Anerkennung ausländischer Lehrdiplome

Anerkennung ausländischer Lehrdiplome
Die Überprüfung ausländischer Lehrdiplome erfolgt nach Massgabe der in den schweizerischen Anerkennungsreglementen – insbesondere dem Anerkennungsreglement ausländische Ausbildungsabschlüsse – genannten Mindestvoraussetzungen sowie den Grundsätzen der Richtlinie 2005/36/EG. Eine
Anerkennung beantragen kann, wer in einem EU-Staat eine staatlich anerkannte Hochschulausbildung
absolviert hat und über eine staatlich bescheinigte Lehrbefugnis verfügt. Auch Angehörige von NichtEU-Staaten können um die Überprüfung ihrer Diplome hinsichtlich einer schweizerischen Anerkennung
ersuchen. Grundsätzlich werden Nicht-EU-Diplome analog zu EU-Diplomen behandelt; allerdings werden
nicht alle für den EU-Raum geltenden Prinzipien berücksichtigt.
Der Antrag muss zwingend elektronisch (d.h. am Computer) ausgefüllt, anschliessend ausgedruckt,
unterzeichnet und zusammen mit allen Unterlagen gemäss Checkliste (nummeriert) per Briefpost
eingereicht werden. Die Checkliste finden Sie auf Seite 7 dieses Dokuments. Nicht vollständige, nicht
datierte oder nicht unterschriebene Anträge werden zurückgeschickt.
Es ist eine Kanzleigebühr einzuzahlen:
- Ausbildungsabschluss aus einem EU/EFTA Staat
CHF 800.00
- Ausbildungsabschluss aus Drittstaat
CHF 1'000.00
Ihrem Antrag muss eine Quittung über die einbezahlte Kanzleigebühr oder das Doppel des
Zahlungsabschnitts beiliegen. Überweisung zuhanden der
EDK / CDIP / CDPE / CDEP
Postfach
3001 Bern
Bank: UBS AG Schweiz, 8098 Zürich, (PC der Bank: 80-2-2)
BIC: UBSWCHZH80A
IBAN-Nr. CH54 0023 5235 9F50 2040 0.
Achtung: allfällige Überweisungsspesen gehen zu Lasten der Gesuchstellenden. Bei Fragen dazu und
zur Überweisung in Fremdwährung wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Bank.
Das vollständige Dossier ist per Post an folgende Adresse einzureichen:
Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK
Frau Brigitte Eicher
Haus der Kantone
Speichergasse 6, Postfach
CH–3001 Bern
Telefon +41 (0)31 309 51 31 (täglich von 9h bis 12h)
Email : [email protected]
Generalsekretariat | Secrétariat général
Haus der Kantone, Speichergasse 6, Postfach, CH-3000 Bern 7 | T: +41 (0)31 309 51 11, F: +41 (0)31 309 51 50, www.edk.ch, [email protected]
IDES Informationszentrum | Centre d’information | T: +41 (0)31 309 51 00, F: +41 (0)31 309 51 10, [email protected]
ANTRAGSFORMULAR
Rechtsdienst der EDK, 22.2.2016
Anerkennung ausländischer Lehrdiplome
Name:
Vorname:
Ich beantrage die gesamtschweizerische Anerkennung meiner in (Herkunftsland)
am (Datum)
erworbenen Lehrbefähigung.
Im Herkunftsland befähigt mich dieses Diplom, die folgenden Fächer an Regelklassen der öffentlichen
Schule (Schulstufe/n
) zu unterrichten:
Wichtig
! Die Richtlinie 2005/36/EG, Art. 11 lit. d) und e) setzt voraus, dass eine mindestens
dreijährige Hochschulbildung ausgewiesen wird. Diese Ausbildung muss mit einem
staatlichen oder staatlich anerkannten Diplom abgeschlossen sein.
Nachfolgend sind die in der Schweiz üblichen Schulstufen aufgelistet. Nähere Informationen dazu finden
Sie unter http://www.educa.ch. Bitte kreuzen Sie an, für welche Zielstufe/n und welche Unterrichtsfächer
Sie den Antrag stellen:
Vorschulstufe / Kindergarten (keine Fachlehrpersonen)
Primarstufe (keine Fachlehrpersonen)
Sekundarstufe I (bis Ende obligatorische Schulzeit, in der Regel 7. bis 9. Schuljahr), für das Unterrichtsfach/die
Unterrichtsfächer
Wählen Sie Ihr Fach/Ihre Fächer
Wählen Sie Ihr Fach / Ihre Fächer
Wählen Sie Ihr Fach/Ihre Fächer
Wählen Sie Ihr Fach/Ihre Fächer
Maturitätsschulen / Gymnasien (in der Regel ab 10. Schuljahr) für das Unterrichtsfach / die Unterrichtsfächer
Wählen Sie Ihr Fach/Ihre Fächer
Wählen Sie Ihr Fach/Ihre Fächer
Wählen Sie Ihr Fach/Ihre Fächer
Wichtig:
! Der konkrete Antrag muss sich zwingend auf die im Herkunftsland erworbene
Lehrbefähigung oder Unterrichtsbefähigung (Schulstufe/n und Fächer) beziehen.
Anträge, die diesem Grundsatz nicht entsprechen, werden abgewiesen.
! Auf der Primarstufe muss für eine Anerkennung in der Schweiz die Lehrbefähigung für
mindestens 5 Fächer vorliegen.
! Wenn Sie über ein Berufsschullehrdiplom verfügen, wenden Sie sich an die
Kontaktstelle des SBFI.
Generalsekretariat | Secrétariat général
Haus der Kantone, Speichergasse 6, Postfach, CH-3000 Bern 7 | T: +41 (0)31 309 51 11, F: +41 (0)31 309 51 50, www.edk.ch, [email protected]
IDES Informationszentrum | Centre d’information | T: +41 (0)31 309 51 00, F: +41 (0)31 309 51 10, [email protected]
1.
Personalien
Frau
Herr
Name
Vorname
Adresse
PLZ Ort / Land
Telefon privat
Telefon Mobil
E-Mail
Geburtsdatum
Nationalität
Gegenwärtige
berufliche Tätigkeit:
2.
Sprachkenntnisse
Muttersprache:
Wichtig:
! Falls Ihre Muttersprache nicht Deutsch, Französisch oder Italienisch ist, ist ein offizielles
Sprachdiplom erforderlich (siehe Merkblatt Sprachenanerkennung:
http://www.edudoc.ch/static/web/arbeiten/diplanerk/mb_sprachen_d.pdf).
Zusätzliche qualifizierte
Sprachkenntnisse in
folgenden Sprachen:
Entsprechendes Diplom oder Zertifikat
(Niveau gemäss dem gemeinsamen
europäischen Referenzrahmen GER)
Weitere
Sprachkenntnisse:
3/7
3.
Schulische und/oder berufliche Vorbildung
Liste sämtlicher absolvierter Schulen vor dem Lehramtsstudium (z.B. Primarschule, Sekundarschule):
Ort / Land
4.
Zeitraum (von / bis)
Abschluss (genaue Bezeichnung, z.B.
Maturität)
Lehramtsausbildung
4.1. Allgemeine Angaben
Wichtig:
! Bitte beachten Sie, dass bei Punkt 4.1. unterschieden wird zwischen Ausbildungen, die in
Deutschland absolviert wurden, und Ausbildungen, die in einem anderen Land absolviert
wurden. Bitte machen Sie Ihre Angaben im für Sie zutreffenden Abschnitt.
Ausbildung wurde in Deutschland absolviert
Erstes Staatsexamen / Erste Staatsprüfung
Name der Ausbildungsinstitution
Ort / Bundesland
Zeugnis ausgestellt am
Ausbildungsfächer
Zweites Staatsexamen / Zweite Staatsprüfung
Name der Ausbildungsinstitution
Vorbereitungsdienst an folgenden
Schulen/Klassenstufen absolviert:
Zeugnis ausgestellt am
Berufstitel
Befähigung für folgende Schulen/
Klassenstufen (z.B. Grundschule 1-4)
Zusätzliche Befähigung in folgenden
Fächern (neben Ausbildungsfächern)
Wichtig:
! Bitte legen Sie je eine offiziell beglaubigte Kopie (Gemeinde oder Notar) der Zeugnisse
(1. und 2. Staatsexamen) bei.
! Falls Sie im Rahmen des ersten oder zweiten Staatsexamens die Befähigung für weitere
Fächer erlangt haben, benötigen wir eine Kopie der entsprechenden Bescheinigung (z.B.
Kopien aus dem Studienbuch, Seminarscheine o.ä.).
4/7
Ausbildung wurde in einem anderen Land (nicht in Deutschland) absolviert
Zulassungsvoraussetzung zur
Ausbildung (z.B. Maturität)
Name der Ausbildungsinstitution
Ort / Land
Ausbildungsdauer (von / bis)
Anzahl Semester
bzw. ECTS-Kreditpunkte
Schriftliche Abschlussarbeit (Typ,
Thema, Umfang)
Titel / Abschluss / Diplom
Datum Berufsbefähigung (ab: )
Befähigung für folgende Schul- / Klassenstufen (z.B. Primarschule, Klassen 1 - 6)
Befähigung für folgende Fächer
Wichtig:
! Bitte legen Sie je eine offiziell beglaubigte Kopie (Gemeinde oder Notar) des Diploms und
des Diploma Supplement bei (wenn immer möglich mit Angabe der Credits oder
Stundenzahl). Zusätzlich müssen davon beglaubigte Übersetzungen eingereicht werden,
falls die Dokumente nicht in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch ausgestellt
worden sind.
! Sofern Sie Ihre Ausbildung nicht in einem Anrainerstaat absolviert haben (Österreich,
Frankreich, Italien), legen Sie bitte eine Kopie des Studienbuchs bzw. das Diploma
Supplement bei, aus welchem die Ausbildungsschwerpunkte und die Prüfungsbereiche
hervorgehen, sowie Belege über die von Ihnen absolvierten Studienmodule und Prüfungen.
! Falls aus Ihrem Diplom nicht klar hervorgeht, für welche Schulstufe und für welche
Fächer Sie unterrichtsbefähigt sind, so benötigen wir eine Bescheinigung der Bildungsbehörden aus Ihrem Ursprungsland, welche präzise Angaben dazu macht. Im Zweifelsfall
ersuchen wir Sie, eine solche nachzufordern.
! Sämtliche Unterlagen betreffend Ihre Ausbildung müssen auch in deutscher,
französischer, italienischer oder englischer Sprache bzw. in entsprechender Übersetzung
vorgelegt werden.
4.2. Beruflich-praktische Ausbildung
Unterrichtstätigkeit während oder im Anschluss an die theoretische Ausbildung:
Dauer in Semestern
bzw. ECTS-Kreditpunkte
Anzahl Wochen mit Vollzeitunterricht
Schulstufe / Klassen
Unterrichtete Fächer
5/7
5.
Unterrichtstätigkeit nach Erhalt der Lehrbefugnis
Zeitraum
(von / bis)
Stufe /
Klasse/n
Fächer
Land
Beschäftigungsgrad in %
Wichtig:
! Bitte legen Sie entsprechende Arbeitszeugnisse/-bescheinigungen bei, welche Auskunft
geben über Dauer, Schulstufe und unterrichtete Fächer (Übersetzung in deutscher,
französischer, italienischer oder englischer Sprache).
6.
Berufliche Weiterbildungen als Lehrperson
Zeitraum
(von / bis)
Genaue Bezeichnung des Kurses /
der Weiterbildung
Name und Land
der Institution
Kursdauer
in Tagen
Wichtig:
! Es werden nur Kurse mit einer Dauer von mindestens 20 Tagen berücksichtigt.
! Bitte legen Sie Kopien der Kurszertifikate oder andere Bestätigungen bei.
7.
Weitere Informationen / Kommentare
Achtung: In welcher Sprache soll der Entscheid lauten? Es wird nur ein Original ausgestellt. Sind
Übersetzungen nötig, so wenden Sie sich bitte direkt an ein offizielles Übersetzungsbüro.
Ort, Antragsdatum
Unterschrift
6/7
8. Anhang
Es gilt Ihre Mitwirkungspflicht!
Wenn nicht alle benötigten Unterlagen eingereicht werden und damit eine Überprüfung verunmöglicht
wird, wird auf das Gesuch nicht eingetreten. Die Überprüfung erfolgt zudem ausschliesslich aufgrund der
eingereichten Unterlagen.
Folgende Dokumente müssen Ihrem Gesuch beigelegt werden und sind entsprechend dieser Checkliste
zu nummerieren:
1.
Kopie des Passes oder der Identitätskarte
2.
Curriculum Vitae / Lebenslauf
3.
Beglaubigte Kopie eines offiziellen Sprachdiploms in einer Schweizer Landessprache
gemäss dem Merkblatt Sprachanerkennung
(http://www.edudoc.ch/static/web/arbeiten/diplanerk/mb_sprachen_d.pdf), falls Ihre
Muttersprache nicht Deutsch, Französisch oder Italienisch ist
4.
Für Gesuchstellende mit der Lehrbefähigung für den Unterricht einer Fremdsprache auf der
Primarstufe: beglaubigte Kopie eines offiziellen Sprachdiplom des Gemeinsamen
Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) auf dem Niveau C1 in der
entsprechenden Sprache.
5.
Für Gesuchstellende aus Deutschland: Eine durch einen Notar oder die Gemeinde offiziell
beglaubigte Kopie der Zeugnisse des Ersten und Zweiten Staatsexamens
6.
Für Gesuchstellende aus Deutschland (Primarstufe): Kopie des Studienbuches,
Seminarscheine o.ä, falls während der Lehramtsausbildung auch in nicht geprüften
Fächern Studienleistungen erbracht wurden
7.
Für Gesuchstellende aus den übrigen Ländern: Eine offiziell durch einen Notar oder die
Gemeinde beglaubigte Kopie des Lehrdiploms. Falls das Diplom nicht in Deutsch,
Französisch, Italienisch oder Englisch ausgestellt worden ist, muss zusätzlich eine offizielle
Übersetzung beigelegt werden (entweder das Original der Übersetzung oder eine offiziell
beglaubigte Kopie davon)
8.
Für Gesuchstellende aus den übrigen Ländern: Eine offiziell durch einen Notar oder die
Gemeinde beglaubigte Kopie des Diploma Supplements (wenn immer möglich mit Angaben
der Credits oder Stundenzahl). Falls das Diploma Supplement nicht in Deutsch, Französisch,
Italienisch oder Englisch ausgestellt worden ist, muss zusätzlich eine offizielle Übersetzung
beigelegt werden (entweder das Original der Übersetzung oder eine beglaubigte Kopie
davon)
9.
Für Gesuchstellende, welche nicht aus einem Anrainerstaat stammen: offizielle
Dokumente (gegebenenfalls mit einer Übersetzung auf Deutsch, Französisch oder
Italienisch), aus welchen die Schwerpunkte und die Prüfungsbereiche Ihrer Ausbildung
hervorgehen (u.U. genügt bereits das Diploma Supplement)
10. Falls aus Ihrem Diplom nicht ersichtlich ist, welche Fächer Sie auf welcher
Stufe unterrichten dürfen, ist eine Bescheinigung des Bildungsministeriums aus
Ihrem Herkunftsland beizulegen, welche genaue Informationen darüber gibt, für welche
Fächer auf welchen Stufen Sie lehrbefähigt sind
11. Arbeitsbescheinigungen (gegebenenfalls mit Übersetzung auf Deutsch, Französisch,
Italienisch oder Englisch), welche Auskunft darüber geben, an welchen Stufen Sie welche
Fächer unterrichtet haben
12. Kursbestätigungen für Kurse von einer Dauer ab 20 Tagen
13. Beleg über die einbezahlte Kanzleigebühr
Die eingereichten Unterlagen verbleiben bei der EDK!
7/7