Hessisches Kultusministerium I Schule aktuell I Dezember 2016 Seite 1 Hessisches Kultusministerium Schule aktuell 12|16 Informationsservice für Schulleitung und Kollegium Der „Schulische Integrationsplan“ Sehr geehrte Damen und Herren, Hessens Schulen haben in den vergan- im vergangenen Jahr vor Krieg und Terror Aktuell werden annähernd 28.000 gungen. genen Monaten Großartiges geleistet! zu uns geflüchtet sind, verstärkte Anstren- Schülerinnen und Schüler mit nicht ausreichenden Deutschkenntnissen in Im Folgenden möchte ich Ihnen daher Schulen unterrichtet – so viele wie nie näher erläutern. Durch ihn werden zu- Intensivmaßnahmen an hessischen unseren „Schulischen Integrationsplan“ zuvor in der Geschichte des Landes. sätzliche Stellen sowie Fortbildungs- und Zahlreiche Seiteneinsteigerinnen und Beratungsmöglichkeiten zur Verfügung Seiteneinsteiger sind bereits zum Schuljahresbeginn aus Intensivklassen in die Regelklassen der allgemeinbildenden Schulen gewechselt, weitere werden gestellt, um die vor uns liegende Inte Prof. Dr. R. Alexander Lorz zum Halbjahreswechsel dazukommen. Hessischer Kultusminister Nachdem zunächst eine fundierte zeitig den schulischen Zusammenhalt langfristig zu stärken. Bei dieser Gelegenheit danke ich dem im Juli 2016 eingerichteten Praxisbeirat zur Flüchtlingsbeschu- Intensivsprachförderung der jungen Flüchtlinge die primäre Zielsetzung grationsaufgabe zu meistern und gleich- lung, einem Gremium aus Schulleitungen, Schulaufsichtsbeamten sowie Vertretungen gewesen ist, rückt nun – neben der Fortführung des von Schulträgern, Lehrkräften, Eltern und Schülerinnen und dieser Kinder und Jugendlichen in die Klassen- und „Schulischen Integrationsplans“ gegeben hat. Dieser Plan Erlernens der Bildungssprache – ergänzend die Integration Schulgemeinschaft in den Vordergrund. Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Herkunft in unsere Schulen zu integrieren, ist in Hessen nichts Neues. Allerdings erfordert die hohe Anzahl der jungen Menschen, die Schülern, der maßgebliche Impulse zur Entwicklung des wird stetig weiterentwickelt und im Jahr 2017 noch besser auf die besonderen Bedürfnisse dieser Herausforderung, vor allem im Bereich der beruflichen Schulen, zugeschnitten. Der „Schulische Integrationsplan“ fußt auf drei Säulen: ■ einer gezielteren Steuerung und Verteilung der Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, ■ einem umfangreichen Fortbildungs- und Beratungsprogramm. ■ einer Verbesserung der Ressourcenausstattung der Schulen und Auf den folgenden Seiten stelle ich Ihnen diese drei Säulen näher vor. Hessisches Kultusministerium I Schule aktuell I Dezember 2016 Seite 2 1. Steuerung und Verteilung der Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger Ausreichende Deutschkenntnisse Gewährleistung einer gleichmäßigen Der Wechsel von Seiteneinsteigerinnen und Ergänzend unterstützen die Staatlichen Schul- eine Regelklasse hängt ausschließlich von deren Verteilkonferenzen ein, damit eine gleichmäßige sind Voraussetzung Seiteneinsteigern aus einer Intensivklasse in sprachlichen Fähigkeiten ab. Im Rahmen des bestehenden und bewährten schulischen Gesamtsprachförderkonzepts ist vorgesehen, dass nach einem Jahr Intensivklasse ein vollständiger Wechsel in die Regelklasse nur dann möglich ist, wenn die Deutschkenntnisse ausreichen, um dem Unterricht Verteilung ämter die Schulleitungen und richten bei Bedarf Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die Schulen der Region erfolgt. Damit stellen wir sicher, dass die einzelnen Klassengemeinschaften mit der Integrationsaufgabe nicht überfordert werden. in allen Fächern folgen zu können. Trifft dies nicht zu, werden die Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger zunächst weiter in den Intensivklassen beschult. 2.Zusätzliche Stellen Die Herausforderung der Integration, die den Schaffung eines Integrationsindex mit zusätzlichem Personal zu leisten. Aus diesem Integration ist eine Gemeinschaftsleistung der schieden, im Etat des Kultusministeriums 1.100 stellt der „Schulische Integrationsplan“ erstmals Schulen Hessens unmittelbar bevorsteht, ist nur Grund hat die Hessische Landesregierung ent- zusätzliche Stellen für das Jahr 2017 zu schaffen. Stellen für die Deutschförderung Im Rahmen der zusätzlichen Stellen ist ein Ausbau des bewährten Angebots von Deutsch- gesamten Klassen- und Schulgemeinde. Daher Stellen aus einem zusätzlichen Integrations- index zur Verfügung, der als weitere Säule des bewährten Sozialindex allen Schulen zugute- kommt, die Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger in Regelklassen aufnehmen. förderkursen in den Regelklassen vorgesehen. Die Höhe der jeweiligen Zuweisung für eine wurden in diesem Bereich 50 Stellen zur Verfü- einsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die neu Bereits zu Beginn des Schuljahres 2016/17 gung gestellt. Zum zweiten Halbjahr 2016/17 kommen weitere 60 Stellen hinzu. Diese Stellen sollen auch dem Bereich der beruflichen Schulen zugutekommen. Schule richtet sich nach der Anzahl der Seiten in eine Regelklasse kommen, und wird im ersten Jahr der Klassenzugehörigkeit zugewiesen. Insgesamt stehen bis zum Ende der Legislatur periode 200 Stellen garantiert für diese zusätzliche integrationsfördernde Zuweisung im Rahmen des Sozialindex zur Verfügung. Hessisches Kultusministerium I Schule aktuell I Dezember 2016 Seite 3 Der neue Integrationsindex berücksichtigt den Wechsel aus Intensivklassen – um mehr als einsteiger, die seit Beginn dieses Schuljahres Klasse durchschnittlich überschritten wird. Dabei außerdem Seiteneinsteigerinnen und Seiten- erstmals in sogenannten Intensivkursen unterrichtet werden. Intensivkurse werden in der Regel dort eingerichtet, wo die Anzahl der Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger nicht zur Bildung einer Intensivklasse ausreicht. Im Unterschied zu den Intensivklassen sind die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler dabei von Beginn an einer Regelklasse zugeteilt, an deren Unterricht sie grundsätzlich teilnehmen. Zur Deutschintensivsprachförderung werden sie aber in Kleingruppen aus dem Regelunterricht herausgenommen. Außerordentliche Mehrklassenzuweisung zum Schulhalbjahr eine Schülerin beziehungsweise einen Schüler pro werden auch Zuzüge berücksichtigt. Einzige Voraussetzung ist, dass zunächst alle Klassen im Jahrgang gleichmäßig aufgefüllt wurden. Ihre Schule kann selbstständig darüber entscheiden, wie die Zuweisung verwendet wird. Insbesondere zieht das nicht zwangsläufig eine Klassenteilung nach sich. Damit geben wir Ihnen ein flexibles Instrument an die Hand, um auf die individuellen Gegebenheiten an Ihrer Schule reagieren zu können. Neben der Bildung einer zusätzlichen Klasse sind verschiedene Angebote denkbar: zusätzliche Förderkurse in Kernfächern, die Schaffung von Angeboten im Bereich der politischen Bildung und Wertevermittlung bis hin zur Doppelsteckung. Neben den beiden zuvor genannten Maßnahmen Mir ist es in diesem Zusammenhang wichtig zu 2. Schulhalbjahr 2016/17 eine Zuweisung für eine weisung alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse erhalten alle Schulen außerdem erstmals zum außerordentliche Mehrklassenbildung, wenn die maximale Klassengröße – unter anderem durch betonen, dass von dieser zusätzlichen Stundenzu- profitieren, nicht nur die Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger. 3.Fortbildungs- und Beratungsprogramm Qualifikation und Beratung der Lehrkräfte zur Integration Als dritte große Säule sieht der „Schulische Integrationsplan“ ein umfangreiches Fortbildungsund Beratungsprogramm vor. In intensiver Zusammenarbeit und Abstimmung mit Darüber hinaus wurden die personellen Kapazi täten der Aufnahme- und Beratungszentren (ABZ) sowie der Schulpsychologie unter Berücksichtigung der besonderen Herausforderung der Integration bereits in diesem Jahr verstärkt. Aufnahme- und Beratungszentren den Staatlichen Schulämtern hat die Hessische In allen 15 Staatlichen Schulamtsbezirken sind ABZ und Beratungsprogramm entwickelt, das allen an eingerichtet, die über die Zentralen der einzelnen Lehrkräfteakademie ein differenziertes Fortbildungsschulischen Integrationsprozessen Beteiligten Qualifizierungsangebote ermöglicht. Weiterführende Informationen zur Neuausrichtung der Fortbildung und Beratung folgen in der Januarausgabe von „Schule aktuell“. Ergänzend werden regelmäßige Austausch- und Netzwerktreffen für alle in der Schule Tätigen auf regionaler Schulamtsebene eingerichtet und umfangreiche Fortbildungen für den sogenannten sprachsensiblen Unterricht für Lehrkräfte in Regelklassen angeboten. für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger Schulämter zu erreichen sind. Die ABZ stehen zum einen den schulpflichtigen und berufsschulberechtigten Neuankömmlingen sowie deren Familien beratend zur Seite, unterstützen zum anderen aber auch die aufnehmenden Schulen. Hessisches Kultusministerium I Schule aktuell I Dezember 2016 Schulpsychologie Weitere Unterstützungssysteme / Auf Anfrage stehen Ihrer Schule die Schulpsycho- Inhaltliche Trennung von Inklusion und Integration loginnen und Schulpsychologen der Staatlichen Sonderpädagogische Förderung / Schulämter beratend zur Seite. Dabei spielt Auch unter den Schülerinnen und Schülern nicht- kräften, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern Jugendliche, die einer sonderpädagogischen sowohl die psychologische Beratung von Lehrals auch der präventive und systembezogene Einsatz eine wichtige Rolle. Um eine professionelle migrationssensible Beratung und gegebenenfalls auch eine TraumaBeratung für Schülerinnen und Schüler mit Fluchterfahrung anbieten zu können, wurde ein landesweiter schulpsychologischer Schwerpunkt für Migration und Flüchtlingsberatung eingerichtet. Hierzu sind die schulpsychologischen Teams personell verstärkt und durch zusätzliche Quali fizierungen geschult worden, sodass in jedem Staatlichen Schulamt eine Ansprechperson für das Themenfeld der Migration und Flüchtlingsberatung zur Verfügung steht. Erster Adressat für Ihre Schule bei Einzelanfragen bleibt aber weiterhin der für Sie zuständige Schulpsychologe beziehungsweise die zuständige Schulpsychologin. Bei Bedarf wird die Ansprechperson für Migration und Flüchtlingsberatung hinzugezogen. Darüber hinaus kann im Bedarfsfall die schulpsychologische Beratung von einer Dolmetscherin oder einem Dolmetscher unterstützt werden. Für die Zukunft ist ein weiterer Ausbau der Schulpsychologie geplant. Förderkonzept Unterstützungsmaßnahmen Seite 4 deutscher Herkunftssprache gibt es Kinder und Förderung bedürfen. Im Gegensatz zur Integration, die primär durch die Sprachförderung erfolgt, zielt die Inklusion auf Schülerinnen und Schüler mit umfassenden Beeinträchtigungen des Lernens, des Verhaltens, der Sprachentwicklung, des Sehens, des Hörens, der Motorik und der Kognition an allgemeinen Schulen. Sonderpädagogische Unterstützung erfolgt daher bei nachgewiesenem mangelndem Lernzuwachs (einschließlich des Sozialen Lernens) und nicht nur aufgrund unzu reichender Schulleistungen oder unangepassten Verhaltens. Mangelnder Lernzuwachs bedeutet an dieser Stelle, dass die Schülerin oder der Schüler keinen Lernzuwachs verzeichnet, obwohl sie oder er ein Bildungsangebot erhält. Die sonderpädagogische Beratung durch regionale und überregionale Beratungs- und Förderzentren steht auch Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern zur Verfügung. Die Einberufung eines Förderausschusses erfolgt jedoch frühestens nach einem Jahr Schulerfahrung und einer schulpsychologischen Begutachtung. Nur dadurch ist gewährleistet, dass sonderpädago- gische Förderung nicht in Fällen tätig wird, in denen die Sprachförderung, die medizinisch-therapeutische oder die psychologische beziehungsweise psychiatrische Behandlung vorrangig sind. Allgemeine Schule Trauma- / Krisen-Bewältigung Hilfen zur Erziehung Inklusion / Sonderpädagogische Unterstützungsangebote Psychiatrische Angebote Stationäre Angebote Stufen der Unterstützungsmaßnahmen für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger Psychologie Jugendhilfe, Schulsozialarbeit Beratungs- und Förderzentrum Klinik, Schule für Kranke Heim, Internat, Förderschule Hessisches Kultusministerium I Schule aktuell I Dezember 2016 Erforderliche Maßnahmen zur Integration im Kontext des Fremdsprachenangebots in den weiterführenden Schulen Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger ver- fügen über sehr unterschiedliche Voraussetzungen, was ihre Fremdsprachenkenntnisse betrifft. Mit den Möglichkeiten, die die Verordnung zur Ge- staltung des Schulverhältnisses (VOGSV) bietet, kann angemessen auf diese Situation reagiert werden. So werden die Schülerinnen und Schüler darin unterstützt, den für sie bestmöglichen Bil- dungsabschluss zu erreichen. Die VOGSV (§ 54) sieht dabei Folgendes vor: ■In den Jahrgangsstufen 5 bis 7 sollen im Rahmen der personellen und organisatorischen Möglichkeiten der Schule Fördermaßnahmen zum Erlernen der ersten Fremdsprache eingerichtet Seite 5 ■Ab der Jahrgangsstufe 8 können Schülerinnen und Schüler, die weder über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift noch über Fremdsprachenkenntnisse im Sinne des schulischen Regelangebots verfügen, da sie keine deutsche Schule besucht haben, einen Antrag auf Wechsel der Sprachenfolge stellen. Die Sprache des Herkunftslandes kann dabei als erste oder zweite Sprache gewählt werden. ■Das Kultusministerium hat daher für Sie ein Merkblatt und eine Übersicht erstellt, die die derzeitigen Möglichkeiten des Wechsels der Sprachenfolge aufzeigen. Darüber hinaus stellen wir Ihnen ein Formblatt für den Antrag zur Verfügung, das auch auf unseren Internetseiten eingestellt ist. werden. Sehr geehrte Damen und Herren, auch wenn noch einige Herausforderungen vor uns liegen, bin ich davon überzeugt, dass sich der gemeinsam eingeschlagene Weg für unsere Schulen und darüber hinaus für unsere Gesellschaft als der richtige erweisen wird. Ich möchte abschließend diese Gelegenheit nutzen und mich sehr herzlich für Ihre hervorragende Arbeit im letzten Jahr bedanken. Hinter Ihnen liegt eine sehr ereignisreiche Zeit. Ich wünsche Ihnen daher von Herzen frohe und gesegnete Feiertage im Kreise Ihrer Familie und Freunde sowie ein gesundes, glückliches und erfolgreiches Jahr 2017. Mit herzlichen Grüßen, Ihr Prof. Dr. R. Alexander Lorz Auf den Internetseiten des Hessischen Kultusministeriums finden Sie als Download ■den Erklärfilm „Das hessische Schulsystem“ in deutscher Sprache mit arabischen, englischen und französischen Untertiteln, Broschüre „Erfolgreich Deutsch lernen – Förderkonzept für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund in Hessen“ in deutscher, englischer und französischer Sprache, ■die Broschüre „Erfolgreich Deutsch lernen – Intensivklassen und Sprachförderkurse für Flüchtlinge ab 18 Jahren“, ■die Broschüre „Ehrenamtliches Engagement an Schulen – Geflüchtete Kinder und Jugendliche unterstützen, fördern und integrieren“. ■die Außerdem kann die von der Unfallkasse Hessen veröffentlichte Broschüre „Flüchtlingskinder und jugendliche Flüchtlinge in Schulen, Kindergärten und Freizeiteinrichtungen“ bei der UHK Hessen von Schulen bestellt werden. Hessisches Kultusministerium Eva Collin · Leiterin des Referats Öffentlichkeitsarbeit · Luisenplatz 10 · 65185 Wiesbaden Tel.: +49 611 368-2014 · Fax: +49 611 32715-2014 · E-Mail: [email protected] www.kultusministerium.hessen.de
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