Untitled - CDU Sachsen

1. und 2.
Gute Forschungsförderung ist wesentlich immer auch eine Förderung der Grundlagenforschung. Dies
ergibt sich schon aus dem Grundverständnis von Wissenschaft. Aber auch wenn man die angewandte
Forschung nachhaltig fördern will, muss man beachten, dass wichtige Impulse für sie oftmals auf
gelungener Grundlagenforschung beruhen.
Zur Finanzierung wollen wir auch die Forschungs- und Entwicklungsförderung der Europäischen
Union sowie des Bundes so weit wie möglich nutzen. Diese ist durch ein Landesprogramm zu
ergänzen. Insgesamt sollen Forschung und Entwicklung im Landeshaushalt überdurchschnittlich
gefördert werden. Gefördert werden sollen vornehmlich definierte Forschungsschwerpunkte, die in
sinnvollen Abständen wissenschaftsgeleitet evaluiert werden.
3.
Dass man diese Fächer „klein“ nennt, liegt vor allem an ihrer Ausstattung und nicht etwa an ihrer
Bedeutung oder gar an ihren Forschungsleistungen. Deshalb gibt auch keinen Grund, an ihnen in der
Höhe etwas „wegzusparen“.
Um die Kleinen Fächer inhaltlich zu stärken, sollten wir allerdings die Empfehlung des
Wissenschaftsrates aufgreifen, ihre Strukturen, Forschungsfelder und Studiengänge gemeinsam mit
den Universitäten Jena und Leipzig komplementär zu entwickeln. Die drei Universitäten haben diese
Aufgabe angenommen und stimmen derzeit ein gemeinsames Konzept für die Entwicklung ihrer
Kleinen Fächer ab. Dazu brauchen die Hochschulen selbstverständlich die Zusage
wissenschaftspolitischer Kontinuität und Verlässlichkeit. Deshalb haben wir mit den beiden anderen
Landesregierungen entsprechende Vereinbarungen über die Zusammenarbeit getroffen.
4.
Sie sollen auf jeden Fall weiterhin, wie damals vom Bund erwartet, ausschließlich und zusätzlich für
Bildung und Wissenschaft zur Verfügung stehen. Davon sollen mindestens die Hälfte, also 15 Mio.
Euro jährlich, Hochschulen und Wissenschaft zugute kommen.
5.
Mit der bisherigen Förderung und aufgrund ihrer erbrachten Forschungsleistungen haben sich die
meisten Schwerpunkte zu wissenschaftlich wettbewerbsfähigen Institutionen entwickelt. Deshalb
muss die Förderung nicht in jedem einzelnen Fall dauerhaft fortgeführt werden. Entscheidend sind
außerdem die weitere qualitative Entwicklung sowie die Fähigkeit, gegebenenfalls erforderliche
Anpassungen der wissenschaftlichen Fragestellungen überzeugend vorzunehmen. Die weitere
Förderung hängt also auch von den Entwicklungen der Schwerpunkte selbst ab.
6.
Die Nachwuchsförderung soll Tenure-Track-Angebote beinhalten – sei es beginnend mit einer
Juniorprofessur, sei es mit einer W2-Professur –, sich aber nicht auf sie beschränken. Andere
Zugangswege wie die Habilitation sollen nach unserer Überzeugung ebenso möglich bleiben.
Das Y-Modell dürfte nach unserer Einschätzung bei vielen Doktoranden bereits gängige Praxis sein.
Schon jetzt streben sehr viele eine Promotion an, ohne damit eine weitere akademische Karriere zu
verfolgen.
Welche Möglichkeiten bestehen, auch noch in der Post-Doc-Phase einem größeren Personenkreis
realistische Karrierewege außerhalb der Hochschule aufzuzeigen, bedarf sicherlich noch einer
vertiefenden Diskussion aller Beteiligten und möglicher Abnehmer.
7.
Es gibt bereits Post-Doc-Fördermöglichkeiten, z.B. mit dem ESF-Programm FEM-Power, aber
natürlich auch in Sonderforschungsbereichen und Graduiertenkollegs der DFG. Weitere Programme
erhöhen nicht zwangsläufig die Anzahl Habilitationswilliger.
8.
Für eine solche Ausweitung sehen wir keinen Grund. Was die Diskussion über ein Promotionsrecht
von Fachhochschulen betrifft, ist grundsätzlich zu beachten, dass dieses Recht kein Individualrecht
einzelner ist, sondern einer Institution zukommt.
9.
Die wachsende Autonomie der Hochschulen zieht eine größere Verantwortung nach sich. Diese
Verantwortung tragen sowohl die Hochschulleitungen als auch die Gremien der Hochschule.
Dazu kann es im Einzelfall sinnvoll sein, die Stellung einer leitenden Ebene oder eines Gremiums zu
stärken. So kann man etwa gute Gründe dafür anführen, dass angesichts der vielen
Herausforderungen – z.B. der Reform des Medizinstudiums – der Dekan einer Medizinischen Fakultät
hauptamtlich tätig sein kann. Entscheidend ist für uns, dass die Balance gewahrt bleibt.
Die bestehenden Kuratorien können auf eine gute und erfolgreiche Arbeit verweisen. Wir sehen
keinen Anlass für eine andere Art von Gremien.