01_Exportkreditgarantien_der

25.11.2015
Exportkreditgarantien
der Bundesrepublik Deutschland
– Weltweit sicher handeln
Marco Paul, Euler Hermes AG
Nürnberg, 20.11.2015
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Agenda
1 Exportkreditgarantien im Überblick
2 Praxisbeispiel bei kurzfristigen Zahlungsbedingungen
3 Praxisbeispiel bei mittel- und langfristigen
Zahlungsbedingungen
23.11.2015
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25.11.2015
Seit über 60 Jahren werden deutsche
Exporteure unterstützt
Die Bundesregierung hat die Abwicklung dieses
Instrumentariums an ein Mandatarkonsortium übergeben
als Federführer
Exportkreditgarantien des Bundes
im Auftrag und für Rechnung der Bundesrepublik
Deutschland
ErmächtigungsRahmen im
Haushaltsgesetz
160
Mrd.
EUR
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Die Exportkreditgarantien des Bundes
Absicherung der politischen und wirtschaftlichen Risiken bei
Ausfuhrgeschäften deutscher Exporteure durch die
Bundesrepublik Deutschland
Ziele
• Schutz vor Zahlungsausfällen
• Zugang zu schwierigen Märkten
• Aufrechterhalten von Exportmöglichkeiten bei
Krisen
• Erleichterung der Exportfinanzierung
• Chancengleichheit für deutsche Exporteure
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25.11.2015
An die Übernahme von Exportkreditgarantien
sind Voraussetzungen geknüpft
Förderungswürdigkeit
(insbesondere kleine und
mittlere Unternehmen, die
75 % der Anträge stellen)
Risikomäßige
Vertretbarkeit
Üblichkeit der
Vertragsbedingungen
Einhaltung
haushaltsrechtlicher
Vorgaben
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23.11.2015
Risiken bei Exportgeschäften
Fabrikation
Versand
Fälligkeit
• Embargo
• Lossagung vom
Vertrag
• Verlust der Ware
infolge politischer
Umstände
• Embargo
• Lossagung vom
Vertrag
• Konvertierungsund
Transferrisiken
• Zahlungseinstellung
Jederzeit
•
•
•
•
Insolvenz des Abnehmers
behördliche oder gesetzgeberische Eingriffe
Krieg, Revolution, Aufruhr
ungünstige Umstände
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25.11.2015
Was wird gedeckt – für welche Länder?
Wirtschaftliche und politische Risiken
Insolvenz und Nichtzahlungsfall
Krieg, Aufruhr, Unruhe, Revolution, Konvertierungs-Transferfall,
Verlust von Ansprüchen infolge Unmöglichkeit der Vertragserfüllung,
Verlust der Ware infolge politischer Umstände
►
Nicht OECD-Länder
►
Mexiko, Türkei, Süd-Korea, Chile, Israel
Risikolaufzeit
►
bis 2 Jahre
Alle Länder weltweit
ab 2 Jahre
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Deckungsformen
Sammeldeckungen Absicherung von mehreren Exportgeschäften
Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG / APG-light)
Revolvierende Lieferantenkreditdeckungen
Einzeldeckungen Absicherung von Einzelgeschäften
Fabrikationsrisikodeckung
Lieferantenkreditdeckung
Vertragsgarantiedeckung
Avalgarantie als Ergänzung zur Vertragsgarantiedeckung
Darüber hinaus noch Sonder- und Spezialdeckungen
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25.11.2015
Agenda
1 Exportkreditgarantien im Überblick
2 Praxisbeispiel bei kurzfristigen Zahlungsbedingungen
3 Praxisbeispiel bei mittel- und langfristigen
Zahlungsbedingungen
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Praxisbeispiel:
Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG)
Die Gewährung von Zahlungszielen erfolgt nur unter der
Voraussetzung einer Forderungsabsicherung.
Unternehmen
Automobilzulieferer
Gesamtumsatz in 2014
20 Mio. €
Umsatz in Südamerika
1 Mio. € (90 Tage Ziel)
Umsatz in Asien
2 Mio. € (60 Tage Ziel)
Umsatz in GUS-Staaten
2 Mio. € (bisher Vorkasse, jetzt
60 Tage Ziel)
Entgelt
34.000 €
Antragsgebühr
Keine
Mindestgebühr
Keine
0,68 % Individueller
Prämiensatz
Das Entgelt wird nur auf gedeckten und realisierten Umsatz erhoben.
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25.11.2015
Die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung
(APG) im Überblick
Deutsche Exporteure
Absicherungsgebiet
Gedeckte Risiken
Einbeziehungswahlrecht für
alle Länder außerhalb der EU
und OECD sowie Chile, Israel,
Süd-Korea, Mexiko und Türkei
Kreditlaufzeit
Maximal 12 Monate
Nichtzahlung innerhalb von 6
Monaten nach Fälligkeit,
wirtschaftliche (z.B. Insolvenz)
und politisch bedingte
Zahlungsausfälle (z.B. Krieg)
Selbstbeteiligung
Gebühren und Entgelt
Vertragslaufzeit und
Abwicklung
In der Regel 5 % bei
politischen und 10 % bei
wirtschaftlichen Risiken
(Reduzierung auf 5 % möglich)
Individueller Prozentsatz des
monatlichen Umsatzes (i.d.R.
zwischen 0,5 % und 0,8 %)
auf gedeckte, realisierte
Umsätze
1 Jahr
Online über Internet
Lastschriftverfahren auf
Wunsch
Keine weiteren Gebühren
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Praxisbeispiel:
Kurzfristiger Lieferantenkredit (Einzeldeckung)
Lieferung von Lacken aus Deutschland nach Russland.
Auftragswert
110.000 €
Forderungsbetrag
110.000 €
Länderkategorie
4
Russland
Käuferkategorie
3
Mittlere Bonität des ausländ.
Kunden
Risikolaufzeit
6
Monate
Absicherungskosten
Davon:
1.902 €
Antragsgebühr
Ausfertigungsgebühr
Entgelt
400 €
50 €
1.452 €
(1,32 % vom
Forderungsbetrag)
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25.11.2015
Agenda
1 Exportkreditgarantien im Überblick
2 Praxisbeispiel bei kurzfristigen Zahlungsbedingungen
3 Praxisbeispiel bei mittel- und langfristigen
Zahlungsbedingungen
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Internationale Rahmenbedingungen
OECD Konsensus
►
►
Anwendung bei staatlich geförderten Exportkrediten mit einer
Kreditlaufzeit von mindestens 2 Jahren
An-und Zwischenzahlungen wenigstens 15% des Auftragswerts
vor “Starting Point”
►
Mindestens halbjährliche Tilgungen in gleicher Höhe
►
Degressive Zinsberechnung
►
Fälligkeit der ersten Rate nicht später als 6 Monate nach “Starting
Point” des Kredits
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25.11.2015
Kreditlaufzeit in Jahren
Maximal zulässige Kreditlaufzeiten
10
8,5
8
7
6
5
0,3 - 3
3-5
5-7
7 - 10
10 - 15
über 15
Auftragswert in Mio. Euro
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2311.2015
Praxisbeispiel: mittelfristiger Lieferantenkredit
Lieferung einer Werkzeugmaschine in die Türkei
Auftragswert
Fabrikationsdauer
Zahlungsbedingungen
420.000 €
6 Monate - Selbstkosten 340.000 €
15 % Anzahlung vor Fabrikationsbeginn
gegen Anzahlungsgarantie
85 % nach Versand in 6 halbjährlichen
Tilgungsraten inkl. Zinsen
(3 Jahre Kreditlaufzeit)
Absicherung über eine Hermesdeckung
Refinanzierung über einen
hermesgedeckten Forderungsankauf
durch die Hausbank
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25.11.2015
Praxisbeispiel: Fabrikationsrisikodeckung
Fabrikationsdauer: 6 Monate
Gedeckte Risiken:
Ware wird nicht mehr fertig produziert bzw. fertige Ware wird nicht
mehr versandt, weil Vertrag aufgrund politischer oder wirtschaftlicher
Risiken nicht mehr durchgeführt werden kann
Ersatz der entstandenen Selbstkosten, sofern keine anderweitige
Verwertung der Ware möglich
Selbstbeteiligung:
5 % für alle Schadenfälle
Entgelt:
%-Satz der gedeckten Selbstkosten unter Berücksichtigung von
Länderrisiko und Risikolaufzeit
(im Beispiel 0,95% bei Länderkategorie 4 und 6 Monate Risikolaufzeit)
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Praxisbeispiel: Vertragsgarantiedeckung
15 % Anzahlung vor Fabrikationsbeginn gegen
Anzahlungsgarantie
Gedeckte Risiken:
- Ungerechtfertigte Ziehung der Garantie (unfair calling)
- Ziehung der Garantie aus Gründen, die der Exporteur nicht zu
verantworten hat (politische Schäden)
Entschädigung der ausgezahlten Garantiesumme
Selbstbeteiligung: 5 %
Entgelt:
einmalig %-Satz der Garantiesumme unter Berücksichtigung
des Länderrisikos (im Beispiel 0,36% bei Länderkategorie 4)
Außerdem Deckung möglich für Bietungs-, Vertragserfüllungs- und
Gewährleistungsgarantien
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25.11.2015
Praxisbeispiel: Lieferantenkreditdeckung
85 % nach Versand in 6 halbjährlichen Tilgungsraten inkl. Zinsen
(3 Jahre Kreditlaufzeit)
Gedeckte Risiken:
Uneinbringlichkeit der Exportforderung aufgrund politischer oder
wirtschaftlicher Risiken
Selbstbeteiligung:
15 % (5 % gegen Entgeltaufschlag möglich)
Entgelt:
einmalig, %-Satz der zu deckenden Forderung
(im Beispiel 3,0% bei einem Käufer mit mittlerer Bonität aus
einem Land der Länderkategorie 4)
Möglichkeit der Refinanzierung über einen hermesgedeckten
Forderungsankauf
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Praxisbeispiel: Absicherungskosten
Lieferung einer Werkzeugmaschine in die Türkei
Kunde wünscht Finanzierung aus Deutschland ohne Einbeziehung
seiner Hausbank (deutsches Zinsniveau).
Auftragswert
420.000 €
Länderkategorie
4
Türkei
Käuferkategorie
3
Mittlere Bonität des ausländ.
Kunden
Risikolaufzeit
3
Jahre
Zahlungsbedingungen
15% Anzahlung vor Versand
85% halbjährliche Tilgungsraten
Forderungsbetrag
Entgelt Fabrikationsrisikodeckung
357.000 €
3.230 €
(0,95% der gedeckten Selbstkosten)
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Entgelt Vertragsgarantiedeckung
226,80 €
Entgelt Lieferantenkreditdeckung
10.710 €
(0,36% der Garantiesumme)
(3,0% der gedeckten Forderung)
Antragsgebühr
800 €
Ausfertigungsgebühr
105 €
Absicherungskosten
15.071,80 €
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Finanzierung Mittelfristiger Lieferantenkredit
Lieferung (z.B. 3 Jahre Kredit)
Ausländischer
Besteller
Kreditrückzahlung
(Tilgung in 6 Halbjahresraten
zzgl. degressiver Zinsen)
Refinanzierung
Exporteur
Kreditinstitut
Sicherungsabtretung
1. Kaufpreisforderung
2. Ansprüche aus der Bundesdeckung
Hermesdeckung
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Möglichkeiten zur Absicherung von
Garantien
Zu Gunsten des Exporteurs: Vertragsgarantiedeckung
Deckungsgegenstand:
Selbstbeteiligung:
der gezogene Garantiebetrag
5 % für alle Gewährleistungsfälle
Zu Gunsten des Garantiestellers: Avalgarantie
Rückgarantie
des Bundes (keine Versicherung): bis zu 80 % des gezogenen
Garantiebetrages werden garantiert
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25.11.2015
Praxisbeispiel: Avalgarantie
Entlastung der Avallinie durch eine Avalgarantie
Besicherung des herausgelegten Garantiebetrages bis zu 80 % zu
Gunsten des Garantiestellers (Hausbank)
Zusätzliche Liquidität durch Entlastung der Aval- bzw. Kreditlinie bei
der Hausbank
Voraussetzung:
parallele Übernahme einer Vertragsgarantiedeckung und i.d.R.
einer Lieferantenkredit-/Fabrikationsrisikodeckung
Entgelt:
kein zusätzliches Entgelt,
Bund wird quotal an der Avalprovision beteiligt
Verbesserung der Liquidität von Exporteuren (insb. KMU)
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Bestellerkredit mit Finanzkreditdeckung
Und / Oder
Exportvertrag/Lieferung
ausländische
Bank
Rahmenvertrag
Darlehensvertrag /
Rückzahlung
Kaufpreiszahlung bei Lieferung
ausländ.
Besteller
Finanzierende Bank
Exporteur
Verpflichtungserklärung
Hermesdeckung
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25.11.2015
Investitionsabsicherung des Bundes
Absicherung politischer Risiken
bei Auslandsinvestitionen
Absicherungsfähige Investitionen
Enteignung/enteignungsgleiche Eingriffe
Krieg
Bruch von staatlichen Zusagen
Konvertierungs-/Transferrisiken,
Zahlungsmoratorien
Operatives Unternehmen mit Sitz in
Deutschland
Förderungswürdigkeit (u.a. Auswirkungen
in Deutschland/Gastland)
Rechtsschutz (insb.: bilateraler
Investitionsschutzvertrag)
Aktiver Geleitschutz des Bundes
Entschädigung
Schadensvermeidung durch effektives
Krisenmanagement
Diplomatische Interventionen zur
Rettung der Projekte
Verlustausgleich durch angemessene
Entschädigung
Orientierung an deutschen
Rechtsgrundsätzen und Völkerrecht
Kosten: Garantieentgelt 0,5 % p.a.
Projektgerechte und praxisnahe Absicherung / Gewährung von
politischem
Flankenschutz
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Marco Paul
Head of Unit
South & East Germany
Tel.: 0170 / 220 54 87
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