ZITTAUER STADTANZEIGER Amtsblatt der G roßen Kreisstadt Zittau mit den Ortschaf ten Dittelsdorf, Drausendorf, Eichgraben, Hartau, Hirschfelde, Pethau, Schlegel und Wittgendorf 24. Jahrgang www.zittau.eu Liebe Zittauerinnen und Zittauer, Weihnachten steht vor der Tür und es wird für Viele wieder einer der wenigen M omente sein, mit ihren Lieben einmal innezuhalten, die Zeit zu genießen und ein schönes Fest zu feiern. Sicher sind sich die meisten bewusst, dass dies nicht für alle eine Selbstverständlichkeit ist. In vielen Ländern herrschen Krieg und Terror, immer mehr M enschen suchen bei uns Schutz. Bisher haben w ir in Zittau ausreichend Zeit gehabt, um entsprechende Vorbereitungen für Ankömmlinge zu treffen. Unsere Schulen haben noch ein wenig Platz für weitere Kinder, das neue Heim am Portsmouther Weg ist in wenigen Tagen fertiggestellt, verschiedene Bildungsinstitute und gemeinnützige Einrichtungen bieten Deutschkurse und M öglichkeiten zur Beschäftigung, die Sächs ische Bildungsagentur unterstützt im Schulbereich bei den Deutsch-alsZweitsprache-Klassen. Nach der Ankunft werden in erster Linie Familien dezentral in Wohnungen untergebracht, die auf ihre Tauglichkeit hinsichtlich Größe und Lage überprüft sind. Wir sind in Zittau gut vorbereitet, ohne Frage. Damit dies auch so bleibt, werde ich mich weiter intensiv um die Klärung der wichtigen Finanzierungsfrage widmen. Gemeinsam mit anderen Kommunen des Sächsischen Städte- und Gemeindetages fordern wir, dass die Kosten, die wir im kommunalen Haushalt haben, durch den Freistaat Sachsen ersetzt bekommen. Die bisher aus gereichten M ittel sind bei weitem nicht genug für diese großen Aufgaben. Trotz aller anstehenden Aufgaben sollten wir alle uns die Zeit nehmen, über den Jahreswechsel etwas Ruhe zu finden. Liebe Zittauerinnen und Zittauer, am 16. Dezember eröffnet unser Weihnachtsmarkt auf dem neu sanierten M arkt mitten in unserer Stadt. Lassen Sie es sich nicht nehmen, ihn einmal zu besuchen. Und wenn Sie auf der Suche nach dem passenden Weihnachtsgeschenk für Ihre Lieben sind, nutzen Sie gern das breite Angebot unserer hiesigen Händler. Zur Eröffnung unseres Weihnachtsmarkts werden Fernsehen und Hörfunk des M DR ab ca. 18.30 Uhr im Rahmen der M DR-Weihnachtstour live aus Zittau übertragen und uns Zittauern eine Aufgabe geben. Wenn wir sie gemeinsam lösen, bekommen 50 Zittauer Kinder eine Einladung in den Dresdner Weihnachtszirkus. Das müsste doch zu schaffen sein! M achen Sie mit? Das würde mich sehr freuen. Ich wünsche uns allen frohe Weihnachtstage und einen guten Rutsch ins Jahr 2016! Ihr Thomas Zenker Oberbürgermeister 10. Dezember 2015 Donnerstag, 10. Dezember 2015 Nr. 277 Genießen Sie die vorweihnachtliche Stimmung bei einem Glas Glühwein, einer leckeren Bratwurst, Lebkuchen und Punsch oder entdecken Sie die Geschenke für Ihre Liebsten an unseren schön gestalteten Verkaufsständen des Kunsthandwerkes der Oberlausitz. Tag für Tag stapft der Weihnachtsmann über den Markt und hält Überraschungen für die Kinder bereit. Der Türmer von St. Johannis erwartet Sie während der Öffnungszeiten des Weihnachtsmarktes für einen Rundblick über die vorweihnachtliche Stadt Zittau. Täglich werden Posaunenklänge vom Turm zu hören sein und in der Johanniskirche können Sie einen Raum der Stille neben all dem fröhlichen Treiben genießen. Der ehrenamtlich und thematisch gestaltete Adventsmarkt St. Johannis unterm Sternenhimmel am Johannisturm lädt täglich von 15 bis 19 Uhr ein. Hier gibt es Angebote und Möglichkeiten vor allem zum Selbermachen und Mitmachen für die ganze Familie. Die Geschäfte der Innenstadt laden mit erweiterten Öffnungszeiten (Samstag, 19.12. bis 18 Uhr und Sonntag, 20.12.2015 von 13-18 Uhr) zum Weihnachtseinkauf ein. Unser Weihnachtsgeschenktipp für Sie: Der Zittauer Kulturbeutel - ein mit zahlreichen Angeboten gefülltes Gutscheinpaket von Zittauer Kultureinrichtungen erhalten Sie in der Tourist-Information Zittau. Mi ttwoch, 16.12.2015 Auf der Bühne: 14.30 „Alle Jahre wieder“ - Musikalische Eröffnung mit dem Bläserquartett Beiersdorf Teil I 15.00 „Horcht, die Glocken klingen in de r Fe rn“ Mit ihrem „großen Schlitten“ nähern sie sich dem Ziel - der Weihnachtsmann und seine Engelchen und der Oberbürgermeister Thomas Zenker begrüßen die Gäste des Zittauer Weihnachtsmarktes und unternehmen anschließend einen Marktrundgang 15.15 „Alle Jahre wieder“ - Musikalisches mit dem Bläserquarte tt Beiersdorf Teil II 16.00 Line-Dance unter Leitung von Sandra Steek 16.30 „Morgen Kinde r, wird`s was ge ben“ Ein musikalischer Winterspaziergang durch das Weihnachtswunderland mit der Musikschule Fröhlich Olbe rsdorf unter Leitung von Beate Dreier 18.00 Die MDR-SACHS EN-Weih- nachtstour zu Gast in Zittau Im Knusperhäuschen: 15.00-18.00 Uhr Weihnachtliche Bastelange bote vom dfb Re gionalve rband Sachsen Ost e.V. Adventsmarkt St. Johannis: „De r Stern von Bethlehem“ 15 bis Musikalisches und Kulinarisches aus 19.00 der Kellergrotte des künftigen Sitzes der Kreismusikschule Dreiländereck; Basteleien, Handwerk, Spiele, Rätsel, ZITTAUER STADTANZEIGER heiße Getränke, Feuerkorb mit Stockbrot, Süßes und mehr 16.00 Geschichten hören und erzählen 17.00 Lieder singen und musizieren 18.00 Adventsüberraschung T urmmusik Donnerstag, 17.12.2015 Auf der Bühne: 15.00 Weihnachtslie der vorgetragen von Schülern der 5. und 6. Klasse der O berschule an der Weinau Im Knusperhäuschen: 15.00 bis 18.00 Uhr Basteln mit Kindern zur Weihnachtszeit mit dem Hartauer Kreativ e.V. Adventsmarkt St. Johannis: „Die Hirten und die Engel auf dem Feld“ 15 bis Musikalisches und Kulinarisches 19.00 aus der Kellergrotte des künftigen Sitzes der Kreismusikschule Dreiländereck; Schäfer mit Schafen, Basteleien, Handwerk, heiße Getränke, Feuerkorb mit Stockbrot, Süßes und mehr 16.00 Geschichten hören und erzählen 17.00 Lieder singen und musizieren 18.00 Adventsüberraschung T urmmusik Seite 1 KULTUR ELL ES/B ES CHLÜSS E Freitag, 18.12.2015 Im Knusperhäuschen: 15 bis 18.00 Uhr Ke ramiksterne zum Anmalen und Verkauf von Keramikwaren aus der schuleigenen Töpferei durch den Förde rve rein der Park-Obe rschule Adventsmarkt St. Johannis „Die Weisen aus dem Morgenland“ 15 bis Musikalisches und Kulinarisches aus der Kellergrotte des künftigen 19.00 Sitzes der Kreismusikschule Dreiländereck; Kamelreiten, Weihnachtsgeschenke, Basteleien, Handwerk, Spiele, Rätsel, heiße Getränke, Feuerkorb mit Stockbrot, Süßes und mehr 16.00 Geschichten hören und erzählen 17.00 Lieder singen und musizieren 18.00 Adventsüberraschung T urmmusik Samstag, 19.12.2015 Auf der Bühne: 14.30 Tre ndige Modenschau mit dem No. 1 Modeexpress und He rrenmode Gullus 15.00 „Seht, we r dort ist“- Der Weihnachtsmann und seine Engelchen beginnen Süßes, nur für Kinder, die das ganze Jahr über brav waren, zu verteilen 15.15 „Oh, du Fröhliche!“ Der Bäckerchor Zittau-Oberseifersdorf umrahmt musikalisch den Anschnitt des Riesenstollens (gesponsert von Bäckerei & Café Lust) durch den Oberbürgermeister Thomas Zenker 16.15 De r ve rschwundene Weihnachtsmann - Buntes Kinderprogramm mit Hausmeister Brause und seiner Frau Gerti, Waldemar Tanne, einem singenden, klingenden Weihnachtsbaum und dem Weihnachtsmann - oder ist der etwa verloren gegangen? 17.30 Bezaubernde Feuershow mit Crazy & Fire´s 17.45 „Merry Christmas I“ - Quasi´ne Band wünscht fröhliche Weihnachten 18.30 Bezaubernde Feuershow mit Crazy & Fire´s 19.00 „Merry Christmas II“ - Quasi`ne Band wünscht fröhliche Weihnachten Im Knusperhäuschen: 15.00 bis 18.00 Uhr Ke ramiksterne zum Anmalen und Verkauf von Keramikwaren aus der schuleigenen Töpferei durch den Förde rve rein der Park-Obe rschule Adventsmarkt St. Johannis: „Kein Platz in de r Herbe rge“ 15 bis Musikalisches und Kulinarisches aus der Kellergrotte des künftigen 19.00 Sitzes der Kreismusikschule Dreiländereck; Lebendige Krippe mit Tieren, Basteleien, Handwerk, Spiele, Rätsel, heiße Getränke, Feuerkorb mit Stockbrot, Süßes und mehr 16.00 Geschichten hören und erzählen 17.00 Lieder singen und musizieren 17.15 T urmmusik 18.00 Adventsüberraschung Sonntag, 20.12.2015 Auf der Bühne: 14.00 Weihnachtliche Weisen mit den Weißbachtale r Blasmusikanten und ein letztes Mal begrüßt der Weihnachtsmann und seine Engelchen die Gäste des Zittauer Weihnachtsmarktes 15.00 ,,Stille Nacht, heilige Nacht‘‘ - Weihnachtlich-musikalisches Unterhaltungsprogramm mit Kathrin und Pete r 16.00 De r Wintertroll: Ein weihnachtliches Kinde rliede rkonzert für die ganze Familie mit einem sehr musikalischen Wintertroll, dem Bücherwurm Hildebrandt und einer Begegnung der dritten Art … 17.00 Das Pfefferkuchenhaus wird ge plünde rt (gesponse rt von der Landbäcke rei Kolbe) Viele Leckereien gibt es hier, kommt her und schaut‘ selbst! 17.30 Bezaubernde Feuershow mit Crazy & Fire´s 18.00 Musikalische r Ausklang des Zittauer Weihnachtsmarktes mit dem Spielmannszug Eichgraben Im Knusperhäuschen: 15 bis Ke ramiksterne zum Anmalen und Verkauf von Keramikwaren 18.00 aus der schuleigenen Töpferei durch den Förderve rein de r Park-Obe rschule Adventsmarkt St. Johannis: „Das Kind in der Krippe“ 15 bis Musikalisches und Kulinarisches aus der Kellergrotte des künftigen 19.00 Sitzes der Kreismusikschule Dreiländereck; Lebendige Krippe mit Tieren, Basteleien, Spiele, Rätsel, heiße Getränke, Feuerkorb mit Stockbrot, Süßes und mehr 16.00 Geschichten hören und erzählen 17.00 Lieder singen und musizieren T urmmusik 18.00 Adventsüberraschung Änderungen vorbehalten! Wiepke Steudner, Referatsleiterin Kultur und Marktwesen Beschlüsse der Ausschüsse des Stadtrates Verwaltungs- und Finanzausschuss am 05.11.2015 Beschluss: 214/2015 Der Verwaltungs- und Finanzausschuss der Großen Kreisstadt Zittau fasst in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluss, der Belastung des Erbbaugrundbuches von Zittau, Blatt 5786, mit einer Grundschuld nebst Zinsen und Nebenleistungen im Rahmen der Veräußerung zuzustimmen. Beschluss: 181/2015 Der Verwaltungs- und Finanzausschuss der Großen Kreisstadt Zittau beschließt, das Grundstück Rosenstraße 5, Flurstück-Nr. 173/1 der Gemarkung Zittau mit einer Fläche von 148 m² an Herrn Reach, wohnhaft in Zittau, zu einem Preis von 1 Euro zzgl. der vertragsbedingten Nebenkosten zu veräußern. Im Kaufvertrag ist eine Sanierungsauflage zu erteilen. Betriebsausschuss Eigenbetrieb Forstwirtschaft und Kommunale Dienste am 09.11.2015 Beschluss: 224/2015 Der Betriebsausschuss des Eigenbetriebes Forstwirtschaft und Kommunale Dienste der Großen Kreisstadt Zittau beschließt, dem „Technikcenter Grimma GmbH, NL Strahwalde“ den Zuschlag für den Neukauf eines Anbauheckmulchers für einen Kommunaltraktor zum Angebotspreis in Höhe von 18.445,00 € (Bruttosumme) zu erteilen. Technischer und Vergabeausschuss am 12.11.2015 Beschluss: 216/2015 Der Technische und Vergabeausschuss der Großen Kreisstadt Zittau beschließt, die Vergabe Los 1 Tischlerarbeiten am BV Parkschule, Karl-Liebknecht-Ring 4 in Zittau an die Firma M etallbau Wieland Papendick, Am Anger 1a, 09600 Wegefarth mit einer Angebotsbruttosumme von 88.560,84 € zu erteilen. Beschluss: 219/2015 Der Technische und Vergabeausschuss der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die öffentliche Förderung der Sicherungsmaßnahmen am Gebäudeensembles M andauer Berg 11/13 in Höhe von 275.000,00 €. A n la g en u n d La g ep lä n e sin d i m S tad tra tsb ü ro , Zim m er 2 0 1, Ma rkt 1 u n d B esch lü sse u nter ww w. zitta u . eu in d er R u b rik „B ü rg er-S ta d tra t“ (B ü rg erin fo s yste m ), ein seh b a r. Seite 2 ZITTAUER STADTANZEIGER 10. Dezember 2015 B ESCHLÜSS E Beschlüsse des Stadtrates Beschluss: 161/2015 Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Sportstätten der Großen Kreisstadt Zittau gemäß Anlage. Zittau, 19.11.2015 T. Zenker, Oberbürgermeister Benutzungs- und Entgeltordnung für Sportstätten der Großen Kreisstadt Zittau § 1 Nutzungsberechtigte Nutzungsberechtigt sind Personenvereinigungen aller Art, deren M itglieder sich sportlich betätigen wollen und kommerzielle Nutzer. Bevorzugt berücksichtigt werden Schulen, Sportvereine, Kinderund Jugendvereine sowie Kindertageseinrichtungen. § 2 Nutzungszeiten Die kommunalen Sporteinrichtungen sind täglich von 07.00-22.00 Uhr geöffnet. Ausnahmen kann das Referat Kinder, Jugend, Schule, Sport genehmigen. Die jeweiligen Benutzungszeiten der konkreten Nutzer werden in einem jährlichen Belegungsplan durch das Referat Kinder, Jugend, Schule, Sport nach Anmeldung festgelegt. Die Nutzung der Sporthallen und -anlagen während der Schulferien ist nur eingeschränkt möglich und wird jeweils gesondert durch das Referat Kinder, Jugend, Schule, Sport festgelegt. § 3 Nutzungserlaubnis 1. Die Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Antragstellung durch den Nutzer und der daraufhin schriftlich erteilten Erlaubnis, die vom Referat Kinder, Jugend, Schule, Sport ausgestellt wird. Die Belegung der Sportstätten für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen erfolgt für den Zeitraum eines Schuljahres. Anträge sind bis zum 31.05. eines jeden Jahres für das folgende Schuljahr beim Referat Kinder, Jugend, Schule, Sport zu stellen. Bei der Antragstellung sind Sportstätte, Nutzungsart, Nutzungsdauer, Nutzungszeit und der Verantwortliche genau anzugeben. 2. Antragsberechtigt sind für Schulen die Schulleiter bzw. deren Stellvertreter (in Ausnahmefällen der Hauptsportlehrer); bei Sportvereinen der Präsident/Vorsitzende/Geschäftsführer (in Ausnahmefällen der Abteilungsleiter); im Übrigen die Personen, die berechtigt sind, die Personenvereinigung rechtsgeschäftlich zu vertreten oder die als verantwortliche Leiter der Veranstaltung auftreten. 3. Die Erlaubnis wird auf Widerruf erteilt. In ihr werden die Sportanlage, die Nutzungsdauer und der Verantwortliche genau bezeichnet. Die Bestätigung des Nutzungsrechtes wird durch das Referat Kinder, Jugend, Schule, Sport in Rahmen eines Nutzungsvertrages erteilt. 4. Die Nutzungserlaubnis ist nicht übertragbar. 5. Dem Referat Kinder, Jugend, Schule, Sport bleibt vorbehalten, ungeachtet einer erteilten Nutzungserlaubnis, die Benutzung auszuschließen oder einzuschränken, insbesondere wenn: • Sonderveranstaltungen stattfinden sollen, • eine erhebliche Beschädigung der Anlage zu befürchten ist, • die Anlage überlastet oder reparaturbedürftig ist, • Betriebsstörungen eingetreten oder zu erwarten sind, • der Übungs- und Spielbetrieb nicht ordnungs gemäß durchgeführt wird, • die Sportanlage unzureichend genutzt wird, • gegen die Benutzungsordnung verstoßen wird oder Auflagen nicht erfüllt werden. § 4 Entgelte für den S portbetrieb 1. Für die Höhe der Entgelte ist folgende Einteilung in Benutzergruppen maßgebend: 10. Dezember 2015 Gruppe A: entgeltfrei: • Kinder- und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in den Kinder- und Jugendsportgruppen in eingetragenen Sportvereinen mit Sitz in der Stadt Zittau. • Städtische Sportveranstaltungen im Interesse und im Auftrag der Stadt Zittau. • Durch den Sozialausschuss nach Beratung im Sportbeirat entgeltfrei gestellte Veranstaltungen. Gruppe B: ermäßigtes Entgelt Sportler ab Vollendung des 18. Lebensjahres von eingetragenen, gemeinnützigen Sportvereinen mit Sitz in der Stadt Zittau ab 01.01.2016 bis 31.12.2016 70 % Ermäßigung. Gruppe C: volles Nutzungsentgelt (100 %) • alle sonstigen Nutzer Ausnahmereglungen können auf Vorschlag des Referates Kinder, Jugend, Schule, Sport durch den Sozialausschuss nach vorheriger Beratung im Sportbeirat genehmigt werden. Besondere Berücksichtigung bei diesen Entscheidungen können Leistungen von Vereinen finden, welche für die Stadt Zittau erbracht werden. 2. Entgeltberechnung für die Nutzungszeit Das Entgelt wird für die Zeit der tatsächlichen Nutzung oder laut vertraglicher Vereinbarung oder entsprechend der Öffnung bzw. Schließung der Sportstätte an Wochenenden berechnet. Eine Nutzungsstunde entspricht einer Zeitstunde. Kürzere Nutzungszeiten werden anteilig pro Zeitstunde berechnet. Sportstätte Zu zahlende r anteil. Betrag in % Schulturnhallen Park-Oberschule Burgteich-Oberschule Weinau-Schule Lessing-Grundschule Busch-Grundschule Grundschule Hirschfelde Turnhallen T urnhalle Süd Hauptturnhalle Mittelhalle Osthalle Westhalle Gymnastiksaal SFZ Gymnastikraum T urnhalle Kantstraße Sportplätze Sportplatz Kantstraße Weinau-Sportareal Stadion Platz 1 Kunstrasen Platz 2 Rasenplatz Platz 3 Hartplatz Platz 4 Neißewiesen/ Bitburger SFZ Bürgersportplatz Trainingsbeleuchtung Außenplätze Kantstraße und Weinau pro Stunde Kleinfeld Großfeld Leichtathletikanlage Voller Be trag (Gruppe C) 100 % Ermäßigter Betrag (Gruppe B) 30 % 20,00 € 25,00 € 20,00 € 25,00 € 20,00 € 20,00 € 6,00 € 7,50 € 6,00 € 7,50 € 6,00 € 6,00 € 25,00 € 7,50 € 25,00 € 20,00 € 20,00 € 15,00 € 15,00 € 60,00 € 7,50 € 6,00 € 6,00 € 4,50 € 4,50 € 18,00 € 20,00 € 60,00 € 45,00 € 30,00 € 10,00 € kostenfrei 6,00 € 18,00 € 13,50 € 9,00 € 3,00 € kostenfrei kostenfrei kostenfrei 12,00 € 17,00 € 30,00 € 3,60 € 5,10 € 9,00 € § 5 S portveranstaltungen mit Einnahmeerzielung (z.B. Punktspiele, M eisterschaften und Turniere) Bei Sportveranstaltungen mit Eintrittserhebung oder/und Verkauf von Waren werden als zusätzliches Nutzungsentgelt 10 % der Gesamteinnahmen fällig, wenn diese über 100,00 € liegen. ZITTAUER STADTANZEIGER Seite 3 B ESCHLÜSS E Durch den Verein ist die Gesamteinnahme unmittelbar nach Veranstaltungsende schriftlich dem Referat Kinder, Jugend, Schule, Sport vorzulegen. Wird dies nicht innerhalb einer 14-tägigen Frist erbracht, wird das doppelte Entgelt fällig. § 6 S onstige Veranstaltungen Für Profisportveranstaltungen, kommerzielle Veranstaltungen und sonstige Leistungen, die in dieser Entgeltordnung nicht geregelt sind, wird das vierfache volle Entgelt fällig. Dazu sind 10 % der durch die Veranstaltung erzielten Einnahmen durch den Veranstalter an die Stadt zu entrichten. § 7 Aufsicht/S chäden/Hallen-S portplatzbuch Die Nutzung der Sporteinrichtungen darf nur in Anwesenheit des durch den Nutzer beauftragten, beim Referat Kinder, Jugend, Schule, Sport gemeldeten volljährigen Leiters stattfinden. Entstandene Schäden sind unverzüglich dem Objektbeauftragten zu melden bzw. in das Hallenbuch einzutragen. Für Schäden haftet im Zweifelsfall der jeweils letzte Benutzer. Die Nutzung ist unmittelbar nach der Veranstaltung in das ausliegende Hallenbuch vollständig und wahrheitsgetreu einzutragen. Werden die Einträge nicht ordnungs gemäß vorgenommen, kann ein Strafgeld in Höhe der doppelten vollen Nutzungsentgelt oder ein unverzügliche Nutzungsbeendigung verlangt werden. § 8 Pachten/Mieten/sonstige Kosten Pachtverträge mit Nutzern städtischer Sportobjekte sind im Einzelfall in einem gesonderten Vertrag zu regeln. Sonstige Kosten für erforderliche Sonderleistungen, welche nicht von der Entgeltordnung erfasst sind, werden nach Aufwand berechnet. § 9 Werbung Wird in den städtischen Sportanlagen auf Antrag des Nutzers dauerhaft Werbung angebracht, ist der Nutzer für eine sichere und vorschriftsmäßige Befestigung verantwortlich. § 10 Abrechnung des Entgeltes Die Rechnungslegung erfolgt durch das Referat Kinder, Jugend, Schule, Sport zweimal jährlich zum Ende des Kalenderjahres und zum Ende des Schuljahres. Wird das Entgelt innerhalb einer M onatsfrist nicht gezahlt, wird die Nutzungserlaubnis aufgehoben. § 10 Inkrafttreten Diese Entgeltordnung tritt am 1.01.2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Sportstätten der Stadt Zittau (Sportstättengebührensatzung) in der aktuellsten Fassung vom 23.11.2006 außer Kraft. Zittau,19.11.2015 T. Zenker, Oberbürgermeister Beschluss: 213/2015 Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau fasst den Grundsatzbeschluss, das Wohngrundstück Viebig 11 in Zittau, Ortsteil Schlegel, Flurstück-Nr. 240 b der Gemarkung Schlegel mit einer Größe von 459 m² zum Verkauf bzw. zur Bestellung eines Erbbaurechtes auszuschreiben. Die Ausschreibung erfolgt öffentlich zu dem von einem Sachverständigen noch zu ermittelnden Verkehrswert. Zittau, 19.11.2015 T. Zenker, Oberbürgermeister Beschluss: 212/2015 Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die als Anlage beigefügte 7. Änderungssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen der Stadt Zittau vom 13.12.2001 mit Wirkung zum 01.01.2016. Zittau, 19.11.2015 T. Zenker, Oberbürgermeister Anlage zum Beschluss 212/2015 7. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen der Stadt Zittau (Kursivschreibung von Textteilen nur zur Sichtbarmachung der Änderungen) Artikel 1: Der § 7 erhält folgenden Wortlaut: Die geänderte Satzung tritt ab 01.01.2016 in Kraft. Artikel 2: In der Anlage zur Satzung ändern sich in Teil 1, Teil 2 und Teil 3 die monatlichen Elternbeiträge auf Grund der Anhebung der Elternbeiträge für 9 Stunden Betreuung in den Betreuungsarten: alt geändert Krippe 165,00 € 175,00 € Kindergarten 101,00 € 105,00 € Hort 60,00 € 62,00 € Anlage zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen der Stadt Zittau vom 13.12.2001 Teil 1 Betreuungsform Elte rnbeiträge für Krippe- und Kinde rgartenkinde r Monatliche Elternbeiträge in EURO 1. Zählkind 2. Zählkind 3. Zählkind 4. Zählkind 100,00 % 70,00 % 30,00 % 10,00 % Täglich bis 9 Stunden Krippe Kindergarten Krippe Kindergarten Zittau, 19.11.2015 T. Zenker, Oberbürgermeister Beschluss: 196/2015 Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau ermächtigt den Oberbürgermeister zur Einreichung von Förderanträgen in den Programmen der Brachflächenrevitalisierung mit einem Fördervolumen von vorerst 1.050.000,00 €. Ausgenommen von diesem Beschluss ist vorerst das Gebäude der M andaukaserne. Seite 4 Zittau, 19.11.2015 T. Zenker, Oberbürgermeister 175,00 105,00 122,50 73,50 52,50 31,50 17,50 10,50 145,83 87,50 102,08 61,25 43,75 26,25 14,58 8,75 116,67 70,00 81,67 49,00 35,00 21,00 11,67 7,00 87,50 52,50 61,25 36,75 26,25 15,75 8,75 5,25 Täglich bis 7,5 Stunden Beschluss: 169/2015 Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt den Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Forstwirtschaft und Kommunale Dienste der Stadt Zittau. Zittau, 19.11.2015 T. Zenker, Oberbürgermeister Beschluss: 210/2015 Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die Annahmen/ Vermittlung der in der Anlage aufgeführten Zuwendungen. Der angegebene Verwendungszweck wird bestätigt. Täglich bis 6 Stunden Krippe Kindergarten Täglich bis 4,5 Stunden Krippe Kindergarten Teil 2 Betreuungsform Elte rnbeiträge für Hortkinder Monatliche Elternbeiträge in EURO 1. Zählkind 2. Zählkind 3. Zählkind 100,00 % 70,00 % 30,00 % 4. Zählkind 10,00 % Täglich bis 6 Stunden einschl. Frühhort 62,00 43,40 18,60 6,20 Täglich bis 5 Stunden ohne Frühhort 51,67 36,17 15,50 5,17 25,83 18,08 7,75 2,58 Nur Frühhort oder nach Schulschluss bis einschl. Mittagessen ZITTAUER STADTANZEIGER 10. Dezember 2015 B ESCHLÜSS E Teil 3 Beiträge Alleinerziehender Monatliche Elternbeiträge in EURO Betreuungsform 1. Zählkind 2. Zählkind 3. Zählkind 95,00 % 65,00 % 25,00 % 4. Zählkind 5,00 % Täglich bis 9 Stunden Krippe Kindergarten 166,25 99,75 113,75 68,25 43,75 26,25 8,75 5,25 138,54 83,13 94,79 56,88 36,46 21,88 7,29 4,38 110,83 66,50 58,90 75,83 45,50 40,30 29,17 17,50 15,50 5,83 3,50 3,10 49,08 33,58 12,92 2,58 83,13 49,88 24,54 56,88 34,13 16,79 21,88 13,13 6,46 4,38 2,63 1,29 Täglich bis 7,5 Stunden Krippe Kindergarten Täglich bis 6 Stunden Krippe Kindergarten Hort Täglich bis 5 Stunden Hort Täglich bis 4,5 Stunden Krippe Kindergarten Hort (Frühhort) Te il 4 Betreuungsform Krippe Kindergarten Hort Te il 5 Betreuungsform Elte rnbeiträge für Gastkinder Tagessatz in EURO 7,50 5,00 4,00 Elte rnbeiträge für Betreuungszeiten über 9 Stunden und über die ve rtraglich ve reinbarte Betreuungszeit in den Schulfe rien und schulfreien Tagen hinaus Stundensatz in EURO Pro begonnene Stunde Krippe Kindergarten Hort Hort 2,50 2,00 1,50 Wochensatz in EURO 15,00 Die geänderte Satzung tritt ab 01.01.2016 in Kraft. Zittau, 19.11.2015 T. Zenker, Oberbürgermeister Beschluss: 221/2015 Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die als Anlage beigefügte Richtlinie zur Gestaltung von Sondernutzungen im öffentlichen Raum. Zittau, 19.11.2015 T. Zenker, Oberbürgermeister Richtlinie zur Gestaltung von Sondernutzungen im öffentlichen Raum 1. 2. 3. 4. 4.1. 4.2. 4.3. 4.4. 4.5. 4.6. Vorbem erkungen Städtebauliches Erfordernis der Gestaltungsrichtlinie Anwendungshinweise und Räumlicher Geltungsbereich Gestaltung der Außenmöblierung im öffentlichen Raum Gastronomische Möblierungselemente Überdachungen Warenauslagen Bodenbeläge und Podeste Einfriedungen und Begrünungselemente Werbeständer und Fahrradständer 1. Vorbemerkungen Die Nutzung der öffentlichen Straßen und Plätze ist jedermann, soweit es der Zweckbestimmung und den Verkehrsvorschriften entspricht, gestattet („Gemeingebrauch“). Die über den Gemeingebrauch hinaus gehenden Nutzungen, wie u.a. Warenauslagen und gastronomische Nutzung, werden als Sondernutzungen bezeichnet und bedürfen einer Sondernutzungserlaubnis. Grundlage für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis bildet die 10. Dezember 2015 „Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Großen Kreisstadt Zittau“ (Sondernutzungssatzung) vom 24.02.2000, redaktionell überarbeitet im August 2002/Juni 2005. Die Erlaubnis der Sondernutzung wird auf Antrag durch das Referat Stadtordnung, im Bürgeramt der Stadt Zittau, grundsätzlich zeitlich befristet erteilt und kann stets widerrufen werden. Die „Richtlinie zur Gestaltung der Sondernutzung im öffentlichen Raum“ regelt gestalterische Fragen für die Nutzung der öffentlichen Straßen und Plätze durch Private in der historischen Innenstadt Zittaus. M it diesen Gestaltungsgrundsätzen wird dem für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zuständigen Bearbeiter in der Verwaltung ein „Rahmen“ als Entscheidungshilfe, innerhalb dessen das Ermessen im Zuge einer Erlaubnis aus geübt wird, vorgegeben und die Gleichbehandlung aller Antragsteller gewährleistet. Die Richtlinie wird nicht Bestandteil der Sondernutzungssatzung. Dafür fehlt im Straßenrecht die Grundlage. Die Gestaltungsrichtlinien sind der gültigen Sondernutzungssatzung als Anlage beigefügt. Der Inhalt der Sondernutzungssatzung bleibt unverändert gültig. Andere Rechtsvorschriften bleiben ebenfalls unberührt. Die Richtlinie zur Sondernutzung mit ihren gestalterischen Vorgaben regelt die dauerhafte saisonal wiederkehrende Inanspruchnahme von Flächen im öffentlichen Raum durch private und gewerbliche Nutzer. 2. S tädtebauliches Erfordernis der Gestaltungsrichtlinien Die historische Zittauer Innenstadt wird durch die private Sondernutzung im öffentlichen Raum in der Gestaltung und in der Benutzbarkeit wesentlich mitgeprägt. Die Identität der Innenstadt (Stadtgestalt, u.a. Denkmale, Erlebbarkeit des öffentlichen Raums, Sichtbeziehungen) kann nur wahrgenommen werden, wenn nicht einzelne, raumgreifende und dominierende Elemente das Stadtbild beeinträchtigen und in ihrer Gestalt, Häufung und Größe den Gesamteindruck stören. Die Sondernutzungssatzung in der zurzeit geltenden Fassung verbietet bereits Sondernutzungen, welche durch ihre Gestaltung oder Häufung das Stadtbild beeinträchtigen. Weitergehendere Vorgaben, insbesondere zur Gestaltung, sind in der Sondernutzungssatzung nicht enthalten und auch unzulässig, da die Satzung dem Straßenrecht unterliegt. Grundsätze in Form eines Gestaltungskonzeptes gibt es für die möglichen Sondernutzungen des öffentlichen Raums durch Private (Warenauslagen, Gastronomiemöblierung, Überdachungen, Einfriedungen, Begrünungen, Bodenbeläge etc.) bislang nicht, lediglich für die Errichtung von Podesten und Abgrenzungen existierten Regelungen. Ob und mit welchen Nebenbestimmungen die Erlaubnis erteilt wurde, lag somit bisher im pflichtgemäßen Ermessen des zuständigen Bearbeiters. Die Sondernutzungen, die von Privaten in erster Linie aus wirtschaftlichen Erwägungen im öffentlichen Raum platziert werden, können den öffentlichen Raum wesentlich bereichern, aber auch dazu führen, dass z.B. durch eine Überfrachtung mit pivaten Warenauslagen, Werbeständern, Gastronomiemöblierung etc. die städtebauliche Gestalt qualitativ abgewertet wird. Die Gestaltung der Auslagen, Werbung und M öbel von Privaten ist vordergründig auf die Erregung von Aufmerksamkeit aus gelegt und kann in Summe zu einer Reizüberflutung im öffentlichen Raum führen und lenkt von der Qualität der gebauten Umgebung ab. Daher ist die Gestaltung der erlaubnispflichtigen Sondernutzungen von besonderer Bedeutung für das Stadtbild. Die grundsätzliche Herangehensweise bei Nutzung „öffentlicher“ Flächen durch gewerbliche Nutzer besteht deshalb darin, dass sich die Gestaltung der privaten Sondernutzung in den öffentlichen Raum einzufügen und stadtgestalterisch unterzuordnen hat. Ziel der Richtlinie ist es, eine gestalterisch anspruchsvolle Belegung des öffentlichen Raums mit privaten Nutzungen zu gewährleisten. Die Gestaltung und Qualität des öffentlichen Raums soll dem Charakter der Innenstadt als Zentrum und als historische funktionale M itte Rechnung tragen. Die Einzigartigkeit des weitestgehend erhal- ZITTAUER STADTANZEIGER Seite 5 B ESCHLÜSS E tenen historischen Erscheinungsbildes der Zittauer Innenstadt soll geschützt, die Aufenthaltsqualität erhöht und die Atmosphäre positiv beeinflusst werden. Die Gestaltungsrichtlinie ist deshalb für abgegrenzte Bereiche (Schutzzone I und II, s. Punkt Geltungsbereich) gültig, in denen das Stadtbild „geschützt“ und der öffentliche Raum durch die Außenmöblierungselemente nicht negativ beeinträchtigt werden soll. Damit kann auch einen Beitrag zur Verbesserung des Stadtimages geleistet werden. Das besondere gestalterische Augenmerk liegt dabei auf dem Platzund Straßenbereich der Zone II. Das sind öffentliche, bereits sanierte Flächen, die auf Grund der wertvollen historischen Bebauung, den vorhandenen kulturellen, gastronomischen und Handelseinrichtungen ein touristisches und überörtliches Interesse besitzen und deshalb einen erhöhten Publikumsverkehr erzeugen. Eine Erweiterung des Geltungsbereichs der Schutzzone II ist künftig für weitere öffentliche Straßen- bzw. Platzbereiche (Fußgängerbereiche), in Abhängigkeit von deren Sanierung, denkbar. 3. Anwendungshinweise und Räumlicher Geltungsbereich Nach § 18 Abs. 1 SächsStrG bedarf jede Sondernutzung der Erlaubnis. Nach Abs. 2 kann die Erlaubnis an Auflagen und Bedingungen geknüpft werden. In der Sondernutzungssatzung sind die verschiedensten, vom Gemeingebrauch abweichenden Nutzungen definiert, die grundsätzlich erlaubnisfähige Sondernutzungen darstellen. In § 8 Erlaubnisversagung ist zu den gestalterischen Gesichtspunkten im Absatz 1, Punkt 3. der gültigen Sondernutzungssatzung ausgeführt, dass die Erlaubnis zu versagen ist, wenn durch die Gestaltung der Sondernutzung oder durch Häufung von Sondernutzungen das Stadtbild beeinträchtigt wird. Weit gehendere gestalterische Vorgaben sind zur Sondernutzung nicht enthalten und auch unzulässig, da die Satzung dem Straßenrecht unterliegt. Die Richtlinie zur Gestaltung stellt als Anlage zur gültigen Sondernutzungssatzung eine Handreichung für die Erlaubniserteilung der Verwaltung dar und soll somit auch die Gleichbehandlung aller Antragsteller gewährleisten. Entsprechend § 4 Abs. 2 der Sondernutzungssatzung sind bei Anträgen für die in dieser Gestaltungsrichtlinie enthaltenen Sondernutzungen Lagepläne mit der Einordnung der einzelnen M öblierungselemente im öffentlichen Raum einzureichen. Für die Prüfung auf Übereinstimmung mit der Gestaltungsrichtlinie sind die erforderlichen Erläuterungen zu ergänzen. Grundsätzlich ist eine Durchgängigkeit für Passanten, insbesondere auch die erforderliche Nutzungsbreite für Rollstuhlfahrer, für Passanten mit Kinderwagen und Gehhilfen (z.B. Rollatoren u.ä.), zu gewährleisten. Vorhandene und bisher genehmigte M öblierungselemente, die den neuen Gestaltungsrichtlinien nicht entsprechen, können noch im Übergangszeitraum bis 01.01.2020 genutzt werden. Für Erneuerungen, die in diesem Zeitraum vorgenommen werden, gelten die Gestaltungsvorgaben dieser Richtlinie. Sondernutzungen, welche ab 2015 erstmals für Außengastronomieflächen gestattet worden sind bzw. ab diesem Zeitpunkt beantragt werden, bleiben von den Bestandsregelungen unberührt. Hier gelten die Auflagen und Bedingungen der Erlaubnisbescheide. Die Übergangsregelung gilt ebenfalls nicht für Warenauslagen und Werbeaufsteller. Unter Beachtung des Gleichheitsgebotes besteht in begründeten Einzelfällen die M öglichkeit einer Ausnahmegenehmigung, wenn mit dem Abweichen von den Vorgaben die gestalterischen Ziele nicht generell in Frage gestellt werden. Temporäre Veranstaltungen und Aktionen, wie Wochenmärkte, Stadtfeste etc., die eine Dauer von weniger als zwei Wochen haben, fallen grundsätzlich nicht unter die Regelungen. Eine Beachtung der Gestaltungsgrundzüge ist dennoch wünschenswert. M obile Verkaufseinrichtungen sind grundsätzlich außerhalb der temporär stattfindenden Veranstaltungen (s.o.) im Geltungsbereich dieser Richtlinie aus geschlossen. Der Geltungsbereich der Richtlinie zur Sondernutzungssatzung umfasst die in der Karte dargestellten Straßenzüge und Plätze innerhalb des historischen Stadtkerns. Für diese festgelegten Bereiche gibt es allgemein gültige Anforderungen zur Gestaltung (gültig für Schutzzone I und II) und darüber hinaus für die Plätze M arkt, Rathausplatz, Johannisplatz, Neustadt, Klosterplatz und den Fußgängerbereich Frauenstraße sowie den Teil der Reichenberger Straße zwischen Rathausplatz und Albertstraße zusätzliche gestalterische Richtlinien (gültig für Schutzzone II), die zu beachten sind. 4. Gestaltung der Außenmöblierung im öffentlichen Raum 4.1. Gastronomische Möblierungselemente Als gastronomische M öblierungselemente werden die für den Gastronomiebetrieb im Außenbereich notwendigen Elemente wie Stühle, Bänke, Tische, Serviertheken u.ä. verstanden. Andere Elemente wie Sonnenschutz und Begrünung werden in den nachfolgenden Abschnitten behandelt. Notwendigkeit einer Regelung: Grundsätzlich ist eine Bewirtung im Außenraum in den dafür geeigneten Bereichen der historischen Zittauer Innenstadt erwünscht. Die Außengastronomie, im Sinne dieser Regelungen, ist generell als Nutzung eines Teiles des öffentlichen Raums zu verstehen. Der gastronomisch genutzte Bereich bleibt weiterhin öffentlicher Raum und muss deshalb als solcher auch erkennbar bleiben. Die Gestaltung der Außengastronomie prägt sehr wesentlich das Erscheinungsbild und die Atmosphäre einer Innenstadt und kann zu einem positiven Stadtimage beitragen. Die mögliche Vielfalt und die Wahl des M aterials kann entweder den Eindruck eines zusammengewürfelten, minderwertigen oder eines hochwertigen Ambiente erzeugen. Ziel ist es daher, durch eine aufeinander abgestimmte, qualitätsvolle M öblierung eine gestalterisch anspruchsvolle Belegung des öffentlichen Raums mit privaten Nutzungen zu erreichen. Das stadtgestalterisch einzigartige Erscheinungsbild der historischen Zittauer Innenstadt soll nicht beeinträchtigt und die Aufenthaltsqualität und der Aufenthaltszeitraum gesteigert werden. Gestaltungsgrundsatz muss daher sein, dass sich die „private“ Sondernutzung in den öffentlichen Raum einfügt und stadtgestalterisch unterordnet. Der Charakter eines öffentlichen, durchlässigen Platzund Straßenbereiches ist zu erhalten und die denkmalgeschützten Stadträume auch mit der M öblierung weiterhin für die Öffentlichkeit erlebbar zu belassen. Allgemeingültige Grundsätze: • Innerhalb eines Gastronomiebetrieb sind die M öblierungselemente in Form, M aterial Größe und Farbe einheitlich zu gestalten. Eine grelle, aufdringliche bzw. auffällige Farbgebung der M öblierungselemente ist unzulässig. • Die Gastronomiemöblierung soll aus möglichst hochwertigen M aterialien bestehen, um ein optisch ansprechendes Erscheinungsbild zu gewährleisten. Deshalb sind vorrangig die M aterialien Stahl, Aluminium, Holz, Korb/Rattan oder eine Kombination derselben zu verwenden. Einfache M onoblock-Kunststoffmöbel sind unzulässig. Teilelemente aus Kunststoff in Kombination mit den oben genannten M aterialien sind möglich. Die typischen Biergartengarnituren (Bierbank/Biertisch) sind nicht zulässig. • Werbeaufdrucke auf der M öblierung sind zulässig, wenn sie dezent und untergeordnet wirken. • Die M öblierungselemente sind in Umfang und Größe der Standortsituation anzupassen und dürfen nicht massiv, dominant oder raumgreifend wirken. • Als M öblierungsfläche im Gehwegbereich darf nur der öffentliche Raum in Anspruch genommen werden, welcher der Breite der Straßenfront des dazugehörigen gastronomischen Betriebes entspricht. Ausnahmen in besonderen räumlichen Situationen bzw. in Abstimmung mit dem Nachbarn sind im Einzelfall möglich. Seite 6 ZITTAUER STADTANZEIGER 10. Dezember 2015 B ESCHLÜSS E 4.2. Überdachungen Als Überdachungen gelten freistehende, mobile Konstruktionen, die dem Sonnen- bzw. Witterungsschutz dienen. M arkisen werden von den in der Richtlinie formulierten Anforderungen für Überdachungen nicht erfasst. Sie unterliegen der Bauantragspflicht. Ihre Gestaltung wird durch die Gestaltungssatzung für das historische Stadtzentrum von Zittau geregelt, die von dieser Gestaltungsrichtlinie für Sondernutzungen unberührt bleibt. Notwendigkeit einer Regelung: Überdachungen sind mit ihrer Größe, Farbe und Häufung sehr wahrnehmungsdominant und beeinflussen damit erheblich das Erscheinungsbild der Straßen und Plätze. Verbunden mit ihrer Benutzung als großflächige Werbeträger können sie zu einer Überfrachtung des Straßen- und Platzraumes führen mit dem Ergebnis, dass der Platz- bzw. Straßenraum mit der Vielzahl an historischen Gebäudefassaden in der Wahrnehmung verliert und das Ziel der gestalterischen Unterordnung der Sondernutzung im öffentlichen Raum nicht erreicht wird. Die Farbgebung durch Verwendung von hellen, freundlichen Farben soll eine zurückhaltende Erscheinung der Überdachungen gewährleisten und somit die Wirkung und Atmosphäre der Straßen- und Platzbereiche nur wenig beeinträchtigen. Allgemeingültige Grundsätze: • Innerhalb einer gastronomischen Außenbewirtschaftung bzw. Handelseinrichtung ist nur ein Typ Überdachung mit einheitlicher, möglichst heller Farbgebung zulässig. Neonfarbene Überdachungen sind unzulässig. • Überdachungen in Form von Zelten oder Pavillons sind unzulässig. Eine befristete Aufstellung zu besonderen Anlässen (temporäre Veranstaltungen, s. Punkt Anwendungshinweise) kann als Ausnahme zugelassen werden. • Die Schirme sollen in ihrer Anzahl und Größe der Standortsituation angepasst sein und nicht dominant und überdimensioniert wirken. Zusätzliche Anforderungen für die S chutzzone II: • Als Überdachung sind grundsätzlich nur helle Sonnenschirme zulässig. Für die Bespannung ist ausschließlich textiles bzw. textilähnliches M aterial zu nutzen. • Am M arkt sind vorrangig die mit der Platzsanierung im Gehwegbereich eingebauten Bodenhülsen für die Schirmaufstellung zu nutzen. • Werbeaufdrucke sind nur als dezente Eigenwerbung am Volant (unterer Abschluss) von Schirmen möglich. • Im geöffneten Zustand der Schirme ist eine Durchgangshöhe (Unterkante) von mindestens 2,20 m zu gewährleisten. 4.3. Warenauslagen Als Warenauslagen werden alle auf dem Boden stehende, selbsttragende, nicht ortsfeste Elemente, wie insbesondere Warenständer (auch Obst- und Gemüseauslagen), Kleiderständer, Warentische, Schütten, Stellagen und Warenkörbe definiert. Sie dienen der Ausstellung und dem Verkauf von Waren. Notwendigkeit einer Regelung: Auf Grund der Vielfalt der M öglichkeiten der Warenpräsentation, ihrer Häufung bzw. Ungeordnetheit sowie dem Eigeninteresse der Einzelhändler Aufmerksamkeit zu erzielen, können Warenauslagen zu einer nicht erwünschten gestalterischen Beeinträchtigung des Stadtbildes führen und das Ambiente des Gesamtbereiches stören. Die Vorgaben sollen dem Einzelhändler die M öglichkeit geben, sich mit einer qualitativ hochwertigen Gestaltung der Auslageflächen im öffentlichen Raum zu präsentieren und damit gleichzeitig auch den Erfordernissen des Einzelhandels in der Innenstadt Rechnung zu tragen. M it die Regelung der Flächeninanspruchnahme wird gewährleistet, dass alle Geschäfte das Recht der Warenauslage in Anspruch nehmen können. 10. Dezember 2015 Allgemeingültige Grundsätze: • Für jeden Einzelhandelsbetrieb sind maximal zwei verschiedene Typen von Warenauslagen zulässig (z.B. Warentisch und Kleiderständer). Sie sollten in M aterial und Farbgebung aufeinander abgestimmt sein. Eine Gestaltung der Warenträger in grellen Farbtönen und mit Werbeaufdrucken ist unzulässig. • Die Haus- und Geschäftseingänge sind grundsätzlich für die Passanten frei zu halten. • Eine Warenpräsentation an der Fassade, Türen, Schaufenstern oder im Luftraum ist unzulässig. • Die Summe der aufgestellten Warenauslagen sollte nicht mehr als 2/3 der Breite der Geschäftsfront betragen, mit Ausnahme der Warenauslagen für Obst, Gemüse und Blumen. Zu berücksichtigen ist dabei ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Anzahl der Warenträger und der zur Verfügung stehenden Fläche. Zusätzliche Anforderungen für die S chutzzone II: • Warenauslagen in Form von Paletten und Kartons sind grundsätzlich unzulässig. 4.4. Bodenbeläge und Podeste Im Sinne der Richtlinie sind damit alle Zusatzelemente erfasst, die flächig auf dem Boden aufgebracht werden, wie u.a. Teppiche, Kunstrasen, M atten und Podeste. Notwendigkeit einer Regelung: Bodenbeläge vermitteln, ebenso wie Einfriedungen (s. Abschnitt 4.5), einen privaten Anspruch auf die öffentliche Fläche. Insbesondere Podeste (Plattformen) verstärken den Eindruck dadurch, dass sie gegenüber der Umgebung eine Erhöhung darstellen, in der Regel noch ergänzt durch eine zusätzliche Abgrenzung. Diese M öblierungselemente stehen damit grundsätzlich im Widerspruch zum Charakter der Plätze und Straßen als öffentlicher Raum, weil sie den Eindruck eines privaten Sitzbereiches erzeugen. Allgemeingültige Grundsätze: • Die Belegung von öffentlichen Flächen mit Bodenbelägen, wie Teppiche, M atten bzw. liegenden Werbeanlagen etc. ist unzulässig, ausgenommen hiervon sind nur die unmittelbaren Eingangsbereiche. Stolpergefahr ist auszuschließen. • Die Notwendigkeit der Errichtung von Podesten ist nur im Ausnahmefall in Bereichen mit mehr als 5 % Gefälle einzelfallbezogen zu prüfen und zwingend hinsichtlich der Gestaltung abzustimmen. 4.5. Einfriedungen und Begrünungselemente Unter Einfriedungen sind alle Elemente (Zäune, Geländer, Palisaden, Pergolen etc.) mit einer Abgrenzungsfunktion zu verstehen. M it dem Begriff „Begrünungselemente“ werden in dieser Richtlinie alle mobilen Objekte (Gefäße wie Kübel, Körbe etc), die der Aufnahme von Pflanzen dienen, erfasst. Notwendigkeit einer Regelung: Durch Einfriedungen werden Teile des öffentlichen Raumes optisch massiv abgegrenzt. Der für die Öffentlichkeit und Durchgängigkeit nutzbare öffentliche Raum wird verstellt und verliert damit an Transparenz und Offenheit. Diese optische „Parzellierung“ wirkt wie eine Privatisierung des öffentlichen Bereichs, engt ihn ein und beeinträchtigt im erheblichen M aße das Straßen- und Platzbild negativ. Einzelne Begrünungselemente beleben das Stadtbild und sind in dieser Funktion wünschenswert. Ein Problem stellen sie dar, wenn sie als lückenlos aneinander gereihte Abgrenzung (s.o. Einfriedung) genutzt werden, weil sie in dieser Häufung wiederum den unerwünschten Eindruck einer „Privatisierung“ erzeugen. Diese Bereiche verlieren den Charakter als öffentlicher Raum, sind als solcher nicht mehr erkennbar und engen ihn ein. Allgemeingültige Grundsätze: • Einfriedungen sind unzulässig. Ausnahmen sind nur für den Teil der in Anspruch genommenen Sondernutzungsfläche zulässig, der unmittelbar an eine befahrene Verkehrsfläche angrenzt. ZITTAUER STADTANZEIGER Seite 7 B ESCHLÜSS E • • • • Die eingefriedete Fläche muss weiterhin als öffentlicher Raum wahrnehmbar bleiben. Als ausnahmsweise zulässige Einfriedung sind ausschließlich Begrünungselemente zulässig, deren Gesamthöhe (Gefäß + Pflanze) 120 cm nicht überschreitet. Die Durchlässigkeit für Passanten ist durch Lücken zu wahren. Die Bepflanzung sollte vorwiegend mit blühenden Pflanzen erfolgen. Eine Nutzung als Werbeträger ist grundsätzlich aus geschlossen. Sicht- und Windschutzwände sind generell nicht erlaubt. Einzeln stehende Begrünungselemente sind zur Auflockerung und Belebung im Zusammenhang mit der genutzten Fläche grundsätzlich zulässig. In Anzahl und Dimensionierung sind sie standortangepasst und mit optisch ansprechendem, qualitätsvollem M aterial (Behältnisse und Bepflanzung) vorzusehen. Werbung auf den Begrünungselementen ist ausgeschlossen. Die Pflanzgefäße sind mit einer M aximallänge von 60 cm innerhalb einer Sondernutzung nur einheitlich in M aterial und Form sowie in dezenter Farbgebung erlaubt. 4.6. Werbeständer und Fahrradständer Unter dem Begriff Werbeständer („Werbestopper“) sind im Sinne dieser Regelung alle mobilen Konstruktionen wie Klapptafeln, Hinweisschilder, M enütafeln, Fahnen etc. zu verstehen, die auf Produkte oder das Geschäft hinweisen. Fahrradständer im Rahmen der Richtlinie sind die durch Private im öffentlichen Raum aufgestellten Elemente zum Abstellen von Fahrrädern. Notwendigkeit einer Regelung: Werbe- und Fahrradständer können auf Grund ihrer Häufung und ungeordneten Aufstellung zur Behinderung von Passanten im öffentlichen Raum führen. Insbesondere Werbeständer können in ihrer Vielgestaltigkeit und Anzahl aufdringlich und störend im öffentlichen Raum wirken. Die eigentliche Hinweisfunktion kann durch übertriebene Werbung, Überfrachtung und unpassende Gestaltung verloren gehen. Eine gestalterische Unterordnung dieser Sondernutzung im öffentlichen Raum wird in diesem Fall nicht mehr gewährleistet. Aus den genannten Gründen werden die Anzahl, der Ort und die Art der Werbe- und Fahrradständer eingeschränkt. Allgemeingültige Grundsätze: Werbeständer • Pro Einzelhandelsbetrieb und gastronomische Einrichtung ist nur ein Werbeständer in unmittelbarer Nähe zur Stätte der Leistung zulässig. Eine Werbung mit Leucht- oder Signalfarben ist unzulässig. • Die maximale Größe der Werbeständer wird auf das Format DIN A1 (handelsüblicher „Kundenstopper“, Bildmaße ca. 60 mm x 85 mm) beschränkt. Fahnen (Beachflags) dürfen eine M aximalbreite von 0,7 m und eine Höhe von 3,0 m (inkl. Ständer) nicht überschreiten. Fahrradständer • Private Fahrradständer sind zulässig. Der Standort ist grundsätzlich mit der Stadt abzustimmen. Die Fahrradständer haben sich farblich und gestalterisch einzufügen. Eine grelle Farbgestaltung ist ausgeschlossen. • Fahrradständer dürfen nicht zweckentfremdet für Werbung genutzt werden. Zulässig ist lediglich eine dezente Eigenwerbung. Zittau, 19.11.2015 T. Zenker, Oberbürgermeister Beschluss: 226/2015 Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt: Die Gewerbesteuer der mehrgemeindlichen Betriebsstätten im Industriegebiet Zittau Nord/Ost soll gemäß § 30 Gewerbesteuergesetz (GewStG) nach folgendem M aßstab zerlegt werden: 1. Zu 50 % nach dem Verhältnis der Flächen, in dem alle Flurstücke der betroffenen Betriebsstätten auf dem jeweiligen Gemeindegebiet zueinander stehen. Änderungen durch Flächenzu-/ -abgänge sollen mit dem Beginn des auf die Grundbuchwirksamkeit folgenden Jahres berücksichtigt werden. 2. Zu 50 % nach dem Verhältnis der Gemeindelasten, die zu 100 % der Stadt Zittau zuzuordnen sind. Dieser Zerlegungsmaßstab soll ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt (01.01.2008) gelten und ist den Finanzbehörden durch die steuerpflichtigen Unternehmen vorzuschlagen. Herr Oberbürgermeister Thomas Zenker und Herr Bürgermeister M arkus Hallmann werden beauftragt, die Gespräche mit den Unternehmen zu führen. Die Umsetzung dieses Beschlusses erfolgt, vorbehaltlich der Zustimmung der beteiligten Unternehmen zur Vorgehensweise, nach dem Zugang der geänderten Grundlagenbescheide wie folgt: 1. Die Stadt Zittau veranlagt die Unternehmen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die Berechnung von Erstattungszinsen gemäß AO erfolgt insofern nicht. Die Guthaben werden nicht an die Unternehmen ausgezahlt, sondern an die Gemeindekasse M ittelherwigsdorf überwiesen. 2. Die Gemeinde M ittelherwigsdorf veranlagt die Unternehmen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die Berechnung von Nachzahlungszinsen gemäß AO erfolgt insofern nicht. Die Unternehmen erhalten die Hebesatzdifferenz erstattet. Zittau, 19.11.2015 T. Zenker, Oberbürgermeister Anla g en u nd La geplä n e si nd i m S tad tra tsb üro, Zi mmer 20 1, Mar kt 1 un d B es ch lüs s e un t er w w w.zi tta u. eu i n d er Rub ri k „B ürg er -Sta dtr at “ (Bü rg er in fo s ys t em), ei ns ehb ar. Termine Stadtratssitzung und Ausschüsse Verwaltungs- und Finanzausschuss (VFA) 14.01.16, 18.30 Uhr, Ratssaal (Rathaus) S ozialausschuss (SoA) 18.01.16, 18.30 Uhr, Villa (Hochwaldstraße) Technischer und Vergabeausschuss (TVA) 10.12.15 u. 21.01.16, 18.30 Uhr, Haus III, Zi. 110 Sitzungen des S tadtrates 17.12.2015 um 16.00 Uhr, Bürgersaal (Rathaus) Gegen 18.00 Uhr können die Zittauer EinwohnerInnen, Gewerbetreibenden und Grundstücksbesitzer zu städtischen Angelegenheiten Fragen stellen oder Anregungen und Vorschläge unterbreiten (Fragestunde). Seite 8 Die Tagesordnung des Stadtrates und der Ausschüsse wird in den Aushangkästen/Verkündungstafeln (Rathaus, Verwaltungsgebäude Sachsenstraße 14, Franz-Könitzer-Straße 7, Sparkassenfiliale Zi-Nord Löbauer Straße, Südstraße neben Bushaltestelle W.-Busch-Schule, Dittelsdorf, Drausendorf, Eichgraben, Hartau, Hirschfe lde, Pethau, Schlegel und Wittgendorf) und unter www.zittau.eu bekannt gegeben. (Änderungen sind vorbehalten). Im September musste der OB der Stadt Zittau aus Sicherheitsgründen die Skaterbahn in Zittau-Ost sperren. Um die Schäden beheben zu können, ruft der Betreiberverein Rotierende Elemente e.V. zu Spenden auf. Herr OB Thomas Zenker unterstützt das ausdrücklich. Wenn auch S ie für die Jugendlichen unserer S tadt spenden möchten, nutzen Sie bitte dieses Konto: Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien IBAN: DE59850501003000023193 BIC: WELADED1GRL ZITTAUER STADTANZEIGER 10. Dezember 2015 B EKANNTMACHUNGEN Öffentliche Bekanntmachung des Zweckverbandes Industriegebiet Zittau Nord/Ost Nachruf Haushaltssatzung des ZV Industriegebiet Zittau N/O für das Haushaltsjahr 2015 Wir trauen um unsere langjährige Kollegin Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat die Verbandsversammlung in der Sitzung am 29.09.2015 folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden/Zweckverbände voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird im Ergebnishaushalt mit dem - Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf - Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf - Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf - Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf - Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen einschließlich der Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren (veranschlagtes ordentliches Ergebnis) auf - Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf - Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf - Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf - Gesamtbetrag des ordentlichen Ergebnisses auf - Gesamtbetrag des Sonderergebnisses auf - Gesamtergebnis auf im Finanzhaushalt mit dem - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit - Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf - Saldo aus Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag und Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit als Änderung des Finanzierungsmittelbestandes auf 957.080 € 925.300 € 31.780 € 0€ 31.780 € 0€ 0€ 0€ 31.780 € 0€ 31.780 € Dankbar denken wir an ihr langjähriges liebevolles Engagement als Erzieherin der Kinder des Hortes an der LessingGrundschule zurück. Als hochgeschätzte Kollegin und M itarbeiterin wird sie uns stets in lebendiger Erinnerung bleiben. Im Namen aller Kolleginnen und Kollegen der Stadtverwaltung Zittau möchten wir den Angehörigen unser aufrichtiges Beileid aussprechen. T. Zenker Oberbürgermeister Dr. Volker Beer Referatsleiter Kinder, Jugend und Schulen, Sport Kolleginnen des Hortes der LessingGrundschule 705.500 € 627.200 € 78.300 € 0€ 181.500 € -181.500 € -103.200 € 0€ 0€ 0€ -103.200 € festgesetzt. §2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. §3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. §4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 185.000 € festgesetzt. §5 Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt: für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 0 v.H. 0 v.H. Gewerbesteuer auf 0 v.H. Zittau, den 03.11.2015 T. Zenker, Verbandsvorsitzender Die Haushaltssatzung 2015 wurde der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt. Die öffentliche Auslegung des Haushaltplanes 2015 des Zweckverbandes Industriegebiet Zittau N/O erfolgt gemäß § 76 Sächsische Gemeindeordnung in der Zeit vom 14.12.2015 bis 22.12.2015 beim Verbandsvorsitzenden im Rathaus der Stadt Zittau, M arkt 1, Zimmer 209, Sekretariat Oberbürgermeister. Die Einsichtnahme kann an den angegebenen Tagen während der üblichen Sprechzeiten erfolgen. T. Zenker, Verbandsvorsitzender 10. Dezember 2015 Sigrid Wendler ZITTAUER STADTANZEIGER Zittau, im Dezember 2015 Impressum: Herausgeber: Stadtverwaltung Zittau, Oberbürgermeister Thomas Zenker, M arkt 1, 02763 Zittau Redaktion und Sat z: A mt für Wirtschaft, Tourismus, Öffentlichkeitsarbeit, Markt 1, 02763 Zittau, Tel.: 03583/752106, Fax: 03583/752193, E-Mail: [email protected] Für die Inhalte der Texte zeichnen die Ver fasser verantwortlich. Texte soweit nicht angegeben: P ressestelle Druck un d Verteilung: Graphische Werkstätten Zittau GmbH, An der Sporthalle 2, 02763 Zittau Auf lage: 5.000 Stück, Nachdruck, auch auszugsweise, nicht gestattet. Fotos: Stadtverwaltung Zittau, Dagmar Köhler, T-In fo Zittau, Jutta Mirtschin, Klosterspatzen VS, HSZG-S. Fentzel, Kita Bummi Hirschfelde, P riv. Schützengesellschaft Hirschfelde 1529 e.V., S chkola Hartau, Kita Schwalbennest, Heimatverein Wittgendorf e.V., P ilgerhäusl e.V. Erscheinungsweise: monatlich (11 Ausgaben im Jahr). Der Zittauer Stadtanzeiger ist an folgenden Stellen kostenlos erhältlich: Zittau: Stadtverwaltung (Rathaus, Technisches Rathaus, Einwohnermeldea mt), T-In formation, Stadtwerke Zittau GmbH, Wohnbaugesellschaft Zittau mbH, Wohnungsgenossenschaft Zittau, HS Zittau/Görlitz, Sparkasse OberlausitzNiederschlesien, DEVK-Versicherung (Bahnhof), Ärzte Ortsteile: Verteilung in jedem Haushalt, Hirschfelde: Geschäftsstelle der Stadtverwaltung Zittau, Rosenstraße 3 Online-Ausgabe: unter www.zittau.eu Abonnement: Versandkostenfreies Abo für Zittau bei Bestellung durch Coupon, Jahresabonnement für Bewohner außerhalb der Stadt Zittau über P ostversand zum P reis von 18,70 €. Die Aufnahme eines Abonnements ist bei anteiligem Abonnementpreis jederzeit möglich. Das Abonnement ist mit einer Frist von 1 Monat zum Jahresende schriftlich kündbar. Anzeigen im Ortschaf tsteil: Graphische Werkstätten Zittau GmbH, An der Sporthalle 2, 02763 Zittau, Tel. 03583/5865590, E-Mail: [email protected] (nur Geschäftsanzeigen, keine Danksagungen und Todesanzeigen, keine politische P arteien, Wählervereinigungen und Gruppierungen). Seite 9 AUS DEM S TADTRAT CDU Unser Weihnachtswunsch! Das Jahr 2015 geht langsam zu Ende und hat für die Bürger der Stadt Zittau, somit auch für uns Stadträte, einige wesentliche Veränderungen mit sich gebracht. Wir müssen das alles verdauen, im positiven wie im negativen Sinn. Wir wünschen uns für die Stadt Zittau: - dass der Haushalt der Stadt Zittau mit seinen ca. 2,5 M io. € in den M iesen auszugleichen geht, - unser neuer OB lernt, sich um M ehrheiten zu bemühen, - die Eitelkeiten von einigen Stadträten aufhören, - die Verwaltung die Beschlussvorlagen besser vorbereitet, - das Bürgerbegehren nicht gesund gebetet wird, sondern die Einreicher den gemachten Fehler selber akzeptieren, - eine finanzierbare Lösung für die Ruine der M andaukaserne gefunden wird, - die Bürger unserer Stadt weiterhin hilfsbereit gegenüber den hilfesuchenden Flüchtlingen sind und dass die Attentäter von Paris endlich gefasst werden, - die Verbrecher des IS endlich mit dem sinnlosen M orden aufhören, - die Kriegsflüchtlinge wieder in ihre Heimat zurückkehren können. Das sind unsere kleinen Wünsche! Sie haben bestimmt auch welche. Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien eine gesegnete und besinnliche Adventsund Weihnachtszeit und einen Guten Rutsch in das neue Jahr! Wir werden weiterhin für Sie am Ball bleiben um das Beste für unsere Stadt Zittau zu erreichen! Sprechen Sie mit uns! mehr als Stückwerk, denn als mutigen Entwurf an. M andaukaserne - sie bewegt viele Bürger nicht nur unserer Stadt. Ein überstürztes Handeln scheint uns an dieser Stelle nicht angemessen. Hier muss bei allen Entscheidungen zwischen Verantwortung zur Geschichte, wie auch zur Zukunft abgewogen werden. Unsere Fraktion wünscht allen ein segensreiches Jahr 2016. ZITTAU KANN MEHR E.V. Erhöhung von Elternbeiträgen in den KiTas ab 2016 - M anche Beschlüsse sind schwer und müssen trotzdem gefasst werden. Grund für die Erhöhung der Beiträge ist der Anstieg von Personal- und Betriebskosten. In den nächsten drei Jahren werden die Personalschlüssel in den Krippen und Kindergärten stufenweise angehoben, d.h. eine Erzieherin wird weniger Kinder betreuen, was den Kindern zu Gute kommt. Dafür wird mehr Personal eingestellt bzw. die Arbeitszeit Einzelner erhöht. Die Betriebskosten sind hier wie andernorts in den letzten Jahren gestiegen. Die real entstehenden Kosten für die Betreuung der Kinder werden anteilig an die Eltern weitergegeben. Dabei liegt die Stadt Zittau im Vergleich mit umliegenden Kommunen mit der Höhe der Elternbeiträge im unteren Drittel. Familien mit geringem Einkommen werden durch den Landkreis unterstützt. Wir halten die Elternbeiträge für angemessen, auch nach der Erhöhung. Denn dafür werden die Kinder fachkundig betreut und gut versorgt. DIE LINKE. Ihre CDU-Fraktion im Stadtrat DIE LINKE im S tadtrat Zittau wirkt FUW/FBZ/FDP Bürgerbegehren zum Verkehr auf dem Zittauer M arkt kommt Demokratie lebt vom mitmachen und einmischen. In den letzten M onaten haben wir als LINKE kritisiert, dass die M ehrheit des Stadtrates die Zittauer Bürger nicht über den Verkehr auf dem Zittauer M arkt entscheiden lassen will. Nun hat die Kommunalaufsicht entschieden, dass das Bürgerbegehren kommt (wenn niemand dagegen Rechtsmittel einlegt). Eine richtige Entscheidung. Was bleibt nach 100 Tagen an M ut und Ideen? Statt ambitionierte Entscheidungen zu treffen und Veränderungswillen zu zeigen werden Einschnitte fast ausschließlich in sozialen Bereichen vorgenommen bzw. Entgelte erhöht. Um den Haushalt der Stadt Zittau zu sanieren dürfte wohl weit mehr an Ideen gefragt sein, als derzeit erkennbar. Ein konzeptioneller Entwurf wäre an der Stelle vom neuen Oberbürgermeister dringend notwendig und längst erwartet. Statt dessen werden gerade junge Familien mit höheren Entgelten für Krippen- und KiTa-Plätzen belastet. Sicher - auch das kann man mutig und mit Ideen behaftet verstehen. Zukunftsfähig dürfte es allemal nicht sein. M uss nicht viel mehr die Frage gestellt werden, wie wir jungen Familien mit guten Rahmenbedingungen ein M otiv zum Hierbleiben geben? Als Fraktion sehen wir alle bisherigen haushalterischen Vorschläge des neuen OB Seite 10 Entscheidung zur M andaukaserne vertagt Nachdem im Bürgerforum neue Konzeptideen für die M andaukaserne vorgestellt wurden, gibt es nun scheinbar auch eine Firma, die das Objekt übernehmen möchte. Daher beantragten wir, die Entscheidung über einen möglichen Abriss in den Dezember zu vertagen. Unserem Antrag wurde gefolgt. Erst prüfen, dann mit Weitsicht entscheiden. http://www.dielinke-fraktion-zittau.de ZITTAUER STADTANZEIGER SPD/BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Bemühungen um sinnvolle Kompromisse. Seit M onaten ist in den Ausschüssen und im Stadtrat die Frage der Kostenkalkulation für die Sportstätten debattiert worden; es war einerseits klar, dass es Erhöhungen wegen der massiv gestiegenen Betriebskosten geben musste und andererseits war genau abzuwägen, was den Betroffenen zuzumuten sei. Unterschiedliche Interessen sind dabei legitim und der Kompromiss, der jetzt gefunden wurde, zeigt, dass konstruktive Auseinandersetzungen zum Ziel führen können. Die Höhe der Elternbeiträge in Kindertageseinrichtung wurden leider nicht so breit diskutiert. Unser Antrag, die Erhöhung um 10,00 €/M onat im Krippenbereich abzufedern, dass die monatlichen Beiträge der Eltern für die Krippe nicht um 10,00 €, sondern nur um 5,00 € steigen, wurden mit 6 Ja, 12 Nein und 4 Enthaltungen abgelehnt. BÜRGERBÜNDNIS Zittau eine kinderfreundliche S tadt? Der Stadtrat beschloss mehrheitlich eine weitere Erhöhung, diesmal der Kita- und Hortbeiträge. Das BÜRGERBÜNDNIS lehnt diesen weiteren sozialen Einschnitt ab, zumal gerade bei Kindergarten und Hort die Stadt am obersten Limit (30 %) von dem liegt, was rechtlich machbar ist. Eine Erhöhung, ohne Vorliegen des Haushaltes, ohne Einsparungsmaßnahmen bei anderen Aufgaben, eine Erhöhung, die gerade diejenigen trifft, die beruflich und gesellschaftlich zurückstecken. Für das BÜRGERBÜNDNIS ein falsches Signal. fuer-zittau.de/facebook | fuer-zittau.de Die Beiträge auf dieser Seite werden inhaltlich von den Fraktionen, Gruppierungen und Einzelstadträten verantwortet. 10. Dezember 2015 INFORMATIONEN Ein Apfelbaum für die „Kleinen Stadtentdecker“ Baumpflanzung für den Naturpark Geschenk des Planungsbüros wurde am 4.11.15 gepflanzt Traditionelle Pflanzung findet in diesem Jahr am 6.11. in Hartau statt Die neue innerstädtische Kindertagesstätte „Kleine Stadtentdecker“ auf der Rosenstraße 1, wurde am 14.09.2015 seiner Bestimmung übergeben. Zukünftig werden hier 76 Kinder mit und ohne Handikap betreut. Zur feierlichen Eröffnung am 03.10.2015 schenkte das beauftragte Planungsunternehmen AIZ Bauplanungsgesellschaft mbH der Kindereinrichtung einen Apfelbaum. Die Kinder und Erzieher/-innen der Einrichtung werden diesen nun am 04.11.2015, um 15 Uhr, gemeinsam mit Fred M ilke, Geschäftsführer der AIZ Bauplanungs gesellschaft, dem 1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters der Stadt Zittau, Herrn Thomas Krusekopf und Raik Urban, dem Geschäftsführer der Zittauer Kindertagesstätten gGmbH, im Garten der Kita pflanzen. Fred Milke hat als Geschenk eine alte Apfelsorte, den „Klapperapfel“ (offiziell Prinzenapfel) aus gesucht, da sich mit diesem für ihn schöne Kindheitserinnerungen verbinden. Der „Klapperapfel“ ist für ihn ein Symbol. „Er soll Kinder neugierig machen, ihnen durch seine Außergewöhnlichkeit eine Verbundenheit zu uns Erwachsenen, die wir ihnen dieses Geheimnis anvertrauen, verleihen“, so Fred M ilke. M it dieser Aktion soll nun die 3,3 M io. Euro kostende Gesamtbaumaßnahme abgeschlossen werden. Seit 2005 wird jedes Jahr ein Baum für den Naturpark „Zittauer Gebirge“ gepflanzt. Nachdem der Standort der zurückliegenden Jahre, eine Wiese am Ortseingang des Ortsteils Eichgraben, keinen Freiraum für weitere Baumpflanzungen mehr bietet, wurde nun ein Standort mit Erweiterungspotenzial im Ortsteil Hartau ausgewählt. Die Pflanzung fand in diesem Jahr am 6. November statt. Baumstandort ist an der Unteren Dorfstraße in Hartau (bei Haus Nummer 47/in der Nähe des Grenzüberganges nach Hrádek n.N.). Gepflanzt wurde ein Feld-Ahorn, welcher auch Baum des Jahres 2015 ist. Gesponsert wurde der Baum vom Naturpark „Zittauer Gebirge“. Die Schüler/-innen der Schkola in Hartau haben die Baumpatenschaft übernommen und waren gemeinsam mit ihren Lehrerinnen und Lehrern bei der Pflanzung behilflich. Weiterhin nahmen an der Pflanzung teil: Stadtrat Thomas Krusekopf (1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters der Stadt Zittau), ein(e) Vertreter/-in des Naturparks „Zittauer Gebirge, Wolfgang Lehmann (Ortsbürgermeister von Hartau) und Rosita Pohl (Baumschutzbeauftragte der Stadt Zittau). Einladung zur Einweihung des neuen Feuerwehrgerätehauses in Hirschfelde Feierliche Übergabe des neuen Feuerwehrgerätehaus in Hirschfelde Durch das Hochwasser im August 2010 wurden das Gerätehaus und das Gesamtgebäude der Feuerwehr in Hirschfelde sowie das Gerätehaus in Drausendorf erheblich geschädigt. Die Gerätehäuser in den Ortschaften Dittelsdorf und Wittgendorf entsprechen auf Grund der baulichen Gegebenheiten nicht mehr den Anforderungen einer anspruchsvollen ehrenamtlichen Tätigkeit, wie dem freiwilligen 10. Dezember 2015 Feuerwehrdienst. In der mittelfristigen Brandschutzbedarfsplanung der Stadt Zittau ist zudem eine Zentralisierung der Ortsfeuerwehren von Hirschfelde, Drausendorf, Dittelsdorf und Wittgendorf vorgesehen. Für die vier Standorte wurde in den Jahren 2014/15 nun ein gemeinsames neues Feuerwehrgerätehaus in Hirschfelde auf der Dr.-Külz-Straße errichtet. Bekanntmachung Die Jagdgenossenschaft Hirschfelde gibt hiermit bekannt, dass die Haushaltssatzung 2016, der Beschluss zum Abschluss einer Abrundungsvereinbarung mit der Jagdgenossenschaft Wittgendorf, der 1. Nachtrag zum Jagdpachtvertrag vom 06.04.10 bezügl. einer Flächenreduzierung, der 5. Nachtrag zum Jagdpachtvertrag vom 14.01.2006 bezügl. einer Flächenerweiterung, der 6. Nachtrag zum Jagdpachtvertrag vom 14.01.2006 bezügl. Ausscheiden eines M itpächters in der Zeit vom 04.01. bis zum 18.01.2016 während der Sprechzeiten im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Zittau in der Geschäftsstelle Hirschfelde, Rosenstraße 3 in Hirschfelde, öffentlich ausgelegt wird. gez. Ernst Seliger, Vorsitzender der Jagdgenossenschaft Hirschfelde Ermöglicht hat diese Baumaßnahme eine großzügige Förderung des Sächsischen Innenministeriums. Nun ist das neue Feuerwehrgerätehaus fertiggestellt und wurde am 13.11.2015, feierlich eingeweiht. ZITTAUER STADTANZEIGER Seite 11 INFORMATIONEN Öffnungszeiten der Ämter zum Jahreswechsel In diesem Jahr bleibt die Stadtverwaltung Zittau einschließlich der Geschäftsstelle Hirschfelde ab dem 24.12.15 sowie zwischen Weihnachten und dem Jahreswechsel geschlossen. Erster Sprechtag der städtischen Ämter im Jahr 2016 ist der 4. Januar. Ausgenommen hiervon sind: Die Geschäftsstelle Hirschfelde ist ab 23.12.15 geschlossen. Re ferat Personenstandswesen (Standesamt): 28.12.15 09.00-12.00 Uhr 29.12.15 09.00-12.00 Uhr und 13.30-18.00 Uhr Das Archiv der Stadt Zittau ist ab 17.12.2015 geschlossen. Tourist-Information Zittau: 24.12.15 09.00-12.00 Uhr 28.12.-30.12.15 09.00-18.00 Uhr 31.12.15 09.00-12.00 Uhr 02.01.16 09.00-13.00 Uhr 04.01.-05.01.16 geschlossen (Inventur) Städtische Museen mit dem Kleinen Zittauer Fastentuch Museum Kirche zum Heiligen Kreuz mit Großen Zittauer Fastentuch 24.12.15 10.00-14.00 Uhr (nur Museum Kirche zum Heiligen Kreuz!) 25.12.15 geschlossen 26.12.15 10.00-17.00 Uhr 27.12.15 10.00-17.00 Uhr 28.-30.12.15 10.00-17.00 Uhr 31.12.15 10.00-14.00 Uhr 01.01.16 14.00-17.00 Uhr 02.-03.01.16 10.00-17.00 Uhr Das Kinde r- und Jugendhauses „Villa“ ist ab 21.12.15-05.01.16 geschlossen. Wochenmarkt: Letzter Markttag 2015: in Zittau (Frischemarkt) 23.12.15 bis 14 Uhr im Ortsteil Hirschfelde 29.12.2015 Erster Markttag 2016: in Zittau 06.01.2016 im Ortsteil Hirschfelde 05.01.2016 Parkscheinautomaten: Die Stadtverwaltung Zittau nimmt vom 28.12.2015 bis 03.01.2016 im gesamten Stadtgebiet die Parkscheinautomaten außer Betrieb. Die Stadt Zittau dankt für den Weihnachtsbaumschmuck Zur Weihnachtszeit ist die Stadt Zittau wieder festlich geschmückt. Das haben wir vielen M itwirkenden zu verdanken. Zuerst möchten wir den Spendern der wunderschönen Weihnachtsbäume danken. Von Familie Priever aus Hartau kommt die Coloradotanne auf dem Zittauer M arkt, die Zittauer Kindertagesstätte „Kinderland“ spendete die Blaufichte vor der Johanniskirche, Frau Renate Knobloch aus Eichgraben die Nordmanntanne auf dem Haberkornplatz vor der Post und Familie Köllner aus Eichgraben die Blaufichte auf dem M arkt in Hirschfelde. Haben Sie herzlichen Dank! Leider haben wir aus den zahlreichen Angeboten dieses M al nur vier Bäume auswählen können, da der Standort am Ottokarplatz vorerst wegen der mangelnden Standfestigkeit der Baumhülse im Boden nicht genutzt werden kann. Diese muss erneuert werden, bevor wieder ein Baum in gewohnter Größe den Platz schmücken kann. Für die erneute technische und finanzielle Unterstützung danken wir der Firma OSTEG mbH aus Zittau für den Transport der großen Bäume, den Kollegen vom Polizeirevier Zittau für die Eskorte der Bäume, den Zittauer Stadtwerken für die Schmückung von zwei Bäumen, den Firmen Elektroanlagen Uwe M atthausch und der Rumpf + Schuppe GmbH aus Zittau für die Bereitstellung der Arbeitsbühnen zur Schmückung der beiden kleinen Bäume. Unser Dank gilt ebenso der Städtischen Dienstleistungs gesellschaft mbH Zittau für das Fällen, Transportieren und Aufstellen der Bäume, dem Eigenbet rieb K ommunale Dienste Betriebsteil Bauhof aus H irs chfelde für das Schmücken der Bäume vor der Post und in Hirschfelde und den Kameraden der Zittauer Feuerwehr für die Unterstützung mittels Drehleiter. Thomas Zenker Oberbürgermeister Geschenkideen zur Weihnachtszeit aus der Tourist-Information Zittau Das Weihnachtsfest rückt näher und damit die alljährlich wiederkehrende Frage „Was schenke ich?“ Als Anregung erhalten Sie in der Tourist-Information am M arkt zahlreiche Souvenirs und Geschenkideen: Fototasse Zittau - M otiv M arktplatz Zittau Neu: Kaffee „Zittauer M ischung“ (filterfein und ganze Bohnen) Schokoladentäfelchen Zittauer Sehenswürdigkeiten „Candy-Card“ Neu: Stockschirm mit Zittau-Logo Neu: Kalender 2016 „Zittauer Impressionen“ Neu: Kalender 2016 „Zittauer M arkt“ verschiedene Bonbondosen mit Zittauer M otiven Handtücher „Grüße aus Zittau“ - Frottana-Qualität Gutscheinbuch 2016/2017 „Auf Schlemmerreise durch die Oberlausitz“ Interaktives Kartenspiel „Zittauer Stadtspaziergänge“ Oberlausitzer Blaudruck „Zittauer Kulturbeutel“ (Gutscheine Zittauer Kultureinrichtungen) Geschenkgutscheine für zahlreiche Freizeit- und Kultureinrichtungen Seite 12 7,90 € je 3,50 € 7,90 € 9,80 € 19,80 € 9,95 € je 3,95 € 8,50 € 16,95 € 4,50 € ab 4,00 € 36,50 € ZITTAUER STADTANZEIGER Wir freuen uns auf Ihren Besuch zu unseren Öffnungszeiten in der Vorweihnachtszeit: Mo-Fr 09.00-18.00 Uhr Sa 09.00-13.00 Uhr Lichterfest: Sa, 05.12.15, 09.00-17.00 Uhr So, 06.12.15, 13.00-17.00 Uhr Weihnachtsmarkt: Sa, 19.12.15, 09.00-17.00 Uhr So, 20.12.15, 13.00-17.00 Uhr Heiligabend/Silvester: Do, 24.12.15 und Do, 31.12.15, 09.00-12.00 Uhr Elke Otto, Leiterin Tourist-Information 10. Dezember 2015 KULTUR ELL ES Magie der Bilder Jutta Mirtschin Ausstellung im Zittauer Museum bis 28. Februar 2016 Traditionell am 1. Advent eröffneten die Städtischen M useen Zittau ihre Ausstellung, die die Weihnachtszeit einläutet und bis in die folgenden Winterferien im Jahr 2016 begleitet. In den Bann gezogen werden die kleinen und großen Betrachter durch eine wahrlich zauberhafte „M agie der Bilder“. Es sind jene M alereien, Grafiken, Illustrationen und Theaterentwürfe, welche die Künstlerin Jutta M irtschin seit den 1970er Jahren bis heute geschaffen hat und bekannt gemacht haben. Es begegnen uns hier in Zittau feinsinnige Gemälde und Zeichnungen, in denen die Personen, Naturbilder oder Szenen auf das Wesentliche beschränkt sind. Jetzt in der Zeit um Advent und Weihnachten wird die festliche Stimmung hauptsächlich auch durch Lieder und M usik erzeugt und begleitet. Jutta M irtschins Bilder benötigen diese nicht. Hier erzeugt Farbe in all ihren Nuancen eine eigene M elodie; in der räumlichen Tiefe ihrer M alerei und Plakate schwingen die Töne bereits mit. M an muss sie nur hören können. Jutta M irtschins besondere Liebe gilt aber dem Buch. In zauberhaft hintersinnigen Bildern illustriert sie sowohl Bücher für Kinder als auch für Erwachsene. Dafür erhielt sie national und international zahlreiche Preise und Anerkennungen. Die Besucher dürfen sich auf eine einzigartige Ausstellung freuen: In einer solchen Vielfalt war das Schaffen der international bekannten und mit zahlreichen Preisen gewürdigten Künstlerin noch nie in der Region zu erleben, wo sie ihre familiären Wurzeln hat - Jutta M irtschin stammt aus einer sorbischen Familie und ist bis heute eng mit der Oberlausitz verbunden. Oben links: Auf dem Hügel ist was los, 1978 Oben rechts: Klockenhagen II, Öl auf Leinwand, 2012 Unten links: Maiglöckchen, Öl auf Leinwand, 1994 Unten Mitte: Plakat „Love, love, love“, Piccolo Theater Cottbus, 2014 Unten rechts: Anna, Öl auf Leinwand, 2014 Die wichtigsten biografischen Daten zu Jutta Mirtschin: 1949 in Chemnitz geboren / Schulzeit in Leipzig und Bautzen / 1968 bis 1969 Akzidenzsetzerausbildung und Abendstudium an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig / 1969 bis 1974 Grafikstudium an der Kunsthochschule Berlin / 1974 bis 1976 Aspirantur an der Kunsthochschule Berlin / 1982 bis 1985 Meisterschülerin bei Prof. Werner Klemke / 1997 bis 2003 Lehraufträge an den Grafik-Design Schulen in Anklam und Schwerin / seit 1974 freiberuflich tätig / Malerei, Grafik, Buchgestaltung, Arbeiten für das Theater - Bühnenbild, Plakat, Kostüm- und Puppengestaltung. Städtische Museen Zittau Die Stadtverwaltung Zittau und die röm.-kath. Kirchengemeinde laden herzlich am S onnabend, dem 12.12.2015 um 16.00 Uhr zum Weihnachtskonzert der Klosterspatzen aus der Partnerstadt Villingen-Schwenningen unter M itwirkung des Chores des Christian-Weise-Gymnasiums in die M arienkirche Zittau auf der Lessingstraße 18 ein. Eintritt ist frei. Weiße Tiger unterstützen Jonsdorfer Eishockey Der Eissportclub Jonsdorf - Zittauer Gebirge e.V. kooperiert seit längerem mit dem Eishockeyclub Bílí Tygři Liberec. Der Höhepunkt der gegenseitigen Aktivitäten wird am 13. Dezember 2015 in der Home Credit Arena in Liberec gefeiert. Der gesamte Verein aus Jonsdorf wurde eingeladen, sich das Spiel des Teams Bílí Tygři Liberec und des HC VERVA Litvínov anzuschauen und kräftig zu unterstützen. Gleichzeitig haben die Jonsdorfer Gelegenheit, ihren Verein dem Liberecer Publikum vorzustellen. Bereits am Vormittag trainieren die Nachwuchsspieler beider M annschaften zusammen und ab 16 Uhr wird kräftig die M annschaft Bílí Tygři Liberec unterstützt. Wiepke Steudner, Kulturreferentin 10. Dezember 2015 ZITTAUER STADTANZEIGER Seite 13 INFORMATIONEN Hochschule Zittau/Görlitz weihte Zittauer Kraftwerkslabor ein M it den Worten „Hier findet die Zukunft statt“, begrüßte der Rektor Prof. Friedrich Albrecht die Gäste am 5. November 2015 zur Einweihung des Zittauer Kraftwerkslabors (ZKWL). „Wir freuen uns sehr, dass wir dieses umfangreiche Vorhaben jetzt erfolgreich abschließen konnten und unsere Forschungen auf dem Kompetenzfeld „Energie und Umwelt“ intensivieren können. M it diesem Forschungslabor werden die für den Hochschulstandort Zittau traditionellen Lehr- und Forschungs gebiete weiter gestärkt. Das schließt zum einen die energieorientierten Studiengänge der Zittauer Fakultäten ein und zum anderen ist damit der Ausbau von innovativer Forschung und Entwicklung in diesem Themenfeld vorgezeichnet“, hob der Rektor in seiner Rede hervor. Der Sächsische Staatsminister der Finanzen, Prof. Dr. Georg Unland, führte in seiner Ansprache aus, dass ihm die Hochschule Zittau/Görlitz (HSZG) sehr gut für ihre exzellente Lehre und Forschung auf dem Gebiet der Energietechnik und -wirtschaft bekannt sei. An vielen Schaltstellen der Energiewirtschaft seien Absolventen der Hochschule zu finden. Fachliteratur von Wissenschaftlern der HSZG stehe bei ihm zu Hause im Bücherschrank und sie sei ihm auch aus seiner Zeit als Rektor der TU Bergakademie Freiberg s ehr gut bekannt“, so der Staatsminister. „Diese Investition in die HSZG sei sehr gut angelegtes Geld“, so der Staatsminister weiter. Seit Gründung der HSZG steckte der Freistaat rund 90 M io. Euro in die HSZG. Zudem überreichte er dem Rektor Fördermittelbescheide in Höhe von 3,73 M io. Euro, mit denen das Sächsische Wirtschaftsministerium Zittauer Forschungsprojekte für die Energiewirtschaft unterstützt. Bei dem anschließenden Rundgang im Zittauer Kraftwerkslabor zeigte er großes Interesse an den Versuchsanlagen und ließ sich diese ausführlich durch die Projektleiter erläutern. M it dem Aufbau des ZKWL wurde am 5. September 2011 begonnen. Drei Großversuchsanlagen wurden errichtet und in den letzten M onaten bereits erfolgreich auf ihre Funktionsfähigkeit getestet. Bei den Großversuchsanlagen handelt es sich um einen M agnet lagervers uchsst and (MFLP), eine moderne Druckhalterversuchsanlage und einen thermi- Seite 14 schen Speicher (THERESA) sowie ein Thermochemisches Versuchsfeld (TCV II). Die Gesamtkosten für die drei Projekte belaufen sich auf 7 M io. Euro, von den 6,3 M io. EURO aus EFREM itteln stammen. An der Finanzierung ist die Hochschule Zittau/ Görlitz mit 10 % beteiligt. Hinzu kommen noch einmal ca. 1 M ill. Euro an Baukosten für die Ertüchtigung der Halle. Zudem unterstützen die Stadtwerke Zittau GmbH aktiv dieses Vorhaben. Es ist damit die größte Fors chungs investition seit Gründung der Hochschule Zittau/ Görlitz im Jahr 1992. Der Direktor des Instituts für Prozesstechnik, Prozessautomatisierung und M esstechnik, Prof. Dr.-Ing. Frank Worlitz, der für das Gesamtprojekt verantwort lich zeichnete, führt dazu aus: „Im „Zittauer Kraftwerkslabor“ wurden moderne Versuchsanlagen für die Lehre und die Forschung aufgebaut. Zukünftig werden davon insbesondere die Studiengänge „Energie- und Umwelttechnik“ sowie der noch junge Studiengang „Automatisierung und M echatronik“ profitieren. In seiner Rede dankte er allen am Projekt Beteiligten für die Unterstützung, allen voran der Stadtwerke Zittau GmbH, den am Aufbau beteiligten Unternehmen und den in den Projekten tätigen M itarbeitern, ohne die diese umfangreiche Aufgabe nicht zu meistern gewesen wäre. Das Großprojekt „Zittauer Kraftwerkslabor“ wird gefördert mit M itteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Freistaates Sachsen. Einen weiteren Höhepunkt der Veranstaltung bildete die Auszeichnung mit dem „Prof. Hans-Joachim Hildebrand-Preis“. In diesem Jahr wurde dieser an die Projekt gruppen im Zittauer Kraftwerkslabor für ihre überragende Arbeit beim Aufbau des Labors verliehen. Das Preisgeld in Höhe von 750 Euro spendeten die Ausgezeichneten der Zittauer Kindestagesstätte „Knirpshausen“. M it der Vergabe des „Prof. HansJoachim Hildebrand-Preis“ werden wissenschaftliche Leistungen auf den Gebieten der Energietechnik und der Energiew irtschaft gewürdigt und prämiert, die neuartige theoretische und praxisnahe Erkenntnisse ausweisen oder bei denen durch Anwen- Prof. W orlitz erläutert Prof. Unland, Dr. Meyer und weiteren Gästen den Aufbau und die Arbeitsweise des Magnetlagerprüfstandes Foto: HSZG-S. Fentzel dung bekannter oder modifizierter Gesetzmäßigkeiten erhebliche technische und/oder ökonomische Effekte erzielt werden oder die zur Herausbildung einer wissenschaftlichen Schule geführt haben. Der Gründungsrektor der Ingenieurhochschule Zittau, Prof. HansJoachim Hildebrand - er wäre am 6. November 2015 100 Jahre alt geworden - stiftete diesen Preis 1988. Pressestelle HS Zittau/Görlitz Abfallkalender 2016 we rden verteilt Die Abfallkalender de s Landkreises Görlitz wer den vom 09. bis 16. Dezember 2015 mit dem Wochenkurier an alle Haushalte verteilt. Der Kalender enthält die Abfuhrtermine für Restmüll, Bioa bfall, Papier sowie Pappe, den Gelben Sack/die Gelbe T onne und die T ermine des Scha dstoffmobiles. Zudem finden Sie im Abfallkalender T ipps zur Entsorgung, ein Verzeichnis über die Wertstoffhöfe und Annahmestellen im Kreisgebiet, die Verkaufsstellen von Abfallsäcken sowie Anzeigen von Partnern und Ge werbe betrieben. Im Innenteil sind z we i Doppelkarten zur Anmeldun g von Sperrmüll sowie Elektround Elektronikschrott enthalten. Die Beantragung kann auch online unter www. abfalleglz.de (Entsorgungsge biet Görlitz, Löbau, Zittau) und www.ne gw.de (Entsorgungsge biet ehemaliger Niederschlesischer Oberla usitzkreis) erfolgen. Haushalte, die keinen Kalender erhalten haben, bekommen diesen beim Landratsamt, Hochwaldstraße 29, 02763 Zittau. Wer bis zum 18. Dezember keinen Abfallkalender erhalten hat, kann diesen beim Wochenkurier unter 0351/4917677 oder beim Regie betrieb Abfallwirtschaft nachfordern. Zudem finden Sie den Abfallkalender als PDF-Datei auf der Homepage www.kreis-goerlitz.de oder per Direkt- aufruf unter aw.landkreis.gr. Weihnachtsbaumentsorgung Alle Weihnachtsbäume, die nicht länger als z wei Meter sind, werden vom 01. bis 31. Januar 2016 entsorgt. Im Entsorgungsgebiet Zittau (EGLZ mbH) erfolgt die Entsorgung an den Leerungstagen de s Bioabfallbehälters. Alternativ besteht die Möglichkeit, Weihnachtsbäume selbst zu kompostieren oder auf einen Kompostplatz gegen Gebühr anzuliefern. Lametta, Kunstschnee und andere Dekorationen sind restlos abzuschmücken. Der Baum ist am Entleerungstag bis 6.00 Uhr, am Vortag ab 16.00 Uhr gut sichtbar unmittelbar neben den zu entleerenden Abfallbehälter bereitzustellen. ZITTAUER STADTANZEIGER Regiebetrieb Abfallwirtschaft 10. Dezember 2015 Informationsblatt DER ZITTAUER ORTSCHAFTEN Inhaltsverzeichnis Eichgraben Liebe Einwohnerinnen und Einwohner Eichgrabens, wieder neigt sich ein Jahr dem Ende zu, das wie immer leider viel zu schnell vergangen ist. Wie in den vergangenen Jahren auch, möchte ich an dieser Stelle einen kurzen Rückblick halten. Wie Sie alle wissen, haben wir im Sommer diesen Jahres einen neuen Oberbürgermeister für unsere Stadt gewählt. M it Thomas Zenker hat ein Einwohner unserer Ortschaft dieses verantwortungsvolle Amt übernommen. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, sicher in unser aller Namen, ihm zu seinem Wahlsieg zu gratulieren, viel Glück im neuen Amt zu wünschen und, trotz unterschiedlicher Auffassungen zu bestimmten Dingen, eine ehrliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit zum Wohle unserer Ortschaft und Heimatstadt anzubieten. Ein ganz besonderes Anliegen ist es mir, unserem ehemaligen Oberbürgermeister Arnd Voigt, der nach 14 Jahren aufopferungsvoller Arbeit für unsere Stadt in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet wurde, in unser aller Namen für sein Wirken zu danken. Es war eine unkomplizierte, ehrliche und freundschaftliche Zusammenarbeit, viele Dinge konnten so unbürokratisch und schnell erledigt werden. Ich wünsche ihm und seiner Familie vor allem viel Gesundheit und Glück im neuen Lebensabschnitt. In der letzten Ortschaftsratssitzung wurde beschlossen, aufgrund der sehr geringen Inanspruchnahme, die Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters nur noch jeden zweiten Dienstag im M onat, in der Zeit von 18 bis 19 Uhr, durchzuführen. Ich bin natürlich weiterhin unter der Telefonnummer: 03583/709235 sowie unter meiner Adresse: Zur Waldsiedlung 1, Eichgraben, jederzeit für Sie erreichbar. Trotz der angespannten Haushaltslage unserer Stadt konnten wir in diesem Jahr die dringend notwendige Instandsetzung unseres Wirtschafts- und Sanitärcontainers auf dem Festplatz realisieren. Dafür möchte ich mich bei dem M itarbeiter des Hochbauamtes, Hagen Schneider sowie dem Bauamtsleiter Ralf Höhne, besonders bedanken. Zum Jahresende gilt es auch, der Stadtverwaltung Zittau sowie dem Eigenbetrieb Kommunale Dienste mit ihrem Betriebsleiter Dieter Scheunig, für die gute Zusammenarbeit zu danken. Auch in diesem Jahr fand unser Eichgrabener Sommerfest statt, zu dem wir wieder unsere Freunde aus der Partnergemeinde Eichgraben im Wienerwald begrüßen konnten. Wie immer haben zum Gelingen dieses Festes und der anderen Veranstaltungen in unserer Ortschaft viele fleißige ehrenamtliche Helfer beigetragen. Ich möchte mich beim Eichgrabener Kulturverein, dem Eichgrabener Jugendclub, der Freiwilligen Feuerwehr Eichgraben, dem M usikzug der Freiwilligen Feuerwehr Eichgraben, dem Kinderhaus Waldhäusl sowie den zahlreichen Spendern und Sponsoren für ihr M itwirken bedanken. An dieser Stelle sei erwähnt, dass es seit dem Sommer mit dem Eishockeyverein ESC Jonsdorf - Zittauer Gebirge e.V. einen neuen Verein in unserer Ortschaft gibt. Nun möchte ich Ihnen, auch im Namen des Ortschaftsrates Eichgraben, eine besinnliche Adventszeit, ein frohes Weihnachtsfest sowie einen guten Rutsch ins neue Jahr wünschen. Ihr Ortsbürgermeister Sven Ehrig Seite 15 OT Eichgraben Seite 16/17/18 OT Hirschfelde Seite 19 OT Hartau Seite 20/21/22 OT Dittelsdorf Seite 22 OT Pethau Seite 23 OT Wittgendorf Seite 24/25 OT Schlegel Seite 26 Termine/Informationen Seite 27 Kirche Seite 15/20/23/25/26/27/28 Anzeigen Herzlichen Glückwunsch 13.12. 16.12. 17.12. 21.12. 23.12. 25.12. 26.12. 27.12. 28.12. 28.12. 02.01. 03.01. 04.01. 10.01. Gudrun Eichler 86 Jahre Helga Ketzler 76 Jahre Manfred Scherzer 87 Jahre Edith Nickstädt 89 Jahre Christa Szameitat 77 Jahre Christa Schaffhirt 90 Jahre Ingeborg Rücker 80 Jahre Ingrid Matthes 78 Jahre Christian Schlemmer 78 Jahre Gisela Weber 74 Jahre Wolfgang Kretschmer 82 Jahre Renate Neumann 81 Jahre Peter Wünsche 78 Jahre Gudrun Heine 73 Jahre Nach Redaktionsschluss eingetretene Veränderungen können nicht berücksichtigt werden. Ortschaftsrat Ortschaftsratssitzung Dienstag, 12.01.2016 um 19.30 Uhr im Gemeindezentrum Eichgraben S prechstunde des Ortsvorstehers Jeden 2. Dienstag im M onat 18-19 Uhr, im Büro des Ortsvorstehers (Tel.: 680866) im Gemeindezentrum Eichgraben 10. Dezember 2015 INFORMATIONSB LATT Seite 15 HIRSCHFELDE HIRSCHFELDE Herzlichen Glückwunsch Ortschaftsrat Ortschaftsratssitzung Donnerstag, 14.01.16 um 19 Uhr Gemeindeamt Hirschfelde S prechstunde des Ortsvorstehers Jeden letzten Dienstag im M onat 16.30 Uhr Gemeindeamt Hirschfelde, 1. OG Zi. 9 oder nach Vereinbarung. Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, das Jahr 2015 neigt sich fast seinem Ende zu. Nur noch wenige Tage verbleiben uns in diesem Jahr. Ich möchte deshalb wieder die Gelegenheit nutzen, auf Erreichtes, aber auch auf das, was wir leider nicht geschafft oder wo wir nach wie vor Sorgen haben, zurückzublicken. Waren wir mit 2015 zufrieden? Jeder von uns wird das natürlich wie jedes Jahr an seinen eigenen Wünschen, Hoffnungen und M aßstäben festmachen. Deshalb kommt man auch zu meist unterschiedlichen Ergebnissen und Aussagen. Von extremen Wetterunbilden, die den Ort heimsuchten, blieben wir ja auch in diesem Jahr, bis auf ein lokales Sturmtief, verschont. Aber die Auswirkungen von 2010 waren noch in Erinnerung und wurden uns bei der Übergabe des neuen Feuerwehrgerätehauses noch einmal aufgezeigt. Die Anlaufschwierigkeiten und damit notwendigen Ergänzungen bzw. Änderungen konnten 2015 kompensiert und das Objekt termingerecht und ohne Kostenüberschreitung am 13.11.15 übergeben werden. Hier ist eine wirklich sehenswerte Einrichtung geschaffen worden, die auch für die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr aus gezeichnete Bedingungen für ihre Tätigkeit garantiert. Allen beteiligten Firmen und staatlichen Stellen gebührt dafür nochmals großer Dank. Auch eine „touristische hochwassergeschädigte Baustelle“, der Oder-Neiße-Radweg, wurde endlich wieder seiner Bestimmung übergeben, auch hier in sehr ordentlicher Qualität. Die neu aufgestellten Bänke, sowie der gestaltete Rastplatz werden sehr gut angenommen. Leider wurden auch einige Bänke begehrtes Gut für Langfinger und mussten so doppelt finanziert werden. Dank auch den Rosenthaler Sponsoren für die Gestaltung der „Heilquelle-Rast“. Ansonsten war die kommunale Bautätigkeit 2015 eher überschaubar. Die Haushaltssituation der Stadt hat noch das eine oder andere kleine Vorhaben ausgebremst. Die seit Jahren geforderte Wartehalle an der Zittauer Seite 16 14.12. 14.12. 18.12. 18.12. 23.12. 27.12. 29.12. 31.12. 04.01. 05.01. Helga Bauermeister Erna Mey Willi Pfitzner Ernst Seliger Gerhard Schmidt Erika Weidekind Gudrun Schönfelder Roswitha Seidel Barbara Exner Friedrich Bergmann 76 Jahre 81 Jahre 87 Jahre 72 Jahre 85 Jahre 76 Jahre 74 Jahre 76 Jahre 73 Jahre 84 Jahre Straße konnte so auch nur in etwas einfacher Form errichtet werden, ebenfalls der notwendige kleine Parkplatz an der Kindereinrichtung. Nach wie vor fehlt der damit verbundene Fußweg von der Grundschule zur Bushaltestelle Karl-Liebknecht-Straße. Die gegenwärtige Situation dabei ist noch nicht befriedigend! Aber meine große Hochachtung gilt auch den Firmen, Einrichtungen, Vereinen und Bürgern, die mit viel Enthusiasmus und großem Einsatzwillen in ihre Betriebe (Fit GmbH, Firma Engemann, Firma Kadrle u. a.), in ihre Anwesen investiert und damit weiterhin unserem Ort die Treue gehalten haben. Zahlreiche Bürger haben wieder Verschönerungen an ihren Objekten vorgenommen, die auch mit viel Hingabe und finanziellem Aufwand betrieben wurden, leider in der Öffentlichkeit und den M edien nicht immer so wahrgenommen werden, wie sie es verdient hätten. Weniger erfreulich war die schon 2014 erfolgte Nachricht, dass das Kraftwerksmuseum in seiner kompletten Form nicht mehr zur Verfügung stehen wird. Eine, für den langjährigen Industriestandort Hirschfelde, bittere Entscheidung. Auch das leidige Problem der Abwassertrennung auf dem Nordpol hat viele Gemüter negativ berührt und viel Ärger hervorgerufen. Leider konnte dieses Problem noch immer nicht komplett gelöst werden und eine endgültige Lösung ist kurzfristig nach wie vor nicht in Sicht. Natürlich wird mancher Bürger noch andere Kritikpunkte finden, (z. B. die Unsitte des Parkens auf dem Fußweg vor der Sparkasse). Zudem sind auch oft Dinge betroffen, die den Einzelnen besonders in seinem unmittelbaren Umfeld berühren und ärgern. Ein Problem hat aber die Gemüter und speziell die Anwohner extrem erhitzt. Der plötzlich, ohne Ankündigung umgeleitete LKW-Verkehr durch unseren Ortsteil. Hier wurden wir weder vorinformiert, noch wurde uns eine Dauer der Belastung mit geteilt. Auch die lapidare Aussage einiger Verantwortlicher: „das ist eben Bundesstraße“, ist INFORMATIONSB LATT 05.01. 05.01. 05.01. 08.01. 08.01. Frieda Bernau Hans-Peter Berndt Werner Walther Joachim Knobloch Renate Simon Drausendorf 03.01. Lucie Schmidt 82 Jahre 77 Jahre 70 Jahre 75 Jahre 82 Jahre 94 Jahre Nach Redaktionsschluss eingetretene Veränderungen können nicht berücksichtigt werden. bei diesem Verkehrsaufkommen nicht zu akzeptieren. Alle bisher eingebrachten Beschwerden scheinen auf keinen fruchtbaren Boden zu fallen. Zunehmende Schäden am Straßenbelag, aber auch schon an einzelnen Häusern können nicht mit einer Handbewegung abgetan werden. Und der Winter steht uns noch bevor!!? Auch Feiertagsverbote in der BRD scheinen den einen oder anderen Fahrer nicht zu interessieren, aber auch nicht unsere zuständigen Ordnungskräfte. Bei ein, zwei Vorlagen hat auch der Ortschaftsrat 2015 in erster Linie das Gemeinwohl des Ortes und der Stadt Zittau im Auge behalten, da hier manchmal „komplizierte“ Entscheidungen getroffen werden mussten. Das ist dem Ortschaftsrat gewiss nicht immer leicht gefallen, war aber teilweise äußeren Vorgaben geschuldet. Die Gestaltung des Hirschfelder M arktplatzes, die Zukunft der am M arkt befindlichen Objekte, ein auch seit Jahren diskutiertes Thema, blieb auch 2015 in den Anfängen stecken. Hier wurde kein Durchbruch erzielt. Die Kriminalität ist nach wie vor ein sehr großes Problem, was auch vor unserem Ort nicht Halt gemacht hat und haltmachen wird. Täglich wird darüber kommuniziert, so dass ich dieses Thema heute nicht auch noch extrem strapazieren möchte. Nur so viel sei dazu gesagt, nicht nur für die Bürgerinnen und Bürger, besonders auch für unsere regionale Wirtschaft, unsere Betriebe, Handwerker und Gewerbetreibenden sind die Fragen der Sicherheit zu einem entscheidenden Faktor ihres gewählten Standortes geworden. Sie sind auch ein wichtiger Punkt der Lebensqualität unserer M enschen. Leider konnte auch das Problem der ärztlichen Versorgung nicht zur Zufriedenheit unserer Bürger gelöst werden. M itte des Jahres gab es einen Lichtblick, als ein M ediziner sein Interesse bekundet hatte und eine Praxis eröffnen wollte. Alle Vorkehrungen waren getroffen, Genehmigungen erteilt und Erleichterung machte sich breit. 10. Dezember 2015 HIRSCHFELDE Aber dann wollte sich plötzlich der Arzt doch keiner neuen Aufgabe stellen und sagte uns ab. So bleibt auch hier ein weiteres ungeklärtes Problem, welches dringend einer Lösung bedarf. Die gegenwärtigen Übergangslösungen, wofür wir den „Vertretungsärzten“ sehr dankbar sind, können und dürfen keine Dauerlösungen sein, zumal man auch in diesen Praxen die max. Belastungs grenzen erreicht hat. Dank der Initiativen unserer zahlreichen Vereine kam auch das kulturelle Leben 2015 im Ortsteil wieder nicht zu kurz. Besonders erwähnt seien die Deutschen M eisterschaften der Frauen und M änner im Feldfaustball. Dieses Event war vom gastgebenden Hirschfelder Faustballsportverein über 1 Jahr vorbereitet worden und wurde Dank der zahlreichen Helfer, Sponsoren und Unterstützer ein großer Erfolg. Auch die Deutsche Faustballliga sowie alle Beteiligten waren voll des Lobes für perfekt vorbereitete und durchgeführte M eisterschaften. Wenn auch unsere Damenmannschaft mit der großen Bürde und der Nervenbelastung nicht ganz klar kam, auch sie zeigten volles Engagement und tollen Einsatz, auch wenn am Ende der ganz große Erfolg verwehrt wurde. Allen Beteiligten auch an dieser Stelle ein riesengroßes Kompliment und Dankeschön, denn ohne diese Hilfe wäre eine solche Veranstaltung nicht realisierbar gewesen. Namentlich erwähnt seien hier nur unsere beiden Hauptsponsoren, die Stadt Zittau und die Fit GmbH. Das 2. Hirschfelder Orts- und Vereinsfest (ein Nachfolger der Kirmes) hatte 2015 unter der extremen Hitze zu leiden, was sich in den Besucherzahlen widerspiegelte. Dabei hatten sich die Organisatoren viel M ühe gegeben, den Festplatz neu aufbereitet, aber die Sonne war dieses M al kein guter Begleiter. Trotzdem auch hier allen Beteiligten, Sponsoren und Gästen ein „Dankeschön“! Initiativen der Grundschule, der Senioren von Hirschfelde und Drausendorf, des Geschichtskreises, der Feuerwehr, der Landfrauen oder anderer Vereine und Einrichtungen und nicht zuletzt unser beliebter Weihnachtsmarkt waren und sind Events, die mit viel Freizeit für die Organisatoren verbunden waren, aber für alle Beteiligten positive Erinnerungen hinterlassen. Besonders erwähnen möchte ich aber noch die Ausstellung unseres Geschichtskreises zum Handwerk und Gewerbe im Wandel der Zeit. Hier wurde eine Riesenarbeit über Jahre in der Vorbereitung und Präsentation der gesammelten und recherchierten Werke geleistet, die vollen Respekt und Anerkennung verdient hat. Der Erfolg wird auch dadurch bestätigt, dass die Ausstellungstage sich eines überaus großen Besucherzuspruches erfreuten. Dank an alle, die alte Unterlagen bereit gestellt haben, Informationen lieferten und die Geschichte von Hirschfelde uns nacherleben ließen. Besonderer Dank Wilfried Rammelt und M arcus Ludwig und dem Geschichtskreis. Alle M itstreiter der Erfolge des Jahres 2015 hier mit Namen zu nennen, würde den Rahmen sprengen. Deshalb allen Vereinen, ihren M itgliedern und allen Bürgern, die sich wieder aktiv eingebracht und tatkräftig mitgewirkt haben, mein ausdrücklicher und herzlicher Dank. An dieser Stelle am Jahresende sei noch einmal ein besonderes Dankeschön den treuen Bürgerinnen und Bürgern gesagt, die auch 2015 wieder, seit nunmehr fast 16 Jahren, M onat für M onat ehrenamtlich zu Ihnen den Stadtanzeiger ins Haus bringen. Ich danke den M itgliedern des Ortschaftsrates für das Engagement und die Zusammenarbeit. Auch den M itarbeitern der Stadtverwaltung, die uns unkompliziert bei offenen Fragen oder Problemen gegenüberstanden und stets mit uns nach Lösungen gesucht haben, möchte ich mich herzlich bedanken. M ein besonderer Dank gilt an dieser Stelle auch wieder den M itarbeitern vom Kommunalen Eigenbetrieb und den Kameraden der Ortsfeuerwehr Hirschfelde, die viel Freizeit in ihre Tätigkeit investieren und die vieles auf direktem Wege möglich machen. Sie waren und sind eine wesentliche Unterstützung für unsere Ortsteile Hirschfelde und Drausendorf. Auch das Jahr 2016 wird kein einfaches werden. Die finanziellen Grundlagen der Großen Kreisstadt Zittau sind sehr kompliziert. Also müssen wir auch bei den für Hirschfelde geplanten und gewünschten M aßnahmen noch etwas im Trüben fischen. Hoffen wir auch, dass die damit verbundenen Sparmaßnahmen sich nicht zu einschneidend auf die Bürger auswirken. Wir sollten trotz aller Probleme und Sorgen auch im kommenden Jahr mit einer positiven Einstellung an unsere Aufgaben herangehen. Und es gibt, wie ich aufgezeigt habe, wahrlich noch genug zu tun. Hoffen wir auf unbürokratische Entscheidungen unserer „Landesväter“, die auch Öffnungszeiten der Bibliothek in der Grundschule immer montags 09.30-12.30 Uhr und 14.00-16.30 Uhr Am 21. und 28.12. ist die Bibliothek geschlossen. 10. Dezember 2015 nicht an den Bürgern vorbei getroffen werden sollten, denn auch die Oberlausitzer Randbereiche haben es mit ihren Bürgern verdient, dass man ihre Sorgen und Nöte ernst nimmt, auch wenn keine Wahlen anstehen. Nicht nur das vor Wahlen geschriebene oder gesagte Wort gilt, die Taten danach entscheiden. Helfen Sie, liebe M itbürger, dem Ortschaftsrat auch 2016 mit Hinweisen, Vorschlägen und Kritiken, aber auch durch ihre tatkräftige Unterstützung, damit wir das Leben unserer Bürger in Hirschfelde und Drausendorf etwas attraktiver gestalten können. Ich konnte hier nicht alle Probleme ansprechen und es gäbe noch einige, die zu diskutieren wären. M eine Drausendorfer Bürger nehmen es mir nicht übel, dass ich zu den sich vor ihren Augen auftürmenden Abraumbergen nichts gesagt habe, aber dazu fehlen mir einfach die Informationen. Auch Sie, liebe Bürger, hatten genügend Fragen und Probleme, die zu lösen waren. Und leider konnten wir bis heute nicht alles zu Ihrer Zufriedenheit klären, müssen uns also auch 2016 diesen noch offenen Fragen erneut zuwenden. Hoffen wir auch, dass alte Schandflecken im Ort endlich verschwinden mögen, obwohl das manchmal, wie am Beispiel des „schiefen Hauses“, schier unüberwindlich erscheint. M eckern wir nicht nur berechtigt über Schandflecken, sondern loben wir doch auch all die Bürger, die ihre Grundstücke pflegen, die neue erwerben oder die investieren, die den M ut haben mit anzupacken. Es sind auch bei uns nicht wenige, die unsere Anerkennung verdient haben. Ich danke an dieser Stelle allen Bürgerinnen und Bürgern, allen Vereinen, Handwerkern und Gewerbetreibenden, den Sponsoren vieler Veranstaltungen, für die geleistete Arbeit und die Unterstützung. Dank auch den M itarbeitern der Verwaltung, dem Bürgerbüro und meinen Amtskollegen, Ortsbürgermeistern für das gute und offene Zusammenwirken. Der Ortschaftsrat wünscht Ihnen allen eine schöne Vorweihnachtszeit, ein gesegnetes Weihnachtsfest, nette und besinnliche Stunden im Kreise der Familie oder mit Freunden und ein gutes, gesundes und glückliches Jahr 2016. Ihr Ortsbürgermeister Bernd Müller Seniorentreff i m Gemei ndeamt 16.12.15, 14.30 Uhr Abschluss des Jahres mit kleinem Rückblick auf das, was wir alles getan haben. Ich möchte mich ganz herzlich bei meinen drei Helfern bedanken und wünsche allen Seniorinnen und Senioren eine schöne Adventszeit, sowie alles Gute zum Weihnachtsfest und für das neue Jahr beste Gesundheit. Gabriele Schneider Auf ein Wiedersehen 2016! INFORMATIONSB LATT Seite 17 HIRSCHFELDE Kita „Bummi“ Hirschfelde Gespensterfest Bei uns ist es eine schöne Tradition, dass die Fünf- und Sechsjährigen in unserer Kita im Oktober Gespensterfest feiern! Bereits im Vorfeld war die Aufregung groß. Denn nicht nur Gespensterlieder und Hexengedichte, auch eine entsprechende Dekoration der Gruppenräume und des Umfeldes unseres Hauses sollte auf das Fest einstimmen. Die Kinder bastelten mit viel Freude Spinnen in großen Netzen und Gespenster. Auch tolle Gespensterlichtergläser entstanden. Ein großer Kürbisschnitznachmittag gemeinsam mit den Eltern wurde aus gerufen. Jeder Kürbis sah anders toll aus und alle waren mit Begeisterung am Werk! An den Wohnhäusern in der Nähe der Kita wurden selbst gestaltete Plakate angebracht, die auf den nächtlichen Besuch der Geister und Gespenster hinweisen sollten. Die Aufregung wuchs, je näher der Tag heranrückte! Und dann war es endlich soweit. Am Abend des 30. Oktober trafen sich alle Gespenster, Hexen und andere unheimliche Gestalten in der gruselig geschmückten Kita. Von Weitem konnte man die vielen Gespensterlichter und Kürbisse schon leuchten sehen. Nachdem alle Kinder ins Gespensterland gezaubert waren, lauschten sie aufmerksam Hexen- und Gespenstergeschichten. Danach stärkten sich alle bei einem zünftigen Gespensterabendbrot, natürlich mit Hexenpunsch! Und dann marschierten alle kleinen und großen Geister, Hexen und Gespenster mit großen Bollerwagen los. Ob wohl unser Hexenlied und unsere Geistersprüche gruselig genug sein würden? Sie waren es! Die Bollerwagen waren sehr gut gefüllt, denn in vielen Häusern bekamen die Kinder süße Überraschungen. Vielen Dank. Unsere Kinder waren müde, aber glücklich, als sie im alten Feuerwehrdepot in Hirschfelde auf der Rosenstraße einrückten! Einige M uttis und Vatis der Freiwilligen Feuerwehr im Ort hatten sich aber noch kleine Überraschungen einfallen lassen. Ein lustiges Feuer brannte zur Begrüßung. Auch warteten gar wunderliche Gestalten auf die Kinder! Gespenstische Kisten galt es auf ihren Inhalt zu untersuchen. Was konnte man da herausfühlen?! Und alle Ankömmlinge konnten sich bei einem Punsch ihre Kräfte wieder auftanken. Ein riesengroßes Dankeschön dafür! Glückliche Kinderaugen sind der größte Lohn und so möchten wir uns auch bei allen anderen bedanken, die das Gespensterfest für unsere Kinder zu einer schönen Erinnerung haben werden lassen. Wir freuen uns schon auf des nächste Jahr, wenn es wieder heißt: „Auf dem Nordpol gehen die Gespenster um!“ Das Kita-Team Privilegierte Schützengesellschaft Hirschfelde 1529 e.V. Sehr geehrte Leser des Zittauer Stadtanzeigers, sehr geehrte Einwohner von Hirschfelde und Umgebung, die Privilegierte Schützengesellschaft Hirschfelde 1529 e.V. feierte am 07.11.2015 den 3. Schützenball in bewährter Weise bei Engemanns in Rosenthal. Ein unterhaltsamer Abend fand seine Vollendung in den M orgenstunden des nächsten Tages. Als Gäste des Abends konnten wir die Privilegierte Schützengesellschaft Zittau 1584 e.V. sowie Vertreter des Sportschützenkreises Oberlausitz/Niederschlesien begrüßen. Eine weitere gute kameradschaftliche Zusammenarbeit ist eine Zukunftsaufgabe für beide Vereine und sollte auch gelingen. Herzlich willkommen waren uns auch Frau und Herr Rammelt vom hiesigen Geschichtsverein. Danke für euer Kommen und die interessanten Gespräche. Leider konnten die anderen ortsansässigen Vereine unserer Einladung nicht Folge leisten, vielleicht klappt es 2016 besser. Liebe Leser, solche Abende eignen sich auch in besonderer Weise, um verdiente M itglieder zu ehren. Unser Schützenbruder Jürgen Jaschke aus Radgendorf erhielt die Ehrennadel des Sächsischen Schützenbundes e.V. in Bronze. Herzlichen Glückwunsch. Unser Wendebürgermeister Schützenbruder Ernst-Jürgen Schiffner aus Oderwitz erhielt die Ehrenmedaille 25 Jahre Sächsischer Schützenbund e.V. Herzlichen Glückwunsch. Der Höhepunkt unseres Schützenballes fand gegen 21 Uhr statt. Die Krönung des Damen- und Herrenkönigs der Privilegierten Schützengesellschaft Hirschfelde 1529 e.V. Grundschule Hirschfelde/Ostritz Weihnachten, Ruheinsel Frohe und erholsame Weihnach- im Getriebe. Zeit, sich ten und ein gesundes Neues Jahr selber nah zu sein. Fest 2016 wünschen allen Bürgerinnen des und Bürgern die Lehrerinnen und Friedens und der Liebe - lasst es nicht beim M itarbeiter Wunsch allein Hirschfelde/Ostritz. Seite 18 der Grundschule INFORMATIONSB LATT Damenkönigin 2015 wurde Schützenschwester Susann Schäfer aus Dittelsdorf. Herrenkönig 2015 wurde Schützenbruder Klaus Rathmann aus Rosenthal. Marschall 2015 wurde Schützenbruder Jürgen Jaschke aus Radgendorf. Den 3. Platz belegte Schützenbruder Silvio Bräuer aus Wittgendorf. Den neuen M ajestäten ein Gut Schuss und herzlichen Glückwunsch. Am Schluss des Beitrages möchte der Vorstand allen, die zum Gelingen des Abends beigetragen haben, ein herzliches Danke sagen. Danke auch an unsere M itglieder. Das Jahr 2015 ist gleich vorbei. Herzliche Weihnachtsgrüße sendet die Privilegierte Schützengesellschaft Hirschfelde 1529 e.V. an die M itgliedschaft, an die Einwohner, an die anderen Vereine des Ortes, an die vielen Freunde und Bekannten und die hiesige Jägerschaft. Der Vorstand Auf ein friedliches 2016. 10. Dezember 2015 HARTAU Hartau Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger von Hartau, im Namen des Ortschaftsrates wünsche ich Ihnen und Ihren Familien eine frohe und besinnliche Weihnachtszeit und ein gesundes und glückliches neues Jahr. M it diesen Wünschen verbinde ich auch meinen herzlichen Dank an alle Bürger/ innen und Vereine für Ihr M itwirken bei der Gestaltung und Verschönerung unserer Ortschaft Hartau. Wolfgang Lehmann, Ortsbürgermeister Ortschaftsratssitzung Mittwoch, 13.01.16 um 19.00 Uhr Zimmer des Ortsvorstehers, im Gemeindeamt Hartau. Ab 18.00 Uhr findet dort die Bürgersprechstunde des Ortsvorstehers statt. Herzlichen Glückwunsch 15.12. Wolfgang Zimmermann 17.12. Ingeborg Fännrich 19.12. Walter Linkner 24.12. Siegfried Figula 28.12. Margit Hoffmann 05.01. Ursula Priever 09.01. Christian Hentschel Ehejubiläum 28.12. Dr. Peter und Friederike Reinhold 80 Jahre 75 Jahre 79 Jahre 73 Jahre 73 Jahre 84 Jahre 71 Jahre Hartauer Geschichte und Geschichten Vor 110 Jahren In der Sitzung des Hartauer Gemeinderates am 6.2.1878 stellte der Gemeindevorstand Christian Gottlieb Goldberg (wohnte in Nr. 53 - jetzt Obere Dorfstraße 5) den Antrag, einen Straßenwärter auf Dauer einzustellen. Es bewarben sich 2 Einwohner, ausgewählt wurde ein Herr Lange. Nach einigen Beschwerden wurde er im April 1880 entlassen. Aus den neuen Bewerbern wurde Karl August M ießler (Nr. 57 - Obere Dorfstraße 13) eingestellt. Da in den folgenden Jahren seine mehrfachen Gesuche um Lohnerhöhung abgelehnt wurden, kündigte er im M ai 1885. Da die Einwohner, die sich danach um die Stelle bemühten, nach M einung des Gemeinderates nicht geeignet waren, wurde M ießler gebeten, bei einer Lohnerhöhung von wöchentlich 1 M ark weiter zu arbeiten. Bis Oktober 1896 übte er sein Amt aus, dann wurde Karl Gustav Ullrich (Nr. 76 Obere Dorfstraße 48) eingestellt. Im April 1908 verpflichtete der Gemeinderat M ax Bernhard Fischer ( Nr. 50 - Untere Dorfstraße 2), der aber im Juni 1911 wegen zu geringem Lohn kündigte. Nach ihm stellte man Karl Friedrich Adam (Nr.58 - Obere Dorfstraße 17) ein, der aber aus dem gleichen Grund wie sein Vorgänger im August 1912 sein Arbeitsverhältnis beendete. Danach wurde Alwin Weißflog aus Olbersdorf ausgewählt, der aber, weil er eine besser bezahlte Stelle fand, im M ärz 1913 aufhörte. Ihm folgte Gustav Neumann (Nr. 89 Obere Dorfstraße 16). Er wurde nach Tarif bezahlt, wofür er aber oftmals kämpfen musste. Wie lange er beschäftigt war, ist nicht bekannt, letzte Erwähnung ist 1919. Danach wurde erst 1934 bis 36 Alfred Rebentisch (Nr. 25 - Untere Dorfstraße 48) als Straßenwärter genannt. Am 1. Dezember 1905, vor 110 Jahren, wurde von den Hartauer Gemeinderäten eine Dienstanleitung für Straßenwärter beschlossen. In ihr wurden die Aufgaben festgehalten: z.Bsp.: Instandhaltung der öffentlichen Straßen und Wege, Pflege der Straßengräben, Reinigen der Schleusen und Gerinne, Entfernen des Straßenkotes, Pflastern von Straßen, Pflege der Straßenbäume und Verteilung von Strafzetteln bei Verunreinigungen. Die Arbeitszeit betrug sommers 10 1/2 Stunden zwischen 6 Uhr früh und 6 Uhr abends, im Winter 8 1/2 Stunden zwischen 7 Uhr früh und 5 Uhr abends, dazu außerhalb der Dienstzeit bei ungewöhnlichen Fällen. Der wöchentliche Lohn betrug 14 M ark. Von der Gemeinde bekam der Straßenwärter eine Dienstmütze, eine Kastenkarre und eine Baumleiter. Für das übrige Handwerkszeug musste er selbst sorgen und bekam dafür 15 M ark jährlich. Öffnungszeiten der Ortsbibliothek im Dreiseitenhof, Untere Dorfstraße 8 immer dienstags, 15 bis 17 Uhr Die „Hartauer Kreativen e.V.“ treffen sich jeden M ittwoch um 15 Uhr im Vereinsraum im Dreiseitenhof. Eckehard Gäbler 50 Jahre Nach Redaktionsschluss eingetretene Veränderungen können nicht berücksichtigt werden. die Redaktion Schkola Hartau „Brude r Wald“ So heißt ein Lied, das 7 Kinder aus der Arthurklasse am 06.11.2015 sangen. Sie trafen sich mit Herrn Krusekopf als Vertreter des Oberbür germeisters der Stadt Zittau, Frau Pohl von der Stadtverwaltung Zittau, Frau Förster vom Verein „Naturpark Zittauer Gebir ge“ , Herrn Lehmann, Ortsvorsteher Hartau und einigen Be wohnern Hartaus zur Pflanzung eines Baume s. Nun, ein Baum macht noch keinen Wald und Wald hat Hartau sozusagen nebenan schon genug. Aber Bä ume sind gut für unsere Um welt. Schon seit zehn Jahren pflanzte Zittau gemeinsam mit Kindern in der Flur Eichgra ben jede s Jahr einen Baum. Nun soll es in Hartau weitergehen und die Sch üler der Schkola Hartau übernehmen die Patenschaft. Nach dem offiziellen T ermin ging es noch zur Birkenfarm zu Frie da. Für sie hatten die Kinder der ersten Klasse auf einem Schulausflug am Neiße damm Eicheln gesammelt. Während die Kinder Meersch weinchen kuschelten und die Ziegen fütterten, bediente sich die Hängeba uchdame schmatzend am gefüllten Korb. Hmmmm! Das gibt guten Winterspeck! Annett Holz 10. Dezember 2015 INFORMATIONSB LATT Seite 19 DITTELSDORF Dittelsdorf Grußwort des Ortsbürgermeisters zum Jahreswechsel Auf ein gutes und erfolgreiches Jahr 2015! Liebe Einwohnerrinnen, liebe Einwohner von Dittelsdorf, verehrte Besucher und Gäste unserer Ortschaft, wieder ist ein Jahr vergangen. M ancher denkt, es hat erst angefangen, so schnell ist die Zeit vergangen. Von den vielen Aufgaben, die wir uns vorgenommen haben, wurden einige gelöst und vielen Zielen sind wir ein wenig näher gekommen. Es bleibt also immer etwas zu tun, um unter demographis chen Ges ichtspunkten und der Daseinsfürsorge, unsere Ortschaft Dittelsdorf für die Zukunft liebens- und lebenswert zu gestalten und zu erhalten. Das ist unser gemeinsames Ziel, woran wir mit Politik und Verwaltung unserer Stadt arbeiten. Ich möchte mich bei Ihnen, den Bürgerinnen und Bürger unserer Ortschaft für Ihre Initiative, Kreativität, für Ihre Tatkraft und Engagement im Gewerbe, in Vereinen, Gruppen und Organisationen im Interesse unserer Ortschaft bedanken. In diesen Tagen gilt mein besonderer Dank den M itbürgerinnen und M itbürgern in unserer Gemeinde, die nicht im Kreise von Familie oder Freunden Weihnachten feiern, sondern ihre Zeit und Arbeitskraft in den Dienst der Allgemeinheit stellen, bei der Feuerwehr, den Sicherheitskräften, im Rettungsdienst, in den Krankenhäusern und in sozialen Einrichtungen. Nicht zuletzt danke ich den M itgliedern des Ortschaftsrates, den M itarbeiterinnen und M itarbeitern des Eigenbetriebes Forst- und Kommunale Dienste recht herzlich für die gute Zusammenarbeit. Ich danke für Ihr Mitdenken, M itwirken und M itarbeiten. Als Ortschaftsrat legen wir natürlich den Schwerpunkt unserer Arbeit auf die Erhaltung und weitere Gestaltung von Dittelsdorf. M eist sind es die kleinen Dinge, die uns im Leben ärgern oder erfreuen können. Solche sind Beleuchtung, saubere Straßen und Wege, gepflegte Geländer und Anlagen, geräumte Schleusen, Bachbetten und Uferbereiche ... Aber auch die Großen, wie der Zustand der Straßen, Brücken und Wege, der Verfall Seite 20 Ortschaftsrat Ortschaftsratssitzung Im Dezember findet keine öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates statt. S prechstunde des Ortsvorstehers dienstags 17-18 Uhr, Büro des Ortsvorstehers, Vereinshaus Alte Schule“. einiger Gebäude, Löschwasser für die Feuerwehr, Infrastruktur, medizinische Versorgung … wirken sich auf das Wohlbefinden unserer Bürger aus. Alles im Blick zu haben ist oft nicht einfach. Bei Vielem können nur Vorschläge, Hinweise und Forderungen getätigt werden, weil sie nicht in den Zuständigkeitsbereich des Ortschaftsrates fallen. Dennoch fühlen wir uns verantwortlich. M it Beharrlichkeit und Sachlichkeit und nach dem Prinzip „ein steter Tropfen höhlt den Stein“ ist uns beim Erreichen schon viel gelungen, aber eben nicht alles. Eine gute Zusammenarbeit mit den Bereichen der Stadtverwaltung und anderen kommunalen Einrichtungen hat uns dabei viel geholfen. Dafür Danke. Der Abreißkalender ist dünn geworden. Nur wenige Blätter bleiben bis zum Jahreswechsel. Die Zeit der letzten Wochen und Tage des Jahres bringt uns immer dazu zurückzublicken Was hat das Jahr gebracht? Aber auch einen Ausblick auf das neue Jahr zu wagen. 2015 war nicht spektakulär. Kleine Sachen wurden in Angriff genommen und realisiert, andere INFORMATIONSB LATT Herzlichen Glückwunsch 11.12. 21.12. 30.12. 02.01. 08.01. 10.01. Ingrid Fünfstück Annelore Funke Ruth Klein Heinz Trautmann Erika Walther Hans-Siegfried Schulz 72 83 82 73 91 79 Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Nach Redaktionsschluss eingetretene Veränderungen können nicht berücksichtigt werden. vorbereitet. So wurde der Verbindungsweg zwischen Dorfstraße und Schulberg erneuert. M aßnahmen zum Erhalt der Alten Schule wurden umgesetzt, Dachreparatur, Sanierung der Fenster, Heizungsumstellung. Weiterhin ging das Ringen um die Lösung der Löschwassersicherstellung weiter. Ein erstes Ergebnis liegt für das Schlegler Feld vor. Hier wurden entsprechende Baumaßnahmen realisiert. Erste Planungsmaßnahmen für den Neubau der Brücke am Gemeindeamt sind eingeleitet. Der Bau soll 2016 beginnen. Auch hier geht es um die Sicherung von Löschwasserreserven im Zentrum. M it dem Bau der Brücke ist die Wehranlage in Frage gestellt und diese muss wirkungsvoll ersetzt werden. Auch dafür gibt es Lösungsansätze. Das neue Feuerwehrdepot, Leistungsumfang knapp 3 M io Euro, für die Wehren von Dittelsdorf, Hirschfelde und Wittgendorf wurde am 19.11.2015 übergeben und am Tag darauf in Betrieb genommen. Auch das ist ein Beitrag für die Entwicklung unserer Ortschaft. Die gesamte Feuerwehrarbeit findet jetzt in Hirschfelde statt. Ich wünsche den Kamera- 10. Dezember 2015 DITTELSDORF den der Freiwilligen Feuerwehr im „Niederland“ viel Erfolg in ihrer Arbeit und dass sie trotzdem Dittelsdorf treu bleiben. Gleichzeitig möchte ich meinen Dank für die geleistete Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr, um ihren Wehrleiter Steffen Kreisig, aussprechen. 95 Jahre aktive Feuerwehr Dittelsdorf enden damit und es beginnt eine neue Etappe der Feuerwehrgeschichte. Intensiv wurden Gespräche mit dem Bauamt zur Problematik Bauchmauern und Uferbereiche geführt. Hier ging es im Wesentlichen darum, Eigentumsverhältnisse zu klären, um entsprechende Baumaßnahmen vorbereiten und durchführen zu können. Dieser kleine Exkurs möge genügen. Vieles wurde noch in Angriff genommen. Man nehme 12 Monate, putze sie ganz sauber von Bitterkeit, Geiz, Pedanterie und Angst, zerlege jeden Monat in 30 oder 31 Teile, so dass der Vorrat genau für ein Jahr reicht. Es wird jeden Tag einzeln angerichtet aus einem Teil Arbeit und zwei Teilen Frohsinn und Humor. Man füge drei gehäufte Esslöffel Optimismus hinzu, einen Teelöffel Toleranz, ein Körnchen Ironie und eine Prise Takt. Dann wird die Masse reichlich mit Liebe übergossen. Das fertige Gericht schmücke man mit Sträußchen kleiner Aufmerksamkeiten und serviere es täglich mit Heiterkeit. („Kochrezept“ von Katharina Elisabeth Goethe 1731-1808) M it diesem Rezept wünsche ich im Namen des Ortschaftsrates Dittelsdorf allen Bürgern unseres Ortes und darüber hinaus eine besinnliche Adventszeit, ein schönes und friedliches Weihnachtsfest im Kreise Ihrer Familien sowie ein erfolgreiches neues Jahr 2016. „Es gibt nichts Gutes, außer man tut es“! Im Sinne der Worte von Johann Wolfgang Goethe wünsche ich Ihnen ganz persönlich und im Namen des Ortschaftsrates Dittelsdorf die Gesundheit, Kraft und Ausdauer, um die Vorsätze für 2016 umzusetzen und dass Sie von bitteren Erfahrungen verschont bleiben. Ihr Christian Schäfer, Ortsbürgermeister Weihnachten ist für die meisten M enschen in dieser Welt das wichtigste und schönste Fest des Jahres. Es gibt uns Gelegenheit auch einmal über unseren alltäglichen Horizont hinauszublicken auf die Dinge, die wirklich wichtig sind. Gesundheit lässt sich z.Bsp. nicht in Geschenkpapier wickeln und unter den Christbaum legen. Auch Glück kann man nicht kaufen. Dennoch sind Gesundheit, Zufriedenheit und ein Leben in Frieden Geschenke, für die wir selbst nicht dankbar genug sein können. 10. Dezember 2015 Grußworte zur Feue rwehrwahlversammlung Zusammenschluss der Ortsfeuerwehren Dittelsdorf, Hirschfelde, Schlegel Liebe Kameradinnen und Kameraden, liebe M itglieder der Jugendfeuerwehr, sehr geehrte Gäste, für die Einladung zu eurer heutigen Wahlversammlung bedanke ich mich sehr herzlich, gleichzeitig überbringe ich euch die besten Grüße des Ortschaftsrates. Liebe Kameradinnen und Kameraden, die Geschichte des Feuerlöschwesens in Dittelsdorf begann um 1782, die der Freiwilligen Wehr 1920, also vor 95 Jahren, und endet heute. M it der heutigen Wahlversammlung wird erneut eine Zäsur in der Geschichte unserer Wehr und der Wehren in Hirschfelde und Wittgendorf gesetzt. Auf dem Wege bis hierher hat die Freiwillige Feuerwehr Dittelsdorf viele Höhen und Tiefen erlebt und sich immer wieder neuen Anforderungen stellen müssen. Sie konnte sich erfolgreich bei der Lösung der Aufgaben beweisen und hat diese auch gemeistert. Auch der Prozess zur Findung der Notwendigkeit des Zusammengehens und der Wahl des Standortes des neuen Depots war kein einfacher. Es war ein steiniger und hat leider bewährte Feuerwehrmitglieder zurückgelassen. Eine alte Wirkungsstätte aufzugeben, vor allem wenn sie aus eigener Kraft errichtet und erhalten wurde, ist nicht immer schlüssig zu verstehen. Eines steht fest, das Depot in Dittelsdorf wird erhalten bleiben. Es liegt nun an euch, wie es weiter genutzt wird, als M useum oder Standort für die Jugendfeuerwehr oder ...? Die Freiwillige Feuerwehr Dittelsdorf hat seit ihrer Gründung Verlässlichkeit und Unterstützung gelebt, ganz besonders aber auch denen nahe gebracht, die im Laufe der Zeit, in zumeist jugendlichem Alter, dazu gestoßen sind. Das hat ihr Erscheinungsbild nach innen und nach außen nachhaltig geprägt, das hat ihr auch zu der Anziehungskraft verholfen, die ihr bis heute den Vorzug verleiht, eine der ältesten Bürgerinitiativen unseres Ortes zu sein. Die Feuerwehr gehört zum Ortsbild und hat in ihrer Geschichte das Leben im Ort aktiv durch Theater, Fanfarenorchester und weitere verschiedenste Ereignisse und Veranstaltungen, aber auch durch M ithilfe im Ort gestaltet. Eine neue Wehr wird durch den Zusammenschluss mit Hirschfelde und Wittgendorf am neuen Standort entstehen. Diese Entwicklung weist in die Zukunft und berücksichtigt die jetzige und zukünftige Situation der Freiwilligen Feuerwehren in unserer Region zum richtigen Zeitpunkt und zeigt die Notwendigkeit des engeren Zusammenrückens der benachbarten Wehren. Ich sehe das mit einem weinenden und einem lachenden Auge. Es ist wie beim Kindergarten und Schule, diese gehören zum Dorf, zum Ort, so auch die Feuerwehr. Denn sie sind ein INFORMATIONSB LATT Stück wichtiges Leben in der Ortschaft. Ich hoffe, dass die Freiwillige Feuerwehr Dittelsdorf-Hirschfelde-Wittgendorf als geballte Kraft weiter das Leben in den Ortsteilen mit gestaltet. Liebe Kameradinnen und Kameraden, Am 13.11.2015 konnte ich mich bei der Schlüsselübergabe des neuen Depots von seiner hohen baulichen und technischen Qualität überzeugen, erfasste aber auch den hohen Anspruch an die neuen Nutzer. Es freut mich besonders, dass nun auf modernstem Stand Feuerwehrarbeit geleistet werden kann, wenn auch eine hohe Erwartung an die Erhaltung und Pflege der neuen Einrichtung besteht. Als Ortsbürgermeister sage ich der neuen Wehr ausdrücklich meine Unterstützung, die des Ortschaftsrates und der Ortschaft Dittelsdorf zu. Gleichzeitig bedanke ich mich im Namen der Dittelsdorfer Bürger für eure große Einsatzbereitschaft und euer Engagement. Ich wünsche euch viele junge Bürger, die den Weg in die Wehr finden und ihre erfolgreiche Zukunft sichert. Die Freiwillige Feuerwehr ist in unseren Orten fest verankert. Und das soll auch weiter so bleiben! Ich wünsche der neuen Wehrleitung für ihre Arbeit viel Erfolg, Kraft und eine gute Hand bei der Führung der Kameraden. Im Vorfeld der heutigen Versammlung haben wir als Ortschaftsrat Dittelsdorf 250 Euro als „M itgift“ zur Gestaltung der neuen „Ehegemeinschaft“ an unseren Wehrleiter, Herrn Steffen Kreisig, übergeben. Wünschen wir uns, dass auch in Zukunft Feuerwehr, Ortschaftsrat und Stadtrat zum Wohle unserer Ortschaften und aller Bürger erfolgreich zusammenarbeiten und immer den Bedarf der Feuerwehr anerkannt und die notwendigen M ittel dafür zur Verfügung gestellt werden. Ich wünsche Ihnen/euch und den Familien für die verbleibenden Tage des Jahres 2015 und natürlich für 2016 alles Gute, Gesundheit, persönliches Wohlergehen, Erfolg und viel Glück bei all den Vorhaben. Ich wünsche euch möglichst wenige Einsätze, gut Schlauch und immer eine Handbreit Wasser im Tank! Christian Schäfer Ortsbürgermeister Öffnungszeiten der Bücherei im Vereinhaus „Alte Schule“: dienstags von 15.30-19.00 Uhr Seite 21 DITTELSDORF/PET HAU Neues aus der Kita „Schwalbennest“ Ich, Heike Hähne, proWIN Fachberatung aus M ittelherwigsdorf, bin stellvertretend für Gabi Winter, Gründungsmit glied des Vertriebes proWin und Schirmherrin der proWin Stiftung hier und möchte der Herzensangelegenheit dieser Stiftung nachgehen und diesen Scheck von 500 € für einen neuen Outdoor-Spielplatz überreichen und damit Kinderaugen zum Leuchten bringen. Herzlichen Dank sagen die Kinder und das Team der Kita S chwalbennest. Wann fängt Weihnachten an Wenn mitten im Winter eine Rose aufblüht, der Schmetterling leuchtend bunt durch den Garten zieht, die Nachtigall ein Lied der Hoffnung singt und zwischen M enschen Freundschaft und Glück erklingt. Wenn mitten im Streit Versöhnung beginnt, es selbst zwischen Feinden wieder richtig stimmt, der Reiche mit dem Hungrigen teilt und der Lahme zum Regenbogen eilt. Wenn mitten im Leid die Not gewendet, das Dunkel des Todes durch Licht beendet, ein Kind wichtiger als alles ist und Du ganz Du selber bist, dann fängt Weihnachten an ( Hermann Josef Frisch) Das Geheimnis der Heiligen Nacht besteht darin, dass wir auf der Suche nach dem Großen und Außergewöhnlichen auf das Unscheinbare und Kleine hingewiesen werden. Alltägliche Dinge, die wir als selbstverständlich erachten und viel zu wenig wahrnehmen sind dabei die wahren Wunder. Die kostbarsten Dinge im Leben sind immer jene, die nicht gekauft oder hergestellt werden können. Familie - Glück - Frieden - Gesundheit. Auf diesem Wege wünschen wir allen Familienangehörigen sowie allen Kooperations- und Geschäftspartnern viele besinnliche M omente und einen guten Start ins neue Jahr 2016. Vielen Dank für Ihr Vertrauen und die gute Zusammenarbeit. Die Kinder und das Team der Kita „Schwalbennest“. R. Grollmisch, Einrichtungsleiterin Glück ist sein Kind zu Lieben. Das größte Glück jedoch ist von seinem Kind geliebt zu werden. Die Kinder und das T eam der Kita Schwalbennest begrüßen unsere neuen Schwalbenkinder: Sascha Gerber, Emil Wolf und Arthur Rieger. Ein großes Dankeschön an die kleinen und großen Kinder der Kinderband „Lustige Noten“ Liebe M itglieder der Kinderband, seit einigen Jahren erklingen in unserer Kita einmal wöchentlich die Gitarren und Orffinstrumente im Rahmen des Ganztagsangebotes der Grundschule Hirschfelde/ Ostritz. Immer wieder werden fleißig neue M usikstücke und Lieder einstudiert sowie Rhythmen, Akkorde und Noten erlernt. Dazu braucht man jedoch nicht nur eine Gitarre, sondern auch viel, viel Fleiß, Ausdauer, Konzentration und Freude an der M usik. Es gibt ja nicht nur Aufgaben in der Kinderband zu erledigen, sondern auch Hausaufgaben, sportliche Aktivitäten und so vieles mehr. Umso erstaunlicher ist es mit welcher Begeisterung und mit welchem Fleiß ihr in den letzten Jahren vielen M enschen in unserer Region zu verschiedenen Anlässen wie Geburtstage, kleinen und großen Konzerten, Einw eihungs feiern und anderen Gelegenheiten Freude bereitet habt. Durch Eure Arbeit und großen Fleiß ist es gelungen die Qualität auf ein sehr gutes Niveau zu bringen. Dafür möchte ich mich heute einmal bei Euch bedanken und wünsche Euch für die Zukunft viel Gesundheit und viel Spaß am M usizieren in der Kinderband. M acht weiter so! Kita-Team Schwalbennest Da uns die Gemeinwesenarbeit sehr wichtig ist, freuen wir uns sehr, als Kinderband auch zum Weihnachtsmarkt in Schlegel am 13.12.2015 von 14.30 Uhr bis 15.30 Uhr auftreten zu dürfen. Pethau Ortschaftsratssitzung Montag, 04.01.16, 18.30 Uhr im Büro des Ortschaftsrates in der „Alten Schule zu Pethau“, Hauptstraße 28. 12.12. Werner Teichgräber 93 Jahre 01.01. Elfriede Schulz 76 Jahre Zu Beginn der Sitzung findet eine Bürgersprechstunde statt. 14.12. Brigitte Hilse 78 Jahre 01.01. Elfriede Weihrich 77 Jahre 17.12. Dörte Kelm 84 Jahre 05.01. Renate Freimuth 71 Jahre 18.12. Christa Löffler 87 Jahre 08.01. Regina Freimuth 81 Jahre 19.12. Volkmar Uhlig 75 Jahre 08.01. Christa Richter 88 Jahre Unsere Ausbildung: 25.12. Ilse Brauer 90 Jahre 10.01. Ruth Kahle 80 Jahre 15.12.15, 18.30 Uhr, Depot Pethau Wachbelehrung Theater 01.01. Rosemarie Hille 81 Jahre Ortsfeuerwehr Pethau Seite 22 Herzlichen Glückwunsch INFORMATIONSB LATT Nach Redaktionsschluss eingetretene Veränderungen können nicht berücksichtigt werden.. 10. Dezember 2015 WITTGENDORF Wittgendorf Ortschaftsrat Ortschaftsratssitzung Im M onat Dezember findet keine öffentliche Ortschaftsratssitzung statt. Werte Einwohner von Wittgendorf, allen Bürgerinnen und Bürgern der Ortschaft Wittgendorf wünsche ich, auch im Namen des Ortschaftsrates, eine frohe Adventszeit, ein besinnliches und gesegnetes Weihnachtsfest sowie einen guten Rutsch ins neue Jahr. Viel Glück, Erfolg, aber vor allem auch recht viel Gesundheit möge allen das neue Jahr 2016 bringen. Frank Härtelt, Ortsvorsteher Herzlichen Glückwunsch 12.12. 13.12. 14.12. 15.12. 21.12. 21.12. 23.12. 23.12. 24.12. 26.12. 31.12. 06.01. 09.01. 10.01. Gerhard Schulze Barbara Offermann Werner Höfer Bärbel Stepke Christa Oriwol Monika Ott Jutta Mauß Hannelore Rothmann Roswitha Aehnelt Susanne Handrick Ingeborg Hübner Willfried Bürger Annemarie Hommel Günter Riedel 80 Jahre 75 Jahre 80 Jahre 72 Jahre 79 Jahre 73 Jahre 76 Jahre 72 Jahre 89 Jahre 78 Jahre 84 Jahre 77 Jahre 71 Jahre 73 Jahre Nach Redaktionsschluss eingetretene Veränderungen können nicht berücksichtigt werden. Heimatverein Wittgendorf e.V. Alle zwei Jahre lädt der Heimatverein im November zur Verkehrsteilnehmer-Schulung ein. In diesem Jahr war besonders viel Interesse bei den Gäste zu spüren. 35 Personen wollten wissen was es für Änderungen oder Neues auf den Straßen gib. Es wurden auch Fragen gestellt. Die konkreten Beispiele nannten die Gäste und so konnten unklare Situationen aufgeklärt werden. Der „DRITTE ECHTE WITTGENDORFER WEIHNACHTS MARKT“ ist kein Traum. Wann: 27. Dezember Wo: im Pfarrhof Zeit: 15.00-18.00 Uhr Glühwein, Plätzchen, Weihnachtsbaum, die Kälte stört da kaum. Kaum zu glauben aber wahr, der Weihnachtsmann ist auch noch da. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! 10. Dezember 2015 INFORMATIONSB LATT Seite 23 SCHLEGEL Schlegel Ortschaftsrat Herzlichen Glückwunsch Ortschaftsratssitzung am Mittwoch, den 13.01.16 um 19.00 Uhr im Spartenheim Schlegel. S prechstunde des Ortsvorstehers 1. und 3. Dienstag im M onat, 17-18 Uhr im Büro des Ortsvorstehers in der ehemaligen Schule (Zimmer 2). Jahresrückblick 2015 Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger! Wieder geht ein Jahr zu Ende, somit Grund, wieder eine kurze Rückschau zu halten. Eine große Baumaßnahme, Stützmauer Kleine Seite und grundhafter Ausbau der Straße, konnten wir 2015 fertigstellen. Obwohl kleine Restarbeiten immer noch ausstehen, ist wieder ein Stück in unserer Ortschaft schöner geworden. Dieses Jahr waren wir mit der Sonderzuweisung von 10.000 € an der Reihe. Der Ortschaftsrat entschied, mit diesem Geld das Dach der Turnhalle zu reparieren, den Anbau neu zu decken, die große Tür zum Sportplatz hin zu erneuern und den Parkplatz für Besucher der Sporthalle und des Spartenheim neu anzulegen. Der Vogelteich ist nach fast einem Jahr Anlauf ausgebaggert und die Bäume um den Teich verschnitten worden, so dass im Herbst der Pächter, Angelverein Hirschfelde, wieder Fische einsetzen konnte. Ein Stück Dorfstraße mit der dazugehörigen Entwässerung zwischen der Dorfstraße Nr. 13 bis 19 wurde vom Landkreis erneuert. Leider wurden nicht alle Vorhaben umgesetzt, so wartet das Spartenheim immer noch auf einige notwendige Reparaturen. Wegen der Linksabbiegespur an der B99 sind wir mit dem Landesamt für Straßen und Verkehr in Verhandlung, aber es dauert immer seine Zeit. Für nächstes Jahr plant der Landkreis die Brücke im Niederdorf mit den dazugehörigen Stützwänden zu erneuern. Das ist dann die vierte Brücke, 13.12. 13.12. 14.12. 18.12. 19.12. 20.12. 23.12. 26.12. 28.12. 28.12. Dorethea Ebermann Monika Martin Brigitte Leßmann Inge Riedel Monika Iwan Alwiene Schulz Annelie Zachmann Christian Eichler Anita Ladisch Anfried Martin 76 73 78 74 74 84 74 77 71 76 Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre seit wir zu Zittau gehören, die in Schlegel erneuert wird. Aber auf der Dittelsdorfer und der Wittgendorfer Straße haben wir noch zwei marode Brücken, die auf eine Sanierung warten. Auch die Heizungsumstellung im FFW Depot auf Biogaswärme von unseren Landwirten wartet noch auf die Realisierung. Im Bereich Kultur gab es 2015 auch wieder verschiedene Höhepunkte. So konnte ich dieses Jahr das dritte Neugeborene mit den 100 Euro Begrüßungs geld begrüßen, dies sind nun nach Einführung des Begrüßungsgeldes im Januar 2013 schon 23 Babys in unserer Ortschaft. Am 28.01.15 gab Edwin Krause einen schönen Lichtbildervortrag von unserer schönen Oberlausitz, welcher am Nachmittag und am Abend gut besucht wurde. Neben den Ausfahrten zur Gaststätte Kyffhäuser und zum Schlachtfest organisierte Gerlinde Wischnewski auch am 25.03. und 23.09. zwei Modenschauen mit Kaufgelegenheiten im FFW Depot. Die Singegemeinschaft bot am 08.04. ein Frühlingsliedersingen an, wo viele schöne Frühlingslieder gesungen wurden. Auf dem Pater Kolbe Hof gab es am 30.05. wieder ein Hoffest, zu dem auch unsere Schlegler Blasmusikanten aufspielten. Der Geflügelzüchterverein Hirschfelde und Umgebung e.V. organisierte am 31.05. ein Hähnekrähen am Radweg bei F am. Ilse Riedel. Am ersten Juniwochenende bot der Wach- und Gebrauchshunde Sportverein e.V. für alle Interessierten einen Dobermann-Tag an. Unsere Kleinsten feierten am 31.12. 05.01. 09.01. 10.01. Marianne Rückert Margareta Bongartz Gudrun Seiffert Uwe Hänchen 88 78 72 73 Ehejubiläum 21.12. Werner und Ingeborg Rothe Jahre Jahre Jahre Jahre 60 Jahre Nach Redaktionsschluss eingetretene Veränderungen können nicht berücksichtigt werden. 12.06. in der Kita Spatzennest das diesjährige Sommerfest mit vielen Höhepunkten. An den Schlegler Teichen fand vom 17. bis 19.07. das 2. „Drüben auf dem Hügel Festival“ durch den misch masch sounds e.V. Dresden statt, auch die Blasmusikanten spielten auf den Festival mit auf. Am Sonntag, dem 06.09. gab es wieder das Kaffeekonzert der Schlegler Blasmusikanten, was leider wegen des Regenwetters im Saal des FFW Depots stattfinden musste. Eine lange Tradition hat auch unsere Seniorenweihnachtsfeier mit Schlachtschüsselessen und Blasmusik. Von den sieben Ortschaften in Zittau ist Schlegel die einzige, mit so einem Angebot an unseren Senioren. Immer am 3. Advent organisiert der Traditionsverein e.V. mit unserer Ortsfeuerwehr den Schlegler Weihnachtsmarkt, der sehr gut besucht wird. Alle diese Events werden von engagierten Bürgern und Vereinen organisiert und durchgeführt. Ebenso gibt es eine Vielzahl an Sponsoren und Spendern, die diese Höhepunkte erst ermöglichen. Der Ortschaftsrat möchte allen Bürgern, Vereinen und Sponsoren, dem Eigenbetrieb Kommunale Dienste und der Stadtverwaltung für ihr Engagement ganz herzlich danken. Wir wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern einen schönen Advent, besinnliche Weihnachten und für des neue Jahr Glück, Gesundheit und Zuversicht. Ihr Frank Sieber Ortsbürgermeister Schlegler Blasmusikanten e.V. Wieder neigt sich ein Jahr dem Ende zu, deshalb möchten wir uns für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen und Ihren Beifall recht herzlich bedanken. Ebenso wünschen wir allen Freunden, Fans und Unterstützern der Schlegler Blasmusikanten eine schöne, besinnliche und friedvolle Weihnacht. Rutschen Sie gut rein ins neue Jahr und bleiben Sie gesund. Seite 24 Gerne sehen und hören Sie uns zu unseren Konzerten im neuen Jahr wieder, wenn es heißt: „ … so klingt es in der Oberlausitz“. Die Auftrittstermine finden sie natürlich auf unserer Homepage: www.Schlegler-Blasmusikanten.de. Wir freuen uns auf Sie und verbleiben mit musikalischen Grüßen INFORMATIONSB LATT Ihre „Schlegler Blasmusikanten“ e.V. 10. Dezember 2015 SCHLEGEL Neues aus der Kita „Spatzennest“ Liebe Einwohner, auch in diesem Jahr möchten wir uns mit einem Stand auf dem Schlegler Weihnachtsmarkt am 13. Dezember präsentieren. Gemeinsam haben wir uns dafür einiges einfallen lassen, so wird es z.B. selbstgemachten Kräuteressig und M armelade geben, sowie Selbstgenähtes, Gehäkeltes und Gebasteltes. Lassen Sie sich überraschen! Es wäre schön, wenn Sie vorbeischauen und das ein oder andere erwerben. Der Erlös kommt wie immer den Kindern zu Gute. Die Elternvertreter und das Kita Team Am 17.12.15 gehen alle Kinder auf Weihnachtsmannsuche. Vom 23.12.15 bis 03.01.16 bleibt unsere Einrichtung geschlossen. 10. Dezember 2015 Bald ist Weihnacht, wie freu ich mich drauf, da putzt uns die Mutter ein Bäumlein schön auf, es glänzen die Äpfel, es funkeln die Stern, wie hab´n wir doch alle das Weihnachtsfest gern. Es neigt sich das Jahr dem Ende ent gegen und auf diesem Wege möchten wir uns bei allen für die Unterstützung in jeglicher Art bedanken. Ein besonders Dankeschön geht an unsere Elternvertreter, an alle Eltern, Großeltern und an Sie, liebe Schlegler, die unsere Kuchenund Plätzchenfuhre so toll unterstützt haben. Wir wünschen Ihnen eine schöne und besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2016! INFORMATIONSB LATT Das Kita-Team Seite 25 TERMIN E Termine und Informationen Veranstaltungen in der Begegnungsstätte Hirschfelde Tief verschneit liegt Feld und Wald. Heil’ge Weihnacht kommt nun bald! Kerzenduft und Weihnachtsbaum, diese Zeit ist wie ein Traum! Gott hat uns dies Fest geschenkt weil er sehr oft an uns denkt. SC „Grenzbuben“ Hirschfelde Das Weihnachtspreisskat findet am Sonnabend, dem 12.12.2015 um 10.00 Uhr im Spartenheim Schlegel statt. Einsatz: 10 Euro bei 100%iger Auszahlung. Dorota Dlugosz-Sperr Die., 15./22.12.15, 14-18 Uhr „Wir sträkeln“ Die., 15./22.12.15, 17-18 Uhr Sportgruppe Januar 2016 07.01.16, 09 Uhr Treff am Donnerstag 08.01.16, 18 Uhr Glühwein glühen am Lagerfeuer Alle Veranstaltungen finden im Begegnungszentrum der Landfrauen in Hirschfelde, Zittauer Straße 29 a, statt. Frohe Weihnachten und einen guten Start in ein gesundes Jahr 2016. Abfuhrtermine Gelbe Tonne Wittgendorf 04.01. Dittelsdorf 05.01. Schlegel 05.01. Pethau 07.01. Hirschfelde 26.01. Drausendorf 26.01. Rosenthal 26.01. Eichgraben 28.01. Hartau 28.01. Die Stadtverwaltung Zittau vermietet und verpachtet Blaue Tonne Hartau 13.01. Dittelsdorf 20.01. Hirschfelde 20.01. Rosenthal 20.01. Schlegel 20.01. Wittgendorf 20.01. Drausendorf 28.01. Eichgraben 28.01. Pethau 05.01. Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen im Zittauer Stadtanzeiger Hauptstraße 38 im Ortsteil Wittgendorf Einraumwohnung im 1. OG mit Küche, Bad und WC (31,40 m²) sowie Garage, Öl-Zentralheizung, Energieverbrauchsausweis, 139,9 kWh/(m²a), Öl, Bj. 1936 Bergstraße 10 im Ortsteil S chlegel Zweiraumwohnung im 1. OG mit Küche, Wohnzimmer und Schlafzimmer sowie Dusche und WC (79,24 m²), Einzelöfen, Energieverbrauchsausweis, 357,3 kWh/(m²a), Kohle u. Holz, Bj. 1900 ∗ Garage auf dem Garagenplatz Bahnhofsiedlung im Ortsteil Hirschfelde * Garagen auf dem Garagenplatz Dorfstraße Ortseingang im Ortsteil Drausendorf * Gärten in den Ortsteilen Dittelsdorf und Hirschfelde Anfragen richten Sie bitte an die Stadtverwaltung Zittau Referat Grundstücke und Vermessung, Frau Tannert Telefonnummer 03583/752388, E-Mail: [email protected] M it dem Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes zum 01.11.2015 wird das bislang geltende M elderecht abgelöst. Erstmals gelten für alle bundeseinheitliche Regelungen. M it dem Inkrafttreten gehen zahlreiche Veränderungen einher. Für die Veröffentlichung der Altersjubilare ergibt sich folgende Regelung: Nach § 50 Abs. 2 Satz 5 BMG dürfen nur noch Altersjubilare ab dem 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag veröffentlicht werden: 70. / 75. / 80. / 85. / 90. / 95. / 100. / 101. / 102. / 103. / ... Bei den Ehejubiläen dürfen veröffentlicht werden: das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. Sollten Sie der Veröffentlichung o.g. Jubiläen widersprechen, teilen Sie dies bitte dem Einwohnermeldeamt mit. Das entsprechende Formular finden Sie im Internet unter: www.zittau.eu - Bürger Formulare - Pass- und M eldewesen bzw. sprechen Sie persönlich beim Einwohnermeldeamt oder dem Bürgerbüro Hirschfelde vor. Ände rung de r Sprechzeiten im Bürgerbüro der Geschäftsstelle Hirschfelde Auf Grund von Veränderungen im Aufgabenbereich der Mitarbeiterin und rückläufiger Besucherzahlen im Bürgerbüro werden die Sprechzeiten ab Januar 2016 auf Dienstag von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr festgelegt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Terminvereinbarung. Sie erreichen die Mitarbeiterin unter Tel.: 035843 2710 oder E-Mail: [email protected] Der nächste Stadtanzeiger erscheint am 10. Januar 2016. Redaktionsschluss ist am 18. Dezember 2015. Seite 26 INFORMATIONSB LATT 10. Dezember 2015 KIRCHE Mitteilungen der Kirchgemeinden für Hirschfelde, Dittelsdorf, Schlegel und Wittgendorf Weihnachten ist nur der Anfang Gottesdienste Weihnachten sind die Kirchen so voll wie sonst selten. Viele Menschen kommen und erfreuen sich über die Geburt Jesu Christi und da s, was diese s Ereignis mit sich gebracht hat: Angefangen von der traditionellen Christvesper, tiefgründigen Krippenspielen, besinnlichen Liedern, majestätischen Glockenläuten und Orgelklängen bis hin zum strahlenden Weihnachtsbaum, funkelnden Schneeflocken im Kerzenschein, Plätzchenduft, Festessen mit der Familie und vielleicht sogar leuchtenden Kinderaugen. Doch sobald diese T age vorbei sin d, zieht häufig schnell wie der der ge wöhnliche T rott des Alltages e in, ohne dass die Weihnachtsbotschaft bleibende Sp uren hinterlassen hätte. Wenn jedoch schon allein die Ge burt des Sohnes Gottes solch weltbeeinflussende Auswirkungen hat, wie erst sein ganzes Le ben? Wenn schon der Anfang a ußerordentlich ist, wie wir d es erst sein, wenn Er wie derkommt? Wenn allein das Feiern des Weihnachtsfestes große Freude auslöst und unsere Herzen berührt, wie wird es er st sein, wenn wir Ihm selber be gegnen? Weihnachten ist nur der Anfang! Lassen Sie sich also nicht das Wesentliche entgehen, indem Sie Jesus nur in der Krippe sehen und nicht sein ganzes Wirken bedacht, erfasst, gespürt, geprüft und erlebt zu haben. Nach Weihnachten geht es weiter, bleiben Sie dran, Gottes Segen und eine erfüllte Weihnachtszeit wünscht Pfarrer Martin Wappler So, 13.12. So, 13.12. So, 13.12. So, 13.12. So, 20.12. So, 20.12. So, 20.12. Do, 24.12. Do, 24.12. Do, 24.12. Do, 24.12. Do, 24.12. Do, 24.12. Fr, 25.12. Sa, 26.12. 08.45 Uhr 10.00 Uhr 10.00 Uhr 17.00 Uhr 08.45 Uhr 08.45 Uhr 10.00 Uhr 15.00 Uhr 16.30 Uhr 16.30 Uhr 18.00 Uhr 18.00 Uhr 23.00 Uhr 10.00 Uhr 10.00 Uhr So, 27.12. So, 27.12. So, 27.12. Di, 29.12. Do, 31.12. Fr, 01.01. So, 03.01. So, 03.01. 08.45 Uhr 10.00 Uhr 10.00 Uhr 19.30 Uhr 16.30 Uhr 10.00 Uhr 08.45 Uhr 10.00 Uhr Mi, 06.01. 18.00 Uhr Pilgerhäusl e.V. Adventsstunde am Freitag, 18. Dezembe r um 18.30 Uhr ∗ Eröffnung der erweiterten Ausstellung „Bethlehem mitten in Böhmen“ mit böhmischen Papierkrippen. ∗ Abendbrot nach dem Prinzip: „Jeder bringt etwas mit“ . ∗ Ausschneiden einer böhmischen Papierkrippe bei Geschichten und Liedern. Jeannette Gosteli 10. Dezember 2015 Gottesdienst in Oberseifersdorf Gottesdienst in Dittelsdorf mit Abendmahl Gottesdienst in Schlegel mit Kindergottesdienst Adventskonzert in Hirschfelde Gottesdienst in Wittgendorf Gottesdienst in Dittelsdorf Gottesdienst in Hirschfelde mit Abendmahl Christvesper in Wittgendorf Christvesper in Schlegel Christvesper in Hirschfelde Christvesper in Dittelsdorf Christvesper in Oberseifersdorf Christnacht in Dittelsdorf Regionalgottesdienst in Hirschfelde mit Abendmahl Gottesdienst mit Abendmahl und Kindergottesdienst in Oberseifersdorf Gottesdienst in Wittgendorf Gottesdienst in Dittelsdorf mit Abendmahl Gottesdienst in Schlegel mit Abendmahl Klangbild in Oberseifersdorf: Weihnacht trifft Jazz Gottesdienst in Hirschfelde mit Abendmahl Regionalgottesdienst in Oberseifersdorf Gottesdienst in Dittelsdorf Gottesdienst in Wittgendorf mit Abendmahl und Kindergottesdienst Regionalgottesdienst in Ostritz Erreichbarkeit: Pfarramt Dittelsdorf, Telefon: 035843/25755, Fax: 035843/25705 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: dienstags 09-11 Uhr und 15-17 Uhr Pfarramtsleiter: Pfr. M. Wappler, 03583/6963190, [email protected] Katholische Kirche St. Konrad Hirschfelde Sa. 19.12. 17.30 Uhr Do. 24.12. 20.00 Uhr Sa. 26.12. 08.30 Uhr So. 27.12. 08.30 Uhr Do. 31.12. 17.00 Uhr Fr. 01.01. 08.30 Uhr Sa. 02.01. 17.30 Uhr Mi. 06.01. 09.00 Uhr So. 10.01. 08.30 Uhr INFORMATIONSB LATT Heilige Messe Christnacht Heilige Messe Heilige Messe Jahresschlussandacht Heilige Messe Heilige Messe Heilige Messe Heilige Messe Seite 27 ANZEIGEN Stadtverwaltung Zittau, Markt 1, 02763 Zittau Seite 28 INFORMATIONSB LATT 10. Dezember 2015
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