Anerkennung ausländischer Lehrdiplome Die Überprüfung ausländischer Lehrdiplome erfolgt nach Massgabe der in den schweizerischen Anerkennungsreglementen – insbesondere dem Anerkennungsreglement ausländische Ausbildungsabschlüsse – genannten Mindestvoraussetzungen sowie den Grundsätzen der Richtlinie 2005/36/EG. Eine Anerkennung beantragen kann, wer in einem EU-Staat eine staatlich anerkannte Hochschulausbildung absolviert hat und über eine staatlich bescheinigte Lehrbefugnis verfügt. Auch Angehörige von NichtEU-Staaten können um die Überprüfung ihrer Diplome hinsichtlich einer schweizerischen Anerkennung ersuchen. Grundsätzlich werden Nicht-EU-Diplome analog zu EU-Diplomen behandelt; allerdings werden nicht alle für den EU-Raum geltenden Prinzipien berücksichtigt. Der Antrag muss zwingend elektronisch (d.h. am Computer) ausgefüllt, anschliessend ausgedruckt, unterzeichnet und zusammen mit allen Unterlagen gemäss Checkliste (nummeriert) per Briefpost eingereicht werden. Die Checkliste finden Sie auf Seite 7 dieses Dokuments. Nicht vollständige, nicht datierte oder nicht unterschriebene Anträge werden zurückgeschickt. Es ist eine Kanzleigebühr einzuzahlen: - Ausbildungsabschluss aus einem EU/EFTA Staat CHF 800.00 - Ausbildungsabschluss aus Drittstaat CHF 1'000.00 Ihrem Antrag muss eine Quittung über die einbezahlte Kanzleigebühr oder das Doppel des Zahlungsabschnitts beiliegen. Überweisung zuhanden der EDK / CDIP / CDPE / CDEP Postfach 3001 Bern Bank: UBS AG Schweiz, 8098 Zürich, (PC der Bank: 80-2-2) BIC: UBSWCHZH80A IBAN-Nr. CH54 0023 5235 9F50 2040 0. Achtung: allfällige Überweisungsspesen gehen zu Lasten der Gesuchstellenden. Bei Fragen dazu und zur Überweisung in Fremdwährung wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Bank. Das vollständige Dossier ist per Post an folgende Adresse einzureichen: Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK Frau Brigitte Eicher Haus der Kantone Speichergasse 6, Postfach CH–3001 Bern Telefon +41 (0)31 309 51 31 (täglich von 9h bis 12h) Email : [email protected] Generalsekretariat | Secrétariat général Haus der Kantone, Speichergasse 6, Postfach, CH-3000 Bern 7 | T: +41 (0)31 309 51 11, F: +41 (0)31 309 51 50, www.edk.ch, [email protected] IDES Informationszentrum | Centre d’information | T: +41 (0)31 309 51 00, F: +41 (0)31 309 51 10, [email protected] ANTRAGSFORMULAR Rechtsdienst der EDK, 22.2.2016 Anerkennung ausländischer Lehrdiplome Name: Vorname: Ich beantrage die gesamtschweizerische Anerkennung meiner in (Herkunftsland) am (Datum) erworbenen Lehrbefähigung. Im Herkunftsland befähigt mich dieses Diplom, die folgenden Fächer an Regelklassen der öffentlichen Schule (Schulstufe/n ) zu unterrichten: Wichtig ! Die Richtlinie 2005/36/EG, Art. 11 lit. d) und e) setzt voraus, dass eine mindestens dreijährige Hochschulbildung ausgewiesen wird. Diese Ausbildung muss mit einem staatlichen oder staatlich anerkannten Diplom abgeschlossen sein. Nachfolgend sind die in der Schweiz üblichen Schulstufen aufgelistet. Nähere Informationen dazu finden Sie unter http://www.educa.ch. Bitte kreuzen Sie an, für welche Zielstufe/n und welche Unterrichtsfächer Sie den Antrag stellen: Vorschulstufe / Kindergarten (keine Fachlehrpersonen) Primarstufe (keine Fachlehrpersonen) Sekundarstufe I (bis Ende obligatorische Schulzeit, in der Regel 7. bis 9. Schuljahr), für das Unterrichtsfach/die Unterrichtsfächer Wählen Sie Ihr Fach/Ihre Fächer Wählen Sie Ihr Fach / Ihre Fächer Wählen Sie Ihr Fach/Ihre Fächer Wählen Sie Ihr Fach/Ihre Fächer Maturitätsschulen / Gymnasien (in der Regel ab 10. Schuljahr) für das Unterrichtsfach / die Unterrichtsfächer Wählen Sie Ihr Fach/Ihre Fächer Wählen Sie Ihr Fach/Ihre Fächer Wählen Sie Ihr Fach/Ihre Fächer Wichtig: ! Der konkrete Antrag muss sich zwingend auf die im Herkunftsland erworbene Lehrbefähigung oder Unterrichtsbefähigung (Schulstufe/n und Fächer) beziehen. Anträge, die diesem Grundsatz nicht entsprechen, werden abgewiesen. ! Auf der Primarstufe muss für eine Anerkennung in der Schweiz die Lehrbefähigung für mindestens 5 Fächer vorliegen. ! Wenn Sie über ein Berufsschullehrdiplom verfügen, wenden Sie sich an die Kontaktstelle des SBFI. Generalsekretariat | Secrétariat général Haus der Kantone, Speichergasse 6, Postfach, CH-3000 Bern 7 | T: +41 (0)31 309 51 11, F: +41 (0)31 309 51 50, www.edk.ch, [email protected] IDES Informationszentrum | Centre d’information | T: +41 (0)31 309 51 00, F: +41 (0)31 309 51 10, [email protected] 1. Personalien Frau Herr Name Vorname Adresse PLZ Ort / Land Telefon privat Telefon Mobil E-Mail Geburtsdatum Nationalität Gegenwärtige berufliche Tätigkeit: 2. Sprachkenntnisse Muttersprache: Wichtig: ! Falls Ihre Muttersprache nicht Deutsch, Französisch oder Italienisch ist, ist ein offizielles Sprachdiplom erforderlich (siehe Merkblatt Sprachenanerkennung: http://www.edudoc.ch/static/web/arbeiten/diplanerk/mb_sprachen_d.pdf). Zusätzliche qualifizierte Sprachkenntnisse in folgenden Sprachen: Entsprechendes Diplom oder Zertifikat (Niveau gemäss dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen GER) Weitere Sprachkenntnisse: 3/7 3. Schulische und/oder berufliche Vorbildung Liste sämtlicher absolvierter Schulen vor dem Lehramtsstudium (z.B. Primarschule, Sekundarschule): Ort / Land 4. Zeitraum (von / bis) Abschluss (genaue Bezeichnung, z.B. Maturität) Lehramtsausbildung 4.1. Allgemeine Angaben Wichtig: ! Bitte beachten Sie, dass bei Punkt 4.1. unterschieden wird zwischen Ausbildungen, die in Deutschland absolviert wurden, und Ausbildungen, die in einem anderen Land absolviert wurden. Bitte machen Sie Ihre Angaben im für Sie zutreffenden Abschnitt. Ausbildung wurde in Deutschland absolviert Erstes Staatsexamen / Erste Staatsprüfung Name der Ausbildungsinstitution Ort / Bundesland Zeugnis ausgestellt am Ausbildungsfächer Zweites Staatsexamen / Zweite Staatsprüfung Name der Ausbildungsinstitution Vorbereitungsdienst an folgenden Schulen/Klassenstufen absolviert: Zeugnis ausgestellt am Berufstitel Befähigung für folgende Schulen/ Klassenstufen (z.B. Grundschule 1-4) Zusätzliche Befähigung in folgenden Fächern (neben Ausbildungsfächern) Wichtig: ! Bitte legen Sie je eine offiziell beglaubigte Kopie (Gemeinde oder Notar) der Zeugnisse (1. und 2. Staatsexamen) bei. ! Falls Sie im Rahmen des ersten oder zweiten Staatsexamens die Befähigung für weitere Fächer erlangt haben, benötigen wir eine Kopie der entsprechenden Bescheinigung (z.B. Kopien aus dem Studienbuch, Seminarscheine o.ä.). 4/7 Ausbildung wurde in einem anderen Land (nicht in Deutschland) absolviert Zulassungsvoraussetzung zur Ausbildung (z.B. Maturität) Name der Ausbildungsinstitution Ort / Land Ausbildungsdauer (von / bis) Anzahl Semester bzw. ECTS-Kreditpunkte Schriftliche Abschlussarbeit (Typ, Thema, Umfang) Titel / Abschluss / Diplom Datum Berufsbefähigung (ab: ) Befähigung für folgende Schul- / Klassenstufen (z.B. Primarschule, Klassen 1 - 6) Befähigung für folgende Fächer Wichtig: ! Bitte legen Sie je eine offiziell beglaubigte Kopie (Gemeinde oder Notar) des Diploms und des Diploma Supplement bei (wenn immer möglich mit Angabe der Credits oder Stundenzahl). Zusätzlich müssen davon beglaubigte Übersetzungen eingereicht werden, falls die Dokumente nicht in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch ausgestellt worden sind. ! Sofern Sie Ihre Ausbildung nicht in einem Anrainerstaat absolviert haben (Österreich, Frankreich, Italien), legen Sie bitte eine Kopie des Studienbuchs bzw. das Diploma Supplement bei, aus welchem die Ausbildungsschwerpunkte und die Prüfungsbereiche hervorgehen, sowie Belege über die von Ihnen absolvierten Studienmodule und Prüfungen. ! Falls aus Ihrem Diplom nicht klar hervorgeht, für welche Schulstufe und für welche Fächer Sie unterrichtsbefähigt sind, so benötigen wir eine Bescheinigung der Bildungsbehörden aus Ihrem Ursprungsland, welche präzise Angaben dazu macht. Im Zweifelsfall ersuchen wir Sie, eine solche nachzufordern. ! Sämtliche Unterlagen betreffend Ihre Ausbildung müssen auch in deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache bzw. in entsprechender Übersetzung vorgelegt werden. 4.2. Beruflich-praktische Ausbildung Unterrichtstätigkeit während oder im Anschluss an die theoretische Ausbildung: Dauer in Semestern bzw. ECTS-Kreditpunkte Anzahl Wochen mit Vollzeitunterricht Schulstufe / Klassen Unterrichtete Fächer 5/7 5. Unterrichtstätigkeit nach Erhalt der Lehrbefugnis Zeitraum (von / bis) Stufe / Klasse/n Fächer Land Beschäftigungsgrad in % Wichtig: ! Bitte legen Sie entsprechende Arbeitszeugnisse/-bescheinigungen bei, welche Auskunft geben über Dauer, Schulstufe und unterrichtete Fächer (Übersetzung in deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache). 6. Berufliche Weiterbildungen als Lehrperson Zeitraum (von / bis) Genaue Bezeichnung des Kurses / der Weiterbildung Name und Land der Institution Kursdauer in Tagen Wichtig: ! Es werden nur Kurse mit einer Dauer von mindestens 20 Tagen berücksichtigt. ! Bitte legen Sie Kopien der Kurszertifikate oder andere Bestätigungen bei. 7. Weitere Informationen / Kommentare Achtung: In welcher Sprache soll der Entscheid lauten? Es wird nur ein Original ausgestellt. Sind Übersetzungen nötig, so wenden Sie sich bitte direkt an ein offizielles Übersetzungsbüro. Ort, Antragsdatum Unterschrift 6/7 8. Anhang Es gilt Ihre Mitwirkungspflicht! Wenn nicht alle benötigten Unterlagen eingereicht werden und damit eine Überprüfung verunmöglicht wird, wird auf das Gesuch nicht eingetreten. Die Überprüfung erfolgt zudem ausschliesslich aufgrund der eingereichten Unterlagen. Folgende Dokumente müssen Ihrem Gesuch beigelegt werden und sind entsprechend dieser Checkliste zu nummerieren: 1. Kopie des Passes oder der Identitätskarte 2. Curriculum Vitae / Lebenslauf 3. Beglaubigte Kopie eines offiziellen Sprachdiploms in einer Schweizer Landessprache gemäss dem Merkblatt Sprachanerkennung (http://www.edudoc.ch/static/web/arbeiten/diplanerk/mb_sprachen_d.pdf), falls Ihre Muttersprache nicht Deutsch, Französisch oder Italienisch ist 4. Für Gesuchstellende mit der Lehrbefähigung für den Unterricht einer Fremdsprache auf der Primarstufe: beglaubigte Kopie eines offiziellen Sprachdiplom des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) auf dem Niveau C1 in der entsprechenden Sprache. 5. Für Gesuchstellende aus Deutschland: Eine durch einen Notar oder die Gemeinde offiziell beglaubigte Kopie der Zeugnisse des Ersten und Zweiten Staatsexamens 6. Für Gesuchstellende aus Deutschland (Primarstufe): Kopie des Studienbuches, Seminarscheine o.ä, falls während der Lehramtsausbildung auch in nicht geprüften Fächern Studienleistungen erbracht wurden 7. Für Gesuchstellende aus den übrigen Ländern: Eine offiziell durch einen Notar oder die Gemeinde beglaubigte Kopie des Lehrdiploms. Falls das Diplom nicht in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch ausgestellt worden ist, muss zusätzlich eine offizielle Übersetzung beigelegt werden (entweder das Original der Übersetzung oder eine offiziell beglaubigte Kopie davon) 8. Für Gesuchstellende aus den übrigen Ländern: Eine offiziell durch einen Notar oder die Gemeinde beglaubigte Kopie des Diploma Supplements (wenn immer möglich mit Angaben der Credits oder Stundenzahl). Falls das Diploma Supplement nicht in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch ausgestellt worden ist, muss zusätzlich eine offizielle Übersetzung beigelegt werden (entweder das Original der Übersetzung oder eine beglaubigte Kopie davon) 9. Für Gesuchstellende, welche nicht aus einem Anrainerstaat stammen: offizielle Dokumente (gegebenenfalls mit einer Übersetzung auf Deutsch, Französisch oder Italienisch), aus welchen die Schwerpunkte und die Prüfungsbereiche Ihrer Ausbildung hervorgehen (u.U. genügt bereits das Diploma Supplement) 10. Falls aus Ihrem Diplom nicht ersichtlich ist, welche Fächer Sie auf welcher Stufe unterrichten dürfen, ist eine Bescheinigung des Bildungsministeriums aus Ihrem Herkunftsland beizulegen, welche genaue Informationen darüber gibt, für welche Fächer auf welchen Stufen Sie lehrbefähigt sind 11. Arbeitsbescheinigungen (gegebenenfalls mit Übersetzung auf Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch), welche Auskunft darüber geben, an welchen Stufen Sie welche Fächer unterrichtet haben 12. Kursbestätigungen für Kurse von einer Dauer ab 20 Tagen 13. Beleg über die einbezahlte Kanzleigebühr Die eingereichten Unterlagen verbleiben bei der EDK! 7/7
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