1. und 2. Gute Forschungsförderung ist wesentlich immer auch eine Förderung der Grundlagenforschung. Dies ergibt sich schon aus dem Grundverständnis von Wissenschaft. Aber auch wenn man die angewandte Forschung nachhaltig fördern will, muss man beachten, dass wichtige Impulse für sie oftmals auf gelungener Grundlagenforschung beruhen. Zur Finanzierung wollen wir auch die Forschungs- und Entwicklungsförderung der Europäischen Union sowie des Bundes so weit wie möglich nutzen. Diese ist durch ein Landesprogramm zu ergänzen. Insgesamt sollen Forschung und Entwicklung im Landeshaushalt überdurchschnittlich gefördert werden. Gefördert werden sollen vornehmlich definierte Forschungsschwerpunkte, die in sinnvollen Abständen wissenschaftsgeleitet evaluiert werden. 3. Dass man diese Fächer „klein“ nennt, liegt vor allem an ihrer Ausstattung und nicht etwa an ihrer Bedeutung oder gar an ihren Forschungsleistungen. Deshalb gibt auch keinen Grund, an ihnen in der Höhe etwas „wegzusparen“. Um die Kleinen Fächer inhaltlich zu stärken, sollten wir allerdings die Empfehlung des Wissenschaftsrates aufgreifen, ihre Strukturen, Forschungsfelder und Studiengänge gemeinsam mit den Universitäten Jena und Leipzig komplementär zu entwickeln. Die drei Universitäten haben diese Aufgabe angenommen und stimmen derzeit ein gemeinsames Konzept für die Entwicklung ihrer Kleinen Fächer ab. Dazu brauchen die Hochschulen selbstverständlich die Zusage wissenschaftspolitischer Kontinuität und Verlässlichkeit. Deshalb haben wir mit den beiden anderen Landesregierungen entsprechende Vereinbarungen über die Zusammenarbeit getroffen. 4. Sie sollen auf jeden Fall weiterhin, wie damals vom Bund erwartet, ausschließlich und zusätzlich für Bildung und Wissenschaft zur Verfügung stehen. Davon sollen mindestens die Hälfte, also 15 Mio. Euro jährlich, Hochschulen und Wissenschaft zugute kommen. 5. Mit der bisherigen Förderung und aufgrund ihrer erbrachten Forschungsleistungen haben sich die meisten Schwerpunkte zu wissenschaftlich wettbewerbsfähigen Institutionen entwickelt. Deshalb muss die Förderung nicht in jedem einzelnen Fall dauerhaft fortgeführt werden. Entscheidend sind außerdem die weitere qualitative Entwicklung sowie die Fähigkeit, gegebenenfalls erforderliche Anpassungen der wissenschaftlichen Fragestellungen überzeugend vorzunehmen. Die weitere Förderung hängt also auch von den Entwicklungen der Schwerpunkte selbst ab. 6. Die Nachwuchsförderung soll Tenure-Track-Angebote beinhalten – sei es beginnend mit einer Juniorprofessur, sei es mit einer W2-Professur –, sich aber nicht auf sie beschränken. Andere Zugangswege wie die Habilitation sollen nach unserer Überzeugung ebenso möglich bleiben. Das Y-Modell dürfte nach unserer Einschätzung bei vielen Doktoranden bereits gängige Praxis sein. Schon jetzt streben sehr viele eine Promotion an, ohne damit eine weitere akademische Karriere zu verfolgen. Welche Möglichkeiten bestehen, auch noch in der Post-Doc-Phase einem größeren Personenkreis realistische Karrierewege außerhalb der Hochschule aufzuzeigen, bedarf sicherlich noch einer vertiefenden Diskussion aller Beteiligten und möglicher Abnehmer. 7. Es gibt bereits Post-Doc-Fördermöglichkeiten, z.B. mit dem ESF-Programm FEM-Power, aber natürlich auch in Sonderforschungsbereichen und Graduiertenkollegs der DFG. Weitere Programme erhöhen nicht zwangsläufig die Anzahl Habilitationswilliger. 8. Für eine solche Ausweitung sehen wir keinen Grund. Was die Diskussion über ein Promotionsrecht von Fachhochschulen betrifft, ist grundsätzlich zu beachten, dass dieses Recht kein Individualrecht einzelner ist, sondern einer Institution zukommt. 9. Die wachsende Autonomie der Hochschulen zieht eine größere Verantwortung nach sich. Diese Verantwortung tragen sowohl die Hochschulleitungen als auch die Gremien der Hochschule. Dazu kann es im Einzelfall sinnvoll sein, die Stellung einer leitenden Ebene oder eines Gremiums zu stärken. So kann man etwa gute Gründe dafür anführen, dass angesichts der vielen Herausforderungen – z.B. der Reform des Medizinstudiums – der Dekan einer Medizinischen Fakultät hauptamtlich tätig sein kann. Entscheidend ist für uns, dass die Balance gewahrt bleibt. Die bestehenden Kuratorien können auf eine gute und erfolgreiche Arbeit verweisen. Wir sehen keinen Anlass für eine andere Art von Gremien.
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