Notbekanntmachung Auf der Grundlage des § 24 (2) der Sächsischen Kommunalwahlgesetz (KomWG) in Verbindung mit § 9 der Kommunalbekanntmachungsverordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (KomBekVO) wird durch die Große Kreisstadt Zittau folgendes amtlich bekannt gemacht: Wahlergebnis der Wahl zum Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Zittau am 7. Juni 2015 Der Gemeindewahlausschuss hat folgendes Wahlergebnis festgestellt: 1. 2. 3. 4. 5. Zahl Zahl Zahl Zahl Zahl der der der der der Wahlberechtigten insgesamt: Wähler: ungültigen Stimmen: insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen: für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen: 22.423 8.867 162 8.705 Christlich Demokratische Union Deutschlands - CDU Zabel, Thomas Sachgebietsleiter Eckartsberger Str. 2b , 02763 Zittau 1.299 Zittau kann mehr e.V. – ZKM Zenker, Thomas Projektleiter Eichgraben, Lückendorfer Str. 36d, 02763 Zittau 2.310 DIE LINKE Thöricht, Jens Bankkaufmann Hainstr. 3a, 02763 Zittau 1.246 Gullus, Jörg Einzelhändler Rathausplatz 2, 02763 Zittau 1.051 Korschelt, Gunter Selbstständig Eichgraben, Lückendorfer Str. 28, 02763 Zittau 600 Krusekopf, Thomas Kaufmann Weinauallee 26, 02763 Zittau 1.881 Reepen, Klaus Polizeibeamter Schlegel, Dorfstr. 2a, 02788 Zittau 318 Kein Bewerber hat mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten. Damit wird festgestellt, dass ein zweiter Wahlgang nach § 44a KomWG durchzuführen ist. Jeder Wahlberechtigte und jeder Bewerber, auf die bei der Wahl Stimmen entfallen sind, kann innerhalb einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses gegen die Wahl schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe des Grundes Einspruch bei der Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz erheben. Der Einspruch eines Einsprechenden, der nicht die Verletzung seiner Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihm mindestens 100 Wahlberechtigte beitreten. Zittau, den 08.06.2015 A. Voigt Oberbürgermeister
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