel
dung bekannter oder modifizierter Gesetzmäßigkeiten
erhebliche technische und/oder ökonomische Effekte
erzielt werden oder die zur Herausbildung einer wissenschaftlichen Schule geführt haben. Der Gründungsrektor der Ingenieurhochschule Zittau, Prof. HansJoachim Hildebrand - er wäre am 6. November 2015
100 Jahre alt geworden - stiftete diesen Preis 1988.
Pressestelle HS Zittau/Görlitz
Abfallkalender 2016 we rden verteilt
Die Abfallkalender de s Landkreises Görlitz wer den vom
09. bis 16. Dezember 2015 mit dem Wochenkurier an
alle Haushalte verteilt. Der Kalender enthält die Abfuhrtermine für Restmüll, Bioa bfall, Papier sowie Pappe, den
Gelben Sack/die Gelbe T onne und die T ermine des
Scha dstoffmobiles. Zudem finden Sie im Abfallkalender
T ipps zur Entsorgung, ein Verzeichnis über die Wertstoffhöfe und Annahmestellen im Kreisgebiet, die Verkaufsstellen von Abfallsäcken sowie Anzeigen von Partnern und Ge werbe betrieben. Im Innenteil sind z we i Doppelkarten zur Anmeldun g von Sperrmüll sowie Elektround Elektronikschrott enthalten.
Die Beantragung kann auch online unter www. abfalleglz.de (Entsorgungsge biet Görlitz, Löbau, Zittau) und
www.ne gw.de (Entsorgungsge biet ehemaliger Niederschlesischer Oberla usitzkreis) erfolgen. Haushalte, die
keinen Kalender erhalten haben, bekommen diesen beim
Landratsamt, Hochwaldstraße 29, 02763 Zittau.
Wer bis zum 18. Dezember keinen Abfallkalender
erhalten hat, kann diesen beim Wochenkurier unter
0351/4917677 oder beim Regie betrieb Abfallwirtschaft
nachfordern.
Zudem finden Sie den Abfallkalender als PDF-Datei auf
der Homepage www.kreis-goerlitz.de oder per Direkt-
aufruf unter aw.landkreis.gr.
Weihnachtsbaumentsorgung
Alle Weihnachtsbäume, die nicht länger als z wei Meter
sind, werden vom 01. bis 31. Januar 2016 entsorgt.
Im Entsorgungsgebiet Zittau (EGLZ mbH) erfolgt die
Entsorgung an den Leerungstagen de s Bioabfallbehälters.
Alternativ besteht die Möglichkeit, Weihnachtsbäume
selbst zu kompostieren oder auf einen Kompostplatz
gegen Gebühr anzuliefern. Lametta, Kunstschnee und
andere Dekorationen sind restlos abzuschmücken.
Der Baum ist am Entleerungstag bis 6.00 Uhr, am Vortag
ab 16.00 Uhr gut sichtbar unmittelbar neben den zu entleerenden Abfallbehälter bereitzustellen.
ZITTAUER STADTANZEIGER
Regiebetrieb Abfallwirtschaft
10. Dezember 2015
Informationsblatt
DER
ZITTAUER ORTSCHAFTEN
Inhaltsverzeichnis
Eichgraben
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner
Eichgrabens,
wieder neigt sich ein Jahr dem Ende zu, das wie
immer leider viel zu schnell vergangen ist. Wie
in den vergangenen Jahren auch, möchte ich an
dieser Stelle einen kurzen Rückblick halten.
Wie Sie alle wissen, haben wir im Sommer
diesen Jahres einen neuen Oberbürgermeister
für unsere Stadt gewählt. M it Thomas Zenker
hat ein Einwohner unserer Ortschaft dieses verantwortungsvolle Amt übernommen.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, sicher in
unser aller Namen, ihm zu seinem Wahlsieg zu
gratulieren, viel Glück im neuen Amt zu wünschen und, trotz unterschiedlicher Auffassungen
zu bestimmten Dingen, eine ehrliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit zum Wohle unserer Ortschaft und Heimatstadt anzubieten.
Ein ganz besonderes Anliegen ist es mir, unserem ehemaligen Oberbürgermeister Arnd Voigt,
der nach 14 Jahren aufopferungsvoller Arbeit
für unsere Stadt in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet wurde, in unser aller Namen
für sein Wirken zu danken.
Es war eine unkomplizierte, ehrliche und freundschaftliche Zusammenarbeit, viele Dinge konnten
so unbürokratisch und schnell erledigt werden.
Ich wünsche ihm und seiner Familie vor allem
viel Gesundheit und Glück im neuen Lebensabschnitt.
In der letzten Ortschaftsratssitzung wurde beschlossen, aufgrund der sehr geringen Inanspruchnahme, die Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters nur noch jeden zweiten Dienstag im
M onat, in der Zeit von 18 bis 19 Uhr, durchzuführen. Ich bin natürlich weiterhin unter der Telefonnummer: 03583/709235 sowie unter meiner
Adresse: Zur Waldsiedlung 1, Eichgraben, jederzeit für Sie erreichbar.
Trotz der angespannten Haushaltslage unserer Stadt
konnten wir in diesem Jahr die dringend notwendige Instandsetzung unseres Wirtschafts- und Sanitärcontainers auf dem Festplatz realisieren.
Dafür möchte ich mich bei dem M itarbeiter des
Hochbauamtes, Hagen Schneider sowie dem
Bauamtsleiter Ralf Höhne, besonders bedanken.
Zum Jahresende gilt es auch, der Stadtverwaltung Zittau sowie dem Eigenbetrieb Kommunale Dienste mit ihrem Betriebsleiter Dieter
Scheunig, für die gute Zusammenarbeit zu
danken.
Auch in diesem Jahr fand unser Eichgrabener
Sommerfest statt, zu dem wir wieder unsere
Freunde aus der Partnergemeinde Eichgraben
im Wienerwald begrüßen konnten. Wie immer
haben zum Gelingen dieses Festes und der
anderen Veranstaltungen in unserer Ortschaft
viele fleißige ehrenamtliche Helfer beigetragen.
Ich möchte mich beim Eichgrabener Kulturverein, dem Eichgrabener Jugendclub, der Freiwilligen Feuerwehr Eichgraben, dem M usikzug
der Freiwilligen Feuerwehr Eichgraben, dem
Kinderhaus Waldhäusl sowie den zahlreichen
Spendern und Sponsoren für ihr M itwirken
bedanken.
An dieser Stelle sei erwähnt, dass es seit dem
Sommer mit dem Eishockeyverein ESC Jonsdorf
- Zittauer Gebirge e.V. einen neuen Verein in
unserer Ortschaft gibt.
Nun möchte ich Ihnen, auch im Namen des
Ortschaftsrates Eichgraben, eine besinnliche
Adventszeit, ein frohes Weihnachtsfest sowie
einen guten Rutsch ins neue Jahr wünschen.
Ihr Ortsbürgermeister Sven Ehrig
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OT Eichgraben
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OT Hirschfelde
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OT Hartau
Seite 20/21/22
OT Dittelsdorf
Seite 22
OT Pethau
Seite 23
OT Wittgendorf
Seite 24/25
OT Schlegel
Seite 26
Termine/Informationen
Seite 27
Kirche
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Anzeigen
Herzlichen Glückwunsch
13.12.
16.12.
17.12.
21.12.
23.12.
25.12.
26.12.
27.12.
28.12.
28.12.
02.01.
03.01.
04.01.
10.01.
Gudrun Eichler
86 Jahre
Helga Ketzler
76 Jahre
Manfred Scherzer
87 Jahre
Edith Nickstädt
89 Jahre
Christa Szameitat
77 Jahre
Christa Schaffhirt
90 Jahre
Ingeborg Rücker
80 Jahre
Ingrid Matthes
78 Jahre
Christian Schlemmer 78 Jahre
Gisela Weber
74 Jahre
Wolfgang Kretschmer 82 Jahre
Renate Neumann
81 Jahre
Peter Wünsche
78 Jahre
Gudrun Heine
73 Jahre
Nach Redaktionsschluss eingetretene Veränderungen können nicht berücksichtigt werden.
Ortschaftsrat
Ortschaftsratssitzung
Dienstag, 12.01.2016
um 19.30 Uhr
im Gemeindezentrum Eichgraben
S prechstunde des Ortsvorstehers
Jeden 2. Dienstag im M onat
18-19 Uhr, im Büro des Ortsvorstehers (Tel.: 680866)
im Gemeindezentrum Eichgraben
10. Dezember 2015
INFORMATIONSB LATT
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HIRSCHFELDE
HIRSCHFELDE
Herzlichen Glückwunsch
Ortschaftsrat
Ortschaftsratssitzung
Donnerstag, 14.01.16 um 19 Uhr
Gemeindeamt Hirschfelde
S prechstunde des Ortsvorstehers
Jeden letzten Dienstag im M onat 16.30 Uhr
Gemeindeamt Hirschfelde, 1. OG Zi. 9 oder
nach Vereinbarung.
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
das Jahr 2015 neigt sich fast seinem Ende
zu. Nur noch wenige Tage verbleiben uns
in diesem Jahr. Ich möchte deshalb wieder
die Gelegenheit nutzen, auf Erreichtes,
aber auch auf das, was wir leider nicht
geschafft oder wo wir nach wie vor Sorgen
haben, zurückzublicken. Waren wir mit
2015 zufrieden? Jeder von uns wird das
natürlich wie jedes Jahr an seinen eigenen
Wünschen, Hoffnungen und M aßstäben
festmachen. Deshalb kommt man auch zu
meist unterschiedlichen Ergebnissen und
Aussagen.
Von extremen Wetterunbilden, die den Ort
heimsuchten, blieben wir ja auch in diesem
Jahr, bis auf ein lokales Sturmtief, verschont. Aber die Auswirkungen von 2010
waren noch in Erinnerung und wurden uns
bei der Übergabe des neuen Feuerwehrgerätehauses noch einmal aufgezeigt. Die
Anlaufschwierigkeiten und damit notwendigen Ergänzungen bzw. Änderungen konnten
2015 kompensiert und das Objekt termingerecht und ohne Kostenüberschreitung am
13.11.15 übergeben werden. Hier ist eine
wirklich sehenswerte Einrichtung geschaffen worden, die auch für die Kameradinnen
und Kameraden der Feuerwehr aus gezeichnete Bedingungen für ihre Tätigkeit garantiert. Allen beteiligten Firmen und staatlichen Stellen gebührt dafür nochmals großer
Dank.
Auch eine „touristische hochwassergeschädigte Baustelle“, der Oder-Neiße-Radweg,
wurde endlich wieder seiner Bestimmung
übergeben, auch hier in sehr ordentlicher
Qualität. Die neu aufgestellten Bänke, sowie der gestaltete Rastplatz werden sehr gut
angenommen. Leider wurden auch einige
Bänke begehrtes Gut für Langfinger und
mussten so doppelt finanziert werden. Dank
auch den Rosenthaler Sponsoren für die
Gestaltung der „Heilquelle-Rast“.
Ansonsten war die kommunale Bautätigkeit
2015 eher überschaubar. Die Haushaltssituation der Stadt hat noch das eine oder andere
kleine Vorhaben ausgebremst. Die seit Jahren geforderte Wartehalle an der Zittauer
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14.12.
14.12.
18.12.
18.12.
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31.12.
04.01.
05.01.
Helga Bauermeister
Erna Mey
Willi Pfitzner
Ernst Seliger
Gerhard Schmidt
Erika Weidekind
Gudrun Schönfelder
Roswitha Seidel
Barbara Exner
Friedrich Bergmann
76 Jahre
81 Jahre
87 Jahre
72 Jahre
85 Jahre
76 Jahre
74 Jahre
76 Jahre
73 Jahre
84 Jahre
Straße konnte so auch nur in etwas einfacher Form errichtet werden, ebenfalls der
notwendige kleine Parkplatz an der Kindereinrichtung. Nach wie vor fehlt der damit
verbundene Fußweg von der Grundschule
zur Bushaltestelle Karl-Liebknecht-Straße.
Die gegenwärtige Situation dabei ist noch
nicht befriedigend!
Aber meine große Hochachtung gilt auch den
Firmen, Einrichtungen, Vereinen und Bürgern, die mit viel Enthusiasmus und großem
Einsatzwillen in ihre Betriebe (Fit GmbH,
Firma Engemann, Firma Kadrle u. a.), in ihre
Anwesen investiert und damit weiterhin
unserem Ort die Treue gehalten haben.
Zahlreiche Bürger haben wieder Verschönerungen an ihren Objekten vorgenommen,
die auch mit viel Hingabe und finanziellem
Aufwand betrieben wurden, leider in der
Öffentlichkeit und den M edien nicht immer
so wahrgenommen werden, wie sie es verdient hätten.
Weniger erfreulich war die schon 2014
erfolgte Nachricht, dass das Kraftwerksmuseum in seiner kompletten Form nicht mehr
zur Verfügung stehen wird. Eine, für den
langjährigen Industriestandort Hirschfelde,
bittere Entscheidung.
Auch das leidige Problem der Abwassertrennung auf dem Nordpol hat viele Gemüter negativ berührt und viel Ärger hervorgerufen. Leider konnte dieses Problem noch
immer nicht komplett gelöst werden und
eine endgültige Lösung ist kurzfristig nach
wie vor nicht in Sicht.
Natürlich wird mancher Bürger noch andere
Kritikpunkte finden, (z. B. die Unsitte des
Parkens auf dem Fußweg vor der Sparkasse).
Zudem sind auch oft Dinge betroffen, die
den Einzelnen besonders in seinem unmittelbaren Umfeld berühren und ärgern.
Ein Problem hat aber die Gemüter und
speziell die Anwohner extrem erhitzt. Der
plötzlich, ohne Ankündigung umgeleitete
LKW-Verkehr durch unseren Ortsteil. Hier
wurden wir weder vorinformiert, noch wurde uns eine Dauer der Belastung mit geteilt.
Auch die lapidare Aussage einiger Verantwortlicher: „das ist eben Bundesstraße“, ist
INFORMATIONSB LATT
05.01.
05.01.
05.01.
08.01.
08.01.
Frieda Bernau
Hans-Peter Berndt
Werner Walther
Joachim Knobloch
Renate Simon
Drausendorf
03.01. Lucie Schmidt
82 Jahre
77 Jahre
70 Jahre
75 Jahre
82 Jahre
94 Jahre
Nach Redaktionsschluss eingetretene Veränderungen
können nicht berücksichtigt werden.
bei diesem Verkehrsaufkommen nicht zu
akzeptieren. Alle bisher eingebrachten
Beschwerden scheinen auf keinen fruchtbaren Boden zu fallen. Zunehmende Schäden
am Straßenbelag, aber auch schon an einzelnen Häusern können nicht mit einer
Handbewegung abgetan werden. Und der
Winter steht uns noch bevor!!? Auch Feiertagsverbote in der BRD scheinen den einen
oder anderen Fahrer nicht zu interessieren,
aber auch nicht unsere zuständigen Ordnungskräfte.
Bei ein, zwei Vorlagen hat auch der Ortschaftsrat 2015 in erster Linie das Gemeinwohl des Ortes und der Stadt Zittau im
Auge behalten, da hier manchmal „komplizierte“ Entscheidungen getroffen werden
mussten. Das ist dem Ortschaftsrat gewiss
nicht immer leicht gefallen, war aber teilweise äußeren Vorgaben geschuldet.
Die Gestaltung des Hirschfelder M arktplatzes, die Zukunft der am M arkt befindlichen
Objekte, ein auch seit Jahren diskutiertes
Thema, blieb auch 2015 in den Anfängen
stecken. Hier wurde kein Durchbruch erzielt.
Die Kriminalität ist nach wie vor ein sehr
großes Problem, was auch vor unserem Ort
nicht Halt gemacht hat und haltmachen
wird. Täglich wird darüber kommuniziert,
so dass ich dieses Thema heute nicht auch
noch extrem strapazieren möchte. Nur so
viel sei dazu gesagt, nicht nur für die Bürgerinnen und Bürger, besonders auch für
unsere regionale Wirtschaft, unsere Betriebe, Handwerker und Gewerbetreibenden
sind die Fragen der Sicherheit zu einem
entscheidenden Faktor ihres gewählten
Standortes geworden. Sie sind auch ein
wichtiger Punkt der Lebensqualität unserer
M enschen.
Leider konnte auch das Problem der ärztlichen Versorgung nicht zur Zufriedenheit
unserer Bürger gelöst werden. M itte des
Jahres gab es einen Lichtblick, als ein M ediziner sein Interesse bekundet hatte und
eine Praxis eröffnen wollte. Alle Vorkehrungen waren getroffen, Genehmigungen
erteilt und Erleichterung machte sich breit.
10. Dezember 2015
HIRSCHFELDE
Aber dann wollte sich plötzlich der Arzt
doch keiner neuen Aufgabe stellen und
sagte uns ab. So bleibt auch hier ein weiteres ungeklärtes Problem, welches dringend
einer Lösung bedarf. Die gegenwärtigen
Übergangslösungen, wofür wir den „Vertretungsärzten“ sehr dankbar sind, können
und dürfen keine Dauerlösungen sein, zumal man auch in diesen Praxen die max.
Belastungs grenzen erreicht hat.
Dank der Initiativen unserer zahlreichen
Vereine kam auch das kulturelle Leben
2015 im Ortsteil wieder nicht zu kurz. Besonders erwähnt seien die Deutschen M eisterschaften der Frauen und M änner im
Feldfaustball. Dieses Event war vom gastgebenden Hirschfelder Faustballsportverein
über 1 Jahr vorbereitet worden und wurde
Dank der zahlreichen Helfer, Sponsoren
und Unterstützer ein großer Erfolg. Auch
die Deutsche Faustballliga sowie alle Beteiligten waren voll des Lobes für perfekt
vorbereitete und durchgeführte M eisterschaften. Wenn auch unsere Damenmannschaft mit der großen Bürde und der Nervenbelastung nicht ganz klar kam, auch sie
zeigten volles Engagement und tollen Einsatz, auch wenn am Ende der ganz große
Erfolg verwehrt wurde. Allen Beteiligten
auch an dieser Stelle ein riesengroßes Kompliment und Dankeschön, denn ohne diese
Hilfe wäre eine solche Veranstaltung nicht
realisierbar gewesen. Namentlich erwähnt
seien hier nur unsere beiden Hauptsponsoren, die Stadt Zittau und die Fit GmbH.
Das 2. Hirschfelder Orts- und Vereinsfest
(ein Nachfolger der Kirmes) hatte 2015
unter der extremen Hitze zu leiden, was
sich in den Besucherzahlen widerspiegelte.
Dabei hatten sich die Organisatoren viel
M ühe gegeben, den Festplatz neu aufbereitet, aber die Sonne war dieses M al kein
guter Begleiter. Trotzdem auch hier allen
Beteiligten, Sponsoren und Gästen ein
„Dankeschön“!
Initiativen der Grundschule, der Senioren
von Hirschfelde und Drausendorf, des Geschichtskreises, der Feuerwehr, der Landfrauen oder anderer Vereine und Einrichtungen und nicht zuletzt unser beliebter
Weihnachtsmarkt waren und sind Events,
die mit viel Freizeit für die Organisatoren
verbunden waren, aber für alle Beteiligten
positive Erinnerungen hinterlassen.
Besonders erwähnen möchte ich aber noch
die Ausstellung unseres Geschichtskreises
zum Handwerk und Gewerbe im Wandel
der Zeit. Hier wurde eine Riesenarbeit über
Jahre in der Vorbereitung und Präsentation
der gesammelten und recherchierten Werke
geleistet, die vollen Respekt und Anerkennung verdient hat. Der Erfolg wird auch
dadurch bestätigt, dass die Ausstellungstage sich eines überaus großen Besucherzuspruches erfreuten. Dank an alle, die alte
Unterlagen bereit gestellt haben, Informationen lieferten und die Geschichte von
Hirschfelde uns nacherleben ließen. Besonderer Dank Wilfried Rammelt und M arcus
Ludwig und dem Geschichtskreis.
Alle M itstreiter der Erfolge des Jahres 2015
hier mit Namen zu nennen, würde den Rahmen sprengen. Deshalb allen Vereinen,
ihren M itgliedern und allen Bürgern, die
sich wieder aktiv eingebracht und tatkräftig
mitgewirkt haben, mein ausdrücklicher und
herzlicher Dank.
An dieser Stelle am Jahresende sei noch
einmal ein besonderes Dankeschön den
treuen Bürgerinnen und Bürgern gesagt, die
auch 2015 wieder, seit nunmehr fast 16
Jahren, M onat für M onat ehrenamtlich zu
Ihnen den Stadtanzeiger ins Haus bringen.
Ich danke den M itgliedern des Ortschaftsrates für das Engagement und die Zusammenarbeit.
Auch den M itarbeitern der Stadtverwaltung, die uns unkompliziert bei offenen
Fragen oder Problemen gegenüberstanden
und stets mit uns nach Lösungen gesucht
haben, möchte ich mich herzlich bedanken.
M ein besonderer Dank gilt an dieser Stelle
auch wieder den M itarbeitern vom Kommunalen Eigenbetrieb und den Kameraden
der Ortsfeuerwehr Hirschfelde, die viel
Freizeit in ihre Tätigkeit investieren und die
vieles auf direktem Wege möglich machen.
Sie waren und sind eine wesentliche Unterstützung für unsere Ortsteile Hirschfelde
und Drausendorf.
Auch das Jahr 2016 wird kein einfaches
werden. Die finanziellen Grundlagen der
Großen Kreisstadt Zittau sind sehr kompliziert. Also müssen wir auch bei den für
Hirschfelde geplanten und gewünschten
M aßnahmen noch etwas im Trüben fischen.
Hoffen wir auch, dass die damit verbundenen Sparmaßnahmen sich nicht zu einschneidend auf die Bürger auswirken.
Wir sollten trotz aller Probleme und Sorgen
auch im kommenden Jahr mit einer positiven Einstellung an unsere Aufgaben herangehen. Und es gibt, wie ich aufgezeigt habe, wahrlich noch genug zu tun.
Hoffen wir auf unbürokratische Entscheidungen unserer „Landesväter“, die auch
Öffnungszeiten der Bibliothek
in der Grundschule immer montags
09.30-12.30 Uhr und 14.00-16.30 Uhr
Am 21. und 28.12. ist die Bibliothek geschlossen.
10. Dezember 2015
nicht an den Bürgern vorbei getroffen werden sollten, denn auch die Oberlausitzer
Randbereiche haben es mit ihren Bürgern
verdient, dass man ihre Sorgen und Nöte
ernst nimmt, auch wenn keine Wahlen
anstehen. Nicht nur das vor Wahlen geschriebene oder gesagte Wort gilt, die Taten danach entscheiden.
Helfen Sie, liebe M itbürger, dem Ortschaftsrat auch 2016 mit Hinweisen, Vorschlägen und Kritiken, aber auch durch ihre
tatkräftige Unterstützung, damit wir das
Leben unserer Bürger in Hirschfelde und
Drausendorf etwas attraktiver gestalten
können.
Ich konnte hier nicht alle Probleme ansprechen und es gäbe noch einige, die zu diskutieren wären. M eine Drausendorfer Bürger
nehmen es mir nicht übel, dass ich zu den
sich vor ihren Augen auftürmenden Abraumbergen nichts gesagt habe, aber dazu
fehlen mir einfach die Informationen. Auch
Sie, liebe Bürger, hatten genügend Fragen
und Probleme, die zu lösen waren. Und
leider konnten wir bis heute nicht alles zu
Ihrer Zufriedenheit klären, müssen uns also
auch 2016 diesen noch offenen Fragen erneut zuwenden.
Hoffen wir auch, dass alte Schandflecken
im Ort endlich verschwinden mögen, obwohl das manchmal, wie am Beispiel des
„schiefen Hauses“, schier unüberwindlich
erscheint. M eckern wir nicht nur berechtigt
über Schandflecken, sondern loben wir
doch auch all die Bürger, die ihre Grundstücke pflegen, die neue erwerben oder die
investieren, die den M ut haben mit anzupacken. Es sind auch bei uns nicht wenige, die
unsere Anerkennung verdient haben.
Ich danke an dieser Stelle allen Bürgerinnen und Bürgern, allen Vereinen, Handwerkern und Gewerbetreibenden, den
Sponsoren vieler Veranstaltungen, für die
geleistete Arbeit und die Unterstützung.
Dank auch den M itarbeitern der Verwaltung, dem Bürgerbüro und meinen Amtskollegen, Ortsbürgermeistern für das gute
und offene Zusammenwirken.
Der Ortschaftsrat wünscht Ihnen allen eine
schöne Vorweihnachtszeit, ein gesegnetes
Weihnachtsfest, nette und besinnliche
Stunden im Kreise der Familie oder mit
Freunden und ein gutes, gesundes und
glückliches Jahr 2016.
Ihr Ortsbürgermeister Bernd Müller
Seniorentreff i m Gemei ndeamt
16.12.15, 14.30 Uhr
Abschluss des Jahres mit kleinem Rückblick auf das, was wir alles getan haben.
Ich möchte mich ganz herzlich bei meinen drei Helfern bedanken und wünsche allen Seniorinnen und Senioren eine schöne Adventszeit, sowie alles
Gute zum Weihnachtsfest und für das neue Jahr beste Gesundheit.
Gabriele Schneider
Auf ein Wiedersehen 2016!
INFORMATIONSB LATT
Seite 17
HIRSCHFELDE
Kita „Bummi“ Hirschfelde
Gespensterfest
Bei uns ist es eine schöne Tradition, dass
die Fünf- und Sechsjährigen in unserer Kita
im Oktober Gespensterfest feiern!
Bereits im Vorfeld war die Aufregung
groß. Denn nicht nur Gespensterlieder und
Hexengedichte, auch eine entsprechende
Dekoration der Gruppenräume und des
Umfeldes unseres Hauses sollte auf das
Fest einstimmen. Die Kinder bastelten mit
viel Freude Spinnen in großen Netzen und
Gespenster. Auch tolle Gespensterlichtergläser entstanden.
Ein großer Kürbisschnitznachmittag gemeinsam mit den Eltern wurde aus gerufen.
Jeder Kürbis sah anders toll aus und alle
waren mit Begeisterung am Werk!
An den Wohnhäusern in der Nähe der Kita
wurden selbst gestaltete Plakate angebracht, die auf den nächtlichen Besuch der
Geister und Gespenster hinweisen sollten.
Die Aufregung wuchs, je näher der Tag
heranrückte! Und dann war es endlich soweit. Am Abend des 30. Oktober trafen
sich alle Gespenster, Hexen und andere
unheimliche Gestalten in der gruselig geschmückten Kita. Von Weitem konnte man
die vielen Gespensterlichter und Kürbisse
schon leuchten sehen.
Nachdem alle Kinder ins Gespensterland
gezaubert waren, lauschten sie aufmerksam
Hexen- und Gespenstergeschichten.
Danach stärkten sich alle bei einem zünftigen Gespensterabendbrot, natürlich mit
Hexenpunsch! Und dann marschierten alle
kleinen und großen Geister, Hexen und
Gespenster mit großen Bollerwagen los. Ob
wohl unser Hexenlied und unsere Geistersprüche gruselig genug sein würden? Sie
waren es!
Die Bollerwagen waren sehr gut gefüllt,
denn in vielen Häusern bekamen die Kinder
süße Überraschungen. Vielen Dank.
Unsere Kinder waren müde, aber glücklich,
als sie im alten Feuerwehrdepot in Hirschfelde auf der Rosenstraße einrückten! Einige M uttis und Vatis der Freiwilligen Feuerwehr im Ort hatten sich aber noch kleine
Überraschungen einfallen lassen. Ein lustiges Feuer brannte zur Begrüßung. Auch
warteten gar wunderliche Gestalten auf die
Kinder! Gespenstische Kisten galt es auf
ihren Inhalt zu untersuchen. Was konnte
man da herausfühlen?! Und alle Ankömmlinge konnten sich bei einem Punsch ihre
Kräfte wieder auftanken. Ein riesengroßes
Dankeschön dafür! Glückliche Kinderaugen sind der größte Lohn und so möchten
wir uns auch bei allen anderen bedanken,
die das Gespensterfest für unsere Kinder zu
einer schönen Erinnerung haben werden
lassen.
Wir freuen uns schon auf des nächste Jahr,
wenn es wieder heißt: „Auf dem Nordpol
gehen die Gespenster um!“ Das Kita-Team
Privilegierte Schützengesellschaft Hirschfelde 1529 e.V.
Sehr geehrte Leser des Zittauer Stadtanzeigers, sehr geehrte Einwohner von Hirschfelde und Umgebung, die Privilegierte Schützengesellschaft Hirschfelde 1529 e.V. feierte am 07.11.2015 den 3. Schützenball in
bewährter Weise bei Engemanns in Rosenthal. Ein unterhaltsamer Abend fand seine
Vollendung in den M orgenstunden des
nächsten Tages.
Als Gäste des Abends konnten wir die Privilegierte Schützengesellschaft Zittau 1584
e.V. sowie Vertreter des Sportschützenkreises Oberlausitz/Niederschlesien begrüßen.
Eine weitere gute kameradschaftliche Zusammenarbeit ist eine Zukunftsaufgabe für
beide Vereine und sollte auch gelingen.
Herzlich willkommen waren uns auch Frau
und Herr Rammelt vom hiesigen Geschichtsverein. Danke für euer Kommen
und die interessanten Gespräche.
Leider konnten die anderen ortsansässigen
Vereine unserer Einladung nicht Folge
leisten, vielleicht klappt es 2016 besser.
Liebe Leser, solche Abende eignen sich
auch in besonderer Weise, um verdiente
M itglieder zu ehren. Unser Schützenbruder
Jürgen Jaschke aus Radgendorf erhielt die
Ehrennadel des Sächsischen Schützenbundes
e.V. in Bronze.
Herzlichen Glückwunsch.
Unser Wendebürgermeister Schützenbruder
Ernst-Jürgen Schiffner aus Oderwitz erhielt
die Ehrenmedaille 25 Jahre Sächsischer
Schützenbund e.V.
Herzlichen Glückwunsch.
Der Höhepunkt unseres Schützenballes
fand gegen 21 Uhr statt. Die Krönung des
Damen- und Herrenkönigs der Privilegierten
Schützengesellschaft Hirschfelde 1529 e.V.
Grundschule Hirschfelde/Ostritz
Weihnachten,
Ruheinsel
Frohe und erholsame Weihnach-
im Getriebe. Zeit, sich
ten und ein gesundes Neues Jahr
selber nah zu sein. Fest
2016 wünschen allen Bürgerinnen
des
und Bürgern die Lehrerinnen und
Friedens
und
der
Liebe - lasst es nicht beim
M itarbeiter
Wunsch allein
Hirschfelde/Ostritz.
Seite 18
der
Grundschule
INFORMATIONSB LATT
Damenkönigin 2015 wurde Schützenschwester Susann Schäfer aus Dittelsdorf.
Herrenkönig 2015 wurde Schützenbruder
Klaus Rathmann aus Rosenthal.
Marschall 2015 wurde Schützenbruder
Jürgen Jaschke aus Radgendorf.
Den 3. Platz belegte Schützenbruder Silvio
Bräuer aus Wittgendorf.
Den neuen M ajestäten ein Gut Schuss und
herzlichen Glückwunsch.
Am Schluss des Beitrages möchte der Vorstand allen, die zum Gelingen des Abends
beigetragen haben, ein herzliches Danke
sagen. Danke auch an unsere M itglieder.
Das Jahr 2015 ist gleich vorbei.
Herzliche Weihnachtsgrüße sendet die Privilegierte Schützengesellschaft Hirschfelde
1529 e.V. an die M itgliedschaft, an die Einwohner, an die anderen Vereine des Ortes,
an die vielen Freunde und Bekannten und
die hiesige Jägerschaft.
Der Vorstand
Auf ein friedliches 2016.
10. Dezember 2015
HARTAU
Hartau
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
von Hartau,
im Namen des Ortschaftsrates wünsche ich
Ihnen und Ihren Familien eine frohe und
besinnliche Weihnachtszeit und ein gesundes
und glückliches neues Jahr.
M it diesen Wünschen verbinde ich auch
meinen herzlichen Dank an alle Bürger/
innen und Vereine für Ihr M itwirken bei der
Gestaltung und Verschönerung unserer Ortschaft Hartau.
Wolfgang Lehmann, Ortsbürgermeister
Ortschaftsratssitzung
Mittwoch, 13.01.16 um 19.00 Uhr
Zimmer des Ortsvorstehers,
im Gemeindeamt Hartau.
Ab 18.00 Uhr findet dort die Bürgersprechstunde des Ortsvorstehers statt.
Herzlichen Glückwunsch
15.12. Wolfgang Zimmermann
17.12. Ingeborg Fännrich
19.12. Walter Linkner
24.12. Siegfried Figula
28.12. Margit Hoffmann
05.01. Ursula Priever
09.01. Christian Hentschel
Ehejubiläum
28.12. Dr. Peter und Friederike
Reinhold
80 Jahre
75 Jahre
79 Jahre
73 Jahre
73 Jahre
84 Jahre
71 Jahre
Hartauer Geschichte und Geschichten
Vor 110 Jahren
In der Sitzung des Hartauer Gemeinderates
am 6.2.1878 stellte der Gemeindevorstand
Christian Gottlieb Goldberg (wohnte in Nr.
53 - jetzt Obere Dorfstraße 5) den Antrag,
einen Straßenwärter auf Dauer einzustellen.
Es bewarben sich 2 Einwohner, ausgewählt
wurde ein Herr Lange. Nach einigen Beschwerden wurde er im April 1880 entlassen. Aus den neuen Bewerbern wurde Karl
August M ießler (Nr. 57 - Obere Dorfstraße
13) eingestellt. Da in den folgenden Jahren
seine mehrfachen Gesuche um Lohnerhöhung abgelehnt wurden, kündigte er im M ai
1885. Da die Einwohner, die sich danach
um die Stelle bemühten, nach M einung des
Gemeinderates nicht geeignet waren, wurde
M ießler gebeten, bei einer Lohnerhöhung
von wöchentlich 1 M ark weiter zu arbeiten.
Bis Oktober 1896 übte er sein Amt aus,
dann wurde Karl Gustav Ullrich (Nr. 76 Obere Dorfstraße 48) eingestellt. Im April
1908 verpflichtete der Gemeinderat M ax
Bernhard Fischer ( Nr. 50 - Untere Dorfstraße 2), der aber im Juni 1911 wegen zu
geringem Lohn kündigte. Nach ihm stellte
man Karl Friedrich Adam (Nr.58 - Obere
Dorfstraße 17) ein, der aber aus dem gleichen Grund wie sein Vorgänger im August
1912 sein Arbeitsverhältnis beendete. Danach wurde Alwin Weißflog aus Olbersdorf
ausgewählt, der aber, weil er eine besser
bezahlte Stelle fand, im M ärz 1913 aufhörte. Ihm folgte Gustav Neumann (Nr. 89 Obere Dorfstraße 16). Er wurde nach Tarif
bezahlt, wofür er aber oftmals kämpfen
musste. Wie lange er beschäftigt war, ist
nicht bekannt, letzte Erwähnung ist 1919.
Danach wurde erst 1934 bis 36 Alfred Rebentisch (Nr. 25 - Untere Dorfstraße 48)
als Straßenwärter genannt.
Am 1. Dezember 1905, vor 110 Jahren,
wurde von den Hartauer Gemeinderäten
eine Dienstanleitung für Straßenwärter beschlossen. In ihr wurden die Aufgaben festgehalten: z.Bsp.: Instandhaltung der öffentlichen Straßen und Wege, Pflege der Straßengräben, Reinigen der Schleusen und Gerinne, Entfernen des Straßenkotes, Pflastern
von Straßen, Pflege der Straßenbäume und
Verteilung von Strafzetteln bei Verunreinigungen. Die Arbeitszeit betrug sommers 10
1/2 Stunden zwischen 6 Uhr früh und 6 Uhr
abends, im Winter 8 1/2 Stunden zwischen
7 Uhr früh und 5 Uhr abends, dazu außerhalb der Dienstzeit bei ungewöhnlichen
Fällen. Der wöchentliche Lohn betrug 14
M ark. Von der Gemeinde bekam der Straßenwärter eine Dienstmütze, eine Kastenkarre und eine Baumleiter. Für das übrige
Handwerkszeug musste er selbst sorgen
und bekam dafür 15 M ark jährlich.
Öffnungszeiten der Ortsbibliothek
im Dreiseitenhof, Untere Dorfstraße 8
immer dienstags, 15 bis 17 Uhr
Die „Hartauer Kreativen e.V.“
treffen sich jeden M ittwoch um 15 Uhr
im Vereinsraum im Dreiseitenhof.
Eckehard Gäbler
50 Jahre
Nach Redaktionsschluss eingetretene Veränderungen
können nicht berücksichtigt werden.
die Redaktion
Schkola Hartau
„Brude r Wald“
So heißt ein Lied, das 7 Kinder aus der Arthurklasse am 06.11.2015 sangen.
Sie trafen sich mit Herrn Krusekopf als Vertreter des Oberbür germeisters der
Stadt Zittau, Frau Pohl von der Stadtverwaltung Zittau, Frau Förster vom
Verein „Naturpark Zittauer Gebir ge“ , Herrn Lehmann, Ortsvorsteher Hartau
und einigen Be wohnern Hartaus zur Pflanzung eines Baume s. Nun, ein
Baum macht noch keinen Wald und Wald hat Hartau sozusagen nebenan
schon genug. Aber Bä ume sind gut für unsere Um welt. Schon seit zehn Jahren pflanzte Zittau gemeinsam mit Kindern in der Flur Eichgra ben jede s Jahr
einen Baum.
Nun soll es in Hartau weitergehen und die Sch üler der Schkola Hartau übernehmen die Patenschaft.
Nach dem offiziellen T ermin ging es noch zur Birkenfarm zu Frie da. Für sie
hatten die Kinder der ersten Klasse auf einem Schulausflug am Neiße damm
Eicheln gesammelt. Während die Kinder Meersch weinchen kuschelten und
die Ziegen fütterten, bediente sich die Hängeba uchdame schmatzend am
gefüllten Korb. Hmmmm! Das gibt guten Winterspeck!
Annett Holz
10. Dezember 2015
INFORMATIONSB LATT
Seite 19
DITTELSDORF
Dittelsdorf
Grußwort des Ortsbürgermeisters zum Jahreswechsel
Auf ein gutes und erfolgreiches Jahr
2015!
Liebe Einwohnerrinnen, liebe Einwohner von Dittelsdorf, verehrte
Besucher und Gäste unserer Ortschaft, wieder ist ein Jahr vergangen.
M ancher denkt, es hat erst angefangen, so schnell ist die Zeit vergangen.
Von den vielen Aufgaben, die wir uns
vorgenommen haben, wurden einige
gelöst und vielen Zielen sind wir ein
wenig näher gekommen. Es bleibt
also immer etwas zu tun, um unter
demographis chen Ges ichtspunkten
und der Daseinsfürsorge, unsere Ortschaft Dittelsdorf für die Zukunft
liebens- und lebenswert zu gestalten
und zu erhalten. Das ist unser gemeinsames Ziel, woran wir mit Politik und Verwaltung unserer Stadt
arbeiten.
Ich möchte mich bei Ihnen, den Bürgerinnen und Bürger unserer Ortschaft für Ihre Initiative, Kreativität,
für Ihre Tatkraft und Engagement im
Gewerbe, in Vereinen, Gruppen und
Organisationen im Interesse unserer
Ortschaft bedanken.
In diesen Tagen gilt mein besonderer
Dank den M itbürgerinnen und M itbürgern in unserer Gemeinde, die
nicht im Kreise von Familie oder
Freunden Weihnachten feiern, sondern ihre Zeit und Arbeitskraft in den
Dienst der Allgemeinheit stellen, bei
der Feuerwehr, den Sicherheitskräften, im Rettungsdienst, in den Krankenhäusern und in sozialen Einrichtungen.
Nicht zuletzt danke ich den M itgliedern
des Ortschaftsrates, den M itarbeiterinnen und M itarbeitern des Eigenbetriebes Forst- und Kommunale Dienste
recht herzlich für die gute Zusammenarbeit. Ich danke für Ihr Mitdenken,
M itwirken und M itarbeiten.
Als Ortschaftsrat legen wir natürlich
den Schwerpunkt unserer Arbeit auf
die Erhaltung und weitere Gestaltung
von Dittelsdorf. M eist sind es die
kleinen Dinge, die uns im Leben
ärgern oder erfreuen können. Solche
sind Beleuchtung, saubere Straßen
und Wege, gepflegte Geländer und
Anlagen, geräumte Schleusen, Bachbetten und Uferbereiche ... Aber auch
die Großen, wie der Zustand der Straßen, Brücken und Wege, der Verfall
Seite 20
Ortschaftsrat
Ortschaftsratssitzung
Im Dezember findet keine öffentliche
Sitzung des Ortschaftsrates statt.
S prechstunde des Ortsvorstehers
dienstags 17-18 Uhr, Büro des
Ortsvorstehers, Vereinshaus Alte Schule“.
einiger Gebäude, Löschwasser für die Feuerwehr, Infrastruktur, medizinische Versorgung
… wirken sich auf das Wohlbefinden unserer
Bürger aus. Alles im Blick zu haben ist oft
nicht einfach. Bei Vielem können nur Vorschläge, Hinweise und Forderungen getätigt
werden, weil sie nicht in den Zuständigkeitsbereich des Ortschaftsrates fallen. Dennoch
fühlen wir uns verantwortlich. M it Beharrlichkeit und Sachlichkeit und nach dem Prinzip
„ein steter Tropfen höhlt den Stein“ ist uns
beim Erreichen schon viel gelungen, aber eben
nicht alles. Eine gute Zusammenarbeit mit den
Bereichen der Stadtverwaltung und anderen
kommunalen Einrichtungen hat uns dabei viel
geholfen. Dafür Danke.
Der Abreißkalender ist dünn geworden. Nur
wenige Blätter bleiben bis zum Jahreswechsel.
Die Zeit der letzten Wochen und Tage des Jahres bringt uns immer dazu zurückzublicken Was hat das Jahr gebracht? Aber auch einen
Ausblick auf das neue Jahr zu wagen.
2015 war nicht spektakulär. Kleine Sachen wurden in Angriff genommen und realisiert, andere
INFORMATIONSB LATT
Herzlichen Glückwunsch
11.12.
21.12.
30.12.
02.01.
08.01.
10.01.
Ingrid Fünfstück
Annelore Funke
Ruth Klein
Heinz Trautmann
Erika Walther
Hans-Siegfried Schulz
72
83
82
73
91
79
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
Nach Redaktionsschluss eingetretene Veränderungen
können nicht berücksichtigt werden.
vorbereitet. So wurde der Verbindungsweg zwischen Dorfstraße und Schulberg erneuert. M aßnahmen zum Erhalt der Alten Schule wurden
umgesetzt, Dachreparatur, Sanierung der Fenster, Heizungsumstellung. Weiterhin ging das
Ringen um die Lösung der Löschwassersicherstellung weiter. Ein erstes Ergebnis liegt für das
Schlegler Feld vor. Hier wurden entsprechende
Baumaßnahmen realisiert. Erste Planungsmaßnahmen für den Neubau der Brücke am Gemeindeamt sind eingeleitet.
Der Bau soll 2016 beginnen. Auch hier geht es
um die Sicherung von Löschwasserreserven im
Zentrum. M it dem Bau der Brücke ist die Wehranlage in Frage gestellt und diese muss wirkungsvoll ersetzt werden. Auch dafür gibt es
Lösungsansätze. Das neue Feuerwehrdepot,
Leistungsumfang knapp 3 M io Euro, für die
Wehren von Dittelsdorf, Hirschfelde und Wittgendorf wurde am 19.11.2015 übergeben und
am Tag darauf in Betrieb genommen. Auch das
ist ein Beitrag für die Entwicklung unserer Ortschaft. Die gesamte Feuerwehrarbeit findet jetzt
in Hirschfelde statt. Ich wünsche den Kamera-
10. Dezember 2015
DITTELSDORF
den der Freiwilligen Feuerwehr im „Niederland“ viel Erfolg in ihrer Arbeit und
dass sie trotzdem Dittelsdorf treu bleiben.
Gleichzeitig möchte ich meinen Dank
für die geleistete Arbeit der Freiwilligen
Feuerwehr, um ihren Wehrleiter Steffen
Kreisig, aussprechen. 95 Jahre aktive
Feuerwehr Dittelsdorf enden damit und
es beginnt eine neue Etappe der Feuerwehrgeschichte.
Intensiv wurden Gespräche mit dem
Bauamt zur Problematik Bauchmauern
und Uferbereiche geführt. Hier ging es
im Wesentlichen darum, Eigentumsverhältnisse zu klären, um entsprechende
Baumaßnahmen vorbereiten und durchführen zu können.
Dieser kleine Exkurs möge genügen.
Vieles wurde noch in Angriff genommen.
Man nehme 12 Monate, putze sie ganz
sauber von Bitterkeit, Geiz, Pedanterie
und Angst, zerlege jeden Monat in 30
oder 31 Teile, so dass der Vorrat genau
für ein Jahr reicht. Es wird jeden Tag
einzeln angerichtet aus einem Teil Arbeit
und zwei Teilen Frohsinn und Humor.
Man füge drei gehäufte Esslöffel Optimismus hinzu, einen Teelöffel Toleranz,
ein Körnchen Ironie und eine Prise Takt.
Dann wird die Masse reichlich mit Liebe
übergossen. Das fertige Gericht schmücke man mit Sträußchen kleiner Aufmerksamkeiten und serviere es täglich
mit Heiterkeit. („Kochrezept“ von Katharina Elisabeth Goethe 1731-1808)
M it diesem Rezept wünsche ich im Namen des Ortschaftsrates Dittelsdorf allen
Bürgern unseres Ortes und darüber hinaus eine besinnliche Adventszeit, ein
schönes und friedliches Weihnachtsfest
im Kreise Ihrer Familien sowie ein erfolgreiches neues Jahr 2016.
„Es gibt nichts Gutes, außer man tut es“!
Im Sinne der Worte von Johann Wolfgang Goethe wünsche ich Ihnen ganz
persönlich und im Namen des Ortschaftsrates Dittelsdorf die Gesundheit,
Kraft und Ausdauer, um die Vorsätze für
2016 umzusetzen und dass Sie von bitteren Erfahrungen verschont bleiben.
Ihr Christian Schäfer, Ortsbürgermeister
Weihnachten ist für die meisten M enschen in dieser Welt das wichtigste und
schönste Fest des Jahres. Es gibt uns
Gelegenheit auch einmal über unseren
alltäglichen Horizont hinauszublicken
auf die Dinge, die wirklich wichtig sind.
Gesundheit lässt sich z.Bsp. nicht in
Geschenkpapier wickeln und unter den
Christbaum legen. Auch Glück kann
man nicht kaufen. Dennoch sind Gesundheit, Zufriedenheit und ein Leben in
Frieden Geschenke, für die wir selbst
nicht dankbar genug sein können.
10. Dezember 2015
Grußworte zur Feue rwehrwahlversammlung Zusammenschluss
der Ortsfeuerwehren Dittelsdorf, Hirschfelde, Schlegel
Liebe Kameradinnen und Kameraden,
liebe M itglieder der Jugendfeuerwehr,
sehr geehrte Gäste,
für die Einladung zu eurer heutigen Wahlversammlung bedanke ich mich sehr herzlich, gleichzeitig überbringe ich euch die
besten Grüße des Ortschaftsrates.
Liebe Kameradinnen und Kameraden,
die Geschichte des Feuerlöschwesens in Dittelsdorf begann um 1782, die der Freiwilligen Wehr 1920, also vor 95 Jahren, und
endet heute.
M it der heutigen Wahlversammlung wird
erneut eine Zäsur in der Geschichte unserer
Wehr und der Wehren in Hirschfelde und
Wittgendorf gesetzt.
Auf dem Wege bis hierher hat die Freiwillige Feuerwehr Dittelsdorf viele Höhen und
Tiefen erlebt und sich immer wieder neuen
Anforderungen stellen müssen. Sie konnte
sich erfolgreich bei der Lösung der Aufgaben beweisen und hat diese auch gemeistert.
Auch der Prozess zur Findung der Notwendigkeit des Zusammengehens und der Wahl
des Standortes des neuen Depots war kein
einfacher. Es war ein steiniger und hat leider
bewährte Feuerwehrmitglieder zurückgelassen. Eine alte Wirkungsstätte aufzugeben,
vor allem wenn sie aus eigener Kraft errichtet und erhalten wurde, ist nicht immer
schlüssig zu verstehen.
Eines steht fest, das Depot in Dittelsdorf
wird erhalten bleiben. Es liegt nun an euch,
wie es weiter genutzt wird, als M useum oder
Standort für die Jugendfeuerwehr oder ...?
Die Freiwillige Feuerwehr Dittelsdorf hat
seit ihrer Gründung Verlässlichkeit und
Unterstützung gelebt, ganz besonders aber
auch denen nahe gebracht, die im Laufe der
Zeit, in zumeist jugendlichem Alter, dazu
gestoßen sind. Das hat ihr Erscheinungsbild
nach innen und nach außen nachhaltig geprägt, das hat ihr auch zu der Anziehungskraft verholfen, die ihr bis heute den Vorzug
verleiht, eine der ältesten Bürgerinitiativen
unseres Ortes zu sein. Die Feuerwehr gehört
zum Ortsbild und hat in ihrer Geschichte das
Leben im Ort aktiv durch Theater, Fanfarenorchester und weitere verschiedenste Ereignisse und Veranstaltungen, aber auch durch
M ithilfe im Ort gestaltet.
Eine neue Wehr wird durch den Zusammenschluss mit Hirschfelde und Wittgendorf am
neuen Standort entstehen. Diese Entwicklung weist in die Zukunft und berücksichtigt
die jetzige und zukünftige Situation der
Freiwilligen Feuerwehren in unserer Region
zum richtigen Zeitpunkt und zeigt die Notwendigkeit des engeren Zusammenrückens
der benachbarten Wehren. Ich sehe das mit
einem weinenden und einem lachenden
Auge. Es ist wie beim Kindergarten und
Schule, diese gehören zum Dorf, zum Ort,
so auch die Feuerwehr. Denn sie sind ein
INFORMATIONSB LATT
Stück wichtiges Leben in der Ortschaft.
Ich hoffe, dass die Freiwillige Feuerwehr
Dittelsdorf-Hirschfelde-Wittgendorf als geballte Kraft weiter das Leben in den Ortsteilen mit gestaltet.
Liebe Kameradinnen und Kameraden,
Am 13.11.2015 konnte ich mich bei der
Schlüsselübergabe des neuen Depots von
seiner hohen baulichen und technischen
Qualität überzeugen, erfasste aber auch den
hohen Anspruch an die neuen Nutzer.
Es freut mich besonders, dass nun auf modernstem Stand Feuerwehrarbeit geleistet
werden kann, wenn auch eine hohe Erwartung an die Erhaltung und Pflege der neuen
Einrichtung besteht.
Als Ortsbürgermeister sage ich der neuen
Wehr ausdrücklich meine Unterstützung, die
des Ortschaftsrates und der Ortschaft Dittelsdorf zu. Gleichzeitig bedanke ich mich
im Namen der Dittelsdorfer Bürger für eure
große Einsatzbereitschaft und euer Engagement. Ich wünsche euch viele junge Bürger,
die den Weg in die Wehr finden und ihre
erfolgreiche Zukunft sichert.
Die Freiwillige Feuerwehr ist in unseren
Orten fest verankert. Und das soll auch weiter so bleiben!
Ich wünsche der neuen Wehrleitung für ihre
Arbeit viel Erfolg, Kraft und eine gute Hand
bei der Führung der Kameraden.
Im Vorfeld der heutigen Versammlung haben wir als Ortschaftsrat Dittelsdorf 250
Euro als „M itgift“ zur Gestaltung der neuen
„Ehegemeinschaft“ an unseren Wehrleiter,
Herrn Steffen Kreisig, übergeben.
Wünschen wir uns, dass auch in Zukunft
Feuerwehr, Ortschaftsrat und Stadtrat zum
Wohle unserer Ortschaften und aller Bürger
erfolgreich zusammenarbeiten und immer
den Bedarf der Feuerwehr anerkannt und die
notwendigen M ittel dafür zur Verfügung
gestellt werden.
Ich wünsche Ihnen/euch und den Familien
für die verbleibenden Tage des Jahres 2015
und natürlich für 2016 alles Gute, Gesundheit, persönliches Wohlergehen, Erfolg und
viel Glück bei all den Vorhaben.
Ich wünsche euch möglichst wenige Einsätze, gut Schlauch und immer eine Handbreit
Wasser im Tank!
Christian Schäfer
Ortsbürgermeister
Öffnungszeiten der Bücherei
im Vereinhaus „Alte Schule“:
dienstags von 15.30-19.00 Uhr
Seite 21
DITTELSDORF/PET HAU
Neues aus der Kita „Schwalbennest“
Ich, Heike Hähne, proWIN Fachberatung aus M ittelherwigsdorf, bin stellvertretend für Gabi Winter, Gründungsmit glied des Vertriebes proWin und Schirmherrin
der proWin Stiftung hier und möchte der Herzensangelegenheit dieser Stiftung nachgehen und diesen Scheck
von 500 € für einen neuen Outdoor-Spielplatz überreichen und damit Kinderaugen zum Leuchten bringen.
Herzlichen Dank sagen die Kinder und das Team der
Kita S chwalbennest.
Wann fängt Weihnachten an
Wenn mitten im Winter eine Rose aufblüht,
der Schmetterling leuchtend bunt durch den Garten zieht,
die Nachtigall ein Lied der Hoffnung singt
und zwischen M enschen Freundschaft und Glück erklingt.
Wenn mitten im Streit Versöhnung beginnt,
es selbst zwischen Feinden wieder richtig stimmt,
der Reiche mit dem Hungrigen teilt
und der Lahme zum Regenbogen eilt.
Wenn mitten im Leid die Not gewendet,
das Dunkel des Todes durch Licht beendet,
ein Kind wichtiger als alles ist und
Du ganz Du selber bist, dann fängt Weihnachten an
( Hermann Josef Frisch)
Das Geheimnis der Heiligen Nacht besteht darin, dass wir auf
der Suche nach dem Großen und Außergewöhnlichen auf das
Unscheinbare und Kleine hingewiesen werden.
Alltägliche Dinge, die wir als selbstverständlich erachten und
viel zu wenig wahrnehmen sind dabei die wahren Wunder.
Die kostbarsten Dinge im Leben sind immer jene, die nicht
gekauft oder hergestellt werden können.
Familie - Glück - Frieden - Gesundheit.
Auf diesem Wege wünschen wir allen Familienangehörigen
sowie allen Kooperations- und Geschäftspartnern viele besinnliche M omente und einen guten Start ins neue Jahr 2016.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen und die gute Zusammenarbeit.
Die Kinder und das Team der Kita „Schwalbennest“.
R. Grollmisch, Einrichtungsleiterin
Glück ist sein Kind zu Lieben.
Das größte Glück jedoch ist
von seinem Kind geliebt zu werden.
Die Kinder und das T eam der Kita Schwalbennest begrüßen unsere neuen Schwalbenkinder: Sascha Gerber, Emil Wolf und
Arthur Rieger.
Ein großes Dankeschön an die
kleinen und großen Kinder der
Kinderband „Lustige Noten“
Liebe M itglieder der Kinderband,
seit einigen Jahren erklingen in
unserer Kita einmal wöchentlich
die Gitarren und Orffinstrumente
im Rahmen des Ganztagsangebotes der Grundschule Hirschfelde/
Ostritz. Immer wieder werden
fleißig neue M usikstücke und Lieder einstudiert sowie Rhythmen,
Akkorde und Noten erlernt. Dazu
braucht man jedoch nicht nur eine
Gitarre, sondern auch viel, viel
Fleiß, Ausdauer, Konzentration
und Freude an der M usik.
Es gibt ja nicht nur Aufgaben in
der Kinderband zu erledigen, sondern auch Hausaufgaben, sportliche Aktivitäten und so vieles mehr.
Umso erstaunlicher ist es mit welcher Begeisterung und mit welchem
Fleiß ihr in den letzten Jahren vielen M enschen in unserer Region zu
verschiedenen Anlässen wie Geburtstage, kleinen und großen Konzerten, Einw eihungs feiern und
anderen Gelegenheiten Freude bereitet habt.
Durch Eure Arbeit und großen Fleiß
ist es gelungen die Qualität auf ein
sehr gutes Niveau zu bringen.
Dafür möchte ich mich heute einmal bei Euch bedanken und wünsche Euch für die Zukunft viel Gesundheit und viel Spaß am M usizieren in der Kinderband.
M acht weiter so!
Kita-Team Schwalbennest
Da uns die Gemeinwesenarbeit sehr wichtig ist,
freuen wir uns sehr, als Kinderband auch zum
Weihnachtsmarkt in Schlegel am 13.12.2015 von
14.30 Uhr bis 15.30 Uhr auftreten zu dürfen.
Pethau
Ortschaftsratssitzung
Montag, 04.01.16, 18.30 Uhr
im Büro des Ortschaftsrates in der „Alten Schule zu Pethau“,
Hauptstraße 28.
12.12. Werner Teichgräber 93 Jahre
01.01. Elfriede Schulz
76 Jahre
Zu Beginn der Sitzung findet eine Bürgersprechstunde statt.
14.12. Brigitte Hilse
78 Jahre
01.01. Elfriede Weihrich
77 Jahre
17.12. Dörte Kelm
84 Jahre
05.01. Renate Freimuth
71 Jahre
18.12. Christa Löffler
87 Jahre
08.01. Regina Freimuth
81 Jahre
19.12. Volkmar Uhlig
75 Jahre
08.01. Christa Richter
88 Jahre
Unsere Ausbildung:
25.12. Ilse Brauer
90 Jahre
10.01. Ruth Kahle
80 Jahre
15.12.15, 18.30 Uhr, Depot Pethau
Wachbelehrung Theater
01.01. Rosemarie Hille
81 Jahre
Ortsfeuerwehr Pethau
Seite 22
Herzlichen Glückwunsch
INFORMATIONSB LATT
Nach Redaktionsschluss eingetretene Veränderungen können nicht berücksichtigt werden..
10. Dezember 2015
WITTGENDORF
Wittgendorf
Ortschaftsrat
Ortschaftsratssitzung
Im M onat Dezember findet keine öffentliche Ortschaftsratssitzung statt.
Werte Einwohner von Wittgendorf,
allen Bürgerinnen und Bürgern der Ortschaft Wittgendorf wünsche ich, auch im Namen des
Ortschaftsrates, eine frohe Adventszeit, ein besinnliches und gesegnetes Weihnachtsfest sowie
einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Viel Glück, Erfolg, aber vor allem auch recht viel Gesundheit möge allen das neue Jahr 2016
bringen.
Frank Härtelt, Ortsvorsteher
Herzlichen Glückwunsch
12.12.
13.12.
14.12.
15.12.
21.12.
21.12.
23.12.
23.12.
24.12.
26.12.
31.12.
06.01.
09.01.
10.01.
Gerhard Schulze
Barbara Offermann
Werner Höfer
Bärbel Stepke
Christa Oriwol
Monika Ott
Jutta Mauß
Hannelore Rothmann
Roswitha Aehnelt
Susanne Handrick
Ingeborg Hübner
Willfried Bürger
Annemarie Hommel
Günter Riedel
80 Jahre
75 Jahre
80 Jahre
72 Jahre
79 Jahre
73 Jahre
76 Jahre
72 Jahre
89 Jahre
78 Jahre
84 Jahre
77 Jahre
71 Jahre
73 Jahre
Nach Redaktionsschluss eingetretene
Veränderungen können nicht berücksichtigt werden.
Heimatverein Wittgendorf e.V.
Alle zwei Jahre lädt der Heimatverein im November zur Verkehrsteilnehmer-Schulung ein.
In diesem Jahr war besonders viel Interesse
bei den Gäste zu spüren. 35 Personen wollten wissen was es für Änderungen oder
Neues auf den Straßen gib.
Es wurden auch Fragen gestellt. Die konkreten Beispiele nannten die Gäste und so konnten unklare Situationen aufgeklärt werden.
Der „DRITTE ECHTE WITTGENDORFER WEIHNACHTS MARKT“
ist kein Traum.
Wann: 27. Dezember
Wo: im Pfarrhof
Zeit: 15.00-18.00 Uhr
Glühwein, Plätzchen,
Weihnachtsbaum, die Kälte stört da
kaum. Kaum zu glauben aber wahr, der
Weihnachtsmann ist auch noch da.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
10. Dezember 2015
INFORMATIONSB LATT
Seite 23
SCHLEGEL
Schlegel
Ortschaftsrat
Herzlichen Glückwunsch
Ortschaftsratssitzung
am Mittwoch, den 13.01.16 um 19.00 Uhr
im Spartenheim Schlegel.
S prechstunde des Ortsvorstehers
1. und 3. Dienstag im M onat, 17-18 Uhr
im Büro des Ortsvorstehers in der
ehemaligen Schule (Zimmer 2).
Jahresrückblick 2015
Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger!
Wieder geht ein Jahr zu Ende, somit Grund,
wieder eine kurze Rückschau zu halten.
Eine große Baumaßnahme, Stützmauer
Kleine Seite und grundhafter Ausbau der
Straße, konnten wir 2015 fertigstellen. Obwohl kleine Restarbeiten immer noch ausstehen, ist wieder ein Stück in unserer Ortschaft schöner geworden. Dieses Jahr waren wir mit der Sonderzuweisung von
10.000 € an der Reihe. Der Ortschaftsrat
entschied, mit diesem Geld das Dach der
Turnhalle zu reparieren, den Anbau neu zu
decken, die große Tür zum Sportplatz hin
zu erneuern und den Parkplatz für Besucher
der Sporthalle und des Spartenheim neu
anzulegen.
Der Vogelteich ist nach fast einem Jahr
Anlauf ausgebaggert und die Bäume um
den Teich verschnitten worden, so dass im
Herbst der Pächter, Angelverein Hirschfelde, wieder Fische einsetzen konnte. Ein
Stück Dorfstraße mit der dazugehörigen
Entwässerung zwischen der Dorfstraße Nr.
13 bis 19 wurde vom Landkreis erneuert.
Leider wurden nicht alle Vorhaben umgesetzt, so wartet das Spartenheim immer
noch auf einige notwendige Reparaturen.
Wegen der Linksabbiegespur an der B99
sind wir mit dem Landesamt für Straßen
und Verkehr in Verhandlung, aber es dauert
immer seine Zeit. Für nächstes Jahr plant
der Landkreis die Brücke im Niederdorf
mit den dazugehörigen Stützwänden zu
erneuern. Das ist dann die vierte Brücke,
13.12.
13.12.
14.12.
18.12.
19.12.
20.12.
23.12.
26.12.
28.12.
28.12.
Dorethea Ebermann
Monika Martin
Brigitte Leßmann
Inge Riedel
Monika Iwan
Alwiene Schulz
Annelie Zachmann
Christian Eichler
Anita Ladisch
Anfried Martin
76
73
78
74
74
84
74
77
71
76
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
seit wir zu Zittau gehören, die in Schlegel
erneuert wird. Aber auf der Dittelsdorfer
und der Wittgendorfer Straße haben wir
noch zwei marode Brücken, die auf eine
Sanierung warten. Auch die Heizungsumstellung im FFW Depot auf Biogaswärme
von unseren Landwirten wartet noch auf
die Realisierung.
Im Bereich Kultur gab es 2015 auch wieder
verschiedene Höhepunkte. So konnte ich
dieses Jahr das dritte Neugeborene mit den
100 Euro Begrüßungs geld begrüßen, dies
sind nun nach Einführung des Begrüßungsgeldes im Januar 2013 schon 23 Babys in
unserer Ortschaft.
Am 28.01.15 gab Edwin Krause einen
schönen Lichtbildervortrag von unserer
schönen Oberlausitz, welcher am Nachmittag und am Abend gut besucht wurde. Neben den Ausfahrten zur Gaststätte Kyffhäuser und zum Schlachtfest organisierte Gerlinde Wischnewski auch am 25.03. und
23.09. zwei Modenschauen mit Kaufgelegenheiten im FFW Depot.
Die Singegemeinschaft bot am 08.04. ein
Frühlingsliedersingen an, wo viele schöne
Frühlingslieder gesungen wurden. Auf dem
Pater Kolbe Hof gab es am 30.05. wieder
ein Hoffest, zu dem auch unsere Schlegler
Blasmusikanten aufspielten.
Der Geflügelzüchterverein Hirschfelde und
Umgebung e.V. organisierte am 31.05. ein
Hähnekrähen am Radweg bei F am. Ilse
Riedel. Am ersten Juniwochenende bot der
Wach- und Gebrauchshunde Sportverein
e.V. für alle Interessierten einen Dobermann-Tag an. Unsere Kleinsten feierten am
31.12.
05.01.
09.01.
10.01.
Marianne Rückert
Margareta Bongartz
Gudrun Seiffert
Uwe Hänchen
88
78
72
73
Ehejubiläum
21.12. Werner und Ingeborg
Rothe
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
60 Jahre
Nach Redaktionsschluss eingetretene Veränderungen
können nicht berücksichtigt werden.
12.06. in der Kita Spatzennest das diesjährige Sommerfest mit vielen Höhepunkten.
An den Schlegler Teichen fand vom 17. bis
19.07. das 2. „Drüben auf dem Hügel Festival“ durch den misch masch sounds e.V.
Dresden statt, auch die Blasmusikanten
spielten auf den Festival mit auf. Am Sonntag, dem 06.09. gab es wieder das Kaffeekonzert der Schlegler Blasmusikanten, was
leider wegen des Regenwetters im Saal des
FFW Depots stattfinden musste.
Eine lange Tradition hat auch unsere Seniorenweihnachtsfeier mit Schlachtschüsselessen und Blasmusik. Von den sieben Ortschaften in Zittau ist Schlegel die einzige,
mit so einem Angebot an unseren Senioren.
Immer am 3. Advent organisiert der Traditionsverein e.V. mit unserer Ortsfeuerwehr
den Schlegler Weihnachtsmarkt, der sehr
gut besucht wird.
Alle diese Events werden von engagierten
Bürgern und Vereinen organisiert und
durchgeführt. Ebenso gibt es eine Vielzahl
an Sponsoren und Spendern, die diese Höhepunkte erst ermöglichen.
Der Ortschaftsrat möchte allen Bürgern,
Vereinen und Sponsoren, dem Eigenbetrieb
Kommunale Dienste und der Stadtverwaltung für ihr Engagement ganz herzlich
danken.
Wir wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern einen schönen Advent, besinnliche
Weihnachten und für des neue Jahr Glück,
Gesundheit und Zuversicht.
Ihr Frank Sieber
Ortsbürgermeister
Schlegler Blasmusikanten e.V.
Wieder neigt sich ein Jahr dem Ende zu, deshalb möchten wir uns
für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen und Ihren Beifall recht herzlich bedanken.
Ebenso wünschen wir allen Freunden, Fans und Unterstützern der
Schlegler Blasmusikanten eine schöne, besinnliche und friedvolle
Weihnacht. Rutschen Sie gut rein ins neue Jahr und bleiben Sie gesund.
Seite 24
Gerne sehen und hören Sie uns zu unseren Konzerten im neuen Jahr
wieder, wenn es heißt: „ … so klingt es in der Oberlausitz“.
Die Auftrittstermine finden sie natürlich auf unserer Homepage:
www.Schlegler-Blasmusikanten.de.
Wir freuen uns auf Sie und verbleiben mit musikalischen Grüßen
INFORMATIONSB LATT
Ihre „Schlegler Blasmusikanten“ e.V.
10. Dezember 2015
SCHLEGEL
Neues aus der Kita „Spatzennest“
Liebe Einwohner,
auch in diesem Jahr möchten wir uns mit einem Stand auf dem
Schlegler Weihnachtsmarkt am 13. Dezember präsentieren.
Gemeinsam haben wir uns dafür einiges einfallen lassen, so wird es
z.B. selbstgemachten Kräuteressig und M armelade geben, sowie
Selbstgenähtes, Gehäkeltes und Gebasteltes. Lassen Sie sich überraschen!
Es wäre schön, wenn Sie vorbeischauen und das ein oder andere
erwerben. Der Erlös kommt wie immer den Kindern zu Gute.
Die Elternvertreter und das Kita Team
Am 17.12.15 gehen alle Kinder auf Weihnachtsmannsuche.
Vom 23.12.15 bis 03.01.16 bleibt unsere Einrichtung geschlossen.
10. Dezember 2015
Bald ist Weihnacht, wie freu ich mich drauf,
da putzt uns die Mutter ein Bäumlein schön auf,
es glänzen die Äpfel, es funkeln die Stern,
wie hab´n wir doch alle das Weihnachtsfest gern.
Es neigt sich das Jahr dem Ende ent gegen und auf diesem Wege
möchten wir uns bei allen für die Unterstützung in jeglicher Art
bedanken.
Ein besonders Dankeschön geht an unsere Elternvertreter, an alle
Eltern, Großeltern und an Sie, liebe Schlegler, die unsere Kuchenund Plätzchenfuhre so toll unterstützt haben.
Wir wünschen Ihnen eine schöne und besinnliche Weihnachtszeit
und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2016!
INFORMATIONSB LATT
Das Kita-Team
Seite 25
TERMIN E
Termine und Informationen
Veranstaltungen in der
Begegnungsstätte Hirschfelde
Tief verschneit liegt Feld und Wald.
Heil’ge Weihnacht kommt nun bald!
Kerzenduft und Weihnachtsbaum,
diese Zeit ist wie ein Traum!
Gott hat uns dies Fest geschenkt
weil er sehr oft an uns denkt.
SC „Grenzbuben“ Hirschfelde
Das Weihnachtspreisskat findet am Sonnabend, dem 12.12.2015 um 10.00 Uhr im
Spartenheim Schlegel statt.
Einsatz: 10 Euro bei 100%iger Auszahlung.
Dorota Dlugosz-Sperr
Die., 15./22.12.15, 14-18 Uhr
„Wir sträkeln“
Die., 15./22.12.15, 17-18 Uhr
Sportgruppe
Januar 2016
07.01.16, 09 Uhr
Treff am Donnerstag
08.01.16, 18 Uhr
Glühwein glühen am Lagerfeuer
Alle Veranstaltungen finden im Begegnungszentrum der Landfrauen in Hirschfelde, Zittauer Straße 29 a, statt.
Frohe Weihnachten und einen guten
Start in ein gesundes Jahr 2016.
Abfuhrtermine
Gelbe Tonne
Wittgendorf 04.01.
Dittelsdorf 05.01.
Schlegel
05.01.
Pethau
07.01.
Hirschfelde 26.01.
Drausendorf 26.01.
Rosenthal 26.01.
Eichgraben 28.01.
Hartau
28.01.
Die Stadtverwaltung Zittau
vermietet und verpachtet
Blaue Tonne
Hartau
13.01.
Dittelsdorf 20.01.
Hirschfelde 20.01.
Rosenthal 20.01.
Schlegel
20.01.
Wittgendorf 20.01.
Drausendorf 28.01.
Eichgraben 28.01.
Pethau
05.01.
Veröffentlichung von Alters- und
Ehejubiläen im Zittauer Stadtanzeiger
Hauptstraße 38 im Ortsteil Wittgendorf
Einraumwohnung im 1. OG mit Küche, Bad und WC (31,40 m²)
sowie Garage, Öl-Zentralheizung, Energieverbrauchsausweis,
139,9 kWh/(m²a), Öl, Bj. 1936
Bergstraße 10 im Ortsteil S chlegel
Zweiraumwohnung im 1. OG mit Küche, Wohnzimmer und Schlafzimmer sowie Dusche und WC (79,24 m²), Einzelöfen, Energieverbrauchsausweis, 357,3 kWh/(m²a), Kohle u. Holz, Bj. 1900
∗ Garage auf dem Garagenplatz Bahnhofsiedlung im Ortsteil
Hirschfelde
* Garagen auf dem Garagenplatz Dorfstraße
Ortseingang im Ortsteil Drausendorf
* Gärten in den Ortsteilen Dittelsdorf und Hirschfelde
Anfragen richten Sie bitte an die Stadtverwaltung Zittau
Referat Grundstücke und Vermessung, Frau Tannert
Telefonnummer 03583/752388, E-Mail: [email protected]
M it dem Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes zum 01.11.2015
wird das bislang geltende M elderecht abgelöst. Erstmals gelten für
alle bundeseinheitliche Regelungen. M it dem Inkrafttreten gehen
zahlreiche Veränderungen einher.
Für die Veröffentlichung der Altersjubilare ergibt sich folgende
Regelung:
Nach § 50 Abs. 2 Satz 5 BMG dürfen nur noch Altersjubilare ab
dem 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem
100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag veröffentlicht werden:
70. / 75. / 80. / 85. / 90. / 95. / 100. / 101. / 102. / 103. / ...
Bei den Ehejubiläen dürfen veröffentlicht werden: das 50. und jedes
folgende Ehejubiläum.
Sollten Sie der Veröffentlichung o.g. Jubiläen widersprechen, teilen
Sie dies bitte dem Einwohnermeldeamt mit. Das entsprechende
Formular finden Sie im Internet unter: www.zittau.eu - Bürger Formulare - Pass- und M eldewesen bzw. sprechen Sie persönlich
beim Einwohnermeldeamt oder dem Bürgerbüro Hirschfelde vor.
Ände rung de r Sprechzeiten im Bürgerbüro der
Geschäftsstelle Hirschfelde
Auf Grund von Veränderungen im Aufgabenbereich der Mitarbeiterin und
rückläufiger Besucherzahlen im Bürgerbüro werden die Sprechzeiten ab
Januar 2016 auf Dienstag von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr
festgelegt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Terminvereinbarung.
Sie erreichen die Mitarbeiterin unter
Tel.: 035843 2710 oder E-Mail: [email protected]
Der nächste Stadtanzeiger erscheint am 10. Januar 2016. Redaktionsschluss ist am 18. Dezember 2015.
Seite 26
INFORMATIONSB LATT
10. Dezember 2015
KIRCHE
Mitteilungen der Kirchgemeinden
für Hirschfelde, Dittelsdorf, Schlegel und Wittgendorf
Weihnachten ist nur der Anfang
Gottesdienste
Weihnachten sind die Kirchen so voll wie sonst selten. Viele Menschen
kommen und erfreuen sich über die Geburt Jesu Christi und da s, was
diese s Ereignis mit sich gebracht hat: Angefangen von der traditionellen
Christvesper, tiefgründigen Krippenspielen, besinnlichen Liedern, majestätischen Glockenläuten und Orgelklängen bis hin zum strahlenden
Weihnachtsbaum, funkelnden Schneeflocken im Kerzenschein, Plätzchenduft, Festessen mit der Familie und vielleicht sogar leuchtenden
Kinderaugen. Doch sobald diese T age vorbei sin d, zieht häufig schnell
wie der der ge wöhnliche T rott des Alltages e in, ohne dass die Weihnachtsbotschaft bleibende Sp uren hinterlassen hätte. Wenn jedoch schon
allein die Ge burt des Sohnes Gottes solch weltbeeinflussende Auswirkungen hat, wie erst sein ganzes Le ben? Wenn schon der Anfang a ußerordentlich ist, wie wir d es erst sein, wenn Er wie derkommt? Wenn allein
das Feiern des Weihnachtsfestes große Freude auslöst und unsere Herzen berührt, wie wird es er st sein, wenn wir Ihm selber be gegnen? Weihnachten ist nur der Anfang!
Lassen Sie sich also nicht das Wesentliche entgehen, indem Sie Jesus
nur in der Krippe sehen und nicht sein ganzes Wirken bedacht, erfasst,
gespürt, geprüft und erlebt zu haben. Nach Weihnachten geht es weiter,
bleiben Sie dran, Gottes Segen und eine erfüllte Weihnachtszeit wünscht
Pfarrer Martin Wappler
So, 13.12.
So, 13.12.
So, 13.12.
So, 13.12.
So, 20.12.
So, 20.12.
So, 20.12.
Do, 24.12.
Do, 24.12.
Do, 24.12.
Do, 24.12.
Do, 24.12.
Do, 24.12.
Fr, 25.12.
Sa, 26.12.
08.45 Uhr
10.00 Uhr
10.00 Uhr
17.00 Uhr
08.45 Uhr
08.45 Uhr
10.00 Uhr
15.00 Uhr
16.30 Uhr
16.30 Uhr
18.00 Uhr
18.00 Uhr
23.00 Uhr
10.00 Uhr
10.00 Uhr
So, 27.12.
So, 27.12.
So, 27.12.
Di, 29.12.
Do, 31.12.
Fr, 01.01.
So, 03.01.
So, 03.01.
08.45 Uhr
10.00 Uhr
10.00 Uhr
19.30 Uhr
16.30 Uhr
10.00 Uhr
08.45 Uhr
10.00 Uhr
Mi, 06.01. 18.00 Uhr
Pilgerhäusl e.V.
Adventsstunde
am Freitag, 18. Dezembe r um 18.30 Uhr
∗ Eröffnung der erweiterten Ausstellung
„Bethlehem mitten in Böhmen“ mit
böhmischen Papierkrippen.
∗ Abendbrot nach dem Prinzip:
„Jeder bringt etwas mit“ .
∗ Ausschneiden einer böhmischen Papierkrippe bei Geschichten und Liedern.
Jeannette Gosteli
10. Dezember 2015
Gottesdienst in Oberseifersdorf
Gottesdienst in Dittelsdorf mit Abendmahl
Gottesdienst in Schlegel mit Kindergottesdienst
Adventskonzert in Hirschfelde
Gottesdienst in Wittgendorf
Gottesdienst in Dittelsdorf
Gottesdienst in Hirschfelde mit Abendmahl
Christvesper in Wittgendorf
Christvesper in Schlegel
Christvesper in Hirschfelde
Christvesper in Dittelsdorf
Christvesper in Oberseifersdorf
Christnacht in Dittelsdorf
Regionalgottesdienst in Hirschfelde mit Abendmahl
Gottesdienst mit Abendmahl und Kindergottesdienst
in Oberseifersdorf
Gottesdienst in Wittgendorf
Gottesdienst in Dittelsdorf mit Abendmahl
Gottesdienst in Schlegel mit Abendmahl
Klangbild in Oberseifersdorf: Weihnacht trifft Jazz
Gottesdienst in Hirschfelde mit Abendmahl
Regionalgottesdienst in Oberseifersdorf
Gottesdienst in Dittelsdorf
Gottesdienst in Wittgendorf mit Abendmahl und
Kindergottesdienst
Regionalgottesdienst in Ostritz
Erreichbarkeit:
Pfarramt Dittelsdorf, Telefon: 035843/25755, Fax: 035843/25705
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten: dienstags 09-11 Uhr und 15-17 Uhr
Pfarramtsleiter: Pfr. M. Wappler, 03583/6963190, [email protected]
Katholische Kirche St. Konrad Hirschfelde
Sa. 19.12. 17.30 Uhr
Do. 24.12. 20.00 Uhr
Sa. 26.12. 08.30 Uhr
So. 27.12. 08.30 Uhr
Do. 31.12. 17.00 Uhr
Fr. 01.01. 08.30 Uhr
Sa. 02.01. 17.30 Uhr
Mi. 06.01. 09.00 Uhr
So. 10.01. 08.30 Uhr
INFORMATIONSB LATT
Heilige Messe
Christnacht
Heilige Messe
Heilige Messe
Jahresschlussandacht
Heilige Messe
Heilige Messe
Heilige Messe
Heilige Messe
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Stadtverwaltung Zittau, Markt 1, 02763 Zittau
Seite 28
INFORMATIONSB LATT
10. Dezember 2015