Was ist der Zweck der Missbrauchsaufsicht?

Wettbewerbsaufsicht in Deutschland
Arbeitsblatt
Was ist der Zweck der Missbrauchsaufsicht?
chen, qualitativ hochwertigere Produkte
und besseren Service bieten. Oder indem
sie schneller neue und attraktive Produkte
entwickeln. Diese Unternehmen haben
sich mit ihren Angeboten im Wettbewerb
erfolgreich durchgesetzt.
Missbrauch der Marktmacht ist verboten
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Unternehmen dürfen ihre marktbeherrWenn ein Unternehmen keinem wesentlischenden Stellung jedoch nicht missbrauchen Wettbewerb ausgesetzt ist oder es
chen oder ausnutzen, um andere Untereine im Vergleich zu seinen Wettbewernehmen oder auch Abnehmer zu behinbern überragende Marktdern oder zu benachteilistellung hat, gilt es als
gen, z.B. in dem sie überAusbeutungsmissbrauch:
Von
marktbeherrschend. Diese
höhte Preise verlangen, LieAbnehmern oder Lieferanten
Unternehmen dürfen ihre
feranten oder Abnehmer
werden unangemessen überMarktmacht nicht dazu
ausbeuten oder andere Unhöhte Preise oder Konditioausnutzen, um andere Unternehmen beispielsweise
nen gefordert. Der Nachweis
ternehmen daran zu hindurch einen Belieferungserfolgt über vergleichbare
dern, am Wettbewerb teilstopp behindern.
wettbewerblich organisierte
zunehmen. Deshalb gelten
Märkte (sog. VergleichsSanktionsmöglichkeiten
marktkonzept).
für sie im deutschen WettDas Bundeskartellamt hat
bewerbsrecht besondere
Behinderungsmissbrauch:
zwei Möglichkeiten gegen
Regeln.
Konkurrenten wird Zugang zu
missbräuchliches Verhalten
eigenen Netzen oder anderen
Starke Marktposition als
vorzugehen. Es kann anordEinrichtungen verweigert, die
Ziel des Wettbewerbs
nen, das beanstandete Verfür
die
Aufnahme
des
WettEs ist an sich nicht verbohalten zu beenden und im
bewerbs wesentlich sind.
ten, wenn Unternehmen
Fall überhöhter Preise auch
eine starke Position im
Rückerstattungen an die
Markt haben. Aus Unternehmenssicht ist
Abnehmer anordnen. Es kann aber auch
eine solche Stellung sogar das Ziel des
Bußgelder gegen die Unternehmen verWettbewerbs. Sie entsteht beispielsweise,
hängen. In der Praxis ist das aber eher die
wenn Unternehmen im Vergleich zu ihren
Ausnahme.
Wettbewerbern günstigere Angebote ma-
Beispiele:
Berliner Wasserbetriebe (2012): Überhöhte Wasserpreise in Berlin nachgewiesen durch Vergleich der Preise
mit Hamburg, München und Köln: Bundeskartellamt ordnete Preissenkungen von mehr als 440 Mio. Euro
für die Jahre 2012 bis 2018 an.
Edeka (2013): Nach der Übernahme der Plus-Filialen im Jahr 2009 hatte EDEKA von rund 500 abhängigen
Lieferanten Sonderkonditionen, so genannte „Hochzeitsrabatte“ gefordert (u.a. Herausgreifen einzelner
Konditionenvorteile, die Plus in der Vergangenheit von Lieferanten gewährt worden waren („Rosinenpicken“) oder auch Forderung von erheblichen Sonderzahlungen). Das Bundeskartellamt stuft diese Forderungen von EDEKA an seine Lieferanten als missbräuchlich ein.