Neues Leistungsbild Umweltbaubegleitung Anforderungen

Neues Leistungsbild Umweltbaubegleitung - Anforderungen der Praxis an eine zielführende Vergabe
Infrastruktur | Umwelt | Vergabe
Fachtagung von BMVI und bdla am 11./12. Februar 2016
in Potsdam
Neues Leistungsbild Umweltbaubegleitung
Anforderungen der Praxis an eine zielführende Vergabe
Referentin: Dipl.-Ing. Kerstin Berg, Landschaftsarchitektin bdla
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11./12. Februar 2016
Dipl.-Ing. Kerstin Berg, Landschaftsarchitektin bdla
Bielfeldt + Berg Landschaftsplanung
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Neues Leistungsbild Umweltbaubegleitung - Anforderungen der Praxis an eine zielführende Vergabe
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Überblick über die in das HVA F-StB 2014 aufgenommenen
spezifischen Bestimmungen zur Umweltbaubegleitung
II Hinweise auf mögliche Fallstricke und zu klärende Aspekte
III Empfehlungen zur Vertragsgestaltung
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Bielfeldt + Berg Landschaftsplanung
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Überblick über die in das HVA F-StB 2014 aufgenommenen
spezifischen Bestimmungen zur Umweltbaubegleitung
 Fundstellen
 Anforderungen an den Auslober
 Umgang mit dem Vordruck
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UBB-spezifische Ausführungen im HVA F-StB 12/2014
Teil 1: Richtlinien für das Aufstellen der Vergabeunterlagen
 Kap. 1.5 Leistungsbeschreibung / Honorarermittlung [10501)/
Fachspezifische Hinweise Umweltbaubegleitung (UBB) [10516]
Vordrucke zu Teil 1
 Leistungsbeschreibung Umweltbaubegleitung (UBB) [10578]
AVB F- StB 2014 (Allgemeine Vertragsbedingungen …)
 u.a. § 1 (Leistungsumfang), § 4 (Pflichten AN) und § 7 (Zusammenarbeit …)
TVB Landschaft 2014 (Technische Vertragsbedingungen ...)
 50020: Pkt. 8 Umweltbaubegleitung (UBB)
ELA Ausgabe 2013 [Empfehlungen für die landschaftspflegerische Ausführung
im Straßenbau; Kap. 2.3 Interdisziplinäre Berücksichtigung der Umweltbelange)
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Vordruck Leistungsbeschreibung UBB
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Vordruck Leistungsbeschreibung UBB (A. Beschreibung der Planungsaufgabe)
aus Teil 1 Vergabeunterlagen,
hier: 1.5 Leistungsbeschreibung:
In Teil A sind vom AG alle Inhalte zu
beschreiben, die der Bieter zur Erfüllung seiner Leistung wissen muss [(10)]
Kursive Roteintragungen sind vom
AG zu beachten und durch an die Maßnahme angepasste freie Formulierungen
zu ersetzen. [(11)]
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Vordruck Leistungsbeschreibung UBB (C. Beschreibung der Leistungen)
aus Teil 1 Vergabeunterlagen,
hier: 1.5 Leistungsbeschreibung:
Beschriebene Leistungen [Originaltext: Die
Besonderen Leistungen ….] können
durch freie Texteingaben ergänzt, angepasst aber auch gelöscht werden [(23)]
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Fachspezifische Hinweise UBB in Teil 1 – Allgemeines (1) – (10)
Leistungen zur UBB nicht in HOAI 2013 verpreist, Leistungen
können als eigenständige Leistungen zu allen Leistungsbildern der
Objektplanung hinzutreten und vereinbart werden; Honorar kann
frei vereinbart werden. [ (1) und (3)]
Leistungen der UBB sind klar von den Leistungen zur
landschaftspflegerischen Ausführungsplanung zu trennen [(1)]
(UBB ist beratende Begleitung eines Bauvorhabens)
UBB beginnt nach der Baurechtserlangung und erstreckt sich über
Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Bauausführung
bis Abschluss der Umsetzung des Projektes. [(2)]
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Fachspezifische Hinweise UBB in Teil 1 – Allgemeines (1) – (10)
„Es ist zu prüfen, in welchen Planungs-/Bauphasen eine UBB
sachlich geboten ist, welche Schutzgüter und Rechtsbereiche
abgedeckt werden sollen und welche Tätigkeiten in Betracht
kommen. Eine pauschale Beauftragung aller im Vordruck HVA FStB Leistungsbeschreibung Umweltbaubegleitung beschriebenen
Leistungen ist im Regelfall nicht erforderlich.
Der Leistungsumfang der UBB ist projektspezifisch festzulegen.
Hierbei ist auch die Qualifikation der die UBB Ausführenden
gemäß TVB Landschaft zu bestimmen.“ [2)]
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Fachspezifische Hinweise UBB in Teil 1 – Allgemeines (1) – (10)
Der Leistungsumfang ist auf den Einzelfall bezogen festzulegen;
ausschlaggebend für Leistungsbild und –umfang sind:
• die Größe des Vorhabens,
• die besonderen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt
oder die besondere Empfindlichkeit der Umweltgüter und des
Raumes, in dem das Vorhaben realisiert wird,
• die im Rahmen der Baugenehmigung festgelegten
Schutzmaßnahmen. [6)]
Die Leistungsbeschreibung ist um projektspezifische Angaben zur
Intensität und Taktung der Leistungen, insbesondere zu Präsenzzeiten auf der Baustelle und bei Baubesprechungen zu ergänzen
(Freitext). [7)]
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Fachspezifische Hinweise UBB in Teil 1 – Honorarermittlung (11) – (12)
Grundlage der Honorarermittlung ist der Leistungsumfang der
UmweltbaubegIeitung. Die Honorarermittlung erfolgt auf
Grundlage des vorausgeschätzten Zeitbedarfs (Stunden-, Tagesoder anderen Zeitansätzen). [(10]
Die für die Beauftragung vorgesehenen Leistungen sind in dem
Vordruck HVA F-StB Leistungsbeschreibung Umweltbaubegleitung
eindeutig zu kennzeichnen und zu beschreiben (Freitext). [(11)]
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Hinweise auf mögliche Fallstricke und
zu klärende Aspekte




Leistungsumgriff
Weisungsbefugnis
Bezugnahme ELA
Honorarermittlung
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Mögliche Ziele der Umweltbaubegleitung
Das Ziel der Umweltbaubegleitung (UBB) ist
• die zulassungs- und umweltrechtskonforme
Baudurchführung,
• das Vermeiden von Haftungsschäden nach dem
Umweltschadensgesetz bei der Baudurchführung
• das Vermeiden von Umweltschäden und der dadurch
entstehenden Kosten und Zeitverzögerungen
• das Vermeiden von Störungen im Bauablauf durch
rechtzeitiges Hinweisen auf Fristen, Auflagen und
geeignete Maßnahmen
• die Beweissicherung und Dokumentation
Leistungen zur Umweltbaubegleitung dienen der
Prävention und der Vermeidung von ökologischen und
ökonomischen Schäden und dienen der Unterstützung des
Auftraggebers in umweltrelevanten Fragen.
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Zu klärende Aspekte und mögliche Fallstricke
Weitreichender Anspruch bei umweltrechtskonformer
Baudurchführung:
 Sämtliche Umweltmedien / Schutzgüter
 Sämtliche umweltrelevanten Wirkprozesse und Transportmedien (Boden, Wasser, Luft, ….) einer Baudurchführung
 Sämtliche gesetzlichen und untergesetzlichen Bestimmungen,
soweit sie für die Beurteilung einschlägig sind
Grenzen erkennen - externen Sachverstand einbinden Schnittstellen definieren
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Zu klärende Aspekte und mögliche Fallstricke
„Die nach dem Handbuch zu vergebenden Leistungen sind i.d.R.
Werkvertragsleistungen nach §§ 631 ff. BGB. ….“ [00012 Hinweise,
Vertragsart]
Verträge nach HVA F-StB sind eindeutig werkvertraglich ausgestaltet:
AVB HVA F-StB regeln ausdrücklich:




§ 1 u.a. „Werkerfolg“ (ausdrücklich)
§ 12 Kündigungsregelungen nach Werkvertragsrecht
§ 13 Abnahme
§ 14 Gewährleistungsansprüche
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Zu klärende Aspekte und mögliche Fallstricke
z.B.
Grenzenlose Leistungsverpflichtung ?!
z.B.
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Zu klärende Aspekte und mögliche Fallstricke
Vermeidung von Schäden nach USchadG – die (leidige) Frage der
Weisungsbefugnis
 Weisungsbefugnis (nur) bei drohendem Umweltschaden ?
AVB F-StB regelt die Frage der Weisungsbefugnis des AN nicht
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Zu klärende Aspekte und mögliche Fallstricke
AVB F-StB
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Zu klärende Aspekte und mögliche Fallstricke
„Der Vordruck HVA F-StB Leistungsbeschreibung UBB berücksichtigt
die methodischen Anforderungen, die sich aus … der in der ELA
genannten Grundsätzen ergeben.“ (Fachspezifische Hinweise UBB)
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Zu klärende Aspekte und mögliche Fallstricke
 „Verquickung“ mit landschaftspflegerischer Ausführungsplanung
irritierend
 In ELA formulierte Anforderungen an UBB und zu erbringende
Leistungen nehmen TVB-Straßen, TVB-Brücken und TVB-Bauüberwachung sowie Mustertexte 6.02 (Leistungen bei Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung), 6.10 (Planungs- und Entwurfsleistungen für Straßenverkehrsanlagen), 6.11 Planungs- und Entwurfsleistungen für ortsgerechten Straßenbau, 6.42 (Leistungen bei landschaftspflegerischen Ausführungsplänen und Baudurchführung sowie 6.50 (Leistungen der örtlichen Bauüberwachung) in Bezug.
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Vordruck Leistungsbeschreibung UBB (C. Beschreibung der Leistungen)
Die Menge und die dazugehörige Einheit
sind i.d.R. vom AG einzutragen [(24)]
Die Preise (Einheitspreis (EP) bzw.
Gesamtpreis (GP) sind vom Bieter einzutragen. [(25)]
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Vordruck Leistungsbeschreibung UBB
gem. 10541: Titelblatt
Leistungsbeschreibung (LB)
Vom Auslober vorzugeben
Vom Bieter auszufüllen
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Zu klärende Aspekte und mögliche Fallstricke
10501: 1.5 Leistungsbeschreibung / Honorarermittlung / Fachspezifische Hinweise
Honorrermittlung – Frei zu vereinbarende Honorare
Einordnung UBB ?
Sachgerechte Honorierung?
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Was kann helfen?
Präzisierung der Nebenbestimmungen
zur UBB in Zulassungsbescheiden
Umfassendes Wissen, Erfahrung
(s. TVB Landschaft, Pkt. 8.1) …
© H.-R. Bielfeldt
und Verhandlungsgeschick….
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Empfehlungen zur Vertragsgestaltung
 Orientierung
 Vorschläge für ergänzende vertragliche Vereinbarungen
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Empfehlungen zur Vertragsgestaltung
Hilfestellungen für Vertragsvereinbarungen: siehe z.B. Mustervertrag
RA Dr. Franken (Justiziar des bdla von 1977 bis 2014)
http://www.bdla.de/files/397/Oeffentlichkeitsarbeit/Fachpositionen/Naturschutz/Mustervertrag_Umweltbaubegleitung_1-2015_DrFranken_bdla.pdf
Schriftenreihe des AHO (Ausschuss für das
Honorarwesen der Architekten und Ingenieure);
Heft 27 Umweltbaubegleitung; Stand 2012;
derzeit in Überarbeitung
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Empfehlungen zur Vertragsgestaltung
In den HVA F-STB-Vertrag aufzunehmende Ergänzungen
(in Anlehnung an Ausführungen von Dr. Sebastian Schattenfroh, Justiziar des bdla,
im Rahmen „Besondere Fachkunde Umweltbaubegleitung , Osnabrück 2015“, verändert)
Ansprechpartner auf Auftraggeberseite
 denjenigen benennen, der befugt ist, verbindliche Entscheidungen
im Zusammenhang mit drohenden oder bereits entstandenen
Umweltschäden zu treffen.
Bereitzustellende Unterlagen
 Klarstellen, dass sich die angebotenen Leistungen auf die in der
Leistungsbeschreibung explizit aufgeführten Unterlagen beziehen
(Versäumnisse aus nicht genannten Unterlagen begründen keine
mangelhafte Leistungserfüllung des AN).
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Empfehlungen zur Vertragsgestaltung
Kommunikation mit Umwelt- und Aufsichtsbehörden
 Klarstellen, ob der AN berechtigt ist, sich direkt mit Aufsichts- und
Umweltbehörden abzustimmen.
Umfang der Abstimmungspflicht zwischen AG und AN
 Klarstellen, ob § 7 der AVB HVA F-StB vollständig unverändert bleibt
(jede Maßnahme im Rahmen UBB ist dann mit AG abzustimmen
und Einverständnis einzuholen) oder Formulierung aufnehmen,
nach der der AN frei in der Umsetzung seiner Aufgaben ist, solange
dies nicht in Konflikt mit Projektziel des AG gerät (in letzterem Fall
weiterhin Abstimmungsverpflichtung).
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Empfehlungen zur Vertragsgestaltung
Weisungsrecht des Auftraggebers
 Klären, ob AG gegenüber AN in jedem Fall weisungsbefugt oder
ob bei drohenden Umweltschäden AN dem AG nicht weisungsunterworfen ist.
Weisungsrecht des Auftragnehmers
 a) AN hat gegenüber den an Planung und Bau Beteiligten kein
Weisungsrecht [Information AG, dieser entscheidet] oder
 b) AN hat Weisungsrecht bei Gefahr im Verzug (umfassend alle
Maßnahmen, die der Umsetzung der UBB dienen) oder
 c) Weisungsrecht bei drohenden oder schon entstandenen
Umweltschäden
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Empfehlungen zur Vertragsgestaltung
Konkretisierung des geschuldeten Werkerfolgs
 Klarstellen, dass geschuldeter Werkerfolg nur darin besteht, die
vereinbarten Leistungen der UBB fachgerecht zu erbringen.
 Werkerfolg besteht nicht darin, jegliche Umweltverstöße zu
verhindern.
 Bei Umweltverstößen durch Dritte liegt Mangel der Leistung nur
vor, wenn der AN seine eigenen vertraglichen Leistungen
verletzt hat (Prüfpflichten, Hinweispflichten, Warnpflichten,
Kontrollpflichten).
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Erfolgsfaktoren für eine zielführende Vergabe:
 Präzise Beschreibung der Aufgabenstellung und Anforderungen
im Vorfeld der Vergabe
 Gewissenhafte Definition der als erforderlich erachteten
Leistungen
 Aufgabenspezifische Kompetenz und zeitliche Ressourcen auf
Seiten der Vergabestellen vorhalten
 Vereinbarte Ergänzungen / Klarstellungen in HVA-F-StB Vertrag
aufnehmen (z.B. in § 8 „Ergänzende Vereinbarungen“)
 Wahl des geeigneten (nicht des billigsten!) Bieters
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Die Leistungsbeschreibung UBB – ein Sprung nach vorne
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