Notbekanntmachung Wahlergebnis der Wahl zum

Notbekanntmachung
Auf der Grundlage des § 24 (2) der Sächsischen Kommunalwahlgesetz (KomWG) in Verbindung mit
§ 9 der Kommunalbekanntmachungsverordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
(KomBekVO) wird durch die Große Kreisstadt Zittau folgendes amtlich bekannt gemacht:
Wahlergebnis der Wahl zum Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Zittau
am 7. Juni 2015
Der Gemeindewahlausschuss hat folgendes Wahlergebnis festgestellt:
1.
2.
3.
4.
5.
Zahl
Zahl
Zahl
Zahl
Zahl
der
der
der
der
der
Wahlberechtigten insgesamt:
Wähler:
ungültigen Stimmen:
insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen:
für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen:
22.423
8.867
162
8.705
Christlich Demokratische Union Deutschlands - CDU Zabel, Thomas
Sachgebietsleiter
Eckartsberger Str. 2b , 02763 Zittau
1.299
Zittau kann mehr e.V. – ZKM Zenker, Thomas
Projektleiter
Eichgraben, Lückendorfer Str. 36d, 02763 Zittau
2.310
DIE LINKE
Thöricht, Jens
Bankkaufmann
Hainstr. 3a, 02763 Zittau
1.246
Gullus, Jörg
Einzelhändler
Rathausplatz 2, 02763 Zittau
1.051
Korschelt, Gunter
Selbstständig
Eichgraben, Lückendorfer Str. 28, 02763 Zittau
600
Krusekopf, Thomas
Kaufmann
Weinauallee 26, 02763 Zittau
1.881
Reepen, Klaus
Polizeibeamter
Schlegel, Dorfstr. 2a, 02788 Zittau
318
Kein Bewerber hat mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten. Damit wird
festgestellt, dass ein zweiter Wahlgang nach § 44a KomWG durchzuführen ist.
Jeder Wahlberechtigte und jeder Bewerber, auf die bei der Wahl Stimmen entfallen sind, kann
innerhalb einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses gegen die Wahl
schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe des Grundes Einspruch bei der
Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz erheben.
Der Einspruch eines Einsprechenden, der nicht die Verletzung seiner Rechte geltend macht, ist nur
zulässig, wenn ihm mindestens 100 Wahlberechtigte beitreten.
Zittau, den 08.06.2015
A. Voigt
Oberbürgermeister